RE:Cartima

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Stadt in Hispania citerior
Band III,2 (1899) S. 16261627
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Cartima, Stadt in Hispania citerior. In dem wahrscheinlich auf Claudius Quadrigarius beruhenden Bericht über die hispanischen Feldzüge der Propraetoren Ti. Gracchus und L. Albinus (Liv. XL 35, 1. Wilsdorf Fasti Hisp. prov. 87) wird neben Munda Certima genannt, in einer oft behandelten Stelle bei Livius (XL 47, 1ff.). Sie einigen sich dahin, ut in Vaccaeos Albinus, Gracchus per Lusitaniam iret, in Celtiberiam inde reverteretur, si maius ibi bellum esset in ultima Celtiberiae penetraret. Gracchus [si Gracchus maius sibi bellum .... penetraret die Hs.] Mundam urbem primo vi cepit ..., donec ad praevalidam aliam urbem – Certimam appellant Celtiberi – pervenit. Durch diese einfachste Herstellung des Textes (der Name Gracchus war an eine falsche Stelle geraten) ergiebt sich als das Gebiet für die kriegerische Thätigkeit des Gracchus Lusitanien, d. h. nach dem älteren Sprachgebrauch [1627] die ganze Ulterior, und in dieser ist mithin wie Munda so auch Certima zu suchen, nicht in Keltiberien; dass die Keltiberer sie so benannt hätten, ist ein Fehler des Livius oder seiner Quelle. Auch nachher werden die Keltiberer im weiteren Sinne statt der Iberer erwähnt; bei der gänzlichen Unklarheit über die Sitze der Völkerschaften, die in den Berichten der römischen Quellen herrscht, fällt das nicht ins Gewicht. Wie es unzweifelhaft nur ein Munda gab (s. d.) in der Ulterior, so ist auch Certima unzweifelhaft nicht verschieden von dem durch zahlreiche Inschriften bezeugten Cartima unweit Malaca, dem heutigen Cartama (CIL II p. 247. 876); Certima kann, wenn es nicht ein Fehler der Überlieferung ist, eine ältere gleichberechtigte Schreibung sein. Um ein keltiberisches Munda und Certima neben den beiden gleichnamigen Städten in der Ulterior zu erweisen, sind ein paar Meilensteine des Hadrian gefälscht oder wenigstens interpoliert worden (CIL II 464*. 465*; vgl. Suppl. p. 51*). C. scheint, vielleicht infolge jener humorvollen Verhandlung, von der Livius berichtet, obgleich es sich nach Erlegung der ihm auferlegten Busse den Römern ergeben hatte, damals oder später seine Freiheit wieder erhalten zu haben; vierhundert Reiter von seinen Bürgern traten in das römische Heer. Dass es nach Claudius Zeit eine civitas libera war, macht das damals an seiner Spitze stehende Beamtencollegium von decemviri wahrscheinlich (CIL II 1953); zehn Gesandte verhandelten schon mit Ti. Gracchus (Liv. XL 47, 3 veniunt legati [X] ex oppido und 4 post paucos dies alios decem legatos – aus einer Nachbargemeinde – secum adduxerunt). Unter Vespasian wurde es ein municipium (CIL II 1956. 5488) civium Latinorum mit den üblichen Magistraten und Priestern; die römischen Bürger gehörten zur Tribus Quirina (CIL II 1953 und die Anm. dazu p. 876). Die Inschriften erwähnen Hallen, Bäder, Piscinae und Statuen des Mars, der Venus und des Cupido, sowie des Kaisers Claudius. Doch scheint die Stadt stets nur klein und unbedeutend gewesen zu sein.