Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode des Großdeutschen Reichstags
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Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode des Großdeutschen Reichstags.
[Bearbeiten]Vom 25. Januar 1943.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1
[Bearbeiten]Die Wahlperiode des gegenwärtig bestehenden Reichstags wird bis zum 30. Januar 1947 verlängert.
§ 2
[Bearbeiten]Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Führer-Hauptquartier, den 25. Januar 1943
Der Führer
Adolf Hitler
Der Vorsitzende des Ministerrats für die Reichsverteidigung
Göring
Reichsmarschall
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei
Dr. Lammers