Neuere Literatur zur Geschichte Englands seit dem 16. Jahrhundert (DZfG Bd. 1)

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Autor: Moritz Brosch
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Titel: Neuere Literatur zur Geschichte Englands seit dem 16. Jahrhundert
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aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 1 (1889), S. 457–462
Herausgeber: Ludwig Quidde
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Erscheinungsdatum: 1889
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung J.C.B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. Br
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Neuere Literatur zur Geschichte Englands seit dem 16. Jahrhundert.


Als R. Pauli vor 31 Jahren des Auftrags der englischen Regierung gedachte, demzufolge eben damals mit Veröffentlichung von Katalogen oder sogenannten Calendern der State Papers begonnen wurde, machte er dazu die Bemerkung, dass solche Regesten dem Forscher, der sich nicht an Ort und Stelle befindet, schwerlich bedeutende Dienste leisten würden. Wie nun die Dinge heute liegen, hat sich diese Bemerkung keineswegs als richtige Prophezeiung erwiesen; vielmehr ist unfraglich, dass für die neuere Geschichte nicht bloss von England, sondern auch der übrigen europäischen Staaten eben in diesen Calendars eine Fundgrube vorliegt, die trotz der Mängel, welche ihr anhaften, alles übertrifft, was auf dem Continent für Aufschliessung der Quellen neuerer Geschichte gethan wurde. Ein das Wichtigste knapp zusammenfassender Bericht über Publicationen zur Geschichte Englands seit Ausgang des Mittelalters ist daher, wie billig, mit dem Hinweis auf diese Sammlung zu beginnen, die uns in der Abtheilung für innere Politik (Domestic Series) in ununterbrochener Folge durch die Jahre 1547 bis 1644 leitet, dann die Jahre der Republik und des Protectorats (1649–1659) umfasst und hierauf die Zeit Karl’s II. bis 1668 in sich begreift. Diese Domestic Series zeigt demnach eine Lücke: die Jahre des Bürgerkrieges waren zunächst ausgefallen; doch ist ihre Bearbeitung neuerdings in Angriff genommen worden. Ergänzung und einstweiligen Ersatz hierfür wird die von Gardiner besorgte und von der Clarendon Press schon in Druck genommene Urkundensammlung zur Geschichte der puritanischen Revolution bieten.

Die einschlägigen Serien zur schottischen, irischen und Colonialgeschichte seien hier im Vorübergehen erwähnt. Von grösstem Belang für Erkenntniss des Ganges europäischer Geschichten ist die Foreign [458] Series, welche bei der Regierung Eduard’s VI. beginnt und für die Elisabeth’s leider nur bis 1578 gediehen ist. Man darf hoffen, dass die Fortsetzung, Dank dem Geiste weitherziger Liberalität, der das Gebahren der englischen Regierung auszeichnet, in stetiger Folge wird ermöglicht werden. – Ausserdem wurden separat die spanischen Papiere von Bergenroth und Gayangos, die venetianischen bis zum Jahre 1558 von Rawdon Brown veröffentlicht, mit dessen Tode die Aussicht auf weitere Publication der letzteren wohl geschwunden ist.

An der Schwelle der neueren Geschichte von England begrüsst oder schreckt uns eigentlich die Gestalt König Heinrich’s VIII. Das Material für dessen Geschichte ist in den letzterschienenen Bänden des Regestenwerks von Gairdner[1] bis Ende des Jahres 1536 geführt worden. Man kann nicht sagen, dass die Aufschlüsse, welche der 10. Band bringt, in wesentlichen Dingen zu einem Urtheile berechtigen, das nicht ebenso gut aus den von Froude benutzten Acten (abgesehen von der in Betreff Heinrich’s ganz verfehlten Darstellung Froude’s) oder auf Grund des ungemein schätzbaren Friedmann’schen Buches über Anna Boleyn zu schöpfen wäre. Allein wenn von Gairdner nicht immer Neues geboten werden konnte, so entschädigt er vollauf durch schärfere Beleuchtung des Alten, durch kritische Erhärtung oder Beseitigung des Bekannten. Reichliche Belege zur Charakterzeichnung Heinrich’s fehlen in dem Bande nicht, aus dem zur Evidenz hervorgeht, dass der Grundzug im Wesen dieses Königs, wie es Gairdner ganz richtig ausdrückt, die Brutalität war.

Ins Fach der darstellenden Geschichte schlägt eine Monographie über den Klostersturm in Heinrich’s Zeit, die auf Befehl des Papstes Leo XIII. geschrieben und Sr. Heil. gewidmet wurde[2]. Dieselbe unterwirft die Berichte der königl. Commissarien, die zur Untersuchung der Klosterzustände ins Land gesendet worden, der kritischen Prüfung und spricht ihnen alle Glaubwürdigkeit ab. Es heisst dies sicher zu weit gehen; denn was auch im Auftrage von Th. Cromwell über die Klöster gelogen und wie sehr auch der in denselben vorherrschende Sittenverfall übertrieben wurde, ganz erdichtet waren diese Commissionsberichte nicht, und so ganz fleckenrein, wie Gasquet den Wandel der Mönche und Nonnen schildert, war er keineswegs. Bezeichnend für des Verf. Anschauungen ist der Umstand, dass er sogar für Elisabeth Barton, die Nonne von Kent, eine Lanze bricht: sie habe richtig prophezeit, dass Heinrich keine 6 Monate mehr nach [459] seiner Heirath mit Anna Boleyn König sein werde; denn trotzdem er noch 14 Jahre darnach regierte, sei er als Gebannter nicht de jure, sondern nur thatsächlich König gewesen.

Ueber Elisabeth’s Zeit erhalten wir in einem mässigen Bande die zusammenfassende Darstellung der mächtigen geistigen Bewegung, die während der Herrschaft der grossen Frau sich entwickelt und an unerreichten Meisterwerken ein Ewiges zu Tage gefördert hat[3]. Das Buch ist das Ergebniss 25jähriger Studien und für deutsche Forscher, denen es biographische und literargeschichtliche Einzelheiten über Lebensgang wie Leistungen auch der Grössen zweiten Ranges bietet, von besonderem Werth. Wer darin nach Auskunft über die lärmmachende Shakespeare-Bacon-Controverse sucht, wird freilich enttäuscht werden; Verf. thut dieselbe mit den treffenden Worten ab: „Was Shakespeare-Bacon-Theorien und ähnliche Gattung von Thorheit betrifft, sind sie kaum der Erwähnung werth.“

Für die Geschichte der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ist gesorgt durch das monumentale, die Auffassung dieser Zeit für Menschenalter abschliessende Werk des Sam. Raws. Gardiner, welches in den bis jetzt veröffentlichten elf Bänden bis 1643 reicht; ein weiterer Band, der die Jahre 1644 bis 1647 enthält, ist unter der Presse[4]. – Ueber eine Episode der puritanischen Revolution hat sich, angeregt durch einen vor zwei Jahren erschienenen Aufsatz der Quarterly Review, eine ziemlich heftige Polemik entwickelt und seither in der English Historic. Review fortgesponnen. Es betrifft den im Jahre 1655 versuchten und unterdrückten royalistischen Aufstand, von dem einerseits bestritten wird, dass er wirklich vorgekommen sei: Cromwell habe ihn hervorzurufen Anstalt getroffen und dann als einen wirklich bedrohlichen vorgeschützt, um Repressivmassregeln gegen die Royalisten zu beschönigen. Andererseits wird geltend gemacht, es sei dies eine willkürliche, auf falscher Deutung von Stücken in Thurloe’s Collection of State Pap. beruhende Annahme. Die Entscheidung steht noch aus, und die Wahrheit mag vielleicht in der Mitte liegen: Cromwell wird das Seinige gethan haben, die Royalisten zu ihrem Aufstandsversuch zu provociren; aber diese haben in der That ihr Glück versucht und sind keineswegs so unschuldig als die Sünder hingestellt worden, die man zu Paaren treiben müsse. – Das Quellenmaterial zur englischen Geschichte des 17. Jahrhunderts ist von der Oxforder Clarendon Press vermehrt worden um eine neue, endlich nach Grundsätzen moderner Kritik besorgte Ausgabe von Clarendon’s berühmtem Buche und um die Edition [460] der Oxforder Universitätsstatuten von 1536, die unter dem Namen Erzbischof Lauds gehen[5], aber das Werk commissarischer Berathungen sind, denen ältere Statuten unterworfen wurden. Lob und Tadel, welche diese Feststellung von 1536 verdienen mag, treffen demnach weniger den Erzbischof, als die Universitätskörperschaften, die er mit Bearbeitung der Sache betraut hatte.

Die Geschichte des Hauses Stuart ist heutzutage in England auf die Initiative hoher Kreise fasbionable geworden. Ein soeben erschienenes, sehr lesbares und stellenweise auf selbständiger Nachforschung beruhendes Buch dürfte – wenn anders es Erfolg hat – geeignet sein, die hitzige Parteinahme für die Stuarts etwas abzukühlen[6]. Was der Verf. darin von Jacob I. sagt, ist freilich, wenn gut, nicht neu und viel besser bei Gardiner zu finden, wenn neu, schwerlich stichhaltig. Auf eine Bereicherung historischer Kenntniss laufen die Mittheilungen hinaus, die von dem Gerichtsgang wider die Theilnehmer an der Monmouth-Rebellion gegeben werden: sie vermehren das urkundliche Substrat der grauenhaften Schilderungen, die von diesen Scheusslichkeiten und Justizmorden bei Macaulay zu lesen sind. – Der zweite Band von Law’s Geschichte des Palastes von Hampton Court enthält die Palastgeschichte während der Stuart-Zeit; er bietet Anregendes über die politischen Vorgänge und die Gestaltung des Hoflebens innerhalb desselben. Law erzählt solches gut[7]; aber Evelyn und Pepys, die lebendigen Zeugen des Privatlebens und der Geheimgeschichte des Stuart’schen Hofes, erzählen weit besser.

Von Lecky’s Geschichte Englands im 18. Jahrhundert sind voriges Jahr zwei weitere Bände, der 5. und 6., erschienen. Sie umfassen die Zeit von 1784 bis 1793 und reihen sich den früheren Bänden als würdige Fortsetzung an. Es ist sehr zu bedauern, dass die deutsche Uebersetzung dieses gediegenen Buches allem Anschein nach ins Stocken gerathen ist. – Für Auffassung englischer Geschichte zur Zeit des spanischen Erbfolgekrieges eröffnet Elliot’s Leben Godolphin’s neue Gesichtspunkte[8]. Es steht abzuwarten, ob sie sich auch als die richtigen bewähren. Was der Verf. über den offenbaren Verrath sagt, den Godolphin und Marlborough im Jahre 1694 [461] durch Bekanntgeben der Expedition von Brest an den Hof von S. Germain begangen haben, scheint keineswegs geeignet, das von Macaulay gefällte strenge Urtheil über den Vorgang zu widerlegen. Und wenn er mit Burton in dem Lobe der Haltung übereinstimmt, die Godolphin der vom schottischen Parlament votirten Sicherheitsacte gegenüber angenommen hat: so wissen wir aus Noorden, Europ. Gesch. im 18. Jahrhund. I, 511 ff., dass diese Haltung des Schatzkanzlers mit nichten auf dessen ausserordentliche Sagacität zurückzuführen, sondern der Verlegenheit entsprungen und die Folge der von ihm selbst begangenen Fehler und Missgriffe gewesen ist. – Eine nicht bloss für Literaturgeschichte wichtige Publication liegt mit der Ausgabe der Briefe David Hume’s an W. Strahan vor[9]. Weniger die Briefe selbst, so hochinteressant sie sind, als die denselben vom Herausgeber angefügten Erläuterungen bieten eine Fülle kostbarer, grösstentheils aus erster Quelle geschöpfter Nachrichten zur Geschichte der englischen Politik und ihrer namhaften Vertreter, des gesellschaftlichen Lebens und Treibens, der Entwicklung von Handel und Finanz, von Kunst und Wissenschaft. Birkbeck Hill, der seiner Zeit durch eine mit ausserordentlich gelehrtem Apparat versehene Edition von Boswell’s Johnson Aufsehen erregt hat, ist ein Herausgeber vom Schlage des Florentiner Mehus, der im vorigen Jahrhundert die Briefschaften Ambrogio Traversari’s und anderer Notabilitäten der Renaissance edirte und mit so ausführlichen, grundgelehrten Commentaren versehen hat, dass diese seine Ausgaben noch heutzutage einer Fundgrube solidesten Wissens über die Renaissancezeit gleichzusetzen und dem Forscher unentbehrlich sind. Dasselbe wird, aufs 18. Jahrhundert bezogen, von Hill’s Ausgabe der Hume’schen Briefe zu sagen sein.

Die geschichtliche Entwicklung der irischen Frage von der Reformationszeit bis auf Irlands Union mit England (1801) ist dem deutschen Publicum aus dem vortrefflich gearbeiteten Compendium Hassencamp’s ersichtlich[10]. Wer der Sache tiefer auf den Grund gehen und den Verlauf der irisch-englischen Wirren bis in früheste Zeit verfolgen will, sei hier auf ein Buch verwiesen, das ursprünglich aus Vorlesungen entstanden, aber durchweg auf umfassende Quellenforschung gegründet ist[11]. Richey’s Vorlesungen sind ursprünglich in den Jahren 1869 und 1870 veröffentlicht worden: die eine Serie derselben bis 1534, die andere bis zur Ulster-Siedelung [462] reichend. Sie liegen jetzt, nach dem Tode des Verfassers, zu einem einheitlichen Ganzen vereinigt vor und bieten eine Geschichte des irischen Volkes von allem Beginn historischer Kenntniss bis zum Abschluss der Tudor-Epoche, also eine Geschichte fortwährender Kämpfe nicht bloss zwischen Iren und Engländern, sondern auch zwischen den englischen Siedlern und der ihnen stets misstrauenden, oft entgegenwirkenden heimischen Regierung. Der Verf. hat mit dieser seiner Arbeit gezeigt, dass strenge Wissenschaftlichkeit bei vollendet künstlerischer Form der Darstellung bestehen kann; er hat zugleich, was in Betreff Irlands so ungemein schwierig ist und bisher wenigstens nicht geleistet wurde, Licht und Schatten völlig unparteiisch zwischen den Streitenden getheilt. Amtliche Proklame, erflossene Gesetze und Anordnungen, überhaupt Regierungsacte, und ebenso Kundgebungen von regierungsfeindlichen Parteien behandelt er nach dem Grundsatze, dass sie keineswegs unanfechtbaren Beleg von Thatsachen bieten, sondern volles Vertrauen nur in den Punkten verdienen, welche die Regierung oder die Parteien gegen sich selbst entweder direct aussagen oder indirect zugestehen. Es wäre sicherlich nicht vom Uebel, wenn die historische Forschung auch in anderen als irischen Dingen von diesem Grundsatz öfter, als gemeiniglich der Fall ist, Gebrauch machte.

Wollte man diesen Grundsatz an Beurtheilung der Briefschaften O’Connell’s legen, die nun in zwei Bänden gesammelt vorliegen[12], so würde die Gestalt des grossen Agitators vielleicht manches von dem Zauber einbüssen, den sein Anhang und seine kleinen Nachfolger um sie gebreitet haben, und manches an echter Grösse wie an rein menschlicher Gemüthstiefe gewinnen. Richtig gelesen ergeben die O’Connell’schen Briefe die nicht wegzuleugnende Thatsache, dass die Haltung des Mannes während seiner Kämpfe für die Katholikenemanzipation bis zur Durchführung derselben im Jahre 1829 eine völlig untadelhafte und vorwurfsfreie gewesen ist, dass aber nachher sein plötzliches Eintreten für den Widerruf der Union aus nicht ganz und gar lauteren Beweggründen sich erklären und zum Theile auf die sonst bei ihm nie zu Tage tretende Einwirkung des Egoismus sich zurückführen lässt. Uebrigens zeigt uns die Lectüre dieser Briefe aufs klarste, dass von einer Analogie zwischen den Bestrebungen O’Connell’s und der Methode, wie er sie durchgeführt hat, auf der einen, und den Bestrebungen Parnell’s und der Landliga auf der anderen Seite, nur sehr bedingt die Rede sein kann.

Venedig, im Febr. 1889.

M. Brosch.     

Anmerkungen

  1. J. Gairdner, Letters and Pap. For. and Domest. of the Reign of Henry VIII, Vol. 10 u. 11. Lond. 1887/89.
  2. A. Gasquet, O. B., Henry VIII. and the English Monasteries: an Attempt to illustrate the History of their Suppression. Lond. 1888.
  3. G. Saintsbury, A History of Elizabethan Literature. Lond. 1887.
  4. Mittlerweile erschienen. Anm. d. Red.
  5. Clarendon, Hist. of the Rebell. and Civil Wars in England. Reedited by W. Dunn Macray. – Statutes of the University of Oxford compiled in the year 1636 under the authority of Archbish. Laud. Ed. by J. Griffith. With Introduct. by Ch. L. Shadwell. Oxford, Clarendon Press 1888.
  6. F. A. Inderwick, Sidelights on the Stuarts. Lond. 1888.
  7. E. Law, The Hist. of the Hampton Court Palace. Vol. II: in Stuart Times. Lond. 1888.
  8. Hugh Elliot, The Life of Sidney Earl Godolphin, Lord High Treasurer of England 1702–1710. Lond. 1888.
  9. D. Hume, Letters to Will. Strahan. Now first edited with Notes. By G. Birkbeck Hill. Oxford (Clarend. Press) 1888.
  10. R. Hassencamp, Geschichte Irlands von der Reformation bis zu seiner Union mit England. Leipzig 1886.
  11. A. G. Richey, A Short History of the Irish People down to the Date of the Plantation of Ulster. Edited by R. Romn. Kane. Dublin 1887.
  12. Correspondence of Dan. O’Connell, the Liberator. Edit. with Notices of His Life and Times by W. J. Fitzpatrick. Lond. 1888.