RE:Δαιτροί

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
(Weitergeleitet von RE:Daitroi)
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Daitroi
Band IV,2 (1901) S. 20152016
Bildergalerie im Original
Register IV,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|IV,2|2015|2016|Δαιτροί|[[REAutor]]|RE:Δαιτροί}}        

Δαιτροί hängt etymologisch mit der Wurzel δαι in δαίω = zerteile zusammen (G. Curtius Etym. 230. Brugmann Grundr. d. vergl. Gramm. [2016] II 1063) und bezeichnet die mit der Zerlegung und Verteilung der Portionen unter die Festgäste (δαίς = Festschmaus, δαιτυμών = Gast) beschäftigten Diener, die Vorschneider (Odyss. XVII 331; die zwei anderen Stellen I 141 und IV 57f. wurden schon im Altertum beanstandet, Athen. V 193 b; vgl. Plut. qu. sympos. II 10). Da das Schlachten der Tiere ursprünglich stets mit einem Opfer und ein solches meist mit einem Festschmaus verbunden war (Artemid. V 253 Herch. Poll. VI 8. Hermann Gottesdienstl. Altert. § 28. Nissen Pomp. Studien 276), so stiegen die D. zum Range von Cultbeamten auf, die das Opfertier zerlegen und unter die Teilnehmer das Fleisch verteilen mussten. Speciell sind solche D. für das attische Fest der Diipolien (s. d.) bezeugt, und zwar wurden sie einem Adelsgeschlecht entnommen, ja es soll sogar nach der gewöhnlichen Ansicht ein gewisses Adelsgeschlecht diesen Namen geführt haben (Bossler De gent. sacerd. 14f. Meier De gent. att. 46. Hermann Gottesdienstl. Altert. § 61. Schoemann Griech. Altert. II 505. Band Diipol. 21. Martha Sacerd. athén. 166. Dittenberger Herm. XIII 393f.) nach Zeugnis des Theophrastos (Porphyr. de abstin. II 30). Diese Deutung ist aber schlagend widerlegt worden von Toepffer (Att. Geneal. 149ff.), der nicht nur bewiesen hat, dass die D. kein besonderes Adelsgeschlecht waren, sondern auch aus der scharfsinnigen Zusammenstellung von Hesychios (Δ. μάγειρος διαιρῶν τὰ κρέα) und einem Fragment des Kleidemos (frg. 3. 17 bei Athen. X 425 e. XIV 660 a), wo die Keryken als μάγειροι und βουτύποι (auch bei den Diipolien beteiligte Cultbeamten) bezeichnet werden, geschlossen, dass dem Geschlechte der Keryken die Ehrenpflicht oblag, die D. zum Feste zu stellen. Ihm stimmte bei Stengel Griech. Cultaltert. 172. Bedenken erregt nur, wie es dem eleusinischen Geschlecht gelingen konnte, bei dem uralten athenischen Feste die dabei unzweifelhaft einst thätigen einheimischen Geschlechter zu verdrängen.