MKL1888:Henneberg
[379] Henneberg, ehemals deutsche gefürstete Grafschaft im fränkischen Kreis, von Sachsen, Thüringen, Hessen, dem Fuldaischen und Würzburgischen begrenzt, umfaßte etwa 2000 qkm (35 Q.M.) mit (1803) 105,000 Einw. Gegenwärtig gehören von H. zu Preußen 737 qkm oder 13,4 Q.M. (die Kreise Schleusingen und Schmalkalden), zu Sachsen-Weimar 290 qkm oder 5,25 Q.M. (Ilmenau, Ostheim etc.), zu Sachsen-Meiningen 880 qkm oder 16 Q.M. (Römhild, Meiningen, Salzungen etc.), außerdem noch zu Sachsen-Koburg-Gotha einige Gebiete (Zella St. Blasii).
Das Geschlecht der Grafen von H., dessen höchste Blüte zwischen 1100 und 1350 fällt, läßt die Sage von einem fränkischen Edlen »von der Säul«, welcher mit Kaiser Probus nach Italien gegangen war, dessen Nachkommen sich aber wieder nach Deutschland wandten, oder auch von den italienischen Colonnas abstammen. Diese Überlieferung ist aber nur als ein Versuch anzusehen, das ältere Wappenschild der hennebergischen Familie (eine Säule, während das jüngere eine Henne auf einem Hügel zeigte) zu deuten.Die Geschichte sucht den Ursprung der Grafen von H. in den Gaugrafen des Grabfeldes, da diese meistens den in der ältern hennebergischen Familie hergebrachten Namen Poppo führen, z. B. Graf Poppo I., der zugleich Stammvater der Babenberger war, und der im Kampf gegen die Wenden 892 unglückliche Graf Poppo II. Auch hatte Graf Otto. der die Reihe der Grafen des Grabfeldes schließt, so ziemlich dasselbe Gebiet zu verwalten, welches später den Stamm der hennebergischen Besizungen bildete, daher wohl anzunehmen ist, daß sich die Gaugrafen des Grabfeldes, als im 11. Jahrh. die alte Gauverfassung ihre Bedeutung verlor, nach ihrer im Bauernkrieg zerstörten Stammburg H. (die Ruine liegt auf einem Berg oberhalb des Dorfs H. zwei Stunden von Meiningen) nannten. Da diese Grafen im Grabfeld aber auch zugleich Reichsvögte und Burggrafen zu Würzburg waren, so erscheinen von Anfang an die Grafen von H. im Besiz dieses Reichsamtes und trugen es, als später 1348 ein bischöfliches Lehen daraus wurde, neben dem Obermarschallamt am Würzburger Hofe von daher zu Lehen.
Der zuerst urkundlich (um 1037) vorkommende Graf von H., Poppo I., fiel 1078 als Anhänger Heinrichs IV. in der Schlacht bei Mellrichstadt. Seine Söhne Poppo II. (gest. 1119) und Gottwald (gest. 1144) verfuhren bei der Teilung mit den väterlichen Besitzungen wie mit gewöhnlichen Alloden, und auch bei spätern Teilungen blieb dieses Verfahren Norm, was die Machtentwickelung der Grafen nur hemmen konnte. Die von Poppo II. abstammende Wasunger Linie starb schon mit Poppos IV. Sohn Heinrich I. 1199 wieder aus, und ihre Besitzungen kamen an die Enkel Gottwalds, Poppo VII., Otto I. und Berthold II. Allein diese teilten von neuem. Sowohl durch Otto I., den ältern, der auch als Minnesänger unter dem Namen Otto von Botenlauben bekannt ist, als durch seinen Sohn gleichen Namens erlitt das hennebergische Besitztum große Einbuße; denn Otto der jüngere verkaufte 1231 seine Herrschaft Hildenburg samt Lichtenberg und Habichtsberg an Würzburg und trat in den Orden der Deutschen Ritter ein, und Otto der ältere vermachte seine Güter dem Kloster Frauenrode, in dem er 1254 starb.
In Poppos VII., des Weisen, Hand wurden nach seines Bruders Berthold und dessen Sohns Tode die übrigen Stammgüter wieder vereinigt (1221). Schon 1211 tritt er im Gefolge des Hohenstaufen Friedrich II. auf, der ihn mit den Salz- und Bergwerken in Henneberg belehnte (1216), und begleitete denselben auch nach dem Heiligen Land, worauf ihn Friedrich 1236 mit der Statthalterschaft in Wien betraute. Für die Größe seines Hauses wurde vorzüglich Poppos zweite Vermählung (1224) mit Jutta von Thüringen, der Witwe des Markgrafen Dietrich von Meißen, wichtig. Als Entschädigung für deren Erbteil erhielt Poppos (gest. 1245) Sohn Hermann die Herrschaft Schmalkalden zu seinem Anteil an den hennebergischen Gütern, der sogen. »neuen Herrschaft«. Hermann erscheint bald als ein Pfleger der Dichtkunst inmitten einer glänzenden Hofhaltung zu Strauf neben seiner Gemahlin Margareta von Holland, bald in wilden Fehden, wie gegen Würzburg und die Grafen von Hohenlohe; ja, selbst in die verwickelten Angelegenheiten des Reichs greift er ein. Er half seinen Oheim Heinrich Raspe, dann seinen Schwager Wilhelm von Holland zum König wählen und wußte sich den Kaiser Rudolf I. zu verpflichten, der ihm 1276 die Anwartschaft auf die Grafschaft Holland verlieh. Aber schon 1282 trat er seine Rechte auf die selbe dem Markgrafen Otto von Brandenburg ab, der mit seiner Tochter Jutta vermählt war. Hermann starb 1290, und schon im folgenden Jahr erlosch mit [380] seinem Sohn Poppo VIII. der Mannesstamm dieser Nebenlinie, welche die koburgische genannt wurde. Die Güter derselben fielen infolge einer testamentarischen Verfügung Poppos nicht an die Henneberger Linie zurück, sondern durch Jutta an das brandenburgische Haus und erscheinen nun, weil sie durch einen Pfleger verwaltet wurden, als die »Pflege Koburg«.
Das Henneberger Stammgut erhielt 1245 Hermanns älterer Bruder, Heinrich III. Nach seinem Tod 1262 regierten dessen drei Söhne Berthold V., Hermann II. und Heinrich IV. ihre ererbten Lande noch zwölf Jahre in Gemeinschaft, schritten aber 1274 zur zweiten Hauptteilung der hennebergischen Lande und stifteten dadurch die drei Linien: Schleusingen, Ascha und Hartenberg-Römhild. Die letztere starb schon 1378 aus, und ihre Besitzungen fielen an die Aschaer Linie. Diese verkaufte Ascha an Würzburg und siedelte nach Erwerb der hartenbergischen Güter nach Römhild über, weshalb sie von da ab Römhilder Linie genannt wurde. Unter ihren Gliedern spielte der Sohn Georgs I., Berthold XV., als Erzbischof von Mainz (1484-1504) in der deutschen Reichsgeschichte eine bedeutende Rolle (s. Berthold 3). Er verschaffte seinem Stammhaus die fürstliche Würde. Dasselbe verarmte aber rasch durch Verschwendung und Unglücksfälle; ein Teil der Besizungen wurde an die Grafen von Mansfeld verkauft, der Rest fiel 1549 beim Erlöschen der Aschaer Linie an die Schleusinger Linie.
Diese begründete Berthold V., der in seinem Lande den Übermut der Raubritter brach. 1282 trat er in französische Kriegsdienste, starb aber schon 1284 in Montpellier. Sein Sohn Berthold VII., geb. 1271, war in dem Gesamthaus die hervorragendste Persönlichkeit, ein ebenso tapferer Ritter wie staatskluger, geschäftsgewandter und wirtschaftlicher Regent. Er brachte dem Haus viele neue Erwerbungen zu und wurde von Kaiser Albrecht I., dem er gegen Wenzel IV. von Böhmen 1304 zu Hilfe gezogen war, 1307 mit der Statthalterschaft über Schweinfurt beschenkt. 1308 ging Berthold als Gesandter der beiden Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg zur Wahl Heinrichs VII. nach Frankfurt. Heinrich wußte den bedeutenden Mann am kaiserlichen Hofe festzuhalten, gab im unterpfändlich die Stadt Schweinfurt für seine Verdienste um Kaiser und Reich, erhob ihn 1310 zum gefürsteten Grafen und setzte ihn neben dem Erzbischof von Mainz zum Verwalter Böhmens an seines Sohnes Statt ein. Berthold erwarb auch durch Kauf drei Viertel der PflegeKoburg zurück, von welcher durch die Vermählung seines Sohns Heinrich VIII. mit Jutta von Brandenburg schon ein Viertel an sein Haus zurückgefallen war. Beiden Königen, Ludwig dem Bayer und Friedrich von Österreich, verwandt, wußte er darauf klug seine Stellung zwischen beiden zu behaupten, bis ihn Ludwig, von dem er 1314 das Jus de non evocando erlangte, zu seinem »Heimlichen« machte. Nach der Schlacht bei Mühldorf übertrug ihm der Kaiser die Pflegschaft über die an seinen Sohn Ludwig verliehene Mark; auch den Vertrag von Trausnitz wie die spätere Übereinkunft in München vermittelte Berthold und begleitete den Kaiser nach Italien. Auf der Rückreise bestätigte der Kaiser Berthold alle seinem Haus erworbenen Rechte in einer Goldenen Bulle. H. wuchs durch die letzte große Erwerbung der Herrschaft Frankenstein auf 2250 qkm an, und 150 Vasallen gingen bei Berthold zu Lehen. Er starb 1340 in Schmalkalden.
Heinrich VIII. hatte bis zu seines Vaters Tode die durch Jutta zugebrachten Güter verwaltet. Allein schlug schon seine Fehde mit Friedrich dem Strengen von Meißen dem Land manche Wunde, so schädigte er dasselbe durch die Überlassung eines Teils der Grafschaft an seine Töchter dauernd. Seinem Bruder Johann I. verblieb 1347 nur ein kleiner Teil der hennebergischen Lande. Noch unglücklicher war dessen Nachfolger Heinrich IX. (1359-1405), der durch Veräußerungen zu Fehden und durch Fehden zu Veräußerungen getrieben wurde. Wilhelm I. (1421-26) erwarb dagegen mehrere Besizungen wieder zurück. Er starb 1426 auf einer Wallfahrt nach Palästina. Über seine minderjährigen Söhne führte Georg I. von Römhild die Vormundschaft, bis Wilhelm III. 1430 die Regierung übernahm. Nach seinem Tod (1460) übernahm seine Gemahlin die Regierung, bis Wilhelm IV. in feinem zehnten Jahr vom Kaiser für mündig erklärt wurde. Frömmigkeit und Sparsamkeit zeichneten diesen Fürsten aus. Als er 1480 starb, waren seine Kinder noch unmündig. Nach des ältesten Sohns, Wolfgang, Tod übernahm Wilhelm VI. 1485 die Regierung, die nicht zu den glücklichsten gehört, obgleich die hennebergische Landesordnung seine Sorge für das Land bezeugt. Er verlor viele Güter, und die Erbschaft der Römhilder Linie 1549 war so gering, daß sie die Verluste kaum ersetzte. Viel trug zu dem Verfall des Familienreichtums auch hier die zahlreiche Nachkommenschaft bei. Wilhelm VI. hatte sieben Söhne und sechs Töchter, unter lettern jene Katharina, Gemahlin Heinrichs von Schwarzburg, die den Herzog Alba zur Schonung ihrer Unterthanen zu zwingen wußte. Um sich von seiner 130,000 Gulden betragenden Schuldenlast zu befreien, schloß Wilhelm 1554 mit Herzog Johann Friedrich dem Mittlern von Sachsen, dessen Brüdern und mit Hessen einen Erbvertrag, durch den das sachsen-erneſtinische Haus die Anwartschaft auf H. erhielt. Wilhelm VI. starb 1559, nachdem er schon 1543 seinem Sohn Georg Ernst teilweise die Regierung übergeben hatte. Erst 1544 hatte er die Einführung der Reformation gestattet. Georg Ernsts Hauptaugenmerk war auf Hebung des Kirchen- und Schulwesens gerichtet; er ist der Stifter des Gymnasiums zu Schleusingen. Er starb im Dorf H., der legte seines Stammes, 1583.
Nach dem Aussterben der Grafen von H. hätte nun das Ernestinische Fürstenhaus als Erbe ihrer Länder eintreten sollen; allein die Albertinische Linie in Sachsen war im Besiz eines kaiserlichen Anwartschaftsbriefs auf fünf Zwölftel der Grafschaft, welche sie für eine aus den Grumbachschen Händeln stammende Forderung beanspruchte. Nachdem schon 1586 die würzburgischen Ansprüche auf Meiningen befriedigt worden waren und Hessen 1619 die Ämter Schmalkalden, Hallenberg, Herrenbreitungen, Barchfeld und Brotterode infolge eines Vertrags von 1521 erhalten hatte, kam endlich 9. Aug. 1660 folgender Teilungsvertrag zwischen den beiden sächsischen Häusern zu stande: Herzog Moritz zu Sachsen-Zeiz (Albertinische Linie) erhielt Schleusingen, Suhl, Kühndorf, Benshausen, Rohr und Veßra; von der Ernestinischen Linie bekam Herzog Friedrich Wilhelm von Altenburg: Meiningen, Themar, Maßfeld, Behrungen, Henneberg, Milz; Herzog Wilhelm von Weimar: Ilmenau und Kaltennordheim; Herzog Ernst von Gotha: Frauenbreitungen, Amt Sand und Wasungen. Der Anteil der Albertinischen Linie fiel 1814 an Preußen, der Anteil der Ernestinischen hat wegen der vielen Teilungen in dieser Linie oft seine Besizer gewechselt. Doch besitzt jetzt Meiningen den größten Teil (s. oben). Vgl. Schöppach und Brückner, Hennebergisches Urkundenbuch (Meining. 1842-66, 5 Tle.); Schultes, [381] Diplomatische Geschichte des gräflichen Hauses H. (Hildburgh. 1788-91, 2 Tle.).
Henneberg, 1) Johann Wilhelm Julius, Agrikulturchemiker, geb. 10. Sept. 1825 zu Wasserleben in der Grafschaft Stolberg-Wernigerode, studierte seit 1842 am Collegium Carolinum zu Braunschweig, seit 1845 in Jena und 1846 in Gießen in Liebigs Laboratorium physiologische Chemie. In der Absicht, sich der Agrikulturchemie zuzuwenden, widmete er die folgenden Jahre einer genauern Einsicht in den landwirtschaftlichen Betrieb und die landwirtschaftlichen Gewerbe, unterrichtete an der Ackerbauschule Badersleben und unternahm eine Studienreise nach England. Nach einjährigem Aufenthalt in Braunschweig als Sekretär des dortigen Landwirtschaflichen Vereins und Redakteur der Vereins Mitteilungen ging er 1852 als Sekretär der Königlich Hannoverschen Landwirtschaftsgesellschaft nach Celle, begründete dort 1853 das Journal für Landwirtschaft und eröffnete ein Laboratorium zur Ausführung chemischer Arbeiten im Interesse der hannoverschen Landwirtschaft. 1857 siedelte er als Vorstand der neugegründeten Versuchsstation Weende-Göttingen dahin über, und 1865 wurde er, unter Beibehaltung seiner Stellung zur Versuchsstation, Professor an der Universität Göttingen. Hennebergs bahnbrechende Thätigkeit, durch welche er der Begründer der neuen landwirtschaftlichen Fütterungslehre geworden ist, begann in Weende, als die von Liebig ausgehenden Anregungen die ganze bisherige Landwirtschaftslehre in Frage stellten. Er wies nun die Nichtigkeit der Lehre vom Heuwert nach und drängte auf eine Reorganisation der Fütterungslehre von Grund aus hin. Die Ausbildung der Versuchsmethoden und der chemischen Analyse der Futterstoffe wurde mit solchem Erfolg kultiviert, daß die Weender Methoden bald überall maßgebend wurden. Der nach Bettenkoferschem Prinzip in Weende erbaute Respirationsapparat ermöglichte die Bearbeitung der höchsten Aufgaben der Fütterungschemie. Diese Aufgaben wurden mit größter Schärfe präzisiert und eine vollständige Beherrschung der tierischen Produktion, soweit dieselbe von der Ernährung abhängig ist, durch Aufstellung eines eigentümlichen Versuchs plans angebahnt. Er schrieb: »Beiträge zur Begründung einer rationellen Fütterung der Wiederkäuer« (Braunschw. 1860-64, 2 Hefte), denen »Neue Beiträge« (Götting. 1870-71) folgten, und zahlreiche Artifel im »Journal für Landwirtschaft«.
2) Rudolf, Maler, geb. 13. Sept. 1825 zu Braunschweig, studierte in Göttingen und Heidelberg die Rechte und arbeitete ein Jahr als Auditor in Braunschweig. Im Frühjahr 1850 jedoch ging er nach Antwerpen, um sich in der Malerei auszubilden, und beschloß endlich, nachdem er die dortige Akademie 12 Jahr besucht, den Staatsdienst ganz aufzugeben. Er ging nach Baris, arbeitete dort kurze Zeit im Atelier Coutures und begann alsdann eigne Kompositionen auszuarbeiten, wobei er großen Wert auf landschaftliche Studien legte. 1857 trug ihm sein wilder Jäger (1856, Berliner Nationalgalerie) nach Bürger, mit welchem er zuerst sein eigentliches Stoffgebiet, das einer wilden, leidenschaftlich-düstern Romantik, betrat, auf der Pariser Ausstellung eine Medaille ein. Von einem ähnlichen Geist ist der Verbrecher aus verlorner Ehre nach Schillers Novelle (1860, Berliner Natio- nalgalerie) erfüllt. 1861 ging H. nach Italien, wo er sich zwei Jahre, besonders in Rom, aufhielt und sein Kolorit durch das Studium Tizians zu größerm Reichtum entfaltete. Von 1863 bis 1865 hielt er sich in München, von 1866 bis 1873 in Berlin auf, woselbst er in der Jagd nach dem Glück (1868, Nationalgalerie in Berlin) seine reifste Komposition schuf, welche seinen Namen populär gemacht hat. Durch die Ereignisse von 1870/71 angeregt, malte er dann einen Cyklus von Wandgemälden patriotischen Inhalts für die Warschauersche Villa in Charlottenburg. 1873 ging er wieder nach Rom, wo er bis 1876 blieb und eine Reihe von Reiter- und Jägerbildern schuf, deren Hintergrund die römische Campagna bildet. Neben seiner Neigung zum Phantastischen und zur Romantik reizte ihn vornehmlich die Darstellung des Pferdes, in welcher er eine große Meisterschaft erreicht hatte. Im Kolorit anfangs von Rubens und Tizian ausgehend, arbeitete er sich zuletzt zu einer sonnigen Klarheit und heitern Ruhe hindurch. Er starb 14. Sept. 1876 in Braunschweig.
