RE:Alfenus 8

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Varus, P., Rechtsgelehrter, schrieb Digesten in 40 Büchern
Band I,2 (1894) S. 1472 (IA)–1474 (IA)
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8) P. Alfenus Varus (das Praenomen ist nicht unmittelbar überliefert, sondern nur daraus erschlossen, dass P. Alfenus Varus Cos. 755 = 2 n. Chr. als P. f. bezeichnet wird; dieser war vermutlich sein Sohn), Rechtsgelehrter, Schüler des Servius Sulpicius, juristischer Schriftsteller, Pompon. Dig. I 2, 2, 44. Gell. VII 5, 1. Cos. suff. im J. 715 = 39 (fast. min. IV). Zu Horat. sat. I 3, 130 ut Alfenus vafer omni abiecto instrumento artis clausaque taberna sutor erat bemerkt Porphyrio: urbane Alfenum Varum Cremonensem deridet, qui abiecta sutrina, quam in municipio suo exercuerat, Romam petit magistroque usus Sulpicio iuris consulto ad tantum pervenit, ut et consulatum gereret et publico funere efferretur. An der Richtigkeit dieser Angaben zu zweifeln liegt kein Grund vor; das sutor des Satirikers ist auch dann begreiflich, wenn A. nur durch seine Sklaven eine Schuhfabrik betrieb. Wahrscheinlich ist er auch der Alfenus Varus, welcher im J. 713 = 41 als Legat Caesars die Landverteilung an die Veteranen im transpadanischen Gallien leitete und Vergils Landgut schützte (Vit. Verg. p. 53. 59 Reiff.); zum Dank widmete ihm Vergil die sechste Ecloge (Vare v. 7. 10. Vari 12) und preist ihn Ecl. IX 26–29. Nach Schol. Veron. Verg. ecl. 7, 9. Serv. ecl. 6, 13 (vgl. Aen. VI 264) hörte er gemeinsam mit Vergil den Epikureer Siron (eine Erwähnung der epikureisch-demokritischen Atomenlehre [Zeller Philos. d. Gr. III 1³ 400ff.] durch Alfenus findet sich Dig. VI [1473] 76a. E.). Nach Zeit und Heimat kann er der Alfenus sein, an den Catull c. 30 richtet; zweifelhafter ist, ob derselbe c. 10 gemeint ist, wo ein Freund Catulls nur mit dem verbreiteten Cognomen Varus bezeichnet wird.

[Klebs. ]

Alfenus Varus schrieb Digesten in 40 Büchern (Ind. Flor: Ἀλφηνοῦ digeston βιβλία τεσσαράκοντα); das 1. Buch wird bei Labeo (Iavol. Dig. XXVIII 1, 25), das 34. Buch bei Gell. VII 5, 1, das 39. Buch bei Paulus (Dig. III 5, 20 pr.) angeführt; anderweite Citate bei Juristen des 2. und 3. Jhdts. ohne genauere Angabe des Ursprunges s. bei Lenel Paling. I 53–54 (frg. 75–90). Die Digesten geben drei Reihen von Excerpten: 1) Alfenus (Varus) libro I–VII digestorum: Fragmente bei Lenel I 38–45 (frg. 4–30); 2) Alfenus (Varus) libro I–VIII digestorum a Paulo epitomatorum: Lenel frg. 32. 34. 35. 37. 39. 40. 44. 45–47. 54. 56–60. 63–65. 67. 72–74; 3) Paulus libro I–V epitomarum Alfeni (digestorum): Lenel frg. 31. 36. 38. 41. 42. 43. 48–51. 52. 53. 55. 61. 62. 66. 68–71 (ob frg. 33: Alfenus libro I epitomarum zu der 2. oder 3. Klasse gehört, bleibt zweifelhaft). Dass die beiden letzten Reihen aus demselben Auszug des Paulus entnommen sind, und dass nur eine verschiedene Citiermethode der Compilatoren vorliegt, hat Bluhme (Z. f. g. RW. IV 406) mit Recht hervorgehoben. Ihm folgen Krüger Gesch. d. Quell. u. Litt. 64, 49. Lenel I 37, 1. Andererseits ist es unzulässig, die Fragmente der ersten Reihe auf das Originalwerk des Alfenus zurückzuführen (so Rudorff R. R.-G. I 165. Krüger a. a. O.). Denn dieselben weisen nur 7 Bücher auf, während die wirklichen Digesten des Alfenus deren 40 zählten; und ferner citiert keines dieser Fragmente den Ser. Sulpicius, während es (wie gleich darzulegen ist) ausser Frage steht, dass derartige Citate im Original häufig und namentlich auch an solchen Stellen vorkamen, welchen diese Fragmente entnommen sind (so frg. 6. 15, 1. 17. 18 pr. vgl. u.). Auch darf man hier nicht etwa Streichungen der Compilatoren Iustinians annehmen, weil diese die Citate an einer Anzahl anderer Stellen (s. u.) stehen gelassen haben. Dass nun aber der Auszug, dem die Fragmente der 1. Klasse entnommen sind, mit dem des Paulus (2. und 3. Klasse) identisch sei (so H. Pernice Miscellanea 76ff. Karlowa R. R.-G. I 485, 3), ist deswegen nicht glaubhaft, weil die Digesten mehrfach (XIX 2, 29–31. XXVIII 5, 45–46. XXXIII 8, 14–15) Excerpte von Alfenus (ohne Zusatz) und Paulus Auszug hinter einander aufführen (vgl. Bluhme a. a. O. A. 10. Krüger 65, 50). Gegen die Vermutung von Karlowa, dass die Compilatoren, um den Namen des berühmten Verfassers direct aufzuführen, diesem eine Anzahl von Bruchstücken aus der Epitome des Paulus zugeschrieben hätten, ist zu bemerken, dass man von diesem Standpunkte aus viel eher eine gänzliche Beseitigung des Paulus (dessen Hand in den Fragmenten doch kaum bemerkbar ist) erwarten dürfte. So bleibt nur übrig, einen zweiten unbekannten Epitomator für die Fragmente der ersten Reihe anzunehmen (so Lenel I 37, 1. 38ff. Teuffel R. L.-G. 208, 3).

[1474] Über den Titel digesta vgl. den Artikel. Die Reihenfolge der Materien lässt sich nicht sicher bestimmen, da die beiden von den Compilatoren benutzten Auszüge eine verschiedenartige Anlage aufweisen. Auch die Annahme Lenels (I 37, 1. 38, 1; vgl. auch die folg. Anmerkungen), dass der Auszug des Anonymus dem Edict folge, während der des Paulus die freilich nicht genauer zu bestimmende Ordnung des Originalwerkes bewahrt habe, ist nicht sicher. Die auf uns gekommenen Fragmente enthalten fast ausschliesslich Responsa oder lassen sich doch auf solche zurückführen, und zwar ist das Material teils eigenes, teils fremdes. Besonders häufig finden sich bei Alfenus Gutachten seines Lehrers Ser. Sulpicius Rufus (frg. 1. 3. 34. 44, 1. 78. 81. 82. 87. 88; dazu kommen frg. 6. 15, 1. 17. 18 pr. wegen Dorotheus Schol. Bas. z. d. St.). Die Einführung der Gutachten geschieht durch respondi oder respondit; doch ist es ebenso verfehlt, hieraus einen sicheren Masstab für die Urheberschaft des Alfenus einerseits und des Sulpicius andererseits zu entnehmen, wie alles Material unserer Schrift auf letzteren zurückführen zu wollen, so dass Alfenus lediglich Ansichten seines Meisters überliefert hätte. Näheres s. bei Schneider Quaest. de Ser. Sulp. Rufo (1834) 87ff. Heimbach Z. f. R.-G. II 340. Mommsen zu Dig. XIX 2, 27 und Z. f. R.-G. IX 93. H. Pernice Misc. 79. A. Pernice Labeo I 2, 3. Schulin Ad Pand. tit. de or. iur. comm. (1876) 16ff. Krüger a. a. O. 65.

Aus Gellius VII 5, 1 (Alfenus ... in libro digestorum trigesimo et quarto, coniectaneorum autem secundo) hat man auf ein weiteres Werk des Alfenus, die Coniectanea, schliessen wollen: so Krüger 66. Karlowa I 486. Andere (Rudorff I 165, 26 und mit geringen Abweichungen Frederking Philol. XIX 653. Mommsen Z. f. R.-G. VII 480, 1. Voigt R. R.-G. I 247, 47) haben die hier citierten Coniectanea für das Sammelwerk des Aufidius Namusa (Pomp. Dig. I 2, 2, 44, vgl. d. Art.) genommen, das unter den Arbeiten der Schüler des Ser. Sulpicius auch die Digesten des Alfenus aufgenommen habe. Aber auch wenn das letztere der Fall war, so liegt doch kein Beweis dafür vor, dass die Sammlung des Namusa jenen Titel geführt habe, und vor allem lassen die Worte des Gellius weit eher darauf schliessen, dass die Coniectanea eine Unterabteilung der Digesten bildeten, als umgekehrt. Da diese Erklärung des Citats bei Gellius nicht ohne Parallelen dasteht, so ist ihr der Vorzug vor den beiden anderen zu geben (vgl. Hertz Jahrb. f. Philol. LXXXV 55f. Mercklin Philol. XIX 653f.).

[Jörs. ]