Gesetz, betreffend die zur Erforschung der Cholera nach Egypten und Ostindien entsandte wissenschaftliche Kommission
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(Nr. 1542.) Gesetz, betreffend die zur Erforschung der Cholera nach Egypten und Ostindien entsandte wissenschaftliche Kommission. Vom 27. Mai 1884.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
- Zur Verleihung von Belohnungen an die Mitglieder der wissenschaftlichen Kommission, welche im Jahre 1883 behufs Erforschung der Cholera nach Egypten und Ostindien entsendet worden ist, wird dem Kaiser eine Summe von 135.000 Mark zur Verfügung gestellt.
- Der Reichskanzler wird ermächtigt, diesen Betrag aus den bereitesten Mitteln des Reichshaushalts zu entnehmen und als außeretatsmäßige Mehrausgabe zu verrechnen.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Berlin, den 27. Mai 1884.