Landtagsbeschluss zur Gründung der Kunsthalle Karlsruhe 1837

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Textdaten
Autor: Großherzog Leopold von Baden
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Titel: Landtagsbeschluss zur Gründung der Kunsthalle Karlsruhe 1837 (WS)
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aus: Großherzoglich Badisches Staats- und Regierungsblatt vom 18. Juli 1837
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Erscheinungsdatum: 1837
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Großherzoglich Badisches
Staats- und Regierungs-Blatt.

Carlsruhe, den 18. Juli 1837.


Leopold von Gottes Gnaden,
Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen.


Mit Zustimmung Unserer getreuen Stände haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt:

Art. 1.

Zur Fortsetzung des nach dem Gesetze vom 2. November 1831 zur Hofausstattung gehörigen Academie-Gebäudes auf dem dazu gleichfalls gehörigen Bauplatz, zwischen diesem Gebäude und dem vormaligen Generalstaatskassengebäude, wird die Summe von Einmalhunderttausend Gulden bestimmt, und eine weitere Summe von Fünf und zwanzigtausend Gulden zur Anschaffung von Kunstgegenständen.

Art. 2.

Beide Summen werden aus dem bei der Amortisationskasse verzinslich angelegten Grundstocks-Vermögen entnommen.

Art. 3.

Das neue Gebäude und die aus der Summe von 25000 fl. angeschafft werdenden Kunstgegenstände bilden einen Bestandtheil der Civilliste, und es sind darauf die Vorschriften des Artikel 1. erwähnten Gesetzes anwendbar.

Gegeben in Unserem Staatsministerium zu Carlsruhe den 12. July 1837.

Leopold.

von Böckh.

Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs:
Büchler.