Plan des regierenden Herrn Herzogs von Sachsen-Meiningen zu einer Verbesserung der Ökonomie in seinem Lande und über die Art, sie zu bewerkstelligen

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Autor: Georg I. Friedrich Karl Herzog von Sachsen-Meiningen
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Titel: Plan des regierenden Herrn Herzogs von Sachsen-Meiningen zu einer Verbesserung der Ökonomie in seinem Lande und über die Art, sie zu bewerkstelligen
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 6, S. 677–684
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1793
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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II.
Plan des regierenden Herrn Herzogs von Sachsen-Meiningen zu einer Verbesserung der Ökonomie in seinem Lande und über die Art, sie zu bewerkstelligen.[1]

Wenn es wahr ist, daß der Wohlstand des Landmanns, eines Dorfs, selbst eines ganzen Landes um so höher steigt, je mehr man einzeln und auch im Ganzen auf die Verbesserung der Landwirthschaft wirkt; und wenn es ferner die Pflicht eines Fürsten ist, das Emporkommen seiner Lande auf die möglichste Weise zu befördern: so muß unter den mancherley Sorgen für sein Land jene für die Verbesserung der ländlichen Ökonomie gewiß eine seiner ersten und vorzüglichsten seyn. Es haben sich bereits mehrere Teutsche Fürsten von der Wahrheit dieser Behauptung überzeugt und die heilsamen Folgen ihres Bestrebens, von dieser Seite ihren Ländern nützlich zu werden, sind allerdings sichtbar.

 Wir lernen es nach und nach immer mehr einsehen, daß auf der Oberfläche der Erde gewissere und größere Schätze, als unter der Erde,| zu suchen sind. Hat der Fürst nur guten Willen genug, sein Land glücklich zu machen, so findet er immer auch Patrioten, welche die Mittel zur Beförderung der gemeinen Wohlfahrt ausfindig machen und darzu dienliche Vorschläge an die Hand bieten werden.

 Diese Bemerkungen brachten Mich auf den Entschluß, für Mein Land in dieser Hinsicht nicht minder dasjenige zu thun, was so manche andere Fürsten, wenn gleich nicht auf die nämliche, doch auf eine ähnliche Weise für die Ihrigen bereits gethan haben, und ich fordere alle Meine treuen Dienere, welche Patriotismus genug besitzen, hiermit auf, Mir darzu die Hand zu reichen, Meine Unterthanen durch ihre zweckmäßigen Rathschläge zu unterstützen und es zur Reife bringen zu helfen.

 Die Verbesserung der Ökonomie in Meinem Lande ist demzufolge das Ziel Meines Bestrebens. Und dieses zu erreichen, wenigstens ihm näher zu kommen, halte Ich eine landwirthschaftliche Commission, von welcher Ich hier eine kurze Beschreibung geben werde, für eines der zweckmäßigsten Mittel.


I.
 In jedem Amte sollen der Justitz- und Rechnungsbeamte, mit dem Superintendenten oder Adjuncten der Diöces, inqleichen in denen Städten, wo das geistliche Untergericht aus dem Justitzbeamten| und einer der nur gedachten geistlichen Personen, oder auch aus einigen darzu mitbestellten Rathsgliedern bestehet, soll der weltliche und geistliche Beysitzer jenes, zusammt dem Stadtrath, in hiesiger Residenzstadt aber der jedesmahlige Superintendent mit dem gesammten Rathe die Aufsicht über die Besorgung der landwirthschaftlichen Commissionsangelegenheiten über sich nehmen. In jedem Dorfe soll hingegen der demselben und den dahin resp. eingepfarrten Filialen vorgesetzte Pfarrer über die daselbst besonders angeordnete landwirthschaftliche Commission als ersteres Mitglied derselben die Aufsicht führen und der Schultheis, die Zwölfer, die herrschaftlichen Pachter und andere darzu auszuwählende geschickte Nachbarn sollen die Mitglieder besagter Commission in jedem Orte ausmachen.
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 Überhaupt mag jeder treue Diener und Unterthan, der Kenntnis der Landwirthschaft und Geschmack an derselben hat, fähig darzu seyn. Die Prediger sind vermöge ihres Berufs vorzüglich im Stande, landwirthschaftliche Polizeygesetze in Gang zu bringen, aufrecht zu erhalten, und die Absicht des Landesherrn zu erfüllen. Mancher Unterthan denkt sich bey jedem neuen Gesetze neue Auflagen, neue drückende Lasten, weil ihm die Einsicht in den Zusammhang des Ganzen fehlt. Daher sind ihm bey jeder schicklichen Gelegenheit Erinnerungen, selbst Beyspiele nöthig, um so viel| zu bewirken, daß das Befohlene in Ausübung gebracht und nicht mit Widerwillen und Murren gethan wird.


II.

 Der Zweck der besagten Commission sollte seyn: „Die Gebrechen und Mängel der Landwirthschaft eines jeden einzelnen Orts auszufinden und nach den Umständen des Lokals zweckmäsige Vorschläge zur Abschaffung derselben und zu besseren Einrichtungen zu machen.“


III.

 Dieses zu bewerkstelligen, müßten sich in jedem Orte die Mitglieder der Commission monatlich, oder wöchentlich an dem dem Pfarrer gefälligen Orte und Tage versammlen. Hier werden sofort von dem Prediger gewisse den Umständen des Lokals angemessene Fragen vorgelegt, z. B.

a) Wo Sümpfe sind, ob man sie durch Abzugsgräben in Wiesen umschaffen könne?
b) Ob Maulwürfe, Hamster und andere schädliche Thiere gefangen werden?
c) Ob man auf den Wiesen jährlich die Maulwurfshaufen demolire?
d) Ob und wie der Wiesenwachs verbessert werden könne? – ob man die Wiesen wässere? – dünge? – Ob man sie dem Schaaftriebe im Herbste, besonders im Frühjahre entziehen könne? u. s. w.|
e) Wo nasses tiefliegendes Feld ist, ob es nicht mit mehr Vortheil in Wiesen verwandelt werden?
f) Wo öde Plätze sind, ob und wie man sie urbar machen, in Äcker, Wiesen oder Wald umschaffen könne?
g) Ob die Huthweiden nicht besser in Wiesen zu verwandeln, gemeinschaftliche Huthweiden zu vertheilen wären?
h) Ob die Gemeindeplätze mit Weiden und Obstbäumen zu besetzen seyen?
i) Ob der Bauer im Winter eine Nebenbeschäftigung habe und welche nach den Umständen des Lokals die schicklichste sey?
k) Wo Wasserschaden geschieht, wie man ihm durch Wassergräben vorbeuge, wie die Wiesen gegen Flüthung zu schützen seyn möchten?
l) Durch welche Mittel die Gemeindeschulden am leichtesten getilgt, oder der Gemeinde ein Fond geschaft werden könne?
m) Ob die Dorfschule eine gute Einrichtung habe?
 Über diese und hundert andere ähnliche Fragen werden nach und nach die Antworten, Meinungen und Vorschläge der Mitglieder gehört, und bey der Commission in dem Amte eingereicht, welche sodann nach Befinden der Umstände bey den Landescollegien Verhaltlungsbefehle einholen, diese nach deren Erhaltung gehörig bekannt machen| und auf die Befolgung derselben mit Beyhülfe der Pfarrer genaue Aufsicht haben wird, wie denn die gegebenen zweckmäsigen Befehle in Erfüllung zu bringen sowohl die Commissionen in den Ämtern überhaupt, als insbesondere die Prediger in den ihnen anvertrauten Ortschaften, wie schon gesagt, sich angelegen seyn lassen werden.


IV.

 Der Prediger jedes Dorfes, in Verbindung mit den übrigen Mitgliedern der in demselben befindlichen Commission, übergiebt jährlich insbesondere an die Commission in dem Amte, zu welchem es gehört, eine Tabelle von dem ökonomischen Zustande seines Dorfs, in welcher hauptsächlich angezeigt wird, was im verwichenen Jahre in Rücksicht auf Landwirthschaft verbessert worden ist. Die Commission in jedem Amte befördert alsdenn die eingekommenen Tabellen, so wie die Tabelle des Amtsorts selbst, an die Herzogl. Regierung, welche darauf mit dem Herzogl. Consistorium und der Herzogl. Cammer das Erforderliche gemeinschaftlich besorgen wird.

 Die Form aber der besagten jährlichen Tabellen wäre ohngefähr folgende:

 Im verwichenen Jahre sind hier diese und jene Gebrechen der Dorfsökonomie auf diese und jene Art verbessert, überhaupt dieses und jenes geleistet worden, z. B.

a) Sümpfe durch Abzugsgräben in tragbare Wiesen umgeschaffen.|
b) So viele Maulwürfe, Hamster gefangen.
c) Ein Gemeinde Waschhaus oder Backofen errichtet.
d) Wege durch Abzugsgräben gebessert.
e) Sumpfige Straßen in Pflaster gelegt.
f) Hauptstraßen mit Obstbäumen besetzt.
g) Eine hölzerne Brücke in eine steinerne verwandelt.
h) Der Kleebau, die Stallfütterung eingeführt.
i) Die Brache in den Feldern erster Klasse abgeschaft.
k) Das Landvieh veredelt.
l) Eine Baumschule angelegt.
m) Wo Holzmangel ist, geschwind wachsende Bäume gepflanzt.
n) Ein Feuerteich angelegt.
o) Feuergeräthschaften angeschaft.
p) Dem Dorfe eine gute Hebamme gegeben.
q) So viel an Gemeindeschulden abgetragen und
r) Um so viel die Gemeindeeinkünfte vermehret worden, u. d. m.


V.
 Die Commission jedes einzelnen Orts soll ferner besorgt seyn, dem Unterthan zweckmäsige Bücher, als landwirthschaftliche Kalender, wie der Stumpfische von diesem Jahre ist, u. a. m. unter die Hände zu bringen; sie soll die fleißigen Bauern ermuntern und die nachlässigen durch diensame Mittel arbeitsamer machen. Auch soll in der von den Commissionen jährlich einzureichenden Tabelle| der fleißigste und thätigste Unterthan pflichtmäßig und unpartheyisch genannt werden, welcher so fort durch eine Prämie belohnt werden kann. Die Commissionen sollen aber einen Vorschlag zu Aufstellung eines dergleichen Prämienfonds in jedem Orte geben.

 Dieses wäre ohngefähr der Plan, der Mir am Herzen liegt und Mir um so eher ausführbar scheint, da Ich nicht der erste Fürst bin, der auf eine solche Art seinem Lande nützlich werden will, und da man bereits in andern Ländern Beyspiele ähnlicher Art mit dem besten Erfolge aufzuweisen hat. – Den Wohlstand eines Landes erhöhen zu helfen, lohnt sich ja wohl der Mühe, und giebt es wohl ein edleres Bewustseyn als dieses?

Meiningen zur Elisabethenburg,
 den 24. Aug. 1792.

Georg, HzS. 



  1. Der Erfolg dieses aus der eigenen Feder des Herrn Herzogs geflossenen musterhaften Plans wird in der Folge bekannt gemacht werden. d. E.