Δωροξενίας γραφή, gerichtet gegen den, der in einer γραφὴ ξενίας (s. d.) ein freisprechendes Erkenntnis durch Bestechung erzielt hatte: ἄν τις δῶρα δοὺς ἀποφύγῃ τὴν ξενίαν, Arist.. resp. Ath. 59, 3, eine Durchbrechung des Grundsatzes von der Endgültigkeit der Entscheidungen der Volksgerichte, Hyper. bei Harpocr. Sie gehört vor die Thesmotheten, war wahrscheinlich wie die ξενίας unschätzbar, die Strafe Verkauf in die Sclaverei. Vgl. Meier-Lipsius Att. Proz. 441.