RE:Cassianius 1

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Latinius Postumus, M., Gegenkaiser d. Gallienus
Band III,2 (1899) S. 16561667
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Cassianius. 1) M. Cassianius Latinius Postumus, Gegenkaiser des Gallienus (253–268 n. Chr.) in Gallien, einer der sog. 30 Tyrannen, von 258/59–268/69.

I. Quellen. a) Die schriftstellerischen Quellen über Postumus sind ziemlich dürftig und verworren. Zunächst die kurze, wenig Thatsachen enthaltende Lebensbeschreibung in der Historia Augusta, verfasst von Trebellius Pollio (tyr. trig. 3), dann einzelne Notizen in desselben Autors Biographie der Gallieni, des Claudius, in Vopiscus Vita Aurelians und Probus (im folgenden citiert als Gall., Claud., Aur. und Prob.). Dazu kommen die späteren Autoren Zosimus I 38, 2. 40, 1 und Zonaras XII 24, der hier nicht blos auf Zosimus zurückgeht, und die kurzen, aber zum Teil wichtigen Nachrichten bei Vict. Caes. 33, 7. 8; epitome 32, 3. Eutrop. IX 9, 1. 11, 1 (= Oros. VII 22, 10f. Euseb.-Hieronym. chron. a. Abr. 2284. Ioann. Ant. frg. 152, FHG IV 598, dessen Text aber durch Verschulden des Excerptors corrumpiert ist). Dio contin. V 223 Dindorf. Polem. Silv. Mommsen Chron. min. I 521. Vgl. Amm. Marc. XXI 16, 10. Der Brief Valerians an die Gallier (tyr. trig. 3, 8–11) lässt in mehrfacher Hinsicht Zweifel an seiner Echtheit zu. Überhaupt sind Zosimus, Victor und Eutrop bei aller Kürze die verlässlichsten Quellen (vgl. Mommsen R. G. V 149, 2), weniger Zonaras; vgl. auch A. Enmann Philol. Suppl. IV 377–379.

b) Einige Meilensteine, die von Postumus erhalten sind, geben uns dessen vollständigen Namen. Diese Inschriften finden sich verzeichnet bei A. H. de Villefosse Rev. arch. XXXVII (1879) 263–270. Einige davon mitgeteilt von Dessau Inscr. sel. I nr. 560–562. Hinzugefügt muss werden eine Grabschrift, welche nach Postumus erstem Consulat datiert ist (CIL XIII 633). [1657]

c) Die am reichlichsten fliessende Quelle für die Geschichte des Postumus bilden die Münzen, die aber nur auf vereinzelte Thatsachen und Zustände Schlüsse erlauben, ohne ein continuierliches Bild von der Regierung dieses Usurpators zu liefern. Die Münzen finden sich bei Eckhel VII 437–447. I 74. Mionnet I 83 nr. 223. Cohen VI² 14–64 nr. 1–453 (im folgenden nach den Nummern citiert). J. de Witte Recherches sur les empereurs qui ont regné dans les Gaules au IIIème siècle de l’ère chrétienne, Lyon und Paris 1868; enthält ein Verzeichnis der Münzen samt Abbildungen. Vgl. R. Mowat Les ateliers monétaires impériaux en Gaule, Revue numism. XIII (1895) 134–176. A. de Belfort Annuaire de numism. 1887, 303. A. v. Sallet Ztschr. f. Numismatik VI 63–66. Ad. Erman Ztschr. f. Numism. VII 347–351. Über Münzfunde s. Schiller 831, 3.

d) Neuere Litteratur. H. Schiller Geschichte der römischen Kaiserzeit I 2, 813. 827–833. 855, 3. E. Herzog Geschichte und System der römischen Staatsverfassung II 1, 554. 560–562. V. Duruy Histoire des Romains VI 430–433. 436f. Th. Bernhardt Geschichte Roms von Valerian bis zu Diocletians Tod I 19–22. 58–70. 89–92. 283–295. Th. Mommsen Römische Geschichte V 149–151; vgl. 441, 1. E. v. Wietersheim-F. Dahn Geschichte der Völkerwanderung I 206f. 625–630. H. Düntzer Postumus, Victorinus und Tetricus in Gallien, Rhein. Jahrb. IV (1844) 45–58 und seither öfter, namentlich ebd. XII (1848) 158–172 XLIII (1867) 212–219. M. A. Roger Chronologie du règne de Postumus, Revue hist. LXI (1896) 1–9. E. Klebs Prosopogr. imp. Rom. I 309–311. B. Niese Grundriss der röm. Gesch. 219f.; vgl. J. J. Bernouilli Römische Ikonographie II 3 (1894), 176f.

II. Postumus Vorleben und seine Erhebung. a) Postumus war von niedriger Abstammung; über sein Privatleben ist nichts bekannt (tyr. trig. 5, 8. Eutrop. IX 9, 1). Aus dem wahrscheinlich unechten Brief Valerians an die Gallier (tyr. trig. 3, 9–11) erfahren wir, dass er nicht nur ein tüchtiger Militär, sondern auch ein trefflicher Jurist war und von diesem Kaiser mit der Verwaltung Galliens und dem Schutze der Rheingrenze betraut wurde (Transrhenani limitis dux et Galliae praeses, vgl. Mommsen Herm. XXV 232, 7 und Röm. Gesch. V 149, 2). Letzteres wird auch sonst berichtet (Zosim. I 38, 2. Zonar. XII 24. Vict. Caes. 33, 7). Dass Valerian seiner Leitung Gallienus unterstellt habe, beruht auf einem andern Brief Valerians (Aur. 8, 2–4), der nicht minder gefälscht erscheint; was darin über Gallienus gesagt wird, kann sich nicht auf einen gereiften Mann beziehen, der ja Gallienus damals schon war. Vielmehr wird man annehmen müssen, dass der Fälscher (der keineswegs Vopiscus selbst sein muss) diesen Irrtum in Verwechslung mit Gallienus älterem Sohn, dem Caesar Valerianus, begangen hat, den sein Vater dem Postumus zur Ausbildung übergab (tyr. trig. 3, 1; die Benennung Saloninus an dieser Stelle sowie bei Zosim. I 38, 2 ist unrichtig; denn sie lässt sich nur für Gallienus jüngeren Sohn nachweisen, während wir es hier sicher mit dem älteren zu thun haben; ebenso verhält es sich mit Zonaras Bemerkung [XII 24], dieser Sohn sei mit [1658] dem Vater gleichnamig gewesen). Nun berichten Zosimus (a. a. O.) und Zonaras (a. a. O.) allerdings, dass Gallienus zum Hüter seines Sohnes Silvanus (Ἀλβανός bei Zonaras ist blos verschrieben) bestellte. Allein auch das mag richtig sein, und eben der unbestimmt abgegrenzte Wirkungskreis dieser beiden Männer scheint die nächste Ursache des Streites gewesen zu sein. Den Anlass dazu fand Postumus nicht allzu schwer.

b) Als er in Verfolgung der ihm gestellten Aufgaben einen Plünderungseinfall der Germanen zurückgeschlagen und ihnen die geraubte Beute wieder abgenommen hatte, verteilte er dieselbe unter seine Soldaten. Silvanus hingegen erklärte dieses Vorgehen für unrechtmässig und bestand auf Herausgabe der Beute. Nun fand Postumus mit leichter Mühe Rückhalt bei der habsüchtigen Soldateska, die ihn zum Kaiser ausrief. Er beantwortete Silvanus Forderung damit, dass er gegen Köln zog, wo der junge Valerian residierte, und die Stadt so lange belagerte, bis die Besatzung gegen Auslieferung des Caesars und seines Beraters capitulierte, die Postumus beide töten liess (tyr. trig. 3, 2. Zos. I 38, 2. Zon. XII 24. Vict. Caes. 33, 7; epit. 32, 3. Eutrop. IX 9, 1. Oros. VII 22, 10). Trebellius Pollio kennt wohl noch eine andere Version (tyr. trig. 3, 3; Gall. 4, 3), wonach die Gallier den Caesar getötet, weil sie eine Knabenherrschaft nicht ertragen wollten, und Postumus zum Kaiser ausgerufen hätten; dieser Version ist aber, da die Begründung nicht zutrifft und ihre Tendenz doch ersichtlich ist, weniger Glauben zu schenken, obwohl sie sich ausdrücklich auch bei Dio contin. V 223 Dind. findet. Hingegen steht soviel fest, dass die Gallier hinterher die Erhebung durch die Soldaten und die That des Postumus billigten, da sie sich unter dem thatkräftigen und energischen Mann, der bereits hinreichende Proben seiner Stärke und Tapferkeit abgelegt hatte, sicherer fühlten, als unter der schwachen Regierung des Gallienus, wo sie den beständigen Einfällen der Germanen fast schutzlos preisgegeben waren, während das Reich seiner Auflösung entgegenzueilen schien. Kein Wunder daher, dass Postumus in Gallien bald allgemein anerkannt war (tyr. trig. 3, 4).

c) Zeit der Erhebung. Die eben geschilderten Ereignisse fanden statt nach dem Zug des Gallienus gegen den Empörer Ingenuus im J. 258 (tyr. trig. 9, 1); denn bei dieser Gelegenheit hatte Gallienus den Rhein verlassen (Vict. Caes. 33, 1. 2) und seinen Sohn in Köln zurückgelassen (keinesfalls ist die Mitteilung bei Zonar. XII 24 zu brauchen, dass Gallienus indessen gegen die nach Galatien eingefallenen Gothen zog). Andrerseits ersieht man aus der Inschrift CIL XI 826, dass Gallienus älterer Sohn spätestens im Laufe des J. 259 starb. Es könnte Postumus also 258 oder 259 zum Kaiser ausgerufen worden sein. Um nun diesen Zeitpunkt genauer zu bestimmen, sei zunächst auf die Thatsache hingewiesen, dass wir von den Emissionen der Münzstätte Tarraco nur eine Münze des Gallienus mit dessen VII. trib. pot. (10. Dec. 258–9. Dec. 259) besitzen, keine aber aus einem späteren Jahr (A. Markl Numism. Ztschr. XVI 1884, 411f.), es muss also ganz kurze Zeit nach dem 10. December 258 die Prägung hier eingestellt worden sein. Nun wissen wir, [1659] dass unter Gallienus die Franken in Gallien einfielen, dasselbe plündernd durchzogen und nach Spanien gelangten, wo sie Tarraco eroberten und fast gänzlich zerstörten; ein Teil dieses Volkes soll sogar nach Africa gelangt sein (Vict. Caes. 33, 3. Eutrop. IX 8, 2 = Hieronym. a. Abr. 2280. Zon. XII 24 ἐπολέμησε δὲ καὶ Φράγγοις; Oros. VII 22, 7. 41, 2 erzählt, dass die Germanen unter Gallienus Regierung 12 Jahre lang in Spanien gehaust hätten, was natürlich übertrieben und nur eine allgemeine Angabe ist). Man wird kaum fehlgehen, wenn man mit dieser Zerstörung Tarracos das Einstellen der Prägung in dieser Münzstätte in Zusammenhang bringt und zugleich annimmt, dass eben diese Franken es waren, welche unbemerkt über den Rhein gekommen waren, und welche dann von Postumus zurückgetrieben wurden. Da nun Postumus bei diesem Anlass zum Kaiser ausgerufen wurde, so fällt das letztere Ereignis nach dem 10. December 258. Dieser Ansatz wird fast zur Gewissheit durch einen Grabstein aus Burdigala (CIL XIII 633), welcher datiert ist V K. Febr. Postumo cos. Einen Consul ordinarius mit dem Cognomen Postumus giebt es im 3. Jhdt. (dem die Inschrift angehört) nicht, und dass man in dieser Zeit nach einem Consul suffectus datiert hätte, und vollends in den Provinzen, ist durchaus ausgeschlossen; da es überdies auffällig ist, dass nicht das Consulnpaar, sondern nur ein Consul genannt ist, so wurde mit Recht vermutet (vgl. Renier Comptes rendus de l’acad. des inscr. 1869, 100–103), dass hier nur der Kaiser Postumus, und zwar während seiner Regierung gemeint sein könne. Wir haben somit einen vom 28. Januar datierten Stein aus dem ersten Consulatsjahr des Kaisers Postumus vor uns. Nun wissen wir aber aus den Münzen, dass dessen dritter Consulat zusammenfällt mit der III. trib. pot. (s. u.), also muss er den ersten Consulat gleich in seinem ersten Regierungsjahre bekleidet haben, und da uns hier aus der Zeit dieses ersten Consulats das Datum des 28. Januar entgegentritt, so muss der Beginn des ersten Regierungsjahrs, also Postumus Regierungsantritt, zwischen einem 10. December und einem 28. Januar liegen. Nach dem früher Gesagten können wir somit die Erhebung des Postumus zwischen 10. December 258 und 28. Januar 259 ansetzen.

Noch engere Grenzen zu ziehen, etwa mit dem Hinweis darauf, dass Postumus den ordentlichen Consulat doch schon am 1. Januar angetreten haben musste, ist kaum statthaft. Denn da Postumus ein neues Reich begründete, das er doch nach römischem Muster bildete, musste er gleich von Anfang seiner Regierung an Consules ordinarii einsetzen, beziehungsweise selbst den Consulat antreten, gleichviel auf welchen Tag des Jahres dieser Anfang fiel.

III. Regierung. a) Name und Titel. Auf Inschriften und Münzen findet sich sein voller Name M. Cassianius Latinius Postumus, welchen nur die Epitome 32, 3, allerdings arg verstümmelt, wiedergiebt als Cassius Latienus (oder Labienus) Postumus; sonst nennen ihn die Schriftsteller einfach Postumus (Ποστούμιος bei Dio contin. a. a. O.), ebenso wird er genannt in der Angabe seines Consulats auf einer Inschrift (CIL XIII 633); nur irrigerweise lautet tyr. trig. 6, 6 sein [1660] Name Iulius (oder Iunius) Postumus (in einem angeblichen Citat aus Iulius Atherianus, dessen Name vielleicht zur Irrung Anlass gegeben hat; Rühl Rh. Mus. XLIII 597 will hier divus einsetzen). Als Kaiser heisst er mit vollem Namen und Titel: Imp. Caes. M. Cassianius Latinius Postumus Pius Felix, invictus Augustus, Germanicus maximus, pontifex maximus, tribunicia potestate, consul, pater patriae, proconsul (CIL II 4943). Wenn Postumus die übliche Zählung nach dem tribunicischen Neujahr eingehalten hat, und wir haben keinen Grund daran zu zweifeln, dann würde der obigen Berechnung zufolge seine erste trib. pot. bis zum 9. December 259 reichen, seine XI. trib. pot. mit dem 10. December 268 beginnen. Die Bezeichnung invictus und der Titel proconsul kommen auf den Münzen nicht vor. Hingegen findet sich nur dort die Benennung imperator nach der Angabe der trib. pot., womit früher überall, wo Iterationen hinzugefügt waren, die thatsächliche Ausrufung zum imperator bezeichnet wurde (vgl. Mommsen St.-R. II³ 781f.). Aber bei Postumus sowie gleichzeitig bei Gallienus scheint es zum erstenmal vorgekommen zu sein (wie Dessau Eph. epigr. VII p. 432–435 gezeigt hat – Seecks Widerlegung im Rh. Mus. XLVIII 196–207 ist kaum haltbar –), dass diese Angabe imperator mit einer darauffolgenden Zahl nicht die Imperatorenacclamationen, sondern die Zahl der Regierungsjahre, gezählt vom Tage des Regierungsantrittes, bedeute. Und zwar findet sich speciell bei Postumus nur imp. V (zwischen 261 und 265) und imp. X (im 10. tribunicischen Jahr); da, wie gezeigt wurde, der Tag seines Regierungsantrittes nur kurze Zeit hinter dem tribunicischen Neujahr liegt, so werden bei ihm die Zahlen bei imp. und bei trib. pot. in der Regel gleich gewesen sein, während sonst oft die erstere natürlich um 1 kleiner ist (über imp. II auf einer Postumusmünze bei Eckhel VII 438 vgl. Dessau a. a. O. p. 433, 3). Dessau hat auch bemerkt, dass gleichzeitig mit dieser Neuerung, die dann im 4. Jhdt. herrschend wurde, die Acclamationen des Heeres sich in den Siegerbeinamen geltend machten, denen nunmehr die entsprechenden Ziffern beigesetzt wurden, so dass deren Summe die Gesamtzahl der Acclamationen ergiebt. So heisst Postumus Germ. Max. V (Eckhel VII 439. Cohen 84–86. de Witte 66 pl. V). Den Siegernamen Germanicus maximus erhielt er schon im J. 260 (Dessau Inscr. 561). Consul I war Postumus 259, consul II 260, cos. III 261, cos. IV 266, cos. V 268 (irrtümlich auch auf einer Münze des J. 263; s. Eckhel VII 439).

b) Bei der Lückenhaftigkeit der Quellen ist es kaum möglich, die Regierung des Postumus nach den einzelnen Jahren geordnet darzustellen; nur im allgemeinen lässt sich die Chronologie der Ereignisse feststellen. Kaum hatte Gallienus den Rhein verlassen, um die Erhebung des Ingenuus niederzuwerfen, als die Alamannen ihre Plünderungszüge bis weit hinein in das Gebiet des römischen Reiches unternahmen und selbst in Italien erschienen. Auf ihre Bekämpfung hatte Gallienus nach der Beseitigung des Ingenuus und nach der Niederwerfung der unmittelbar anschliessenden Rebellion des Regalianus zunächst sein Augenmerk zu richten, und er konnte daher [1661] nicht gleich daran denken, die Ermordung seines Sohnes zu rächen und dem Imperium des Postumus ein Ende zu machen. Auf diese Zeit dürfte sich auch die Nachricht beziehen, dass unter Gallienus alle rechtsrheinischen Besitzungen der Römer verloren gingen (Anhang zum Provincialverzeichniss von 297, Abh. Akad. Berl. 1862, 493; vgl. 531). Andere Germanen, besonders die Franken am Niederrhein und wahrscheinlich auch ein Teil der Alamannen, wollten in gewohnter Weise nach Gallien einbrechen, stiessen aber nun wieder auf den Gegner, den sie schon kennen gelernt hatten, und der ihnen wohl gewachsen war. Gegen fünf Jahre hat Postumus siegreich mit ihnen gekämpft und ihre Einfälle dauernd von Gallien abgewendet. Seine geschickte Kriegführung zeigte sich unter anderm darin, dass er es unternahm, längs des rechten Rheinufers, also im Gebiet der Barbaren, eine Linie von Castellen zu errichten (tyr. trig. 5, 4). Auf den Erfolg dieses Unternehmens weisen vielleicht auch Münzen hin, welche den Flussgott Rhenus darstellen und als Retter der Provinz bezeichnen (salus provinciarum; Eckhel VII 445. Cohen 351–356. de Witte 287–293 pl. XVIII). Mit Recht rühmen daher die Schriftsteller, dass Postumus Gallien, welches sich in der That infolge der Raubzüge der Barbaren in argem Zustand befunden hatte, gerettet und gleichsam wiederhergestellt habe (tyr. trig. 3, 6. 4; Gall. 4, 5. Vict. Caes. 33, 7. Eutrop. IX 9, 1. 11, 1. Oros. VII 22, 10). Auch auf Münzen heisst er restitutor Galliarum (Cohen 311–322. de Witte 251–256 pl. XVI). Nicht weniger als fünf Siege hat Postumus über die Germanen errungen und aus diesem Anlass den Ehrennamen Germanicus maximus angenommen (Dessau 561. 562. CIL II 4919. Cohen 84–86. 232. de Witte 212 pl. XIV. Eckhel VII 439). Der siegreiche Usurpator erwarb sich dadurch die grösste Zuneigung der Gallier (tyr. trig. 3, 6) und wurde von ihnen als ihr Retter und Befreier begrüsst. Zahlreiche Münzen scheinen seine Erfolge zu bezeugen – allerdings ein Zeugnis, welches gerade in diesen Punkten nur mit Misstrauen zu benützen ist. Es wurden Münzen geprägt mit der Aufschrift Victoria Germanica (Eckhel a. a. O. Cohen 367–369. 371. de Witte 331–333 pl. XXI); da diese mit der trib. pot. V verbunden erscheinen, so müssen die Kämpfe gegen die Germanen mindestens bis in das J. 262 gedauert haben. Zahlreiche andere Münzen, auf denen die Victoria abgebildet ist, und die mit der Legende Victoria Aug., Felicitas Aug. etc. sowie mit Darstellungen von Gefangenen, Triumphbogen und ähnlichem versehen sind, gehen gewiss auch auf die Kriege mit den Germanen zurück. Ein Teil der Besiegten, vornehmlich Franken, traten in eine Art Bundesverhältnis zu Postumus und dienten als Hülfstruppen in seinem Heere (Gall. 7, 1; tyr. trig. 6, 2).

c) War Gallienus anfangs, wie gesagt, verhindert, den Mörder seines Sohnes zu bestrafen, so scheint er auch später infolge der Wirren im ganzen Reich nicht sobald dazu gelangt zu sein. Auch für diese Kämpfe sind die chronologischen Angaben ziemlich unsicher und zum Teil widersprechend. Der Krieg begann vor der Decennalienfeier [1662] des Gallienus (Gall. 7; allerdings ist zu bemerken, dass alle hier geschilderten Ereignisse in eine spätere Zeit fallen), die 262/3 stattfand, wurde aber noch lange nach derselben geführt (vgl. Gall. 21, 5). Nach der Besiegung der Germanen, also nach 262, muss es gewesen sein, dass Postumus sich fränkischer Hülfstruppen bediente (Gall. 7, 1; tyr. trig. 6, 2). Im 8. Jahr der Regierung des Postumus, das ist im J. 266, wurde Aureolus zu seiner Bekämpfung nach Gallien geschickt (Gall. 4, 5; ich folge hier der Conjectur E. E. Hudemanns Philol. IX 1854, 191: iam anstatt nam; dadurch wird auch wenigstens eine Schwierigkeit in der Angabe der Regierungsdauer des Postumus beseitigt, s. u.). Der Verlauf des Kampfes war demnach etwa der folgende. Gallienus Feldherr in Gallien war anfangs Theodorus (Theodotus? Gall. 4, 4), der aber nicht viel ausgerichtet zu haben scheint, weshalb Gallienus selbst nach Gallien zog. Es ist nicht anzunehmen, dass er damit so lange gewartet habe, bis er sah, dass auch Aureolus seinen Wünschen nicht entsprach, und es dürfte daher Zonaras Angabe (XII 24) zu berichtigen sein (vgl. Gall. 4, 4–6). Gallienus errang wohl einige Erfolge (Zon. a. a. O.), wurde aber später bei der Belagerung einer gallischen Stadt (Mowat p. 156f. vermutet Vienna) durch einen Pfeilschuss verwundet und gab dann die Belagerung auf (Gall. 4, 4; tyr. trig. 3, 5. Zon. a. a. O.). Wahrscheinlich damals schloss er Frieden mit Aureolus (Gall. 4, 6; tyr. trig. 11, 3), wenn dessen erster Aufstand überhaupt wirklich zustande gekommen ist (vgl. Bernhardt 82. 295). Aureolus betrieb aber die Sache sehr lässig (Zon. a. a. O.) und konnte keinen durchgreifenden Erfolg erringen (Gall. 4, 6). Er zog sich übrigens nach Italien zurück, angeblich um dessen Grenzen gegen Postumus etwaige Angriffe zu schützen, fiel aber nun endgültig von Gallienus ab und liess sich zum Kaiser ausrufen (Zos. I 40, 1). Nach ihm kämpfte der spätere Kaiser Claudius mit besserem Erfolge in Gallien (Gall. 7, 1), indem es ihm gelang, Postumus so arg in die Enge zu treiben, dass sich dieser genötigt sah, in der Person des Praetorianertribunen M. Piav(v)onius Victorinus (M. Pius Av(v)onius Victorinus ? vgl. Allmer Rev. épigr. III 1888, 372; ferner die Inschriften bei Dessau nr. 563–565) einen kriegstüchtigen Mitregenten zu nehmen (tyr. trig. 6, 1; Gall. 7, 1). Die Thatsache dieser Mitregentschaft ist nur bei Trebellius Pollio überliefert, während die Münzen nirgends mit Sicherheit das Bild zweier Augusti aufweisen. Daher haben A. Erman (Zeitschr. f. Numism. VII 347–351) und Mommsen (R. G. V 149, 2) an der Richtigkeit dieser Nachricht gezweifelt, allein sie wird durch eine Münze des Postumus mit dem Revers [sae]culum Augg. (Cohen 337. de Witte 267 pl. XVII) und drei Münzen des Victorinus, wo auch Augg. erscheint (Cohen VI 82 nr. 119. 83 nr. 135f.), doch zur Genüge bestätigt; nicht sicher als echt anzuerkennen sind zwei andere Postumusmünzen mit adventus Augg. und moneta Augg. (Eckhel VII 448). Dieses Ereignis fällt, wie sich zunächst feststellen lässt, nach 266: denn Victorinus regierte noch nach Postumus als Alleinherrscher, und seine gesamte Regierungszeit beträgt nicht viel mehr als zwei Jahre (Eutrop. IX [1663] 9, 3. Vict. Caes. 33, 12; auch die Münzen geben die Zahl seiner Regierungsjahre nur bis zur trib. pot. III. an: Cohen VI p. 79). Erman (a. a. O.) hat allerdings auf Grund der Beobachtung der Münzsorten unter den gallischen Kaisern die Reihenfolge derselben wie folgt festgestellt: Postumus, Laelianus, Marius, Victorinus und Tetricus. Da aber nur die wenigsten Münzen datiert sind, so lässt sich nicht genau constatieren, ob die von minderwertiger Sorte zu Beginn oder vielleicht erst gegen das Ende der Regierung des Victorinus emittiert wurden. Es bleibt also auch für die Annahme Raum, dass Victorinus als Augustus sowohl Postumus als auch die beiden folgenden, Marius und Laelianus, überlebte (vgl. tyr. trig. 6, 3 und 5, 3. 5; dagegen 8, 1). Aber für den Regierungsanfang des Victorinus gelangen wir noch weiter, wenn wir von Tetricus ausgehen, dessen Herrschaft im Laufe des J. 273 ein Ende fand (vgl. Mommsen R. G. V 441, 1. 151, 1), und der auch höchstens drei Jahre regierte. Also muss Tetricus frühestens im Laufe des J. 270 zur Regierung gelangt und daher Victorinus um diese Zeit gestorben sein. Somit fällt der Beginn der Mitherrschaft des Victorinus erst in das J. 268, jedenfalls nach dem 10. December 267. Noch nachdem Victorinus zum Mitregenten angenommen war, blieben Gallienus Truppen siegreich (Gall. 7, 2; tyr. trig. 6, 2). Über das Ende dieser Kämpfe wissen wir nichts; dass sie aber noch vor dem Tode des Postumus aufhörten, beweisen die Münzen, welche den Frieden verkünden (Cohen 215–227. de Witte 178–192 pl. XII). Auch wird ausdrücklich berichtet, dass sich Claudius nach seiner Thronbesteigung zunächst nicht veranlasst sah, gegen den gallischen Usurpator zu kämpfen, da ihm der Krieg gegen die Gothen, als im Interesse des Reiches gelegen, wichtiger schien (Zonar. XII 26). Und bald nach dem Regierungsantritt des Claudius muss Postumus gestorben sein (s. u.). Weniger zuverlässig als in Betreff der Mitregentschaft des Victorinus ist Trebellius Pollios Zeugnis (tyr. trig. 4, 1) hinsichtlich der des jungen Postumus (Nr. 2), wofür die Münzen keinen Anhaltspunkt bieten. Vielmehr ist es aller Wahrscheinlichkeit nach eine Fiction Pollios, wenn er nach Analogie mit dem jungen Tetricus auch von einem jungen Postumus und von einem jungen Victorinus (tyr. trig. 6, 3. 7) spricht, die beide, so wie Tetricus iunior, Mitherrscher ihrer Väter geworden seien.

d) Thätigkeit im Innern. Postumus wurde gar bald in Gallien willig anerkannt, aber sein Imperium scheint noch bedeutend darüber hinausgereicht und sich über den gesamten Westen des römischen Weltreiches erstreckt zu haben. Mowat (a. a. O.) hat zu zeigen versucht, dass die Narbonensis nicht nur unter Postumus, sondern selbst unter seinen Nachfolgern Victorinus und Tetricus zum gallischen Kaisertum gehörte. Wir besitzen auch sichere Zeugnisse dafür, dass Postumus in Britannien und Spanien anerkannt wurde. Inschriften von ihm und von Victorinus sind in Britannien gefunden worden (CIL VII 1161. 1162 (?). 1160. Dessau 564f.) und die Cohors I Dacorum in Britannien nannte sich nach ihm Postumiana (CIL VII 820. 822). Ferner lehren uns Münzen mit dem Revers Neptuno comiti [1664] (Cohen 204. de Witte 170 pl. XI) und Neptuno reduci (Cohen 205–209. de Witte 171–173 pl. XI) und entsprechenden Darstellungen, dass Postumus einen Zug nach Britannien unternommen hat, wo er allem Anschein nach auf friedlichem Wege seine Anerkennung durchsetzte; vielleicht weist darauf auch eine Münze mit der Umschrift exercitus Ysc(ae) hin, wenn nicht hier gerade so wie bei einer analogen Münze exercitus Vac(caeorum ?) eine Verschreibung für Aug(usti) anzunehmen ist (Cohen 37f. Eckhel VII 442. de Witte 30f. pl. II). Ist aber die Lesung richtig, dann würde die letztere Münze auch Postumus Herrschaft in Spanien bestätigen, die übrigens durch Inschriften (CIL II 4919. 4943) und Münzen (aus der tarraconensischen Münzstätte, vgl. Markl Numism. Ztschr. XVI 1884, 413f.) hinlänglich bezeugt erscheint. Postumus Absicht war, ein eigenes Reich im Westen zu gründen, das unabhängig von und neben dem römischen Reich bestehen sollte. Charakteristisch für diese Auffassung ist der angebliche Meinungsaustausch zwischen Gallienus und Postumus bei Dio contin. V 223 Dind., dessen höchst abenteuerlich klingende Seltsamkeiten zwar wenig Glauben verdienen, der aber doch symptomatische Bedeutung beansprucht. Postumus richtete seine Regierung ganz nach dem römischen Vorbild ein. Er schuf einen eigenen Senat; zahlreiche Münzen sind s(enatus) c(onsulto) geprägt (Herzog 561 spricht sich allerdings gegen diese Schlussfolgerung aus). Auch die Magistraturen waren die gleichen wie in Rom; Postumus selbst war fünfmal Consul (s. o.). Auch giebt es eine britannische Inschrift (CIL VII 287, vgl. p. 307; aus dem 3. Jhdt.), auf der ein Consulnpaar zur Datierung verwendet wird, Censore II et Lepido II, die obwohl Consules ordinarii (die Begründung ist dieselbe, wie früher bei der Datierung Postumo cos.), aus den Fasten nicht bekannt sind. Daher hat Dessau (Prosopogr. imp. Rom. II 269) wohl mit Recht vermutet, dass dieses Consulnpaar von Postumus ernannt worden sei und seinem Reiche angehöre. Diese Ansicht ist seither durch eine neue Inschrift bestätigt worden, welche in Mainz gefunden wurde (Corr.-Bl. d. westd. Ztschr. XV 1896, 202), also auch innerhalb des Gebietes von Postumus Herrschaft, und auf welchem dieselben Consuln, und auch beide als consules iterum erscheinen. Postumus gesamte Titulatur entspricht vollkommen der der römischen Kaiser; besonders merkwürdig ist es, dass er sich auch als Pontifex maximus bezeichnet. So ist es denn auch leicht glaublich, dass er eine Praetorianertruppe um sich hatte, der auch sein späterer Mitkaiser Victorinus als Tribun angehörte (vgl. E. Hübner Rhein. Jahrb. XXXIX. XL 1866, 1–9). Wir hätten dann auch anzunehmen, dass Trier seine Residenz war, obwohl wir Münzen von ihm, die in Köln geprägt wurden (Eckhel I 74. Mionnet I 83 nr. 223. Cohen 11. 14. 163. de Witte 16f. pl. II), hingegen keine besitzen, auf denen Trier bezeichnet wäre. Auf einer Münze scheint ferner ein Lictor mit Fasces erkennbar zu sein (Cohen 188. de Witte pl. X nr. 153). Auch Münzen mit Roma Aeterna wurden geschlagen (Cohen 277. 327–330. de Witte 229. 266 pl. XV. XVII). Aber bei alledem kann man sich der Auffassung nicht ganz entziehen, dass auch dem [1665] gallischen Nationalgefühl Concessionen gemacht wurden. So liess Postumus Münzen mit dem Namen und dem Bild des Hercules schlagen, der ja bekanntlich in Gallien wie ein Schutzgott verehrt wurde; Postumus Züge wurden absichtlich denen des Hercules ähnlich dargestellt. Auch keltische Münzen wurden damals in Umlauf gesetzt (Cohen p. 63f.). Iullian (Comptes rendus de l’acad. des inscr. et belles-lettres 1896, 293–300) freilich leugnet jeden keltischen Einfluss im Reich des Postumus und hält den Hercules, dessen Kult hier so eifrig betrieben wurde, für den römischen, nicht für den keltischen. Eine vereinzelte Erscheinung ist es, dass Postumus auch Quinquennalien feierte (Eckhel VII 438. Cohen 306–310. de Witte 252–255 pl. XVI); die Feier fand statt gegen Ende 263. Die grosse Beliebtheit, der sich das Regiment des Postumus in Gallien erfreute, beruhte nicht nur auf seiner erfolgreichen Abwehr äusserer Feinde, sondern auch auf seiner glücklichen Ordnung der inneren Verhältnisse. Als natürliche Folge des Aufhörens verheerender Einfälle musste sich die Hebung des Handels und Verkehrs ergeben, und so sehen wir diese Thatsachen angedeutet auf Münzen wie der schon erwähnten (Eckhel VII 445), wo der Rhein als salus provinciarum bezeichnet wird. Bernhardt (S. 69) hat mit Recht aus der Darstellung des Ankers geschlossen, dass auch die Hebung des Schiffahrtsverkehrs dadurch verherrlicht werden sollte. Andere Münzen sind mit der Aufschrift Mercur. (Eckhel VII 445. Cohen 192f. de Witte 156f. pl. X) und Minerva (Eckhel a. a. O. Cohen 194–198. de Witte 158–162 pl. Xf.) versehen oder enthalten darauf bezügliche Darstellungen (Cohen 164–186. 233. 279. de Witte pl. IXf. nr. 132–152. XIII nr. 199). Seine auf die Münzverbesserung gerichteten Bestrebungen, von denen wir durch die erhaltenen Münzen selbst reichliche Kunde besitzen, werden auf Münzen mit der Aufschrift Moneta Aug. (Cohen 199–203. de Witte 163–169 pl. XI) ausdrücklich gerühmt. Hieher gehören endlich auch Münzen mit den Legenden annona Aug. (Cohen 7), liberalitas Aug. (Cohen 187f. de Witte 153 pl. X), uber(i)tas Aug. (Cohen 365f. de Witte 300f. pl. XIX) und saeculo frugifero (Cohen 333f. de Witte 269f. pl. XVII). So darf es nicht Wunder nehmen, dass Postumus Regierung angenehm empfunden wurde zu einer Zeit, da für die Provinzen des römischen Reiches infolge der beständigen Wirren und Kämpfe eine Zeit der ärgsten Bedrängnis und Not angebrochen war. Daher finden wir auch Münzen aus dem Reich des Postumus, die mit vollem Recht die Bezeichnung felicitas temp(orum) (Cohen 54f. de Witte 46f. pl. IV), fortuna Aug. (Cohen 80–82. de Witte 62f. pl. V) und saeculi felicitas (Cohen 331f.) tragen. Es war in der That unter den damaligen Verhältnissen für Gallien eine glückliche Zeit, deren Spuren nicht so bald verwischt wurden. Als Curiosität sei erwähnt, dass man auf einem Jeton aus dem 15. Jhdt. noch Postumus Kopf dargestellt fand (R. S[errure] Bulletin Mensuel de numism. et arch. II 1882, 98f.). Aber auch das römische Kaisertum hat, wie es scheint, selbst nachdem das gallische Gegenregiment durch Aurelian endgültig beseitigt worden war, willig anerkannt, dass diese Herrschaft allein [1666] im stande gewesen war, dem Reiche den Westen, wenn auch nur mittelbar, zu erhalten. Diese Anerkennung wurde teils durch Tetricus Begnadigung, teils indirect dadurch zum Ausdruck gebracht, dass die Damnatio memoriae, die doch sonst fast immer das Schicksal der besiegten Gegenkaiser war, weder über Postumus, noch über seine Nachfolger verhängt wurde.

Postumus starb nach einer mehr als zehnjährigen Regierung. Diese Zahl steht durch die Münzen vollkommen fest (Eckhel VII 440. Cohen 284f., wo schon die Vota vicennalia angegeben sind), wozu dann noch bestätigend das Zeugnis des Eutrop (IX 9, 1 und Orosius a. a. O.) tritt. Nun berichtet aber Trebellius Pollio an drei Stellen (Gall. 4, 5; tyr. trig. 3, 4. 5, 4), dass Postumus sieben Jahre regierte; allein die Schwierigkeit wird wenigstens an der ersten Stelle beseitigt, wenn man die früher erwähnte sehr ansprechende Conjectur Hudemanns annimmt, und die beiden andern Angaben sehen sehr danach aus, als ob sie durch Missverständnis der Quelle entstanden wären. Man kann also ruhig annehmen, dass Postumus Tod nach Verlauf seines zehnten Regierungsjahres (nach tribunicischer Zählung), also nach dem 10. December 268 erfolgt ist; aber wir sind nicht in der Lage, den Todestag genauer zu bestimmen. Keinesfalls kann sich seine Regierung weit über diesen Termin hinaus erstreckt haben, da wir sonst Münzen aus dem elften tribunicischen Jahre kennen müssten. Mit diesem Ansatz stimmt auch die früher erwähnte Nachricht bei Zonaras, wonach Postumus noch regierte, als Claudius auf den Thron gelangt war. Allerdings steht damit im Widerspruch, dass nach Claud. 4, 4 Claudius schon zu Beginn seiner Regierung mit Tetricus zu kämpfen hatte; allein die Unrichtigkeit dieser Angabe leuchtet sofort ein, wenn man bedenkt, dass dessen Herrschaft erst im J. 273 nach einer höchstens dreijährigen Dauer ein Ende fand (s. o.). Nun erzählen zwar auch Victor (Caes. 33, 14) und Eutrop (IX 10), dass des Tetricus Erhebung noch unter Gallienus stattfand; jedoch ist bei diesen deutlich die sachliche Anordnung statt der chronologischen ersichtlich, und es ist daher hieraus keine chronologische Bestimmung zu gewinnen. Die Münze hingegen, auf der der Kopf des Claudius sowohl, wie der des Tetricus erscheint (Cohen VI p. 118. de Witte p. 175 pl. XLIV nr. 3), beweist, auch wenn die gegen ihre Echtheit mehrfach geäusserten Bedenken unbegründet sind, für eine gleichzeitige Regierung des Claudius und Tetricus so wenig, wie z. B. die, wo Tetricus und Postumus dargestellt sind (Cohen p. 115), einen analogen Schluss gestattet. Endlich passt zu der hier aufgestellten Chronologie die Nachricht der Epitome (34, 3), dass Victorinus unter Claudius den Purpur nahm, wenn man sie nur auf Victorinus Alleinherrschaft bezieht.

Über die Art von Postumus Tode berichtet Trebellius Pollio fälschlich, dass er durch den Aufstand des Laelianus sein Leben verlor (tyr. trig. 3, 7. 5, 1), indem er die wankelmütigen Gallier durch seine Strenge schliesslich gegen sich aufbrachte. Mehr Vertrauen verdient der übereinstimmende Bericht Victors und Eutrops, wonach Postumus nach einem Sieg über Laelianus von seinen eigenen Soldaten zu Mainz getötet [1667] wurde, weil er ihnen die Plünderung der Stadt verwehrte (Vict. Caes. 33, 8. Eutrop. IX 9, 1 = Oros. VII 22, 11).

e) Postumus Charakter ergiebt sich aus der Schilderung seiner Thätigkeit zur Genüge. Von energischem, festem Wesen, war er nicht nur ein tapferer und strenger Soldat und Feldherr, sondern auch friedlicher Thätigkeit und den Pflichten eines Herrschers vollkommen gewachsen. In diesem Sinne urteilen auch die Schriftsteller über ihn (tyr. trig. 3, 1. 8–11. 5, 1. Vict. Caes. 33, 12. Eutrop. IX 9, 1). Litteratur s. o. I d.

[Stein. ]