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Pierer-1888: Sachsen-Coburg-Gotha

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
Autor: Joseph Kürschner
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Titel: Sachsen-Coburg-Gotha
Untertitel:
aus: Pierer’s Universal-Lexikon 7. Auflage 1888–1893, Bd. 11, 1892, Sp. 110–113
Herausgeber: W. Spemann.
Auflage: 11
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1892
Verlag: Union Deutsche Verlagsanstalt
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Erscheinungsort: Berlin und Stuttgart
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Quelle: Commons
Kurzbeschreibung:
Siehe Gotha
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[110] 110 Sachsen-Coburg-Gotha (S.-Coburg u. Gotha), zwei unter demselben Herrscher stehende deutsche Herzogtümer (zusammen 1956,5 qkm mit 1/12 1890: 206.513 Ew., davon 99.746 männl., 106.767 weibl. u. 202.444 Protestanten, 2909 kathol., 577 sonstige Christen, 549 Israel., 10 unbestimmt u. 24 ohne Bekenntnis), welche räumlich ganz voneinander geschieden u. auch in Verfassung u. fast ganz gesondert sind. S.-Gotha liegt auf der NOSeite des Thüringer Waldes, reicht aber bis zu dessen höchsten Bergen hinan. S.-Coburg breitet sich hingegen südl. derselben aus u. zeigt schon stark süddeutsches Gepräge. (Vgl. hierzu die Karte „Thüringische Staaten“.) In beiden Herzogtümer 1889: 6995 Geburten, 4442 Todesfälle, 1690 Eheschließungen, 176 Seelen wanderten aus.

      Das Herzogtum Sachsen-Coburg liegt zwischen dem Königreich Bayern u. S.-Meiningen; mehrere Enklaven liegen im Süden (Königsberg i. Fr., Nassach). Es hat 562,3 qkm u. (90):59.287 Ew., davon 28243 männl. u. 31.044 weibl. Die Bewohner sind fränk. Stammes, fast durchweg evangel.; die Mundart ist die hennebergische. S.-Coburg liegt im südl. Vorland des Thüringer Waldes u. reicht bis zur Fränk. Platte; der Festungsberg bei Coburg ist 465 m hoch. Coburg gehört zum Maingebiet: die Itz ist der Hauptzufluß des Mains innerhalb des Herzogtums. Die mittlere Jahrestemperatur ist in Coburg 7,9° C. Jagd und Fischerei sind umfangreich; künstliche Fischzucht in Mönchröden; hier auch großer Saupark. Landwirtschaft bildet den Haupterwerb. Bedeutender Obst- u. Hopfenbau. In den Forsten überwiegt Nadelwald. Viehstand (83): 1163 Pferde, 24.335 Rinder, 12.265 Schafe, 12.761 Schafe, 6222. Lebhafter Handel bes. mit Bier u. Korbwaren. Werrabahn u. Bahnlinie Coburg–Sonneberg–Lauscha. Sachsen-Coburg und Sachsen-Coburg zusammen haben (Ende 1888.89) 174,8 km Eisenbahnen. [111] 111 Bildungsanstalten: Gymnasium, Realschule, Lehrerseminar, Anstalt für Bauhandwerker, gegen 80 Volksschulen. Landesuniversität ist Jena.

      Das Herzogtum Sachsen-Gotha liegt zwischen der preuß. Prov. Sachsen, S.-Weimar-Eisenach, S.-Meiningen u.-Schwarzburg-Sondershausen; zu dem Hauptgebiet gehören mehrere Enklaven (die sind Bolkenroda im N. Nazza im NW.). Es hat 1394 qkm mit (90): 147.226 Ew., davon 71.503 männl. u. 75.723 weibl. Die Bewohner sind thüring. Stammes, fast durchweg evangel. Der Anteil am Thüringer Wald umfaßt etwa 550 qkm. Zu ihm gehören die höchsten Erhebungen desselben: der Beerberg (983 m), Schneekopf (976 m) u. der Inselberg (915 m) Das übrige Gebiet gehört zum Thüringer Hügelland (Seeberg bei Gotha 410, Wachsenburg 415 m). Zur Werra fließen die Hörsel, die Hasel mit Schwarza u. Lichtenau u. die Schmalkalde auf der SWSeite des Thüringer Waldes. Zur Saale fließen die Unstrut u. ihr Zufluß, die Gera mit Apfelstedt u. Wipfra. Klima: Gotha hat 7,6° C Jahrestemperatur, das Inselsberghaus nur 4° C. Die Jagd ist ergiebig, bes. viel Hochwild in den herzogl. Domänenwaldungen. Viehzucht 1883: 7024 Pferde, 33.861 Rinder, 60.984 Schafe, 38.798 Schweine, 20.793 Ziegen. Acker-, Garten- und Obstbau sind beträchtlich. Die Forstwirtschaft steht auf hoher Stufe. Bergbau wird auf Braunstein betrieben (um Elgersburg): die Eisengewinnung ist sehr zurückgegangen. Bei Busleben ist die Saline Ernsthall. Industrie: Eisen- und Stahlindustrie (Gewehre in Zella-Mehlis, Nähnadeln in Ichtershausen, Maschinen in Gotha), Pechsiedereien u. Kienrußhütten (bei Ohrdruf), Mühlsteine (Crawinkel), Spiel- und Marmorwaren (Waltershausen), Pfeifen (Ruhla), Wurstfabrikation (Gothaer Wurst), Bierbrauerei. Handel: Ausfuhr bes. v. Fleischwaren, bedeutende Bankinstitute in Gotha. Den Verkehr vermittelt zumeist die Thüringer Eisenbahn u. zahlreiche von ihr abgehende Nebenbahnen. Bildungsanstalten: 1 Gymnasium mit Realgymnasium, 1 Handelsschule, 1 höhere Bürgerschule, 1 Progymnasium mit Realschule (Ohrdruf), 1 Lehrerseminar, 5 Gewerbe- u. Fortbildungsschulen, 176 Volksschulen. Große Sammlungen für Kunst u. Wissenschaft auf Schloß Friedenstein, im Museum zu Gotha; hierselbst auch eine Sternwarte. Julius Perthes’ kartographische Anstalt in Gotha hat Weltruf.

      Verfassung u. Verwaltung. Das Herzogtum S.-Coburg-Gotha hat im Bundesrat des Deutschen Reiches 1 Stimme u. entsendet zum deutschen Reichstag 2 Abgeordnete. Bis 1852 waren beide Herzogtümer nur durch Personalunion verbunden, in ihrer Verfassung waren sie völlig getrennt. Durch das Staatsgrundgesetz vom 3/5 1852 wurden sie in realer Union vereinigt. Seit 29/1 1814 regiert Ernst II., geb. 21/6 1818. Da er kinderlos ist, hat nach seinem Tode der zweite Sohn des Bruders, des Prinzen Albert, Gemahls der Königin Victoria v. England, der Herzog v. Edinburgh die nächste Anwartschaft. Das Hausgesetz datiert vom 1/3 1855; es bestimmt für die Volljährigkeit das 21. Jahr. Die Staatsverwaltung hat das gemeinsame Staatsministerium; es zerfällt in 2 Abteilungen, eine für Coburg, eine für Gotha. Unter dem Mnisterium stehen für die innere Verwaltung die Landratsämter (in Coburg 1, in Gotha 3); die Magistrate der Städte stehen direkt unter dem Ministerium. Die Volksvertretung bildet der Landtag für Coburg mit 11, für Gotha mit 19 Abgeordneten; diese 30 Mitglieder bilden zusammen den gemeinschaftlichen Landtag der vereinigten Herzogtümer. Sie werden auf vier Jahre gewählt. Jeder 25 Jahre alte, direkte Steuern zahlende Staatsbürger hat das Wahlrecht, jeder 30-jährige Wahlberechtigte ist wählbar. Gemeinsame Angelegenheiten sind: das Verhältnis zum Herzog, mit Ausschluß der Bezüge des Herzogs u. seines Hauses aus den Staats- und Domänemitteln, die Beziehungen zum Deutschen Reich u. zum Ausland, das Justizwesen, die Strafanstalten, die Verwaltung der an das Reich abzuführenden indirekten Steuern. [112] 112 S.-Coburg-Gotha gehört zum Oberlandesgerichtsbezirk Jena; Gotha bildet 1 Landgericht mit 8 Amtsgerichten; Coburg mit 5 Amtsgerichten gehört zum Landgericht Meiningen.

      Finanzen: Durch Vertrag vom 1/6 1855 ist der größte Teil der Domänen als unveräußerliches Hausgut v. dem Rest als Staatsgut getrennt. Der Etat der Domänenkasse in S.-Gotha (Periode 1889–93): 2.032.693 Mk. Jahreseinnahmen u. 1.191.680 Mk. Jahresausgaben; Üeberschuß 841.013 Mk., davon soll die Staatskasse 320.758 Mk., die herzogl. Kasse 520.255 Mk. erhalten. Domänenkassenetat in S.-Coburg (Periode 1891–97): 420.500 Mk. Jahreseinnahmen, 236.500 Jahresausgaben; Ueberschuß 184.000 Mk., davon sollen Staatskasse u. herzogl. Kasse je 92.000 Mk. erhalten. Der gemeinschaftliche Etat der Herzogtümer Coburg u. Gotha für die Finanzperiode 1889–93 bezifferte die Einnahmen auf 1.647.800, die Ausgaben auf 2.074.408 Mk; Einnahmen u. Ausgaben beliefen sich im Etat des Herzogtums Coburg auf 707.500 Mrk., in dem des Herzogtums Gotha auf 1.704.181 Mk. in S.-Coburg betrugen 1/7 1890 die Passiva 3.318.101 Mk., die Aktive 1.425.803 Mk.; mithin belief sich der Ueberschuß der Passiva auf 1.892.298 Mk.; in S.-Gotha betrugen 1/7 1891 die Passiva 140.198 Mk., die Aktiva 2.925.404 Mk., mithin Ueberschuß der Aktiva v. 2.785.206 Mk.

      Die Truppenkontingente bilden nach der Militärkonvention mit Preußen vom 15/9 1873 mit S.-Meiningen das 6. Thüring. Inf.-Rgt. Nr. 95 (1. Bat. in Gotha, 2. Bat in Hildburghausen, 3. Bat. in Coburg); es gehört zur 22. Division des 11. preuß. Armeekorps (Cassel).

      Landesfarbe u. Feldzeichen: Weiß u. Grün.

      Orden u. Ehrenzeichen. Der Ernestinische Hausorden (s.d.): Verdienstmedaille u. Verdienstkreuz für Kunst u. Wissenschaft, gestiftet 1835; Lebensrettungs-Medaille, gestiftet 1/5 1883, Herzog-Ernst-Medaille, gestiftet 17/2 1888. Wappen. Das allgemeine sächsische: 5 schwarze Balken im goldenen Feld mit darübergelegtem grünen Rautenkranz (s. „Wappentafel“).

      Haupt- u. Residenzstädte sind Coburg u. Gotha; herzogl. Schlösser befinden sich außer in letzteren zu Kallenberg, Rosenau und Reinhardsbrunn.

     Litteratur: Gruner, Histor.-Statist. Beschreibung des Fürstentums Coburg-Saalfeld. Anteils (Cob. 1793–1809, 5 Bde.); Schulze, Heimatskunde für die Bewohner des Herzogtums Gotha (Gotha 1845–51); Landeskunde des Herzogtums Gotha (ebd. 1884); Mitteilungen des herzogl. Statist. Bureaus zu Gotha; Gaz, die Hausindustrie in Thüringen: III. Die Korbflechterei in Oberfranken u. Coburg (Jena 1888); Bau- und Kunstmäler Thüringens, Heft 8, 10 u, 11 (ebd. 1891, wird fortgesetzt)

      Geschichte: Die Herrschaft Coburg ging im 13. Jahrh. v. den Grafen v Wildberg an die Grafen von Henneberg über, war 1245–91 Besitz einer Nebenlinie des zuletzt genannten Geschlechts, kam 1291 als „Pflege Coburg“ an Brandenburg, 1308 an Henneberg zurück, 1353 zum Theil an Meißen, zum Teil an Württemberg. Der württemberg. Anteil gelangte schon 1354 an Würzburg. Das „sächs. Land in Franken“, wie Meißens Anteil genannt wurde, umfaßte Coburg, Sonneberg, Neuhaus, Neustadt, Rodach, Schallau u. Strauf, fiel 1485 der Ernestinischen Linie des Hauses Wettin zu, war 1541–53 Herrschaft des Herzogs Johann Ernst, Stiefbruders des Kurfürsten Johann Friedrich, u. kam 1553 an Johann Friedrich zurück. 1572–1633 regierte zu Coburg Johann Kasimir, älterer Sohn Johann Friedrichs des Mittleren, worauf 1633–1638 Johann Ernst v. Eisenach, Bruder Johann Kasimirs, die Herrschaft erbte, welche 1641 an die ältere Altenburglinie, 1672 an Ernst den Frommen v. Gotha, 1650 an Albrecht; dem Sohne Ernsts, kam; doch starb diese Linie S.-Coburg schon 1699 mit ihrem Stifter aus. Dann wurde Coburg mit Saalfeld vereinigt (S.-Coburg-Saalfeld), aber Gotha behielt die Landeshoheit in Saalfeld. Auf Johann Ernst (gest. 1729), den siebenten Sohn Ernsts des Frommen, folgt die gemeinschaftliche Regierung [113] 113(1729–1745) der beiden Söhne Johann Ernsts, Christian Ernst (gest. 1745) u. Franz Josias. Letzterer 1745–64 Alleinherr, führte 1746 für Coburg die Primogenitur ein. Unter Ernst Friedrich (1764–1800), dem Sohne des Franz Josias u. Franz (1800 bis 1806), dem Sohne Ernst Friedrichs, stieg die Schuldenlast des Landes bedeutend, doch wurde 1805 Saalfeld vom Nexus Gothanus befreit u. Römhild gegen Themar an Gotha abgetreten. Ernst I. (1803 bis 1844), Sohn von Franz, mußte dem Rheinbund beitreten, schloß sich aber November 1813 an die Verbündeten an u. erhielt 1815 das Fürstentum Lichtenberg jenseits des Rheins, verkaufte indessen die Erwerbung 1834 an Preußen. Durch den Teilungsvertrag vom 12/11 1826 trat Ernst I. Saalfeld und Themar an Meiningen ab, erhielt aber dafür S.-Gotha unter sich nun Herzog zu S.-Coburg und Gotha. Gotha hatte 1821 eine liberale Verfassung erhalten, Gotha behielt seine eigene. Herzog Ernst II. (seit 1844), ein aufrichtig liberaler u. deutschgesinnter Fürst, befehligte 1849 die Thüring. Truppen in Schleswig-Holstein u. verwandelte durch das Staatsgrundgesetz vom 3/5 1852 die Personalunion mit Gotha in eine reale. Minister von Seebach (1851–88 im Amte) verwaltete das Land auch in der Zeit der Reaktion durchaus freisinnig. 1862 wurde mit Preußen eine Militärkonvention geschlossen; 1866 nahmen die Coburg. Truppen auf preuß. Seite am Treffen bei Langensalza u. am Feldzug der Mainarmee teil, wofür Herzog Ernst ausgedehnte Forsten im Schmalkaldischen v. Preußen erhielt. 18/8 1866 erklärte S.-Coburg u. Gotha seinen Beitritt zum Norddeutschen Bunde u. ist seit 1/1 1871 Glied des Deutschen Reiches.

      Litteratur: Schultes, Coburgische Landesgeschichte im Mittelalter (Hildburgh. 1814); Derselbe, S.-Coburg-Saalfeldische Landesgeschichte v. 1425 bis auf die neueste Zeit (Coburg 1818–1821, 2 Bde.) Fleischmann, Zur Geschichte des Herzogtums S.-Coburg (Hildburgh. 1880–81, 2 Hefte).