9)Acta triumphorum. Abgesehen von den amtlichen Mitteilungen an den Senat pflegte der triumphierende Feldherr über seine militärischen und politischen Erfolge auch an das Publicum (s. Triumphus) zu berichten, und zwar durch eine contio, sowie durch schriftliche Darstellungen seiner Thaten; solche wurden (in älterer Zeit in saturnischem Versmass gedichtet, vgl. z. B. Festus p. 162. Caesius Bassus G. L. VI 265, die Mummiusinschriften u. a.) öffentlich ausgestellt. Vielleicht sind diese Berichte, die im Laufe der Zeit an Ausführlichkeit gewiss zunehmen, später buchförmig zusammengestellt worden; wenigstens erklären sich so am einfachsten die acta triumphorum, wie sie Plinius in den Quellenverzeichnissen zu Buch 5 und Buch 37 seiner Encyclopaedie anführt; XXXVII 12ff. citiert er ausführlicher für den Triumph des Pompeius 61 v. Chr.: verba ex ipsis Pompei triumphorum actis subiciam (es folgt die Aufzählung besonders ansehnlicher Beutestücke und eine Schätzung der gesamten Beute, sowie der an die Officiere und Soldaten gemachten Geschenke); hierauf bezog sich wohl auch die triumphi praefatio haec, die er VII 98 ausschreibt: cum oram maritimam praedonibus liberasset et imperium maris populo Romano restituisset, ex Asia Ponto Armenia Paphlagonia Cappadocia Cilicia Syria Scythis Iudaeis Albanis Hiberia insula Creta Bastrenis et super haec de rege Mithridate atque Tigrane triumphavit. Das Citat zu Buch V scheint sich auf V 36f. zu beziehen, wo aus einem Bericht über den Triumph des Balbus 19 v. Chr. indirect (durch auctores nostros) ein Verzeichnis der durch diesen besiegten Städte und Völker gezogen wird. Im übrigen s. fasti triumphales.[301]