RE:Clodius 17

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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[Albinus, D. =Imp. Caes. D. Clodius Septimus Albinus Aug., Gegenkaiser
Band IV,1 (1900) S. 6776
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17) D. Clodius Albinus = Imp. Caes. D. Clodius Septimius Albinus Aug., Gegenkaiser des L. Septimius Severus, 196–19. Februar 197 n. Chr.

I. Quellen. a) Vor allem die römischen und griechischen Schriftsteller, die die Regierung des Kaisers Severus behandeln; zunächst die Scriptores historiae Augustae, unter denen sich der Überlieferung zufolge sowohl Spartian in der Vita des Severus und der des Pescennius Niger als auch Capitolinus in einer eigenen Lebensbeschreibung vita Albini mit ihm beschäftigen. Quellen hierzu, die uns nicht erhalten sind, waren die Autobiographie des Severus (vgl. Sev. 3, 2. 18, 6; Niger. 4, 7. 5, 1; Alb. 7, 1. 10, 1. 11, 5. Dio epit. LXXV 7, 3. Herod. II 9. Vict. Caes. 20, 22), das Geschichtswerk des Marius Maximus, zu dem eine vita Severi gehörte (vgl. Sev. 15, 6; Alb. 3, 4. 9, 2. 9, 5. 12, 4; Geta 2, 1), Aelius Maurus, der ebenfalls eine Geschichte des Kaisers Severus schrieb [68] (Sev. 20, 1), Aelius Iunius Cordus (Alb. 5, 10. 7, 3. 11, 2) u. a. Weiters Dio LXXII 8, 1. LXXIII 14. 15. LXXV 5–8 und Herod. II 15. III 5–9; beide kennen Severus Selbstbiographie. Herodian war auch Quelle für die Hist. Aug. Dio ist die wichtigste Quelle für Zonar. XII 7–9, während Johannes Antiochenus (FHG IV 588) und Suidas (s. Σεβῆρος) dem Herodian folgen (vgl. Höfner Untersuchungen z. Gesch. des Kaisers Sev. 210ff.). Aurelius Victor Caes. 20. 8; epit. 22, 2. Eutrop. VIII 18, 4. Zosim. I 8. Eusebios (ed. Schöne) zum J. 222. G. Synkellos ed. Dindorf I 671. Oros. VII 17, 5–7. Malalas ed. Dindorf 291.

b) Inschriften. Vgl. die Indices des CIL. Besonders zu bemerken: CIL II 4114 (dazu v. Domaszewski Westd. Korr.-Bl. XII 37), 1120. 2015. CIL III 3706. 3733. 4037 (= Suppl. 10868; dazu v. Premerstein Arch.-epigr. Mitt. XII 131f.). 5910. VI 1450. VIII 1549. 2786. 7062; Suppl. 17726. XI 6053. XIII 1753. 1754. 1673. XIV 6. Dessau Inscr. lat. sel. nr. 419 (= Westd. Korr.-Bl. V 93. 97). Falsch: Orelli 900. 901.

c) Münzen: Cohen III² 415–424 (im folgenden die betreffenden Nummern angegeben). Eckhel VII 161–166. Froehner Les médaillons de l’empire Rom. 150ff. Kolb Numism. Ztschr. IX 323. Sammlung des Vicomte de Quelen nr. 1297 Hirschfeld Histor. Ztschr. LXXIX 463). Mionnet III 237f. nr. 1335. 1336; Suppl. VI 352 nr. 1752–1754. VII 69 nr. 204. 205.

d) Büsten und Statuen: J. J. Bernoulli Römische Ikonographie II 3. 17ff. (Sicheres ist nach ihm nicht erhalten; der Kopf der vaticanischen Statue, Statuengallerie nr. 248, ist möglicherweise auf C. zu beziehen; noch weniger sicher einige andere).

II. Neuere Litteratur. O. Hirschfeld Histor. Ztschr. LXXIX 452–484. Schiller Geschichte d. röm. Kaiserz. I 2, 665. 705–718. Höfner Untersuchungen zur Gesch. des Kaisers L. Septimius Severus 185–217. De Ceuleneer Essai sur la vie et le règne de Septime Sevère 55–60. 91–112. C. Fuchs Geschichte des Kaisers L. Septimius Severus 17–21. 60–72. V. Duruy Rev. hist. VII 256–266; Histoire des Romains VI 56–69. Herzog Geschichte u. System der römischen Staatsverfassung II 421. 450–452.

III. Leben vor der Erhebung. Unter den Beweisgründen, mit denen Dessau (Herm. XXIV 353ff.) seine Hypothese über die Hist. Aug. stützt, befindet sich auch die Thatsache, dass zahlreiche hervorragende Namen des 4. Jhdts. in frühere Zeiten übertragen werden, und darunter zählt er auch die im 4. Jhdt. blühenden Ceionii Albini (so Ceionius Rufius Albinus 335 praef. urbis, Ceionius Rufius Albinus Volusianus 365 und 373 praef. urbis). Capitolinus bringt sie mit Clodius Albinus in Verbindung (Alb. 4, 2); er berichtet, C. habe seine Herkunft von den vornehmen Postumii, Albini und Ceionii abgeleitet (Alb. 4, 1), und nennt als seinen Vater einen Ceionius Postumus (Alb. 4, 3). So wird das einflussreiche Geschlecht des 4. Jhdts. über den Kaiser C. hinweg mit den berühmten Postumii Albini der republicanischen Zeit (Sp. Postumius Albinus cos. 644 = 110 u. s. w.) verknüpft. Gleich hierin verrät sich die Willkürlichkeit der Combination: Postumi und Postumii werden verwechselt, die Albini als eigenes Geschlecht [69] genannt, Gentilname und Cognomen nicht unterschieden. Der Abstammung von den Albini steht auch die Behauptung gegenüber, er habe den Namen Albinus von der glänzend weissen Hautfarbe erhalten (Alb. 4, 4. 6). So müssen wir denn C.s Stammbaum, wie ihn uns Capitolinus mitteilt, für falsch halten; gleichwohl wird die Nachricht, er gehörte einer vornehmen Familie an, richtig sein, wie uns die Quellen versichern (Alb. 7, 5. 1, 3. Dio epit. LXXV 6, 2. Herod. II 15, 1) und wofür auch seine Verbindungen mit dem Senate sprechen. Als seine Mutter wird Aurelia Messalina genannt (Alb. 4, 3); sein Geburtsort ist Hadrumetum in Africa (Alb. 1, 3. 4, 1). Diese Angabe wird einerseits durch die Nachricht bestätigt, dass sein Verwandter Clodius Celsinus ebenfalls aus Hadrumetum sei (Sev. 11, 3), anderseits durch eine Goldmünze und ein Medaillon C.s als Caesar mit der Aufschrift Saeculo frugifero cos. II und einer Darstellung Saturns als phoinikischen Baal, wie sie sich in gleicher Weise auf Bronzemünzen der Colonie Hadrumetum aus der Zeit des Augustus vorfindet (Cohen 68. Froehner a. a. O. 150ff.). Ob der Tag seiner Geburt richtig VII kal. Decembres angegeben ist (Alb. 4, 6), vermögen wir nicht festzustellen; sein Geburtsjahr ist gänzlich unbekannt. Proconsul von Africa sei (Alb. 4, 5) damals Aelius Bassianus, ein Verwandter von C.s Vater, gewesen. Ist C. bald nach dem Aufstande des Avidius Cassius (175) Consul geworden (Alb. 10, 11), so wird er nicht viel später als um 140 geboren sein, und überdies wird überliefert, dass er schon ziemlich betagt zur Herrschaft gelangte (Alb. 7, 1). Auch die Nachricht, dass er in höherem Alter als Pescennius Niger zur Herrschaft gelangte, kann nicht verwertet werden (a. a. O.). Er war das älteste Kind (Alb. 4, 3), ein Bruder wird erwähnt (Alb. 9, 6. 12, 9. 11). Über die Vermögensverhältnisse seiner Familie finden wir widersprechende Angaben. Nach der Hist. Aug. waren seine häuslichen Verhältnisse beschränkt, sein Erbe schmal (Alb. 4, 3), nach Herodian ist er in Reichtum erzogen (II 15, 1). Von Verwandten werden genannt: der schon oben erwähnte Clodius Celsinus, durch dessen Belobung der Senat Severus Zorn auf sich lud (Sev. 11, 3) und der vielleicht mit C.s Bruder identisch ist; Lollius Serenus und Ceionius Postumianus (Alb. 6, 1); ein Baebius Maecianus (a. a. O.), vielleicht identisch mit dem Legaten von Pannonia inferior L. Baebius Caecilianus im J. 199 (CIL III 3706. 3733); der Feldherr des Niger, Asellius Aemilianus (Dio epit. LXXIV 6, 2; vgl. Le Bas-Waddington 2213); der schon erwähnte Aelius Bassianus. Vielleicht war C. mit Didius Iulianus verwandt, dessen Bruder Nummius Albinus war, und deren mütterlicher Grossvater aus Hadrumetum stammte (Iul. 1, 2). Seine Knabenzeit verbrachte C. in Africa, seine Ausbildung war sehr mittelmässig (Alb. 5, 1–2). Seine Ämterlaufbahn ist ganz unklar bei Capitolinus überliefert. Nachdem er unter Marcus und Verus (161–169) in Militärdienste getreten war (Alb. 6, 1), avancierte er rasch. Er erhielt zunächst die Führung von zwei Auxiliarcohorten (Alb. 10, 6), wurde dann Tribun bei den dalmatischen Hülfstruppen (equites Alb. 6, 2); ohne Quaestor gewesen zu sein, stieg er zum Aedilen auf, blieb es aber nur 10 Tage, um [70] dann ein Commando zu übernehmen (Alb. 6, 6), wohl das der leg. IV Flavia in Moesia superior, bald darauf auch das der leg. I Ital. in Moesia inferior (Alb. 6, 2). Zwischen oder nach diesen beiden Commanden (vgl. Roulez Mém. de l’acad. de Belgique XLI 43) bekleidete er die Praetur (Alb. 6, 7). Während des Aufstandes des Avidius Cassius (175) befehligte er, wohl als leg. pr. pr., das bithynische Heer, das sich durch sein Verdienst treu verhielt (Alb. 6, 2. 10, 10). Deshalb wurde er bald darauf Consul suffectus (an Stelle des Cassius Papirius? Alb. 10, 11), also wohl 176 (vgl. Klein Fasti consulares 86; Klebs Prosop. I 422 hält das Consulat unter Commodus für wahrscheinlich). Hierauf focht er gemeinsam mit Pescennius Niger siegreich in den dakischen Kämpfen um 182–184 (Dio epit. LXXII 8. Zonar. XII 4 und Commod. 13, 5–6; vgl. Schiller a. a. O. 663). Es ist nicht notwendig, mit Wietersheim-Dahn Geschichte der Völkerwanderung I 153 bei Dio an dieser Stelle eine Ungenauigkeit anzunehmen. Commodus sendete ihn dann ‚nach Gallien‘ (als Legaten von Germania inferior? vgl. Ceuleneer a. a. O. 57), wo er sich im Kampfe mit den überrheinischen Völkerschaften, ‚Friesen und andern deutschen Stämmen‘ sehr auszeichnete (Alb. 6, 3. 5, 5). Auf diese Ereignisse mag sich CIL XI 6053 beziehen. Hierauf wurde er Statthalter in Britannien, und dieses Amt bekleidete er noch bei dem Tode des Commodus und der Erhebung des Severus: denn die Nachricht (Alb. 14, 1), dass er wegen einer senatsfreundlichen Rede abgesetzt worden sei, die er vor den Truppen bei einem Gerüchte von Commodus Tod gehalten haben soll, ist augenscheinlich ebenso unrichtig (Sev. 6, 10. Herod. II 15, 1. III 7, 1. Dio epit. LXXIII 14, 3), wie der Inhalt der Rede (Alb. 13, 3–10) selbst unmöglich. Während dieser Statthalterschaft oder wahrscheinlich schon früher soll C. von Commodus den Caesartitel angeboten bekommen, aber ausgeschlagen haben, weil er sein Schicksal nicht an das des verhassten Kaisers geknüpft sehen wollte (Alb. 2, 2–5. 3, 1. 23. 6, 4–5). Diese Erzählung, die in Zusammenhang mit C.s Senatsfreundlichkeit gebracht ist (die Ablehnung des Caesartitels wird auch in der oben erwähnten Rede hervorgehoben), muss sehr bezweifelt werden, zumal sie nur von der unverlässlichsten Quelle, Capitolinus, gebracht wird. Herodian (III 7, 1) berichtet bestimmt, dass C. erst unmittelbar vor dem Feldzug gegen Severus, also erst 196, von Britannien nach Gallien übersetzte, und so hat er allem Anscheine nach seine Statthalterschaft seit ihrer Übernahme nicht verlassen; schon deshalb scheint auch die Nachricht, C. habe zu jenen gehört, die Iulianus zur Ermordung des Pertinax veranlassten, unwahr. Sie wird Alb. 1, 1. 14, 2. 6 und in einigen späteren Quellen (Eutrop. VIII 18. 4. Vict. Caes. 20, 8. Oros. VII 17, 5) gebracht, während Dio und Herodian darüber schweigen.

IV. C. als Caesar und Augustus. Nachdem Pertinax am 28. März 193 ermordet worden war (Dio epit. LXXIII 10, 3), hatte die Garde in Rom Didius Iulianus zum Kaiser erhoben; doch wurde derselbe von den Provincialheeren nicht anerkannt. In Pannonia superior wurde L. Septimius Severus, in Syrien Pescennius Niger ausgerufen. [71] ‚Zu ungefähr derselben Zeit‘ (uno eodemque prope tempore post Pertinacem) sei auch C. von seinen Truppen ‚in Gallien‘ als Imperator begrüsst worden, erzählt Capitolinus (Alb. 1, 1; von derselben Voraussetzung ausgehend Niger 2, 1. 8, 1). Auch ohne in diesem Rahmen die chronologische Aufeinanderfolge und Verknüpfung von Severus und Nigers Erhebung hier prüfen zu müssen, kann man die Unhaltbarkeit dieser Angabe feststellen. C. ist sicher 193 noch nicht von seinen Truppen in Britannien (nicht Gallien) zum Imperator ausgerufen worden; zunächst lautet Spartians ausdrückliche Meldung: redeunti sane Romam post bellum civile Nigri (also 196) aliud bellum civile Clodi Albini nuntiatum est (Sev. 10, 1); ferner berichtet Dio (epit. LXXIII 15, 1), dass Severus beschlossen hatte, sich mit C. als dem näheren ins Einvernehmen zu setzen, und ihm durch einen Vertrauten einen Brief zusandte, in dem er ihm den Caesartitel antrug; ebenso LXXV 4, 1, dass C. nicht mehr zufrieden mit der übertragenen Caesarwürde kaiserliche Ehren anstrebte. Herodian (II 15) legt ausführlich dar, wie C. von Severus durch die Caesarenwürde und die Hoffnung auf Nachfolge gelockt wurde, sich während des folgenden Kampfes ruhig zu verhalten. Mehrere Inschriften sind vorhanden, auf denen C. Caesar genannt wird (CIL VIII 1549; Suppl. 17726. XIII 1753. XIV 6), ebenso zahlreiche Münzen (Cohen a. a. O.). Auf den Namen Caesar und die Aussicht auf Nachfolge hätte doch C. unmöglich dann noch eingehen können, wenn er bereits zum Imperator ausgerufen gewesen wäre. Severus trat also nach seiner Erhebung aus Vorsicht mit C. in Unterhandlungen – er bediente sich dabei wahrscheinlich eines Heraclitus (diese freilich bei dem Ausdrucke ad optinendas Brittanias nicht ganz einwandfreie Deutung von Sev. 6, 10 und Niger 5, 2 muss der von Hübner versuchten Erklärung Rh. Mus. XII 64 vorgezogen werden) – und sie endeten damit, dass C. Caesar wurde und so die Nachfolge zugesichert bekam (vgl. Mommsen St.-R. II³ 1141), ferner das Recht der Münzprägung und Statuenaufstellung erhielt (Alb. 1, 2. 3, 6. 7, 2. Dio epit. LXXIII 15, 1–2. Herod. II 15, 5. Zonar. XII 7). Sehr wahrscheinlich ist, dass C. bei dieser Gelegenheit von Severus auch adoptiert wurde; dafür spricht ebenso, dass auf den meisten Münzen C. den Namen Septimius trägt, wie dass in früherer Zeit die Erhebung zum Caesar ohne Adoption nie stattgefunden hat (vgl. Mommsen a. a. O. 1140). Es wäre ein auffallendes Zusammentreffen, das unsere Quellen sicher erwähnt hätten, wenn das Gentile des Severus auch C. als ererbt im Namen geführt hätte (vgl. Hirschfeld a. a. O. 460. Schiller a. a. O. 708. Ceuleneer a. a. O. 95). Vielleicht hat C. auch die tribunicische Gewalt erhalten (vgl. Mommsen a. a. O. II³ 1153). Sind auch die darauf bezüglichen Münzen bei Eckhel VII 164 und Cohen 19 falsch, so erscheint doch Cohen 35 bisher unverdächtig. In diesen Vereinbarungen wurde C. auch zum Consul für das kommende Jahr bestimmt, und er trat am 1. Januar 194 sein zweites Consulat zusammen mit Severus an (Alb. 6, 8. 3, 6. Cohen a. a. O.; vgl. Clinton Fasti Rom. ad 194). Dass Severus Gesinnung bei Abschluss des Pactes mit C. aufrichtig [72] gewesen sei, wird zwar von der Hist. Aug. (Alb. 3, 4–5. 10, 3; Niger 4, 7) versichert, scheint aber dennoch sehr unwahrscheinlich, worin Herod. II 15 bestärkt. Es würde ganz gegen Severus politischen Blick sprechen, wenn er ein Bündnis mit dem vornehmen, in entfernter Provinz von einem besonders tüchtigen Heere (Herod. II 15, 1) umgebenen Caesar für dauernd gehalten hätte. Es war ihm vielmehr nur daran gelegen, einen seiner gefährlichen Rivalen vorderhand zu befriedigen, um desto energischer gegen die beiden anderen, Iulian und Niger, auftreten zu können. C.s politische Kurzsichtigkeit beweisen diese Nachrichten hingegen klar; denn 196 sah er sich dennoch veranlasst den Augustustitel anzunehmen (Dio epit. LXXV 4, 1. Herod. III 5, 2 βασιλικώτερον ἐντρυφῶντα τῷ τοῦ Καίσαρος ὀνόματι u. a. Cohen a. a. O.), nunmehr aber stand er als einziger Gegner Severus sieggewohntem Heere gegenüber. Ob C. freiwillig oder gedrängt durch Severus Massnahmen sich erhob, ist angesichts der widersprechenden Angaben nicht zu entscheiden (Alb. 1, 2. Dio epit. LXXV 4, 1. Herod. III 5, 2–6, 1). Die Erzählung, dass Severus zunächst versucht habe, seinen Gegner durch Meuchelmord aus dem Wege zu schaffen (Alb. 8, 1–3. Herod. III 5, 3–8), wird zwar durch das Schweigen Dios anzweifelbar, aber nicht unglaublich; in diesem Falle würde der erste Anstoss zum Ausbruche der Feindseligkeiten vom Kaiser ausgegangen sein. Die allgemeine Bemerkung cum alter alterum indignaretur imperare ... (Alb. 1, 2) giebt die Situation am besten wieder. C. begann Münzen mit dem Augustustitel zu schlagen (Cohen a. a. O.); aber nur langsam und scheinbar schwerfällig rüstete er sich zu dem bevorstehenden Kampfe, so langsam, dass ihn sogar, wenn wir Herodian (III 7, 1) glauben dürfen, noch der endliche Anmarsch des Severus in Verlegenheit setzte. Bis dahin hatte der Kaiser die Zeit damit zugebracht, den Orient sich und dem Reiche wieder zu sichern. Nach dem Falle von Byzanz (Frühjahr oder Sommer 196; vgl. Höfner a. a. O. 173f. Hirschfeld a. a. O. 475) liess er C. von seinen Truppen zum hostis erklären (Sev. 10, 2. Herod. III 6, 8), wozu später zu Rom die Bestätigung des Senates kommen sollte (Alb. 9, 1), und führte sein Heer von Mesopotamien (Dio epit. LXXIV 14, 2) über Kleinasien und den Balkan in forcierten Märschen bei ungünstigster Witterung (Herod. III 6, 10) nach Obermoesien. Hier, in Viminacium, dem Lager der legio VII Claud. erhob er seinen älteren Sohn Bassianus als Aurelius Antoninus (Sev. 10, 3–5) zum Caesar. Damit hatte er endgültig alle Aussichten C.s auf den Thron beseitigt. Was C. während fast voller zwei Jahre bis dahin gethan hatte, darüber erfahren wir nirgends etwas; wahrscheinlich hatte er mit unbotmässigen Stämmen Britanniens zu schaffen. Auf die Nachricht von Severus Anmarsch setzte er von Britannien nach Gallien über und sandte an alle benachbarten Stämme; den Unterworfenen befahl er die Lieferung von Proviant und Geld (Herod. III 7, 1). Die Streitkräfte, die C. zur Verfügung standen, hatten ihren Kern in den drei Legionen Britanniens, der leg. II Aug., leg. IV victr., leg. XX Val. victr., und den britannischen Auxiliartruppen (Ceuleneer a. a. O. 94); diesen [73] schlossen sich die Legionen Galliens, Spaniens (leg. VII gem., vgl. Höfner a. a. O. 209) und eines Teiles von Noricum (CIL II 4114; ganz Noricum nicht: Cohen 31 nr. 261. 262; vgl. Hirschfeld a. a. O. 469), ferner der gallische Landsturm an. Gallien war der natürliche geographische Mittelpunkt und ethnographisch empfänglichste Boden für centrifugale Bestrebungen zu Gunsten eigener nationaler Organisationen, die sicher nicht die Absicht, aber die Folge eines Gelingens von C.s Plänen gewesen wären. Er scheint Lugdunum (Lyon) zur Hauptstadt seines Reiches in Aussicht genommen zu haben, wie die Münze mit der Umschrift gen(io) Lugd(unensi) (Cohen 40) andeutet. Dass er in diese Stadt auch einen Gegensenat einberufen hat, wie man vielfach, gestützt auf die Münze: S. P. Q. R. P. P. ob C. S. (Cohen 78) annimmt (vgl. Schiller a. a. O. I 2, 714), ist sicher unrichtig; die Münze ist falsch, wie man auch im Wiener Münzkabinet bestätigt. Es ist nicht anzunehmen, dass sich ausserhalb der Machtsphäre C.s bedeutendere Factoren für ihn einsetzten; nach den spärlichen Zeugnissen lässt sich vermuten, dass einige Städte des Orients für ihn Partei nahmen; von Smyrna und Side (in Pamphylien) sind Kaisermünzen C.s überliefert. Dazu Zosimus Worte (I 8) πόλεις ... αἱ μὲν τῷδε, αἱ δὲ τῷδε προςθέμεναι. Es dürfte ein Teil der Städte gewesen sein, die auf Seite Pescennius Nigers gestanden hatten (vgl. Alb. 11, 1). Ferner ist die Legion in Arabien (leg. III Cyrenaica) (Sev. 12, 6) zu C. übergegangen, allerdings als bereits alles verloren war. In Rom wurde die Entscheidung, dass ein neuer Feldzug bevorstehe, um die Zeit der Saturnalien (Mitte December) bekannt (Dio epit. LXXV 4, 2–7). Die Gärung, die diese Nachricht in Rom verursachte (a. a. O.), die schwankende Haltung des Senates, das Interesse, C. durch diesen ächten zu lassen: all’ dies machte dringend Severus Anwesenheit in der Stadt notwendig; sie wird uns auch berichtet (Sev. 10, 1; Alb. 9, 1) und durch Münzen (Cohen IV² nr. 5–9. 578. 581. Eckhel VII 175) bestätigt. Hirschfeld (a. a. O. 477f.) bestreitet diesen römischen Aufenthalt des Severus; gleichwohl machen folgende zwei Momente noch die bisherige Annahme mindestens sehr wahrscheinlich. Nach CIL III 4037 (= Suppl. 10868) weiht ein Tribun der zehnten Cohorte der Praetorianer (wahrscheinlich C. Fulvius Plautianus; vgl. v. Premerstein Arch.-epigr. Mitt. XII 131ff.) als Führer des römischen Heeres, das gegen C. zog (proficiscens ad opprimendam factionem Gallicanam), iussu principis dem Iuppiter praestes einen Altar; der Kaiser war also nicht beim Heere. Er hatte also wohl zwischen Viminacium und Poetovio, dem Fundorte der Widmung, das Heer verlassen, sehr wahrscheinlich um nach Rom zu eilen. Weiter stimmen alle Berichte (Sev. 10, 7; Alb. 9, 1. Dio epit. LXXV 6, 2. Herod. III 7, 2) überein, dass in Gallien anfangs eine Reihe von Gefechten unter Führung der Feldherrn des Kaisers stattfand; der Kaiser kam später als seine Truppen dahin. Aus der Nachricht, dass Severus eine Abteilung zur Besetzung der Alpenübergänge nach Italien abzweigen liess (Herod. III 6, 10), ist zu schliessen, dass das Gros längs des Nordrandes der Alpen geführt wurde und vom Rhein aus in Gallien einmarschierte. [74] Schon vor der Ankunft des römischen Heeres hatte Numerianus, ein Schulmeister aus Rom, in Gallien grosse Scharen irregulärer Truppen und Geld für Severus gesammelt, so auch C.s Reiterei beunruhigt (Dio epit. LXXV 5, 1–3. Zonar. XII 9). Dass dies geschehen konnte, beweist, dass C. in den in seiner Hand befindlichen Ländern Opposition hatte. Ebenso beweist dies die Inschrift CIL XIII 1673, nach der T. Flavius Secundus Philippianus, der offenbar zur Zeit der Erhebung C.s Statthalter der Gallia Lugdunensis war, sich weigerte, sich C. anzuschliessen, und deshalb von diesem verjagt, von Severus nachher wieder eingesetzt worden ist. Es ist ferner sehr wahrscheinlich, dass während des Bürgerkrieges die Kämpfe mit den germanischen Stämmen andauerten; ihre Angriffe hatten sich vielleicht infolge der Schwächung der Grenzbesatzungen verstärkt. Auf diese Ereignisse wird die Inschrift Dessau 419 (vgl. Westd. Korr.-Bl. V 93. 97) zu beziehen sein. Trier wird von den Germanen belagert und nach der Entscheidungsschlacht durch die XXII. Legion entsetzt worden sein. Severus sah sich gezwungen, persönlich in Germanien einzugreifen, bevor er sich von Gallien nach Rom begab (CIL VIII 7062, s. darüber unten; vgl. CIG 3407, wo Severus Γερμανικός genannt ist; am 4. Mai weilt er in Lugdunum nach CIL XIII 1754). Ehe es zur Entscheidung kam, fanden mehrere Gefechte statt, in denen C.s Truppen Sieger blieben (Sev. 10, 7. 11, 1; Alb. 9, 1. Dio epit. LXXV 6, 2. Herod. III 7, 2); nach diesen Gefechten sind die Münzen Iovi victori und Iovis victoriae, Vict. Aug. (Cohen 42. 43. 44. 79–83) geprägt. Insbesondere hat Severus Feldherr Lupus eine grössere Niederlage erlitten (Dio epit. LXXV 6, 2). Die Hauptschlacht wurde bei Lugdunum geschlagen (Sev. 11, 1 apud Tinurtium. Dio epit. LXXV 6, 1: πρὸς τῷ Λουγδούνῳ. 7, 2: τὸ αἷμα πολὺ ἐῤῥύη, ὥστε καὶ ἐς τοὺς ποταμοὺς ἐσπεσεῖν. Herod. III 7, 2 περὶ Λούγδουνον; Lugdunum Vict. Eutrop. Oros. Euseb. Syncell.). Die genaue Lage dieses Schlachtfeldes bildete den Gegenstand wiederholter Untersuchungen (Litteratur darüber bei Ceuleneer a. a. O. 101, 2); es ist die Ebene nördlich von Lyon, in dem Dreiecke, das Rhône und Saône bei ihrem Zusammenfluss bilden. Der Kampf war anscheinend sehr erbittert und blutig (Dio epit. LXXV 7, 1–2. Zonar. XII 9); nach Dio (LXXV 6, 1) sollen auf jeder Seite 150 000 Mann gestanden haben, doch ist diese Angabe ganz unsicher. Über die Einzelheiten der Schlacht schwanken die Nachrichten sehr; so viel ist sicher: der Sieg wurde nur mit der grössten Anstrengung von Severus errungen. Sein rechter Flügel drang gegen die Albinianer siegreich vor, dagegen war der andere Flügel in einen Hinterhalt gefallen und in starker Bedrängnis. Severus, der hier selbst führte, musste den bereits Flüchtigen mit dem Schwerte entgegentreten und geriet dabei in die grösste Gefahr. Iulius Laetus, der bisher seine Reiterei ausserhalb des Gefechtes gehalten hatte, entschied dann vollends den Sieg (Dio epit. LXXV 6, 7–8). Nach Dios ausdrücklichem Zeugnis (LXXV 6, 1) war C. in der Schlacht anwesend, nach Herodian (III 7, 2) hielt er sich während derselben in Lyon eingeschlossen auf, was bei der sonst an C. gerühmten [75] militärischen Tüchtigkeit wenig glaubhaft erscheint. Die Schlacht fand am 19. Februar 197 (Sev. 11, 7) statt; es ist auch C.s Todestag. Die Art, wie C. ums Leben kam, wird sehr verschieden berichtet; Alb. 9, 3–4: ‚er durchstiess sich selbst, wie viele behaupten, andere, er sei von seinem Sclaven durchstossen halblebend vor Severus gebracht worden‘; ähnlich Sev. 11, 6. Dio LXXV 7, 3 und Zonar. XII 9: er tötet sich selbst. Herod. III 7, 7: C. gefangen und enthauptet. Danach ist es sehr wahrscheinlich, dass er sich selbst getötet hat. Sein Leichnam fiel in Severus Hände, der dem Toten gegenüber seinem Hasse freien Lauf gelassen haben soll (Sev. 11, 9; Alb. 9, 7. Zonar. XII 9) und den Kopf nach Rom sandte (Sev. 11, 6. Dio epit. LXXV 7, 3. Herod. III 8, 1). C.s Frau und Kinder liess der Kaiser töten (Sev. 11, 9). Nach einer Nachricht hat C. einen, nach einer anderen des Marius Maximus zwei Söhne hinterlassen (Alb. 9, 5), von denen der eine Pescennius Princus geheissen haben soll (Alb. 7, 5); vielleicht liegt da eine Verwechslung mit Pescennius Nigers Sohn vor. Die Plünderung und die teilweise erfolgte Einäscherung Lyons scheint mir nicht genügend bezeugt (Herod. III 7, 7, vgl. dagegen Hirschfeld CIL XIII p. 252. Schiller a. a. O. 717). Über die Anhänger C.s erging ein fürchterliches Strafgericht, insbesondere der Senat bekam Severus Hand zu fühlen (Alb. 12). Im Lager waren nach der Schlacht die Papiere C.s aufgegriffen worden; sie wurden das Anklagematerial (Herod. III 8, 6. Alb. 12, 3–4). Es war Severus genau bekannt gewesen, wie sehr im Geheimen die Sympathien des Senates auf Seite seines Gegners waren (Alb. 9, 6. 12, 1–11. 13, 3ff. Herod, III 5, 2), mochte er auch angstvoll jede officielle Parteinahme zurückgehalten haben (Dio epit. LXXV 4, 2). Ein Teil von C.s Anhängern wurde noch in Gallien hingerichtet (Herod. III 8, 2. Sev. 12, 1), namentlich die spanischen und gallischen Edlen, die meisten aber nach Severus Ankunft in Rom (2. Juni, vgl. Ceuleneer a. a. O. 111); nach Dio (epit. LXXV 8, 3–4) wurden dort 29 Senatoren zum Tode verurteilt, 35 freigesprochen. Sev. 13 führt 41 Namen an, darunter aber augenscheinlich auch Pescennianer. Es ist trotz der bisherigen Haltung des Senates nichts Auffälliges, dass er nach der Niederlage an Severus und Caracalla eine Gesandtschaft mit Glückwünschen zum Siege entsendet hat. Führer derselben war P. Porcius Optatus Flamma (CIL VIII 7062; die häufige Deutung, so Henzen Bull. d. Inst. 1856, 88ff. Höfner a. a. O. 190f. Ceuleneer a. a. O. 97, es handle sich bei dieser Inschrift um Gesandte mit Glückwünschen anlässlich der Erhebung Bassians zum Caesar, ist unrichtig, weil erstens der Senat vor der Entscheidung eine spontane Parteinahme sicher unterlassen hat, zweitens Severus vor der Schlacht bei Lyon nicht in Germanien war; von Pannonien war er nach Rom, von da über die Alpen nach Gallien gegangen). C.s Anhänger in den Provinzen blieben zum Teile noch unter Waffen (Sev. 12, 5). In Gallien musste Marius Maximus (CIL VI 1450. Borghesi Oeuvr. V 457) und in Spanien (CIL II 4114) Ti. Claudius Candidus den Widerstand der Anhänger C.s, geführt von L. Novius Rufus (CIL II 4125. Sev. [76] 13, 7), nach seinem Tode gewaltsam unterdrücken. Ob sich die Inschriften CIL II 1120. 2015. VIII 2786 auf ähnliche Kämpfe in der Baetica und Tingitana beziehen (wie Schiller a. a. O. 716. Wilmanns zu CIL VIII 2786) oder in die Zeit des Kaisers Marcus fallen (wie Hübner zu CIL II 1120 will), wage ich nicht zu entscheiden. Infolge der albinianischen Erhebung wurde die Statthalterschaft Britannien von Severus in zwei Provinzen geteilt (Dio epit. LV 23. Herod. III 8, 2).

V. Charakter. Die Quellen berichten ganz widersprechend darüber; in Severus angeblicher Rede, Alb. 10, 1, wird er in heftigen Schmähworten auf jede Weise herabgesetzt; Arglist, Gier, Schwelgerei werden ihm vorgeworfen. Ähnliches findet sich bei Herodian (II 15, 3. III 6, 6–7. 7, 1); anderseits wird ihm in einem angeblichen Briefe des Kaisers Marcus ernste Lebenshaltung und Tüchtigkeit bezeugt; er sei zwar Afer, habe aber nichts von den Eigenschaften eines solchen (Alb. 10, 6f.). Endlich rühmt ihn Dio (epit. LXXV 6, 2) als kriegstüchtig und militärisch gewandt. Der Verfasser der Vita führt noch eine Reihe von Charakterzügen C.s an (Alb. 10, 10–11, 8). Als richtig dürfen wir wohl vor allem Dios Urteil annehmen; die vielfache Verwendung, die C. in seiner Carrière als Truppenführer in den Grenzprovinzen gefunden hat (s. o.), bestätigt es. Als Sprössling einer vornehmen Familie mag er auch Weichlichkeit und Luxus allzusehr geliebt haben. Sein Äusseres beschreibt die Vita (13, 1) als schlanke Gestalt mit langen, krausen Haaren, breiter Stirne, weisser Haut (vielleicht nur des Namens wegen angeführt), weibischer Stimme. ‚Auf den Münzen hat er eine rundliche Kopfform, dichtes, gebüscheltes, die Stirn im Winkel begrenzendes Haar und einen kurzen Vollbart, eine vorgewölbte Stirn und eine niedrige, an der Wurzel stark eingezogene, stumpfe Nase. Häufig ist dieselbe geradezu aufgestülpt, niemals gebogen. Seine Bildnisse sind denen des Severus verwandt‘ (J. J. Bernoulli a. a. O. II 3, 18). Litteratur s. o. II.