RE:Chronica Constantinopolitana

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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wichtige Quelle für d. Geschichte d. 4./5. Jh. n. Chr.
Band III,2 (1899) S. 24542460
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Chronica Constantinopolitana. Eine der wichtigsten Quellen für die Geschichte des 4. und 5. Jhdts., zwar nicht in Original erhalten, aber von so vielen Schriftstellern ausgeschrieben und benutzt, dass von ihrem Inhalt kaum etwas verloren sein dürfte. Die historischen Aufzeichnungen schlossen sich an ein Exemplar der Fasten, das schon mit den ersten Consuln Brutus und Collatinus begann. Dieses war ein Auszug aus einem sehr vollständigen Eponymenverzeichnis, das den auf Stein erhaltenen capitolinischen Fasten nahe stand, ja vielleicht, so weit sie reichten, nur eine Abschrift derselben war. Doch müsste diese zahlreiche Erweiterungen von gelehrter Hand erfahren haben, da die constantinopolitanischen Fasten von den capitolinischen oft in einer Weise abweichen, die sich nicht [2455] nur aus Unachtsamkeit oder Corruptel erklären lässt. Mommsen (CIL I² p. 81) nimmt daher an, dass beide auf eine gemeinsame Quelle zurückgehen. Der Auszug ist dem des Chronographen vom J. 354 insofern ähnlich, als beide aus der Namenreihe der einzelnen Eponymen je einen Namen aufzunehmen pflegen; doch erduldet diese Regel viel mehr Ausnahmen (CIL I² p. 85), wie überhaupt das Verzeichnis nachlässiger gearbeitet ist und daher auch eine grössere Zahl von Lücken und Corruptelen enthält. Ausserdem finden sich folgende durchgehende Verschiedenheiten:

1) Der Chronograph wählt meist den letzten Namen der Reihe, die constantinopolitanischen Fasten in der Regel, wenn auch nicht immer, den vorletzten, so dass sie einander zu ergänzen pflegen (CIL I² p. 94).

2) Während der Chronograph jedes Jahr mit zwei Namen bezeichnet, berücksichtigen die constantinopolitanischen Fasten nur die Consulate. Wo statt derselben Decemvirate oder Militärtribunate eintreten, wird dies durch folgende Formeln ausgedrückt: his conss. decemviri creati priores et posteriores annis II oder: his conss. tribuni plebis facti III an. I; die Namen fehlen hier also ganz. Bei dem Dictatorenjahr 430 heisst es: his conss. tum dictator creatus Papirius Cursor et magister equitum Drusus, und entsprechend bei den späteren 445 und 453.

Die Fasten sind erhalten bei Hydatius und griechisch übersetzt im Chronicon Paschale; am besten herausgegeben von Mommsen Chron. min. I 205; CIL I² p. 98.

Für die Kaiserzeit scheinen die Fasten fortlaufend weitergeführt zu sein, aber derart, dass man Consulate, die nur vorübergehend anerkannt wurden, später beseitigte und immer diejenige Form der Jahresbenennung nachträglich herstellte, welche dauernd die officielle blieb. So sind von den Consuln, die 307–323 in Rom oder dem Orient verkündet wurden, nur diejenigen aufgenommen, welche bei Constantin d. Gr. Anerkennung fanden; 399 ist der Name des Eunuchen Eutropios gestrichen u. drgl. m. Solange die Einheit des Reiches bis zu dem Grade erhalten blieb, dass sich für die Jahresbenennung trotz zeitweiliger Abweichungen in den einzelnen Reichsteilen doch zum Schluss immer eine einheitliche Redaction durchsetzte, ist diese in der constantinopolitanischen Chronik festgehalten. Seit sich nach dem Tode Theodosius d. Gr. in der Reihenfolge der Consulnamen und in anderem ein dauernder Unterschied zwischen Westen und Osten ausbildet, zeigt sie natürlich die orientalische Form der Jahresbenennung.

Vor dem Regierungsantritt Constantins d. Gr. waren den Consulaten nur sehr wenige historische Notizen hinzugefügt, und von diesen lassen sich die meisten folgenden drei Kategorien unterordnen:

1) Litteraturgeschichtliche, wie Geburt und Tod von Cicero, Sallust und Vergil. Auch dass der iugurthinische und catilinarische Krieg verzeichnet sind, gehört in diesen Kreis, da sie diesen Vorzug jedenfalls nur ihrer Behandlung durch Sallust zu danken haben.

2) Christliche, wie Geburt und Kreuzigung Jesu, der jüdische Krieg, die Christenverfolgungen, [2456] das Martyrium des Petrus und Paulus und anderer berühmter Heiligen.

3) Stadtrömische, wie Spiele, Feuersbrünste, öffentliche Bauten oder Naturwunder, die in Rom gesehen wurden (Seeck Jahrb. f. Philol. 1889, 620).

Hiernach muss dieser älteste Teil der Chronik in Rom entstanden sein und zwar, wie die christlichen Notizen zeigen, in recht später Zeit. Übrigens stehen hier die Nachrichten oft bei falschen Jahren und sind auch sonst ziemlich wertlos.

Um so wichtiger ist die zweite Hälfte, die mit der Thronbesteigung Constantins (306) beginnt und in Constantinopel entstanden ist. Dies tritt darin hervor, dass die orientalischen Ereignisse in viel weiterem Umfange verzeichnet sind, als die occidentalischen, und namentlich die Localinteressen der östlichen Hauptstadt umfassendste Berücksichtigung finden. Von dort werden die Einzüge der Herrscher (Hydat. fast. 361, 2 = Chron. Pasch. 362. Hydat. 378, 1. 2. 380, 2 = Pasch. 378 = Oros. VII 34, 6. Hydat. 386, 2 = Marcell. chron. 386, 1. 2. Socr. V 18, 14 = Marc. 391, 1) oder fremder Gesandten (Hydat. 384, 1 = Pasch. 384 = Marc. 384, 1) und Könige (Hydat. 381, 1 = Marc. 381, 2 = Oros. VII 34, 7; vgl. Marc. 401, 1 = Pasch. 401), die Beisetzungen kaiserlicher Leichen (Hydat. 382, 1 = Marc. 382, 1. Hyd. 383, 2 = Pasch. 383. Marc. 395, 2 = Pasch. 395 = Socr. VI 1, 3), die Erlangung berühmter Reliquien (Hydat. 356 = Pasch. 356 = Hieron. chron. 2372. Hydat. 357, 1 = Pasch. 357 = Hieron. 2373 = Fast. Vind. 447 = Barb. Scal. 241), die Einweihung von Kirchen (Hydat. 360 = Pasch. 360 = Hieron. 2376. Hydat. 370, 2 = Pasch. 370 = Hieron. 2386. Marc. 415, 1 = Pasch. 415) und andern öffentlichen Gebäuden (Hieron. 2389. Hydat. 369, 1. 375, 1. Marc. 390, 3. 394, 4. 407. 421, 2. 3. 427, 2. 435, 1), Feuersbrünste (Marc. 404, 1. 433), Hagelschläge (Hydat. 367, 1 = Pasch. 367 = Hieron. 2383. Pasch. 404) und sonstige Naturerscheinungen (Marc. 401, 2. 402, 3) berichtet, ja selbst von den Siegen der Kaiser wird mitunter angegeben, nicht wann sie erfochten, sondern wann sie in Constantinopel gemeldet wurden (Hydat. 379, 3. 380, 1; vgl. Marc. 401, 1. Pasch. 415). Aber diese localen Notizen überwiegen erst seit dem J. 356; vorher finden sich nur zwei, die Gründung der Stadt (330) und der grosse Aufstand des J. 342 (Hydat. 342, 2 = Hieron. 2358); alles übrige, was zwischen 306 und 355 berichtet wird, betrifft das Reich im allgemeinen, nicht die Stadt ins besondere. Selbst die Beisetzung der Leiche Constantins ist nicht verzeichnet, während die entsprechenden Notizen bei den späteren Kaisern, soweit sie in Constantinopel begraben sind, fast niemals fehlen.

Schon dies leitet zu dem Schluss, dass die gleichzeitige Führung der Chronik erst nach der Mitte des 4. Jhdts. begonnen hat. Als Bestätigung kommt noch folgendes hinzu. Bis zum J. 353 werden Thronbesteigung und Tod der Usurpatoren ganz in derselben Form verzeichnet, wie bei den legitimen Kaisern, seit dem J. 365 dagegen wird ihnen regelmässig irgend ein schmähendes Beiwort angehängt, wie latro nocturnus hostisque publicus (Hydat. 365, 2), hostis publicus et praedo (Hydat. 366, 2), tyrannus (Marc. 383, 3. [2457] 394, 1. Hydat. 388, 2), hostis publicus (Hydat. 388, 2). Da die ersten Ausbrüche dieser loyalen Entrüstung uns unter Valens (364–378) begegnen, wird man die Gleichzeitigkeit der Chronik wohl von dessen Regierung an datieren dürfen. Der Zeitpunkt ihrer Entstehung lässt sich aber noch genauer feststellen. Bei Prinzen und Prinzessinnen werden die Geburten, soweit sie im orientalischen Reichsteil stattfanden, seit dem J. 366 – aber nicht früher – sorgfältig notiert (Hydat. 366, 1. 384, 2 = Pasch. 384 = Marc. 384, 2. 397. 399, 2. 401, 3. 403, 1), niemals dagegen bei Kaisern, die als Privatleute geboren waren, auch wenn sie, wie Constantin, Constantius, Valens, Theodosius und Arcadius, in Constantinopel residiert hatten. Die einzige Ausnahme macht Gratian (Hydat. 359, 1 = Pasch. 359 = Hieron. 2375), der nicht über den Orient geherrscht und die Stadt niemals betreten hat. Dies lässt wohl nur die Erklärung zu, dass die erste Abfassung der Chronik in die Zeit fällt, wo der Geburtstag jenes Kaisers eben als öffentlicher Festtag verkündet worden war, d. h. sehr bald nach seiner Thronbesteigung (24. August 367). Denn nur damals kann in Constantinopel das Interesse an Gratian so gross gewesen sein, dass man ihn nicht nur vor allen andern Herrschern, sondern auch vor seinem eigenen Vater und Oheim in dieser Weise bevorzugte.

Was vor dem J. 367 liegt, ist also erst nachträglich in die Chronik aufgenommen. Elf Jahre rückwärts hafteten auch die Daten der constantinopolitanischen Localgeschichte noch fest in der Erinnerung und konnten daher seit 356 vollständig eingetragen werden; für die vorhergehende Zeit kannte man nur noch die wichtigsten Ereignisse der allgemeinen Reichsgeschichte oder entnahm sie andern Quellen. Bei dem Regierungsantritt des Stadtgründers (306) beendete der unbekannte Chronist seine eigene Arbeit; für alles, was voranlag, copierte er einfach jenen stadtrömischen Fastenauszug mit seinen schlechten Notizen.

Seit 367 ist dann die Chronik gleichzeitig weitergeführt, derart, dass jedes wichtigere Ereignis, sobald man in Constantinopel davon Kunde erhielt, eingetragen wurde. Wie lange man damit fortfuhr, wissen wir nicht; doch ist zu beachten, dass zwischen Marcellinus Comes und dem Chronicon Paschale, die beide auf die Ch. C. zurückgehen, die auffälligen Übereinstimmungen mit dem Regierungsantritt Marcians (450) aufhören. Denn wo sich ihre Notizen auch später berühren, sind die Ähnlichkeiten nicht so gross, dass sie notwendig auf eine gemeinsame Quelle hinführten. Damit hörte die Chronistik in Constantinopel freilich nicht auf, doch vielleicht nahm sie andere Formen an; namentlich ist zu vermuten, dass sie jetzt griechisch wurde.

Denn die Ch. C. waren in der officiellen Sprache des Reiches geführt, wie nicht nur aus den wörtlichen Übereinstimmungen ihrer lateinischen Ausschreiber, sondern noch sicherer daraus hervorgeht, dass das griechische Chronicon Paschale vielfach die Spuren missverständlicher Übersetzung zeigt. Dies hinderte natürlich nicht, dass der lateinische Text mehrfach Graecismen enthielt – z. B. war regelmässig ipso anno (= τῷ αὐτῷ ἐνιαυτῷ) statt eodem anno geschrieben –; das [2458] Werkchen entstand eben in einer Stadt, deren Volkssprache die griechische war (Seeck Jahrb. f. Philol. 1889, 621). Die Chronisten bedienten sich des Lateinischen, erstens, weil die stadtrömische Chronik, welche sie fortsetzten, in dieser Sprache geschrieben war, zweitens, weil die Käufer des Buches wohl meist zu den höheren Beamten gehörten, die alle ohne Ausnahme der officiellen Gerichtssprache, aber nicht ohne Ausnahme des Griechischen mächtig waren.

Denn dass die Chronik nicht officiell geführt wurde, sondern ein privates buchhändlerisches Unternehmen war, ergiebt sich namentlich aus folgendem Kennzeichen. Das Exemplar, welches der spanische Bischof Hydatius benutzte, ist höchst wahrscheinlich von Akanthia, der Witwe des Praefecten Kynegios, nach Spanien gebracht worden, denn es brach gerade mit dem Jahre ab, in dem sie von Constantinopel dorthin abreiste. Nun steht bei Hydatius (fast. 388, 1): his conss. defunctus est Cynegius praefectus Orientis in consulatu suo Constantinopolim. hic universas provincias longi temporis labe deceptas in statum pristinum revocavit et usque ad Aegyptum penetravit et simulacra gentium evertit. unde cum magno fletu totius populi civitatis deductum est corpus eius ad apostolos die XIV kal. Apr., et post annum transtulit eum matrona eius Achantia ad Hispanias pedestre. In den übrigen Teilen der Chronik wird nur der Tod von kaiserlichen Personen verzeichnet, niemals von Privatleuten; dass ihnen vollends ein solcher Nachruf gehalten wird, ist sonst ganz unerhört. Trotzdem verrät sich jene Notiz schon durch ihren ausgesprochenen Localcharakter als Bestandteil der Ch. C., doch findet sie sich bei keinem andern Ausschreiber derselben, muss also dem Exemplar des Hydatius ganz allein eigentümlich gewesen sein. Daraus kann man schliessen, dass, als Akanthia sich eine Copie des Werkchens fertigen liess, die Abschreiber derselben jene Notiz über ihren verstorbenen Gatten mit besonderer Rücksicht auf die vornehme Bestellerin hinzufügten. Derartiges ist aber nur bei Buchhändlern denkbar, die einen gut zahlenden Käufer freundlich stimmen wollen, nicht aber, wenn eine kaiserliche oder städtische Kanzlei die Chronik geführt hätte.

Schon dies zeigt, dass die einzelnen Exemplare oft und vielleicht immer gesonderte Redactionen darstellten, die nach den Wünschen und Bedürfnissen der jedesmaligen Besteller gefertigt wurden. Doch lassen sich unbeschadet dieser Unterschiede im einzelnen zwei Hauptredactionen erkennen. Die eine strebte nach keiner Art von Abschluss, sondern führte ihre Notizen immer bis zu dem Tage herab, an dem das betreffende Exemplar ausgegeben wurde. Sie bot nur den kürzesten Inbegriff der Ereignisse in formelhaften, immer wiederkehrenden Worten und Wendungen und fügte ihnen fast ausnahmslos das Tagdatum hinzu, soweit es den Schreibern selbst bekannt war. Die zweite Redaction endete jedesmal mit dem letztverflossenen Thronwechsel und näherte ihren Inhalt auch darin der Form der Kaiserbiographien an, dass sie beim Tode jedes Herrschers die Zahlen seiner Regierungs- und Lebensjahre verzeichnete. Sie brachte auch historische Nachrichten, welche über die Grenzen des streng chronistischen Schemas hinausgingen, [2459] namentlich kirchlicher Art, und strebte nach Mannigfaltigkeit und Abrundung der Sätze, kurz nach künstlerischer Stilisierung. Dafür liess sie die Tagdaten öfter weg (Seeck 611–617). Wir unterscheiden die beiden Redactionen als die kurze und die längere.

Die Chronik war, wie es scheint, sehr verbreitet und ist daher viel benutzt worden. Bis jetzt können wir dies bei folgenden Autoren nachweisen, die wir in chronologischer Folge aufzählen.

1) Epiphanius hatte in seinem 376 erschienenen Buche contra haeres. 51 einen Teil der constantinopolitanischen Fasten ausgeschrieben, Mommsen Chron. min. I 204.

2) Hieronymus hat in seiner Chronik ein Exemplar der längeren Redaction benutzt, das bis zum Tode Valentinians I. (375) herabreichte. Die letzte Notiz, die sich durch ihre Wiederkehr in den Fast. Vind. 490 und bei den Barb. Scal. 291 als Bestandteil der Ch. C. erweisen lässt, steht unter dem J. Abrahams 2391.

3) In den Fasten des Hydatius bei Mommsen Chron. min. I 205–247 ist uns eine sehr getreue und beinahe vollständige Abschrift der kurzen Redaction erhalten, die vom Consulat des Brutus und Collatinus bis auf das J. 389 n. Chr. hinabreicht. Die J. 390–468 hat dann der spanische Bischof aus occidentalischen Quellen hinzugefügt, denn in ihnen zeigt sich keinerlei auffallende Übereinstimmung mit den übrigen Ausschreibern der Ch. C. Dasselbe gilt von allen Notizen, welche die Regierung Diocletians (284–305) betreffen: sie unterscheiden sich namentlich auch dadurch von denen der Ch. C., dass diese fast ausnahmslos richtig datiert sind, jene in ihrer Mehrzahl unter falschen Jahren stehen und in der Regel auch kein Tagdatum zeigen. In den J. 306–318 sind die Nachrichten jener fremden Quelle mit denen der Ch. C. gemischt, von 319 an liegen uns die letzteren rein vor. Die letzte occidentalische Notiz ist hier: 318 his conss. tenebrae fuerunt inter diem hora IX. Denn die Stunde der Sonnenfinsternis passt nur für Gallien (Oppolzer Canon der Finsternisse. Denkschr. der Wiener Akad. math. naturw. Classe LII); auch steht sie, wie das für jene Quelle ja charakteristisch ist, unter einem falschen Consulat, denn sie hat erst 319, nicht 318, stattgefunden (Seeck 627–632).

4) Claudian kannte wahrscheinlich ein Exemplar der längeren Redaction, das bis zum Tode des Theodosius (395) herabreichte (Seeck 616).

5) Orosius folgte bis zum J. 378 der Chronik des Hieronymus; wo diese abbricht, hat er ein Kapitel (VII 34) fast ganz aus Notizen der Ch. C. zusammengesetzt.

6) Die Chronik von Ravenna ist bis zum J. 418 nur ein Auszug aus der constantinopolitanischen und zwar aus der kürzeren Redaction.

7) Sokrates benutzte in seiner Kirchengeschichte ein Exemplar der Chronik, das bis zum J. 439 herabreichte (Socr. VII 45, 4 = Marc. 438, 2) und sich dadurch auszeichnete, dass den Consulaten auch die Olympiadenjahre beigeschrieben waren, freilich nach einer falschen und von der eusebianischen abweichenden Rechnung (I 2, 1. 40, 3. II 47, 5. IV 38, 7. V 26, 5. VI 23, 7. VII 20, 13. 48, 8). Ausserdem verzeichnete es seit dem J. 360 [2460] nicht nur, wie auch Marcellinus Comes es thut, Tod und Ordination der orthodoxen Bischöfe von Constantinopel (VI 2, 1. 11. 20, 1. 2. 21, 1. VII 25, 21. 26, 4. 28, 4. 29, 4. 37, 19. 40, 1), sondern auch der arianischen (II 43, 11. IV 14, 2. V 12, 6. 7. VII 6, 1. 30, 7) und der novatianischen (V 12, 4. VI 1, 8. VII 6, 10. 17, 1. 46, 1. 12). Mommsen Chron. min. II 45.

8) Marcellinus Comes bei Mommsen Chron. min. II 60 folgte einem Exemplar der längeren Recension, das mindestens bis zum Tode Theodosius II. (450) reichte.

9) Das Chronicon Paschale stimmt bis zum gleichen Jahre mit Marcellinus überein, scheint aber beide Redactionen contaminiert zu haben.

10) Auch Malalas und Theophanes scheinen einiges aus den Ch. C. geschöpft zu haben, Mommsen Chron. min. II 45.

Seeck Jahrb. f. Philol. 1889, 601. Mommsen Chron. min. I 199.