RE:Claudius 139

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Nero Cl. Drusus d. Ältere, Stiefsohn des Augustus, Bruder des Tiberius
Band III,2 (1899) S. 27032719
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139) Nero Claudius Drusus, gewöhnlich Drusus der Ältere genannt, Stiefsohn des Augustus und Bruder des Kaisers Tiberius.

I. Quellen.

a) Schriftsteller. Den ausführlichsten Bericht über ihn und seine Thaten finden wir bei Dio, dessen Erzählung jedoch keineswegs lückenlos und sachlich nicht immer zuverlässig ist. Zonaras hier zu citieren, der ja nur einen sehr dürftigen Auszug aus Dio bietet, ist überflüssig. Livius hat in den letzten Büchern seines Geschichtswerkes die Feldzüge des Drusus beschrieben, wie wir aus den lapidaren Sätzen der Periochae erkennen; das wenige, was sich hier findet, ist immerhin wertvoll. Ergänzend kommt hinzu Sueton in der Biographie des Claudius und Tacitus an einigen Stellen der Annalen, sowie Florus, der manches sonst unbekanntes Detail überliefert, aber nur mit äusserster Vorsicht benützt [2704] werden kann. Florus Hauptquelle ist Livius; Orosius hinwieder schrieb für die Geschichte der germanischen Feldzüge des Drusus den Florus aus, nicht etwa Livius selbst (vgl. C. Wachsmuth Einleitung in das Studium der alten Geschichte, Leipz. 1895, 121 und die dort angegebene Litteratur; gegen G. Kossinna Westd. Ztschr. IX 212, 35. A. Riese ebd. 343; das rheinische Germanien in der antiken Litteratur, Leipz. 1892, 57, 3; dagegen auch J. Asbach Rhein. Jahrb. LXXXV 18 mit schwachen Gründen; richtig dürfte aber sein [Asbach a. a. O. 23], dass Sueton und Eutrop. denselben Auszug aus Livius benützt haben). Zu verwerten sind auch Velleius und Valerius Maximus, die von den erhaltenen Quellen der Zeit nach am nächsten stehen, aber nicht zu den eigentlichen Geschichtsquellen zu zählen sind. Magere Notizen bieten Strabon, der Philosoph Seneca, die beiden Plinier, Plutarch, Josephus, die späteren Breviaristen u. a. Horaz fügte auf Veranlassung des Augustus seinen drei Bänden Oden einen vierten hinzu, um den siegreichen C. zu verherrlichen; für die Geschichte gewinnen wir freilich so gut wie nichts daraus. Nicht unwesentliche Nachrichten und Andeutungen verdanken wir endlich dem Epicedion Drusi eines unbekannten Verfassers, einem Trostgedicht an Livia anlässlich Drusus Tod, Bährens PLM I 97ff.; vgl. über den Stand der Frage nach dem Verfasser des Gedichts Teuffel-Schwabe Litt.-Gesch. I⁵ 251, 5 und unten Art. Consolatio ad Liviam. Erwähnt sei, dass Drusus Feldzüge in Germanien in den nicht erhaltenen bella Germaniae des älteren Plinius behandelt waren (Plin. epist. III 5). Eine vollständige und übersichtliche Zusammenstellung der auf die germanischen Kriege bezüglichen Nachrichten bei A. Riese Rhein. Germ. 48–60.

b) Inschriften. Die Zahl der zu Ehren des C. gesetzten Inschriften ist nicht sehr gross, was bei seinem kurzen Lebenslauf erklärlich ist. Vgl. ausser den Indices zum CIL namentlich die attischen Inschriften der mit seinem Cult betrauten Priester. Hervorzuheben ist CIA III 443. Rh. Mus. XLV 612.

c) Münzen und Bildwerke. Die wenigen erhaltenen Münzen mit dem Namen oder dem Kopf des Drusus bei Eckhel VI 176–178. Cohen I² 220–222. Ebendort Restitutionsmünzen aus claudischer und flavischer Zeit, s. u. Mionnet III 70f. nr. 82. 219 nr. 1222f. Die Sculpturen, die – durchweg ohne genügende Sicherheit – dem Drusus zugeschrieben werden, bei J. J. Bernouilli Römische Ikonographie II 1 (1886). 209–216.

d) Moderne Litteratur. Über Drusus Feldzüge in Germanien hat sich seit langer Zeit eine reiche Litteratur angesammelt. Wenige Persönlichkeiten der römischen Kaisergeschichte sind so häufig wie C. der Gegenstand einer vaterländischen Localforschung geworden, deren Ergebnisse zumeist in periodischen Druckschriften der Rheingebiete niedergelegt sind. Namentlich enthalten die einzelnen Jahrgänge der Rheinischen Jahrbücher eine grosse Zahl einschlägiger Aufsätze. Besonders hervorgehoben zu werden verdient J. Asbach Die Feldzüge des Nero Claudius Drusus, Rhein. Jahrb. LXXXV 14–30. Andere Darstellungen: M. F. Essellen Geschichte der Sugambern, Leipzig [2705] 1868. A. Dederich Die Feldzüge des Drusus und Tiberius im nordwestl. Germanien, Köln und Neuss 1869, 1–108. Watterich Die Germanen des Rheins, Leipzig 1872, 103–122. A. F. Abraham Zur Geschichte der germ. und pannon. Kriege unter Augustus, Berlin 1875, 1–7. Wietersheim-Dahn Geschichte der Völkerwanderung I (1880) 76–82. P. Seyffert Quaestiones ad Augusti bella Germanorum criticae. Diss. Erlangen 1887. G. Zippel Die römische Herrschaft in Illyrien, Leipzig 1877, 247–270. H. Schiller Geschichte der röm. Kaiserzeit I (Gotha 1883) 183. 215–219. Ranke Weltgeschichte III 1, 8–15. Mommsen R. G. V 15f. 24–31. E. Klebs Prosopogr. imp. Rom. I 365ff. nr. 689.

II. Leben und Thaten.

a) Name.

Sein Vorname war anfangs Decimus; er hiess also ursprünglich D. Claudius Drusus; später – es muss dies frühzeitig geschehen sein, doch wissen wir nicht, aus welchem Anlass – erhielt er statt dessen das Praenomen Nero (Suet. Claud. 1), das bis dahin als Cognomen von dem jüngeren Zweig der patricischen Claudier geführt worden war, dem er angehört (vgl. Suet. Tib. 1. Gell. XIII 23, 8). Nero Claudius Drusus heisst er daher correct auf Inschriften, wie z. B. CIL V 4310. VI 457. XI 1165. CIA III 443. Dittenberger und Purgold Inschriften von Olympia, nr. 369. Rh. Mus. XLV 612 und bei Dio ind. l. LV; mit Umstellung des Vornamens Dio XLVIII 44, 4. Sonst wird von den Schriftstellern bisweilen der Vorname (Vell. II 95, 2. 97, 2. Tac. ann. I 3. Flor. II 22, 4; vgl. auch Eckhel VI 178) oder der Gentilname (Suet. Tib. 4. Plin. epist. III 5, 4) weggelassen. Noch häufiger, und zwar sowohl von Schriftstellern, als auch auf Inschriften wird er blos Drusus genannt, also gerade so wie der Sohn des Kaisers Tiberius, genannt der jüngere Drusus, bei dem jedoch Drusus Vorname ist, während bei C. Drusus als Beiname fungiert. Hingegen ist Nero bei ihm Vorname, während er bei seinem Bruder Tiberius, dem späteren Kaiser, und bei seinem Sohn, dem späteren Kaiser Claudius, das Cognomen bildet. Völlig gleiche Namen wie C. führt nur Kaiser Nero nach seiner Adoption durch Kaiser Claudius, ist aber durch den Titel Caesar recht wohl von ihm zu unterscheiden (vgl. Dittenberger Herm. VI 132f.). Da der Name Nero bei C. eine andere Stellung als bei seinem Bruder Tiberius hat, ist die Zusammenfassung beider als Nerones (Hor. carm. IV 4, 28. Consol. ad Liv. 1. 145. 149. 383) uncorrect. Infolge seiner Siege in Germanien wurde er vom Heere zum Imperator acclamiert, und nach seinem Tode wurde ihm vom Senat der Siegerbeiname Germanicus verliehen (s. u. III), so dass auf den nach seinem Tode geprägten Münzen sein vollständiger Name lautet: Nero Claudius Drusus Germanicus imp(erator). Inschriften, wo er blos Nero Claudius Drusus Germanicus genannt wird, z. B. CIL VI 31273 = Dessau 148. IX 2443. Not. d. scavi 1897, 104. Drusus Germanicus CIL II 2038. IX 3304 und auf vielen Inschriften des Kaisers Claudius; ferner Tac. hist. V 19: Germ. 34. Strab. VII 291. Senec. ad Polyb. 15, 5. Val. Max. IV 3, 3.

b) Abstammung und Jugend.

C. war der Sohn der Livia Drusilla und des Ti. Claudius Nero. [2706] Livia trennte sich im J. 716 = 38 von ihrem Gemahl, der sie, den Bitten Octavians mehr gezwungen als freiwillig folgend, diesem als Gattin überliess. Um diese Zeit war sie schon schwanger, und nach drei Monaten gebar sie im Hause Octavians ihren zweiten Sohn Drusus. So entstand damals der Spottvers, dass dem Glücklichen schon nach dreimonatlicher Ehe Kinder geboren werden, und es fehlte selbst nicht an dem bösen Gerüchte, dass Drusus doch der natürliche Sohn Octavians sei (Suet. Claud. 1; Aug. 62; Tiber. 4. Dio XLVIII 44, 2. 4. 5. Vell. II 79, 2. 94, 1. 95, 1. Tac. ann. I 10. V 1. Porphyr. ad Hor. carm. IV 4, 27 p. 127 Meyer; in der Epit. de Caes. I 26 wird irrtümlich behauptet, dass beide Söhne Livias schon am Leben waren, als sie Octavian heiratete). Vielleicht um dieses Gerücht zu zerstreuen, schickte Octavian den Drusus sogleich nach seiner Geburt seinem leiblichen Vater zurück und bemühte sich, dieses Vorgehen durch die acta urbis möglichst publik zu machen (Dio XLVIII 44, 5). So wird Drusus auch auf Inschriften Ti. f. genannt, z. B. CIL V 8003. IX 2443. CIA III 443.

Er stammte also väterlicherseits von den Claudii Nerones ab, gehörte aber auch durch seine Mutter der claudischen Familie an, und zwar ihrem älteren Zweig, den Claudii Pulchri. Denn Livia Drusilla war die Tochter des Appius Claudius Pulcher, der von einem Livier adoptiert wurde und daher dann M. Livius Drusus Claudianus hiess (CIL IX 3660f. = Dessau Inscr. sel. 124. Athen. Mitt. IX 257). Durch ihn ist das bei einem Zweige der Livier übliche Cognomen Drusus auf seinen Enkel C. übergegangen (Consol. ad Liv. 146. Suet. Tib. 3; vgl. A. Holder Altcelt. Sprachschatz s. v. Drusus). Als Sohn der Iulia – so hiess bekanntlich Livia nach ihrer durch Augustus Testament erfolgten Adoption in die Gens Iulia – wird C. genannt CIL XI 1165.

Als Ti. Claudius Nero starb, setzte er Octavian zum Vormund über seine Söhne Tiberius und Drusus ein (Suet. Tib. 4. Dio a. a. O.; aus Suet. Tib. 6 verglichen mit c. 5 folgt, dass sein Tod zwischen 720 = 34 und 722 = 32 erfolgte), und so wurden die beiden Knaben im Hause ihres Stiefvaters erzogen (Dio a. a. O.; sehr häufig findet sich die Erwähnung des Bruderpaares als Stiefsöhne des Augustus; vgl. Consol. ad Liv. 209, wo Drusus der Pflegesohn, alumnus, genannt wird; fälschlich bezeichnet Oros. VI 32, 12 beide als Adoptivsöhne des Augustus; blos Tiberius wurde später von Augustus adoptiert).

Augustus hing mit grosser Liebe besonders an Drusus, und sowie er es für Tiberius gethan hatte, beantragte er später, im J. 735 = 19, im Senat, auch dem Drusus den Antritt der Ämterlaufbahn fünf Jahre vor der gesetzlichen Zeit zu gestatten (Dio LIV 10, 4; vgl. LIII 58, 4. Tac. ann. III 29). So scheint Drusus schon im folgenden Jahr 736 = 18 die Quaestur bekleidet zu haben (aus Tac. a. a. O. geht hervor, dass es sich dem Augustus bei seinem Antrag auch um die Erlassung des Vigintivirats handelte, und demnach ist die Angabe bei Suet. Claud. 1 gewiss unrichtig, dass Drusus erst während des rhaetischen Krieges Quaestor gewesen sei). Über seine Thätigkeit in Rom in den nächsten Jahren ist weiter nichts bekannt, als dass er im J. 738 [2707] = 16 gemeinsam mit Tiberius die Ausrichtung von Gladiatorenspielen übernahm. Unmittelbar danach ging Augustus nach Gallien (vgl. Vell. II 97, 1), begleitet von Tiberius, der damals Praetor war, und dessen Functionen nun Drusus ausübte, Dio LIV 19, 6.

c) Der Krieg in den Alpenländern.

Seine ersten kriegerischen Lorbeeren holte sich Drusus im Kriege gegen die Rhaeter im J. 739 = 15. Den Anstoss zu diesem Kriege boten die Alpenvölker durch Wiederholung der alten Raub- und Plünderungszüge nach Italien, bei welchen sie mit barbarischer Grausamkeit vorgingen. Zunächst erhielt Drusus allein von Augustus den Auftrag, sie zu bekämpfen. Ein rascher Sieg, den er über sie in den tridentinischen Alpen erfocht, trug ihm die ornamenta praetoria ein (Dio LIV 22, 1–3. 33, 3; darauf nimmt auch die obenerwähnte zum Teil unrichtige Notiz Suet. Claud. 1 Bezug). Der Sieg war wohl entscheidend, bewirkte aber nicht eine dauernde Abhilfe gegen die Einfälle der Rhaeter, die auch Gallien bedrohten. So wurde Tiberius von Gallien aus, das er damals verwaltete (s. o.; vgl. auch Suet. Tib. 9), denselben Feinden entgegengeschickt (Dio LIV 22, 3) und begann im Verein mit Drusus einen wohlorganisierten Feldzug. Drusus zog das Thal der Etsch (pons Drusi wird eine Örtlichkeit auf der Tab. Peut. segm. III genannt, wahrscheinlich in der Nähe der Eisackmündung; vgl. Mommsen CIL V p. 938) und des Eisack (Isargus in der Consol. ad Liv. 386, die Isarci CIL V 7817, 5) aufwärts und besiegte die Bundesgenossen der Rhaeter, die Breuner, Ucenner (vgl. Rossbach zu Flor. II 22, 4 p. 169), Chenauner und andere Völkerschaften (vgl. Zippel 263); Tiberius wandte sich gegen die Vindeliker, die er durch eine rasche Überfahrt über den Bodensee erschreckte und in einem Kampfe zu Wasser besiegte, worauf er bis an die Donauquellen vorrückte und nach kleineren Gefechten die Entscheidung durch einen Sieg über die Rhaeter herbeiführte. Um die Gefahr einer neuerlichen Erhebung des Volkes abzuwenden, wurde der grösste Teil der waffenfähigen Mannschaft gefangen abgeführt und nur die zur Bebauung des Bodens unbedingt notwendige Bevölkerung im Lande zurückgelassen (Dio LIV 22, 4f. Strab. IV 206. VII 292. Suet. Tib. 9. Flor. a. a. O. Hor. carm. IV 14, 9–13. Consol. ad Liv. 15. 175; anders fasst Zippel 267ff. den Gang der Ereignisse auf). Die Schwierigkeit der Besiegung der wilden Bergvölker, die überdies im Laufe eines einzigen Sommers durchgeführt wurde (Strab. IV 206), schildert Vell. II 95, 1. 2; vgl. auch 90, 1. 104, 4. 122, 1 und Hor. sowie Flor. a. a. O. Die Entscheidungsschlacht, die von Tiberius geschlagen wurde, fällt auf den 1. August 739 = 15 (Hor. IV 14. 34ff., vgl. mit CIL I² p. 244. 248. 323. Oros. VI 19. 16. Macrob. sat. I 12, 35; s. Mommsen Herm. XV 112: ausserdem findet sich die Besiegung der Rhaeter und Vindeliker erwähnt Hor. carm. IV 4. 17f. Epit. de Caes. I 7. Oros. VI 21. 12). Aus den Ländern der unterworfenen Völker wurde eine neue römische Provinz gebildet, Rhaetia mit Vindelicia (Liv. perioch. 138. Vell. II 39, 3. Suet. Aug. 21; vgl. Plin. n. h. IV 98. Eutrop. VII 9). Diese Provinz wurde zunächst mit der vallis Poenina vereinigt, [2708] eine Verbindung, die bis ins 2. Jhdt. bestehen blieb, und war anfangs einem Praefectus (CIL IX 3044 = Dessau 2689; vgl. O. Hirschfeld S.-Ber. Akad. Berl. 1889, 425 und CIL XII p. 20, dagegen v. Domaszewski Corr.-Bl. d. westd. Ztschr. XVII 80–82), später einem Procurator (Tac. hist. I 11. III 5) unterstellt, vgl. Marquardt St.-V. I² 288. Mommsen CIL III p. 706f.; Ephem. epigr. IV p. 518ff. Ruggiero Dizion. epigr. I 432. Dass unter den damals besiegten Völkerschaften auch Noriker gewesen seien, und dass aus demselben Anlass die Provinz Noricum eingerichtet worden sei, ist kaum richtig; die Erwähnung der Noriker bei Strab. IV 206 (vgl. Zippel 272). Vell. II 39, 3 und Rufus brev. 7, desgleichen die Benennung bellum Noricum bei Flor. a. a. O. geht aller Wahrscheinlichkeit nach auf die im vorhergehenden J. 738 = 16 erfolgte Unterwerfung dieses Volkes durch P. Silius (Nerva), Dio LIV 20, 2, zurück. Auch sind die Noriker unter den von Augustus besiegten 46 (?) Alpenvölkern auf der Inschrift des Tropaeum Augusti (CIL V 7817 = Plin. n. h. III 136f.) nicht aufgezählt, es sei denn, dass die dort genannten Ambisontes identisch seien mit den norischen Ambisontii, von denen Ptolem. II 13, 2 spricht, was jedoch keineswegs sicher ist (vgl. Mommsen CIL III p. 588 gegen Zippel 256f. Ihm o. Bd. I S. 1800; A. Holder Altkelt. Sprachschatz s. v. nimmt an, dass die Ambisontii erst später zu den Norikern gerechnet worden seien).

Dort wo Drusus im Kampfe gegen die Rhaeter mühselig in den Alpen vorgedrungen war, konnte er nach Beendigung des Krieges eine ordentliche Strasse anlegen lassen, die von seinem Sohne, dem Kaiser Claudius, neugebaut und nach ihm via Claudia (Augusta) benannt wurde. Sie führte in der claudischen Zeit in einer Länge von 350 Millien vom Po und von Altinum aus durch das Thal der Piave und Brenta (Val Sugana) in das Etschthal und reichte in ihrer Fortsetzung, wahrscheinlich über Augusta Vindelicum, bis an die Donau (CIL V 8002f.; vgl. Mommsen ebd. p. 938 und R. G. V 18f. Itin. Ant. p. 280f. Wess. Partsch Bd. I S. 1608f. Ruggiero Dizion. epigr. I 427. II 289).

Das erwähnte gewaltige Denkmal der Tropaea Augusti beweist, wie dankbar es die Bewohner Oberitaliens empfanden, dass den beständigen räuberischen Einfällen der Alpenvölker ein Ende gesetzt worden war. Gegen die von Zippel 251ff. ausgesprochene Ansicht, dass hier nur die in den Jahren 16–14 v. Chr. besiegten Alpenvölker genannt seien, vgl. Mommsen z. St. Ähnlich rühmt sich Augustus im Mon. Anc. Lat. 5, 12–14 = Graec. 14, 7–9 (vgl. Mommsen z. St. p. 104), alle Völker vom adriatischen bis zum tyrrhenischen Meer unterworfen zu haben.

Vor allem war man in Rom über den siegreich beendigten Feldzug erfreut, und Horaz, der die ersten drei Bücher carmina schon herausgegeben hatte, schrieb auf Veranlassung des Augustus ein viertes, in welchem er diese Siege verherrlichte (Suet. vit. Hor. p. 46 Reiff. Porphyr. in Hor. carm. IV 1, 1 p. 121 Meyer); allerdings gilt dies nur von der vierten und vierzehnten Ode dieses Buches.

d) Statthalterschaft in Gallien.

Als Augustus [2709] im J. 741 = 13 nach dreijährigem Aufenthalt in Gallien (Belege bei Gardthausen Augustus und seine Zeit [Leipz. 1896] II 2, 648; vgl. Mommsen Res gestae d. Aug.² 49) nach Rom zurückkehrte, setzte er, da auch Tiberius zu Beginn des folgenden Jahres seinen ersten Consulat in Rom antrat, Drusus als Statthalter der neu organisierten tres Galliae ein, Dio LIV 25, 1, weil wahrscheinlich schon zu jener Zeit ein Angriffskrieg gegen die Germanen in Aussicht genommen wurde. In seiner Eigenschaft als Legat des Augustus in Gallien hat Drusus dann die Kriege mit den Germanen geführt. Über die Verbindung Galliens mit Germanien in der früheren Kaiserzeit vgl. Marquardt St.-V. I² 267f. 271ff. und die dort verzeichnete Litteratur. Mommsen R. G. V 29; speciell über Drusus Stellung A. W. Zumpt Studia Romana, Berlin 1859, 118. Dass seine Residenz Lugudunum war, ersehen wir unter anderem daraus, dass sein Sohn, der spätere Kaiser Claudius, dort am 1. August 744 = 10 geboren wurde, Suet. Claud. 2. Sen. ludus de morte Claudiae 6.

Eine der Aufgaben des Drusus in Gallien bestand in der Abhaltung des Census (Liv. perioch. 138), der sich von dem schon früher, im J. 727 = 27 (Liv. perioch. 134. Dio LIII 22, 5), verfügten wahrscheinlich dadurch unterschied, dass nun zum erstenmal mit der Volkszählung auch eine Schätzung verbunden war. Denn Kaiser Claudius, der über diese Dinge doch unterrichtet sein musste, sagt in seiner Rede über das ius honorum der Gallier (CIL XIII 1668 II 35ff.): patri meo Druso Germaniam subigenti tutam quiete sua securamque a tergo praestiterunt et quidem cum a⟨d⟩ census novo tum opere et inadsueto Gallis ad bellum advocatus esset. Auch ergiebt sich dies daraus, dass die Gallier diesmal unwillig darüber waren, so dass Drusus sie nach Lugudunum berief und dort besänftigte (Liv. perioch. 139. Dio LIV 32, 1), ein Umstand, den C. freilich, nach der Tendenz seiner Rede, beschönigt; vgl. auch E. Desjardins Géogr. hist. et adm. de la Gaule Romaine III (Paris 1885) 151, 3.

Der Vorwand zur Berufung der Gallier nach Lugudunum war die Gründung der ara Romae et Augusti gewesen. Die Einweihung dieses Heiligtums fand 742 = 12 statt, und zwar am 1. August, dem Jahrestag der Eroberung Alexandrias und der Entscheidungsschlacht gegen die Alpenvölker (s. o.; für die Kenntnis des richtigen Jahres sind wir auf die verlässliche Angabe bei Livius, mit dem Dio stimmt, angewiesen; Suet. Claud. 2 giebt nur das richtige Tagesdatum an, das auch mit dem Geburtstag des späteren Kaisers Claudius zusammenfällt, irrt aber hinsichtlich des Jahres: diese Annahme ist, wie Hirschfeld CIL XIII p. 227 mit Recht betont, einleuchtender als die von der Einweihung und völligen Herstellung zu zwei verschiedenen Zeitpunkten, Desjardins III 186ff. Gardthausen II 2, 366, 18ff.; vgl. auch Gregor. Turon. hist. Franc. I 18 = Migne Patrol. Lat. LXXI 173, Cuius [sc. Augusti] nono decimo imperii anno Lugdunum Galliarum urbem conditam manifestissime reperimus). Fortan war diese Ara nicht nur der religiöse Mittelpunkt des Landes, sondern auch der Ort, an welchem sich [2710] der gemeinsame Landtag der drei gallischen Provinzen versammelte. Der Vorsteher dieses Heiligtums, stets ein Mann aus einheimischem gallischem Stamm, war zugleich Vorsitzender des Landtags und nur ein Jahr im Amt; als ersten Priester nennt uns Liv. perioch. 139 den Aeduer C. Iulius Vercondaridubnus (vgl. im übrigen zur Einrichtung der Ara Hirschfeld a. a. O. p. 227ff.; Lyon in der Römerzeit, Wien 1878, 16f. Desjardins a. a. O. Gardthausen II 2, 364ff. Marquardt St.-V. I² 269f.).

Es war dringend notwendig gewesen, die Gallier zur Ruhe zu bringen; denn schon hatten sich die Germanen, und zwar zunächst die Sugambern, deren Unzufriedenheit und die Abwesenheit des Augustus zunutze gemacht und hatten unter ihrem Könige Maelo (Strab. VII 291. Mon. Ancyr. Lat. 6, 3; Graec. 17, 3f. und dazu Mommsen p. 140; Watterich a. a. O. 99, 1 bezieht die Notiz Strabons auf den Krieg unter Lollius) den Rhein überschritten und den Krieg begonnen. Ihnen zog nun Drusus entgegen und brachte ihnen beim Übergang über den Rhein eine schwere Niederlage bei (Dio a. a. O.).

e) Die Feldzüge in Germanien.

α. 742 = 12. Er selbst gieng zunächst an den unteren Rhein, durchzog die Insel der Bataver und das Land der Usipier und gelangte hierauf ins Gebiet der Sugambern, das er verwüstete. Dann segelte er den Rhein abwärts und unterwarf die Friesen, wie es scheint, weniger durch Gewalt als durch Mässigung, indem er ihnen einen ihrer Armut entsprechenden geringen Tribut auferlegte (Tac. ann. IV 72), so dass er sie sogar zum Heeresdienst in einem Zuge gegen die Chauken heranziehen konnte. Diese wollte er von der Seeseite her angreifen und liess daher einen Canal bauen, der vom Rhein zur Issel, in die Zuyder-See und weiterhin in die Nordsee führte (Tac. ann. II 8 fossa Drusiana. Suet. Claud. 1 [fossae] Drusinae; es ist die Strecke zwischen Rhein und Issel, die von Westervoort bis Doesborgh reicht; vgl. Dederich a. a. O. 13–16; J. Asbach Rhein. Jahrb. LXXXV [1888] 16 vermutet wohl richtig, dass dieser Canal von Drusus nur vollendet wurde). So schiffte er die friesische Küste entlang, eroberte die Insel Byrchanis (Burcana – Borkum; Strab. VII 291) und fuhr dann in die Ems ein, wo er die Bructerer besiegte (Strab. VII 290); es ist kein Grund, diese Nachricht mit Watterich 109 zu bezweifeln. Darauf segelte er an der Küste weiter bis zur Wesermündung, um die Chauken anzugreifen. Aber auf der Rückfahrt geriet er mit seiner Flotte in Gefahr, da bei einer unvermutet rasch eintretenden Ebbe die Schiffe auf den ihnen unbekannten Untiefen festsassen. Nur mit Hilfe der Friesen wurde er gerettet, und da mittlerweile der Winter angebrochen war, setzte er den Kampf zunächst nicht fort, sondern begab sich nach Rom (Dio LIV 32, 2. 3).

Drusus Fahrt in der Nordsee ist von den Zeitgenossen als ein bedeutsames Wagestück bewundert und wiederholt gerühmt worden, und insofern mit einer gewissen Berechtigung, als er in der That der erste römische Feldherr war, der sich den Gefahren des noch unbekannten Oceans aussetzte (Suet. Claud. 1. Tac. Germ. 34; vgl. ann. II 8. Strab. VII 291; mit Unrecht aber ist [2711] das Gedicht des Albinovanus Pedo auch auf Drusus Meerfahrt statt auf den Schiffbruch seines Sohnes Germanicus bezogen worden, vgl. Th. Bergk Augusti rerum a se gestarum index [Göttingen 1873] 97, 2. O. Haube Beitrag zur Kenntnis des Albinovanus Pedo. Progr. Fraustadt 1880, 5f. Detlefsen Herm. XXXII 196–200; an anderer Stelle gedenke ich dies näher zu begründen).

In Rom wurde er zum Praetor urbanus für das folgende Jahr 743 = 11 gewählt, nachdem er, wie erwähnt, schon früher durch die ornamenta praetoria ausgezeichnet worden war (Dio LIV 32, 3; die Richtigkeit der Überlieferung ἀστυνόμος ergiebt sich schon aus dem Text selbst, wird aber noch weiter bestätigt durch 35, 5 und 34, 1, wo ausdrücklich von Drusus Praetur die Rede ist; Boissevin z. St. weist mit Recht auf die Analogie zur Laufbahn des Tiberius hin; Suet. Claud. 1 sagt ungenau, dass Drusus sogleich nach der Praetur Consul wurde; vgl. auch Klebs Prosopogr. I 366f.).

β. 2. Feldzug, 743 = 11. Im Frühling dieses Jahres nahm er den Feldzug gegen die Germanen wieder auf, indem er den untern Rhein überschritt. Diesmal wurden die Usipier vollständig unterworfen; dann liess er über die Lippe eine Brücke schlagen und zog südwärts gegen das Volk, das er früher ebenfalls nur vorläufig bestraft hatte, die Sugambern. Ihre Besiegung wurde ihm leicht gemacht durch die Kämpfe dieses Stammes mit den Chatten, die sich ihnen bei ihrem Einfall ins römische Gebiet nicht hatten anschliessen wollen (vgl. Strab. VII 291). Drusus fand bei der Besetzung ihres Gebietes nicht den geringsten Widerstand und konnte ohne Blutvergiessen durch ihr Land und das der Tencterer und der Chatten (Liv. per. 140. Flor. II 30, 23 = Oros. VI 21, 15; das folgende bezieht sich auf den letzten Feldzug des Drusus; anders J. Asbach Rhein. Jahrb. LXXXV 1888, 14–30, indem er von den Nachrichten des Florus ausgeht und sich auf dessen Autorität stützt gegenüber Dio, dem wir doch allein eine chronologische Feststellung von Drusus Feldzügen verdanken; schon früher ist diese Annahme von Dederich 53–59 aufgestellt worden, dessen Darlegung auch in Hinsicht des dritten Feldzuges willkürlich und kaum richtig ist; überhaupt ist von den meisten Forschern mit Unrecht die Nachricht des Florus vom Übermut der Germanen [s. u.] auf den Überfall von Arbulo bezogen worden; G. Kossinna, Westd. Zeitschr. XIX 208f., irrt, wenn er annimmt, dass bei Florus II 30, 24 Suebi für Chatti gebraucht ist, da eben unmittelbar vorher von den Chatten selbst die Rede ist) bis an die Weser marschieren, wo er die Cherusker zu bekämpfen vorhatte (Dio LIV 33, 1); sie wie die Chauken an der unteren Weser wurden geschlagen (Liv. perioch. 140). Die Chatten, welche anfangs froh darüber waren, dass Drusus ihre Feinde, die Sugambern, von dem Kampf gegen sie ablenkte, wurden nun sehr gegen ihren Willen in das Gebiet ihrer Gegner verpflanzt (Dio LIV 36, 3; vgl. Mommsen R. G. V 26).

Durch die Nähe des Winters und den Mangel an Lebensmittel bewogen, trat Drusus den Rückweg an, kam aber dabei wieder in grosse Gefahr. Bei Arbalo (dessen Lage nicht genau bestimmt [2712] werden kann) geriet er in einen Hinterhalt und wurde in einer engen Schlucht von den Germanen (Chauken?) überfallen. Aber die Lässigkeit der siegestrunkenen Feinde verschaffte ihm nach einem verzweifelten Kampfe den Sieg (Dio LIV 32, 2. 3; das böse Omen, dessen Dio hier gedenkt, wird von Plin. n. h. XI 55 und Obseq. 72 ausführlicher erzählt). So gelangte er, von den Gegnern nicht mehr belästigt, an den Rhein zurück und errichtete zwei Castelle, eines an der Lippe, wo der Fluss Aliso einmündet, ein anderes im Gebiete der Chatten, am Taunus (Dio LIV 33, 1. Tac. ann. I 56; wahrscheinlich mit diesem identisch ist das bei Ptolem. II 11, 14 erwähnte Ἄρκταυνον [die Identifizierung mit der Saalburg ist sehr zweifelhaft; vgl. Jacobi Das Römercastell Saalburg, Homburg 1897, 56]; v. Veith Festschrift d. Rhein. Jahrb. 1891, 107–128 versucht in Bezug auf diesen Feldzug des Drusus topographische Festlegungen von zweifelhaftem Wert).

Nun wurden ihm die Ehren des Triumphs vom Senat zuerkannt; er hielt zu Pferd seinen Einzug in Rom, feierte aber nicht den Triumph selbst, da dies Augustus nicht zuliess, sondern musste sich mit der Ovation und den Triumphalornamenten begnügen (vgl. Mommsen St.-R. I³ 466). Nach Ablauf seiner Praetur und nach Ausrichtung glänzender Spiele (Dio LIV 34, 1) wurde ihm der Proconsulat verliehen. Die Annahme des Titels imperator, mit welchem ihn das Heer acclamiert hatte, gestattete Augustus ihm ebensowenig wie dem Tiberius (Dio LIV 33, 4. 5; vgl. 32, 1. Suet. Claud. 1; vgl. Mommsen St.-R. I³ 126, 1). Der Kaiser selbst aber vermehrte nach diesem Siege die Zahl seiner Imperatorenacclamationen (Dio a. a. O.); er heisst in den Jahren 743 und 744 imp. XII (Mommsen Res gestae d. Aug.² 14). Später aber, wahrscheinlich im J. 745 = 9, in welchem auch Tiberius zu erstenmal Imperator genannt wird (Mommsen a. a. O.), erhielt doch auch Drusus diesen Titel (Tac. ann. I 3; bei Flor. II 30, 30 ist das Wort imperator wohl nicht in prägnanter Bedeutung gebraucht), der auch auf den Münzen (Eckhel VI 176f. Cohen I² 220ff.) und Inschriften (CIL V 3109. IX 2443) erscheint.

In demselben Winter starb Augustus Schwester Octavia und Drusus hielt ihr die Laudatio (Dio LIV 35, 5. Liv. perioch. 140; daraus ergiebt sich die Zeit unzweifelhaft, es ist daher die Angabe bei Suet. Aug. 61 zu corrigieren, wonach Octavias Tod erst ein Jahr später fiel).

γ) 3. Feldzug, 744 = 10. Im darauffolgenden Frühling 744 = 10 begann er den dritten Feldzug gegen die Germanen. Diesmal waren es die Chatten, die, wie erwähnt, unzufrieden über die unfreiwillige Veränderung ihrer Wohnsitze waren und sich, wieder mit den Sugambern vereint, erhoben. Ihre Unterwerfung gelang in diesem Jahre noch nicht. Drusus zog aber nach einigen Erfolgen über sie gemeinsam mit Augustus, der sich in der Lugdunensis aufgehalten hatte, und mit Tiberius nach Rom (Dio LIV 36, 3. 4. Liv. perioch. 141).

δ) 4. Feldzug, 745 = 9. Zu Beginn des J. 745 = 9 trat Drusus den Consulat mit T. Quinctius Crispinus Sulpicianus an (Dio LV 1, 1 und ind. l. LV. CIL V 3109. VI 457. 31702. IX 2443. Not. d. scavi 1897, 104. Fasti; als Consul wird Drusus [2713] auch erwähnt Vell. II 97, 2 und Consol. ad Liv. 139. 141. 177. 293. 336. 457). Wahrscheinlich um dieselbe Zeit wurde er Augur (CIL IX 2443) und unternahm dann bald trotz ungünstiger Prodigien von neuem den Kampf gegen die Germanen, zunächst wieder gegen die Chatten (Dio a. a. O.). Nach Cassiodor (Mommsen Chron. min. II 135) hat er in diesem Jahre, also auf dem Wege nach Germanien, dem Augustus einen Tempel im Gebiet der Lingonen gewidmet. Nachdem er das Land der Chatten durchzogen und ihre Stammes- und Bundesgenossen, die Sueben (vgl. Dahn-Wietersheim I 81f.; nach G. Kossinna Westd. Ztschr. IX 204 sind es Hermunduren), bekämpft und überwältigt hatte (Epit. de Caes. I 7. Consol. ad Liv. 17f.), zog er wieder gegen die Cherusker, vernichtete alles, was sich ihm entgegenstellte, und konnte so nach Überschreiten der Weser bis an die Elbe gelangen. Hier freilich war seinem Marsch ein Ziel gesetzt; Tropaeen, die er hier aufstellte, bezeichneten die äusserste Grenze, bis zu welcher römische Heere vorgedrungen waren (Dio LV 1, 2. 3). Florus spricht auch von einem Sieg über die Marcomanen, aus deren erbeuteten Waffen und Feldzeichen die Tropaeen errichtet worden seien (Flor. II 30, 23–25 = Oros. VI 21, 15–17; vgl. Mon. Anc. Lat. 6, 3f.; Graec. 17, 4; mit Unrecht haben Watterich 119, 2 und A. Riese Rh. Mus. XLIV 341, 2. 346 diese Nachricht verdächtigt; dagegen, wenn auch mit nicht ganz zutreffenden Argumenten, G. Kossinna Westd. Ztschr. IX 212; vgl. A. Riese ebd. 343). Ausser den Marcomanen wurden auch die Sugambern besiegt, ihr Übermut empfindlich bestraft, ihre Macht gebrochen (Flor. a. a. O. Consol. ad Liv. 17f. 311f.; die Kreuzigung römischer Centurionen durch die Sugambern auch erwähnt im Schol. des sog. Acro ad Hor. carm. IV 2, 34; danach würde aber diese That in eine frühere Zeit fallen, etwa zur Zeit der Niederlage des Lollius; vielleicht ist auf dasselbe Ereignis zu beziehen Dio LIV 20, 14). Die Sugambern wurden später an das linke Rheinufer übersiedelt, Dio LV 6, 3. Tac. ann. II 26. XII 39. Suet. Aug. 21; Tib. 9 (hier ist die richtige Zahl von 40 000 angegeben; die Zahl 400 000 bei Eutrop. VII 9 und Oros. VI 21, 24 ist wohl durch Versehen entstanden). Epit. de Caes. I 7. Strab. VII 290; vgl. K. Zeuss Die Deutschen und ihre Nachbarstämme 85f. Dahn-Wietersheim I 82. K. Müllenhoff Ztschr. f. deutsch. Altert. 1879, 26–43.

Nun wurden neue Schutzmassregeln getroffen, Castelle in grösserer Zahl errichtet. Zu der schon erwähnten Befestigung der Main- und Lippelinie und der Grenzverteidigung am Rhein, die schon früher bestanden hatte, kam jetzt die Anlage neuer Castellreihen längs der Elbe (?), der Weser und der Maas hinzu; vgl. J. Pohl Verona u. Caesoriacum, Progr. Münstereifel 1886, 10. Doch wurde auch für entsprechende Verbindungen mit dem Hinterlande gesorgt und eine Flottille am Rhein begründet (Flor. II 30, 26; vgl. Mommsen R. G. V 28, 2; zu der vielbestrittenen Florusstelle ist vor allem die eben genannte Schrift von J. Pohl zu vergleichen, dessen Resultate aber auch als zweifelhaft betrachtet werden müssen; die Schiffe, von denen die Rede ist, bilden die Anfänge der [2714] später Classis Augusta Germanica pia fidelis genannten Flotte, vgl. Bone Rhein. Jahrb. LXXI 107–110 u. o. S. 2645f.; eine neue Inschrift Not. d. scavi 1898, 418). Zu den von Drusus getroffenen Sicherungsmassregeln gehörte auch der Bau eines Dammes am rechten Mündungsarm des Rheins, um die Wassermassen des Stromes nach Norden abzulenken. Der Bau dieses Werkes stand offenbar in Zusammenhang mit dem schon früher hergestellten Schifffahrtscanal zwischen Rhein und Zuyder-See (s. o.), um nämlich diesem grössere Wassermengen zuzuführen. Übrigens konnte Drusus den Dammbau nicht vollenden; das geschah erst 63 Jahre später, im J. 55 n. Chr. durch den Legaten Pompeius Paulinus; Civilis hat dann im J. 70 diesen Damm durchstechen lassen, Tac. ann. XIII 53; hist. V 19; vgl. Dederich 8–16.

Auf dem Rückweg, wahrscheinlich die Saale aufwärts (Strab. VII 291 sagt, dass ihn zwischen Σάλας [= Saale?] und Rhein der Tod ereilt habe), erlitt Drusus durch einen Sturz vom Pferde einen Schenkelbruch, an dessen Folgen er 30 Tage später starb, noch bevor er den Rhein wieder erreichte (Liv. per. 142. Dio LV 1, 4). Die Berichte von der Erscheinung eines riesigen barbarischen Weibes, das ihn zur Umkehr gemahnt habe, bei Suet. Claud. 1 und Dio LV 1, 3 weichen von einander ab; zur Erklärung vgl. Abraham 5. J. Asbach a. a. O. 24f.; doch ist gegenüber ihren Ausführungen zu erwägen, dass Sueton an dieser Stelle in der Zeitangabe, wie erwähnt, schon darin irrt, dass er angiebt, Drusus habe den Consulat unmittelbar nach der Praetur bekleidet. Dio (1, 5) überliefert auch andere Prodigien. Das Sommerlager, in welchem Drusus verschied, wurde nachher (Castra) Scelerata genannt (Suet. a. a. O.). Über die Örtlichkeit vgl. Mommsen R. G. V 27, 1. Schiller I 219, 1; Abraham 5–7 meint, dass Drusus nur bis zur Saale gelangt sei, stimmt aber in Betreff des Todesortes mit Mommsen überein.

Durch Drusus Feldzüge war Germanien vom Rhein bis zur Elbe dem römischen Reich unterworfen, wenngleich bei weitem noch nicht völlig zur Ruhe gebracht. Die römische Herrschaft in diesen Gegenden war, wie dies nach so raschen Erfolgen kaum anders zu erwarten stand, wohl begründet, aber noch lange nicht gesichert und, wie die folgenden Ereignisse zeigten, nur von kurzer Dauer. Aber mit Recht hat man schon im Altertum hervorgehoben, dass Drusus am weitesten in das Innere Germaniens vorgedrungen sei, Gebiete mit seinem Heere durchzogen habe, die vor ihm nicht bekannt waren, ja in denen man bis dahin nicht einmal gewusst hatte, dass es überhaupt Römer gab (Senec. ad Marc. 3, 1; ad Polyb. 15. 5. Plin. epist. III 5, 4. Tac. Germ. 37. Flor. II 30, 27. Consol. ad Liv. 17–20. 314. 391. 457; vgl. 139. 293. 335–338. 457; Erwähnung der germanischen Feldzüge des Drusus bei Vell. II 97, 2. 3. Suet. Aug. 21. Eutrop. VII 9. Claudian de cons. Stil. I 193; paneg. de IV. cons. Honorii 455. Oros. VI 21, 12. VII 32, 12; in Germanien [genauer: im linksrheinischen Germanien, in der Belgica] im Gebiet der Tungrer erhielt sich sein Name in der Bezeichnung eines Längenmasses, pes Drusianus, Hygin. de cond. agr., Gromat. ed. Lachm. p. 123). [2715]

III. Tod; Leichenfeier; Andenken bei der Nachwelt.

Schon auf die Kunde von der Erkrankung seines Lieblings Drusus schickte Augustus, der sich damals in Ticinum befand, Tiberius nach Germanien. Bei der ausserordentlichen Geschwindigkeit, mit der Tiberius seine Reise zurücklegte (Val. Max. V 5, 3. Plin. n. h. VII 84), gelang es ihm, den Bruder noch am Leben anzutreffen. Geachtet selbst von seinen Feinden, von seinem Heere tief betrauert, starb C. Drusus in den Armen des Tiberius, in dem jugendlichen Alter von 29 Jahren, am 14. September 745 = 9 (Dio LV 2, 1. Val. Max. Strab. Senec. Plin. epist. a. a. O. Liv. perioch. 142. Consol. ad Liv. 89–94. Ovid. ex Pont. II 8, 47; Fasti I 597. Porphyr. ad Hor. carm. IV 4, 27 p. 127 Meyer. Suet. Tib. 7; Claud. 1 teilt er das unsinnige Gerücht mit, dass Drusus von Augustus vergiftet worden sei; vgl. auch Tac. ann. II 82; sein Lebensalter ist bei Vell. II 97, 3 abgerundet angegeben; das Datum seines Todes Fasti Antiates, CIL I² p. 248; vgl. 329).

Drusus Leichnam wurde auf den Schultern von Tribunen und Centurionen zunächst ins Winterlager gebracht; von da führte Tiberius den Conduct nach Rom, wobei von einer Stadt zur andern die Spitzen der einzelnen Behörden den Leichnam trugen. Unter grossem Gepränge durcheilte der Leichenzug die Provinzen und Italien; überall loderten Scheiterhaufen empor; auf dem ganzen Wege ging Tiberius dem Trauerzuge zu Fuss voran (Dio a. a. O. Senec. ad Marc. 3, 1. 2; ad Polyb. 15, 5. 34, 4. Suet. Claud. 1; Tib. 7. Consol. ad Liv. 171–180). Obwohl es schon Winter war, als der Zug nach Italien kam, erwartete ihn Augustus in Ticinum und verliess ihn auf dem weitern Wege nicht, sondern zog gemeinsam mit Tiberius in Rom ein (Tac. ann. III 5; dass Augustus nicht erst nach Ticinum ging, sondern schon vorher dort war, ist aus Val. Max. a. a. O. zu ersehen). Dort wurde die Leiche auf dem Forum ausgestellt, und Tiberius hielt dem verstorbenen Bruder die Leichenrede; überdies sprach Augustus seine Laudatio im Circus Flaminius. Hierauf wurde der Leichnam von Rittern und Senatorensöhnen (vgl. Mommsen St.-R. III 508, 1) auf das Marsfeld getragen und dort verbrannt, die Asche im Mausoleum des Augustus beigesetzt. Mit grossem Prachtaufwand wurde so die Leichenfeier begangen, gleichsam zum Ersatz für die entgangene Ehre des Triumphes, die dem Drusus bei seiner Rückkehr von dem siegreich vollendeten Feldzug zugedacht war (Dio LV 2, 2. 3. 5. Liv. perioch. 142. Consol. ad Liv. 71f. 207–209. 216–220. Suet. Claud. 1. Tac. a. a. O.).

Alle erdenklichen Ehren wurden auf den Verstorbenen gehäuft. Zur Erinnerung an ihn wurde ein Triumphbogen aus Marmor an der Via Appia und ein Kenotaph am Rheine, bei Mainz, errichtet; auf diesem wurde das von Augustus selbst in Versen abgefasste elogium angebracht, und alljährlich an einem bestimmten Tage (an Drusus Todestag?) sollten die Truppen hier defilieren und die Vertreter der gallischen Gemeinden officiell opfern (Dio LV 2, 3; das hier erwähnte κενοτάφιον ist identisch mit dem honorarius tumulus bei Suet. Claud. 1 und dem monumentum Drusi bei Eutrop. VII 13, 1 = [2716] Hieronym. a. Abr. 2057); Mommsen R. G. V 27, 1 irrt, wenn er unter dem bei Eutrop genannten das auch Flor. II 30, 23 erwähnte Tropaeum versteht; denn dieser Tropaeen gedenkt auch Dio LV 1, 3 [s. o.], und es wird ausdrücklich berichtet, dass sie den äussersten Punkt bezeichnen, bis zu welchem Drusus gelangt sei; sie befanden sich also an der Elbe, womit endlich auch die Angabe der Lage von Τρόπαια Δρούσου bei Ptolem. II 11, 13 beiläufig stimmt. Eine Erwähnung jenes tumulus Drusi bei Mainz findet sich auch in dem leider nur verstümmelt erhaltenen SC über die dem verstorbenen Germanicus erwiesenen Ehren, CIL VI 911, in welchem unter anderm die Aufstellung dreier Bogen beschlossen wurde, von denen einer nach dem Bericht bei Tac. ann. II 83 am Rhein errichtet werden sollte; vgl. Th. Bergk Westd. Ztschr. I 500. Die unrichtige Auffassung Schillers I 219 hat Bernoulli II l, 210 richtiggestellt; vgl. auch Baumeister Denkmäler III 1878. J. Asbach a. O. 29, 2. Der Triumphbogen an der Via Appia ist auch Suet. Claud. 46 erwähnt; vgl. O. Hirschfeld Wien. Stud. VII 174. Münzen mit der Abbildung des Triumphbogens und der Aufschrift de Germanis bei Eckhel VI 176f. Cohen I² 220f., nr. 1–6. Über das Denkmal Trusilêh in Mainz s. E. Hübner Rhein. Jahrb. LXXX (1885) 89. Ausserdem errichteten ihm seine Truppen unweit von der Lippe und dem Teutoburger Walde, wahrscheinlich an der Stelle, wo er gestorben war (Mommsen a. a. O.), eine Ara, die im J. 16 n. Chr. von den Germanen zerstört, aber von Drusus Sohn, Germanicus, neu aufgerichtet wurde, der hier gleichfalls das Heer defilieren liess (Tac. ann. II 7; Abraham 6, 7 vermengt die beiden Denkmäler). Ferner wurden auf Senatsbeschluss Statuen des Drusus aufgestellt und ihm und seinen Nachkommen der Ehrenbeiname Germanicus verliehen (Dio LV 2, 3. Suet. Claud. 1. Flor. II 30, 28. Ovid. fast. I 597; trist. IV 2, 39. Porphyr. in Hor. ep. I 3 p. 271f. Meyer. Consol. ad Liv. 337. 457; Münzen und Inschriften, die den Beinamen Germanicus bei Drusus enthalten, s. o. S. 2705).

Seine Mutter Livia, die den Verlust des vielgeliebten Sohnes nicht verschmerzen konnte, und an die aus diesem Anlass das Trostgedicht eines unbekannten Verfassers gerichtet ist (s. o. S. 2704), liess auch aus eigenen Mitteln Statuen des Verblichenen errichten (Sen. ad Marc. 3, 2; überhaupt weist Seneca in dieser Trostschrift an Marcia, die auch den Verlust eines Sohnes betrauerte, auf das Beispiel von Drusus Mutter hin); Augustus, der, wie erwähnt, ihm eine Laudatio gehalten und sein Elogium in Versen abgefasst hatte, schrieb dann auch eine Geschichte von Drusus Leben in Prosa (Suet. Claud. 1), wahrscheinlich auf Grund und aus Anlass jener Laudatio.

Drusus war aber nicht nur der Liebling seiner Mutter und seines Stiefvaters gewesen (vgl. Dio LV 4, 4. 5, 2), sondern vor allem der Günstling des römischen Volkes (Tac. ann. II 41. VI 51). Gross war daher vor allem die Trauer der Römer (Consol. ad Liv. 181–206), die mit ihm ihre schönsten Hoffnungen begruben (s. u.).

Sowie dem Drusus schon zu seinen Lebzeiten [2717] namentlich in griechischen Städten Ehreninschriften, gewöhnlich ihm und dem Tiberius zugleich, gesetzt wurden (CIA III 443. 449. Rh. Mus. XLV 612. Dittenberger und Purgold Inschriften von Olympia nr. 369), so wurde auch nach seinem Tode sein Andenken vielfach gefeiert. In Athen wurde ihm zu Ehren eine eigene Priesterschaft errichtet; der Priester, der diesen Cult zu besorgen hatte, heisst auf den Inschriften stets ἱερεὺς Δρούσου ὑπάτου und ist zugleich ἅρχων (CIA III 1. 68 a. b. 623. 656. 662. 1005. 1009f. 1078. 1085). Diese Einrichtung bestand vielleicht schon unter Augustus, jedenfalls bereits unter Claudius, und ist nach der Zeit Hadrians wieder abgekommen (vgl. Dittenberger zu CIA III 623f. 1009 und p. 316. Ephem. epigr. I p. 116f.). Auch Münzen mit der Aufschrift Δροῦσος ἥρως (Mionnet III 70f. nr. 82) gehören in diesen Zusammenhang.

Unter den Ehren, die zur Erinnerung an Drusus festgesetzt wurden, wird berichtet, dass Herodes einen Festungsturm in Caesarea an der Küste von Iudaea nach Drusus benennen liess (Joseph. ant. Iud. XV 336; bell. Iud. I 412). Auch ein litterarisches Denkmal wurde ihm gesetzt, indem der ältere Plinius seine Geschichte der germanischen Kriege schrieb, um Drusus nicht der Vergessenheit anheimfallen zu lassen, wozu ihn angeblich ein Traumgesicht bewog, bei welchem ihm Drusus selbst erschienen sei (Plin. epist. III 5, 4). Im J. 6 n. Chr. haben seine Söhne Germanicus und Claudius zu Ehren des verstorbenen Vaters in Rom ein Gladiatorenspiel ausgerichtet, Dio LV 27, 3. Suet. Claud. 2.

Am meisten aber lebte das Andenken an Drusus in ehrenvoller Weise wieder auf, als sein Sohn Claudius zur Regierung gelangte. Totenopfer wurden ihm dargebracht und Circusspiele wurden alljährlich am Tage seiner Geburt ausgerichtet, die mit umso grösserem Aufwand gefeiert wurden, als dies zugleich auch der Geburtstag des Triumvirn M. Antonius, des Vaters der Antonia, war (Suet. Claud. 11. Dio LX 5, 1; die Inschrift aus Ravenna CIL XI 132 ist früher unvollständig publiciert und fälschlich auf Drusus bezogen worden, Orelli 707. Dederich 105. Fiedler Rhein. Jahrb. XLIX 143). Vielleicht wurde zugleich mit der Einsetzung dieser Spiele die Benennung Neroneius als Name für einen Monat (ungewiss welchen) zu Ehren des Drusus, wenigstens in Ägypten, eingeführt; sie erscheint auf zwei griechischen Papyri, aus dem J. 41/42 (Griech. Urk. aus d. kgl. Mus. Berl. III 713) und aus dem J. 63/64 (Kenyon Catal. of. Greek Pap. in the Brit. Mus. II 146f. nr. 181). Später erst, und zwar im J. 65, wurde nach dem Kaiser Nero der Monat April Neroneus genannt (Tac. ann. XVI 12. Suet. Nero 55).

Zum Schlusse mag noch erwähnt werden, dass unter Claudius (Eckhel a. a. O. Cohen I² 221 nr. 8) und selbst noch unter Titus Restitutionsmünzen des Drusus geprägt wurden (Cohen a. a. O. nr. 10).

IV. Privatleben.

Drusus war vermählt mit Antonia, der jüngeren Tochter des Triumvirn M. Antonius (Suet. Cal. 1: Claud. 1. 3. 11. Plin. nat. hist. IX 172. VII 80 = Solin. I 74. Joseph. ant. Iud. XVIII 143. Plut. Ant. 87; vgl. die ihr [2718] gesetzten Inschriften und die Münzen bei Eckhel VI 178. Mionnet III 93 nr. 251. 219 nr. 1222f.; Suppl. VI 126 nr. 323), deren eheliche Treue wiederholt rühmend hervorgehoben wird, Joseph. ant. Iud. XVIII 180. Val. Max. IV 3, 3; auch der Verfasser der Consol. ad Liv. erwähnt das gute Eheleben des Drusus mit Antonia (v. 301–308) und nennt sie ein par bene compositum.

Nachtrag S. [2908] :
Wir besitzen auch noch Inschriften von Freigelassenen des Drusus, die, wahrscheinlich nach seinem Tode, in den Besitz anderer Mitglieder des kaiserlichen Hauses übergegangen sind und nach ihrem ursprünglichen Herrn das Cognomen Drusianus angenommen haben, Hülsen Röm. Mitt. III 224. Ob die aqua Drusia (inventa perduetaque est a Druso Polem. Silv. Mommsen Chr. min. I 546) von dem älteren oder dem jüngeren Drusus stammt, ist nicht bekannt, ebensowenig wo sich diese stadtrömische Wasserleitung befand; vgl. Jordan Topogr. II 229. [Stein.]

Aus dieser Ehe stammten zwei Söhne, Germanicus (Tac. ann. I 3. 33. 41. 43. Suet. Cal. 1. Aur. Victor 3, 2. Oros. VII 4, 3) und der spätere Kaiser Claudius (Suet. Claud. 1. Dio LX 2, 1. Eutrop. VII 13, 1. Epit. de Caes. 4, 1; allenthalben auf den Inschriften des C), und eine Tochter (Claudia) Livia Iulia, gewöhnlich Livilla genannt (Suet. Claud. 1. 3; Aug. 99. Tac. ann. II 84. IV 3. Dio LVIII 11, 7). Es ist nicht sicher, ob sich das griechische Epigramm des (Lucilius ?) Iunior, CIG III 5956 = IGI 889, auf ihn und seine Gemahlin Antonia bezieht oder auf den Jüngern Drusus und dessen Gemahlin Livilla, vgl. Kaibel zu Epigr. Gr. 810. Unter Drusus Freunden werden Pompedius Silo (Plut. Cato 2) und Sex. Vistilius (Tac. ann. VI 9) genannt. Züge aus seinem Privatleben Suet. Aug. 71. Plut. Tib. Gracch. 2. Erwähnungen von Drusus finden sich ausserdem Dio LV 6, 5. Iuvenal VIII 21. 40.

V. Persönlichkeit und Charakter.

Drusus war einer der edelsten Prinzen aus der iulisch-claudischen Dynastie. Von Jugend auf zur militärischen Laufbahn bestimmt, hat er diesem Berufe mit grosser Neigung und grossem Geschicke obgelegen und war in gleicher Weise durch seine schönen, männlichen Züge, sein gewinnendes Benehmen und seine Tüchtigkeit der Abgott seiner Soldaten. Sein Äusseres wird kurz berührt bei Vell. II 97, 3. Die Münzbilder sind als zu wenig individualistisch nicht gut verwertbar für die Kenntnis seiner Physiognomie; darüber und über die wenigen Statuen, die mit geringer Sicherheit auf ihn bezogen werden können, vgl. Bernouilli Ikonographie II 1, 209–216; doch muss bemerkt werden, dass die Echtheit der dort (S. 210) erwähnten Inschrift und des Reliefs aus Mainz auch an sich keineswegs unbezweifelt ist, vgl. Brambach CIRh. p. 362f. nr. 32. Dabei vereinigte er in sich eine Reihe von rühmenswerten Vorzügen und Tugenden, unter denen seine treue Bruderliebe zu Tiberius hervorragt (Vell. II 97, 2. 3. Consol. ad Liv. 83f.). Dass diese Liebe von Tiberius nachher mit Hass vergolten worden sei (Suet. Tib. 50), ist ein sehr wenig beglaubigtes, höchst unwahrscheinlich klingendes Gerücht. Tiberius widmete später diesem Verhältnis zu seinem verstorbenen Bruder einen Tempel der Concordia (Dio LV 8, 2) und des Castor und Pollux (Dio LV 27, 4. Suet. Tib. 20), so dass der Vergleich des Bruderpaares mit den Dioskuren schmeichelsüchtigen Rhetoren (Val. Max. IV 5, 3) nur um so näher lag.

Sein unerschrockener Mut, seine nie rastende Ausdauer und sein glänzendes Feldherrntalent, die er in den Kriegszügen nach Germanien bewies, erhöhten nicht nur die stürmische Zuneigung des Heeres zu ihm, sondern machten auch in Rom selbst seinen Namen zu einem der geachtetsten und geliebtesten. Das hatte zum Teil auch politische Gründe. Denn in seinem anspruchslosen, [2719] bescheidenen Wesen hatte Drusus wiederholt unverkennbar Gesinnungen kundgegeben, die den in so manchen Kreisen der römischen Gesellschaft noch immer aufflackernden Hoffnungen auf Wiederherstellung des Freistaates günstig zu sein schienen (Suet. Claud. 1); dass er dadurch Augustus Gunst verloren habe (Suet. a. a. O.) und Tiberius Liebe zu ihm getrübt worden sei (Suet. Tib. 50), waren nur Gerüchte, die im Volke verbreitet waren (Tac. ann. II 82). Aber gerade diese Stimmungen im Volke gaben Anlass zu einem Gegensatz, der von Anfang an nicht bestanden hatte, indem der regierenden Dynastie Drusus und sein Sohn Germanicus als volksfreundliche Angehörige des kaiserlichen Hauses entgegengestellt wurden, denen, wenn sie nicht ein früher Tod dahingerafft hätte, die Abschaffung der Monarchie zu verdanken gewesen wäre (Tac. a. a. O. und ann. I 33. VI 51. Suet. Claud. 1; Tib. 50. Sen. ad Marc. 2, 3. 3, 1. 5, 1. 2. 4).

So finden wir es begreiflich, dass Drusus, der Liebling des Volkes, ein exemplum venerabile morum, maximus … armis (Consol. ad Liv. 13f.) aufrichtig betrauert wurde, und dass sein Andenken ein ruhmvolles und gesegnetes blieb (Consol. ad Liv. 265–275; vgl. auch die oben angeführten Stellen).

Litteratur s. o. S. 2704f.

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band S I (1903) S. 318 (EL)–319
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139) Nero Claudius Drusus. Zu S. 2705, 30: Auf zwei Inschriften auf der Basis von Statuen, welche die Stadt Epidauros ihm als ihrem Patronus setzt, heisst er Νέρων Κλαύδιος Τιβερίου υἱὸς Δροῦσος (IGP I 1397) und Δροῦσος Κλαύδιος Νέρων (ebd. 1398). Zu S. 2711, 8 vgl. Stein Albinovanus Pedo, Progr. d. Unterrealschule im [319] 3. Bez., Wien 1901. Zu S. 2712, 21: Dem Drusus wurde nur die Ovation zugestanden, die eben darin bestand, dass er statt auf dem Triumphwagen seinen Einzug zu Pferde hielt. Zu S. 2717, 12: Die Stellung des ἄρχων καὶ ἱερεὺς Δρούσου ὑπάτου kommt auch vor Δελτ. ἀρχ. VII 62. IGP I 937f.

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band R (1980) S. 85
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139) Nero Cl. Drusus, Stiefsohn des Augustus und Bruder des Tiberius. III 2908. S I.