Neu vermehrtes Historisch und Geographisches Allgemeines Lexicon (1742): Gmünd

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Textdaten
Autor: unbekannt
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Titel: Gemünd
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aus: Neu vermehrtes Historisch und Geographisches Allgemeines Lexicon. Bd. 3: D-Ha, S. 711
Herausgeber:
Auflage: 3. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1742
Verlag: Christ
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Erscheinungsort: Basel
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Quelle: Scan auf Commons
Kurzbeschreibung:
Siehe auch Schwäbisch Gmünd
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Gemünd, (Schwäbischen) eine Reichs-stadt in Schwaben, am ende des Rheimser-thals, nicht weit von dem berühmten kloster Lorch und dem alten schlosse Hohenstauffen gelegen. Den nahmen mag sie wol von dem Teutschen worte Gmund haben, welches ehedessen so viel geheissen, als ostium fluminis, oder ein ausfluß eines flusses; wie denn Gemünd eben in der gegend liegt, wo sich viel bäche in die Rheims ergiessen. Zuvor hat Gemünde, welches zum unterschied der andern gleiches nahmens Schwäbisch Gemünde genennet wird, Kaysersreuth geheissen, vielleicht daher, daß die Kayser daselbst die wildnisse ausreuten, und eine stadt anlegen lassen. Wegen der menge des wildes ist sie ehedessen der thier-garten genennet worden, wovon der über den marckt fliessende bach noch immer Thierreich heißt. Nach dem Reusnero soll der ort um das jahr 894. aufgekommen seyn, er ist aber eher nicht als um an. 1090. und 1110. zu den zeiten Friedrichs des alten, und Friedrichs des einäugigen, Hertzogs von Schwaben aus Hohenstaufischem geschlechte, recht bekannt worden. Dieser letzte soll sie mit einer mauer umgeben haben, wie sie denn eine municipal-stadt der Hertzoge von Schwaben damals gewesen, welche sie auch mit vielen privilegiis und dem stadt-rechte begnadiget. Nachdem aber die Hohenstaufische familie in dem Interregno mit Conradino zu ende gieng, und deren Hertzogthum den nachbarn zu theil wurde, hat die stadt Gemünd ihr tempo abgesehen, und sich in die Reichs-freyheit gesetzet, worinn sie sich auch bis hieher maintenirt. Ihre einwohner sind zu den zeiten der fehden in Teutschland in ziemlichem ansehen gewesen, so daß die Marggrafen von Baden, Hertzoge von Bayern und Grafen von Würtemberg sie zum öftern in ihre Bündnisse mit aufgenommen. So sind sie auch nebst andern Schwäbischen Reichs-städten gemeiniglich in dem land-frieden und Schwäbischen bunde gestanden. Besonders aber ist von dieser stadt zu mercken, daß an. 1175. Heinrich der Löwe, vom Kayser Friedrich dem IV. allhier in die acht erkläret worden. In alten zeiten sollen hier viel turniere gehalten seyn, wovon der schieß-graben, oder turnier-graben unter dem Augustiner-kloster noch den nahmen hat. Das Regiment daselbst bestehet in dem Rath, welchen das volck aus seinem mittel erwehlet, nachdem sie die Patricios vom regiment vertrieben. Es geschahe solches sogleich, als die stadt an. 1248. nach dem zerfallenen Schwäbischen Hertzogthum ihre freyheit ergriffe. Denn da mochten wol unter den vorigen Hertzogen die von Adel und Patritien das regiment der stadt an sich gebracht, und das volck etwas über die gebühr gedrucket haben. Woraus endlich ein aufruhr entstunde, in welchem die um diese gegend herum gelegenen adelichen schlösser Brageberg, Riederbach, Enzelsberg, Wolfs-thal zerstöret, und deren besitzer, so damals die regierung annoch in händen hatten, ihres angemaßten rechts zum regiment beraubet wurden. Zu ihren Austrag-Richtern sind von Friderico IV. an. 1475. nebst ihren Reichs-Schultheissen vier oder sechs Rathsherren aus Ulm, Eßlingen, Halle, Dünckelspühl, Nördlingen und Bopfingen gesetzt worden, welches privilegium an. 1609. bey der Cammer zu Speyer insinuirt, und von derselben angenommen worden. An. 1546. ward die stadt von den Protestirenden belagert und erobert, und das kloster Gotteszell abgebrannt. In dem dreißigjährigen kriege haben sie die Schweden unterschiedene mal im besitz gehabt, und im Spanischen succeßions-kriege muste sie an. 1703. nachdem ein theil kreis-trouppen unter dem General Janus im Reimser-thal geschlagen waren, den Franzosen die schlüssel entgegen bringen. Sie hat nicht viel nahrung, weil sie ausser dem wege gelegen, wohin keine rechte passage gehet, auch über dieses nicht gar guten acker-bau besitzet. Daher die einwohner ihr brodt mit baumwollenen strümpfen, und kleiner silber-arbeit erwerben. Wie denn wol etliche hundert goldschmiede darinn wohnen, welche solche arbeit um wenigen verdienst verfertigen, aber auch silber von einem gar geringen halt darzu gebrauchen. Sie haben etwan zwölf dörfer unter sich. Vor diesem haben sie mit Pater nostern, und beinern corallen, welche sie weit verführt, gehandelt, welches sie in den damaligen zeiten wohl genehret. Zuletzt ist noch zu mercken, daß sie von Ulm und Halle jährlich etwas unter dem nahmen einer Reichs-steuer zu fordern haben, davon den ursprung Knipschild erzehlet. An. 1415. hat Kayser Sigismund Conrado von Weinsperg mit bewilligung der Churfürsten die Reichssteuer zu Halle und Ulm versetzt. Als aber derselbe an. 1430. in des Kaysers ungnade verfiel, und zu Nürnberg um 30000. gülden gestraft worden, haben einige städte sich seiner angenommen, und das geld vor ihn bezahlet, wovor er ihnen die steuer von Ulm und Halle verpfändet, welche sie auch noch erheben. Endlich von der stadt an sich noch etwas zu gedencken; so hat sie doppelte mauern und gräben, und ist nach alter art in ziemlich gutem stande. Die gebäude aber sind schlecht, jedoch ist das Münster oder die kirche zum heiligen Creutz desto kostbarer, und maßiver, davon der erste stifter Heinrich von Schöneck der vier und vierzigste Bischoff zu Augspurg, der an. 1368. allda gestorben, gewesen. An. 1497. sind an derselben die zwey thürme eingefallen, doch ist das andere noch in gutem stande. Ausser dieser haupt-kirche sind noch die kirchen zu St. Johann, St. Veit, St. Sebald, eine spital-kirche und zwey klöster. Ingleichen auch ein Nonnen-Convent, so der krancken pflegen. Die gantze stadt Catholisch, Mit dem Hertzoge von Würtemberg hat sie öfters zu streiten. der auch einmal zwey bürger, so ihm ins gehege gegangen, todt schiessen lassen. Vor diesem stunde diese stadt unter dem Albrecht zu Lorch. Merian. topogr. Suev. voce Gmünd. Knipschild. de Jur. Civit. lib. III. c. 17. Reusnerus, de urb. Imp. P. II. c. 15. Crusius, ann. Suev. lib. IX. P. II. c. 4. Dresser. de urbib. Germ. p. 70.