RE:Χαλινός

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Zaumzeug d. Pferdes
Band III,2 (1899) S. 2064
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Χαλινός bezeichnet entweder das Zaumzeug des Pferdes im ganzen oder im besondern dessen zum Lenken des Pferdes notwendigsten Teile: Zügel und Gebiss. Das gewöhnliche Zaumzeug, wie es die Reiterstatuen des kämpfenden Alexander aus Herculanum, des Marc Aurel auf dem Capitol, der beiden Holconii aus Pompeii deutlich darstellen, zerfiel in das Kopfstück (κορυφαῖα) und das Mundstück (στόμιον). Ersteres bestand aus dem Nackenriemen, der über die Ohren des Pferdes gezogen das Herabgleiten des Zaumzeuges verhinderte, dem Stirnband (ἄμπυξ), den Wangenriemen (γενειάς, γενειαστήρ) und den Kehlriemen; das Mundstück setzte sich zusammen aus dem Nasenriemen (ψάλιον), den Kinnriemen (ὑποχαλινίδια), der aber nicht unbedingt notwendig war, den Pferden der Holconier fehlt er, dem Zügel (ἡνία) und dem Gebiss (ὑποστόμιον). Die Trensenzügel (andere Zügel haben weder Griechen noch Römer gekannt), ein einfacher oder doppelter Riemen, welchen der Reiter mit einer, der linken Hand, fasste, waren an den Enden des Gebisses in Ringen eingeschnallt; das Gebiss bestand aus einzelnen beweglichen metallenen Walzen, die entweder glatt oder mit Stacheln versehen auf einem durchgehenden, in Gelenken beweglichen Metallstab gezogen waren. Die Wendungen der Pferde, welche bei einfacher Trense aus einer Hand schwierig sind, wurden durch λύκοι erleichtert: Ringe, in den Enden der Trense angebracht und in deren Achse drehbar, mit vier scharfen Stacheln auf der Innenseite; beim Anziehen des Zügels drückten die Stacheln der einen Seite gegen die Lefzen und steigerten so die Wirkung der Zügel. Nach Xenophons Vorschrift sollte das ledige Pferd nie am Zügel geführt werden, dazu sollte das Leitseil (ἀγωνεύς, ῥυτήρ, ῥυταγωγός) dienen, das am Nasen- oder Kinnriemen befestigt war. Xenophon περὶ ἱππικῆς übersetzt von Jakobs 1825. Ginzrot Die Wagen und Fuhrwerke des Altertums, 1817, II Taf. XXV. Schlieben Die Pferde des Altertums, 1867, 140ff. Körte Arch. Ztg. 1880, 179, 1, wo weitere Einzelheiten besprochen sind.