RE:Cuneus 2

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Keilförmiger Abschnitt im Zuschauerraum d. Theaters
Band IV,2 (1901) S. 17551756
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2) Bei den Römern Name der keilförmigen Abschnitte (κερκίδες), in die der ansteigende Zuschauerraum der Theater und Amphitheater (s. Θέατρον) durch die radienartig nach oben emporlaufenden Treppen geteilt wird, vgl. Vitruv. V 6, 2. Die cunei des Oberstockes werden häufig durch Treppen, die in der Richtung der Mittellinien der unteren Abschnitte angelegt sind, noch weiter geteilt. Diese Gliederung des Zuschauerraums pflegt der Einteilung des Publicums nach politischen Classen und Privilegien zu Grunde gelegt zu werden; vgl. Friedländer bei Marquardt R. St.-V. III 537. So hat Augustus in der Lex Iulia den Praetextati einen besondern C. und den Paedagogen den benachbarten C. zugewiesen (Suet. Aug. 44). Ein c. iuniorum (der jüngeren Ritter, der nach dem Tode des Germanicus c. Germanici genannt wurde, wird von Tac. ann. II 83, die cunei equestris ac Senatorii ordinis werden bei Suet. Dom. 4 erwähnt. In der Arvaleninschrift CIL VI 2059 werden im J. 80 dem Arvalencollegium die Plätze im flavischen Amphitheater nach gradus und cunei zugewiesen, über die weiteren Aufklärungen, die wir dieser Inschrift über die Einteilung des Zuschauerraumes [1756] entnehmen können; vgl. Hülsen Bull. archeol. comun. di Roma. XXII 341. S. Maenianum. Auf die Zuweisung der einzelnen cunei an die verschiedenen politischen Curien scheinen sich die Inschriften auf den Sitzstufen des Amphitheaters zu Lambaesis in Numidien CIL VIII 3293 zu beziehen. Auch in andern Theatern waren die cunei vielfach mit Namen und Zahlen bezeichnet (Hübner Ann. d. Inst. 1856, 32. 1859. 122), s. Κερκίς. Man hat mit Rücksicht darauf eine Gruppe von Marken (tesserae) aus Elfenbein und Knochen, die auf der einen Seite Namen und Zahlen (von I–XV), auf der andern wechselnde Embleme zeigen, als Eintrittsmarken in die einzelnen Keile der Schauräume erklären wollen, vgl. Wieseler Comment. de tesseris eburneis osseisque theatralibus, Göttingen 1866 und 1867. Benndorf Ztschr. f. österr. Gymnasien 1875, 88. Doch hat neuerdings Hülsen Röm. Mitteil. XI 238 diese Auffassung widerlegt und die betreffenden Marken als Spielsteine erklärt, da die Embleme grösstenteils zur Bezeichnung der cunei ungeeignet sind und die Zahlen XIV und XV wenigstens in dem untern Diazoma, auf das sich die Marken beziehen müssten, bei keinem Theater erreicht werden. Die angebliche tessera mit der Inschrift cav II cun III grad VIII Casina Plauti (Orelli 2539) hat nie existiert, vgl. Wieseler Theatergebäude 38, 117

[Reisch. ]