Tragödien und Komödien des Aberglaubens/Moderne Schatzgräber

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Autor: Karl Hecker
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Titel: Moderne Schatzgräber
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aus: Die Gartenlaube
Herausgeber: Adolf Kröner
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Erscheinungsdatum: 1892
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Tragödien und Komödien des Aberglaubens.
Moderne Schatzgräber.

Daß der Glaube an vergrabene, von bösen Geistern bewachte Schätze sich vom dunklen Mittelalter bis in unsere „aufgeklärte“ Zeit hinübergerettet habe, ja daß dieser Aberglaube heute noch von nicht einmal sehr schlauen Betrügern wie eine richtige Schatzgrube ausgebeutet werden könne, möchte wohl manchem unglaubhaft erscheinen, wenn diese Thatsache nicht hin und wieder durch einen Gerichtsfall bewiesen würde. Ein solcher hat sich in jüngster Zeit vor dem Tribunal einer Kreisstadt des schwäbischen Oberlands abgespielt, und die auf mehrere Jahre zurückreichenden Vorgänge, die er enthüllt hat, verdienen, wenn man das allgemein Beklagenswerthe solcher Erscheinungen in Abzug bringt, mehr den Titel einer Komödie als den einer Tragödie des Aberglaubens. Märchenanklänge, vermengt mit den groben Effekten einer Zauberposse älteren Stils, wie man sie um die Jahreswende zur Belustigung großer und kleiner Kinder hier und dort auch auf besseren Bühnen noch aufführt, bilden den Inhalt des Stücks, das durch das Hereinspielen spiritistischer Künste noch einen besonderen modernen Beigeschmack erhält.

Die Umgebung des Bodensees, des Schwäbischen Meers, das Land der Alemannen und die Heimath so vieler Scheffelscher Musengestalten, bildet den Schauplatz für diese Komödie. Trotz des länderverbindenden Charakters, der diese Seegestade zum Mittelpunkt eines lebhaften Verkehrs zwischen Süd und Nord, Gebirg und Ebene macht, haben sich mit den alten Trachten, Gebräuchen und Sitten auch die Sagen der Vorzeit dort länger und lebhafter als anderswo im Bewußtsein des Volks erhalten, und insbesondere gilt das für die ländliche Bevölkerung der kleinen zerstreut liegenden Weiler und Einzelgehöfte, der sogenannten „Einöden“. Die Betrüger sowohl wie die Betrogenen gehörten diesen Kreisen an, und nur einer der letzteren, allerdings auch der am stärksten Geprellte, lebte als Städter von seinen Renten. Doch kommt für ihn mildernd in Betracht, daß er an periodischen Gliederschmerzen und damit verbundener Schlaflosigkeit litt, ein Zustand, in dem man bekanntlich dem Glauben an übernatürliche Kräste zugänglicher ist als bei gesundem Leib, wie dies die Praxis so manchen Wunderdoktors zur Genüge beweist.

Und übernatürliche Kräfte waren es, deren sich die Ehefrau des Tagelöhners Straub rühmte und deren angeblicher Besitz ihr nicht nur an ihrem Wohnort, den sie zu verschiedenen Malen wechselte, sondern auch noch auf einige Meilen im Umkreis eine so einträgliche Kundschaft, so reichliche Tribute an Lebensmitteln und Bargeld eintrug, daß sie sich um die gewöhnlichen Sorgen des irdischen Daseins nicht weiter zu kümmern brauchte, sondern ohne jede sonstige Arbeit jahrelang ein behagliches Wohlleben [79] führte und ohne die unbequeme Einmischung der Gerichte auch wohl noch lange weitergeführt hätte. Der Gatte dieser so hochbegabten Frau fristete indessen sein mühevolles Dasein durch schwere Handarbeit, die ihn oft auf Wochen vom Hause fernhielt, und es ist ihm außer der schier allzugroßen Fügsamkeit, mit der er das Los, der Mann einer berühmten Frau zu sein, über sich ergehen ließ, nichts nachgewiesen worden, was ihn einer bewußten Theilnahme an den Betrügereien der letzteren verdächtig machte. Er war eben ein Gläubiger wie die andern auch.

Nicht so ganz läßt sich dies von einem heruntergekommenen Handlungskommis Namens Marschall behaupten, der sich gewissermaßen als Zauberlehrling in den Dienst der Straub gestellt hatte, ohne in dieser Stellung von dem skeptischen Gericht anerkannt zu werden. Er nannte sich den „engagierten Korrespondenten unserer Walburga“ – auf diesen klangvollen Namen hörte die Zauberin – begleitete sie auf ihren Beschwörungsexpeditionen, warb neue Anhänger und bestätigte und verbreitete ihren Ruf mit allen Mitteln einer im Verhältniß zu anderen Leistungen dieser Art allerdings recht bescheidenen Reklame. Kurz, er war der Jason dieser Medea, ein umgekehrter Jason freilich, insofern er im Gegensatz zu seinem klassischen Vorbild Weib und Kind im Stich ließ, um sich ganz der Schwarzkünstlerin zuzuwenden. Daß die so Verlassene ihr Schicksal nicht nur geduldig ertrug, sondern sogar selbst eine treue Anhängerin der neuen Lehre wurde, ist vielleicht eine der stärksten Kraftproben, die der weibliche Aberglaube je siegreich bestanden hat.

Kommen wir nun zu den Mitteln, durch welche die Straub solche Macht auf die Gemüther ihrer Nebenmenschen ausübte, so überrascht uns zunächst deren Einfachheit, andererseits aber auch die von modernen Einflüssen nicht ganz freie Schlauheit, mit der die Betrügerin den naiv religiösen Sinn ihrer Opfer zugleich mit deren Habsucht in raffinierter Weise ausbeutete und so die edelsten wie die niedrigsten Triebe der Menschennatur in den Kreis ihrer Berechnungen zog. Die Straub besaß nämlich nach ihrer Angabe die Kraft, arme Seelen zu erlösen; dadurch wurden verborgene, von den einstigen Besitzern jener Seelen unrecht erworbene Schätze frei, die sodann ihr und allen, die sich an dem verdienstvollen Werke betheiligt hatten, zufielen. Bereits früher hatte sie diese Kraft an einem Bischof, dem sie bescheidenerweise ihren eigenen Familiennamen beilegte, mit solchem Erfolge erprobt, daß ihr der von jahrhundertelanger Qual Erlöste nunmehr zum Dank bei allen ihren Unternehmungen mit Rath und That zu Diensten war, sie über alle überirdischen Vorgänge, speziell die Ankunft erlösungsbedürftiger Seelen und den Aufbewahrungsort ihrer unterirdischen Depots aus dem Laufenden erhielt und ihr im Kampf mit den Teufeln, die jene bewachten, beistand. Aber auch aus eigener Kraft war sie imstande, die Seelen Verstorbener zu beschwören, um sich von ihnen Auskunft über alles Wissenswerthe in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ertheilen zu lassen. Diese Mittheilungen aus der Geisterwelt erhielt sie durch sogenannte „Ewigkeitsbriefe“, die sie selbst unter höherer Eingebung schrieb und von denen, trotz des strengen Verbots sofortiger Vernichtung, noch einige Exemplare für den Gerichtstisch beigebracht werden konnten. Dieselben enthielten Mahnungen an die Gläubigen zu treuem Ausharren, Warnung vor falschen, der Betrügerin nachtheiligen Gerüchten und Widerlegung derselben mit starken Ausfällen gegen die vermuthlichen Urheber und endlich Versprechungen reichen, zehn- und hundertfachen Ersatzes für alle dem guten Werk gewidmeten Beiträge, welche die Straub nie direkt, sondern stets nur auf diesem Weg eintrieb. Bei der Abfassung dieser Briefe, welche meist in Gegenwart der Adressaten stattfand, verfuhr sie folgendermaßen: sie legte ein unbeschriebenes Blatt Papier auf den Tisch, betete über demselben und besprengte es so lange mit Weihwasser, bis das Papier unter ihrer Hand sich bewegte, worauf sie, angeblich unbewußt von diesen Bewegungen geleitet, mit dem Bleistift in krausen Zügen niederschrieb, was ihr die Geister mitzutheilen hatten.

Dieser Vorgang zeigt eine überraschende Aehnlichkeit mit gewissen spiritistischen Experimenten, wie sie die Herren Slade und Genossen ihrem Publikum vorführten, wie denn auch die so entstandenen Schriftstücke vom orthographischen und grammatikalischen Standpunkt dieselbe naive Unbeholfenheit aufweisen, durch die sich die auf spiritistischem Weg gewonnenen Kundgebungen aus der Geisterwelt oder der vierten Dimension allgemein auszeichnen.

Wenn sich nun für letztere, trotz ihrer offenkundigen Mängel, eine Anzahl gläubiger Verehrer aus den Kreisen der sogenannten gebildeten Stände, ja selbst der Gelehrtenwelt gefunden hat und noch findet, so darf man sich kaum wundern, wenn der Eindruck dieser „Ewigkeitsbriefe“ auf die einfachen Landbewohner ein so großer und nachhaltiger war, daß er selbst vor Gericht nicht ganz überwunden werden konnte und die Angaben vieler Zeugen lähmend beeinflußte.

Die Schätze, um die es sich hier handelte, lagen an den verschiedensten Orten des politisch so vielgetheilten Seeufers, in Bayern, Württemberg, Baden, Oesterreich und der Schweiz zerstreut, meist klaftertief unter der Erde, und es bedurfte zu ihrer Hebung oft größerer Reisen deren Kosten selbstverständlich die Gläubigen als eine Art Vorschuß zu tragen hatten. Die Straub führte ihre Anhänger zur Nachtzeit in Wälder und an einsame Kreuzwege, hieß sie dort niederknieen und beten, während sie selbft sich zum Kampf mit dem Teufel aufmachte, von dem sie stets mit zerzausten Kleidern und Haaren ganz erschöpft zurückkam, der aber immer ein wenn auch langsames Fortschreiten des Erlösungswerks und ein dementsprechendes Steigen des Schatzes bedeutete. Furchtbar waren die Gefahren, die sie da zu bestehen hatte. So wurde sie einmal, nach ihrem eigenen Bericht, von dem Teufel in eine Höhle geschleppt und dort auf eine Art Metzgerbank gelegt, worauf mindestens 150 andere Teufel mit aufgekrempelten Aermeln auf sie zustürzten, als ob sie an ihr jenes Opfer vollziehen wollten, dem man sonst an ländlichen Fest- und Kirchweihtagen nur friedliche Hausthiere, wenn sie einen gewissen Nährungsgrad erreicht haben, auszusetzen pflegt.

Soweit ließ es indeß der „himmlische Bischof“ nicht kommen, der im Augenblick der höchsten Noth plötzlich auftauchte und die feigen Teufel in die Flucht schlug. Solchen Berichten lauschten die Anhänger schreckensbleich mit gesträubten Haaren, und obwohl sie von dem Schatz selbst, um den solch heroischer Kampf geführt wurde, nie etwas zu sehen bekamen, gingen sie doch stets neugestärkt in ihrem Glauben von dannen.

Mit der Sichtbarkeit dieser Schätze hatte es überhaupt eine eigenthümliche Bewandtniß. Sie erschienen, wenn sie überhaupt erschienen, zunächst – und hier zeigt sich ein fast rührender Anklang an das alte Volksmärchen – in Gestalt von Papierschnitzeln, Asche, Erde und verwandelten sich erst später, wenn die Seelen völlig erlöst waren, in richtiges, „pures Gold“.

Daher mußte das Erlösungswerk auch zu Haus wacker fortgesetzt werden, und dies geschah durch das sogenannte „strenge Leben“, zu dem die Meisterin ihre Gemeinde von Zeit zu Zeit zusammenberief.

Diese Versammlungen fanden meist im Keller bei brennenden Kerzen statt und wurden unter Fasten und Beten drei Tage lang fortgesetzt. Die Theilnehmer mußten frische Kleider und Wäsche anziehen, sie durften weder miteinander sprechen, noch sich gegenseitig ansehen, und wenn der sogenannte „Abwart“ die aus Wasser und Brot bestehende Fastenkost brachte, hatten sie hinter eine aufgespannte Leinwand zu treten, um von ihm nicht gesehen zu werden. Auf dieser Leinwand zeigten sich der Straub geheimnißvolle Erscheinungen, die den anderen unsichtbar blieben. Zum Ersatz wurden diese dann wieder, und zwar stets in Abwesenheit der Meisterin, durch Besuche des Teufels erschreckt, welcher als ungebetener Gast in den verschiedensten Gestalten, bald als feuerspeiender Hund, bald als auf den Hinterbeinen gehender Geißbock mit vielen Schwänzchen am Leib, in der Versammlung erschien und sich seiner Gewohnheit gemäß höchst unflätig aufführte. Auf dem Boden war ein Tuch ausgebreitet, auf dem der Schatz erscheinen sollte, und alle Theilnehmer hielten auf ihrer Brust Tücher bereit, um ihn auf einen Wink der Meisterin damit zu bedecken. Leider blieb aber gerade diese von allen mit großer Spannung erwartete Erscheinung stets aus, das Werk war eben noch nicht vollendet, es fehlte immer noch etwas. Nach dem „strengen Leben“ folgte regelmäßig das lustige, wobei man gemeinsam schmauste und zechte.

Um ihr Ansehen bei der Gemeinde zu erhöhen, rühmte sich die Straub neben ihren Beziehungen zur Geisterwelt auch solcher zu hohen Persönlichkeiten, insbesondere zu Mitgliedern der bayerischen Königsfamilie, an die sie „ihr Bischof“ empfohlen habe, damit sie die Krankheit des Königs heile. Um diese Angabe glaubhafter zu machen, veranlaßte sie einen ihrer Anhänger, sie auf einer [80] Fahrt nach Wasserburg zu breiten, wo sie von einem Diener der Königinmutter mit einer Botschaft erwartet werde. Das selbstverständliche Ausbleiben dieses Dieners wurde durch einen „Ewigkeitsbrief“ erklärt, den sie dem Begleiter ins Notizbuch schrieb, und um diesem jeden Rest eines Zweifels zu benehmen, gab sie später in Lindau einen eingeschriebenen Brief „An Ihre Königliche Hoheit, Maria Theresia in München“ zur Post. Der vorgezeigte Postschein überzeugte denn auch ihren Begleiter so völlig, daß er freudig das Porto und die Reisespesen bezahlte und fürder nie mehr den geringsten Zweifel in die hohen Bekanntschaften der Straub setzte.

Das Stärkste jedoch, was diese in frecher Ausbeutung der Leichtgläubigkeit ihrer Opfer leistete, waren die sogenannten „Teufelsverblendungen“, eine Erfindung, durch welche sie auch jenen, welche durch bloße überirdische Zurede zu keiner oder doch nur zu einer unzulänglichen Gabe zu bewegen waren, das Geld jederzeit nach Belieben aus dem Kasten stahl, ohne je den Verdacht der so Bestohlenen auf sich zu lenken, indem sie die That einfach dem Teufel zuschob, der das Geld „geblendet“, d. h. unsichtbar gemacht habe; dasselbe, so prophezeite sie, werde nach einiger Zeit wiedererscheinen, eine Prophezeiung, die leider nie eintraf.

Ja sie ging soweit, solche teuflische Tücken sogar für einige Zeit vorherzusagen und die bedrohten Truhen und Schränke zu weihen, ein Schutzmittel, das sich gleichfalls erfolglos erwies. Den Höhepunkt erreichte ihre Seherkraft jedoch, wenn sie derartige Verluste den Betroffenen ankündigte, ehe diese sie überhaupt noch bemerkt hatten. Mit Recht mischte sich in solchem Fall in den Schmerz der Bestohlenen ein Gefühl andächtiger Bewunderung für die rückwärtsblickende Prophetin, die sich bei ihren Angaben auch nie um eines Pfennigs Werth getäuscht hatte.

Die Einnahmen, welche sich die Betrügerin auf diesem Weg zu verschaffen wußte, beliefen sich, ungerechnet den Werth der regelmäßig gelieferten Naturalien, Kleider, Wäsche und Hausgeräthe, sowie das auf Reisen verbrauchte Geld, auf viele hundert Mark, eine Summe, die, wenn man die Dürftigkeit der Beschädigten in Betracht zieht, immerhin nicht unbedeutend ist. Außerdem befand sie sich im Besitz einer Schuldverschreibung über 4000 Mark, die ihr der Eingangs erwähnte Rheumatiker zum Zweck eines Hauskaufs unter der Bedingung verschrieben hatte, daß sie ihm auch fernerhin und bis zu seinem Tod mit ihrer wunderthätigen Kraft beistehe. Die Unanfechtbarkeit dieser Forderung hat der von seinem Gliederschmerz offenbar noch nicht Geheilte vor Gericht ausdrücklich anerkannt, obgleich die daran geknüpfte Bedingung zunächst wenigstens für einige Zeit unerfüllt bleiben dürfte. Denn der Gerichtshof war grausam genug, die Prophetin sammt ihrem Agenten, trotz der von beiden behaupteten bona fides, d. h. trotz der Ausrede, es sei ihnen mit der Sache vollkommen Ernst gewesen und sie hätten nichts Böses dabei gedacht, trotz der durch die Befangenheit einzelner Zeugen erschwerten Beweisaufnahme zu einer längeren Gefängnißstrafe zu verurtheiten und die Vollendung des begonnenen Erlösungswerts so vieler armer Seelen zum großen Schmerz der betrogenen, aber in ihrem Glauben keineswegs erschütterten Schatzgräber wieder um eine geraume Zeit hinauszuschieben.

C. Hecker