Neueste Litteratur der Fränkischen Geschichte und Rechte (Journal von und für Franken, Band 5, 4)

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Titel: Neueste Litteratur der Fränkischen Geschichte und Rechte
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aus: Journal von und für Franken, Band 5, S. 495–512
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1792
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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XIV.
Neueste Litteratur der Fränkischen Geschichte und Rechte.


Von den Vortheilen der Krankenhäuser für den Staat 1 Bogen mit 1/2 Bogen Vorrede und 7 Bogen Beylag. Das Titelblatt hat eine Vignette, und unter derselben ist der Name des Verfassers: Adalb. Fried. Marcus Hofr. Leibarzt und erster dirigirender Arzt des allgemeinen Krankenhauses zu Bamberg. Bamberg und Wirzburg bey Göbhard 1790. in 8.
Unter dieser Aufschrift, worunter mancher eine trockne Abhandlung über das aufgestellte Thema erwartet haben würde, legt der Verfasser dem Publicum die Rede vor, die er bey Einweihung des Krankenhauses 1789. in Gegenwart des Fürsten ablas. Er beschreibt kurz und in einem fliesenden Stile die Vortheile für den Kranken, und den angehenden Arzt. Nach ihrem eigeschränkten Plane konnte sie freylich die in unsern Zeiten so wichtig gewordene Streitfrage nicht erschöpfen, und Vorwürfe, die man Instituten dieser Art und von der gewöhnlichen Verfassung macht, trifft dieß neue Krankenhaus um so weniger, da Reinlichkeit, frische Luft, Sonderung der männlichen und weiblichen, der innern, äussern und ansteckenden Kranken die vorzüglichsten Gegenstände| sind, worauf in demselben ganz besondere Sorgfalt verwendet wird. Die Mishandlung der Reisebeschreiber, und die Selbstverläugnung des Fürsten, der auf die Anrede, die der Herr Hofrath und Stadtconsulent Schlehlein bey eben dieser Gelegenheit im Namen der Bürgerschaft hielt, antwortete: „Ich muß hier das öffentliche Geständniß machen, daß ich nur wenige meiner Plane bis daher ausgeführt habe. Meine oft schwankende Gesundheit, gewisse Ängstlichkeiten, die von meinem physischen Zustande herrühren, die meine gute Entschlüsse öfter vereiteln, haben mich gehindert, viele zum Wohle meiner Unterthanen entworfene Plane auszuführen,“ waren die Entstehungsursachen der 13 Beylagen. Sie sind für den Beobachter der Geschichte unserer Tage, und für den Fränkischen Landsmann zu wichtig, daß er nicht näher mit denselben bekannt werden sollte. Beylage I. behandelt das Armenwesen. Die Armenanzahl beläuft sich auf 2000, wovon 14–1500 Allmosen bekommen. Beylage II. Aufhebung des Lotto. Ein geschärftes Edict machte dem unsinnigen Lottowesen 1786 ein Ende, das 20 Jahr in Bamberg gedauert. In einem Jahre wurde bey den 15 in der Stadt befindlichen Collecteurs 52000, mithin in 20 Jahren 1,040,000 fl. (nicht 1,540,000) eingesetzt. Wenigstens die Hälfte ist verloren worden, ins Ausland gewandert, und für Bamberg unwiederbringlich dahin. Man schliesse erst auf das ganze Land. Beylage III. Schulverbesserung.| Die Mädchen wurden von den Knaben gesondert. Es wurden nebst den 4 Lehrerinnen aus dem Institute der englischen Fräulein 4 andere Lehrerinnen aufgestellt und von der fürstlichen Privatkasse besoldet. 1784. wurden in den 8 Mädchenschulen zuerst die öffentlichen Prüfungen in Gegenwart des Fürsten und des Herzogs von Würtenberg vorgenommen. Beylage IV. Ackerbau, Viehzucht, Kunstfleiß, Wissenschaften. Sonst mußte der Landmann von jeder Kuhe 2 Maas Schmalz für 20 Kr. ins Magazin abgeben. Viele schafften ihre Kühe ab, um dieser lästigen Lieferung überhoben zu seyn. Dieses wurde nun aufgehoben. Der Landmann kann jetzt sein Schmalz um 30 und mehr Kr. verkaufen. Damit aber der Handwerksstand auf der andern Seite nicht darunter litte, so müssen nun die Schmalzaufkäufer den 10ten Zentner ins Magazin abgeben. – Eine Verordnung vom J. 1749 legte dem Landmanne die Verbindlichkeit auf, seine Füllen gegen einen geringen Preis dem Obriststallmeisteramte zu überlassen. Seit 1787 darf der Besitzer eines Füllen den Preis bestimmen, und er bekommt jetzt 30 Thaler, da er sich sonst mit 10 mußte begnügen lassen. – Bey Seehof legte der Fürst eine Schweizerey an, um die Hornviehzucht zu veredeln, und im Stillen den Landesbewohnern ein Beyspiel einer einträglichen Ökonomie, Stallfütterung, Anbau der Esparsette vor Augen zu legen. – Er schickte einen| jungen Maler, Dorn, nach Düsseldorf und Mannheim, einen jungen Kupferstecher, Weinrauch, nach Stuttgard und Wien, und den Hn. Artillerielieutenant Westen nach Holland, um seine Kenntnisse im Wasser- und Brückenbau zu erweitern. – Er ließ die Herren Hofkammerräthe Stenglein und Steinlein auf die ehehin zu Kaiserslautern blühende Kameralschule, den Hn. Hofrath und Prof. Pfister nach Göttingen und Wetzlar, Hn. Gotthard nach Wien und Wirzburg um die Vieharzneywissenschaft und Zergliederungskunde, und Herrn Sippel nach Wirzburg, um die Scheidekunde zu erlernen, auf fürstliche Kosten reisen. Für die Bergbaukunde berief er Hn. Bergmeister Illich. Für eine öffentliche Universitätsbibliothek, wozu der Fürst seine Hofbibliothek schenkte, und für die Aufstellung eines Naturaliencabinets sind bereits die zweckmäßigsten Anstalten getroffen worden. Beil. V. Gesetzgebung. Dem Hn. Hofr. und Justitzreferendar Pflaum ist die Bearbeitung eines neuen peinlichen Gesetzbuchs nach Quistorps Plane aufgetragen. Man sieht der Bekanntmachung des ersten Bandes entgegen. Bamberg hatte schon einmahl die Ehre, die erste peinliche Gerichtsordnung in Teutschland aufgestellt zu haben: und nun wird es gleiche Ehre genießen unter den Reichsmitständen das erste gereinigte peinliche Gesetzbuch verfertiget zu haben. Beil. VI. Folgen der milden Gesetzgebung. Unter des jetzigen Fürsten Regierung ward die Tortur verbannt, und des Menschenfreundes| Auge trübte nie die Scene, Menschen von Menschen gesetzmäßig hingemordet zu sehen. Nie waren die Gefängnisse leerer. Von 1759 bis 1779 wurden 52 hingerichtet. Von 1769 bis 1778 einschlüßig kamen 1525 ins Zuchthaus. Von 1779 bis 1788 einschlüssig 765. Im letzten Decennium also 758 weniger. Den 21ten Novemb. 1789 saßen 17. Von 1778 bis 1783 einschlüssig wurden in die Frohnveste abgegeben 204. Von 1784 bis 1789 einschlüssig 102. Ob aber aus diesem sich mit dem Verfass. folgern lasse, daß die Moralität im Ganzen in Bamberg viel gewonnen habe? Beil. VII. Anstalten, Getraide und Holzmangel zu entfernen. Als 1789 Getraidetheurung befürchtet wurde, hemmte ein Befehl vom 14ten Oct. die Getraideausfuhr. Eine eigentliche Getraidsperre wurde nicht befohlen, doch durfte kein Fremder ohne Regierungserlaubniß über 30 Simmer ausführen; einheimische durften kein Getraid ausser Landes verkaufen. In den Wintermonaten wird jeden Markttag eine Quantität Getraide aus dem fürstlichen Kastenboden gegen mittlere Preise auf den Markt gebracht. Zu gleicher Zeit befürchtete man Holzmangel. Sogleich wurden über 3000 Klafter Holz ins Magazin nach Bamberg gebracht, und jedes Haushaltens Holzbedürfniß conscribirt. Beil. VIII. Hebammenschule. Keine Hebamme darf angestellt werden, wenn sie nicht den Unterricht von Herrn Demonstrator Gotthard empfangen. Sie werden unentgeldlich gelehrt. Ihr Lohn bey Geburten| wurde von 4 auf 6 Batzen erhöht. Von den Gemeinden, oder wenn sie unvermögend sind, vom Fürsten erhalten sie freye Wohnung, Holz, und auch baares Geld. Sie sind von allen Abgaben, Frohnen und andern Diensten frey, und ihre Männer erhalten das Bürger- und Meisterrecht unentgeldlich. Beil. IX. Wundarzneykunde. Kein Badergeselle darf eine Badegerechtigkeit an sich bringen, ohne vorher gehörig geprüft zu seyn. Zu dieser Prüfung kann keiner zugelassen werden, der nicht Anatomie gehört, und 3 Jahre im Auslande seine Kunst ausgeübt. Die Vorbereitungszeit zu dieser besteht in 14 Tagen, und die zur Prüfung ausersehenen Materien werden ihm zuvor im allgemeinen bekannt gemacht. Er muß an einem Cadaver eine Operation machen, und den Apparat selbst herrichten. Bey dieser Prüfung sind nebst Hn. Gotthard 2 Stadtbader zugegen. Für die Erlaubniß in der Stadt zu prakticiren müssen 48, und auf dem Lande 24 fl. erlegt werden. Die Prüfung wird auf der Regierung vorgenommen. Alles Schmausen und das Aufsetzen des Kränzchen ist verboten. Die chirurgischen Candidaten sind der Universität immatriculirt, und stehen nun unter dem Universitäts-Fiscalamte, da sie sonst unter dem Vicedomamte standen. Nach und nach sollen alle Badegerechtigkeiten aufgehoben werden. Die 2 Lehrer der Chirurgie sind Hr Prof. Dorn und Hr Demonstrator Gotthard, die die Collegien gratis lesen. Auch haben die Candidaten Zutritt ins Krankenhaus.| Beil. X. Krankenverpflegung der Stadtarmen. Vor Eröffnung des Krankenhauses wurden vom J. 1786 an Armenärzte angestellt. Die Kranken bekamen in ihren Häusern unentgeldlich Arzney, und von gewissen dazu aufgestellten Kostgebern die nöthigen Speisen. Von 2094 Kranken starben 115, und das noch dazu in jener Periode, wo vom Herbste 1788 bis ins Frühjahr 1789 eine gallichte, schleimichte Epidemie ganze Familien zugleich aufs Krankenlager hinstreckte, und wo sie mit einer gefährlichen Krankheit und einem äusserst harten Winter zu kämpfen hatten. Beil. XI. Errichtung des allgem. Krankenhauses. Das erheblichste aus derselben ist im I B. 2ten Heft dieses Journ. S. 180 abgedruckt. Beyl. XII. Volksmenge der hiesigen Stadt. Auch diese ist in eben diesem Hefte S. 176 samt dem großen Rechnungsfehler abgedruckt. In der Angabe von 212 Ordensgeistlichen, worunter 192 männliche, 80 weibliche, ist eine Differenz von 60. Die Beylage schätzt die Bewohner Bambergs zwischen 20 und 21,000. Aber der Verfasser zählte bey der obern Pfarre die eingepfarrten Dörfer mit, deren Seelenanzahl gewiß stärker ist, als die in den Custoreypfarren St. Jacob und St. Stephan, den Dompfarren und den Klöstern in Bamberg. Wenn ich also für diese die Seelenzahl der, der obern Pfarre eingepfarrten Dörfer als Äquivalent annehme, so ist erst die Volksmenge 16,851 Seelen. Ich will sogar die runde Zahl 17,000 annehmen. Nun fehlt noch| die Pfarre St. Gangolph, die ich auf 700 stark einmahl im Bamberger Intelligenzblatte angegeben worden zu seyn glaube, und der Judenschaft, die ebenfalls der Verfasser zu hoch angibt. Denn nach sichern Nachrichten sind es nur unter 50 Haushalten. Es kann seyn, daß ich zu strenge berechne, aber aller Calculation nach, und aus den Kirchenlisten, wo ich seit geraumer Zeit her alle Jahre Volksabnahme bemerkt fand, sieht man, daß die wahre Volkszahl unter 20,000 stehe. Beylage XIII. gibt von einem Vermächtnisse des Domherrn Christoph Ludwig von Erthal Nachricht, der 1760 starb und 100,000 fl. für Arme legirte. Ich schließe mit des Verfassers Worten: ich fordere jeden Unparteyischen auf, zu entscheiden, ob man das, was der Verfasser der Reise durch das südliche Teutschland behauptete, daß die Morgendämmerung des Verstandes da noch nicht in einem halben Jahrhundert werde durchdringen können, mit Recht von einer Stadt sagen kann, wo unter der Regierung eines weisen Regenten Armenanstalten, Schulverbesserungen, Agricultur, Kunstfleiß, Wissenschaften, Gesetzgebung so weit gediehen sind.


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2.
Beyträge zu Bambergs Topographischen und Statistischen sowohl ältern als neuern Geschichte von Benignus Pfeufer, Hochfürstlich-Bambergischen Hofrathe und Geheimenarchivare. Bamberg bey Vinzenz Dederich, 1791. gr. 8. ohne Vorrede und Inhaltsanzeige 571 Seiten, wovon die Beyträge selbst 314, die Beylagen die übrigen Seiten ausfüllen.
 Für die Bambergische Geschichte, die noch so wenig bearbeitet ist, scheinen jetzt mehrere Freunde ihres Vaterlandes thätig zu werden. Eine pragmatische Geschichte zu erwarten möchte allerdings noch zu frühe seyn. Denn in dem, was der bambergische Archivar Hoffmann geliefert hat, sind noch beträchtliche Lücken auszufüllen; das, was hie und da zerstreut liegt, braucht noch vorsichtig gesichtet, und auf ächte Quellen zurücke geführt; und selbst diese müssen erst ihrer Dunkelheit entrissen, und vor das Tribunal des Geschichtforschers gebracht werden. Um so mehr verdient der den Dank seiner Mitbürger, der hiezu zuverlässige und brauchbare Materialien liefert. 1787 erschien des Hn. geistl. Raths Schellenbergers Geschichte der obern Pfarre zu Bamberg. 1789 lieferte Hr Hofrath Marcus schöne Daten zur Regierungsgeschichte des jetzigen Fürsten in den Beylagen zu seinem Werke: Über die Vortheile der Krankenhäuser für den Staat. 1790 gab Hr. geistl. Rath Schuberth seinen| historischen Versuch heraus. Reichhaltiger als die vorhergehenden Schriften sind diese Beyträge, zu welchen der thätige Hr. Verf. die Papiere seines Archives mit unverkennbarem Fleisse benutzte, und desto willkommener, je zuversichtlicher man sich deßwegen auf die Ächtheit der Thatsachen verlassen kann, und je sorgfältiger darin Hr. Marcus und Hr Schuberth berichtiget werden. Eine kurze Übersicht wird auf das innere schließen lassen. I. Bestandtheile des Fürstenthums Bamberg. 19 Städte, 18 Flecken, 1200 Dörfer und Einzeln, ohne die von Stiftsvasallen unter dem Lehensnexus besessene Güter. Die erste Beylage enthält ein alphabetisches Verzeichniß dieser Bestandtheile. II. Innere politische und gerichtliche Verfassung. III. Vom Domcapitel und dessen Verhältniß mit dem Fürsten. Die freyen Domprobstenwahlen wurden demselben beynahe 300 Jahre lang durch die päbstlichen Provisionen gestört. 1723 wurde die Sache dahin verglichen, daß Rom den Erwählten gegen etliche 80 Scudi confirmirt. Das Domcapitel ist unmittelbar dem Regenten untergeordnet, und hat alle landesherrliche Verordnungen bey seinen Unterthanen zu verkünden. Es hat seine eigene Erkenntnisse, von welchen an das fürstl. Hofgericht appellirt wird. In peinlichen Sachen wird, wenn die Personen geistlich sind, und das Verbrechen sich auf einen geistlichen Gegenstand bezieht, vom fürstbischöffl. Vicariate; wenn es sich auf weltliche bezieht, vom fürstl. Malefizamte erkennet. Nur| wenn sich Capitularen solcher Vergehungen schuldig machten, muß dem Domcapitel nach geschlossener Untersuchung Nachricht gegeben und vom Regenten 2 Mitglieder desselben ernennet werden, die auf dem Vicariate die Acten in Beyseyn einer Deputation einsehen und das nöthige anzeigen können. Das Ökonomikum des Capitels liegt ganz und ohne Rücksprache in den Händen desselben; nur dann tritt die Mitwirkung des Fürsten ein, wenn suprema inspectio nothwendig ist. IV. Geistliche Verfassung. Zur Besetzung der Pfarren und Bildung guter Geistlichen ist eine Grundeinrichtung getroffen, die leicht die beste in Europa seyn könnte. Gleiche landesherrliche Sorgfalt erstreckt sich auch auf die protestantischen Pfarren. In einer wegen Besetzung einer solchen Pfarre den 2ten Sept. 1790 ertheilten Entschließung sagt der Fürst: „Ich will, daß, da es bey Vergebung protestantischer Pfarreyen mir eben so wohl als bey der von Katholischen keineswegs bloß auf das Wissenschaftliche, sondern hauptsächlich auch auf Reinigkeit der Sitten, Unbefangenheit des Charakters, Unbescholtenheit des Lebenswandels, und überhaupt auf moralische Vorzüglichkeit von Kopf und Herz ankommt, mir noch ein besonderer Vortrag erstattet werde etc.“ V. Consistorium. VI. Päpstliche Nuntien. Dieser Abschnitt ergänzt und berichtigt das wenige, was Hr Schuberth davon sagt. Der Hr. Verfasser erzählt die manchfaltigen Angriffe der Nuntien seit Marquard Sebastian, der gegen das Ende| des vorigen Jahrhunderts regierte, und das Benehmen des Hochstifts dagegen. Bamberg dringt darauf, daß es alle Verfügungen unmittelbar von Rom aus erhalte. Als auch Zoglio seine Rolle in Teutschland spielen sollte, wurde dem Bambergischen Residenten zu Rom aufgegeben, anzufragen, ob dieser Nuntius mit Facultäten versehen sey. In diesem Falle hätte er zu erklären, sein Committent könnte nicht entstehen, mit den übrigen Erz- und Bischöffen gemeine Sache zu machen, und seine Rechte zu wahren. Auf die schriftlich erhaltene Antwort, daß weder von diesem noch dem Nuntius zu Cölln ein Eingriff in die Unmittelbarkeitsrechte geschehen würde, beruhigte man sich zwar, gab aber dennoch diesem Nuntius auf seine von seiner Anstellung nach Bamberg gegebene Nachricht keine Antwort. VII. Weltliche Verfassung. VIII. Stadtmagistrat. „Unstreitig ist der Stadtmagisirat die älteste Gerichtsstelle in Bamberg. Ehe noch Bamberg zum Bißthume erhoben wurde, und ehe die Georgenbrüder, das nachherige Domcapitel und die Collegiatstifter ihre Entstehung bekamen, war diese Stadt schon in einer bürgerlichen Verfassung.“ IX. Immunitäten. X. Landgericht. XI. Landesregierung. So weit man nur immer in unsere alte Geschichte eindringen kann, hatte ein zeitiger Fürstbischoff einen Kanzler, einen Rath und Secretär, und einen Fiscal. Diese machten seinen Hofrath aus, zu welchen der Hofmeister und verschiedene adeliche Hofherren als Räthe und gemeiniglich| bey wichtigern Fällen die Domprälaten als die geheimsten Räthe beygezogen wurden. Dieses Hofgericht (oder in der Folge sogenannte Hofrathsstube) war noch im 15ten Jahrhunderte nicht zahlreicher besetzt. Die Ursache liegt natürlich darin, weil ausser den adelichen Lehensachen, die einen eigenen Referenten (Lehenprobsten) hatten, und von gleichbürtigen abgeurthelt wurden, die Gegenstände keine größere Ausdehnung der Gerichtspersonen bedurften. Obschon in der Mitte des 15ten Jahrhunderts nebst dem Lehenprobste die gelehrten Räthe sich auf 4 oder 5 mehrten, so machte doch die Menge der sich bey diesem Hofrathe zusammenziehenden Geschäffte nöthig, daß Peter Philipp dieses Hofgericht aufhob, und ein Landesregierungs-Collegium errichtete, bey welchem alle Gegenstände, sie mochten auf Justiz- Polizey- Lehen-Malefiz, oder andere Regaliensachen abzwecken, in einem Mittelpuncte zusammen gezogen wurden. Es wurde mit mit mehrern adelichen und gelehrten Hof- und Regierungsräthen besetzt. Doch bald ward die Geschäfftsmasse zu groß. Man machte Unterabtheilungen – für die Lehen den Lehenhof, – für die peinlichen Sachen das Malefizamt, – für die Appellationen der domcapitlischen Rechtsfälle (das Domcapitel wollte sein altes Recht seine Entscheidungen nur unmittelbar an den Fürsten, oder welches auf eines hinausgeht, an das Hofgericht gelangen zu lassen, nicht aufgeben) das Hofgericht, dem man auch die Appellationen vom Landgerichte zutheilte, –| in neuern Zeiten um mehr Erleichterung für die übrigen Regierungsgeschäffte zu machen, Policey- und Jagd-Commissionen, in so weit der letztere Gegenstand ein Regale ist. XII. Genius der Bamberger. Ein gutmüthiges, jovialisches Völkchen, bieder und treu seinem Herrn, von vieler schlummernder Kraft, die nur durch einen elektrischen Stoß geweckt, durch Vorsicht und Klugheit geleitet zu werden bedarf, um der beste Schlag an Menschen zu seyn. Dabey, wie der Hr. Verf. an einem andern Orte bemerkt, scheut es Anstrengen, liebt Wohlleben, und glaubt das, das beste zu seyn, was der Vater und Großvater gethan hat. Wird aber eine Neuerung eingeführt, die diesem Hängenbleiben am Alten entgegen ist, so ist es doch keine Quelle sträflicher Widersetzlichkeit geworden; es beruhigt sich, und wenn ihm die Schuppen vom Auge fallen, so liebt es die Neuerung eben so herzlich, wie es zuvor das Alte geliebt hat. XIII. Landesproducte und Nahrungsquellen, sowohl der Gegend um die Hauptstadt, als eines jeden Amts. Bamberg hat ohne Zuthun von aussen her alles, was menschliches Bcdürfniß fordern kann. Diese Erzeugnisse des Bodens sind auch zugleich die Artikel, mit denen sich der In- und Aushandel beschäfftigt. Sie sind: Getreid, Vieh, Holz, Gemüß, Saamenwaaren, Schmalz, Obst, Bäumchen, Süßholz, Fische, etwas Eisen und Steinkohlen etc. Ungerne vermißt man hier nähere und ausführlichere Berechnungen über jeden dieser Puncte, um die Bilanz zwischen| dem Activ- und Passivhandel ziehen zu können. Doch diese mit Gewißheit anstellen zu können, würde in dem Lande ausserordentlich schwer, ja wohl unmöglich fallen, das die Vorsehung von Mauthen, Überreutern, Generalpächtern und Cordons bewahret hat, und das nur sein Bier, sein Fleisch, und den Wein veracciset. XIV. Steuern und Anlagen. 1716 ward ein allgemeiner Steuerfuß vestgesetzt, der nach dem 1748 mit dem Domcapitel errichteten Recesse ohne desselben Einwilligung nicht erhöhet werden darf. Jedes steuerbare Grundstück ist nach seinem Realertrage eingeschätzt, und von diesem Ansatze alle herrschaftlichen Reallasten an Erb- und Beyzinsen nach dem Maaßstabe 4 vom 100 abgezogen; nach diesem Abzuge 2 Drittel, von den Häusern in Städten 3 Viertel dem Eigenthümer freygelassen, und von einem jeden übrigen respect. Drittel und Viertel das 100 mit 3 fl. 12 kr. versteuert. Ist nach diesem Maaßstabe ein Haus mit 100 und mehr fl. in Belage, so zahlt der Eigenthümmer 2 fl. Heerd- oder Rauchgeld; ist es darunter, so zahlt er nur 1 fl. Anstatt der Hand- und Frohnfuhren wird von jedem, der Rauchgeld zahlt, 12 kr. Schanzgeld; von dem, der Anspann hat, 24 kr. entrichtet. Der Gewerb treibt, muß nach dem größern oder mindern Vortheil seines Gewerbes nach dem höchsten Anschlage von 300 fl. Belage 9 fl. 36 kr. und so herab verhältnißmäßig bis zu 50 fl; der Handwerker nach dem höchsten Belage zu 250 fl. bis auf 10 herab; der Hintersaße,| wenn er Professionist ist, von 100 fl. Belage bis auf 10 nebst Rauch- und Schanzgelde; der Tagelöhner nach dem Belage von 5–15 nebst halben Rauch- und Schanzgelde die Steuer und zwar durchaus nach dem Anschlage 3 fl. 9 kr. vom 100 entrichten. Die Grundstücke, vorzüglich die Häuser sind noch nach den Anschlägen des vorigen Jahrhunderts geschätzt. Frey von Steuern ist niemand, nur die fürstl. Räthe haben 20 fl. Steuerfreyheit. Die Geistlichkeit zahlt noch überdieß ein Subsidium charitatiuum von ihren Benefizien. Seit Chausseen gebaut werden, zählt auch jeder Unterthan einen resp. Gulden oder Thaler, das aber nicht als ständige Anlage zu betrachten ist. XV. Schulanstalten. XVI. Erleichterung der Nahrungsquellen durch das Verbot aller Einfuhr gewalkter oder gestrickter Strümpfe ausser zur Meßzeit, und der Ausfuhr der Wolle, der rohen Häute und Hasenbälge, durch die Vererbung der Domainengüter, durch die Förderung des Hopfenbaues und Benutzung der Steinkohlen, durch die Untersagung, daß ein Landbeamter beträchtliche Grundstücke in seinem Amte ankaufe, u. d. g. XVII. Erhaltung des Seinigen durch eine gute Justitzpflege, Beschränkung der Sportelsucht, Versicherung des Vermögens gegen jeden heimlichen und öffentlichen Anfall. Hieher gehören strenge Prüfung der Advocaten, die Verordnung, die alle in Wirthshäusern geschlossene Contracte cassirt. XVIII. Gesundheitsanstalten durch Bildung guter| Wundärzte, Hebammen und menschliche Behandlung der Verbrecher. Dem Freunde der Bambergischen Geschichte würde der Verlust empfindlich fallen, wenn sich der verdienstvolle und unermüdete Herr Verfasser der zwar mühsamen aber rühmlichen Bearbeitung derselben entzöge. Er erwartet mit Sehnsucht die in der Vorrede versprochenen anderweitigen Nachrichten in Rücksicht auf das Reichs- und Kreisband des Hochstifts.

 Mit dem Werke wird ein Kupfer ausgetheilt, das die Altenburg, den ehemahlichen Wohnsitz der Grafen von Babenberg, im Jahre 1003 vorstellen soll. Die Bauart aber scheint viel zu modern, den Ruinen des jetzigen Schlosses viel zu ähnlich, als daß sie jener Periode sollte zugeschrieben werden können. Dann verräth der Thiergarten, das Ringelrennen, das Üben mit den Armbrüsten viel spätere, den Ritterzeiten nähere Tage.


3.
 Seit dem 16 September des Jahrs 1791 erscheint alle Mittwoche ein Reichsstadt-Rotenburgisches Wochenblatt, auf einem halben Bogen in 4, dessen Redacteur Herr Johann Augustin Gesner, der R. K. und kais. geschw. Notar ist. Der ganze Jahrgang kostet 1 fl. 30 Kr. Einzelne Blätter 2 Kr. Es enthält ausser den gewöhnlichen Rubriken der meisten Intelligenzblätter, auch die Namen der Getrauten, Getauften und Gestorbenen, Promotionen und geschehene Verkäufe von Häusern und Grundstücken. In Ermanglung der gewöhnlichen Anzeigen sollen Aufsätze und Nachrichten aus der medicinischen Policey,| populären und localen Rechtswissenschaft, städtischen und Landökonomie, Artstik, Technologie, den leeren Raum ausfüllen. Wir zeichnen aus den vor uns liegenden 10 ersten Blättern aus: N. III. Erneuerter Rotenburgischer Baumater[ia]lien-Tax, mit Einschluß des Zähl- und Meßgeldes. N. V. die funfzigjährige Jubelehe des Huf- und Waffenschmids, Veit Wiedmann. N. VII. Rotenburgisches Feldmaß. N. VIII. IX. Umfang der Stadt Rotenburg nach Ruthen und Schuhen. Er beträgt 951 Ruthen 8 Schuhe. N. X. Berechnung einiger Rotenburgischen Rindviehmärkte.


4.
Schatten und Licht in der Biographie Johann Nepomucks Abts zu Langheim, mit berichtigenden Anmerkungen, gegen den im Journal von und für Franken im dritten Bandes zweyten Heft enthaltenen Aufsatz. Franken 1792. 2 B. in 8.

 Es ist allerdings wahr, daß der ungenannte Verfasser dieses Aufsatzes mir denselben durch einen dritten Mann in B. zugesendet hat, um ihn ins Journal einzurücken. Unwahr ist es aber, daß die Herausgeber ihm diese Bitte geradezu abgeschlagen habe. Der mir noch zur Stunde unbekannte Verfasser des Schatten und Lichts lasse sich von Herrn **** in B. der mir seinen Aufsatz zusandte, meinen Brief zeigen, und er wird finden, daß ich nur dem Aufsatz in seiner weitschweifigen und beleidigenden Gestalt die Aufnahme verweigerte, die wirklichen Berichtigungen aber einzurücken mich erbot, nachdem der Aufsatz von Anzüglichkeiten würde geendigt seyn. – Wem die Fehde interessirt, der kann nun obige Schrift lesen und – urtheilen, wem sein Aufsatz mehr Ehre bringt, und ob es Eigensinn war, ihn in dieser Gestalt nichts ins Journal aufzunehmen.

D. Johann Christian Siebenkees,
Prof. der Rechte zu Altdorf.