RE:Altar

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
erhöhte Opferstätte, nach Form und Material sehr verschieden
Band I,2 (1894) S. 1640 (IA)–1691 (IA)
Altar in der Wikipedia
GND: 4001381-9
Altar in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register I,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|I,2|1640|1691|Altar|[[REAutor]]|RE:Altar}}        

Altar. Mit dem Namen A. (vom lat. altaria, s. d.) bezeichnen wir innerhalb des griechisch-römischen Kulturkreises eine über dem Boden erhöhte Opferstätte, die nach Form und Material sehr verschieden sein kann; über die mannigfachen antiken Bezeichnungen βωμός, θυμέλη, ἐσχάρα, ἑστία, ara, altaria, focus s. u. Wenn die alten Schriftsteller mitunter auch die Unterlage aus Holz und dürrem Gezweig, die mit den Opferstücken verbrannt wurde, als A. bezeichnen (Theokr. XXVI 3. Paus. IX 3, 4), so beschränken wir den Ausdruck auf Untersätze, die dauerhaft sind und mehrmals verwendet werden oder doch verwendet werden könnten. Doch nennen auch wir A. sowohl die erhöhte Feuerstelle für Brandopfer, als auch den Untersatz, auf dem die gottgeweihten – zunächst die zur Nahrung der Gottheit bestimmten – Gaben niedergelegt werden. Altäre der letzteren Art lassen sich nicht immer streng von den heiligen Tischen (θυωρός, τράπεζα, mensa) scheiden, die für Aufstellung der Opfergeräte und Weihgeschenke oder für den unmittelbaren Gebrauch der Gottheit als Speisetische bei Theoxenien und Lectisternien bestimmt sind (vgl. Brunn Ann. d. Inst. 1856, 116. Bötticher Tektonik² II 369f. 539ff.). Im allgemeinen kann man zwar den Namen A. auf die steinernen, unverrückbaren Untersätze beschränken, doch werden mitunter von Griechen wie Römern auch bewegliche (metallene) Feuerherde, [1641] wenn sie bei Brandopfern verwendet werden, als A. bezeichnet, so dass sich die Altäre in Form und Verwendung auch mit Dreifüssen, Feuerbecken, Thymiaterien (s. d.) berühren.

Anfänge und Entwicklung des Altarkultes.

Dieselben Vorstellungen, denen das Opfer und das Weihgeschenk entspringt, haben auch zum Bau von Altären geführt. Allüberall, wo Anfänge eines religiösen Lebens nachweisbar sind, finden sich auch Opferstätten, Opfersteine, Opfertische (vgl. im allgemeinen Lippert Geschichte des Priestertums). Bei den Griechen der historischen Zeit finden wir unblutigen, feuerlosen Kult und blutige Brandopfer nebeneinander; ersterer trägt in sich die Bürgschaft des Alters, letztere lassen sich schon in der ältesten, auf griechischem Boden nachweisbaren Kulturschicht, der sog. mykenischen Epoche, feststellen. Welche Elemente des griechischen A.-Kultes von den hellenischen Stämmen bei ihrer Einwanderung mitgebracht wurden, welche sie von der früheren Bevölkerung des griechischen Bodens übernommen haben, welche endlich den weiter fortgeschrittenen und daher mächtig einwirkenden Kulturen Ägyptens und des Orientes verdankt werden, das festzustellen wird immer nur bis zu einem geringen Grade von Sicherheit gelingen und ist zu untersuchen nicht dieses Ortes.

Die Gottheit, die man im Hause wirksam dachte, liess man an der eigenen Mahlzeit teilhaben; doch musste die Scheu vor dem andersgearteten Wesen früh dazu führen, es an abgesonderter Stelle zu bedienen. War man einmal zu der Anschauung gelangt, dass die Speise der Gottheit durch Feuer und Rauch zugeführt werde, so war im Hofe hiefür der gegebene Platz. Ob bei dieser Wahl auch der Umstand in Betracht kam, dass hier (in einer früheren Zeit) der Begräbnisplatz des Familienhauptes war, oder ob vielmehr ein anderer Grund massgebend war, z. B. der, dass man hier die für den Hausbedarf nötigen Tiere zu schlachten pflegte, können wir bei unserer geringen Kenntnis urgriechischer Religionsvorstellungen nicht entscheiden.

Der Gottheit, die im Freien, in Hainen und Höhlen oder auf Felskuppen mit Vorliebe verweilend gedacht wird, werden die Opfergaben an diesen ihren bevorzugten Aufenthaltsort gebracht. Speisen, die sonst rasch der Verwesung anheimfallen würden, werden (auf dem Boden) verbrannt, andere Gaben auf eine in der Nähe sich darbietende Erhöhung, einen Felsblock oder Erdhügel gestellt, daneben werden Trankspenden ausgegossen. Es ergab sich natürlich, dass man alle regelmässigen Opfer immer wieder an derselben Stätte ausrichtete, die aus praktischen oder religiösen Rücksichten einmal dafür passend erschienen war. So wuchs die von einem Steinkreis umfriedete Feuerstätte durch die Brandreste von selbst zu einer Erhöhung an; sie konnte aber auch nach Art des Herdes künstlich erhöht und aufgemauert werden. Bald wird man die Feuerstätten so erbaut haben, wie es für den Opfernden am bequemsten war, und schliesslich künstlich errichtete Altäre selbst dort vorgezogen haben, wo die Natur einen brauchbaren Untersatz dargeboten hätte. Diese Untersätze und Erhöhungen [1642] werden ausschliesslich im Dienste der Gottheit benützt, sie erscheinen daher als Eigentum der Gottheit und erhalten so allmählich den Charakter der Heiligkeit. War der A. erst blos ein praktischer Notbehelf beim Opfer so erscheint er bald als unentbehrlich für jede Opfergabe, ja mitunter erhält er eine Rolle sogar bei Akten, mit denen er seiner ursprünglichen Bestimmung nach nichts zu thun hat (s. u.).

Der A. erscheint aber nicht nur als heiliges Kultgeräte, das seine religiöse Bedeutung in sich selber trägt, er gilt mitunter als der Sitz der Gottheit selbst. Wie an einen Fetisch die Gottheit gleichsam gebunden ist, so erscheint auch der A. als ein Mittel, die Gottheit an einen bestimmten Ort zu gewöhnen; denn naturgemäss begiebt sich diese dorthin, wo sie regelmässig gespeist wird. Daher kann man auch durch Aufstellen von Altären den Schutz der Gottheit an beliebig gewählte Orte herbeiführen. Auf diesem Gedanken beruht die Willkür, mit der man im öffentlichen und privaten Leben Altäre an allen Punkten errichten kann, wo es einem dienlich erscheint; so errichtet man z. B. an den Grenzen des Staates Altäre des Zeus, der dort Wache halten soll (Plat. Leg. VIII 842 E. Demosth. VII 39f. Preger Inscr. Gr. metr. 94).

Diese Beziehungen zwischen A. und Fetischstein (s. ἀργοὶ λίθοι) werden nur zum Teil aus der gleichen Entwicklung, zum guten Teil aber aus directen Einflüssen des Fetischkultes auf den A.-Kult zu erklären sein. Zwar ist der Gedanke, dass der griechische A. überhaupt aus heiligen ‚Höhen‘ und Steinen sich entwickelt habe, unrichtig, wenn auch in einzelnen Fällen der Fetischstein, den man mit Opfern bedenkt, der Malstein, der die heilige Stätte bezeichnet, im Laufe der Zeit den Charakter eines A.s gewinnen kann. Aber eine Reihe von Bräuchen haben sich im A.-Kulte erhalten, die ursprünglich im Fetischkulte ihre Wurzel haben. Wo sich der rohe Stein zum menschengestaltigen Kultbild entwickelte, da wurde die Fürsorge, die man dem Fetisch erwiesen hatte, nunmehr auf den A. übertragen, den man vor dem Kultbilde aufstellte. So entspringt das Salben des A.s den anthropopathischen Vorstellungen, die man mit dem Fetisch verbindet, das Bespritzen oder Begiessen des A.s mit Blut ist der Sitte der Schlachtopfer entnommen, mit denen man den Fetisch zu versöhnen suchte u. dgl.

Dass der A. im Religionsleben der antiken Welt bedeutend früher als der Tempel eine Rolle spielte, lässt sich sowohl aus allgemeinen Gründen erschliessen, als auch durch historische Thatsachen erweisen. Schon in der Periode der ‚mykenischen‘ Kultur, in der Tempel gänzlich fehlen, hatte man Altäre zu bauen begonnen. Über dem ,vierten‘ mykenischen Schachtgrab wurde ein länglich rundes Mauerwerk (7 × 5¼′) von 4′ Höhe, mit einer grossen runden Öffnung gefunden (Schliemann Mykene S. 246 Plan F. Schuchhardt Schliemanns Ausgrabungen² 187), offenbar eine Art A. für den Totenkult. Man nimmt an, dass durch den weiten Hohlraum das Blut der Opfertiere oder andere σπονδαί in die Erde fliessen sollten; da aber Brandopfer für die Toten ‚mykenischer‘ Zeit auch [1643] anderwärts nachweisbar sind (vgl. Athen. Mitt. ΧII 138), so wäre auch denkbar, dass der Steinring Aschen- und Opferreste umschloss wie der A. von Neandreia (Koldewey Neandreia 28), s. u. Ein ähnlicher Bau, ein viereckiger, 33 cm. hoher Mauerklotz (2, 70 × 3, 25 m.) mit einer kreisrunden Öffnung, deren Mauerwerk sich bis zu einer Tiefe von 90 cm. unter dem Estrich fortsetzt, ist im Hofe des Palastes von Tiryns zu Tage getreten (Schliemann Tiryns 237f. 391f. Schuchhardt² 138). Beiden Bauwerken sind im Westen niedere Platten vorgelagert, die vielleicht den Standplatz der Opfernden bezeichnen (s. u.). Reste ähnlicher Anlagen sind auch in den Höfen von Häusern in Mykene gefunden worden (Πρακτικὰ τῆς ἀρχ. ἑταιρίας 1886, 75), vgl. auch Opfergruben. In den homerischen Palästen findet sich stets αὐλῆς ἐν χόρτῳ (Il. XI 774) der A. des Zeus Ἑρκεῖος (Od. XXII 378. Il. XI 773: τερπικέραυνος); man wird also auch in jenen Anlagen der mykenischen Epoche eine Kultstätte für den Zeus des Hauses, den Geschlechtsgott, erkennen dürfen. Ob die eigentümlich geformte Basis auf dem mykenischen Kalktäfelchen (Ἐφημ. ἀρχ. 1889 Τ. IX 2. Schuchhardt² 336) als A. zu erklären ist – vgl. dazu Köhler-Lolling Kuppelgrab von Menidi Τ. V 34. Ἐφημ. ἀρχ. 1888, 148 – ist zweifelhaft, vgl M. Mayer Arch. Jahrb. VII 190. Ebenso muss das Bild des Goldringes bei Furtwängler-Löschcke Myken. Vasen S. ΙII (vgl. S. 78) hier aus dem Spiele bleiben, da seine Deutung und Herkunft noch nicht gesichert ist. Gleiches gilt von den sog. Taubentempelchen. Inwieweit die grossen Herde der ‚mykenischen‘ Paläste auch als Opferstätten gedient haben, wie dies für primitive Verhältnisse vorausgesetzt werden muss (vgl. Od. XIV 420f.), lässt sich natürlich nicht mehr ermitteln.

Wie aller Kult ist auch der Altarkult in ältester Zeit auf einen geschlossenen Kreis, auf die Familie, das Geschlecht beschränkt geblieben. Von einem öffentlichen Kulte kann in der mykenischen (vorhomerischen) Zeit kaum die Rede sein. Der Herrscher, in dessen Vorhof (παρὰ θύρῃσιν Il. VII 345) sich die Häupter der anderen Geschlechter zur Beratung versammeln, wird am A. seines Hauses auch die Opfer im Namen der Gemeinde gebracht haben; Aeschylus lässt Suppl. 357 den Chor zum König sprechen: σύ τοι πόλις, σύ δὲ τὸ δήμιον ... κρατύνεις βωμόν. Ob und inwieweit in jener Zeit auf Höhen und in Hainen ein Opferkult mit Altären üblich war, lässt sich nicht sicher entscheiden. Dem grossen mykenischen Goldring (Schliemann Mykene 402. Arch. Zeit. 1883, 169. Schuchhardt² 321), auf dem vor der sitzenden Frau eine Art A. aus aufgehäuften Feldsteinen sichtbar ist, wird man eine unantastbare Beweiskraft nicht zuerkennen dürfen, solange der Grad seiner Selbständigkeit, bezw. seiner Abhängigkeit von chaldaeischen Cylindern nicht klargestellt ist. Erwägt man aber, dass gerade an einer Anzahl von Höhen- und Höhlenaltären die urtümlichste Art unblutiger Opfer sich bewahrt hat (Curtius S.-Ber. Akad. Berlin 1890, 1142), die als nachträglich von aussen übernommen zu betrachten kein Grund ist, so wird man immerhin auch solche [1644] Altäre schon einer sehr frühen Zeit zuzuschreiben berechtigt sein.

Für die unmittelbar folgende Periode lässt sich das Vorhandensein solcher Altäre im Freien mit aller Sicherheit nachweisen. Jene Altäre in der Altis von Olympia, die älter als die Fundamente des Heraions scheinen, wird man bis in das 2. vorchristliche Jahrtausend hinaufrücken dürfen. Zur Zeit der homerischen Gedichte sind freistehende Altäre offenbar schon in grosser Zahl vorhanden. Ein τέμενος βωμός τε θυήεις für Zeus auf dem Ida wird mehrfach bezeugt, Il. VII 48; vgl. XVI 604. XXII 171, ebenso für Spercheios Il. ΧΧΙII 148, für die Aphrodite auf Paphos Od. VIII 368; die Nymphen haben in ihrem heiligen Haine auf Ithaka einen Brandopfer-A. (Od. XVII 210. 242). In den heiligen Bezirken der Götter galten schon damals die Altäre als die Mittelpunkte des Kultes; Apollon hat in Chryse einen ‚wohlgebauten‘ A. (Il. I 448), sein von einer Palme überschatteter A. auf Delos wird Od. VI 162 erwähnt; ein A. des Poseidon wird in der Stadt der Phaiaken (Od. ΧΙII 187), ein A. ὑπὸ πλατανίστῳ in Aulis (Il. II 305) genannt. In diesem stärkeren Hervortreten der Heiligtümer und ihrer Altäre bei Homer spiegelt sich die Thatsache wieder, dass in jener Zeit bereits ein grösserer Kreis von Menschen an den gleichen Kulten Anteil gewonnen hat. Die selbständiger gewordene Gemeinde hängt nicht mehr von den Göttern ab, die im Herrscherhaus ihren Kult hatten, oder diese Götter sind doch jetzt nicht mehr an den Palast gefesselt, sondern sie wohnen in den Heiligtümern und Häusern, welche die Gemeinde ihnen angewiesen hat. Denn in die gleiche Zeit (um die Wende des Jahrtausends) fallen ja auch die Anfänge des Tempelbaues, mit denen die jüngeren Schichten der homerischen Dichtung bereits wohlvertraut sind (Helbig Hom. Epos 419f.). Damals wird auch der A.-Kult in den öffentlichen Heiligtümern und vor den Tempeln in allmählicher Entwicklung jene Gestalt gewonnen haben, in der er in der historischen Zeit uns entgegentritt. Ob hiebei fremde Einflüsse oder allein die Analogien des Hauskultes massgebend waren, wird sich vielleicht einmal feststellen lassen, wenn die Heimat und Werdegeschichte des griechischen Tempels genauer bekannt sein wird.

Deutlich ist der Ursprung aus dem Kulte des Palastes bei den Altären in den öffentlichen Ratsgebäuden, die im demokratischen Staatswesen gegründet wurden. An Stelle der ἐσχάρα im Megaron tritt die κοινὴ ἑστία τῆς πόλεως im Prytaneion (oder in der Tholos), wo sich jetzt die an der Regierung teilhabenden zum Mahle versammeln. Vgl. R. Schöll Herm. VI 18f. 28f. Zum Raten treten die Ältesten der Gemeinde nunmehr im Buleuterion zusammen, wo jetzt der A. des Zeus Βουλαῖος die Stelle des Hof-A.s vertritt. Aber auch dorthin, wo das Volk zur Beratung zusammenkommt, auf die ἀγορά, wird der A. des Zeus oder der A. jener Götter, unter deren Schutz sich jetzt die versammelte Gemeinde gestellt hat, übertragen. Schon die Ilias kennt auf der ἀγορή im Lager der Achaeer Altäre der Götter (Il. XI 808; A. des Zeus Πανομφαῖος Il. VIII 249). Und der A. blieb in der Folge auch auf jenen Marktplätzen [1645] üblich, die zu einer blossen Stätte des Handels und Verkehrs herabgesunken waren. Andererseits wurden Altäre überall dort aufgestellt, wo sich die Gemeinde versammelt, weil man gewöhnt war, um eine heilige Stätte zusammenzutreten und jede Versammlung mit einem Opfer zu eröffnen.

Die Verehrung alter Familiengötter, die früher auf die Altäre weniger Adelsgeschlechter beschränkt war, erstreckt sich mit dem Wachstum der Demokratie auf immer weitere Kreise der Bürgerschaft, und immer mehr verwandeln sich die privaten Altarkulte in öffentliche, allgemein zugängliche, vgl. Aristot. Pol. VI 4 p. 1319b. R. Schöll S.-Ber. Akad. München 1889 I 24. Die veränderte politische Einteilung der Bevölkerung führt vielfach zur Schöpfung neuer Opfervereine und damit auch zur Gründung neuer Altäre.

In ähnlicher Art fanden auch weiterhin die Veränderungen im politischen Leben, mit dem das religiöse Leben auf das engste verknüpft war, ihren Ausdruck in der Stiftung von einem A. Mit der Festigung der politischen Grundlage und dem wachsenden Wohlstand der Bevölkerung steigt die Anzahl der regelmässigen Opfer und Feste, damit auch die Zahl der Altäre. Die verschiedenartigen Berührungen mit Nachbarstämmen führen zur Übernahme neuer Kulte, die mit den alten in irgend einer Weise ausgeglichen werden. Neue Heiligtümer werden gegründet, die in der historischen Zeit ohne Altäre nicht mehr gedacht werden können (Phokion bei Stob. Floril. I 31. Hermann-Stark § 17, 2), neue Tempel werden erbaut, die ebenfalls immer in Verbindung mit einem A. stehen; vgl. Hymn. Cerer. 270, wo Demeter gebietet, ihr νηόν τε μέγαν καὶ βωμὸν ὑπ’αὐτῷ in Eleusis zu gründen. Die Orakel von Delphi und Dodona fördern wie jede Steigerung des religiösen Lebens so auch den A.-Kult auf jede Weise.

Die öffentliche Dankbarkeit für ein ausserordentlich günstiges Eingreifen der Gottheit äussert sich am liebsten in der Gründung eines neuen A.s. Da daneben auch die alten und ältesten A.-Kulte sich forterhalten, so erklärt es sich leicht, dass beispielsweise in Athen der Staatskult im 4. Jhdt. sich nach ungefährer Schätzung auf über 100 Altäre erstreckte und dass in Olympia im Anfang des 2. Jhdt. n. Chr. die Priester an 79 Altären (s. u.) regelmässig wiederkehrende Opfer auszurichten haben.

Aber nicht nur die Zahl der von Staats wegen gestifteten und versorgten Altäre mehrt sich beständig. Mit der Verzweigung der Familien haben sich neue auf Geschlechtsverwandtschaft gegründete Genossenschaften gebildet, die ihre eigenen Altäre haben; nicht nur die zum Zwecke eines gemeinsamen Kultes (von auswärtigen Gottheiten, Heroen, später auch von einzelnen Verstorbenen) gegründeten Genossenschaften, auch die mannigfachen auf die Gemeinsamkeit irgendwelcher Interessen gegründeten Vereine haben zu ihrem Sammelpunkte einen Sonder-A. Vgl. v. Wilamowitz-Moellendorff Antigonos v. Karystos 274f. Für den einzelnen konnten alle jene Motive, die bei der Stiftung von Anathemen wirksam sind, auch Anlass zu einer A.-Stiftung werden; und jeder, der regelmässig wiederkehrende Opfer gelobt, kann hiefür einen neuen A. gleichsam [1646] als Bürgen und äusseres Zeichen seines Gelübdes aufstellen.

In der hellenistischen Zeit erloschen wohl manche der alten A.-Kulte in Hellas, aber an anderen Orten blühen junge auf, und das Prunkbedürfnis der neuen Gewalthaber äussert sich auch in der Schöpfung colossaler A.-Bauten. Vereine und Coterien aller Art, die eines A.s als Mittelpunkt nicht entbehren wollen, schiessen empor; auch die private Frömmigkeit erlahmt nicht. Der Kult heroisierter Toten breitet sich weiter aus; den Herrschern und anderen ‚Wohlthätern‘ werden schon zu Lebzeiten Altäre errichtet. Mancherlei Personificationen erhalten einen A.-Kult, der meist wohl nur kurzlebig war. Es kommt wohl auch jetzt schon vor, dass man einen A. aufstellt, ohne um dessen weitere Versorgung (mit Opfern) sich zu kümmern. Neue Gegenstände der Altarverehrung bringt dann auch den griechischen Landesteilen die römische Weltherrschaft.

Für den A.-Kult in Italien wird man ähnliche Anfänge voraussetzen dürfen, wie wir sie in Griechenland nachzuweisen versucht haben. Da hier litterarische und monumentale Zeugnisse erst in viel jüngerer Zeit einsetzen, sind wir noch mehr auf Analogieschlüsse angewiesen, als dort. Die selbständige Entwicklung der Religionsformen ist früh durch die übermächtigen Einflüsse weiter vorgeschrittener Kulturen durchbrochen worden. Das Problem, wie vieles im etruskischen Kulte angestammten Überlieferungen, wie vieles semitischen oder kleinasiatisch-ionischen Einflüssen zufällt, konnte noch kaum in Angriff genommen werden, und auch die Aufgabe, in dem späteren römischen Ritus die ursprünglichen sabinisch-latinischen Elemente von den etruskischen und kampanisch-griechischen zu scheiden, wird nur unvollkommen gelöst werden können. Auf der Akropole von Marzabotto hat Brizio einen A. nachgewiesen, den er den mykenischen gleichstellt (Monum. pubbl. d. Lincei I 2, 258). Eine Anzahl Altäre von höchst eigentümlicher Gestalt lässt sich in etruskischen und altrömischen Denkmälern nachweisen (s. u.); ob sie auch wirklich auf italischem Boden entstanden oder unter dem Einflusse ionischer Vorbilder gestaltet sind, ist noch eine offene Frage. Die nachhaltige Bedeutsamkeit der weitverzweigten ländlichen Kulte wird noch in dem Einflusse erkennbar, den die primitiven A.-Formen der arae cespiticiae und gramineae auf das entwickelte Ceremoniell üben. Aber schon sehr frühe sind gerade im A.-Kulte griechische Formen für die Römer bestimmend geworden. Unendlich zahlreich sind die Altäre in Rom schon in republicanischer Zeit. So gross die Willfährigkeit des Staates ist, auswärtige Kulte zu den seinen zu machen, so gross ist der Eifer, mit dem der einzelne seinem göttlichen Schutzherrn gegenüber sich durch ein äusseres Zeichen seiner Frömmigkeit sicherzustellen wünscht. In der Kaiserzeit wächst die Zahl der Altäre ins Unendliche. Schon allein der officielle Kult der Kaiser erfordert eine grosse Zahl von Altären, dazu kommen die Altäre für das stets wachsende Heer der Genii und für die neu auftauchenden auswärtigen Gottheiten, unter denen die Altäre der Rhea und des Atthis (Taurobolien-A., s. u.) [1647] in den letzten Jahrhunderten eine hervorragende Rolle einnehmen. Der phantasielosen Nüchternheit der späteren Epoche entsprechend sind jetzt die Altäre die gewöhnlichsten Weihgeschenke, auch da, wo man früher sinniger ausgewählte Gaben zu stiften pflegte. Wie vereinzelt schon früher geschehen war, so werden jetzt Altäre immer häufiger als blosse Denksteine aufgestellt, ohne dass eine spätere Bedienung des A.s überhaupt nur erwartet würde. Wie die Geschichte anderer sacraler Denkmäler, endet auch die des A.s damit, dass die Form den Gedanken überlebt, dessen Ausdruck sie ursprünglich gewesen war.

Eine eingehendere historische Darlegung des A.-Kultes ist Sache der Religionsgeschichte. Bei einer allgemein systematischen Betrachtung der Altäre müssen hauptsächlich vier Dinge ins Auge gefasst werden, die in mehr oder weniger enger Wechselbeziehung zu einander stehen, 1) der Standort des A.s, 2) der Inhaber, 3) die äussere Form, 4) die Bestimmung und Verwendung des A.s im religiösen und politischen Leben.

Standort der Altäre.

Nach ihrem Standort könnte man die Altäre scheiden wollen in solche, deren Platz mit Rücksicht auf die Nähe und die Bequemlichkeit der Menschen gewählt ist (Hausaltäre, Marktaltäre u. s. w.), und solche an Plätzen, die von den Göttern selbst bevorzugt sind (Höhenaltäre, Höhlenaltäre u. s. w.); doch ist eine strenge Scheidung nicht möglich, da ja die Plätze, an denen Altäre aufgestellt werden, eben dadurch zu Lieblingsplätzen der Gottheit werden, und andererseits auch bei den Altären der ersteren Art vielfach ursprünglich der Gedanke an Götter massgebend war, die an die betreffende Stätte gebunden waren (z. B. im Hauskulte). Es empfiehlt sich daher mehr, rein äusserlich Altäre zu unterscheiden, die von vornherein zu (privaten, öffentlichen, religiösen) Gebäuden in Beziehung stehen, und solche, die vollkommen selbständig sind und der Kürze halber als freistehende Altäre bezeichnet werden mögen.

Hausaltäre.

Der Herd im Hauptraume des Hauses (homerisch ἐσχάρη, in der Schwurformel Od. XIV 159. XVII 155. XIX 303 ἱστίη), der in ärmlichen Verhältnissen auch Küche ist, wird in der Hütte des Eumaios (Od. XIV 420) als Opferstätte mit verwendet; in vornehmen Wohnungen, in denen der Nutzherd in die (seitlich gelegene) Küche verwiesen ist, verbleibt doch eine ἑστία im Wohnsaal (μέσῳ οἴκῳ Hymn. Hom. Ven. 30), die nun in erhöhtem Grade religiösen Charakter hat (vgl. Preuner in Roschers Lex. d. Myth. I 2627f.), dem Kulte des Ζεὺς ἐφέστιος oder ἑστιοῦχος dient (Eustath. Od. XXII 335), auch bestimmte unblutige Opfer empfängt (θύη ἐφίστια IGA 395 a [Dittenberger Syll. 468] Z. 16), ohne doch schlechthin als A. bezeichnet werden zu können; vgl. ἑστία. Wie in den Palasthöfen der homerischen Dichtung (Il. XI 773; Od. XXII 334. 374) und der Heroenzeit (Paus. V 14, 5: Palast des Oinomaos in Olympia; Philochor. fr. 146: A. im Pandroseion auf der Akropolis von Athen, vgl. Wachsmuth Ber. d. Ges. d. W. Leipzig 1889, 403), so steht auch in historischer Zeit in den Bürgerhäusern, die einen Hof in sich schliessen, in der Mitte der αὐλή der A. des Zeus Ἑρκεῖος [1648] (Plat. Republ. I 328 C, vgl. Eurip. Herc. fur. 921. 974), von dem manchmal ein A. des Zeus Κτήσιος im Innern des Hauses besonders geschieden wird. In den athenischen Häusern wird ausserdem noch der Apollon Patroos auf einem besonderen A. (Deinarch bei Harpocr. s. Ἑρκεῖος) verehrt, der regelmässig an dem Hauseingang steht und offenbar nicht verschieden ist von dem ἀγυιεὺς βωμός (s. d.); auch mancherlei andere Altäre haben in grösseren Gebäuden einen Platz gefunden, vgl. Eur. Alc. 170. Plato Leg. X 909. Molin de ara 27. Mit den verschiedenen Abänderungen, die der typische Grundriss in der Praxis erfährt, wechselt natürlich auch der Standort der Hausaltäre; vgl. die Häusergrundrisse aus dem Peiraieus bei Curtius Karten von Attika Text I 56 Anm. 72. Athen. Mitt. IX T. 14 S. 282.

Auch im römischen Hause ist der Opferdienst ursprünglich an den Herd (focus) gebunden, um den die Hausgötter aufgestellt sind (Marquardt-Wissowa Röm. Staatsverw. III² 122). Später ist den Laren häufig eine besondere Hauskapelle (sacellum, sacrarium) im Atrium oder eine Wandnische mit den bekannten Statuetten oder auch nur eine Wandmalerei (Helbig Wandgemälde d. kampan. Städte 29ff.) gewidmet, vor die häufig, aber nicht immer, ein A. aufgestellt wird; vgl. Mazois Ruines de Pompéii II T. 24 (Schreiber Kulturhist. Bilderatl. Τ. XVIII 1. Overbeck-Mau Pompeii⁴ 268). Wie im Atrium des Hauses des Popidius Secundus ein kleiner Marmor-A. (Overbeck-Mau 361, vgl. 395), so sind anderwärts tragbare Altäre aus Thon und Stein in dem Hauptraume des Hauses aufgestellt worden; vgl. Preller-Jordan Röm. Mythol. II 113f. 165 u. s. Lares, Penates, Vesta.

Altäre in öffentlichen Gebäuden.

An der ἑστία im Prytaneion, auf der ewiges Feuer brennt (Poll. I 7), werden in ähnlich beschränktem Umfange wie am Hausherd gewisse Opfer (die εἰστήρια Epheben CIA II 470) und andere heilige Handlungen (vgl. παῖς ἀφ’ ἑστίας μυηθείς Toepffer Att. Geneal. 108) vorgenommen. Der βωμὸς τῆς Ἑστίας im Ὁμάριον der Achaeer (Polyb. V 93, 10) war wohl auch nichts anderes als ein solcher Gemeindeherd. Die Opferstätte im Buleuterion ist dem Zeus Βουλαῖος geweiht (s. o.), neben dem Hestia (mitunter auch die Stadtgöttin) als Βουλαία verehrt wird; sie wird sowohl als βωμός wie als ἑστία bezeichnet (Xenoph. hell. II 3, 53. Aeschin. II 45. Antiphon VI 45. Inschr. v. Eiaia bei Fränkel Inschr. v. Pergamon nr. 246 [Usener Rh. Mus. XLVII 155f.] Z. 49. Bohn-Schuchhardt Altert. v. Aegae 34f. Preller-Robert Griech. Myth.⁴ I 425). Im Buleuterion zu Olympia stand ein A. des Zeus Horkios (Paus. V 24, 9), unter freiem Himmel, wie es scheint (Ausgrab. v. Olympia IV 45. Curtius Abh. Akad. Berl. 1881, 27). Auch in Rom entbehren die Staatsgebäude, die nach der einen oder anderen Richtung sacralen Charakter an sich tragen, nicht der Altäre, vgl. Atrium, Curia.

Auch in anderen öffentlichen Gebäuden standen bei den Griechen Altäre; in Palaestren und Gymnasien (vgl. Plat. Lys. I 206 D) waren Altäre, soweit nicht ein θυμιατήριον für den Opferdienst genügte (Poll. X 62), wohl in der Regel [1649] in den offenen Hof- und Gartenräumen aufgestellt; in der olympischen Palaestra ist in einem Gemache an der Südseite das Fundament eines an die Wand gelehnten Brandopfer-A.s gefunden worden (Ausgrab. v. Olympia V 40. Curtius Abh. Akad. Berlin 1881, 27). Auch in den Festgebäuden, im Theater (s. θυμέλη), Stadion, Hippodrom (s. d.) stehen Altäre, die teils aus ihrem Zusammenhang mit den Heiligtümern des Festgottes sich erklären, teils unter die Kategorie der auf Versammlungsplätzen aufgestellten Altäre (s. u.) fallen. Diese Sitte ist auch auf die Römer übergegangen, welche die Spina ihres Circus mit Altären auszustatten pflegten; vgl. Ann. d. Inst. 1863, 160f. 1870, 252. In die Reihe der Altäre in öffentlichen Gebäuden mögen auch die Altäre an den Stadtthoren gestellt werden, vgl. den A. am inneren Thorverschluss des athenischen Dipylon (Athen. Mitt. IIΙ 40 Τ. IIΙ. CIA II 1664).

Tempelaltäre.

Altäre im Tempel sind vielfach litterarisch bezeugt, in einzelnen Fällen, z. B. in einem Tempel zu Selinunt (Benndorf Metopen v. Selinunt T. ΧIIΙ 5), im Serapistempel auf Delos (Bull. hell. VI 299), auch heute nachweisbar. In den meisten Tempeln aber findet sich keine Spur eines Α., was nicht allein daraus, dass sie der Zerstörung besonders ausgesetzt waren, wird erklärt werden können; vielmehr wird häufig (wie in den ägyptisch-semitischen Tempeln) statt eines festgegründeten A.s in der Cella blos eine τράπεζα oder ein bewegliches Feuerbecken – das ebenfalls ἐσχάρα (s. d.) genannt wird – oder ein Weihrauchständer (s. θυμιατήριον) gestanden sein. Dies gilt auch von den römischen Tempeln, vgl. Festus p. 157b: (men)sae in aedibus sacris arar[um vicem obtinent]. Macrob. ΙII 11, 6. Im Pronaos scheint der A. in dem etruskischen Tempel von Alatri (Röm. Mitt. IV 144. VI 350) sich befunden zu haben.

Wo ein Brand-A. im Tempel steht, wird er in ähnlicher Weise verwendet wie die ἑστία im Megaron; er wird auch häufig – und nicht nur von Dichtern – als ἑστία bezeichnet (Preuner in Roschers Lex. d. Mythol. I 2639); vgl. Aesch. Eum. 282. 430f. Eurip. Ion 461 (vgl. Androm. 1240 ἐσχάρα). Soph. Oed. Col. 413. Paton-Hicks Inscr. of Cos nr. 38 (Journ. of hell. stud. IX 327) Z. 8. Paus. X 24, 4. Plut. Arist. 20. (Mommsen Delphika 11), vielleicht auch CIA II 628 Z. 22 u. ö. In manchen Tempeln wird darauf ein ewiges Feuer unterhalten (Hermann-Stark § 17, 14). Blutige Brandopfer im Tempel sind nur vereinzelt bezeugt (Herod. VI 81. Paton-Hicks Inscr. of Cos 37 Z. 48. 38 Z. 8; vgl. 408 Z. 11. Eurip. Androm. 1113. Petersen Kunst des Phidias 51). Vielleicht stand in diesen Fällen der A. in einem hypaethralen oder basilical überhöhten Raum (wie die ἐσχάρα des fürstlichen Megaron); vgl. auch die vom gewöhnlichen griechischen Typus abweichenden Grundrisse der kyprischen Heiligtümer Ohnefalsch-Richter Kypros, die Bibel u. Homer S. 231f. 354 (Arch. Anz. 1889, 144). Die Weihreliefs, auf denen die Gottheit dargestellt ist, wie sie hinter dem A. stehend den Opferzug empfängt, geben kein realistisches, sondern ein ideales Bild des Opfers; die Gottheit [1650] ist (auch dort, wo sie in Gestalt des Kultbildes erscheint), nicht als Statue, sondern als Person, der A. nicht im Tempel, sondern vor dem Tempel, in dem die Gottheit wohnt, gedacht. Im allgemeinen musste schon die praktische Rücksicht auf das Kultbild und die kostbaren Weihgeschenke davon abhalten, Brandopfer von Fett und Fleisch regelmässig in der wenig ventilierten Cella darzubringen. Gewisse chthonische und fremdländische Kulte (der Demeter, der Kabiren, der Isis), in denen manchmal ein Opferkult an Opfergruben (s. d.) innerhalb des Tempels statt hatte, kommen hier nicht in Betracht.

Der eigentliche Opfer-A. des Tempels ist der vor dem Tempel stehende, der βωμὸς πρόναος (Aesch. Suppl. 493). Ohne einen solchen ist kein Tempelkult denkbar, ja es kommt vor, dass auch dann noch, wenn der Tempel zerstört und verlassen ist, auf dem davor befindlichen A. weiter geopfert wird (Paus. VIII 15, 2; vgl. VI 20, 6). Im schematischen Tempelbild, wie es die Vasengemälde, die Skenen des Theaters und jüngere Reliefs (wie z. B. die Tabula Iliaca) vor Augen stellen, sehen wir unmittelbar vor dem Haupteingang einen Brandopfer-A. aufgestellt, der bald kleinere (wie in des Euripides Andromache, wohl auch im Ion und in den Eumeniden des Aeschylus), bald grössere Massverhältnisse (wie in den Herakliden und den Schutzflehenden des Euripides) hat. Wo Altäre und Tempel gleichzeitig erbaut werden, erhält der A. seinen Platz unmittelbar vor der Ostfront des Gebäudes, insoweit nicht bei grösseren Altären die Raumverhältnisse dies unmöglich machen. Manchmal aber hat man dort, wo ein A. schon seit älterer Zeit vorhanden war, diesen nachträglich in Beziehung zu dem neugegründeten Tempel gesetzt, vor dem dann kein neuer A. erbaut wurde. Da nun auch der Tempel nicht immer nach dem A. orientiert werden konnte, wie dies beispielsweise beim athenischen Niketempel der Fall zu sein scheint (Wolters Bonner Studien 92ff.), so sind mehrfach Tempel und Opferaltäre auch dort, wo sie in engen kultlichen Zusammenhang gesetzt sind, ihrer baulichen Anlage nach scheinbar von einander unabhängig.

Auch vor dem römischen Tempel steht regelmässig ein Brandopfer-A., der mit diesem gleichzeitig dediciert wird (Marquardt-Wissowa R. St.-V. III² 161). Wenn auf römischen Reliefs (vgl. z. B. die Wien. Vorlegebl. 1889 T. X. XI zusammengestellten Sarkophage) manchmal vor dem Tempel ein beweglicher A. bei der Opferhandlung benützt wird, so wird dies wohl eher aus Besonderheiten der dargestellten Situation, als aus dem Fehlen eines Tempel-A.s zu erklären sein. Bei jenen Tempeln, die (nach etruskischem Vorbild) über einer hohen Steinterrasse sich erheben, ist der A. manchmal in enge architektonische Verbindung mit dem Tempel gesetzt worden, indem er dem Treppenbau eingefügt wurde. Auf einer breiten Plattform des Stufenbaues stand der A. des Iuppitertempels zu Pompeii (Overbeck-Mau Pompeii⁴ 92, vgl. das Relief ebd. 71), auf einer ähnlichen, aber niedrigeren Plattform steht der A. im Tempel der Fortuna Augusta (Overbeck-Mau ll5); auch die schematischen Tempelbilder auf Münzen und Reliefs zeigen häufig [1651] solche Altäre, vgl. das Miniaturbild des Vergilcodex bei Mai Virgilii picturae cod. Vat. XLIV (Schreiber Kulturhist. Bilderatl. XVII 2) und die Beispiele bei Marquardt-Wissowa R. St.-V. III² 163, 3. Dem Gesetze, dass der A. niedriger gelegen sein solle, als das Götterbild (Vitr. IV 8), konnte dabei um so leichter entsprochen werden, als die Kultbilder in der Regel auf sehr hohe Postamente gestellt sind. Nicht selten aber stehen auch bei diesen Terrassentempeln – was für die nach gemeingriechischer Norm gebauten Tempel die Regel ist – die Altäre unmittelbar vor den Treppen, wie bei dem Apollontempel und dem Tempel von Iuppiter, Iuno und Minerva in Pompeii (Overbeck-Mau 100. 112), oder in dem Vorhofe des Tempels, wie bei dem Tempel des Genius Augusti und dem Isistempel in Pompeii (Overbeck-Mau 117. 108). Über die Altäre vor Kapellen (ναίσκοι, sacella) s. u.

In der Regel steht in der Cella nur ein Opfertisch, vor dem Tempel nur ein Brand-Α., der der Tempelgottheit. Neben dieser können aber unter besonderen Umständen auch andere Götter eine Kultstätte erhalten, sei es weil sie der Tempelgottheit wesensverwandt oder mit ihr durch ihre Genealogie und ihren Mythus verknüpft sind, sei es dass sie schon zu einer Zeit an die Tempelstätte gebunden waren, wo die neue Gottheit hier noch nicht ihren Einzug gehalten hatte. So standen in einem Tempel zu Phlya Altäre der Demeter, der Kore, der Σεμναί, des Zeus Κτήσιος und der Athene Τιθρώνη (Paus. I 31, 4); im delphischen Apollontempel befand sich ein A. des Poseidon als des ältesten Inhabers der Orakelstätte (Paus. X 24, 4), im athenischen Erechtheion waren ausser dem A. des Poseidon-Erechtheus noch Altäre des Butes und Hephaistos (Paus. I 26, vgl. Michaelis Athen. Mitt. II 23); πρὸ τῆς εἰσόδου stand ein Α. des Zeus Hypatos (mit unblutigem Opferkult), der wohl identisch ist mit dem inschriftlich bezeugten βωμὸς τοῦ θυηχοῦ in der nördlichen Prostasis (Petersen Athen. Mitt. X 9), vor der Ostseite ein A. der Dione, der aber wohl ohne Beziehung zu dem Gebäude ist. Vor dem Tempel bei Akakesion (Paus. VIII 37, 2) stehen die Altäre der Demeter, Despoina und Magna Mater, deren Inhabern gewiss auch ein Anteil am Tempelkult gebührte. Auf dem römischen Capitol haben neben Iuppiter, Iuno und Minerva auch Terminus und Iuventas eine Stätte im Tempel, da sie schon vor dem Tempelbau hier verehrt waren und sich einer Ortsveränderung abhold zeigten (Dion. Halic. ant. III 68). Ähnliche Fälle sind zahlreich.

Freistehende Altäre in den heiligen Bezirken der Götter.

Schon früh sind an den Lieblingsplätzen der Gottheit Opfer dargebracht und Altäre errichtet worden. Wie auf dem Ida und dem Helikon (Hes. Theog. 5), so stehen auch auf den Berghöhen in Attika und anderwärts Altäre des Zeus (Welcker Gr. Götterlehre I 169. Jahn Nuove memor. d. Inst. 1865, 4f.), auf Vorgebirgen der Küste werden Altäre des Poseidon (auch der Zwölfgötter, Strab. ΧΙII 605) errichtet, neben grauenvollen Felsspalten die chthonischen Götter verehrt, an den Stellen, wo Zeus seinen Blitz in die Erde versenkt hat, Altäre des Zeus Καταιβάτης [1652] aufgestellt (Paus. V 14, 8. Schol. Soph Oed. Col. 697. Bötticher Tektonik² II 601ff.) In den Höhlen werden die Nymphen und Pan, auch Apollon an Altären verehrt, so in der ithakesischen Nymphengrotte (Schuchhardt Schliemanns Ausgrab.² 365), in den Höhlen am Nordabhange der athenischen Akropolis (Eur. Ion 938), in der korykischen Grotte (Athen. Mitt. III 154), in der Höhle von Vari (CIA I 430). An Quellen und Wasserläufen erhalten die Nymphen, die Musen, Dionysos Lenaios, in Lorbeerhainen Apollon, in Ölbaumwäldern Athena, in Eichenforsten Zeus ihre Altäre; auch an einzelne Bäume kann ein A.-Dienst anknüpfen (s. Baumkultus), aber häufiger ist der Baum neben dem A. (eine Palme neben dem Apollon-A. auf Delos Od. VI 162, ein alter Ölbaum neben dem A. im athenischen Pandroseion) nur ein Rudiment aus dem Hainkult jener Örtlichkeiten, von denen der betreffende Kult übernommen wurde. In allen heiligen Bezirken endlich, die die Menschen nach ihrer Wahl einem Gotte zum Wohnsitz und Eigentum zugewiesen haben, wird dem Inhaber des Temenos ein A. erbaut, der den Mittelpunkt seines Kultes bildet.

Ausser diesem Haupt-A. aber, der auch schlechtweg als ὁ βωμός bezeichnet wird (Thukyd. I 126 u. ö.), schliesst das Temenos in der Regel noch eine Anzahl kleinerer Altäre ein; teils sind es gleichzeitig errichtete Altäre verwandter Götter, teils Altäre von Gottheiten, die ältere Anrechte auf den einem neuen Gott zugewiesenen Bezirk haben, teils Altäre von solchen, welche späterhin von Staats wegen gastliche Aufnahme in dem Bezirk gefunden haben, teils Stiftungen von Privaten, welche mit Einwilligung der Priester vorgenommen worden sind. So bilden im Laufe der Jahrhunderte diese Altäre der zurückgedrängten und neu hinzugetretenen Kulte ein monumentales Archiv der Religionsgeschichte. Vielbesuchte Götterbezirke erscheinen als förmliche ἀγοραὶ θεῶν; die olympische Altis umfasste mehr als 70 Altäre (vgl. Paus. V 14ff. Curtius Abh. Akad. Berlin 1881. Flasch bei Baumeister Denkm. d. class. Altertums II 1067ff. Molin 36ff. Robert Herm. XXIII 431f. Gurlitt Pausanias 399f.); auf der athenischen Akropole, die als ἱερόν der Athene gilt, stehen auch Altäre des Zeus Polieus, des Zeus Hypatos, der Athena Hygieia, der Ge (Suid. s. Κουροτρόφος), der Artemis, der Dione, der Αἰδώς und Ἀφέλεια (Eustath. Il. X 451), des Anteros (Paus. I 30, 1); auf einem Hügel zu Tegea, der dem Zeus Κλάριος geweiht war, sah Pausanias VIII 53, 4 zahlreiche Altäre, ähnlich war es in Delos (Ἀστερίη πολύβωμος Callim. in Del. 316), in Delphi u. a. O.

Grabaltäre.

Auch das Grab ist ein heiliger Bezirk, die Wohnung eines waltenden Wesens. Im Grabtemenos von Mykene stand ein Α., der dem Kulte des Königsgeschlechtes oder seines Ahnherren diente. An das Grab ist der Opferkult der echten ,Heroen‘ gebunden; nur in vereinzelten Fällen ist er im fortschreitenden Processe der Vergötterung auch auf andere Stätten übertragen worden. Grab und niederen A. des Aiakos auf Aigina erwähnt Paus. II 29, 8; Reste eines A.s glaubt man im olympischen Pelopion nachweisen zu [1653] können (Curtius Abh. Akad. Berlin 1881, 28); nach spätantiker Auffassung gehört hieher auch der A. des Hyakinthos zu Amyklai (Paus. III 19, 3).

Die meisten Heroen bedürfen keines A.s, da sich in ihren Kulten ein weitverbreiteter Brauch des altertümlichen Totenkultes erhalten hat, demzufolge dem Wesen, das an der Grabstätte haust, nicht die bei seinen Verehrern üblichen Speisen, sondern das warme Blut eines Tieres zugeführt wird. Im Kulte der Toten sind in historischer Zeit die blutigen Opfer vielfach durch Gesetzesbestimmungen gänzlich unterdrückt worden. Inwieweit sie sich in einzelnen Landschaften forterhalten, bleibt noch festzustellen. Für die einmaligen Opfer am Begräbnistage und für die unblutigen Gaben, die z. B. in der classischen Zeit Athens (Benndorf Sicil. u. unterital. Vasenb. 33. Rohde Psyche 220) an bestimmten Gedächtnistagen auf das Grab gestellt werden, erbaute man keine Altäre.

Wenn aber in Boeotien, in Kleinasien und insbesondere auf den Inseln späterhin die Grabsteine häufig die Form von Altären zeigen (Ross Arch. Aufs. I 26. 64), so werden diese Altäre wenigstens ursprünglich nicht als blos sacrale Denksteine, sondern als Zeugen eines einstigen wirklichen A.-Kultes aufzufassen sein, der mit einer besonderen Art der Heroisierung zusammenhängt; vgl. die Altäre auf Weihreliefs an Verstorbene, z. B. Berlin 807. 810f., den A. eines Heroisierten auf Lesbos (Conze Reise auf Lesbos T. IV 5) u. a. (s. unten). Besonders zahlreich sind solche ,Grabaltäre‘ bei den Römern; die Frage, inwieweit einzelne von ihnen noch praktisch verwendet wurden, muss der Religionsgeschichte anheimgestellt bleiben; in zahlreichen Fällen ist durch den giebel- oder kuppelartigen Abschluss der Oberseite die Möglichkeit Opfer darzubringen oder aufzustellen ausgeschlossen. Vgl. Grabsteine.

Altäre auf profanen Versammlungsplätzen (Marktaltäre).

Im Mittelpunkte des Stadtmarktes steht ein A., der dem Zeus oder der Stadtgottheit oder beiden im Verein geweiht ist. Marktaltäre (ἐν τῷ ἐπιφανεστάτῳ τόπῳ) für Zeus Soter sind besonders in hellenistischer Zeit vielfach nachweisbar, so in Pergamon, in Elaia (Fränkel Inschr. v. Pergamon nr. 246 S. 156), in Telmessos (Bull. hell. XIV 164), in Akraiphia (Bull. hell. XII 512) u. ö. Dem Dionysos ist der A. auf dem Markte zu Kos (Paton-Hicks Inscr. of Cos 10 Z. 25), und zu Magnesia am Sipylos (CIG 3137 [Dittenberger Syll. 171] Z. 85), den Zwölfgöttern der Markt-A. von Athen (Thukyd. VI 54, 7; vgl. CIA II 1078) und auch sonst vielfach (vgl. Kaibel Epigr. Gr. 768) zugeeignet. Dem Charakter der Agora als Verkehrsplatz entspricht es, wenn auch Altäre des Hermes hier einen Platz erhalten, so in Sikyon und in Athen (Vit. X orat. 844b); vgl. Hermann-Stark § 15, 5. Molin 49. Auch in den italischen Städten ist der Altmarkt wohl regelmässig durch einen A. oder einen mundus (s. d.) gekennzeichnet; in dem römischen Lager, das eine Art Soldatenstadt darstellt, bildet der A. vor dem Praetorium den Mittelpunkt des Kultes. Über die Altäre an den Stätten, an denen das Volk sich zu gemeinsamen [1654] Festen und Spielen versammelte, s. o. S. 1649. Auch auf den Strassen konnten – abgesehen von jenen βωμοί ἀγυιεῖς, die dem Hauskulte zufallen, – öffentliche Altäre gestiftet werden. Bei den Römern erheischt der Dienst der Lares compitales solche Strassenaltäre, die mit besonderer Vorliebe in der Nähe von Brunnenhäusern errichtet worden zu sein scheinen; vgl. einige Beispiele aus Pompeii bei Schreiber Kulturh. Bilderatl. XVIII 4. 7 (nach Mazois II 2. III p. 7 und Daremberg-Saglio). Overbeck-Mau Pompeii⁴ 242f. Seit der Reform des Augustus ist mit diesem Larenkult auch der Kult des Genius des Kaisers verbunden worden.

Altäre auf beliebig gewählten profanen Plätzen.

Waren die entsprechenden rechtlichen und rituellen Vorschriften erfüllt, so konnte jeder Platz zum Standpunkt eines A.s bestimmt, auch konnte rings um ihn ein kleinerer oder grösserer Baum der profanen Umgebung abgeschieden werden. Die mannigfachsten Motive konnten bei der Wahl eines Platzes bestimmend sein (abgesehen von dem unmittelbaren Bedürfnis, das sich auf Reisen, Feldzügen u. s. w. ergab). Häufig errichtete man den A. gerade an jener Stelle, an der die Hülfe der Gottheit besonders deutlich geworden zu sein schien. Alexander d. Gr. hat, als er den Hellespont überschritt, auf den Punkten seiner Abfahrt und seiner Landung Altäre für Zeus Apobaterios, Athene und Herakles errichtet (Arrian. anab. I 11, 7). Ein verzerrtes Widerspiel dieser Sitte ist es, wenn die Athener an der Stelle, wo Demetrios zuerst seinen Wagen verlassen hatte, einen A. des Demetrios Καταιβάτης stiften (Plut. Demetr. 10). Sehr häufig finden wir bei den Römern solche sacella (locus parvus deo sacrcatus cum ara Gell. VI 12; vgl. Fest. 318 a. Ovid. fast. I 275f.) als Stiftungen privater Frömmigkeit.

Altäre vor Statuen und Kapellen.

Ursprünglich selbständige Altäre können nachträglich wie zu Tempeln (s. o.) so auch zu Statuen in Beziehung gesetzt werden. Nicht selten nämlich wird neben einem A. ein Bild jener Gottheit aufgestellt, deren Kult der Altar zu dienen bestimmt ist. Dies geschah bei Altären in Heiligtümern und auf Märkten sowohl wie bei den Strassenaltären des Apollon (s. Ἀγυιεύς), bei Altären im Hause (s. Lares) u. ö. Diese Bilder können zunächst nur als Weihgeschenke aufgestellt worden sein; so ist die Statue der Athena Hygieia westlich vom A. dieser Göttin auf der athenischen Akropolis später gestiftet als der A. (Plut. Per. 13) und durch ihre Inschrift (τῇ Ἀθηναίᾳ) als Anathem gekennzeichnet, wie ihr ja auch der nach Osten gewendete A.-Priester den Rücken kehren musste (Michaelis Athen. Mitt. I 293 T. XVI 3. Wolters ebenda XVI 161); allmählich aber konnten solche Statuen als Kultbilder erscheinen, indem das Verhältnis der Altäre und Bilder hier ähnlich aufgefasst wurde, wie jenes, in welchem nach volkstümlicher Auffassung das Tempelbild zu den Tempelaltären stand. Es kommt andererseits auch vor, dass neben einer Statue nachträglich ein A. errichtet wird, wie beispielsweise der Redner Kallistratos auf dem athenischen Markt einen A. neben dem [1655] archaischen Bilde des Hermes aufstellte (Vit. X orat. 844 B). Endlich hat man auch – und so wird man in den meisten Fällen das Nebeneinanderstehen von A. und Bild zu erklären haben – A. und Kultbild gleichzeitig und von vornherein als zusammengehörig geweiht; so stiften die Griechen nach der Schlacht von Plataiai dem Zeus Eleutherios Statue und A. (Paus. IX 2, 4).

Im allgemeinen aber sind freistehende Statuen auf griechischem Boden viel seltener mit Altären verknüpft, als man gemeinhin anzunehmen geneigt ist; vgl. Plut. Arist. 20 (ἄγαλμα und A. der Eukleia auf den Märkten der Städte Mittelgriechenlands). Paus. IX 12, 2 (Bild und A. der Athena Ὄγγα in Theben) u. a. m. Die Vasenbilder können für diese Frage kaum in Betracht gezogen werden, da Statue und Altar hier in der Regel nur als verkürzte Andeutung eines grösseren Heiligtumes oder auch eines Tempels dienen. Häufiger begegnet im römischen Kulturkreise die Weihung einer ara cum sigillo, ara cum signo; vgl. Ruggiero Diz. epigr. I 601. Nicht selten werden dabei die Bilder in besondere Nischen oder Kapellen (aedicula, ναΐσκος) gestellt; vgl. z. B. das Sanctuarium des Hercules vor Porta Portese zu Rom, Notizie d. scavi 1889, 243f. Röm. Mitt. VI 149. Auch diese kleinen Heiligtümer fallen unter den Begriff des sacellum; vgl. Marquardt-Wissowa a. a. O. 152f.

Orientierung der Altäre.

Es fehlt noch an Untersuchungen darüber, in wie weit bei der Orientierung der Altäre strenge Grundsätze befolgt worden sind; ein Urteil hierüber können jene Altäre an die Hand geben, bei denen eine vorgelegte Platte (s. u.) den Standplatz des Priesters anzeigt; diese befindet sich schon bei den mykenischen Altären im Westen. Ebenso war der Priester bei den Opfern am A. der Athena Hygieia (Athen. Mitt. I 293), bei dem umgestalteten A. des Herakles zu Olympia (Abh. Akad. Berl. 1881, 35), an den monumentalen Altären zu Syrakus und Pergamon (s. u.) nach Osten gewendet, was als allgemeine Regel gelten kann; vgl. Vitr. IV 9: arae spectent ad orientem. Doch war beispielsweise der Blick des Opfernden an dem athenischen A. der Aphrodite Hegemone (s. u.) nach Norden gerichtet, während bei einem A. auf der Akropole von Selinunt (seitwärts neben der kleineren, bei Benndorf Metopen v. Selinunt Τ. ΧΙII mit Β bezeichneten Aedicula) der Standplatz an der Nordseite des Opferherdes angebracht ist (vgl. Puchstein Arch. Anz. 1893, 23); vgl. auch den A. in einem Gebäude im Piraeus, Athen. Mitt. IX 282 Τ. XIV. Für die Orientierung der Tempelaltäre giebt Vitruv das offenbar aus dem herrschenden Brauch abgeleitete Gesetz, dass die Opfer auf dem A. vor den Augen des Kultbildes dargebracht werden sollen (Vitr. IV 5, 8, vgl. Luk. de sacrif. 12). Doch sind nicht nur die Altäre vor den griechischen Tempeln nicht immer nach der Achse derselben orientiert, was zum Teil aus örtlichen Verhältnissen zu erklären sein wird (s. o.), auch die römischen Tempelaltäre stehen nicht selten so, dass der Opfernde den Tempeleingang (und das Kultbild) nicht vor sich, sondern zur Seite hat – so z. B. bei dem pompeianischen Tempel von Iuppiter [1656] Iuno Minerva und bei dem der Isis (Overbeck-Mau⁴ 112. 108) – wofür man bestimmte Vorschriften vorauszusetzen geneigt sein wird.

Inhaber der Altäre.

Altäre einzelner Gottheiten.

Jedem göttlich verehrten Wesen, dem Gaben irgendwelcher Art gewidmet werden, kann ein A. errichtet werden. In der Regel ist der A. nur einer Gottheit, bezw. einer als Einheit verehrten Vielzahl (wie den Moiren, Nymphen, Horen, Musen) bestimmt und ihr zu ausschliesslichem Gebrauch und Eigentum zugewiesen. Nicht selten gehört der A. einer Gottheit gerade in einer bestimmten Eigenart oder Erscheinungsform an, die durch ein Beiwort bezeichnet ist (Zeus Σωτήρ, Βουλαῖος, Ὕψιστος, Πολιεύς u. s. w.), so dass dieselbe Gottheit unter verschiedenen Beinamen auf verschiedenen Altären verehrt werden kann.

Die Zahl der Altäre einer Gottheit richtet sich im allgemeinen nach der Ausbreitung ihres Opferkultes; doch tritt in einzelnen Kulten der A. hinter den völlig nach menschlicher Sitte verwendeten Speisetischen und Klinen (Theoxenien, Lectisternia) stark zurück. Auch chthonische Kulte, Heroen- und Totenkulte ermangeln vielfach der Altäre; doch lassen sich wenigstens an einzelnen Orten auch für Wesen dieses Religionskreises Altäre nachweisen. Selbst Hades entbehrt der Altäre nicht so völlig, wie antike Zeugnisse (Eustath. Il. IX 158) behaupten (vgl. Roscher Lex. d. Myth. I 1787). Auch die Flussgötter (Il. XXIII 148. Dittenberger Syll. 313) haben ihre Altäre. Die Grabaltäre (und sepulcralen Denksteine) der römischen Zeit tragen vorzugsweise die Aufschrift dis manibus, dis inferis (vgl. Ruggiero Diz. epigr. I 602), θεοῖς καταχθονίοις, während das religiöse Bewusstsein der älteren Zeit die Frage, ob die hier gebrachten Opfergaben den Beherrschern der Unterwelt oder dem einzelnen Toten gelten, in verschiedener Weise beantwortet hat.

Mancherlei Personificationen, auch solche, die niemals oder erst in Zeiten allegorischer Spielereien feste Gestalt in Bildern gewonnen haben, erscheinen als Inhaber selbständiger Altäre. Ein A. des Ἐλεός wird auf der athenischen Agora genannt (Wachsmuth Stadt Athen II 436ff.; vgl. Kaibel Epigr. Gr. 792), ein anderer wurde in römischer Zeit in Epidauros geweiht Ἐφημ. ἀρχ. 1883, 150); Altäre der Αἰδώς und Ἀφέλεια (Eustath. Il. X 451) und des Ἀντέρως standen auf der athenischen Akropolis; selbst Altäre der Φήμη und Ὁρμή (Paus. I 17, 1) sind bezeugt (vgl. Hermann-Stark § 14, 7), und in frevelhafter Verhöhnung dieses Brauches hat Dikaiarchos Altäre der ἀσέβεια und παρανομία aufgestellt (Polyb. VII 1, 37); anders sind die sog. Altäre der ὕβρις und ἀναίδεια auf dem athenischen Areopag aufzufassen.

Die Altäre, die heroisierten Verstorbenen errichtet werden, stehen auf einer Stufe mit den Altären der Heroen. Seit der griechischen Verfallzeit hat man einzelnen Personen schon zu ihren Lebzeiten nebst anderen göttlichen Ehren auch Altäre zuerkannt, die ihre Parallele in den Altären der olympischen Götter haben. Dieser Schritt war erleichtert einerseits durch die Apotheosen, die den Verstorbenen immer häufiger [1657] zu Teil wurden, andererseits durch die Sitte, den Göttern zum Dank, zur Ehre oder zur Fürbitte für bestimmte Einzelpersonen Altäre zu weihen; vgl. auch den von Eudemos als σεμνῆς φιλίης βωμὸν ἀνδρός (nämlich des Platon) gestifteten A. (Aristot. PLG II⁴ 336ff.). So wird beispielsweise in Alexandreia der Demeter und Kore, in Sestos den samothrakischen Göttern ὑπὲρ βασιλέως Πτολεμαίου καὶ βασιλίσσης Ἀρσινόης (Ἀθήναιον IIΙ 81. Athen. Mitt. VI 209), in Telmessos dem Zeus Soter für Ptolemaios IIΙ. (Bull. hell. XIV 164) ein A. errichtet. Unverhüllter tritt uns der Personenkult in anderen Altären der Diadochenzeit entgegen. Die Athener haben schon dem Antigonos und Demetrios, ja auch allen den Lieblingen des Demetrios Altäre geweiht (Diod. XX 46. Plut. Dem. 12. Athen. VI 253 a); Altäre für Lysimachos sind inschriftlich in Samothrake (Monatsber. Akad. Berl. 1855, 633. Dittenberger Syll. 38) und Priene (Inscr. of the Brit. Museum ΙII 401 Z. 17. 31) bezeugt; drei Altäre, die Βασιλεῖ Ἀττάλῳ Σωτῆρι bei Lebzeiten geweiht worden sind, sind in Pergamon gefunden worden (Fränkel Inschr. v. Pergamon 43–45) u. a. m. Ein Vorläufer der Diadochen scheint hierin wie in anderen Dingen der selbstherrliche Lysandros gewesen zu sein, dem zuerst unter den Menschen besondere Altäre gewidmet worden sein sollen (Plut. Lys. 18. Duris FHG II 485). Dieselben Formen des A.-Kultes sind dann in noch weiterer Ausdehnung im römischen Kaiserkult üblich. Neben Altären, die pro salute Caesaris, der Pax Augusta pro reditu, der Fortuna redux, den Lares Augusti, dem Namen des verstorbenen Kaisers gewidmet sind, treten sehr bald – ausserhalb Roms schon unter Augustus; vergleiche den A. zu Tarraco Tac. Ann. I 78, den zu Lyon Cohen Mon. impér. I S. 159, die Tempel zu Pergamon und Nikomedien Dio XLI 20 – Altäre, die unmittelbar dem Kaiser selbst dediciert sind, ara Caesaris, ara Augusti, sehr häufig ara Romae et Augusti (Ruggiero Diz. epigr. I 606), später auch Altäre, die Göttern und Kaisern gemeinschaftlich dienen sollen (Maurer de aris Graecorum 97f.). Neben den Herrschern, denen natürlich in erster Linie solche τιμαὶ ἰσόθεοι zufallen, werden gelegentlich auch anderen Wohlthätern Altäre gestiftet, so z. B. dem Artemidoros in Knidos (Le Bas-Waddington 1572 bis, in augusteischer Zeit).

Gemeinschaftliche Altäre mehrerer Götter.

Sowohl auf Grund eines genealogischen Zusammenhanges oder einer Wesensverwandtschaft als auch mit Rücksicht auf religionsgeschichtliche Ereignisse oder besondere locale Verhältnisse können auch mehrere Götter zu Paaren oder Gruppen zusammengefasst werden, die zusammen an einem gemeinschaftlichen A. verehrt werden. Diese Götter heissen dann σύμβωμοι, ὁμοβώμοι (Thukyd. IIΙ 59. CIG 3831 a 14f.), ὁμόβωμοι (CIA II 1442), vgl. Maurer de aris Graecorum pluribus deis in commune positis (Darmstadt 1885). Aus örtlichen Verhältnissen erklärt sich beispielsweise die Vereinigung von Zeus Herkeios, Hermes und Akamas (dem Patron der Akamantis und also auch des Kerameikos) auf [1658] dem Α. im Thorbau des Dipylon; vgl. Köhler Athen. Mitt. IV 288; CIA II 1664. Religionsgeschichtliche Zusammenhänge liegen den sechs δίδυμοι βωμοί in Olympia (Pind. Olymp. V 30) zu Grunde, deren Errichtung dem Herakles zugeschrieben wird; sie sind je einem Götterpaar: Zeus und Poseidon, Hera und Athena, Hermes und Apollon, Artemis und Alpheios, Kronos und Rhea, Dionysos und den Chariten gewidmet, vgl. Schol. Pind. Ol. V 10. X 58. Paus. V 14. Apollod. II 7, 4. Curtius Abb. Akad. Berl. 1881. Maurer 5ff. Fünf kleinere Göttervereine werden, zu einer Gesamtgruppe zusammengefasst, auf dem grossen A. im Amphiareion zu Oropos verehrt: 1) Herakles, Zeus und Apollon Παιών, 2) die Heroen und Heroinnen, 3) Hestia, Hermes, Amphiaraos und die Kinder des Amphilochos, 4) Αἴγλη (so liest Michaelis bei Maurer 57 statt handschriftlich Ἀφροδίτη, man könnte auch an Ἀλεξίδα, die Tochter des Amphiaraos, Plut. Aetia Gr. 24, denken), Panakeia, Iaso, Hygieia und Athene Παιωνία, 5) die Nymphen, Pan, die Flüsse Acheloos und Kephisos (Paus. I 34, 3). Wie diese A.-Anlage, die in fünf getrennte Teile zerfiel, als ein Aggregat selbständiger Opferstätten sich darstellt – es sind unter den Fundamenten noch die Reste zweier älterer kleinerer Altäre gefunden worden; vgl. Πρακτικὰ τῆς ἀρχαιολ. ἑταιρ. 1884, 91 – so können wir auch sonst noch mehrfach feststellen, dass auch auf den gemeinschaftlichen Altären doch jeder der vereinigten Gottheiten eine besondere Opferstelle zugewiesen war. So sind auf dem alten A. der Hera und Athena zu Krissa (IGΑ 314. Collitz Dial.-Inschr. 1537) zwei gesonderte schalenartige Höhlungen (sog. Escharen, s. u.), ebenso, wie es scheint auf dem A. der Nymphen, des Pan und der Thyaden (?) in der korykischen Grotte (Lοlling Athen. Mitt. ΙII 154. Collitz 1536). Für die olympischen Doppel-Altäre eine ähnliche Trennung der Opferstellen anzunehmen legt der Ausdruck δίδυμοι βωμοί (Pind. Ol. V 10) nahe, während Pausanias sich darüber nicht deutlich ausspricht (V 14, 5. 8: βωμὸς ἐν κοινῷ, ἐπὶ ἑνὸς βωμοῦ. Auf dem rechteckigen A.-Untersatz CIA II 1671 lag, wie die Anordnung der Inschrift und die Massverhältnisse des Steines (100 : 48 × 45 cm.) ergeben, einst eine Platte mit drei gesonderten Opferstellen, für Hermes, Aphrodite und Pan, für die Nymphen, für Isis. Dreigeteilt scheint auch der Triglyphenaltar vor dem sog. Herculestempel zu Pompeii. Man wird in allen diesen Fällen annehmen dürfen, dass auf den getrennten Opferstellen immer nur gleichzeitig und wohl auch immer in gleicher Art geopfert worden ist.

Wenn so durch besondere Umstände die verschiedensten Gottheiten an einzelnen Örtlichkeiten zu ὁμόβωμοι werden konnten, so musste der Gedanke, allen gemeinsam einen A. zu errichten, in einer Zeit nahe liegen, wo man die Machtbezirke der verschiedenen vom öffentlichen Kult übernommenen Götter gegen einander abzugrenzen begann, sich jedem in Hinsicht auf ein bestimmtes Thätigkeitsgebiet verpflichtet glaubte. Wo ein geschlossener Zwölfgöttercyklus sich festgesetzt hatte (Hymn. Hom. in Merc. 126. Preller-Robert Griech. Mythol.⁴ I 110f.), errichtete man diesem eine κοινοβωμία (s. d.); das [1659] berühmteste Beispiel ist der athenische Markt-Α. (Herod. II 7. VI 108. Thukyd. VI 54. Diodor ΧII 39. Lyk. Leokr. 93. Wachsmuth Stadt Athen II 433f.); ein Zwölfgötter-A. auf Cap Lekton wurde auf Agamemnon zurückgeführt (Strab. ΧΙII 605), der im Bezirke des Ἱερόν bei Chalkedon am Bosporus auf die Argonauten (Apollon. Rhod. II 531. Polyb. IV 39; vgl. Collitz-Bechtel Dial.-Inschr. IIΙ 3051). Der athenische A. wird Aeschylus bei dem A. der ἀγώνιοι (d. h. ἀγοραῖοι) θεοί in den Schutzflehenden (179. 202f.) und bei dem A. der πανήγυρις θεῶν in den Sieben vor Theben (93ff. 201) vorgeschwebt haben; wenn er auf dem argivischen A. Symbole, auf dem thebanischen Idole der einzelnen Götter erwähnt, so könnte hier eine ähnliche Einteilung des Gesamt-A.s in einzelne Opferstellen vorausgesetzt sein, wie sie an den früher erwähnten Altären nachweisbar ist. Dem gleichen Gedanken entspringt es, wenn Altäre θεοῖς πᾶσιν ἐν κοινῷ geweiht sind, wie der A. im olympischen Ergasterion des Pheidias (Paus. V 15, 1), oder θεοῖς πᾶσι καὶ πάσαις, wie ein kleiner Α. in Pergamon (Fränkel Inschr. v. Pergamon 131) und ein anderer in Epidauros (Ἐφημ. ἀρχ. 1884, 25 nr. 66, vgl. 26 nr. 68: Πανθείῳ, oder wenn bei den Römern als Inhaber von Altären genannt werden: Iuppiter et cuncti dii deae (CIL IIΙ 5191; vgl. ΙII 1061. V 1863. VI 3697) oder Iuppiter, Iuno, Minerva, ceteri dii deae omnes (CIL III 3626). Endlich begegnen auch noch Altäre ἀγνώστων θεῶν, so in Olympia, im Phaleron und in Athen (Paus. V 14, 5. I 14, 5. Act. apostol. ΧVII 23), βωμοὶ ἀνώνυμοι in Athen (Laert. Diog. I 10, 3), denen sich der altrömische A. auf dem Palatin sei deo sei deivae sac. (CIL I 632 = VI 110) anreihen lässt (s. auch CIL VI 111. XIV 3572. Eph. ep. V 1043. Marquardt-Wissowa Röm. St.-Verw. IIΙ 32).

Gestalt und Grösse der Altäre.

Grundlagen und Weiterbildung der Altarform.

Die antiken Altäre sind nach Form, Bauart, Grösse von ausserordentlicher Mannigfaltigkeit, aber sie sind alle auf gemeinsamer Grundlage erwachsen: es sind Untersätze heiliger Gaben. Mit den ägyptischen Opfertischen, den mesopotamischen (vgl. die babylonischen Cylinder Amer. journ. of arch. VI 295), jüdischen, phoinikisch-kyprischen (vgl. die Silberschalen), kleinasiatisch-phrygischen Altären (Perrot-Chipiez Hist. de l’art V 149f.), den altpersischen Feuerstätten (Perrot-Chipiez V 643f.), ebenso wie mit den praehistorischen ,Schalensteinen‘ der mitteleuropaeischen Länder (Hörnes Urgeschichte der Menschen 97f. Radimsky Praehistor. Fundstätten 129f.), berühren sich die griechischen A.-Formen vielfach; aber wenn sie auch in einzelnen Fällen von fremden Vorbildern beeinflusst sein mögen, im wesentlichen lässt sich die formale Entwicklung des A.s aus den auf griechischem Boden gegebenen Voraussetzungen ableiten.

Der A. ist in den meisten Fällen ein Untersatz für das Feuer; dennoch hat sich der Einfluss des Herdes, der gleichen Zwecken dient, nur auf den primitivsten Stufen der Kultur geltend gemacht; denn der A. ist durch die heiligere Aufgabe, die ihm gestellt ist, und durch [1660] die grössere Öffentlichkeit, der er bestimmt ist, bald aber den Hausherd hinausgewachsen. Dagegen hat der A. wie es scheint mehrfach fertige Formen von Postamenten anderer Art entlehnt; allein da er weniger als andere tragende Untersätze durch das, was er zu tragen hat, beengt ist, so steht dem A. eine freiere und mannigfaltigere Entwicklung offen. Da der A. Eigentum der Gottheit ist, so ist die Möglichkeit, ja die Notwendigkeit gegeben, das beste Können der Zeit an ihm zum Ausdruck zu bringen. Durch keinerlei rituelle Vorschriften gehemmt, wie dies bei manchen anderen Völkern der Fall war, hat der A. bei den Griechen an allen Fortschritten der Bautechnik und Sculptur teil gehabt, und so alle Stadien vom einfachen Aschenhaufen bis zur reichsten architektonischen Gestalt durchlaufen. An Stelle der unbehauenen Steine und Erdhaufen treten bald gemauerte Altäre von regelmässigen Formen, dann tritt der Marmor in den Dienst des A.s, und das kostbare Material giebt einen neuen Antrieb zu sorgfältiger Ausgestaltung aller Einzelheiten. Der monumentale Sinn, der im 5. und 4. Jhdt. so viele neue Bautypen gestaltet hat, äussert sich in schöpferischer Weise auch an grossen A.-Anlagen. Aber neben den hochentwickelten Formen erhalten sich – eine Beobachtung, die wir auf allen Gebieten der Formengeschichte machen – auch die einfachen und einfachsten, ja selbst die rohen und unzweckmässigen Typen in einzelnen Exemplaren bis in die spätere Zeit fort.

Die Altäre haben – auch hierin abweichend vom Herd – in ihrer grossen Mehrzahl viereckigen Grundriss, der sich aus Zweckmässigkeitsrücksichten empfahl; doch findet sich daneben auch die Rundform (wie es ja auch runde Basen giebt), die zunächst dort, wo der A. eine Röhre umschloss oder an der Oberseite eine schalenartige Eintiefung trug, passend erscheinen mochte; für Altäre aus Ziegeln, Quadern u. dgl. war sie von vornherein wenig geeignet. Die Flächenausdehnung des A.s wird bestimmt durch die Grösse der Opfer, die Höhe zunächst durch die Bequemlichkeit des Opfernden, dann durch die Abhängigkeit von den Breiteverhältnissen. Ein grösserer A. wird also dort erforderlich, wo mehrere Tiere gleichzeitig geopfert oder mehrere Götter gemeinschaftlich mit Opfern verehrt werden sollen.

Da die Opfer, die von Staats wegen gebracht werden, im Angesicht der Menge vor sich gehen sollen, so war es nötig, dem Priester einen erhöhten Standplatz (πρόθυσις, vgl. θυμέλη) zu geben; dieser konnte gelegentlich so erweitert werden, dass auch das Opfertier darauf Platz fand. Mit der Höhe des Altars musste auch die Höhe der Standplatte oder der Trittstufen wachsen; die beim Opfer beschäftigten Personen mussten ja bequem auf den A. hinauflangen können. Eine Art Trittstufe, die der Westseite vorgelagert ist, finden wir schon bei den Altären der mykenischen Epoche (s. o. S. 1643); später wird sie in tektonische Verbindung mit dem A. selbst gesetzt. Es kann aber auch der ganze A. auf 1–3 Stufen emporgehoben werden. Solche Stufen sind vielleicht schon Od. ΧΧII 378 vorauszusetzen; vgl. den A. des Ἑρκεῖος Eurip. Herc. fur. 974. 715; die [1661] Oberstufe kann dann auf einer Seite zu einem besonderen Standplatz verbreitert werden. Vgl. die Altäre der korinthischen Vase Arch. Jahrb. I T. 10, der ionischen Busirisvase Mon. d. Inst. VIII 16, Wien Österr. Mus. 217 M., der attischen Vase des 5. Jhdts. Compte rendu St. Pétersbourg 1868 T. VI, den A. des Herakles zu Olympia (Curtius 35), den der Athene Hygieia (mit 85 cm. breiter Standplatte) und der Aphrodite Hegemone zu Athen (s. o.), der Isis zu Pompeii (Overbeck-Mau Pompeii⁴ 108) und viele andere. Der Gedanke, dass das Heilige so über das Profane emporgehoben, von der unheiligen Umgebung getrennt werde, darf dabei nicht als ursprünglich wirksam gelten, wohl aber mag er später hervorgetreten sein; wir finden den Stufenuntersatz weiterhin in rein formaler Weise auch dort angebracht, wo der Zweck des A.s es nicht unmittelbar erforderte. Eine förmliche Treppe, die zu der Oberseite des A.s emporführt, finden wir bei manchen Felsaltären, so bei dem Pnyx-A., auch schon bei Altären in Phrygien (s. u.), vgl. auch die eigenartige ionische Vase Gerhard Auserles. Vasenb. III 185 (besser bei Daremberg et Saglio I 348 Fig. 411).

Mit der Zahl der Opfertiere wächst auch die Ausdehnung des A.s ins Colossale. Wenn es bei den Römern vorkommt, dass die Tiere einer Hekatombe an 100 verschiedenen Altären geschlachtet werden (vgl. Hist. Aug. Max. et Balb. 4, ein Fall, der aber nicht als typisch gelten kann), so werden bei den Griechen alle Tiere an ein und demselben A. geweiht, alle Opferteile gleichzeitig verbrannt. Schon den ,schöngebauten Altar‘ in Chryse (Il. I 447), neben dem die Tiere der Hekatombe der Reihe nach aufgestellt sind, wird man sich in grossem Masstab zu denken haben. Da der Blick der Opfernden nach einer bestimmten Richtung gekehrt ist, also auch sowohl die Opfertiere beim Schlachten wie die Opferstücke beim Verbrennen nebeneinander angeordnet werden, so muss bei Altären, die für grössere Opfer bestimmt sind, zunächst die Stirnseite in die Länge wachsen, so dass der A. die Form eines verhältnismässig schmalen Rechtecks erhält, das seiner Länge nach in zwei Teile zerfällt, in die erhöhte Feuerstätte (Herd, θυμέλη) im engeren Sinne und den vorgelegten Standplatz für Opferer und Opfertiere (πρόθυσις). Indem man nun dem ausgedehnten Bau auch eine entsprechende Höhe zu geben suchte, wurde der ,Standplatz‘ zu einer erhöhten Terrasse umgebildet, zu der von unten Treppen emporführen. Wo die Höhe der Feuerstätte durch besondere Umstände (s. u. Aschenaltäre) so sehr emporwuchs, dass man vom Standplatze aus darauf nicht mehr hantieren konnte, musste noch eine weitere Verbindung zwischen der Oberseite des Herdes und der Prothysis angelegt werden, (s. u. Monumentale Altäre). Auch hier kann die Frage aufgeworfen werden, ob die Griechen bei der Schöpfung ihrer A.-Terrassen von fremden Vorbildern abhängig waren. Eine Anlage ähnlicher Art war ja schon der Holokausten-A. des salomonischen Tempels (Ezechiel 43, 13–17. Perrot-Chipiez Hist. de l’art IV 334ff.): auf einer Plattform von 20 Ellen im Geviert, 10 Ellen Höhe, auf die eine [1662] nach Osten orientierte Treppe hinaufführt, steht der eigentliche A. Auf mächtigen Steinsockeln erheben sich auch die altpersischen Feueraltäre (Perrot-Chipiez V 644). Doch scheint der Grundgedanke dieser Anlage so naheliegend, dass man für die älteren griechischen Altäre dieses Typus nicht an Entlehnung wird denken müssen. Grössere Wahrscheinlichkeit hat die Annahme, dass die grossartigen Bauten der hellenistischen Zeit von orientalischen Vorbildern beeinflusst sind (s. u.).

Grössenverhältnisse der Altäre.

Wo man auf Grund ererbter Gewohnheit oder religiöser Scheu die Opferreste auf der Feuerstätte beliess, war natürlich die Grösse des A.s von der Menge dieser Reste abhängig, ebenso bei kunstlosen Altären von dem Umfang des von der Natur gebotenen Materials. Sobald man aber künstliche Altäre zu errichten begann, musste sich auch für den jeweiligen Zweck ein bestimmtes Grössenmass feststellen. Die normalen, d. h. die in der Regel nur für ein Opfertier bestimmten Altäre, sind in älterer Zeit nach dem Ausweis der Vasenbilder des 6. und 5. Jhdts. oft nur 30–60 cm. hoch. Eine Höhe von 50–100 cm. ist bei den Altären der jüngeren Zeit das gewöhnliche Mass, so ist der A. der Aphrodite und der Chariten Δελτ. ἀρχ. 1891, 25 (1,255 × 0,84 m.) 77½ cm. hoch, der Herakles-A. CIA II 1665 (65 × 40) 53 cm., ein Dionysos-A. aus Thespiae (85 × 65) 68 cm. (Athen. Mitt. III 403 nr. 183), ein A. im Piraeus 81 cm. breit, 64 cm. hoch (Athen. Mitt. IX 282), ein A. des Ἐλεός in Epidauros (20 × 30) 60 cm. hoch (Ἐφημ. ἀρχ. 1883, 150). Gleich hoch oder wenig höher sind die römischen Opferaltäre, die ara Narbonensis z. B. ist 1,10 m. hoch bei einer Fläche von 58 × 29 cm. (CIL XII 4333), der A. der Lares Augusti (Röm. Mitt. IV 266) 94 cm. hoch, 66 cm. breit. Altäre, die mehrere Opferstätten umschliessen (s. o.), haben natürlich eine mehr längliche Gestalt, so ist der für Hermes, Aphrodite, Pan, die Nymphen und Isis bestimmte A. (CIA II 1671) 1,48 m. lang, 45 cm. breit, 57 cm. hoch. Dagegen haben Altäre, die nur zum Verbrennen von Räucherkörnern oder zum Aufstellen kleiner Gefässe dienen oder als blosse Denkmäler privater Frömmigkeit ohne Kult bleiben (s. o.). oft minimale Verhältnisse. Der Korybanten-A. Fränkel Inschr. v. Pergamon nr. 68 (15½ × 10) ist nur 16½ cm. hoch, der Rund-A. der Hekate, Compte rendu St. Pétersbourg 1869, 191 (13 cm. Durchmesser) 19 cm., der A. des Zeus Ναίος auf der athenischen Akropolis Δελτ. ἀρχ. 1890, 145 (7 × 7) 18 cm., einer der Ἐφημ. ἀρχ. 1883, 148ff. bekannt gemachten privaten Altäre (17 × 10) 24 cm., ein anderer (14 × 7) 12 cm. hoch; noch kleiner sind die tragbaren Altäre (s. d.).

Grösser als das unmittelbare praktische Bedürfnis erfordert sind in der Regel die öffentlichen Altäre der Hauptgötter zur Zeit des entwickelten religiösen Lebens. Der Peisistratos-A. im Pythion (CIA IV 373 c) trug eine Deckplatte von 1 × 2 m. Der A. der Athene Hygieia aus der Burg von Athen, der gegenwärtig noch 88 cm. hoch ist, ist 2,21 × 1,45 m. gross und erhebt sich auf einer Unterstufe von 2,60 m. im Geviert (Athen. Mitt. I 293). Der A. vor dem Apollontempel [1663] zu Pompeii (mit einer Oberfläche von 12 × 2,28) ist ohne Stufe (21 cm. hoch) 1,40 m. hoch. Viel bedeutender ist natürlich die Ausdehnung von Altären, die für zahlreichere Opfertiere bestimmt sind (s. o.). Die Hauptaltäre in den grossen Heiligtümern der historischen Zeit (oft kurzweg als ὁ βωμὸς ὁ μέγας bezeichnet; vgl. CIA II 163. Paus. X 14, 4) überschreiten alle weitaus das Mass der für Einzelopfer bestimmten Altäre, auch die Marktaltäre hatten häufig grosse Dimensionen, so der athenische, der nach der Vertreibung der Peisistratiden noch vergrössert wurde (Thukyd. VI 54, 7. Herod. VI 100); vgl den Α. zu Patrai, Paus. VII 18, 11. Wir können aus Überresten und Standspuren noch Altäre in allen Grössen nachweisen; vgl. den A. vor dem athenischen Niketempel (Bohn Propylaeen 30f.), den A. zu Megalopolis (11 × 2 m., Bull, hell XIV 641), den A. auf der pergamenischen Theaterterrasse vor der Freitreppe zum ionischen Tempel (ca. 8 × 3 m., vgl. Jahrb. d. preuss. Kunstsamml. IX Taf. zu S. 62. 80), den A. im Amphiareion von Oropos (8,6 × 4,3 m.), den in Epidauros (16 × 3½ m., Bull. hell. XIV 639), den Athena-A. auf der Akropolis, nordöstlich vom Parthenon (ca. 25 × 15 m., vgl. Dörpfeld Athen. Mitt. XII 51, 1), die ara incendii Neroniani (3,25 × 6,25; 1,26m. hoch; vgl. Lanciani Bull. arch. comun. 1889, 331ff. Τ. X. Hülsen Röm. Mitt. VI 116f.), die ara Ditis et Proserpinae im Marsfeld (3,40 m. an den Schmalseiten; vgl. Röm. Mitt. VI 127) u. a. Die meisten dieser Bauten erhoben sich, wie es scheint, auf zwei bis drei Stufen zu verhältnismässig geringer Höhe (1–2 m.). Altäre dieser Form zeigen unteritalische Vasenbilder; vgl. Petersburg Eremitage 355 (Stephani). Ruvo 414 (Jatta). Neapel Museo Nazionale 1760 H. (Wiener Vorlegebl. ІII T. III 2. В IV 2. 3). Ähnlich wird man sich die Altäre zu denken haben, welche mitunter auf dem Spielplatz im Theater aufgebaut wurden und Raum für eine grosse Zahl von Schutzflehenden boten; vgl. des Aeschylus Hiketides, des Euripides Herakliden und Hiketides. Über die colossalen Massverhältnisse der architektonischen Α.-Anlagen s. u.

Sondernamen einzelner Altarformen.

Keine der antiken Bezeichnungen für A. ist einer bestimmten Form des A.s entlehnt. Bei ἑστία und ἐσχάρα steht ursprünglich der Gedanke an Feuer und Feuerherd, bei θυμέλη der an das Brandopfer im Vordergrund; βωμός bezeichnet sowohl eine von Natur gegebene Erhöhung wie einen von Menschenhand errichteten Erdhügel oder ein steinernes Postament (Od. VII 100). Als das allgemeinste Wort wird es am häufigsten von der Prosa gebraucht, während die Dichter den Namen ἑστία bevorzugen. Das lateinische ara (s. d.), von dem altaria (s. d.) abgeleitet ist, hat ebenfalls zunächst Bezug auf das Feueropfer, wird aber späterhin so allgemein verwendet wie βωμός. Zu einer Zeit, wo die ursprüngliche (engere) Bedeutung der einzelnen Worte für A. verwischt war, hat man die Unterscheidung der einzelnen Bezeichnungen in der Form oder in der Art der Benützung zu suchen begonnen. Insbesondere glaubte man, für die Bezeichnung ἐσχάρα eine bestimmte Form des A.s voraussetzen [1664] zu dürfen, welche Ammonios περὶ βωμῶν bei Harpokrates s. ἐσχάρα bestimmt als τὴν μὴ ἔχουσαν ὕψος ὡς ἑστίαν ἀλλ’ ἐπὶ τῆς γῆς ἱδρυμένην κοίλην. Schol. Eurip. Phoen. 284: ἡ ἐν τετραγώνῳ περὶ γῆν βάσις βωμοῦ τάξιν ἔχουσα ἄνευ ἀναβάσεως. Apoll. Lex. Hom. 78: βωμὸς ἰσόπεδος οὐδ’ ἐκ λίθων ὑψούμενος. Phot. lex. р. 5: ἡ ἐπὶ γῆς ἑστία στρογγυλοειδής, vgl. Neanthes bei Eustath. Od. VI 505. Bekker Anecd. 256, 32 (s. Art. ἐσχάρα). Wir können diese (unter einander nicht völlig übereinstimmenden) Behauptungen schwer nachprüfen; der Stein mit der Inschrift Ἡρακλειδῶν ἐσχάρα (CIA II 1658, 4. Jhdt.) ist nicht selbst als Eschara verwendet gewesen, sondern ist ein Cippus nach Art der Horossteine, Ἐφημ. ἀρχ. 1862, 84. Allein ebenso wie die ursprüngliche Bedeutung des Wortes (Feuerstelle, vgl. Deneken in Roschers Lex. d. Myth. I 2501), so lässt auch seine spätere Verwendung für Altäre der verschiedensten Götter (s. u.) es nicht wahrscheinlich erscheinen, dass jene Definitionen allgemeinem Sprachgebrauch entsprechen; wohl aber mag ihnen eine örtlich beschränkte Sprachgewohnheit zu Grunde liegen, etwa die spätattische Umgangssprache, in der nach Paus. V 13, 8 unscheinbare Altäre diesen Namen führten. Ganz unrichtig ist es aber, wenn der Name βωμός auf Steinaltäre, die eine besondere Unterstufe haben, beschränkt wird; βωμός (s. d.) bezeichnet ebensowohl auch den stufenlosen, aufgemauerten A. (vgl. die Beischrift auf der Françoisvase, Wiener Vorlegebl. 1889 Τ. II), den niederen, auf der Erde ruhenden A. (Arr. Anab. ΙII 16, 8) und den omphalosartigen A. (Gerhard Auserles. Vasenb. ΙII 223).

Scheidung der Altarformen nach dem Kultrang ihrer Inhaber.

Die oben besprochenen Begriffsbestimmung der Grammatiker hängen mit dem Bestreben zusammen, die A.-Formen je nach der Verschiedenheit der göttlichen Wesen, denen die Altäre bestimmt sind, zu scheiden, um dann die einzelnen Namen auf diese verschiedenen Altargattungen zu verteilen; vgl. Poll. I 8. Porphyr. de antro nymph. 6. Varro bei Serv. Ecl. V 66. Insbesondere kommen hiebei wiederum jene niederen, stufenlosen Altäre in Betracht, die man als ἐσχάραι bezeichnen zu sollen glaubte; sie sollten ausschliesslich den Heroen und chthonischen Mächten zufallen, wie die mit Stufen versehenen βωμοί den oberen Göttern. Allein auch diese Norm kann keine allgemeine Gültigkeit beanspruchen. Wenn von einer ἐσχάρα des Dionysos CIA II 470 Z. 11. 471 Z. 12. 76. Alkiphr. II 3, 15 Meineke (vgl. Demosth. LIX 76: τὸν βωμὸν ἐν Λίμναις) oder von einer ἐσχάρα im Tempelhofe zu Eleusis bei Demosth. LIX 116. Athen. ХIII 594 a (vgl. ὁ ἐπὶ τῷ βωμῷ als Bezeichnung eines eleusinischen Priesters) gesprochen wird, so könnte dies mit Hinweis auf den chthonischen Charakter dieser Kulte mit den Angaben der Grammatiker in Übereinstimmung gebracht werden. Allein auch die Altäre anderer oberirdischer Götter werden gelegentlich als ἐσχάραι bezeichnet, nicht nur von Dichtern (Aesch. Pers. 205. Eurip. Alc. 119; Androm. 1102; El. 801; Herc. fur. 921; Heraclid. 121; Suppl. 33. 290 u. ö. Aristoph. Av. 1232), sondern auch von Prosaschriftstellern, vgl. Kleidemos [1665] bei Bekker Anecd. I 326, 31 (Poseidon-A.). Strab. IX 404 (A. des Zeus Ἀστραπαῖος). Paus. IV 17, 3 (A. des Ἑρκεῖος), und umgekehrt werden auch chthonische und Heroenaltäre zu allen Zeiten ohne Bedenken als βωμοί bezeichnet. Dieser Sprachgebrauch wird aber auch gerechtfertigt durch die Monumente selbst, die eine durchgängige Scheidung der Formen für Götter- und Heroenaltäre nicht kennen. Nur eine Form der Opferstätte ist im 5. und 4. Jhdt. ausschliesslich auf den Kult der Heroen und heroisierten ,Toten‘ beschränkt (von Opfergruben [scrobes] muss hier natürlich abgesehen werden). Auf einer Reihe von Votivreliefs nämlich wird zwischen dem Heros und den Adoranten eine halbrunde, halbei- oder ,omphalos‘förmige Erhöhung sichtbar, die zweifellos das Wahrzeichen des betreffenden Kultes ist, vgl. das Theseusrelief des Louvre (Mon. d. Inst. IV 20 B. Fröhner Inscr. grecques du Louvre 23), die Heroenreliefs von Theben (Athen. Mitt. IV T. 16. III S. 376. Friederichs-Wolters Berliner Gipsabgüsse 1072), in Villa Albani (Arch. Jahrb. II 100) und im Museo Torlonia (Friederichs-Wolters 1073. Roschers Lex. d. Mythol. I 2559), endlich einige Reliefs aus dem athenischen Asklepieion; vgl. Loewy Arch. Jahrb. II 110. Deneken bei Roscher I 2500f. Dieser ,Altar‘ entspricht in seiner Gestalt vollkommen einer altattischen Grabform – dem τύμβος –, die aus zahlreichen schwarzfigurigen Vasenbildern bekannt, bei den athenischen Ausgrabungen in einigen Beispielen neuerdings zu Tage getreten ist (vgl. Brückner Arch. Jahrb. VI 197). Nun werden thatsächlich im Heroenkult die Opfer an dem Grabe selbst dargebracht; zweifellos ist also jene omphalosartige Erhöhung auf den Reliefs entweder das Grab selbst oder eine symbolische Nachbildung des Grabhügels. Diese Erklärung kann dadurch nicht umgestossen werden, dass auf einer schwarzfigurigen Vase der ,tyrrhenischen‘ Gattung der A. des thymbraeischen Apollon eine solche Omphalosform hat (München 124, Gerhard Auserles. Vasenb. III 223; vgl. Florenz Mus. etr. 1852); dem Maler hat hiebei wohl die Erinnerung an den Omphalos des Apollon zu Delphi die Hand geführt, dessen Form ebenfalls mit jener τύμβος-Form in Verbindung gebracht werden kann (s. ἀργοὶ λίθοι). Auf der Münchener Vase ist dem mit einem Netz von Punkten und Kreuzen überzogenen ,Omphalos‘ das Wort βωμός beigeschrieben, womit er allgemein als Opferstätte bezeichnet werden sollte. Auch jene grabhügelartigen Erhebungen auf Votivreliefs könnte man recht wohl als βωμοί bezeichnen, wenn man sich dabei gegenwärtig hält, dass sie keine Altäre in unserem Sinne sind. Die von Neueren dafür auf Grund jener Grammatikerstellen aufgebrachte Bezeichnung ἐσχάρα empfiehlt sich bei dem Mangel einer ausdrücklichen Überlieferung wenig.

Abgesehen von diesen Omphalosaltären, die vielleicht auf den athenischen Kulturkreis beschränkt bleiben, finden wir – wenigstens in einzelnen Gegenden (Boeotien, Kleinasien, Inseln) – selbst für die ,eigentlichen‘ Heroen und heroisierten Toten dieselben viereckigen und runden Steinaltäre, derlei für die oberen Götter verwendet werden; vgl. das tanagraeische Heroenrelief Berlin 807 (Samml. Sabouroff T. 29), die [1666] kleinasiatischen Sepulcralreliefs, Berlin 810f. (dazu nr. 804, unbestimmter Herkunft), den Heroen-A. von Lesbos (Conze Reise auf Lesbos Τ. IV 5), ferner die zahlreichen Grabaltäre, die hier angeschlossen werden dürfen (vgl. o. S. 1653). Andererseits begegnen uns gerade auf Vasenbildern der älteren Zeit zahlreiche, aus einzelnen Steinen aufgebaute, stufenlose, niedrige Altäre, die jenen Definitionen der ἐσχάρα entsprechen könnten, im Dienste der oberen Götter. Für die jüngere Zeit aber trifft die Beobachtung der Grammatiker, wenigstens für die überwiegende Anzahl der Altäre, zu. Nur liegt der Unterschied zwischen den Altären der überirdischen Götter und denen der Heroen weniger in der Form als in der Grösse (Höhe): Vitr. IV 9: altitudines ... sic sunt explicandae uti Iovi omnibusque caelestibus quam excelsissimae constituantur, Vestae Terrae mаrique humiles collocentur; vgl. Serv. Aen. II 515. Die Grösse der Altäre hängt eben von der Ausdehnung des Kultes ab. In der historischen Zeit nun treten die meisten ,Heroen‘ hinter den Göttern stark zurück, sie sind nur auf einen kleinen Kreis von Verehrern beschränkt und begnügen sich mit bescheidenen Opfern von zum Teil hochaltertümlichem Ritus; es liegt daher für die Opferstätten der Heroen weder das Bedürfnis zu reicherem Ausbau vor, noch sind hier die Mittel vorhanden, die der Staat für die Altäre der im öffentlichen Kult verehrten Götter auswirft. So bleiben im stilleren Heroendienst, der wie die Familienkulte hoch conservativ ist, die in Form und Material unscheinbaren Altäre der älteren Zeit bewahrt. Der Heroen-Α. in Olympia ist ein parallelepipeder Erdkörper (54 × 36) von 54 cm. Höhe (Ausgrab. v. Olympia V 38. Curtius Abh. Akad. Berlin 1881), im Peribolos des Aiakos steht blos ein βωμὸς οὐ πολὺ ἀνέχων ἐκ τῆς γῆς (ein Omphalos-A.? Paus. II 29, 6), einen βωμὸν ἐπὶ τοῦ δαπέδου ὄντα nennt Arrian Anab. IIΙ 16, 8 den Α. der Heudanemen auf dem athenischen Markt (Toepffer Att. Geneal. 111). Diesen Verhältnissen, die sich aus der Praxis entwickelt haben, schob man späterhin rituelle Bedeutung unter. Wo ein ,Heros‘ einen grösseren Kult erhielt, da halfen sich die antiken Dogmatiker dann mit der Erklärung, der Heros werde ὡς θεός (Paus. II 10, 1. Spengel 98) verehrt. Wir müssten in solchem Fall erst jedesmal untersuchen, welche der Kultarten die ursprüngliche ist, und feststellen, welcher Herkunft der sog. Heros ist; denn nicht alle sog. Heroen sind schlechtweg von den ,Göttern‘ ihrem Wesen nach verschieden. Aber auch abgesehen von der Undurchführbarkeit dieser Voruntersuchungen ist eine Scheidung der A.-Formen in solche, die Göttern, und solche, die Heroen bestimmt sind, schon darum nicht möglich, weil auch die Arten des Kultes sich nicht überall streng scheiden lassen und selbst innerhalb des olympischen Götterkreises dieselbe Gottheit oder die unter demselben Namen verschmolzenen Gottheiten zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten mit wesentlich verschiedenen Opferriten verehrt worden sind.

Scheidung der Altarformen nach der Art des Kultes.

Ursprünglich sind ja wohl die Untersätze, [1667] welche dem Feuer dienen, verschieden gewesen von jenen, welche für feuerlose Opfer bestimmt sind; diese bedurften früher der künstlerischen Nachhülfe als jene, und sind daher in der Entwicklung vorangegangen. Unter dem Einflusse der gemeinsamen Bestimmung aber – alle Altäre sind Untersätze für die Speise der Götter – sind die verschiedenen Zwecken dienenden Altäre bald einander angepasst worden; die einzelnen Formen haben sich wechselseitig beeinflusst und sind so vielfach ihrer ursprünglichen tektonischen Idee entfremdet worden. Wir sind daher häufig, wo nicht Inschriften Auskunft geben, auf die Gestalt der Oberseite der Altäre angewiesen, um die Art des Kultes zu erkennen; aber selbst diese giebt nicht immer sicheren Aufschluss, wenn nicht etwa Brandspuren oder Löcher zur Aufnahme eines Feueruntersatzes (s. u.) vorhanden sind. Eine Anzahl Altäre haben an ihrer Oberseite schalenartige Eintiefungen, welche man als ,Escharen‘ zu bezeichnen und als ,Feuerlöcher‘ zu erklären pflegt, gestützt auf Schol. Eur. Phoen. 274 βωμοὶ ἐσχάραι· τὰ κοιλώματα τῶν βωμῶν .... ἐσχάρα ἔνθα τὸ πῦρ ἥπτετο, βωμὸς δὲ τὸ περιέχον τὴν ἐσχάραν οἰκοδόμημα. Solche ,Escharen‘ finden sich z. Β. an dem Α. für Pan und die Nymphen in der korykischen Grotte (Athen. Mitt. III 154), an dem A. von Athene und Hera in Krissa (Ann. d. Inst. 1848 Τ. A. IGA 314. Collitz Dialectinschr. II 1537; in dem Epigramm ist die Bezeichnung der Löcher τάσδε ... leider verstümmelt, aber sicher nicht ἐσχάρας; δραϝεούς liest Bechtel unter Hinweis auf δραιόν [πύελον Hesych.] und δροίτη), an dem Α. Ἀπόλλωνος Ἕρσο in der Grotte von Vari (Curtius-Kaupert Atlas v. Athen Τ. VIII 1. 2 S. 30), an dem Heroen-A. von Lesbos (Conze Reise auf Lesbos Τ. IV 5), an den kleinen Altären von Epidauros (Ἐφημ. ἀρχ. 1883, 148. 151), dem Altärchen des Zeus Naios (Δελτ. ἀρχ. 1890, 145) u. ö. Für die Mehrzahl dieser Altäre wird man aus allgemeinen Gründen unblutigen Opferkult mit Sicherheit voraussetzen, für keinen Brandopfer als notwendig erweisen können; es scheint daher geratener, diese schalenartigen Vertiefungen nicht als ,Feuerlöcher‘, sondern als Schalen für Libationen (möglicherweise auch für Blutgüsse), für Früchte u. dgl. zu betrachten; damit stimmt, dass auf dem A. von Lesbos Schlangen so dargestellt sind, als wollten sie von dem Inhalt dieser Schale gemessen, und dass bei einer Gattung römischer Altäre, die in den Provinzen zahlreich vertreten ist, die Oberseite der Altarsteine in Form einer frei heraustretenden Schale bearbeitet ist, wobei an Brandopfer kaum noch gedacht werden kann. Unklar ist die Bestimmung der ,Escharen‘ auf dem Steintisch CIA II 986 b; über CIA I 5 vgl. Michaelis Arch. Ztg. 1867, 9. Ο. Rubensohn Mysterienheiligtümer v. Eleusis u. Samothrake 196.

Weitaus die meisten Altäre aber sind oben glatt; Altäre solcher Art können, wie sich an einzelnen Beispielen nachweisen lässt, sowohl im blutigen Brandopferkult wie im unblutigen Kult verwendet werden. Dies gilt sowohl von jenen Altären, deren Oberseite völlig eben und ohne erhöhte Umrahmung ist, wie bei dem athenischen Herakles-A. CIA II 1665 (mit der Weisung θύειν [1668] τρία μονόνφαλα), dem Α. am Dipylon CIA II 1664, dem Heroen-Α. von Olympia (mit Brandsparen), dem Bund-A. der Zwölfgötter (Athen. Mitt. IV T. 20), als auch von jenen, deren Oberseite in ihrer mittleren Fläche eingetieft ist, wie bei dem Korybanten-A. von Pergamon (Fränkel nr. 68), der zur Aufstellung von Libationsgefässen diente, oder bei dem A. im Hofe des pompeianischen Isistempels (mit reichlichen Spuren von Brandopfern, vgl. Overbeck-Mau Pompeii⁴ 108), und von jenen, deren obere Fläche von einer hochragenden Randleiste, einer Art Gesimse, – wie bei dem sog. Kriophoroe-A. (wenn er als A. betrachtet werden darf, s. u.), – oder von breiten Bandwülsten umgeben ist, wie bei zahlreichen römischen Α., z. В. dem Α. der Laren des Augustus (Röm. Mitt. IV 266), dem von Corneto (Arch. Zeit. 1851 T. 35) u. a.

Hier erlaubt also nirgends die Form des A.s allein einen Rückschluss auf die Art der Benützung; nur im allgemeinen lässt sich voraussetzen, dass die grösseren Altäre in ihrer Mehrzahl für Brandopfer, die ungewöhnlich kleinen dagegen für unblutige Opfer bestimmt waren. Die Annahme, dass die Blutopferaltäre an ihrer Oberseite mit Röhren oder Öffnungen ausgestattet waren, durch welche das Blut nach unten abfliessen konnte (Molin 65), kann sich auf keine Thatsachen stützen; der auf einem Grabhügel zu Taman gefundene A. (Compte rendu St. Pétersbourg 1866, 6), der eine durchgehende Öffnung in der Mitte hat, erklärt sich aus den Besonderheiten des Totenkultes (über den mykenischen Grab-A. s. o. S. 1642f.). Inwieweit einzelne Formen aus praktischen Rücksichten oder infolge des Herkommens für diesen, andere für jenen Kultbrauch bevorzugt waren, wird, soweit sich dies bisher bei dem Mangel entsprechender Untersuchungen feststellen lässt, im folgenden Abschnitt hervorgehoben werden, in dem die Altäre rein äusserlich nach ihrer Gestalt und ihrem Material gruppiert sind.

Altäre aus Opferresten. Aschenaltäre.

An viel benützten Opferstellen erwuchs aus den Aschenresten des Holzes und der Opfertiere von selbst ein βωμός innerhalb des durch Feldsteine umschlossenen Feuerplatzes. In weiterem Sinne werden auch jene aus Steinen erbauten Altäre Aschenaltäre genannt, auf deren Herd die verbrannten Opferteile belassen werden und so zu immer grösserer Höhe sich anhäufen. Die Überlieferung bezeichnet als Aschenaltäre den A. des Apollon Σπόδιος in Theben (Paus. IX 11, 7), den A. der Hera zu Samos, den grossen A. des Zeus, den A. der Hera und die ἑστία im Prytaneion zu Olympia (Paus. V 13, 8. 14, 8. 15, 9), dazu kommt der grosse A. zu Pergamon (s. u.). In Olympia lassen sich noch die Fundamente des alten Zeus-A.s (s. u.), sowie die des Hera-A.s zwischen Heraion und Pelopion (Ausgr. v. Olympia V 25, 7) erkennen; ähnliche Reste, die vor der Westseite des später erbauten Metroon zu Tage getreten sind, glaubt man einem Aschen-A. der Μήτηρ θεῶν, andere vor der Ostseite des Heraion einem A. der Γῆ zuweisen zu können; vgl. Furtwängler Bronzefunde von Olympia 33; Olympia IV 4f. Molin 41ff. Einfache Aschenaltäre waren ja in ältester Zeit gewiss weit verbreitet, sie waren aber ihrer geringen [1669] Festigkeit wegen unzweckmässig für den Opfernden und ihre Erhaltung war mit mancherlei Schwierigkeiten verbunden; nur an wenigen Orten hat daher die Macht der Tradition sie in ihrer Fortdauer geschützt. Eine interessante Α.-Anlage zu Neandreia in der Troas: einen viereckigen Rahmen von Quadermauern (4,80 × 4,10 m.), dessen Innenraum mit Humus, kleinen Knochenresten und Asche ausgefüllt ist, hat Koldewey (51. Berliner Winckelmannsprogr. 28, Abb. 58) wohl richtig als einen später ummauerten Aschen-A. erklärt; vgl. auch die Altäre mykenischer Zeit, s. oben. Wo ein Aschen-A. zu grösseren Verhältnissen emporwuchs, wie dies bei dem olympischen Zeus-Α. und bei dem pergamenischen A. der Fall war, da musste er durch besondere Vorkehrungen und Zubauten geschützt und benutzbar gemacht werden, s. u. Monumentale Altäre.

Auch anderweitige Reste der Opfertiere konnten, aufeinandergehäuft, zum Aufbau eines A.s dienen; so berichtet Pausanias V 13, 11 von einem A. im milesischen Didymoi, den Herakles aus dem Blute der Opfertiere errichtet haben sollte. Zu Delos soll Apollon selbst aus den Hörnern der geopferten Ziegen einen Α. (κεράτινος βωμός) errichtet haben, Callim. Hymn. Apoll. 61f. Plut. de solert. animal. 35; Thes. 21. Laert. Diog. VIII 13. Ovid. Her. XXI 99; in Nachahmung davon wollen bei Apoll. Rhod. II 693 die Argonauten Opferteile ,auf Ziegenhörnern‘ verbrennen. In welcher Beziehung der in den delischen Inschriften Κερατών genannte A. (Homolle Bull. hell. VIII 417ff.), dessen sehr bedeutende Massverhältnisse die Herrichtungsarbeiten, Bull. hell. XIV 494f., erraten lassen, zu dem alten κεράτινος βωμός steht, ist noch unaufgeklärt. Denkbar wäre, dass wir es hier mit einer grossen A.-Anlage zu thun haben, die (nach Art des olympischen Aschen-A.s, s. u.) aus dem Ziegenhörner-A. hervorgewachsen war oder an ihn sich angeschlossen hatte, s. Delos, Κερατών.

Altarsteine und Felsaltäre.

In ländlichen und privaten Kulten hat man auch späterhin unbehauene Steine oder vorragende Blöcke des gewachsenen Felsens als Opfertische benützt, aus den öffentlichen Kulten sind sie in historischer Zeit fast völlig verdrängt. Einen Felsblock bei Hermione, der als A. des Zeus Σθένιος galt, erwähnt Paus. II 32, 7; als βωμοί (der ὕβρις und ἀναίδεια) werden gelegentlich die Steine auf dem Areopag, welche dem Kläger und Verklagten als Trittsteine dienen, aber nur im uneigentlichen Sinne, bezeichnet (Theophr. bei Zenob. IV 36; vgl. Cic. de leg. II 28).

Häufiger hat man, wo das Terrain dazu Gelegenheit bot, insbesondere in und vor den Felshöhlen, den anstehenden Stein zu regelmässiger Form zurechtgehauen oder auch nur an der Oberseite entsprechend bearbeitet. Ein einfacher Fels-A. dieser Art findet sich in der korykischen Grotte (Lolling Athen. Mitt. IIΙ 154), ein anderer, dem Apollon geweihter, in der Höhle von Vari (Curtius-Kaupert Atlas v. Athen 31 Τ. VIII. Karten v. Attika IIΙ–VI S. 16). Grössere aus dem Fels gehauene A.-Anlagen mit Stufen finden eich auch im Gebiete der altphrygischen (syrisch-kappadokischen) Kultur, in der Stadt neben dem [1670] Midasgrabe (Ramsay Journ. of hell. stud. IIΙ 42. X 167ff. Athen. Mitt. XII T. VI S. 184. XIV 185). Am Eingänge der idaeischen Zeusgrotte auf Kreta erhebt sich, aus dem anstehenden Fels herausgearbeitet, auf einer 3 m. hohen Plattform ein rechteckiger A.-Würfel (4,80 × 1,95 m., 88 cm. hoch), umgeben von einem 1,45 m. breiten freien Raum (Orsi-Halbherr Mus. ital. di antich. class. II 692). In Athen sind noch Reste ähnlicher Altäre in der ,Felsstadt‘ erhalten. Der grösste dieser Altäre befindet sich auf der unteren Terrasse des Pnyxhügels: unmittelbar an die abgeschnittene Felswand am Südrande angelehnt, auf einer 1 m. hohen Plattform (8,46 × 5,18 bezw. 5,80 m.), die sich in drei Stufen über dem umliegenden Terrain erhebt, steht, von einer besonderen Stufe getragen, ein mächtiger Felswürfel (3,35 m. breit, 1,95 m. hoch); wo dieser an die Felswand stösst, führt beiderseits je eine kleine 6stufige Treppe auf die Oberfläche des Würfels. Hier stieg der Priester hinan, um die Opferstücke auf das aufgeschichtete Holz zu legen; auf der Plattform wurden die Opferceremonien vorgenommen (s. u.), sie war der Standplatz der Redner bei Volksversammlungen. Dieser mächtige A. kann wohl in seiner ersten Anlage in eine sehr frühe Zeit hinaufreichen, ohne dass sich dies als sicher erweisen liesse; seine letzte reichgegliederte Gestalt wird er nicht vor dem Ende des 6. Jhdts. erhalten haben. Auf der oberen Terrasse des Hügels sind, ungefähr in der Achse des unteren A.s, Reste eines zweiten Fels-Α. erhalten; vgl. Curtius Attische Studien I 23f.; Stadtgeschichte v. Athen 29f. Curtius-Kaupert Atl. v. Athen Τ. V. Lolling in J. Müllers Handb. IIΙ 332f. Der Stufenbau eines dritten A.s ist 160 m. westlich von der Sternwarte auf dem Nymphenhügel noch vorhanden, Curtius-Kaupert T. VI 1 S. 18. Curtius Stadtgesch. v. Athen Τ. ΙII. Die Athener bezeichneten den Pnyx-A. schlechtweg als λίθος (Arist. Pac. 680 u. Schol.) oder, da er vorzugsweise als Rednerbühne benützt wurde (s. u.), als βῆμα (s. d.). Der ebenfalls kurzweg als λίθος bezeichnete Α., an dem die athenischen Archonten ihren Amtsschwur ablegten (Aristot. Ἀθην. πολ. 7, 1. 55, 5. Poll. VIII 86), ist von einigen Gelehrten mit dem A. des Zeus Agoraios identificiert worden, s. Wachsmuth Stadt Athen II 351. Vgl. Ἐφημ. ἀρχ. 1883, 3 (Eleusis) Z. 63: ἐσχαρὶς ἐπὶ τὸν λίθον. Dittenberger Syll. 354 (Latyschew Inscr. Ponti Euxini I 11) Z. 9: ἐπὶ τοῦ λίθου τοῦ ἐν τῷ ἐκκλησιασ[τηρίῳ].

Altäre aus Erde und Feldsteinen.

Der von Pausanias VIII 38, 7 als γῆς χῶμα bezeichnete Α. des Zeus Lykaios war vermutlich ein Erdhügel, der durch die aufgehäuften Opferreste angewachsen war, also den Aschen-Altären nahestand. Aus Erde und Rasen bestanden die arae gramineae oder cespiticiae der Italiker, die bei den Römern insbesondere im Dienste ländlicher Gottheiten sich forterhalten haben (Verg. Aen. ΧII 118. Hor. Od. I 19, 13. ΙII 8, 4. Ovid. fast. I 341 u. ö.), geschützt durch conservative Ritualvorschriften, deren Einfluss auch in den mit Rasen überdeckten Steinaltären sich äussert, vgl. Marquardt-Wissowa Röm. St.-V. ΙII² 161; noch aus der letzten Kaiserzeit hören wir (Hist. [1671] Aug. Max. et Balb. 11), dass für ein Hekatombenopfer 100 arae cespiticiae errichtet wurden. Aus zusammengelegten Feldsteinen erbauen bei Apollon. Rhod. I 1123. II 696 die Argonauten an ihren Landungsplätzen Altäre. Auf Vasenbildern sehen wir solche Altäre aus unbehauenen Steinen dargestellt, wenn ein Opfer an beliebig gewählter Stelle auf einem Wanderzug in der Fremde gebracht wird, so z. B. bei Philoktets Verwundung auf Chryse (Mon. d. Inst. VI 8. Müller-Wieseler Denkm. d. a. Kunst I 10), bei dem Opfer des Herakles für Zeus Kenaios (Compte rendu St. Pétersbourg 1869 Τ. IV 1. 1876 Τ. V 1) und bei dem für Chryse (Wien. Kais. Museum 696. Arch. Zeitg. IIΙ Τ. 35, 1 u. ö.), bei dem Athenaopfer auf der Philoktetesvase im Brit. Museum (Arch. Zeitg. IIΙ T. 35, 2. Journ. of hell. stud. IX 1 Τ. 1), bei einem Siegesopfer vor einem Tropaion, Arch. Zeitg. XXIII T. 199, 3. Nicht selten dienen wohl Altäre dieser Bauart der Absicht des Malers, hochaltertümliche Zustände wiederzuspiegeln; vgl. den A. mit dem Ei der Helena auf der rotfigurigen Vase Arch. Zeitg. XI T. 59 und den Α., an dem Iphigeneia geopfert werden soll, auf dem Mosaik von Ampurias, Arch. Zeitg. XXVII T. 14 (Wiener Vorlegebl. V Τ. X 1), während die geläufigen Darstellungen dieser Scenen (vgl. Kekulé Über ein Vasengemälde zu Bonn, 1879. Wiener Vorlegebl. V T. 8–10) Blockaltäre architektonischer Form (s. u.) zeigen.

Nach alter Sitte haben sich in einzelnen Kulten solche Altäre noch später erhalten, z. B. im Kulte des Pan und der Nymphen (vgl. die Reliefs Bull. hell. V 349ff. Athen. Mitt. V 206. Samml. Sabouroff T. 28) und im dionysischen Kreis (vgl. den A. Arch. Zeitg. XI T. 35, 1). Von ähnlicher Gestalt hat man sich wohl auch die αὐτοσχέδιαι ἐσχάραι zu denken, die Pausanias V 13, 8 in Attika erwähnt, während die βωμοὶ αὐτοσχεδίως οἰκοδομούμενοι auf dem Markte von Elis (Paus. VI 24, 2), die nach Bedürfnis beseitigt und wieder aufgerichtet wurden, aus Quadern erbaut gewesen sein werden. Auch bei den Römern hat sich die primitive Form des A.-Baues in den arae temporariae und auch sonst vereinzelt erhalten; vgl. den A. auf der Reliefplatte der ara Pacis Augustae Mon. d. Inst. XI 36, 3 (Matz-Duhn Bildwerke in Rom 3508).

Aufgemauerte Altäre, Ziegel- und Quaderaltäre viereckiger Form.

Der Aufbau aus Erde oder Bruchsteinen ist schon früh in regelmässiger Gestalt sorgfältig geschichtet, durch Mörtel fester verbunden und an der Aussenseite mit einer Putzschicht überzogen worden (vgl. Paus. VI 20, 11: βωμὸς ὠμῆς πλίνθου τὰ ἐκτὸς κεκονιαμένος). Solcher Art sind schon die Altäre der mykenischen Epoche, vgl. Schliemann Tiryns 234. Eine ähnliche Bauart scheint sich in den Heroenaltären lange forterhalten zu haben: der A. im Heroon zu Olympia (s. o.) ist ein 37 cm. hoher, rechteckiger Erdkörper (54 × 36 cm.), der oben mit Ziegelplatten bedeckt, an den freistehenden Seiten mit einer wiederholt erneuten Putzschicht überzogen ist. Zusammengesuchte Feldsteine und Mergelkalkbrocken sind auch im olympischen Pelopion gefunden und dem Pelops-A. zugeschrieben worden (Curtius Abh. Akad. Berlin 1881, 28). [1672]

Wie im Mauerbau, so treten auch an den Altären an die Stelle der Bruchsteine bald Ziegel und behauene, geglättete Quadersteine. So wird man sich schon die Altäre in den homerischen Gedichten zu denken haben, welche τετυγμένος (Od. XXII 335), εὔδμητος (Il. I 448), περικαλλής (Il. VIII 249) genannt werden. Die Altäre auf den Vasenbildern zeigen bis in das letzte Drittel des 6. Jhdts. fast durchweg diese Bauart; vgl. z. B. die Altäre bei der Ermordung des Troilos und des Priamos (Berlin 1685 = Gerhard Etrusk. u. campan. Vasenb. S. 21 b. Berlin 3988 = Furtwängler Samml. Sabouroff T. 49. Arch. Zeitg. XIV T. XLI 3). Die einzelnen Quadern (oder Backsteine) sind bei diesen Altären manchmal durch einen Wechsel der Farben (schwarz, weiss, rot) unterschieden. Als niedriger, aus Quadern zusammengesetzter Würfel erscheint der A. auf der hochaltertümlichen Dreifussvase von Tanagra, Berlin 1727 (Arch. Zeitg. XXXIX T. 3). Zinnenartige Erhöhung an zwei Seiten (als Schutzvorrichtung gegen den Wind?) zeigt der A. auf der Françoisvase (Wiener Vorlegebl. f. arch. Übungen 1888 T. II); in zwei Abstufungen, deren erste, niedrigere und breitere, als Opferstätte dient, baut sich der A. bei dem Atheneopfer auf der Schale Journ. of hell. stud. I T. 7 S. 202 auf, ähnlich sind die Altäre bei dem Panathenaeenopfer auf der Amphora Berlin 1686 und auf dem Troilosbilde Overbeck Heroengallerie XV 11 (vgl. Klein Euphronios² 232); wie eine Verkümmerung dieser Form erscheint der A. der ,korinthisch-attischen‘ Vase Arch. Jahrb. V 247. Andere Formen, wie der A. bei Gerhard Auserl. Vasenb. III 214, mit einer volutenartig geformten Erhöhung an einer Seite, bleiben vereinzelt. Wie die Malerei der Vasenbilder erraten lässt (vgl. Gerhard Auserles. Vasenb. III 185. Berlin 1856. 1882 u. ö.), hat man den Ziegel-(Quadern-)Bau oft mit einer Steinplatte (Marmor) überdeckt, die den Keim für die spätere architektonische Entwicklung des oberen A.-Abschlusses bildet; drei solche Deckplatten übereinander zeigt z. B. der A. der ionischen Busirisvase (Wien, Oesterr. Museum 217 Masner. Mon. d. Inst. VIII 16).

Viereckige Altäre mit Architekturformen (Blockaltäre, Volutenaltäre, Giebelaltäre, Polsteraltäre).

Wie man einzelne Steine als Altäre benützte (s. o.), so konnte man auch Einzelblöcke in Altären verarbeiten; Altäre, die aus einem auf 1–2 Stufen gehobenen Steinwürfel (manchmal noch mit besonderer Deckplatte) bestehen, sind seit dem 6. Jhdt. immer gebräuchlich gewesen. Als man (seit der Peisistratidenzeit) Marmor in steigendem Ausmass für Bau- und Bildzwecke verwertete, begann man auch für die Altäre dieses kostbarere Material zu verwenden, zunächst wohl nur als Deckplatte und bei grösseren Altären zur Verkleidung der Aussenwände; ganz aus Marmor war vielleicht schon der grosse A., den die Griechen nach der Schlacht von Plataeae erbauten (Paus. IX 2, 5). Nach dem Vorbild der Basen werden nun die Altäre mit vorspringendem Gesims und Ablauf ausgestattet und an Platten und Kehlen nach dem Muster der Architektur verziert. Eines der ältesten Beispiele [1673] hiefür liefert die 10 cm. hohe Deckplatte (2 × 1 m.) des vom jüngeren Peisistratos im athenischen Pythion errichteten A.s (CIA IV 373 c. v. Sybel Sculpturen von Athen 3298. Friederichs-Wolters Berliner Gipsabg. 126. Harrison Mythol. and monum. of Athens 204), die unter der weit ausladenden Platte ein lesbisches Kymation, auf dem Abacus die Weihinschrift trägt. Die genaueste Übereinstimmung der Altarprofile mit den gleichzeitigen Statuenbasen zeigt der A. der Athena Hygieia Athen. Mitt. XVI T. VI (vgl. I T. 16, 3K), vgl die Altäre Arch. Ztg. ΙII T. 36 u. u. ö.

Nur selten lehnen sich die Altäre an die Form des dorischen Kapitäls an, indem der Deckplatte ein rundes, echinosartiges Glied untergelegt, oder der Einzelblock in entsprechender Weise behauen ist (vg. Gerhard Auserles. Vasenb. IIΙ 155). Um so häufiger wird der obere Abschluss des A.s nach Art eines ionischen Volutenkapitäls gebildet. Die Annahme, dass die Voluten überhaupt aus den am A. angebrachten Tierhörnern (s. u.) sich entwickelt haben, braucht hier nicht verhandelt zu werden, da dieser Process sich keinesfalls auf griechischem Boden vollzogen haben kann. Übrigens ist die Volutenform seit Alters an verschiedenen Geräten verwendet worden und man kann daher bezweifeln, dass sie auf die Altäre durch unmittelbare Entlehnung aus der Architektur übertragen worden ist. Die Volutenform der Altäre lässt sich auf den athenischen Vasen seit dem Ende des 6. Jhdts. nachweisen, sie ist im 5. Jhdt. und noch späterhin die herrschende Altarform. Es lassen sich verschiedene Entwicklungsstufen noch nachweisen, Ansätze z. B. bei Gerhard Auserl. Vasenb. IV 241, 3, vollere Entwicklung schon auf der rotfigurigen Nikosthenesvase (Röm. Mitt. V 324. Wiener Vorlegeblätter 1890/1 T. VII 2), vgl. die Busirisvase des Epiktet (Klein Meistersignat. 103 nr. 8), die strengrotfigurigen Vasen Berlin 2161. 2172. 2175. 2207. 2213, die spät schwarzfigurigen Berlin 1928. 2010 u. a.; sorgfältigste Durchführung in ionischem Stil z. B. auf der Busirisvase Dumont-Chaplain Céramiques de la Grèce T. 18 (erste Hälfte des 5. Jhdts.). Daneben treten früh mancherlei Spielarten auf, vgl. den A. der Hieronvase (Klein S. 170 nr. 16, Wiener Vorlegeblätter C T. II), den A. Mon. d. Inst. X 54 (mit Triglyphenfries) u. a.; manche Eigentümlichkeiten sind vielleicht auf Rechnung der von den Malern geübten Willkür zu setzen. Einige einfache Volutenaltäre sind in jüngster Zeit zu Tage gefördert worden, so ein Poros-A. vor dem Aufgang zu den Propylaeen (Athen. Mitt. XIV 414. Δελτ. ἀρχ. 1889, 245. Ami des monuments 1891, 57), wohl aus der Zeit des peloponnesischen Krieges (vgl. CIA IV 27 b), ein Marmor-Α. zwischen dem athenischen Dipylon und dem Theseion (Lolling Δελτ. ἀρχ. 1891, 25; Ἀθηνᾶ ΙII 593ff.), ein anderer im Piraeus (Athen. Mitt. VIII T. XIV), ein A. aus Kalkstein auf Cypern, Journ. hell. stud. XII 324.

Manchmal haben die Voluten die Form von Hörnern, vgl. die Iliupersisvase des Brygos Klein nr. 4, die Hieronvase Klein nr. 16 (Wiener Vorlegeblätter VIII T. 4. C T. 2), das von Timanthes abhängige pompeianische Bild des Iphigenienopfers (Helbig Wandgemälde 1304). Als Altäre [1674] ähnlicher Art (oder als Altäre mit Eckakroterien) wird man sich die βωμοὶ κεραοῦχοι (Anth. Pal. VI 10, 3, vgl. Hermann-Stark § 17, 11) zu denken haben.

Die Voluten dieser ,ionischen‘ Altäre setzen sich in der Regel als niedere Polster an den Nebenseiten fort (vgl. die Eckkapitelle). Manchmal sind sie aber nach innen zu emporgeschwungen, so dass eine Art Giebel entsteht, vgl. die Vase des Hieron Berlin 2290 (Wiener Vorlegeblätter A T. IV), das Fragment Arch. Jahrb. VI T. 1. Gerhard Auserles. Vasenb. I T. 28. Auch geradlinige Giebel kommen schon seit dem Anfang des 5. Jhdts. an den Altären vor; vgl. Luynes Vases grecs T. 34. Milliet-Giraudon Vases du Cabinet des médailles II T. 66. De Witte Collection Czartoryski T. 29. Compte rendu St. Pétersbourg 1868 T. VI; Tetradrachmen von Selinunt (Head HN 142) und Himera (Münze des Kimon, Numism. chron. 1890 T. XVIII 1), die Reliefs Le Bas Monum. fi g. T. 47, 2 (Friederichs-Wolters 1130). Athen. Mitt. II T. 17 u. ö. Anderer Art sind die Giebelaltäre der unteritalischen Vasen, z. В. Ann. d. Inst. 1853 T. AB 4. Mannigfaltige Anlehnung an die Tempelarchitektur zeigen die Altäre der Spätzeit, vgl. die Altäre mit Eckakroterien, z. B. Benndorf-Schöne Lateran nr. 297.

Im griechischen Italien sind nach dem Ausweis der Vasenbilder und der pompeianischen Wandgemälde im 4. Jhdt. und auch späterhin A.-Formen üblich gewesen, die an den Schmalseiten keine Volutenpolster, sondern hochkantig gestellte Platten oder Leisten tragen; vgl. schon aus Tetradrachmon von Himera aus dem Ende des 5. Jhdts. Numism. chron. 1890 T. XVIII 2. In späthellenistischer Zeit hat sich dann (wohl auf griechischem Boden) aus dem ,ionischen‘ A. die bei den Römern übliche Form der sog. Polsteraltäre entwickelt, vgl. das Wiener Relief Friederichs-Wolters 1902 (Schreiber Hellenist. Reliefbilder T. 67), den grossen altarförmigen Scipionensarkophag, den A. sullanischer Zeit vor dem Tempel von Iuppiter Iuno Minerva in Pompeii (mit Triglyphenfries), den A. vor dem Tempel des Genius Augusti (vgl. Overbeck-Mau⁴ 112. 516. 117), den A. auf dem Marmormosaik Colonna Röm. Mitt. I T. 1, den Laren-Α. Röm. Mitt. IV 266 u. a. (auch zahlreiche Grabsteine, s. d.). Der Zusammenhang mit dem ionischen Kapitell ist hier völlig vergessen, die Polster (pulvini, ansae, vgl. Varro bei Macrob. ΙII 2, 8) haben meist die Form von Dreiviertelcylindern, welche auf den Nebenseiten der Oberfläche aufgelegt, nicht organisch damit verbunden sind. In der Regel erscheinen sie an ein oder zwei Stellen eingeschnürt und sind häufig in selbständiger Weise verziert, mit Rosetten an den Kopfseiten, mit Pflanzen- oder Schuppenornamenten an den Mantelflächen, mit Maeandern an den Einschnürungen. Häufig entwickelt sich auch auf den Altären der Kaiserzeit aus den Eckvoluten ein ornamentierter Randstreifen längs der Hauptseiten; vgl. Arch. Ztg. 1851 T. 35. Röm. Mitt. IV 266. Diese Form ist bei den Römern, wohl auf Grund kultlicher Gewohnheit, bevorzugt worden (Nissen Templum 196; Pompeian. Studien 167); sie darf aber keineswegs als die einzige rituell anerkannte gelten, indem sich [1675] allezeit – und nicht nur in den Provinzen – daneben auch die pfeiler- oder würfelförmigen Altäre mit glatter Oberfläche oder schalenartigen Eintiefungen (s. u.) finden.

Im Gegensatz zu den Volutenaltären pflegt man jene viereckigen Altäre mit ebener Oberseite, welche unter dem Gesimse einen Triglyphenfries tragen, als dorische Altäre zu bezeichnen; das Motiv ist von solchen Altären entlehnt, die infolge ihrer entwickelten Längenausdehnung oder ihrer Grössenverhältnisse nicht nach dem Vorbild der Kapitelle gestaltet werden konnten. Es findet sich dieses an der Wandarchitektur erwachsene Motiv ja schon früh auch an Geräten (Tischen, Betten, Kästchen) verwendet und bleibt dann auch nicht mehr auf rechteckige Formen beschränkt; gelegentlich wird es sogar auf ionische Volutenaltäre, auf Polsteraltäre, selbst auf Rundaltäre übertragen; in vielfach verkümmerter und missverständlicher Gestalt sehen wir die Triglyphenfriese an den Altären auf etruskischen Urnenreliefs.

Rundaltäre.

Ein hochaltertümliches Beispiel der Rundform ist der Grab-A. von Mykene (s. o. S. 1642), der aber mancherlei Besonderheiten wegen kaum hieher gezogen werden darf. Sonst sind Rundaltäre in älterer Zeit nur vereinzelt nachweisbar (vielleicht auf den Münzen von Himera, Head HN 81); in Olympia hatte der Herakles-A. ursprünglich die Rundform, wurde aber später in einen viereckigen A. verwandelt (Curtius 35), was vielleicht mit einer Änderung des Opferrituals zusammenhängt (s. o.); alt ist wohl auch der runde Taraxippos (s. d.) im Hippodrom von Olympia, der als Α., nach der Meinung anderer aber als Grabstein galt (Opfer bezeugt Pausan. VI 20, 15f.; vgl. Pollack Hippodromica 85f.). Seit dem 4. Jhdt. werden Rundaltäre immer häufiger, nicht nur in Kleinasien und auf den Inseln, sondern auch in Athen und in Italien; vgl. die athenischen Altäre Ὁμονοίας τοῦ θιάσου CIA II 1663 (3. Jhdt.), des Zeus Hermes Akamas CIA II 1664 (Ende des 3. Jhdts.), Ἀθηνᾶς Δημοκρατίας CIA II 1672 (1. Jhdt.), den Zwölfgötter-A. Athen. Mitt. IV T. 20, den Dionysos-Α. CIA II 1325 (v. Sybel Sculpt. zu Athen 362. Schöne Gr. Reliefs Τ. V), den A. der samothrakischen Götter zu Sestos (Zeit Ptolemaeus II.) Athen. Mitt. VI 209, den pergamenischen A. aller Götter und Göttinnen Fränkel nr. 131 (Zeit Eumenes II.), den delischen A. der Aphrodite Timuchos Journ. of hell. stud. XI 257 (ca. 200 v. Chr.), den A. der Hekate Compte rendu St. Pétersb. 1869, 191 (3. Jhdt.; vgl. Latyschew Inscr. Ponti Euxini II 23), die Altäre der sog. Kitharodenreliefs (Berlin, Sculpturenkat. nr. 921. Fröhner Sculpt. du Louvre nr. 12. Schreiber Hellenist. Reliefbilder T. 34), den römischen A. CIL I 804 (Ritschl PLME XCI A), den A. der Venus Genetrix (?) Mon. d. Inst. VII 76 u. ö. Immerhin bilden die Rundaltäre im Kulte der oberen Götter eine verschwindende Minderheit im Verhältnis zur Zahl der viereckigen Altäre (Lübbert comment. pontific. 93f.); für blutige Brandopfer ist eben diese Form nur ausnahmsweise verwendet worden; vgl. das Votivrelief an Demeter (Ziege neben A.) Clarac Mus. de Sculpt. CCXII 257 [1676] (Fröhner Sculpt. du Louvre nr. 59), das Relief des Archelaos mit der Aphotheose Homers (Stier neben Α.) Gaz. archéol. 1887 T. 18 (Friederichs-Wolters 1629). In der Regel dienten die Rundaltäre der Spätzeit wohl nur für Libationen und unblutige Opfer; damit wird es zusammenhängen, dass sie im Kulte heroisierter Verstorbener und als Grabmäler mit Vorliebe verwendet werden, insbesondere auf den Inseln des aegaeischen Meeres von Rheneia bis Rhodos (Ross Inselreisen I 36. II 90. 170. IIΙ 73. Conze Reisen auf Lesbos 11 Τ. IV 5) und in Kleinasien (vielleicht gehört auch der A. des Archelaosreliefs in diese Reihe).

Die Rundaltäre haben mehr cylinder- als säulenartige Gestalt und sind durchweg von geringer Grösse (50–120 cm. hoch, 30–70 cm. im Durchmesser); Gesims und Firstglied sind nach Art der Rundbasen und viereckigen Altäre behandelt. In jüngerer Zeit werden mitunter auch der Triglyphenfries (Serradifalco Antich. di Sicilia IV T. 33, 8), vereinzelt auch die pulvini (Röm. Mitt. V 251) auf die Rundaltäre übertragen.

Anderweitige Altarformen.

Da im feuerlosen Kult der A. nicht wesentlich verschieden ist von dem im Tempel aufgestellten heiligen Tisch, so kann auch die Form der τράπεζα auf ihn übertragen werden. Andererseits werden selbst metallene Opfertische gelegentlich als βωμοί bezeichnet (Paus. II 17, 6. Luk. de dea Syria 39), vgl. die arae aeneae und aereae in lateinischen Inschriften, z. B. CIL XIV 2215. 3437. 2793. Auch kommt es vor, dass die τράπεζα aus Stein (Inschr. von Smyrna, Μουσ. καὶ βιβλιοθ. 1876, 47 Z. 7) oder Ziegelwerk (Röm. Mitt. VI 149) errichtet wird; die Steinbasis einer τράπεζα für Aphrodite hat sich in Panormos gefunden (Kaibel IGI 295), die Deckplatte eines Διονύσῳ Αὐλωνεῖ geweihten Opfertisches (2,31 × 1 m.; 80 cm. dick) in Attika (Athen. Mitt. V 116. CIA IIΙ 193). Eine Scheidung zwischen Opfertisch und A. im engeren Sinne ist hier nicht immer durchführbar (s. o.); in demselben Kult diente bald ein Tisch, bald ein A. den gleichen Bedürfnissen, wie die Vasenbilder mit dem Kulte dionysischer Hermen zeigen; vgl. Stephani Compte rendu St. Pétersbourg 1868, 147ff. Einen massiven A. in Tischform, der bei blutigen Opfern verwendet wird, zeigt die unteritalische Vase Neapel 2411 H. Mon. d. Inst. VI 37 (Schreiber Kulturhist Bilderatl. ΧII 10), die vielleicht einen örtlich beschränkten Altartypus wiedergiebt. Diese Tischform konnte an viereckigen Altären auch in der Weise nachgeahmt werden, dass man an den Kanten Tischbeine nachbildete; vgl. das Relief aus dem athenischen Asklepieion, Athen. Mitt. II Τ. 16. Verwandt damit sind Altäre, deren Kanten die Form von Säulen oder Pfeilern haben, wie der kleine Kabiren-A. von Pergamon (Fränkel Inschr. v. Pergamon nr. 68) oder der grosse A. (mit vier Ecksäulen und pulvini) auf dem Wiener Relief Friederichs-Wolters Berliner Gipsabgüsse 1902 (Schreiber Hellenist. Reliefbilder T. 67) und der ähnliche A. des Kopenhagener Reliefs, Schreiber a. a. Ο. T. 69.

Von anderen vereinzelten Formen auf griechischem Boden, wie von dem A. der Artemis in Olympia, der als βωμὸς τετράγωνος ἀνήκων [1677] ἠρήμεα εἰς ὕψος (Paus. V 14, 5) beschrieben wird (ursprünglich ein ἀργὸς λίθος ?), kann hier abgesehen werden. Höchst eigentümlich gestalteten Altären begegnen wir auf italischem Boden; vgl. den reich gegliederten, aus einer Reihe von Plinthen und Tori aufgebauten A. auf dem Caeretaner Pinax, Mon. d. Inst. VI T. 30; den etwas einfacheren auf dem Chiusiner Sarkophag Mon. d. Inst. VIII 2, die Altäre auf den Reliefs der etruskischen Aschenkisten (z. B. Brunn Rilievi delle urne etr. I T. 42. 45), den aus sonderbar geschweiften Platten zusammengesetzten A. sullanischer Zeit (sei deo sei deivae sac.) auf dem Palatin, CIL I 632 = VI 110 (Ritschl PLME T. LVIe), den Vediovei patrei geweihten A. der genteiles Iuliei aus Bovillae, CIL I 807 = XIV 2387. Ritschl T. LVIf, den A. des Verminus in Rom, CIL VI 3732. Bull. archeol. com. IV T. 3, 1. Vgl. Marquardt-Wissowa 162, 4.

Dreiseitige Altäre sind nicht sicher nachweisbar; die für viele reliefgeschmückte, dreieckige Marmor-Basen übliche Bezeichnung A. ist aus der Luft gegriffen, meist auch als irrig erweisbar; vgl. Hauser Neuattische Reliefs 116f. 133. Reisch Gr. Weihgeschenke 92. Über die dreieckigen Kultgeräte aus Metall vgl. θυμιατήριον.

Altaraufsätze.

In der Regel ist bei Brandopferaltären das Feuer unmittelbar auf der oberen Fläche der Altäre entzündet worden; vgl. Arch. Ztg. III T. 36, den olympischen Heroen-A., den Isis-A. von Pompeii u. a. (s. o.). Auf Vasenbildern glaubt man manchmal unter dem Feuer noch eine Art Rost zu erkennen; vgl. Stephani Compte rendu St. Pétersb. 1868 T. VI. Bei den Altären aus kostbarem Material, insbesondere den ,ionischen‘ Marmor-Altären, hat man in die Oberseite häufig einen besonderen Aufsatz als Unterlage des Feuerholzes eingelassen, über dessen verschiedene Formen zahlreiche Vasenbilder belehren; vgl. Gerhard Auserl. Vasenb. III 224. 226. Mon. d. Inst. IX 46. Lenormant-De Witte Elite céram. II 14. 34. 93. III 60. 76 u. a. Der athenische A. der Aphrodite und der Chariten ist zur Aufnahme einer solchen ἐπιβωμίς zugerichtet; vgl. Lolling Ἀθηνᾶ III 594f. Auch bei den Römern sind solche Aufsätze verwendet worden; vgl. Quint, dial. XII 26 aris altaria imponere (s. Altaria); so ist z. B. bei dem A. vor dem Apollontempel zu Pompeii der Raum zwischen den Voluten durch eine (oben geglättete) Platte aus vulkanischem Stein ausgefüllt.

Zum Schutze des Feuers gegen den Wind sind nur ausnahmsweise besondere Vorkehrungen für notwendig erachtet worden. Auf einem archaischen schwarzfigurigen Vasenbild unbekannten Fabricationsortes ist über dem Feuer des A.s ein auf dünnen Füssen ruhendes, giebelförmiges Dach aufgestellt (Daremberg et Saglio Dictionn. I 352 Fig. 427. Schreiber Kulturhist. Bilderatlas XXVII 5). Vergleichbares finden wir erst in hellenistisch-römischer Zeit; einen kuppelartigen Überbau haben die Altäre auf einem Relief des Louvre Clarac mus. de sculpt. 217, 314 (Schreiber Hellenist. Reliefbilder 70), einem Relief zu Mantua, Mus. di Mantova III 14, und dem grossen Sepulcralrelief des Lateran Benndorf-Schöne nr. 344 (Mon. d. Inst. V 8); mit cylindrischen [1678] Decken überwölbte Altäre, die auch sonst manches Eigentümliche bieten, sehen wir auf den Reliefs zu Berlin (Samml. der Sculpturen 97, abgeb. Ann. d. Inst. 1849 Τ. N) und Neapel, Schreiber Hellenist. Reliefbilder T. 71.

Künstlerischer Schmuck der Altäre.

Die aus schlechterem Material erbauten Altäre wurden aussen mit einer einfachen, weissen Putz- oder Stuckschicht überzogen, die von Zeit zu Zeit gereinigt oder erneuert werden musste; dies wird in den Inschriften λευκοῦν, κονιᾶν, χρίειν, ἀλείφειν, ἐξ-, περιαλείφειν, calce linere, calce uda dealbare (CIL I 577 u. Ö.), opere albari exornare (CIL VIII 73) bezeichnet. An dem olympischen Heroen-Α. liessen sich mehr als zwölf weisse Putzschichten nachweisen, die mit Blattzweigen, Bandschleifen, Blumen bemalt waren; vgl. Ausgrab. v. Olympia V 38. Curtius Abb. Akad. Berlin 1881, 21 f. Auf solche einfache Motive blieb die Malerei wohl in der Regel beschränkt; vgl. den A. auf dem Relief Bull. hell. VI 310. Auch die Marmoraltäre sind begreiflicherweise nur selten bemalt worden in Hinblick auf die starke Abnützung, der sie ausgesetzt sind. Die Figur eines Mannes ist im Giebel des A.s einer Hieronvase gemalt (Wiener Vorlegebl. Α IV, Berlin 2290); von den der Architektur entlehnten Ornamenten, aufgemalten Kymatien und Eierstäben, der Vergoldung der Voluten u. dgl. können wir hier absehen.

Ein Beispiel von Metallincrustation der Altäre wird [Plut.] Vit. X orat. 843Β erzählt, wonach zur Zeit des Redners Lykurgos Neoptolemos sich bereit erklärte, χρυσώσειν τὸν βωμὸν τοῦ θεοῦ; man wird hier wohl an einen Überzug mit vergoldeten Metallplatten zu denken haben, eine dem Orient entlehnte Technik (schon die Wände des grossen Holokausten-A.s im Tempel von Jerusalem waren mit Metallplatten überzogen). Der silberne A. im argivischen Heraion mit einem Reliefbild der Hochzeit von Herakles und Hebe (Paus. II 17, 6) könnte ähnlich erklärt werden, wenn er nicht blos eine τράπεζα war. Über die arae aeneae der Römer s. o. S. 1676, 30.

Ungleich häufiger als die Malerei, tritt die Reliefsculptur in den Dienst der Steinaltäre. Wie an den Basen, denen die Altäre auch hierin folgen, sind in älterer Zeit Reliefs hier nur selten angebracht worden; wenn sculpierte Altäre auf Melampus (Paus. VIII 17, 3) oder Daidalos (s. u.) zurückgeführt werden, so kann das nicht ins Gewicht fallen; auch der βωμός an dem amyklaeischen Thron (Paus. IIΙ 19, 3) wird aus dem Spiele bleiben müssen. Bei den Altären, die im Freien standen und durch das Blut der Brandopfer beschmutzt, durch Feuer beschädigt wurden, mochte der einfachere, auf das Zweckmässige gerichtete Geschmack einer früheren Epoche ein Bedürfnis nach reichlicherer künstlerischer Ausstattung nicht empfinden; diese wird auf Altäre, die innerhalb des Tempels aufgestellt waren, und auf solche, die nur unblutigen Opfern dienten oder überhaupt mehr als Schmuck- denn als Nutzgegenstand erschienen, beschränkt geblieben sein. Erst seit dem 4. Jhdt. mehren sich die Beispiele von A.-Reliefs, die an viereckigen wie an runden, an grossen und kleinen, auch an solchen, die Brandopfern dienen, erscheinen; wie an den Basen [1679] der Kultstatuen, so bethätigen hervorragende Künstler nun auch an Altären ihre Kunst. Vom A. zu Ephesos berichtet Strab. XIV 641: εἶναι τῶν Πραξιτέλους ἔργων ἅπαντα σχεδόν τι πλήρη. Kephisodot (doch wohl der jüngere dieses Namens; vgl. Klein Arch.-epigr. Mitt. 1880, 20f. Kroker Gleichnam. griech. Künstler 14f., anders Brunn Sitzungsber. Akad. München 1880, 455) erbaute einen A. des Zeus im Piraeus, cui pauca comparantur (Plin. XXXIV 74); in Theben haben die beiden Söhne des Praxiteles einen A. des Dionysos verfertigt (Paus. IX 12, 4). In der hellenistischen Zeit wird der Reliefschmuck immer häufiger und tritt auch bei den handwerksmässig hergestellten Altären auf. In unserem Denkmälervorrat lassen sich die Altäre nicht immer mit Sicherheit von anderweitigen Basen und Denksteinen scheiden, insbesondere dort, wo die Oberseite geglättet oder zerstört ist. Zahlreiche Reliefsteine, die als Statuenuntersätze, Brunnenmündungen (putealia) u. dgl. gelten, sind in Wirklichkeit Altäre gewesen oder doch mitsamt ihren Reliefs nach Altären copiert, während bei anderen Stücken, z. B. bei den dreiseitigen Reliefbasen, der gangbare Name A. nicht hinlänglich begründet erscheint (s. o. S. 1677, 20).

Die Stoffe der Reliefdarstellungen sind durch die Bestimmung des A.s gegeben. Es lag nahe, den bei der Benützung des A.s jeweilig angebrachten Schmuck (s. u.) gleichsam in Stein umzusetzen; so erklären sich die Kränze und Guirlanden, die vom 4. Jhdt. an bis in die spätrömische Zeit den gewöhnlichsten Schmuck des A.s bilden, so auch die damit häufig verbundenen fleischentblössten Stierschädel (Bukranien) und andere Tierköpfe; an Stelle dieser Bukranien treten manchmal auch Kultgegenstände oder Symbole der Gottheit, der der Altar geweiht ist (s. u.), zwischen die Fruchtschnüre. Als Träger dieser Guirlanden werden in römischer Zeit nicht selten Figuren verwendet, oder es wird der Raum über oder unter den Gewinden mit besonderen Reliefs ausgefüllt. Vgl. beispielsweise den schönen Rund-A. aus dem athenischen Dionysosheiligtum (Masken zwischen Epheu und Weinguirlanden) bei Schöne Gr. Reliefs Τ. V (Sybel Weltgesch. d. Kunst 292f. CIA II 1325, 2. Hälfte des 2. Jhdts. v. Chr.). Stuart Antiqu. of Athens IV 25 (Delos). Fränkel Inschr. v. Pergamon nr. 131. Le Bas Mon. fig. 140. 142. 132, zahlreiche ,Grabaltäre‘ in Kleinasien, insbesondere auf Rhodos und Kos. In glänzendster und reichster Entwicklung ist diese Art von Schmuck auf die römischen Grabsteine und Aschenkisten übertragen worden; vgl. z. B. Benndorf-Schöne Lateran nr. 189.

Neben diesen mehr ornamentalen Reliefs erscheinen aber auch stofflich bedeutsamere. Wie die Reliefbilder der Basen die Idee des Weihgeschenkes weiter ausführen und erläutern, so erzählen auch die A.-Reliefs (die in ihrer Typik vielfach von den Votivreliefs abhängig sind) teils Näheres von den Inhabern der Altäre, teils veranschaulichen sie die Bestimmung der Altäre, teils beziehen sie sich auf den Anlass der A.-Stiftung und die Schicksale der Stifter. Während Altäre der letztgenannten Art vereinzelt bleiben – vgl. Tacit. hist. IIΙ 74 (Domitian) [1680] Iovi conservatori aram posuit casus in marmore expressam –, kommen Reliefs der ersten beiden Gattungen an Altären sehr häufig vor, nicht selten in der Weise miteinander verknüpft, dass auf der einen Seite Bilder des göttlichen Kreises, auf der anderen Seite Opferhandlungen, Attribute u. dgl. dargestellt sind. Reliefs mythischen Inhaltes überwiegen auf den Altären der älteren griechischen Zeit; vgl. den Kriophoros-A. Ann. d. Inst. 1869 T. IK (Friederichs-Wolters Berliner Gipsabgüsse 418f.) und den A. bei dem amyklaeischen Thron (Paus. III 19, 3), die freilich beide nicht völlig als Altäre gesichert sind, ferner den angeblich vom Seher Melampus gestifteten A. der Athene Alea zu Tegea, auf dem die Kindheit des Zeus dargestellt war (Paus. VIII 47, 3); aus römischer Zeit vgl. z. B. die Priaposara aus Aquileia Arch.-epigr. Mitt. I T. 5. Hieher mögen auch manche der sog. Basen und Putealia gehören, die in Wirklichkeit Altäre gewesen sein werden, z. B. die capitolinische Basis mit den Schicksalen des Zeus (Friederichs-Wolters 2142. Helbig Führer I 511) oder das korinthische Puteal (Michaelis Journ. of hell. stud. VI 46) mit der Hochzeit von Herakles und Hebe (vgl. den A. im Heraion Paus. II 17, 6); vgl. R. v. Schneider Geburt der Athena 10. Rein decorativ (Nachbild eines Votiv-A.s ?) ist die Ara des Kleomenes mit dem Iphigenienopfer (Dütschke Bildwerke aus Oberit. III 165. Loewy Inschr. gr. Bildh. 380). Für Rundaltäre sind besonders beliebt processionsartige Reihen halbgöttlicher Wesen, bakchische Thiasoten bei Dionysosaltären (Clarac Mus. de sculpt. 132. 139. 209), Nymphen, Musen u. dgl. auf apollinischen Altären (vgl. die Altäre der sog. Kitharodenreliefs und Jahn-Michaelis Griech. Bilderchroniken T. V S. 45 Anm. 298). Die zwölf Götter sind auf einem athenischen Rund-A. dargestellt, Athen. Mitt. IV T. 20; ein barbarisches Gegenstück aus der letzten Zeit des Altertums ist der viereckige Zwölfgötter-A. aus der Côte d’or Rev archéol. 1891 T. I (Reinach).

Den Übergang zu den Altären mit Bildern aus dem menschlichen Kreise vermitteln einerseits Altäre, wie der Rund-A. Michaelis Ancient marbles in Great Britain 450 nr. 58 (auf dem uns Maenaden bei einem Dionysosopfer vorgeführt werden) oder der Altar aus Corneto, Arch. Ztg. 1851 T. 35 (mit Opfern aus dionysischem Kreise), andererseits Altäre, auf denen die Gottheit dargestellt ist, wie sie das Opfer erwartet oder empfängt, vgl. den Dionysos-A. von Thespiae, Athen. Mitt. IIІ 403 nr. 183, den Rund-A. aus Villa Borghese, Mon. d. Inst. VII 76 (Opfer an Venus Genetrix und andere Gottheiten). Nicht selten werden auch auf der Hauptseite die Gottheit, auf den Nebenseiten ihre Attribute und Opfergeräte dargestellt; vgl. den Apollon-A. in V. Albani Zoega Bassirelivi II T. 98 (Helbig Führer II 737); die Opfergeräte allein, zwei Amphoren auf hohen Ständern (vgl. die Dioskurenreliefs), sind auf dem kleinen Pergamener Korybanten-A. (Fränkel nr. 68) dargestellt u. a. m.

Auf den römischen Altären überwiegen die Bilder der Opferceremonie, während Bilder der Gottheit häufig auf die Nebenseiten gedrängt [1681] werden. Auf der Ara des Manlius im Lateran (Benndorf-Schöne nr. 216. Helbig Führer I 654) ist an der Vorderseite ein Stieropfer, an den Nebenseiten je ein Lar, an der Rückseite Fortuna, von Adoranten umgeben, dargestellt. Auf dem A. des Genius Augusti zu Pompeii sehen wir vorne das Stieropfer, das dem Genius des regierenden Herrschers gilt, rückwärts den Eichenkranz zwischen Lorbeerzweigen, an der linken Nebenseite Handtuch, Acerra, Lituus, rechts Patera, Simpulum, Praefericulum (Overbeck-Mau Pompeii⁴ 118f. Sybel Weltgesch. d. Kunst 392). Auf dem römischen A. der Lares Augusti (Bull. archeol. comun. 1889, 69f. Röm. Mitt. IV 266) ist vorne das Stieropfer, an den Nebenseiten je ein Lar, rückwärts eine Corona lemniscata dargestellt. Ähnlich sind die Reliefs des Florentiner Laren-A.s (Gall. di Firenze IV 142ff. Dütschke Bildw. in Oberit. III 218. CIL VI 448; an der r. Schmalseite: Nike, die an ein Tropaeum heranschwebt). Auf dem vaticanischen Laren-Α. endlich sind an der Vorderseite die Laren und der libierende Kaiser, an den beiden Nebenseiten unblutige Opfer dargestellt (Visconti Mus. Pio-Clement. IV 337f. T. 45). In der späteren Zeit werden die Altäre vorzugsweise mit Reliefs der Kultsymbole, Attribute, Opfergeräte verziert; vgl. den reichverzierten Kybele-A. Albani (Zoega Bassiril. I T. 13f. Wiener Vorlegeblätter VII Τ. XI 3), die Taurobolienaltäre (Arch. Ztg. 1863 T. 176. Maurer de aris 101f. CIA III 172f.) und vor allem die Grabaltäre (s. d.).

Inschriften der Altäre.

Die Altäre innerhalb der Tempel, die Hauptaltäre der heiligen Bezirke, kurz alle Altäre, die schon durch ihren Standort einen Schluss auf ihre Inhaber, Stifter und ihre Verwendung nahe legen, entbehren, wenigstens in älterer Zeit, fast durchweg besonderer Aufschriften. Wo aber Zweifel über den Inhaber des A.s entstehen kann, oder wo der A. auf einen besonderen Anlass hin gestiftet worden ist, oder endlich, wo er als Weihgeschenk eines Einzelnen bezeichnet werden soll, sind natürlich auch schon in ältester Zeit die betreffenden Aufschriften angebracht worden, nicht selten in metrischer Form; vgl. den A. in Krissa (IGA 314), die Altäre der Peisistratiden (Thukyd. VI 54, 7. CIA IV 373 e), den Eros-A. des Charmos (Athen. ΧΙII 609 D), den A. des Eleutherios von Plataeae (Paus. IX 2, 5). Sehr häufig wird in älterer Zeit nur der Name des Gottes (im Genetiv) genannt, über den Stifter aber nichts verlautbart; manchmal konnten auch besondere Umstände eine ausführlichere Aufschrift veranlassen; vgl. die Inschrift von Eresos Athen. Mitt. XI 290: δέδοσθαι δὲ αὔτω καὶ τὰν ἐπιγράφαν ἐπὶ τὸμ βῶμον. Die Inschriften der späteren Zeit werden redseliger, machen den Anlass (κατ’ ὄναρ, Ἐφημ. ἀρχ. 1883, 150f., ex voto u. dgl.) und nähere Umstände der Stiftung bekannt, römische Inschriften fügen nicht selten den ganzen Cursus honorum der Stifter und das Datum der Gründung bei. Manchmal werden auch die Vorschriften über die Benützungsart des A.s (s. u.) an dem A. selbst angeschrieben, wie CIA II 1665: Ἡρακλέους, θύειν τρία μονόνφαλα, 1668–70; vgl. die römischen leges arae CIL III 1933 (ara Iovis [1682] in Salona). ΧII 4333 (ara Augusti zu Narbo) u. a., s. Ruggiero Diz. epigr. I 598f.

Monumentale Altäre.

Die grossen Altäre der älteren Zeit sind in grossartige Verhältnisse übertragene Nachbilder der kleineren Altäre (s. o.): Postamente aus Quadern oder steinverkleidetem Mauerwerk mit mehr oder weniger reich profiliertem Gesims und Ablauf, denen ein Standplatz oder ringsum laufende Stufen vorgelegt sind; die Seitenwände sind häufig nach dem Muster ,dorischer‘ Bauten mit einem Triglyphenfries verziert, der ja von hier aus auch auf kleinere Altäre übergegangen ist (s. o.); vgl. den Tuff-A. im Vorhof des kleinen Dreigöttertempels zu Pompeii (Mazois Pompéi IV T. 4–6. Overbeck-Mau Pompeii⁴ 112. 516) und die Vasenbilder Mon. d. Inst. VII 71, 2 (Wiener Vorlegeblätter III T. 3, 2). Millin Gall. mythol. 163, 610 (mit Kentaurenkämpfen in den Metopen, vgl. Jahn Telephos u. Troilos 44). Raoul-Rochette Monum. inéd. I 66. Benndorf Metopen von Selinunt 35.

Die Römer haben auch die Form des Polster-A.s in colossale Dimensionen übertragen; vgl. die Bruchstücke eines grossen pulvinus (80 cm. Durchmesser, gegenwärtig 2, 80, ursprünglich etwa 3½ m. lang) im Conservatorenpalast zu Rom (Mon. ant. d. Lincei I 3, 540f. Τ. ΙII. Strack Baudenkmäler des alten Rom T. 40. Hülsen Röm. Mitt. VI 127), die Lanciani der ara Ditis zugewiesen hat, und zahlreiche pompeianische Grabdenkmäler im A.-Typus, z. B. das Grab des M. Porcius Cato (mit 7½ m. im Geviert), das Grab der beiden Libella und das Grab nr. 27 bei Overbeck-Mau Pompeii⁴ 410. 416.

Selbständige Formen hat die Baukunst erst an jenen Altären entwickelt, bei denen die Opferstätte samt ihrem Vorplatz in bedeutendere Höhe emporgehoben ist (s. o.). Die älteste A.-Anlage dieser Art war vielleicht der Zeus-A. zu Olympia; es musste sich hier früh die Notwendigkeit ergeben, dem Aschen-A., der durch die massenhaften Brandopfer und durch die vom Prytaneionherde zugeführte Asche zu immer grösseren Verhältnissen emporwuchs, durch einen besonderen Bau Halt und Gestalt zu geben und die Möglichkeit weiterer Benützung zu sichern. Zur Zeit des Pausanias (V 14, 9) war der A. 22′ hoch, der terrassenartige Unterbau hatte 125′ im Umfang, der A. selbst 32′ (der Text des Pausanias scheint hier verderbt); zu der Terrasse (πρόθυσις), auf der die Tiere geschlachtet wurden, führte auf beiden Seiten eine Treppe hinauf; auf der Spitze des Aschenkegels, in den Stufen eingehauen waren, wurden die Schenkelstücke verbrannt. Aus welcher Zeit die Anlage in dieser Form stammt, steht nicht fest; die noch heute sichtbaren Fundamente – grosse Kieselgeschiebe, die ein Oval bilden, – scheinen einer früheren Epoche anzugehören. Der A. in Olympia wird dort, wo ähnliche praktische Bedürfnisse vorlagen (über den delischen Κέρατων s. o. S. 1669), als Vorbild gedient haben; er zeigt uns im wesentlichen schon denselben Typus, der in den Altären der späteren Zeit weiter entwickelt erscheint. Ein Bau von colossalen Verhältnissen war der A. Hierons II. (270-216) in Syrakus; Diodor XVI 83 giebt ihm ein Stadion Länge; der in einer Höhe bis zu 6 m. [1683] erhaltene, teils aus Quadern aufgebaute, teils aus dem Felsterrain ausgehauene Unterbau hat eine Länge von ca. 200 m., eine Breite von ca. 22 m. Der A. zerfällt deutlich in zwei Teile, einen schmaleren westlichen – die Prothysis – und einen breiteren und höheren östlichen – den Unterbau für das Opferfeuer. An den beiden Enden der Westfront befinden sich Eingänge mit Rampen, die auf die Prothysis hinaufführen. Die grosse Ausdehnung des ,Herdes‘ lässt erkennen, dass die Asche auf ihm aufgehäuft bleiben sollte (wie bei dem olympischen Aschenaltar). Fragmente eines Triglyphenfrieses und Bruchstücke von Karyatiden haben sich noch vorgefunden, erlauben aber keine sichere Reconstruction (die von Serra di Falco Ant. di Sic. IV 116. 146, T. XXIV ist vielfach unrichtig), vgl. Cavallari-Holm-Lupus Die Stadt Syrakus 299. Puchstein Arch. Anz. 1893, 21. Ähnlich wird man sich den von Hermokreon erbauten A. in Parion zu denken haben, dessen Grösse und Schönheit Strabon rühmt (XIII 588), er hatte eine Seitenlänge von einem Stadion (Strab. X 418), war also offenbar ebenfalls von langgestrecktem Grundriss. Etwas kleiner in den Verhältnissen war der A. an der Ostseite des Tempels der Hera Lakinia in Girgenti, der von Süden nach Norden 31 Schritt lang ist; auf die im Westen dem eigentlichen Brandaltar vorgelagerte Prothysis führen durchlaufende Stufen hinauf, die gelegentlich der Hekatombenopfer wohl mit einer Erdrampe verkleidet wurden, wie beim A. zu Patras (Paus. VII 18, 11), vgl. Schubring Topogr. v. Akragas 48. Puchstein a. a. O. Wenn man die Terrasse rings um den ganzen A. führte und den Unterbau selbst wieder nach dem Vorbild der Altäre ausgestaltete, so war der eigentliche A. gleichsam durch einen zweiten grösseren emporgehoben. Ob der A. auf dem Relief Chiaramonti nr. 566 bei Gerhard Ant. Denkm. T. LXIII (Daremberg et Saglio I 350 Fig. 418) in monumentalen Verhältnissen zu denken ist, kann zweifelhaft erscheinen; besser kann diesen Typus das von zwei Mauergürteln umgebene Ustrinum Antoninorum zu Rom (Hülsen Röm. Mitt. IV 41ff. 263f.) veranschaulichen, dessen quadratischer Kern von 13 m. Seitenlänge eine kleinere ara (oder einen altarförmigen rogus) getragen haben wird.

Die hohen Sockelwände dieser A.-Terrassen konnte man ebenso wie früher die grösseren Altäre selbst mit Triglyphenfriesen verzieren; einen solchen scheint, wie der A. des Hieron (s. o.), auch der A. von Megalopolis gehabt zu haben (Athenaeum 1890, 19. April). In Eleusis ist ein monolither Marmorblock von 22′ 2″ Länge, 3′ Höhe gefunden worden, auf dem über dem Epistylion ein sculpierter Metopenfries (Mystenstäbe und Mohnköpfe, Schale, Bukranion, Prochoe, Ciste, Ährengarbe) angearbeitet ist (Stuart-Revett Uned. antiq. of Attica IV 7, 1 T. 6 K. Daremberg et Saglio I 350 Fig. 419). Bötticher (Phil. XXV 13f. 42) hat das Stück nebst einem zweiten Block (23′ 2″ lang, mit einer Inschrift der Kaiserzeit) wohl mit Recht einem monumentalen Demeter-A. (von 10–12′ Höhe) und einen zu Athen befindlichen Triglyphenblock aus pentelischem Marmor, an dem die Reliefs (Mystenstäbe und Mohn, Plemochoe, Stierkopf) auch auf [1684] die Triglyphen übergreifen (Stuart-Revett I 1 T. 2. Lief. 27 T. 1. Philol. XXIV 227 mit Tafel. Friederichs-Wolters Berliner Gipsabgüsse 2170), einem A. im athenischen Eleusinion zugewiesen, der dann mindestens 10–12′ hoch gewesen sein muss. Nachdem die athenischen Künstler den Relieffries am Tempelbau entwickelt hatten, wurde diese Art des Reliefschmuckes auch auf die Α.-Sockel übertragen. Vielleicht hat man sich schon den ephesischen Α., den Strabon XIV 641 τῶν Πραξιτέλους ἔργων ἅπαντα σχεδόν τι πλήρη nennt, als grossen Α. mit einem Sculpturenband nach Art der gleichzeitigen Sockelreliefs des Mausoleums von Halikarnass zu denken. Für die Auswahl der Gegenstände der Darstellung sind natürlich auch hier die gleichen Gesichtspunkte massgebend gewesen, wie bei den kleinen Altären (s. o.).

In grossartiger Entwicklung liegt uns eine solche reliefgeschmückte ,A.-Terrasse‘ in der pergamenischen A.-Anlage vor Augen, die Eumenes II. zwischen 183 und 174 (Fränkel Inschr. v. Pergamon S. 55) dem Zeus und der Athene Nikephoros erbaute. Eine 5–6 m. hohe Plattform von 37,7 × 34,6 m. Fläche war von einer nach aussen gekehrten ionischen Halle eingefasst; an der Westseite war eine breite Treppe tief in den Unterbau eingeschnitten, so dass die Plattform oben einen länglichen Grundriss (mit zwei seitlichen Vorsprüngen) gewann. In der Mitte des Peribolos stand der Aschen-A., der offenbar mit dem olympischen Zeus-A. wetteifern sollte; vgl. die Grundrisskizze Arch. Jahrb. III 100f. Rings um die Wände der mächtigen Steinterrasse lief eine in höchstem Relief ausgeführte Darstellung des Götter- und Gigantenkampfes (jetzt im Berliner Museum; vgl. Puchstein Sitz.-Ber. Akad. Berlin 1888, 1231f. 1889, 323). Wenn der A. von Parion auf den Münzbildern (Sestini Lett. Num. ΙII T. 1, 3–10. Head HN 459. Catal. of coins in the Brit. Mus. Mysia) nur mit Guirlanden verziert erscheint, so könnte dies vielleicht aus der nur andeutungsweisen Wiedergabe anderweitigen Sculpturenschmuckes zu erklären sein. In diese Reihe mag auch der grosse Poseidon-Α. auf dem Vorgebirge Solus in Libyen gehören, den Skylax peripl. 112 dem Daidalos zuschreiben will (etwa in Verwechslung mit Daidalos von Bithynien?): es waren darauf sculpiert (γεγλυμμένοι statt γεγραμμένοι hat Brunn Künstlergesch. I 16 hergestellt) menschliche Figuren, Löwen und Delphine, also wohl ein Zug von Seewesen, in der seit Skopas üblichen Typik (vgl. den bekannten Münchener Fries, Glyptothek 115. Friederichs- Wolters 1886).

Ein grosser Bau mit Treppen und Balustraden war auch die Ara Pacis Augustae, die 741 = 13 bei der glücklichen Rückkunft des Kaisers beschlossen und eingeweiht wurde (Ov. fast. I 709. Dio Cass. LIV 25. Mommsen Monum. Ancyr. 49. Ο. Gilbert Topogr. v. Rom ΙII 119); erhalten sind noch Bruchstücke von dem ausgedehnten Relieffries einer feierlichen Opferprocession, an der die kaiserliche Familie, der Senat und die Priesterschaft teilnehmen (Mon. d. Inst. XI 34f. v. Duhn Ann. d. Inst. 1881, 302. 1885, 320. Milani Röm. Mitt VI 287. 315).

Zu erwähnen ist noch als ein mit einem A. in Verbindung stehender Bau das θέατρον κατὰ [1685] τὸν βωμόν im Amphiareion von Oropos (Ἐφημ. ἀρχ. 1891, 75; vgl. Πρακτικά τῆς ἀρχ. ἑταιρ. 1884, 91 Τ. Ε 16), wohl ein Stufenbau für die bei der Opferhandlung versammelten Zuschauer. Nur im uneigentlichen (weiteren) Sinne wird in einer epidaurischen Inschrift (Ἐφημ. ἀρχ. 1892, 70f.) ein säulengetragener Bau – die Tholos (s. d.) – als θυμέλη bezeichnet.

Architektonisch umfriedete Altarbezirke.

Insofern jedes τέμενος durch Zaun oder Mauer umschlossen ist und ein A. seinen Mittelpunkt bildet, kann jedes Heiligtum als ‚A.-Bezirk‘ angesehen werden. In engerem Sinne verstehen wir darunter den einem selbständigen (freistehenden) A. zugewiesenen heiligen Raum (ara cum area). Während bei den Griechen diese A.-Bezirke meist nur durch Schranken, die jeweilig beseitigt werden konnten, abgeschlossen waren (vgl. Laert. Diog. VII 19. Wachsmuth Stadt Athen. II 442, 5), finden wir bei den Römern ausser den zahlreichen kleinen Sacella (s. d.) grosse mit Mauern umgebene A.-Heiligtümer (ara saepta Cic. de div. I 101). So ist die Ara Ditis et Proserpinae (s. o.) mit ihrer Rückseite an eine grosse Tuffmauer angelehnt, während der Platz vor und neben dem A. mit einem dreifachen Ring von Mauern umgeben ist, die je drei Thüren haben (Röm. Mitt. VI 127). Ähnlich ist die Anlage des von zwei Mauern umschlossenen sog. ustrinum Antoninarum (Hülsen Röm. Mitt. IV 56), hier hat der äussere Ring eine Seitenlänge von 30 m.

Tragbare Altäre.

Tragbare Feuerbecken, an denen eine Opferhandlung vollzogen wird, werden mitunter als Altäre (βωμοί) bezeichnet; vgl. Arist. Lysistr. 937; nicht verschieden sind die ἐσχάραι πυρκαιοί (Bull. hell. XIV 413 Z. 124. Poll. X 100, s. ἐσχάρα und focus). In der Pompe des Ptolemaios Philadelphos werden vergoldete βωμοί und ἐσχάραι von riesiger Grösse einhergetragen (Athen. V 202 B). Tragbare Feuerbecken auf dreibeinigem Stabwerk sind auf römischen Reliefs mehrfach auch bei Opferhandlungen dargestellt, die vor Tempeln vor sich gehen; vgl. die Sarkophage mit Bildern der Hochzeit und des Soldatenlebens (Wiener Vorlegeblätter 1889 Τ. Χ. XI), das Relief vom Triumphbogen des Marc Aurel im Conservatorenpalast (Helbig Führer I nr. 542) u. a. Hauptsächlich aber haben die kleinen Altäre ihren Platz im Inneren von Gebäuden, besonders im Hausgottesdienst, wo sie zum Verbrennen von Weihrauch (ara turicrema Verg. Aen. IV 453) und bescheidenen Opfern dienen. Römische Altäre dieser Art aus Terracotta sind zahlreich erhalten; vgl. den 13 cm. hohen A. Gerhard Ant. Bildw. T. 64 (Schreiber Kulturhistor. Bilderatlas XVII 9). Ein Α., der aus einer viereckigen Steinplatte auf cylindrischem Fuss besteht, ist im Larenheiligtum der pompeianischen Casa del centenario gefunden worden (Overbeck-Mau Pompeii 359), ein kleiner Marmor-Α. im Haus des Popidius Secundus (Overbeck 361. 395), ein mit Silber verzierter Bronce-A. im Haus des Meleager (Mus. Borbon. XI T. 44. Overbeck 310. Friederichs-Wolters Berliner Gipsabgüsse nr. 2043). Diese Raucheraltäre berühren sich in ihrer Verwendung auf das engste mit den Thymiaterien (s. d.). [1686]

Der Altar im Kult.

Weihung des Altars.

Die Aufstellung eines A.s war bei den Griechen in älterer Zeit an kein besonderes Ceremoniell gebunden; wer auf öffentlichem Boden oder in einem Heiligtum einen A. weihen wollte, bedurfte natürlich der Einwilligung der betreffenden Behörden und Priester; noch zur Zeit des peloponnesischen Krieges musste ausdrücklich bestimmt werden (CIA IV 27 b); μὴ ἐνιδρύεστθαι βωμοὺς ἐν τῷ Πελαργικῷ ἄνευ τῆς βουλῆς καὶ τοῦ δήμου. In der Regel hat man wohl den Akt der Weihe auch bei privaten Altären feierlicher gestaltet und einen Priester zugezogen (s. ἵδρυσις, Weihe). Auch hierin haben, wie in andern Religionsbräuchen die Römer – ebenso wie die Etrusker, vgl. Fest. p. 285 – strengeres Ceremoniell durchgeführt; die Dedication und Consecration der Altäre erfolgte bei ihnen nach bestimmten Vorschriften, indem gleichzeitig auch alle Kultformen für den A. festgesetzt wurden; vgl. CIL I 807 = XIV 2387: ara lege Albana dicata (Bovillae; 7. Jhdt. d. Stadt). Auch bei privaten Gründungen, für welche die Dedicatio genügte, wird mehrfach erwähnt, dass sie astante sacerdote (CIL VI 746), per sacerdotem (CIL VI 412) dediciert worden sind; vgl. Ruggiero Diz. epigr. I 600. Auch die Staatsbehörde behielt sich ihren Einfluss vor; vgl. Liv. IX 46: ne quis templum aramve iniussu senatus aut tribunorum dedicaret. Cic. pro dom. 49f.; ad Att. IX 2. Vgl. Consecratio.

Kreis der Opferberechtigten.

Nicht zu allen Altären ist der Zutritt jedem gestattet; die Hausaltäre sind nur für die Mitglieder der Familie, die Altäre der Geschlechter, der Phratrien, der religiösen Vereine, der Thiasoi, der für einen bestimmten Kult (insbesondere eines Heros oder Toten) gestifteten Genossenschaften dürfen nur für die Mitglieder der betreffenden Verbände benützt werden. Auch ganz willkürliche Beschränkungen konnten bei privaten Altären bestimmt werden. Dagegen darf an den unter staatlicher Obhut stehenden Altären wohl jeder Bürger opfern (μετέχειν τῶν ἱερῶν), gegen dessen Person keine besonderen religiösen Bedenken obwalten. Fremde sind in der Regel, aber nicht immer ausgeschlossen (Eurip. El. 795), Sklaven haben nur am Hauskulte Anteil (Aesch. Agam. 1036f.). Aber das Benützungsrecht der Bürger beschränkt sich in der Regel darauf, dass sie das Opfer zum A. bringen und der Ceremonie beiwohnen dürfen. In der Regel darf an den öffentlichen Altären nur der Priester des betreffenden Gottes selbst hantieren (Plato Leg. X 909 d). Im Tempelrecht von Alea (Bull. hell. XIII 281f.) wird eine Strafe für denjenigen bestimmt, der auf eigene Hand ein Opferfeuer auf dem A. entzündet. Es sollte wohl dem Priester sein Anteil am Opfertier gesichert werden. Es wird daher auch verboten παραβώμια θύειν (CIA II 610) und bei Kultgenossenschaften eine Strafe für den festgesetzt, der nicht auf dem bestimmten A. opfert, CIA II 841 b Z. 53. Liberaler war man in diesem wie in andern Punkten in Oropos; vgl. Ἐφημ. ἀρχ. 1885, 94 (v. Wilamowitz Herm. XXI 91).

Bestimmung der Altäre.

Die Art der Opfer, die auf dem A. gebracht [1687] werden dürfen, ist durch genaue Bestimmungen geregelt, die auf dem A. oder einer daneben befindlichen Stele aufgeschrieben sind, soweit sie nicht von vornherein als bekannt gelten konnten. Es giebt Feueraltäre und feuerlose Altäre (Laert. Diog. VIII 13. Stengel 71). Unter den Feueraltären werden unblutige Altäre (z. B. der A. der paphischen Aphrodite, Tac. hist. II 3. Verg. Aen. I 416) von den ungleich zahlreicheren Altären, die blutigen Brandopfern bestimmt sind, geschieden. Auch die Art der Spenden konnte unter Umständen für einen einzelnen A. besonders geregelt werden; es giebt νηφάλιοι βωμοί, an denen also kein Wein, nur μελίκρατον, νηφάλια μειλίγματα (Aesch. Eum. 107), Honiggüsse ausgegossen werden dürfen (CIA II 1651). Bei Brandopferaltären ist oft auch genau Gattung, Geschlecht und Alter der Opfertiere bestimmt (s. Opfer). Manchmal aber lässt man ‚jeden opfern, was er will‘, Ἐφημ. ἀρχ. 1885, 94 (Oropos); vgl. Conze Reise auf Lesbos Τ. IV 3. Collitz Dialectinschr. 293. Einen gleichmässigeren Typus haben die römischen leges arae, in denen die Art des Opfers, wohl auch die Opfertage bestimmt sind; vgl. CIL VI 826 (lex der ara incendii Neroniani), die ara Iovis in Salona, CIL ΙII 1933, die ara Augusti zu Narbo, CIL XII 4333 (Jordan Krit. Beiträge 250); als massgebend gilt meist der Brauch der ara Dianae in Aventino.

Herrichtung des Altars.

Vor dem Opfer wird der A. neu in Stand gesetzt und erhält wenigstens an dem Hauptfest des Jahres auch ein festliches Aussehen. Er wird mit neuem Überzug versehen, auch mit Öl gesalbt oder gewaschen, um glatt und glänzend zu erscheinen, περιαλεῖψαι, λευκῶσαι, κονιᾶσαι, ersteres auch von Steinblockaltären, letzteres vorzugsweise von ,gemauerten‘ Altären (auch vom olympischen Aschen-A., Paus. V 13, 11) gesagt; vgl. CIA II 834 b II Z. 47f. Bull. hell. XIII 162f. (Δελτ. ἀρχ. 1888, 187f.) Z. 22. Homolle Bull. hell. XIV 494, 3. 497f. Dazu wird, wie die delischen Inschriften lehren, Pech, Nitron, Asche und Kalk und dgl. verwendet. Aber auch anderweitig werden die Altäre geschmückt (κοσμεῖν, vgl. Plut. Demosth. 27. CIL XI 944: sarcire reficere coronare. ΧII 4333: tergere ornare reficere), insbesondere mit Blumen (Xenophan. frg. 1, 18 Bgk. Verg. Aen. ΙII 64. Ovid. trist. IIΙ 13, 15), mit Kränzen, Zweigen, Kräutern (Ter. Andr. IV 3, 11. Hor. Od. IV 11, 7. Serv. Aen. ΧII 120) und wollenen Binden (Verg. Aen. IV 459. Prop. IV 6, 6. Ovid. fast. ΙII 30; her. VII 100), vgl. die Inschrift Bull. hell. 1882, 122f. (στεφανώματα ἐπὶ βωμούς), die Vasenbilder Compte rendu St. Pétersbourg 1862 Τ. VI. Mon. d. Inst. IX 46. Kekulé Vasengemälde zu Bonn Τ. I u. a. m. Auch die Hörner der geopferten Tiere, mitunter selbst die fleischentblössten Tierschädel, hat man einem primitiven Brauch folgend manchmal zum Schmuck an dem A. befestigt.

Der Altar beim Brandopfer.

Für die allmähliche Entwicklung des Opferritus bei den Griechen und seine örtlichen Verschiedenheiten, ebenso wie für weitere Einzelheiten, muss auf den Artikel ‚Opfer‘ verwiesen werden. Das zu festeren Formen erstarrte römische Ceremoniell stimmt im wesentlichen mit dem griechischen [1688] überein; vgl. Dionys. Hal. A. R. VII 72. Pauly Realencyclop. VI 671ff. Vor Beginn des Opfers werden um den Α., auf dem das Feuer entzündet ist, die Opfergeräte herumgetragen (ἐπιδέξια Arist. Pac. 957; vgl. Rossbach Röm. Ehe 335), der A. wird mit Wasser besprengt (Arist. Lysistr. 1129. Eur. Iph. 1568; El. 792. Athen. IX 409 b), Gerste, Zweige, Weihrauch, Kräuter, Früchte u. dgl. werden ins Feuer geworfen (Eur. El. 802; s. προχύται). Dann werden die Tiere an den A. herangeführt und durch den Priester geweiht, indem er sie mit Lustralwasser besprengt, mit Gerste bestreut (s. Immolatio) oder ihnen ein Haarbüschel abschneidet, das dann ins Feuer geworfen wird (κατάρχεσθαι τοῦ ἱερείου; vgl. Verg. Aen. VI 245. Martha Sacerdoces athéniens 82), eine Sitte, die vom Sühnopferritus entlehnt ist und bei Menschenopfern allgemein nachweisbar ist; vgl. Plut. Them. 13. Eurip. Iph. Taur. 40. 623, die Busirisvase Wiener Vorlegeblätter IIΙ T. 8, 3, die Bilder des Iphigenienopfers Helbig Wandgemälde 1305. Raoul-Rochette Monum. inéd. 26 b (Wiener Vorlegebl. V T. 9, 3). Dann wird das Tier durch die Gehülfen des Priesters geschlachtet, in der Regel unmittelbar neben dem A. (mactare ad aram, ante aras Ovid. met. VIII 763. Verg. Aen. IX 624), bei grösseren Altären auf dem Vorplatz, der πρόθυσις, manchmal auch allgemein ἐν περιβόλῳ τοῦ ἱεροῦ (CIA II 467 Z. 11). Kleinere Tiere werden auch oberhalb des A.s geschlachtet (vgl. Arist. Pac. 1017f.) ursprünglich wohl nur bei Reinigungs- (Sühn-)Opfern, denen dieser Brauch entlehnt scheint; vgl. die Darstellung des Iphigenienopfers auf etruskischen Aschenurnen (auch das Bild des Timanthes [vgl. Helbig Camp. Wandgem. 1304] ist vielleicht ähnlich aufzufassen). Das ,Heben der Opferrinder‘, das in Athen zu den Aufgaben der Epheben gehört (CIA II 467 Z. 10: ἤραντο τοὺς βοῦς. CIA IV 2, 35 b Z. 22. Theophr. Char. 28. A. Mommsen Heortologie 256) bezieht sich wohl nur auf das Herbeitragen zur Prothysis; vgl. auch Eurip. El. 812. Nachdem das Tier auf dem Opfertisch kunstvoll zerlegt worden ist, werden die der Gottheit zugewiesenen Teile, die ἱερώσυνα, auf dem A. vollkommen verbrannt (Eur. Iph. Aul. 1602. Verg. Aen. VI 248. IX 349), dabei Weinspenden, wie auch schon vorher, darüber gegossen. An dem A.-Feuer werden, wie es scheint, bei kleineren Opfern auch noch die Eingeweide geröstet (Gerhard Auserles. Vasenb. IIΙ 155; vgl. Flasch Angebl. Argonautenbilder 22f. Schreiber Kulturhist. Bilderatl. Τ. ΧIIΙ 8 u. ö.), die grösseren Stücke Fleisch aber wohl auch da, wo nichts aus dem Heiligtum hinausgetragen werden darf, auf einem besonderen Herd zubereitet. Der dem ,Sühnopfer‘ entlehnte Brauch, den A. mit Blut zu bespritzen, war wohl auch bei anderen Opfern ziemlich verbreitet (nur bei Einleitungsopfern?), wie die blutbefleckten Altäre zahlreicher Vasenbilder erraten lassen; vgl. Schol. Arist. Pac. 1019 (vom A. der Eirene) οὐχ αἱματοῦται; Luk. de sacrif. 13 τὸ αἷμα τῷ βωμῷ περιχέων.

Wie auf die gewöhnlichen Speiseopfer mancher Brauch der ,Sühn‘- oder ,Schlacht‘-Opfer (σφάγια) übergegangen ist, so sind auch diese [1689] Opfer, bei denen der Gottheit nicht das Fleisch (als Speise), sondern das Blut (d. h. das Leben) dargebracht wird, vielfach in Beziehung zum A. getreten. Interessant ist die Inschrift von Mykonos, Dittenberger Syll. 313, wo von einer grossen Anzahl Opfertiere für Acheloos nur drei πρὸς τῷ βωμῷ, die anderen εἰς τὸν ποταμὸν geschlachtet werden (Stengel Jahrb. f. Phil. 1891, 450); die Opfer an Flussgötter sind eben wenigstens teilweise auf der Stufe der Sühnopfer stehen geblieben. Bei Reinigungsopfern, mit denen Versammlungen eröffnet werden, scheint man die kleineren Tiere auf dem A. selbst verbrannt zu haben (χαρποῦν CIA ΙII 77. Dittenberger Syll. 364 καυτός; κήϋος vgl. CIA II 545 Z. 34. Paton-Hicks Inscr. of Cos 37 Z. 31. 39 Z. 9). Doch darf man nicht annehmen, dass alle ὁλοκαυτώματα (hostiae prodigivae Fest. p. 250; Acta der Ludi saeculares, Mon. ant. d. Lincei I 3 = Ephem. ep. VIII 227f. I Z. 91) auf den Altären verbrannt worden sind. Ein wesentliches Moment bei dieser Art von Opfern ist das Ausgiessen des Blutes über den A.; vgl. Zos. hist. II 5: τοὺς βωμοὺς καθαιμάξας ὁλοκαυτεῖ τὰ θύματα. Derselben Sitte entspringt es, wenn in Sparta der A. der Artemis Orthia mit dem Blute gegeisselter Knaben benetzt wird (Rudiment eines Menschenopfers); vgl Paus. IIΙ 16, 10. Plut. Lyc. 18. Bei gewissen Opfern endlich wird der A. vollkommen ausgeschlossen; es sind die θυσίαι ἀποβώμιοι (Hesych. s. ἀποβώμιος. Eustath. zu Il. IX 518 p. 727; Od. ΧII 252 p. 1728); hier dürfen die Tiere nicht mit dem A. in Berührung kommen (Tac. hist. II 3; vgl. παραβώμια ῥέξαι Kaibel Epigr. 872, 3, wo aber der Zusammenhang unklar ist).

Der Altar bei anderen religiösen Handlungen.

Aus der Heiligkeit des A.s einerseits, aus der Rolle, die er beim Brandopfer spielt, andererseits ergiebt sich die Bedeutung, welche dem A. bei zahlreichen Akten des religiösen Lebens zukommt. Unmittelbar an das Brandopfer und an den Verlauf des heiligen A.-Feuers knüpft eine eigentümliche Art von Mantik (s. d.) an; vgl. Röm. Mitt. V 325. Wie man beim Opfer rings um den A. geht, umwandeln die Festprocessionen den Α., Sing- und Tanzchöre nehmen ihn zum Mittelpunkt; schon Hesiod lässt die Musen um den A. des Zeus auf dem Helikon tanzen (Theog. 5); vgl. Callim. in Del. 312. Auf den Stufen des A.s, auf denen der Priester seinen gottgefälligen Dienst verrichtet, erscheinen bei festlichen Agonen (s. d.) auch der Dichter und Sänger, die in diesem Augenblicke auch als Diener der Gottheit erscheinen; s. θυμέλη, βῆμα.

Auch bei gewissen Formen der Mysterienweihe (s. d.) und der Reinigung von Blutschuld sitzt der Schuldige wie ein Schutzflehender auf den Stufen des A.s; vgl. Aesch. Eum. 280f. Paus. I 37, 4 und die zahlreichen Vasenbilder von Orestes Entsühnung; s. Sühne. Bei feierlichem Beten, das ja in der Regel an ein Opfer sich anschliesst, fasst man mitunter mit der Hand an den A., ein insbesondere bei den Römern eingebürgerter Brauch; vgl. das athenische Relief Athen. Mitt. IIΙ 16 (Friederichs-Wolters 1146), auf dem einer der Adoranten an die Ecke des A.s greift. Verg. [1690] Aen. IV 219. VI 124 und Servius z. d. St. Varro bei Macrob. ΙII 2, 8. Namentlich aber ist es Sitte beim Schwur, den ein (holokaustisches) Opfer begleitet καθ’ ἱερῶν νεοκαύτων Mus. ital. di antich. dass. ΙII 563f. CIG 3137), den A. mit der Hand zu berühren (s. Eid); vgl. die Demotionideninschrift von Dekeleia CIA II 841 b (Amer. journ. of archeol. V 138f.) В 17: μαρτυρεῖν δὲ τοὺς μάρτυρας καὶ ἐπομνύναι ἐχομένους τοῦ βωμοῦ. Demosth. LIX 78: ὅταν ἐξορκοῖ τὰς γεραράς ἐν κανοῖς (καυτοῖς ?) πρὸς τῷ βωμῷ. Arist. Ἀθην. πολ. 55, 5: πρὸς τὸν λίθον, ἐφ’ ᾧ τὰ τόμι’ ἐστίν, ἐφ’ οὗ καὶ οἱ διαιτηταὶ ὀμόσαντες ... ἀποφαίνουσι, ἀναβάντες δ’ ἐπὶ τοῦτον ὀμνύουσι (die Archonten). Mus. ital. di antich. class. IIΙ 571 (CIG 2561b) Z. 27f.: ἀναβάντες επὶ τὸν βωμὸν ... σφαγιασθέντος ἱερείου ὠμόσαμεν.. Verg. Aen. ΧII 201. Corn. Nep. Hann. 2 u. ö. Aus der Geltung des A.s als eines heiligen Steines erklärt es sich auch, wenn bei wichtigen Abstimmungen die Stimmsteine auf den A. niedergelegt werden; vgl. die Vase des Duris Klein nr. 13 (Wiener Vorlegeblätter VI Τ. 1). Plato Leg. VI 735 С: φέρειν δ’ ἐπὶ τὸν τοῦ θεοῦ βωμὸν ἕκαστον (scil. πινάκιον). Herod. VIII 123: διενέμοντο τὰς ψήφους ἐπὶ τοῦ Ποσειδέωντος τῷ βωμῷ. CIA II 841b Z. 18 (vgl. Z. 25) φέροντας τὴν ψῆφον ἀπὸ τοῦ βωμοῦ. Plut. Per. 32; Them. 17. Demosth. XVII 134 u. ö.

Bedeutung des Altars im öffentlichen Leben.

Mit dem A. als einer heiligen Stätte, die unter dem besonderen Schutze der Gottheit steht, ist auch ein weitgehendes Asylrecht (s. d.) verbunden. Wie der Hausherr den an seinen Herd oder Haus-Α. Geflüchteten schützen soll, so soll die gesamte Bürgerschaft den Flüchtling, der sich an einen Öffentlichen A. gesetzt hat, als unverletzlich betrachten. Indem der Schutzflehende den A. berührt, ist er (ebenso, wie wenn er das Kultbild umfasst) in unmittelbarer Weise mit der Gottheit verknüpft; die auf dem A. niedergelegten Zweige vertreten gewissermassen die Person des Schutzflehenden. Antike Darstellungen zeigen uns Schutzflehende auf den Stufen (bei grösseren Altären) oder auch obenansitzend (bei kleineren Altären); vgl. die Darstellungen vom Tode des Priamos (Röm. Mitt. ΙII 108f.), das Terracottarelief Ann. d. Inst. 1859 Т. О (mit einem an den A. geflüchteten Sklaven vor der Theater-Skene), die Vasen Petersburg Eremitage 452. Neapel Museo Nazionale 1760 H. (Wiener Vorlegebl. III Т. III 2. В Т. IV 3 u. a.). Κρεῖσσον δὲ πύργου βωμὸς ἄρρηκτον σάκος sagt Aesch. Suppl. 180; im privaten und öffentlichen Leben wird so die Heiligkeit des A.s ein wichtiges Moment; wer sich dagegen vergeht, ladet schwere Schuld auf sich, die umfassender Sühne bedarf. In manchen politischen Verwicklungen hat dieses Asylrecht eine hervorragende Rolle gespielt, es genügt hier, an das ἄγος Κυλώνειον Thukyd. I 126 u. a. zu erinnern. Vielfach haben darum auch die Dichter dieses tiefgreifende Motiv verwertet, man denke an Priamos, der am A. des Herkeios, an Troilos, der am A. des Apollon ermordet wird, an Aeschylus Supplices, an Euripides Andromache und Herakliden u. а. Andererseits kann derjenige, der sich gegen göttliche Gesetze vergangen hat, auch von [1691] der Teilnahme am Altarkult ausgeschlossen werden, vgl. die Inschrift Arch. Zeitg. XXXVIII 118 (Vertragsbrüchige sollen vom A. hinweggewiesen werden).

Aus der Gewohnheit, sich um einen A. zu versammeln, hat sich der Brauch ergeben, auch in Volksversammlungen von der Trittstufe des A.s herab zu der Menge zu reden (s. βῆμα), wobei der Redner durch die Heiligkeit des A.s mitgeschützt erscheint. Mit dem Ansehen und der Heiligkeit des A.s hängt es endlich zusammen, dass man wichtige Volksbeschlüsse mit Vorliebe πρὸς τῷ βωμῷ gleichsam unter dem besonderen Schutze des A.s aufstellt, ebenso Ehrenstatuen (z. B. Dittenberger Syll. 252. Inscr. of the Brit. Mus. II 343), die so den ausgezeichneten Platz des A.s teilen sollen.

Litteratur

P. Berthald de ara, in Graevii thes. antiq. Rom. VI 154ff. Montfaucon Antiqu. expl. II 1 lib. III. Hermann-Stark Lehrbuch d. gottesdienstl. Altertümer 1858. Schömann Griechische Altertümer II³. Stengel Sacralaltertümer (Handbuch d. Altertumswissensch. V 3). Marquardt-Wissowa R. St.-V. ΙII². Bötticher Tektonik der Hellenen II² 462ff. Curtius Altäre von Olympia (Abh. Akad. Berlin 1881). Lübbert Commentationes pontificales (Berlin 1859) 96ff. Daremberg et Saglio Dictionn. I 347ff. A. de Molin de ara apud Graecos, Diss. Berlin 1884.

[Reisch. ]