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MKL1888:Reuniōnskammern

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Reuniōnskammern“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Reuniōnskammern“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 13 (1889), Seite 757
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Reuniōnskammern. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 757. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Reuni%C5%8Dnskammern (Version vom 07.07.2025)

[757] Reuniōnskammern, die Kammern, welche Ludwig XIV. von Frankreich 1679 und 1680 in Metz, Breisach, Doornik (Tournai) und Besançon einsetzte, um die Ansprüche, welche der König auf eine Anzahl Herrschaften, Gebietsteile, Territorien und Ortschaften des Deutschen Reichs und der spanischen Niederlande als Pertinenz- und Dependenzstücke und Lehen der in den Friedensschlüssen von Münster und Nimwegen an Frankreich abgetretenen Landschaften, Städte und Diözesen erhob, zu untersuchen. Auf Grund der Entscheidung derselben wurden viele Ortschaften mit Frankreich reuniert und zahlreiche Fürsten und Grafen, 1681 auch Straßburg und 1684 Luxemburg gezwungen, sich der französischen Krone zu unterwerfen. Bei der Schwäche Spaniens und des Deutschen Reichs behauptete Ludwig XIV. die meisten Reunionen zuerst im Regensburger Waffenstillstand (1684), dann in den Friedensschlüssen von Ryswyk (1697) und Baden (1714).