RE:Ἀφαμιῶται
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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Ländliche Privatsklaven auf Kreta | |||
Band I,2 (1894) S. 2710 (IA) | |||
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Ἀφαμιῶται[1] sind die ländlichen Privatsclaven der Kreter, Hesych. Athen. VI 263f. Sie unterscheiden sich einerseits von den Staatssclaven, andererseits von den οἰκέται κατὰ πόλιν, welche gleichfalls Privatsclaven sind, aber zu häuslichen Verrichtungen in der Stadt verwendet werden und eine geringere Rechtsstellung hatten als die A. Die letzteren werden namentlich dazu verwendet, die ihren freien Herren gehörigen Ackerlose zu bearbeiten. Sie sind mit dem im Recht von Gortyn wiederholt vorkommenden ϝοικέες zu identificieren, welche sogar Ehen mit freien Frauen eingehen und unter Umständen den Nachlass des Herrn erben können. Vgl. Zitelmann Recht von Gortyn 63f. und jetzt E. Meyer Gesch. d. Altert. II 275.
[Szanto. ]
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Transkription: Aphamiotai