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Κακογαμίου γραφή. Sie wird von den Spartanern berichtet durch Ariston bei Stob. flor. LXVII 16: Σπαρτιατῶν νόμος τάττει ζημίας, τὴν μὲν πρώτην ἀγαμίου, τὴν δευτέραν ὀψιγαμίου, τὴν τρίτην καὶ μεγίστην κακογαμίου, vgl. Poll. III 48. VIII 40, und mit einer gewissen Einschränkung (ὡς ἔοικε) durch Plut. Lys. 30. Dieser letztere deutet sie sogar auf das sittliche Gebiet: ταύτῃ δὲ ὑπῆγον μάλιστα τοὺς ἀντὶ τῶν ἀγαθῶν καὶ οἰκείων τοῖς πλουσίοις κηδεύοντας, während nach Theophrast bei Plut. Ag. 2 die Ephoren den König Archidamos bestraften, weil er sich eine so kleine Frau genommen hatte. Ursprünglich wird es sich voraussichtlich um die Körperbeschaffenheit der Frau gehandelt haben, und ob es dafür wirklich eine Klage gegeben hat, bleibt fraglich. Von einer Strafbefugnis der Behörden redet Aelian. var. hist. VI 4.