Landtagsdebatte 1872 über den Etat der königl. Kunstsammlungen. II. Kammer (Sachsen)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
Autor: Königreich Sachsen
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Landtagsdebatte 1872 über den Etat der königl. Kunstsammlungen. II. Kammer (Sachsen) (WS)
Untertitel:
aus: Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags, II. Kammer, 1872, 65. Sitzung vom 25. März 1872, Seite 2206 - 2218
Herausgeber:
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1872
Verlag: Vorlage:none
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Dresden
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scan auf Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[index:|Indexseite]]



. . .

[2206]

II. Das Budget des Staatsaufwands betreffend.[Bearbeiten]

Pos. 1a. Civilliste.[Bearbeiten]

. . .

Pos. 1d. Oeffentliche Sammlungen.[Bearbeiten]

Die königl. Sammlungen für Kunst und Wissenschaft gehören zu dem königl. Hausfideicommisse (§ 20 der Verfassungsurkunde), und es sind daher auch die dort gegebenen Bestimmungen auf sie anwendbar, wonach die von veräußerten Gegenständen gelösten Kaufgelder die Eigenschaft der ersteren annehmen und, sobald sich eine vortheilhafte Gelegenheit findet, wieder zu Vermehrung des Hausfideicommisses zu verwenden sind. Nun sind aber nicht nur bei der Gemäldegalerie früher, und zuletzt in den Jahren 1853 und 1862, mehrfache Veräußerungen minder bedeutender Bilder vorgekommen, sondern auch Doubletten, namentlich der Porzellansammlung, der Bibliothek und der Münzsammlung bis in die neueste Zeit verkauft worden. Aus den hieraus erlösten Kaufgeldern ist daher schon früher ein sogenannter:

1. Separatfond[Bearbeiten]

gebildet worden Dieser Fond hat bereits im Jahre 1852, als die Verwaltung der Sammlungen von dem Ministerium des königl. Hauses übernommen wurde, einen Bestand von 6607 Thlr. 7 Ngr. gehabt, wozu dann später der Erlös aus den Verkäufen von 1853 und 1862 hinzugekommen ist. Aus demselben wurden verschiedene Ankäufe für die Sammlungen, namentlich für die Gemäldegalerie, sowie in neuerer Zeit der Ankauf der Schnorrschen Cartons zu den in den Kaisersälen zu München ausgeführten Gemälden bestritten, nicht minder die nöthigen Ausgaben gedeckt, um das sogenannte „Galeriewerk“ zum Abschlusse zu bringen. In der Mitte des vorigen Jahrhunderts wurde nämlich das sehr umfängliche und kostspielige Unternehmen begonnen, die vorzüglichsten Gemälde der Galerie durch gute Kupferstiche zu vervielfältigen; dasselbe blieb aber, nachdem zwei Bände ganz und der dritte Band bis auf wenige Blatt vollendet waren, lange Zeit gänzlich liegen. Erst vor einigen Jahren entschloß sich der frühere Vorstand der königl. Sammlungen, um die noch im Vorrathe befindlichen zahlreichen Exemplare des Werkes besser verkäuflich zu machen, die noch fehlenden Platten durch hiesige Kupferstecher herstellen zu lassen, wozu er die Mittel aus dem erwähnten Separatfond nahm. Das Werk wird in nächster Zeit vollendet sein und es ist zu hoffen, daß dasselbe mit der Zeit die Kosten decken wird, die auf seine Herstellung verwendet worden sind. Ueberdies sind auch noch einige Gypsabgüsse und Photographien von Sammlungsgegenständen auf Kosten des Separatfonds angefertigt worden und werden für Rechnung desselben verkauft. [2207]

In den Separatfond ist aber auch noch eine andere Einnahme geflossen, die hier besonders zu erwähnen ist, nämlich der Erlös von den Perlen, die in dem Gewässer der Elster zwischen Oelsnitz und Adorf gefunden werden. Diese Perlen wurden in älteren Zeiten als eine Einnahme der Gemahlin des Landesherrn betrachtet und meist zu kleinen Kunstwerken und dergleichen verwendet, die sich zum Theil jetzt im grünen Gewölbe befinden. Seit langer Zeit schon werden diese Perlen aber an die königlichen Sammlungen abgegeben, wo sie, soweit sie sich für das Naturalienkabinet eigneten, dort aufbewahrt, im Uebrigen aber verkauft wurden.

Neben diesem „Separatfond“ befanden sich aber bei den königlichen Sammlungen noch andere Fonds, und zwar:

2. ein Katalogfond,[Bearbeiten]

welcher gebildet wurde aus den Einnahmen von dem Verkaufe der Kataloge, namentlich dem der Gemäldegalerie, und aus welchem zugleich die Kosten der Anfertigung und des Druckes der Kataloge, die Buchbinderlöhne und die Tantièmen für die Verkäufer derselben bestritten werden;

3. ein Garderobengelderfond,[Bearbeiten]

der gebildet wurde aus der kleinen Gebühr, welche für Aufbewahrung von Mänteln, Ueberröcken, Stöcken, Regenschirmen u. s. w, von den Besuchern der Galerie zu bezahlen war, nach Abzug des Lohnes der Garderobediener.

4. Der Accidenzienfond.[Bearbeiten]

Derselbe erklärt sich in folgender Weise: Während in früherer Zeit die königlichen Sammlungen, mit Ausnahme der Galerie, völlig geschlossen und Personen, welche dieselben besichtigen wollten, genöthigt waren, sich deshalb an die Directoren derselben zu wenden und dafür ein willkürliches Trinkgeld an die Aufwärter zu geben, wurde in den dreißiger Jahren die Einrichtung getroffen, daß mehrere Sammlungen an bestimmten Tagen für das Publikum geöffnet waren, für andere Sammlungen aber die Führung von Besuchern gegen die Bezahlung eines amtlich festgesetzten, aber dem führenden Beamten zufließenden Führungsgeldes gestattet wurde. Diese Einrichtung führte jedoch bei dem nach und nach immer mehr anwachsenden Fremdenverkehre bald dahin, daß die Einnahmen der betreffenden Beamten sehr hoch anstiegen und ganz außer Verhältniß zu den bei uns gewöhnlichen Einkommen kamen. Es wurde daher später mehreren der neuangestellten Beamten dieser Kategorie bei ihrer Anstellung zur Bedingung gemacht, den vierten Theil der auf sie fallenden Führungsgelder an den neu gebildeten Accidenzienfond abzugeben. Der letztere sollte nach der ursprünglichen Absicht dazu dienen, den geringer besoldeten Beamten in Krankheitsfällen, zu Badereisen u. s. w. daraus Unterstützungen, sowie den Hinterlassenen solcher Beamten, die nicht Staatsdienereigenschaft haben, Pensionen zu gewähren. Auch hier wurden aber die Ausgaben von der Einnahme bedeutend überstiegen.

Ueberdies bestanden noch zwei andere Fonds, ein sogenannter „Entreegelder-“ und ein „Führungsgelderfonds,“ die aber nur die Bedeutung ganz unnöthiger Zwischenstufen hatten, indem in ersterem die Entreegelder speciell vereinnahmt und dann in bestimmten Zeiträumen an den Dispositionsfond abgegeben, in letzterem aber die Führungsgelder von der Galerie vereinnahmt und dann wieder mit zwei Dritteln an die beiden mit der Führung beauftragten Inspectoren und mit einem Drittel an den Accidenzienfond abgegeben wurden.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß diese überaus weitläufige und schwer zu übersehende Rechnungseinrichtung, die erst im Laufe des Jahres 1870 zur speciellen Kenntniß des neuen Vorstands der Generaldirection kam, nicht fortbestehen konnte. War sie auch aus der besten Absicht der früheren Verwaltung hervorgegangen und auch insofern in der Ordnung, als die bezüglichen Rechnungen von Anfang an der Oberrechnungskammer vorgelegt und von ihr geprüft und justificirt worden sind, so liegt doch auf der Hand, daß das bisher beobachtete Verfahren insofern eine Abweichung von der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung enthielt, als sich unter den Einnahmen der erwähnten Fonds einige befinden, welche nicht zu denen gerechnet werden können, die verfassungsmäßig der Substanz des Hausfideicommisses zuwachsen sollen und die daher an die Staatskasse abzugeben gewesen wären. Das Gefühl dieses Verhältnisses scheint auch der Grund gewesen zu sein, aus welchem sich die frühere Verwaltung darauf beschränkt hat, die eingehenden Gelder anzusammeln, ohne über die Verwendung derselben eine Bestimmung zu treffen.

Der gegenwärtige Vorstand der Generaldirection mußte sich, als er im Jahre 1870 von der Beschaffenheit der verschiedenen obengenannten Fonds und deren Entstehung nähere Kenntniß erhielt, zunächst darauf beschränken, eine übersichtlichere und verständlichere Form des Rechnungswesens einzuführen, um nur den Gesammtbestand der vorhandenen Gelder zu constatiren, und sich vorbehalten, der nächsten Ständeversammlung von der Sachlage Kenntniß zu geben. Das Erstere ist im Laufe des Jahres 1870 insofern geschehen, als nur der Accidenzien- (Unterstützungs-) Fond in seinem bisherigen Bestande belassen, die übrigen Fonds aber – abgesehen natürlich von dem Dispositionsfond – in einen Fond (Reservefond) provisorisch vereinigt worden sind. Demnächst ist gegen Ende des Monats Januar dieses Jahres eine ausführliche Mittheilung der Generaldirection über die ganze Sachlage an die Finanzdeputation der Zweiten Kammer erfolgt, da es angemessen erschien, diese Angelegenheit bei der Berathung über Pos. 1d des Ausgabebudgets zugleich mit in Ordnung zu bringen. Dies war jedoch nicht ausführbar, da bei Eingang jener Mittheilung der Bericht der Deputation bereits vollendet und es bei dem damaligen Mangel an Berathungsgegenständen wünschenswerth erschien, denselben sobald als möglich an die Kammer zu bringen.

Die Staatsregierung hat unter diesen Umständen vorgezogen, diese Angelegenheit bei dem gegenwärtigen, einige Nachträge zu dem Staatsbudget betreffenden Decrete mit zur Erledigung zu bringen, und läßt ihre Ansichten hierüber den Ständen nunmehr in Folgendem zugehen:

Nach dem Dafürhalten der Staatsregierung wird man bei der definitiven Ordnung dieser Angelegenheit von einem doppelten Gesichtspunkte ausgehen müssen, und zwar

erstens: von der Nothwendigkeit, das bezügliche Verfahren für die Zukunft mit der verfassungsmäßigen Ordnung des Staatshaushalts in Einklang zu bringen, und [2208]

zweitens: von dem dringenden Wunsche, den öffentlichen Sammlungen die nöthigen Mittel zur Vermehrung, zur Ausfüllung von Lücken und zu einer zeitgemäßen Fortentwickelung zu gewähren.

Die zuerst erwähnte Nothwendigkeit ist von selbst klar. Der zuletztgedachte Wunsch wird aber mit Wenigem zu rechtfertigen sein. In dem sächsischen Budget findet sich mit Ausnahme von 6000 Thlr. für die öffentliche Bibliothek (Nr. 21 Pos. 1d) kein Ansatz für Vermehrung der Sammlungen und die letzteren stehen in dieser Beziehung hinter allen öffentlichen Sammlungen anderer Staaten zurück, die nicht nur regelmäßige Beiträge, sondern von Zeit zu Zeit auch außerordentliche Bewilligungen aus Staatskassen erhalten. Können wir uns nun bei den beschränkten finanziellen Kräften Sachsens auch nicht mit Dem messen wollen, was in dieser Beziehung in London und Paris, in Petersburg, Wien und Berlin geschieht und geschehen kann, so dürfen wir doch nicht vergessen, daß wir durch ein günstiges Geschick aus älteren Zeiten her im Besitze einer Anzahl so höchst bedeutender und vorzüglicher Sammlungen sind, daß uns wohl auch die Pflicht auferlegt ist, das Unserige zu thun, um diese Sammlungen nicht nur zu erhalten, sondern auch soweit möglich zu vervollständigen, damit sie nicht allmälig zurückgehen und von den Sammlungen kleinerer Staaten überflügelt werden.

Betrachtet man von diesem letzteren Gesichtspunkte aus unsere Sammlungen, so ist zunächst von der Bibliothek abzusehen, da für dieselbe eine besondere Bewilligung von 6000 Thlr. besteht. Von den übrigen Sammlungen sind das grüne Gewölbe, das historische Museum, der mathematisch-physikalische Salon, die Gewehrgalerie und die Porzellan- und Gefäßsammlung von Anfang an nicht zu wissenschaftlichen Zwecken, nicht nach einem bestimmtem Systeme gesammelt worden. Zu einer systematischen Ergänzung und Fortführung – von der doch jetzt allein noch die Rede sein kann – würde sich von ihnen nur etwa der mathematisch-physikalische Salon eignen, dazu aber auch einen so großen Aufwand in Anspruch nehmen, daß davon jedenfalls abgesehen werden muß. Es werden daher diese fünf Sammlungen im Wesentlichen als abgeschlossen zu betrachten und nur die Möglichkeit vorzubehalten sein, bei zufällig sich darbietenden Gelegenheiten interessante und werthvolle Gegenstände billig erwerben zu können. Hierzu dürfte für alle fünf Sammlungen zusammen ein Betrag von etwa 1000 Thlr. jährlich genügend sein.

Die bedeutendste und werthvollste aller unserer Sammlungen, die Gemäldegalerie, ist dagegen ihrer hohen künstlerischen und kunstwissenschaftlichen Bedeutung nach einer systematischen Ergänzung und Vervollständigung in hohem Grade würdig. Die Entstehung der Galerie durch die Bemühung kunstliebender Fürsten macht es erklärlich, daß dieselbe, ungeachtet ihres außerordentlichen Reichthums an Kunstwerken ersten Ranges und ungeachtet der großen Vollständigkeit, mit welcher einzelne Meister vertreten sind, doch große Lücken zeigt, indem sehr bedeutende Meister, ja ganze Special- und Localschulen in ihr gar nicht oder nur in ungenügender Weise vertreten sind. Für die kunstwissenschaftliche Bedeutung der Sammlung und ihren Einfluß auf die gleichzeitige Kunst würde es aber von hohem Werthe sein, wenn es möglich wäre, diese Lücken nach und nach auszufüllen. Freilich kann bei den außerordentlich hohen Preisen, die in neuerer Zeit für bedeutende Kunstwerke gefordert und bezahlt werden, nicht davon die Rede sein, solche Gemälde, die große Meister würdig repräsentiren und sich den bereits vorhandenen Meisterwerken der Galerie annähernd an die Seite stellen könnten, aus etwa zu leistenden Beiträgen aus der Staatskasse anzukaufen, da letztere doch niemals so hoch bemessen werden könnten, um dazu auszureichen. Für diesen Zweck würde auf eine andere Weise einigermaßen Sorge zu tragen sein, auf welche weiterhin zurückzukommen ist. Allein abgesehen davon, bieten sich fast fortwährend theils durch einzelne Kaufsanerbietungen, theils durch größere Kunstauctionen Gelegenheiten dar, um für billigere Preise Gemälde anzukaufen, die zwar nicht zu den Kunstwerken ersten Ranges gehören, die aber doch gerade für die Galerie von großem Werthe sind, weil sie Meister und Schulen repräsentiren, die in der Galerie noch gar nicht oder wenigstens nicht in so guter und vollständiger Weise vertreten sind. Um diese Gelegenheiten benutzen zu können, würde allerdings ein jährlicher Beitrag von einigen Tausend Thalern aus der Staatskasse sehr wünschenswerth sein.

Bei dem Antikenkabinet kann der Natur der Sache nach an eine wissenschaftliche Vervollständigung nicht gedacht werden; hier würde es sich nur noch um kleinere, mehr zufällig sich darbietende Erwerbungen handeln können, wozu eine Summe von etwa 500 Thlr. jährlich genügen würde. In ähnlicher Weise würde auch für das Münzkabinet ein Beitrag von etwa 500 Thlr. jährlich zu wünschen sein.

Dagegen sind die 4 letzten Sammlungen, das Kupferstichkabinet, die Sammlung der Gypsabgüsse, die Naturalien- und die mineralogisch-geologische Sammlung, diejenigen, welche vorzugsweise einer fortlaufenden systematischen Ergänzung und Fortentwickelung bedürfen, wenn sie nicht mit der Zeit zurückbleiben und ihren wissenschaftlichen Werth verlieren sollen. Bei dem Kupferstichkabinet werden hierzu mindestens jährlich 1000 Thlr., bei den drei übrigen Sammlungen durchschnittlich je 500 Thlr. nothwendig sein.

Nach diesen Vorausschickungen gestattet sich die Staatsregierung, nunmehr folgende Vorschläge zu machen und die Genehmigung der Stände dazu zu beantragen:

1.[Bearbeiten]

Die zeither bei den königl. Sammlungen verwalteten, seit 1870 in ein Rechnungswerk vereinigten besonderen Fonds und der Accidenzien- (Unterstützungs-) Fonds werden mit dem 31. December 1871 abgeschlossen und in der Höhe, in welcher sie sich zu diesem Zeitpunkte befunden haben, in einem Reservefond vereinigt, welcher, unter der Verwaltung der Generaldirection stehend, dazu bestimmt ist, größere außerordentliche Erwerbungen für die königl. Sammlungen, vorzugsweise für die Gemäldegalerie, und zwar soweit nöthig, auch aus der Substanz des Fonds zu bewirken. Die zeither aus dem Accidenzienfond (Unterstützungsfond) bewilligten Unterstützungen werden, soweit sie überhaupt gerechtfertigt sind, künftig aus dem Dispositionsfond bestritten.

2.[Bearbeiten]

Vom 1. Januar 1872 an fließen in diesen Reservefond nur noch: [2209]

1. die Zinsen der zinsbar angelegten Gelder des Fonds,
2. der Erlös aus dem Verkaufe einzelner Sammlungsgegenstände, Doubletten u. s. w.,
3. der Erlös durch den Verkauf von Blättern des Galeriewerks, sowie von Gypsabgüssen und Photographien einzelner Sammlungsgegenstände.

3.[Bearbeiten]

Ueber den Bestand des Fonds und die vom 1. Januar 1872 an gemachten Einnahmen und Ausgaben desselben wird den Ständen zugleich mit dem allgemeinen Rechenschaftsbericht auf die betreffende Finanzperiode Rechnung abgelegt.

4.[Bearbeiten]

Dagegen werden vom 1. Januar 1872 an folgende Einnahmen:

1. der Erlös von dem Verkaufe der Kataloge bei der Gemäldegalerie und den übrigen Sammlungen, wo solche bestehen.
2. die Garderobengelder von denjenigen Sammlungen, wo eine von der Direction eingerichtete Garderobe besteht, und
3. der Erlös von den Elsterperlen

im Budget bei Position 1d vereinnahmt.

5.[Bearbeiten]

Von gleichem Zeitpunkte an gehen aber auch die, jenen Einnahmen entsprechenden Ausgaben, d. h.

1. die Kosten der Anfertigung und des Drucks der Kataloge, die Buchbinderlöhne, Tantièmen der Verkäufer u. s. w.,
2. die Kosten der Aufsicht bei der Garderobe,
3. die Tantièmen der Perlenfischer,

auf die Staatskasse über und werden aus dem Dispositionsfond der Sammlungen (Nr. 23 Poiition 1d) bestritten.

6.[Bearbeiten]

Dagegen wird eine dem Nettoertrage der unter Punkt 4 erwähnten Einnahmen entsprechende Summe zur Ergänzung und Vervollständigung der königl. Gemäldegalerie in das Budget eingestellt.

7.[Bearbeiten]

Ferner wird zur Ergänzung und Vervollständigung aller übrigen königl. Sammlungen der oben speciell erwähnte Betrag von 4500 Thlr. ebenfalls in das Budget eingestellt.

8.[Bearbeiten]

Die Bewilligung unter 6 und 7 sind jedoch als ein Ganzes in der Art zu betrachten, daß, wenn sich in einem Jahre bei einer Sammlung keine Gelegenheit zur Verwendung der für sie bestimmten ganzen Summe findet, der Ueberschuß auch für eine andere Sammlung mit verwendet werden kann.

Auch sind Gelder, die in einer Finanzperiode nicht haben verwendet werden können, nicht an die Staatskasse als Ersparniß zurückzugeben, sondern als noch verwendbare Ausgabereste von der Verwaltung in die neue Finanzperiode hinüber zu nehmen.

Zur Erläuterung dieser Punkte ist nur noch Folgendes zu bemerken:

Zu 1.[Bearbeiten]

Das Vorhandensein eines solchen Fonds, insbesondere für die Gemäldegalerie, ist ein dringendes Bedürfniß. So lange der Erlös aus den im Jahre 1853 und 1862 veranstalteten Verkäufen vorhielt, sind einige werthvolle Erwerbungen für die Galerie gemacht worden; seitdem jener Erlös erschöpft ist, hat dies aufhören müssen, und Dresden steht in dieser Beziehung nicht blos gegen die Hauptstädte, sondern sogar gegen Städte wie Hamburg, Köln, Frankfurt a. M. und Stuttgart sehr erheblich zurück.

Die sämmtlichen bei den Sammlungen vorhandenen Fonds – abgesehen von dem Dispositionsfond – betrugen am Schlusse des Jahres 1869, die Staatspapiere nach dem Nominalwerthe gerechnet: 54,176 Thlr., wozu, wenn der obige Vorschlag angenommen wird, noch die Zinsen und sonstigen Einnahmen aus den Jahren 1870 und 1871 hinzutreten werden.

Zu 2.[Bearbeiten]

Die hier aufgezählten Einnahmen, mit Ausnahme der Zinsen unter Nr. 1, sind sehr unbedeutend. Verkäufe an Sammlungsgegenständen (Doubletten) kommen so gut wie gar nicht mehr vor und der Erlös aus dem Galeriewerke, den Photographien und Abgüssen, der an sich höchst unbedeutend ist, wird für die nächsten Finanzperioden jedenfalls dadurch völlig absorbirt werden, daß dem Kupferstecher, welcher mit den letzten Platten des Galeriewerkes beschäftigt ist, noch mehrere Raten seines Honorars zu zahlen sind.

Zu. 3.[Bearbeiten]

ist Nichts zu bemerken.

Zu. 4.[Bearbeiten]

1. Die Einnahmen und Kosten bei dem Verkaufe der Kataloge – letztere bestehend in Buchbinderlöhnen und Tantièmen der Verkäufer – waren:

Einnahme: Ausgabe:
in dem Jahre 1869: 3107 Thlr., 630 Thlr.,
in dem Jahre 1870: 2114 Thlr., 406 Thlr.,
in dem Jahre 1871: 3585 Thlr., 531 Thlr.

Da jedoch das Jahr 1870 keinen sicheren Maßstab abgeben kann, so wird man für die gegenwärtige Finanzperiode mit einiger Sicherheit auf eine Bruttoeinnahme von jährlich 3550 Thlr. rechnen können, wovon

5500 Thlr. zur Deckung der Kosten und
3000 Thlr. als reine Einnahme

zu rechnen sein werden. Hierbei ist aber zu bemerken, daß in den letzten drei Jahren ein Neudruck des Galeriekatalogs nicht vorgekommen ist.

Ferner wird noch im Frühjahre dieses Jahres auch ein Katalog für das „Grüne Gewölbe“ zum Verkaufe gelangen. Bei der größeren Wohlfeilheit dieses Katalogs im Vergleiche zu dem der Galerie wird nur auf eine Bruttoeinnahme von etwa 1200 Thlr. gerechnet werden können, wovon 200 Thlr. für Tantièmen, Buchbinderlöhne u. s. w. abgehen dürften, so daß nur etwa 1000 Thlr. als reines Einkommen in Aussicht gestellt werden können. [2210]

2. Die Garderobengelder haben in den letzten drei Jahren

1869: 1032 Thlr.,
1870: 711 Thlr.,
1871: 1127 Thlr.

betragen, wovon im letzten Jahre 253 Thlr. 6 Ngr. Löhne für die Aufsicht auf die Garderoben zu zahlen waren. Hierzu kommt noch vom nächsten Frühjahre an die im „Grünen Gewölbe“ einzurichtende Garderobe, und wenn auch über den Ertrag derselben eine bestimmte Ansicht noch nicht auszusprechen ist, so dürfte man doch nicht sehr irren, wenn man nach Hinzutritt derselben die gesammte Einnahme von den Garderobegeldern auf 1500 Thlr. und den davon zu bestreitenden Aufwand auf 500 Thlr. annimmt.

3. Der Erlös von den Elsterperlen hat

im Jahre 1870 betragen 377 Thlr.,
im Jahre 1871 betragen 275 Thlr.,

die Tantièmen der Perlenfischer:

1870: 90 Thlr.,
1871: 71 Thlr.

Aus früheren Jahren ist der Ertrag nicht so genau anzugeben, da früher zuweilen die Erträgnisse von mehreren Jahren zusammen verkauft worden sind; so beträgt z. B. für die Jahre 1867 bis 1869 der Erlös zusammen 984 Thlr., wofür 253 Thlr. an Tantièmen bezahlt worden sind. Man wird daher etwa 300 Thlr. jährlich Ertrag und 80 Thlr. etwa an Vergütung der Perlensucher einstellen können.

Hiernach würde sich der Gesammtertrag der drei Posten auf

zu 1: 4750 Thlr.,
zu 2: 1500 Thlr.,
zu 3: 300 Thlr.,
  6550 Thlr.

herausstellen, welche Summe unter Nr. 1b in Pos. 1d als Einnahme einzustellen sein würde.

Zu 5.[Bearbeiten]

Die hiernach zu berücksichtigende Ausgabe würde betragen:

zu 1: 750 Thlr.,
zu 2: 500 Thlr.,
zu 3: 80 Thlr.,
  1330 Thlr.

und unter Nr. 23 Pos. 1d als Vermehrung des Dispositionsquantums einzustellen sein, welches demnach auf 11,894 Thlr. oder in runder Summe auf

11,900 Thlr.

erhöht werden würde.

Zu 6 und 7.[Bearbeiten]

Die nach Punkt 6 zur Verwendung für die Ergänzung der Galerie übrig bleibende Summe würde nach Obigem betragen:

6550 Thlr. – 1330 Thlr. = 5220 Thlr.

Erwägt man nun, daß für die nach und nach zu bewirkende Ergänzung der Gemäldegalerie – abgesehen von etwaigen größeren Erwerbungen – eine Summe von jährlich 4000 Thlr. genügen dürfte, so würden noch 1220 Thlr. zur Deckung der nach Punkt 7 für die übrigen Sammlungen gewünschten 4500 Thlr. übrig bleiben und es daher ausreichend sein, wenn im Ganzen

8500 Thlr. zu neuen Erwerbungen für die übrigen Sammlungen
(außer der königl. Bibliothek),

bewilligt und vielleicht als neue Nr. 21b eingestellt würden.

Zu 8.[Bearbeiten]

Diese Bestimmung macht sich unbedingt nothwendig, wenn der Zweck erreicht werden soll, da oft Jahre vergehen, ohne daß sich die geeignete Gelegenheit zu neuen Erwerbungen ergiebt, während dann nicht selten bei großen Auctionen u. s. w. es auf einmal leicht wird, vorhandene Lücken in großem Umfange mit Vortheil auszufüllen.

Wenn übrigens infolge der Einstellung der Einnahmen von dem Verkaufe der Kataloge in das Budget künftig auch die Kosten der Anfertigung und des Druckes derselben aus der Staatskasse zu bestreiten sind, so wird zwar für den Katalog der Gemäldegalerie in der gegenwärtigen und voraussichtlich auch in der nächsten Finanzperiode ein solcher Anfang nicht erforderlich sein, da von der letzten, auf Kosten des Katalogfonds hergestellten Ausgabe desselben noch eine ausreichende Anzahl von Exemplaren vorhanden ist.

Dagegen macht sich bei dem „Grünen Gewölbe“ die Anfertigung eines Katalogs unbedingt nothwendig, um dem größeren Publikum, welchem diese kostbare und interessante Sammlung vom nächsten Frühjahr an geöffnet werden soll, das Mittel zum Verständnisse Dessen, was die Sammlungen enthält und was bisher von den Führern erklärt wurde, in die Hand zu geben.

Die Herstellung des Katalogs, der bereits in Angriff genommen und im Drucke begriffen ist, wird nach der vorgenommenen, möglichst genauen Veranschlagung etwa 2000 Thlr. kosten. Es wird daher beantragt, für die laufende Finanzperiode bei Nr. 23 noch jährlich 1000 Thlr. transitorisch einzustellen.

Endlich ist hier noch eines außerordentlichen Bedürfnisses zu gedenken. Bei Gelegenheit der großen Pariser Ausstellung im Jahre 1867 ist zwischen den Vorständen der bedeutendsten Kunstmuseen Europa’s eine Vereinbarung getroffen worden, die vorzüglichsten Sammlungsgegenstände, sowie sonstige hervorragende Kunstwerke der betreffenden Länder durch Gypsabgüsse oder Photographien vervielfältigen zu lassen und dann diese Nachbildungen gegenseitig auszutauschen, so daß mit der Zeit ein jedes größere Museum in den Besitz guter und authentischer Nachbildungen der bedeutendsten, anderwärts vorhandenen Kunstwerke gelangen würde. Die Ausführung dieses Unternehmens ist längere Zeit unterblieben, neuerdings aber wieder in Anregung gebracht worden, und obgleich die Direction unserer Sammlungen jener Vereinbarung früher nicht ausdrücklich beigetreten ist, so sind doch in neuester Zeit von verschiedenen Seiten her Anträge auf solche Austauschungen hierher gelangt. Obschon nun, wie oben bereits bemerkt, einige Gypsabgüsse und Photographien bereits vorhanden sind, so ist dies nur in sehr beschränktem Umfange der Fall, so daß, um für die von auswärts gemachten Anerbietungen entsprechende [2211] Gegenleistungen machen zu können, die Disposition über eine mäßige Geldsumme unerläßlich ist. Wird diese bewilligt, so geht die Absicht dahin, auch einige außerhalb der Sammlungen befindliche bedeutendere Kunstwerke, zunächst die sogenannte „Goldene Pforte“ in Freiberg in Gyps abformen zu lassen. Ueber die Höhe der hierzu erforderlichen Summe ist zwar etwas Bestimmtes nicht zu sagen, da sie ganz von dem Umfange abhängig ist, in welchem das Unternehmen ausgeführt werden soll. Wenn man sich aber, wie die Absicht ist, dabei durchaus in mäßigen Grenzen hält, so dürfte vorerst ein Betrag von 2000 Thlr. als Berechnungsgeld ausreichen, um eine für einige Zeit genügende Menge von Austauschobjecten zu beschaffen. Es wird daher beantragt, zu diesem Zwecke bei Nr.23 Pos 1d anderweit 1000 Thlr. jährlich transitorisch einzustellen.

Nach diesen Anträgen würde sich der Zusatz zu Pos. 1d in folgender Weise gestalten:

Einnahme.
Nr. 1 b 6550 Thlr. vom Verkaufe der Kataloge, von den Garderoben und den Elsterperlen.
Ausgabe.
Normalmäßig. Transitorisch.
Nr. 21 b 8500 Thlr. zu neuen Erwerbungen für die übrigen Sammlungen,
Nr. 23 1330 Thlr. 2000 Thlr. wegen der Kosten der Herstellung und des Verkaufs der Kataloge, sowie von Gypsabgüssen, Photographien u. s. w.
9830 Thlr. 2000 Thlr.
11,830 Thlr. Davon ab die Einnahme:
06,550 Thlr. bleibt:
05,280 Thlr.,

um welche Summe sich die Zuschußerfordernisse bei Pos. 1d erhöhen würden.

Der betreffende Bericht lautet:

Zu Pos. 1a. Civilliste.[Bearbeiten]

. . .

Zu Pos. 1d.[Bearbeiten]

In dem früher erstatteten Berichte über Abtheilung A des Ausgabebudgets ist schon angeführt, wie die Deputation sowohl, als auch der Abg. Penzig einen im Budget vorgesehenen Betrag vermißten, der die Vervollständigung mehrerer unserer Kunstsammlungen ermögliche.

Das königl. Decret, von gleicher Ansicht geleitet, giebt zugleich bekannt, daß sich außer dem Erlöse für früher verkaufte Doubletten der Gemäldegalerie, der Porzellan- und Münzsammlungen und der Bibliothek noch mehrere, aus kleinen Anfängen sich immerhin zu einer beträchtlichen Summe angesammelten Fonds vorzugsweise in der Zeit gebildet hätten, als die königl. Sammlungen der Verwaltung des königl. Hausministeriums unterstellt gewesen sei. Der Erlös für Doubletten etc. müsse verfassungsmäßig unbedingt wieder dem königl. Hausfideicommiß zuwachsen und sei demgemäß theilweise im Interesse der Sammlungen verwendet worden, während die anderen Fonds an die Staatskasse abzugeben gewesen wären.

Um weitere Wiederholungen zu vermeiden, wird hiermit auf das königl. Decret verwiesen, welches in umfassender Weise über die Entstehung dieser Fonds nicht nur Aufschluß, sondern auch die Nothwendigkeit zu erkennen giebt, das bisherige Verfahren fernerhin mit der verfassungsmäßigen Ordnung des Staatshaushalts in Einklang zu bringen.

Die Deputation erkennt diese Nothwendigkeit an, glaubt aber, obgleich diese Angelegenheit bis zur Vorlage des königl. Decrets nicht verfassungsmäßig behandelt worden ist, über das Verfahren in der Vergangenheit sich beruhigen zu können, und zwar in Betracht, daß die Rechnungen über diese Fonds von der Oberrechnungskammer geprüft und justificirt worden sind, auch, nach dem Wechsel der Verwaltung der königl. Sammlungen, von dem jetzigen Vorstande der Generaldirection die Sachlage der ständischen Cognition unterstellt worden ist.

Was den weiter kundgegebenen Wunsch im königl. Decrete: den königl. Sammlungen die nöthigen Mittel zur Vermehrung, zur Ausfüllung von Lücken und zu einer zeitgemäßen Fortentwickelung zu gewähren, anlangt, so befindet sich, wie Eingangs schon bemerkt, die Deputation mit demselben vollständig im Einverständnisse.

Wenn frühere Ständeversammlungen gesorgt haben, die Fortführung der Bibliothek durch Bewilligung von 6000 Thlr. jährlich hierzu zu ermöglichen, so betrifft dies zunächst die Fürsorge für die Wissenschaft; aber unbeantwortet bleibt die Frage, warum dieselbe Rücksichtnahme [2212] nicht den anderen, vorzugsweise der Kunst zugehörenden Anstalten zu Theil geworden ist. Sicher ist es an der Zeit, jetzt hierfür einzutreten, einmal um anderen Staaten gleicher Größe nicht nachzustehen, dann aber auch in Berücksichtigung des Werthes, den ein großer Theil der Bevölkerung Sachsens, und mit Recht, auf den Besitz dieser Sammlungen legt, die in früher Zeit begonnen, dann fortgeführt wurden und nur keine Vermehrung erhalten würden in der Zeit, die Anspruch macht, vorzüglich die allgemeine Bildung zu befördern nicht nur durch Unterrichtsanstalten, sondern auch durch Aufstellung von Mustern und Erzeugnissen aller Art des menschlichen Wissens, Könnens und Fleißes; und gleichwohl würden unsere werthvollen Sammlungen, der bedeutenden Lücken halber, als volle Quellen des Studiums für fernere Zeiten nicht zu betrachten sein, sofern eine fortdauernde Ergänzung unterbliebe. Sieht sich die Staatsgemeinschaft nicht veranlaßt, diese ihr vererbten Schätze würdig zu vervollständigen, so werden auch die Kunstfreunde vollends verschwinden, welche die Sammlungen durch Schenkungen bereichern, wie dies mit einer derselben durch das werthvolle Vermächtniß eines jüngst verstorbenen edlen Mannes geschehen ist.

Wie im königl. Decrete ausführlich begründet, ist die Fortführung der Sammlungen des Grünen Gewölbes, des historischen Museums, des mathematisch-physikalischen Salons, der Gewehrgalerie und der Porzellane und Gefäße nicht geboten, und nur wünschenswerth, bei sich darbietender Gelegenheit interessante und werthvolle Gegenstände billig erwerben zu können, und findet die königl. Regierung für diese fünf Sammlungen 1000 Thlr. jährlich genügend. Für weitere Ergänzung des Antikenkabinets, des Münzkabinets, der Sammlungen der Gypsabgüsse, der Naturalien- und der mineralogisch-geologischen Sammlungen würden je 500 Thlr., für das Kupferstichkabinet aber 1000 Thlr. jährlich nothwendig sein. Dagegen würde die bedeutendste und werthvollste unserer Sammlungen, die Gemäldegalerie, größere Opfer erfordern, um einer ihrer würdigen, systematischen Ergänzung und Vervollständigung theilhaftig zu werden.

Die Deputation betrachtet es als einen diesem Vorhaben günstigen Umstand, daß durch die Vereinigung aller im königl. Decrete namhaft gemachten Fonds ein solcher im Betrage von 54,176 Thlr, am Schlusse des Jahres 1869 gebildet ist, zu dem noch der Zinsenzuwachs und die sonstigen Einnahmen während der Jahre 1870 und 1871 zuzuschlagen und dann als abgeschlossen zu betrachten sein würde. Dieser Fond würde in Reserve zu halten sein, um vorkommenden Falles zu größeren Erwerbungen guter Gemälde verwendet werden zu können. Es in aber auch das Vorhaben der königl. Staatsregierung zu billigen, jährlich noch eine Summe von circa 4000 Thlr. zu kleineren Anschaffungen auszusetzen. Diese Summe wird aber vollkommen gedeckt durch die Reineinnahmen, welche von dem Verkaufe der Kataloge der verschiedenen Sammlungen, den Garderobengeldern und dem Erlöse von den Elsterperlen sich ergeben.

Wenn die königl. Staatsregierung wünscht, die soeben aufgeführten Summen für Fortführung der einzelnen Sammlungen, die jährlich 8500 Thlr. betragen, als ein Ganzes dergestalt betrachten zu dürfen, als dieselbe nicht gebunden sein soll, jedes Jahr die für eine einzelne Sammlung bestimmte Summe auch nur für dieselbe verwenden zu müssen, sondern auch entweder für Vervollständigung anderer Sammlungen mit nutzbar machen oder für einige Zeit in Ersparniß stellen, jedoch diese Summe später wieder mit verausgaben zu können, so scheint dies der Deputation die Natur der beabsichtigten Erwerbungen zu bedingen; denn wie im Allgemeinen die Erzeugnisse der Kunst und Wissenschaft sich nicht an die Zeit binden lassen, müssen auch die Verwendungen für dieselbe durch die Zeit nicht gebunden sein, wenn nicht die Gefahr nahe gerückt sein soll, oft sehr mittelmäßige Erzeugnisse erworben zu sehen, damit das Postulat nur überhaupt den Kunstanstalten nicht verloren gehe.

Es hat die königl. Staatsregierung noch ferner beantragt, zur Anfertigung des Katalogs bei dem Grünen Gewölbe für diese Finanzperiode 2000 Thlr., also jährlich 1000 Thlr, transitorisch, ins Budget einzustellen. Bei dem beabsichtigten Wegfalle der Führungen in dieser Sammlung macht sich die Anfertigung eines solchen nothwendig. Ebenso richtig erscheint es der Deputation, die 1000 Thlr, jährlich transitorisch zur Bewilligung zu empfehlen, welche verwendet werden sollen zur Herstellung von Gypsabgüssen und Photographien hiesiger hervorragender Kunstgegenstände, um solche mit guten und authentischen Nachbildungen der bedeutendsten Kunstwerke anderer größerer Museen auszutauschen.

Demnach hat die Deputation der geehrten Kammer anzurathen, im Vereine mit der Ersten Kammer folgenden Anträgen der königl. Staatsregierung ihre Zustimmung zu ertheilen:

1.[Bearbeiten]

Die zeither bei den königl. Sammlungen verwalteten, seit 1870 in ein Rechnungswerk vereinigten besonderen Fonds und der Accidenzien- (Unterstützungs-) Fonds werden mit dem 31. December 1871 abgeschlossen und in der Höhe, in welcher sie sich zu diesem Zeitpunkte befunden haben, in einem Reservefond vereinigt, welcher, unter der Verwaltung der Generaldirection stehend, dazu bestimmt ist, größere außerordentliche Erwerbungen für die königl. Sammlungen, vorzugsweise für die Gemäldegalerie, und zwar, soweit nöthig, auch aus der Substanz des Fonds zu bewirken. Die zeither aus dem Accidenzienfond (Unterstützungsfond) bewilligten Unterstützungen werden, soweit sie überhaupt gerechtfertigt sind, künftig aus dem Dispositionsfond bestritten.

2.[Bearbeiten]

Vom 1. Januar 1872 an fließen in diesen Reservefond nur noch:

1. die Zinsen der zinsbar angelegten Gelder des Fonds,
2. der Erlös aus dem Verkaufe einzelner Sammlungsgegenstände, Doubletten u. s. w.,
3. der Erlös durch den Verkauf von Blättern des Galeriewerkes, abzüglich der noch hierfür zu bestreitenden Kosten, sowie von Gypsabgüssen und Photographien einzelner Sammlungsgegenstände.

3.[Bearbeiten]

Ueber den Bestand des Fonds und die vom 1. Januar 1872 an gemachten Einnahmen und Ausgaben [2213] desselben wird den Ständen zugleich mit dem allgemeinen Rechenschaftsbericht aus die betreffende Finanzperiode Rechnung abgelegt.

4.[Bearbeiten]

Dagegen werden vom 1. Januar 1872 an folgende Einnahmen:

1. der Erlös von dem Verkaufe der Kataloge bei der Gemäldegalerie und den übrigen Sammlungen, wo solche bestehen,
2.die Garderobengelder von denjenigen Sammlungen, wo eine von der Direction eingerichtete Garderobe besteht, und
3. der Erlös von den Elsterperlen

im Budget bei Pos 1d vereinnahmt.

5.[Bearbeiten]

Von gleichem Zeitpunkte an gehen aber auch die, jenen Einnahmen entsprechenden Ausgaben, d. h.:

1. die Kosten der Anfertigung und des Druckes der Kataloge, die Buchbinderlöhne, Tantièmen der Verkäufer u. s. w.,
2. die Kosten der Aufsicht bei der Garderobe,
3. die Tantièmen der Perlenfischer,

auf die Staatskasse über und werden aus dem Dispositionsfond der Sammlungen (Nr. 23 Pos. 1d) bestritten.

6.[Bearbeiten]

Dagegen wird eine, dem Nettoertrage der unter Punkt 4 erwähnten Einnahmen entsprechende Summe zur Ergänzung und Vervollständigung der königl. Gemäldegalerie in das Budget eingestellt.

7.[Bearbeiten]

Ferner wird zur Ergänzung und Vervollständigung aller übrigen königl. Sammlungen der oben speciell erwähnte Betrag von 4500 Thlr. ebenfalls in das Budget eingestellt.

8.[Bearbeiten]

Die Bewilligungen unter 6 und 7 sind jedoch als ein Ganzes in der Art zu betrachten, daß, wenn sich in einem Jahre bei einer Sammlung keine Gelegenheit zur Verwendung der für sie bestimmten ganzen Summe findet, der Ueberschuß auch für eine andere Sammlung mit verwendet werden kann.

Auch sind Gelder, die in einer Finanzperiode nicht haben verwendet werden können, nicht an die Staatskasse als Ersparniß zurückzugeben, sondern als noch verwendbare Ausgabereste von der Verwaltung in die neue Finanzperiode hinüber zu nehmen

Sofern diese Anträge Genehmigung finden, ist die ziffermäßige Veränderung, deren Pos. 1d dann zu unterwerfen ist, festzustellen.

Die königl. Staatsregierung veranschlagt, auf Grund der bisherigen Erfahrung, für ein Jahr:

Die Brutto-
einnahmen:
Thlr.
die
Ausgaben: Thlr.
die Rein-
einnahmen:
Thlr.
durch den Verkauf der jetzt schon bearbeiteten Kataloge zu 3550 550 3000
durch den Verkauf des jetzt neu anzufertigenden Katalogs für das Grüne Gewölbe zu 1200 200 1000
Die Garderobengelder 1500 500 1000
den Erlös für die Elsterperlen zu 300 80 220
Sa. 6550 1330 5220

Hierzu sind noch als Ausgaben zu rechnen:

a) die beantragte Summe zu neuen Erwerbungen für alle Sammlungen außer der Bibliothek:
8500 Thlr. normalmäßig;
b) für Herstellung des Katalogs für das Grüne Gewölbe:
1000 Thlr. transitorisch;
c) für Herstellung der zu vertauschenden Gypsabgüsse und Photographien:
1000 Thlr. transitorisch.

Um die Posten in die Pos. 1d zweckmäßig einzureihen, schlägt die königl. Staatsregierung vor:

a) die obig vermerkte Bruttoeinnahme in die Einnahme dieser Position unter der neuen Nr. 1b
b) die Summe zu neuen Erwerbungen für die übrigen Sammlungen (außer für die Bibliothek) unter der neuen Nr. 21b, und endlich
c) die Ausgaben, welche die Vereinnahmungen für die Kataloge, für Garderobengelder und die Elsterperlen, sowie für Anfertigung des Katalogs für das Grüne Gewölbe und die Herstellung der Gypsabgüsse etc. verursachen, unter der bisherigen Nr. 23 dieser Position, und zwar als einen Zusatz zu derselben, einzustellen.

Diesen Vorschlägen zustimmend, empfiehlt die Deputation der geehrten Kammer folgende Posten zur Genehmigung:

Pos. 1d[Bearbeiten]

Einnahme:
Nr. 1b: 6550 Thlr.

vom Verkaufe der Kataloge, von den Garderoben und den Elsterperlen.

Ausgabe:
Nr. 21b: 8500 Thlr. normalmäßig

zu neuen Erwerbungen für die übrigen Sammlungen.

Zusatz zu Nr. 23: 1330 Thlr. normalmäßig und
2000 Thlr. Transitorisch

wegen der Kosten der Herstellung und des Verkaufs der Kataloge, sowie von Gypsabgüssen, Photographien etc.

Hierdurch würde sich Pos. 1d um
3280 Thlr. normalmäßig und
2000 Thlr. transitorisch

erhöhen, folglich künftig unter Zurechnung der schon bewilligten Summen in Einnahme mit

15,350 Thlr. normalmäßig

und in Ausgabe mit

67,410 Thlr. normalmäßig und
5,600 Thlr. Transitorisch

zu stellen sein. [2214]

Präsident Dr. Schaffrath: Die Debatte ist hiermit eröffnet über die Position 1a Wenn Niemand das Wort begehrt . . . . Abg. Ludwig!

Abg. Ludwig: Meine Herren! Es thut mir leid, daß ich gegen diese Position stimmen muß. Ich habe bereits neulich, als ein ähnlicher Antrag von Seiten der Regierung gestellt war, meine Meinung ausgesprochen. Ich halte es nicht für nothwendig, daß die hier geforderte Summe bewilligt werde, um so weniger, als die Deputation, die sich außerordentlich viel Mühe gegeben hat, z. B. über das Zustandebringen der Kataloge und ihren Absatz zu erzählen, es nicht einmal der Mühe für werth erachtet hat, die Frage zu erörtern, ob nicht auch hier – wo wir zwar an sich in die Verwaltung nicht hineinzureden haben – durch Ersparniß und durch Abschaffung überflüssiger Kräfte die bleibenden besser bezahlt werden könnten. Es ist natürlich einer von den delicaten Punkten, wo man sich wohl hüten wird, zu tief in die Debatte einzugehen; ich stimme aber gegen die Deputation.

Referent Uhlemann: Die Deputation muß insofern einen Vorwurf zurückweisen, als sie auf die Verhandlungen von 1864 hingewiesen hat und sie ist nur dem Beispiele des königl. Decrets darüber gefolgt. Im Uebrigen aber glaube ich wohl, daß es ganz zweckmäßig ist, der letzten Anschauung des Herrn Vorredners beizupflichten und nicht weiter über die Sache zu sprechen.

(Bravo! rechts.)

Präsident Dr. Schaffrath: Die Debatte ist geschlossen. Ich frage die Kammer:

„bewilligt sie dem Deputationsvorschlage S. 302 gemäß die beantragte Erhöhung der Position 1a um 30,000 Thlr.?“

Gegen 2 Stimmen.

Position 1d – Der Herr Berichterstatter!

Referent Uhlemann: Ich bitte, auf S. 308 in der dritten Zeile von unten die Zahl 52,060 Thlr. in 67,410 Thlr. umzuwandeln. Es ist das, ich muß es gestehen, ein von mir nicht corrigirter Fehler. Diese erstere Summe würde als Zuschußerforderniß zu berücksichtigen, aber jetzt nicht in Ausgabe zu stellen sein. Es würde also lauten:

„und in Ausgabe mit 67,410 Thlr. normalmäßig und 5600 Thlr. transitorisch zu stellen sein, so daß als Zuschußerforderniß für diese Position

52,060 Thlr. normalmäßig und
5,000 Thlr. Transitorisch

zu bewilligen sein würden.“

Präsident Dr. Schaffrath: Da Niemand weiter das Wort begehrt . . . . Abg. Jordan!

Abg. Jordan: Meine Herren! Es ist für mich niemals eine angenehme Aufgabe, der Regierung gegenüber geradezu einen Tadel aussprechen zu müssen; allein ich kann mich doch nicht enthalten, bei dieser Position über die Mittheilungen und Reflexionen, welche im Berichte niedergelegt sind, hinaus noch ein Wort zu sagen. Das, was ich sage, betrifft nicht die gegenwärtige Verwaltung des Fonds, um den es sich handelt, die erst in neuerer Zeit in die Hände, die ihr jetzt vorstehen, übergegangen ist. Sie erfahren jedoch aus dem Decrete, daß bereits seit einer langen Reihe von Jahren aus der Verwaltung der öffentlichen Sammlungen Mittel zur Herstellung von Separatfonds gewonnen worden sind, von deren Vorhandensein bis zum jetzigen Augenblicke die Ständeversammlung keine Kenntniß bekam. Es sind, wie Ihnen das Decret in offenster Weise darlegt, aus der Verwaltung der öffentlichen Sammlungen durch Einrichtungen von Katalogverkäufen und Erhebung von Garderobegeldern Summen angesammelt, die unter Zurechnung der Erlöse aus Doubletten gegenwärtig eine Höhe von über 50,000 Thlr. erreichen, ohne daß bis jetzt irgendwelche ständische Genehmigung hierzu eingeholt worden ist. Ich habe daher nicht umhin gekonnt, einerseits es mit Dank anzuerkennen, daß die jetzige Instanz, welche die Verwaltung der Sammlungen übernommen hat, das Finanzministerium, in offener Weise bei der gegebenen Gelegenheit diese Vorgänge aus der früheren Verwaltung dargelegt hat; ich kann aber auch nicht umhin, meine Herren, mein Befremden darüber auszusprechen, daß die frühere Verwaltung, beziehendlich die Regierung bis jetzt volles Geheimniß über diese Sache bewahrt hat.

(Sehr richtig! links.)

Staatsminister von Friesen: Die Regierung hat bei Mittheilung dieses ganzen Verhältnisses ganz offen anerkannt, daß allerdings in früherer Zeit nicht ganz correct verfahren worden ist. Dieses Anerkenntniß bezieht sich aber lediglich auf die Form; in der Sache selbst ist gerade von dem hochverdienten Manne, der sich nicht mehr unter den Lebenden befindet, von dem die ganze Sache ausgegangen ist, ich sage, in materieller Hinsicht ist gerade in dieser Angelegenheit sehr zum Nutzen des Staats und der Staatskassen gewirthschaftet worden; denn er hat alle die Einrichtungen erst getroffen, durch welche diese Einnahmen entstanden, er hat diese Gelder sorgfältig aufbewahrt und über dieselben Rechnung abgelegt, welche von der Oberrechnungskammer geprüft worden, er hat auch die Gelder nicht verwendet, sondern sie seinen Nachfolgern aufbewahrt und denen überlassen, zum Besten der Sammlungen darüber zu verfügen. Daß dies nun nicht anders geschehen konnte, als mit ständischer Genehmigung, darüber bin ich mir in keinem Augenblicke zweifelhaft gewesen; aber ich sollte doch glauben, wenn man auch aussprechen muß, daß in formeller Hinsicht nicht ganz correct verfahren worden ist, daß in der Sache dem Manne, der das gethan [2215] hat und dem Sachsen sehr viel Dank schuldig ist, nicht noch nach seinem Tode ein solcher Tadel nachgesagt werden könnte.

Abg. Penzig: Geehrte Herren! Der Fond, welcher bisher für Kunstzwecke bereits, wenn uns auch unbekannt, angesammelt worden, ist ja nun zu unserer Kenntniß gekommen und ins Budget eingestellt. Zu beklagen habe ich nur, daß Mittel vorhanden gewesen, aber nicht in angemessener Weise für die öffentlichen Sammlungen verwendet worden sind. Vor einiger Zeit z. B. erhielt ich die Mittheilung, daß im Auftrage der amerikanischen Regierung Jemand hier gewesen sei, um, wie über die Fortschritte der Prägekunst in ganz Europa überhaupt, so auch hier in Sachsen Studien zu machen. Er habe das hiesige Münzkabinet besucht und sei allerdings über manches Lückenhafte erstaunt gewesen, wie er es anderswo nicht gefunden habe. Ich selbst war vor einiger Zeit dort, um mir die Einrichtung anzusehen und speciell die Medaillen, die für Gewerbfleiß u. s. w. vertheilt worden sind, zu besichtigen. Ich muß allerdings gestehen, daß ich eine schmerzliche Ueberraschung gehabt habe; denn von den Münzleistungen der neueren Zeit in der angedeuteten Richtung fand ich nichts. Während früher von der Münze Exemplare aller neuen Münzen an das Kabinet abgegeben, die hier geprägt wurden, ist das seit dem Regierungsantritt Sr. Majestät des jetzigen Königs weggefallen und es sind nur diejenigen Münzen hinübergegeben worden, die in Kupfer und in Silber ausgeprägt worden sind, d. h. Scheidemünze und Thaler. Alles, was in Gold ausgeprägt worden ist, fehlte bis auf einen einzigen halben Louisd’or, den ich vereinsamt liegen sah. Meine Herren! Das ist nicht die Art, wie ich glaube, daß ein Land, wie Sachsen, eine Sammlung, die wohl werth ist, sie fortzubilden und fortzuerhalten, behandeln darf. Ich habe mein Befremden gegen den betreffenden Beamten nicht zurückgehalten und gefragt, ob man nicht die Mittel besäße, auf andere Weise zu erwerben; was durch den Wegfall der Ablieferung aus der Münze verloren, er sagte mir jedoch, daß ihm nur ein kleines Dispositionsquantum zu Handankäufen zu Gebote stände. Wenn ich hier nun den Bericht ansehe und die Unterlagen dazu, aus welchen hervorgeht, wie das Dispositionsquantum für die Sammlungen von circa 8000 Thlr. verwendet wird, wonach z. B. auf das Münzkabinet 47 Thlr. für die Handbibliothek und 23 Thlr. für den ganzen Expeditionsaufwand verwendet werden, dann ist allerdings klar, meine Herren, daß mit 23 Thlr. wohl nicht gut für angemessene Aufbewahrung der Sachen und sachentsprechende Einrichtungen dort gesorgt werden kann. Die Münzen werden in einem großen unheizbaren Saale aufbewahrt, wo im Winter der Aufenthalt peinlich sein muß, und während anderwärts sie wenigstens zum Theil übersichtlich nach den verschiedenen Zeitaltern geordnet, unter Glaskästen aufgestellt sind, sind sie hier sämmtlich in zugeschlossenen Fächern aufbewahrt und der Uebersicht schwer zugänglich. So fehlen unter Anderem auch alle Medaillen, die für Kunst, Wissenschaft, Gewerbfleiß, überhaupt Verdienst u. s. w. seit 1854 in Sachsen ertheilt worden sind u. s. w. Meine Herren! Ich wollte darauf nur aufmerksam machen in der Hoffnung, durch Annahme des Deputationsantrags die Mittel gewährt zu sehen, daß in einer würdigeren Weise für die Erhaltung und Fortbildung dieser Sammlung gesorgt werden könne.

Auch von anderer Seite sind mir Bemerkungen gemacht worden, wie nachtheilig es sei, daß nicht bestimmte Gelder zur Fortbildung unserer Sammlungen, auf die wir doch einen gewissen Stolz haben können, vorhanden sind. Unter Anderem erzählte mir einmal früher ein Kunsthändler, daß er zu einem Bilde in der Galerie, welches zwar nicht zu den schönsten und berühmtesten, aber doch zu den guten gehört, in der Hoffnung, der hiesigen Bildergalerie einen Gefallen damit zu thun, den zufällig aufgefundenen Carton erworben habe. Der ganze Gegenstand habe 25 Thlr. gekostet; aber man habe es abgelehnt, weil man keine Mittel zur Disposition habe. Wenn ich mich nun hierbei entsinne, daß im Budget für das Ministerium des Innern volle 5000 Thlr. eingestellt worden sind, um monumentale Kunstbauten zu errichten, Werke lebender Künstler zu erwerben und wer weiß, was noch, so kann ich mich der Ansicht nicht verschließen, daß hinsichtlich der Fortbildung unserer Sammlung ein recht kleiner Standpunkt herrschend ist. Es giebt in der Welt viele Privatleute, wovon der einzelne allein mehr, als diese Summe, jährlich zu gleichen Zwecken verwendet. Ich muß gestehen, ich hege auch die Ansicht nicht, die im Regierungsdecret auf S. 152 ausgesprochen ist, wo es heißt, daß nicht die Rede davon sein könne, Gemälde großer Meister, die dieselben würdig repräsentiren und den bereits vorhandenen Meisterwerken der Galerie annähernd an die Seite gestellt werden könnten, aus etwa zu leistenden Beiträgen aus der Staatskasse anzukaufen. Ich halte im Gegentheil eine würdige Fortsetzung unserer Galerie durch Meisterwerke neuer Künstler für möglich und nicht über unsere Kräfte; denn obgleich ich mich gern als Nichtkunstkenner eines definitiven Urtheils begebe, habe ich als Kunstfreund aber doch die Empfindung gehabt, daß die Fortsetzung unserer Bildergalerie nicht dem Maße entspricht, in dem das alte Werk zu seinem Ruhme dasteht. Das Deputationsgutachten macht nun wenigstens einen kleinen Anfang; ich begrüße denselben im Interesse des Landes und seines alten Ruhmes, auch Kunst und Wissenschaft reichlich zu pflegen, mit besonderem Vergnügen und hoffe, daß wir auf diesem Wege zur Ehre desselben und im Interesse unserer werthvollen Sammlungen auch weiter fortschreiten werden.

Präsident Dr. Schaffrath: Da Niemand weiter [2216] das Wort begehrt, ist die Debatte über Pos. 1d geschlossen. Der Herr Berichterstatter!

Referent Uhlemann: Ich will nur hinzufügen, daß die Deputation sich mit dem Abg. Penzig ganz in Uebereinstimmung befindet; sie hat das Alles schmerzlich vermißt, was auch er vermißt hat, und ist deshalb zur Anregung der Stellung dieser Anträge gelangt. Sie findet auch sehr schön, daß ein solcher Fond vorhanden ist, um uns jetzt den Uebergang zu größeren Bewilligungen für beregten Zweck zu erleichtern. Wird im Lande die Erledigung dieses Bedürfnisses immer mehr anerkannt, so wird auch die nächste Ständeversammlung Gelegenheit nehmen, ein größeres Postulat in Uebereinstimmung mit dem Lande dafür aussetzen zu können. Das jetzt ausgesetzte Postulat von 8500 Thlr. ist ein Anfang und ein Berechnungsgeld, und hiermit kann man erst sehen, was überhaupt geleistet werden kann. Es freut die Deputation, daß sie keine Gegner in dieser Beziehung in der Kammer gefunden hat.

(Bravo! links.)

Präsident Dr. Schaffrath: Meine Herren! Die Deputation beantragt Seite 304, 305 flg. Beitritt zu den Anträgen der Staatsregierung, welche dieselbe unter 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemacht hat. Wenn kein Antrag auf Trennung erfolgt, richte ich auf alle acht Anträge zu gleicher Zeit nur eine Frage:

„Genehmigen Sie diese acht Anträge der Staatsregierung Seite 305? “

Gegen 1 Stimme.

„Genehmigen Sie nun die Position 1d dem Deputationsvorschlage auf Seite 307 gemäß und zwar als Einnahme 6550 Thlr. normalmäßig?“

Gegen 1 Stimme.

„Genehmigen Sie als Ausgabeposition 21b 8500 Thlr. normalmäßig?“

Gegen 1 Stimme.

„Genehmigen Sie noch als Zusatz in Nr. 23 1330 Thlr. normalmäßig und 2000 Thlr. transitorisch?“

Gegen 1 Stimme.

Einer namentlichen Abstimmung wird es wohl nicht bedürfen, da diese Positionen ein Theil des Budgets sind. Dieser Gegenstand der heutigen Tagesordnung wäre also auch erledigt.

. . .