RE:Comites 39

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Comes Hispaniarum außerordentliche Gesandte
Band IV,1 (1900) S. 655
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39) Comes Hispaniarum. a) Ein Beamter, der nur unter Constantin dem Grossen vorkommt, und zwar in den Jahren 316 (Cod. Theod. IX 1, 1. XII 1, 4), 332 (Cod. Iust. VI 1, 6) und 333 (Cod. Theod. VIII 12, 5. 18, 3. XI 39, 2). Von den drei Männern, welche dieses Amt bekleiden, ist der eine vorher comes per Africam gewesen (Cod. Theod. XII 5, 1), der andere Corrector Lucaniae et Brittiorum (Cod. Theod. I 16, 1. XVI 2, 2), dieser letztere also jedenfalls senatorischen Standes. Wahrscheinlich waren es ausserordentliche Sendlinge, welche als Vertrauensmänner des Kaisers die Zustände der Dioecese zu untersuchen und zu ordnen hatten (s. oben S. 631). Wenn sie in Spanien häufiger vorkommen als in irgend einer andern Dioecese mit einziger Ausnahme des Oriens, so mag dies daran liegen, dass seit undenklichen Zeiten kein Kaiser mehr persönlich das Land besucht hatte, und daher eine häufigere Berichterstattung darüber und das Eingreifen von Beamten mit aussergewöhnlichen Vollmachten hier besonders notwendig erscheinen konnte. — b) Von den Truppen, welche die Notitia dignitatum im Occident verzeichnet, steht auch eine ansehnliche Zahl unter der Überschrift: intra Hispanias cum spectabili comite (VII 118). Dagegen findet sich unter den regelmässigen Ämtern, die sonst den Inhalt der Notitia bilden, kein Comes Hispaniarum, und im 4. Jhdt. war in dieser friedlichsten aller Dioecesen auch kein Militärcommandant erforderlich. Dies wurde anders, als im J. 408 die Barbaren die Pässe der Pyrenaeen durchbrachen. Im J. 419 und 453 erscheinen bei Hydatius (74. 155 = Mommsen Chron. min. II 20. 27) Comites Hispaniarum, die jedenfalls mit ihrer Bekämpfung beauftragt waren; doch sind sie so selten, dass man sie wohl als ausserordentliche Beamte betrachten darf, und das Gleiche wird auch für den Comes Hispaniarum der Notitia dignitatum gelten. Grossi-Gondi bei Ruggiero Dizionario epigrafico II 525.

[Seeck. ]