Bestiarii sind Leute, die in der Arena des
Circus oder des Amphitheaters mit wilden Tieren
kämpfen mussten. Der Sprachgebrauch scheint
zwischen B. und Venator den Unterschied zu machen,
dass dieses Wort einen im Kampf gegen Tiere geübten,
bekleideten und mit Waffen, Schlingen,
Netzen u. dergl. ausgerüsteten Jäger bezeichnet,
der sich freiwillig entweder um Lohn (s. Auctoramentum)
oder unentgeltlich aus blosser Liebhaberei
und um seinen Mut zu zeigen der Gefahr
unterzieht (s. Venator), während der B. in
der Regel ein zum Kampf mit den Tieren verurteilter
Verbrecher oder Kriegsgefangener war,
der nackt und meist wehrlos, bisweilen sogar an
einen Pfahl gebunden unrettbar diesem grausamen
Tode verfiel. Sie sind deshalb schlechtere Kämpfer
als die Gladiatoren (Petron. 45, wo sie nur ganz
wohlfeilen und unbrauchbaren Gladiatoren vorgezogen
werden). Dem Kaiser Claudius wird es
als Grausamkeit ausgelegt, sich an ihrem Anblicke
zu weiden (Suet. Claud. 34). Friedländer S.-G.
II⁶ 391, 10. 536f., wo auch auf bildliche Darstellungen
verwiesen ist. Cic. in Vat. 17; ad fam.
VII 1, 3; ad Qu. fratr. II 6; pro Sest. 64. Senec.
de benef. II 19; ep. 70, 20 (ludus bestiariorum
s. d.). Tertull. apol. 9, 35; de pudic. 22. Die
Verurteilung zu den wilden Tieren (ad bestias damnare)
gehörte zu den verschärften Todesurteilen,
das nur gegen Nichtbürger, namentlich Christen,
und in der späteren Kaiserzeit nur gegen Personen
niederen Standes gefällt wurde. Friedländer
a. a. O. 363. J. C. Bulenger De venatione
circi cap. 30: De bestiariis u. d. f. (Graevii
thes. IX 80ff.). Vgl. auch Arenarius. Venatio.