RE:Galatia 2

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Galater, keltische Volksgruppe in Kleinasien
Band VII,1 (1910) S. 534559
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2) ἡ Γαλατία, Name einer kleinasiatischen Landschaft, deren Bewohner Galatae (οἱ Γαλάται) genannt wurden. Daß die Galatae sowohl dem Namen als auch dem Ursprung nach nicht verschieden von den Galli in Gallia waren, wußten schon die Alten, wofür es genüge, auf Strab. IV 187 und Ammian. Marc. XV 9, 3: Galatas dictos, ita enim Gallos sermo graecus appellat zu verweisen. Wenn nun Ammian sagt: Aborigines ... Celtas nomine regis amabilis et matris eius vocabulo Galatas dictos, so weist er auf eine bei den Alten beliebte Gewohnheit hin, Völker- und Ländernamen von einem Heros eponymus abzuleiten: die Galatae sollten ihren Namen von dem Galates (auch Galas), dem Sohne des Kyklopen Polyphem und der Galateia, haben. Der älteste Zeuge dieser Tradition ist Timaios frg. 37 FHG I 200; vgl. weiter Diodor. V 24. Appian. Illyr. 2. Parthenios erot. 30, 29 mit teilweisen Abweichungen in der Angabe der Eltern des Galates.

Das Volk, welches die Griechen Γαλάται nannten, hieß den Römern Galli, und weiter [535] verwandten die Griechen Γαλάται und Κελτοί als völlig synonyme Ausdrücke, wofür es genüge, auf Pausanias I 4, 1: ὀψὲ δέ ποτε αὐτοὺς καλεῖσθαι Γαλάτας ἐξενίκησεν· Κελτοὶ γὰρ κατά τε σφᾶς τὸ ἀρχαῖον καὶ παρὰ τοῖς ἄλλοις ὠνομάζοντο zu verweisen. Die Richtigkeit dieser Behauptung bestätigt überall Polybios, man lese nur I 6, 3f. Aber auf der anderen Seite ist nicht zu verkennen, daß, wenn auch die Namen Κελτοί und Γαλάται als synonym verwendet wurden, doch der von den Γαλάται abgeleitete Landschaftsname Γαλατία frühzeitig auf eine bestimmte Landschaft beschränkt wurde und zwar auf das Land am mittleren Sangarios und Halys in Kleinasien, s. Polyb. XXIV 8. 9, 6. XXV 2. 3. XXXI 6, 2. Die Bewohner dieses Landstriches nennt Polybios, soviel ich sehe, stets Γαλάται, nie aber Κελτοί. Und bei den Römern wird die Scheidung der anfänglich vielleicht noch hier und da promiscue gebrauchten Namen Galatae und Galli immer mehr durchgeführt, so daß unter Galatae die Bewohner der kleinasiatischen Landschaft G. verstanden werden. Die den Alten durchaus bekannte Verwandtschaft dieser Galater mit den Kelten des Westens stützte sich auf die geschichtlich bekannte Tatsache, daß die Galater nicht Autochthonen, sondern Einwanderer in dem nach ihnen benannten Lande waren. Es waren zwei größere Haufen von Galatern, der eine vom regulus Leonorius, der andere vom regulus Lutarius befehligt, zusammen, wie Liv. XXXVIII 16 angibt, mit Weib und Kind 20 000 Mann, welche nach Kleinasien übersetzten. Sie gehörten zu den Kelten, welche vom Westen her in die Balkanhalbinsel einbrachen, unter ihrem Führer Brennus im Frühjahr 279 v. Chr. nach Besiegung des Ptolemaios Keraunos Makedonien überschwemmten und dann im Winter desselben Jahres vor Delphi eine blutige Niederlage erlitten, hatten sich aber von ihren Stammesgenossen in Dardanien, also vor dem Einfall der letzteren in Makedonien getrennt und sich nach Thrakien und an die Küste des Bosporus gewandt. Byzanz und andere Städte unterwarfen sich und zahlten ihnen Tribut, nach Eroberung von Lysimacheia besetzten sie die thrakische Chersones – jetzt war ihr Bestreben, an die gegenüberliegende, fruchtbare Küste Kleinasiens überzusetzen. Die Verhandlungen, welche sie deshalb mit dem Kommandanten an der asiatischen Küste, Antipater, anknüpften, ergaben kein Resultat, da trennten sich die Scharen des Leonorius und Lutarius voneinander. Während der erstere mit den Seinen wieder nach Byzanz abzog, glückte es Lutarius, sich in den Besitz einiger Schiffe zu setzen und darauf mit seinen Leuten nach Asien überzufahren. Aber auch die Leute des Leonorius sollten nicht lange mehr warten, bis ihre Hoffnungen auf Asien sich erfüllten. Der König Nikomedes von Bithynien rief sie als Hilfstruppen gegen seinen Bruder Zipoites hinüber. Auf asiatischem Boden verbanden sie sich wieder mit den Leuten des Lutarius, und beide Galaterhaufen verhalfen Nikomedes zum Siege über seinen Bruder. Den Vertrag – oder jedenfalls die Hauptbestimmungen desselben – hat uns Memnon (cap. 19 = FHG III 536) erhalten, die Geschichte der Überfahrt hat uns nach Polybios Livius XXXVIII 16 erzählt. [536]

Nach Pausanias X 23, 14 erfolgte der Übergang der Galater nach Kleinasien im attischen J. 278/277, d. h. im 3. Jahre der 125. Olympiade, ein Jahr nach dem Zug der Kelten nach Delphi. Dieser letztere wird richtig in die letzten Monate des J. 279 gesetzt; s. Staehelin Geschichte der kleinasiatischen Galater2 3 Anm. 4 und Beloch Griech. Gesch. III 2, 411; da über die Jahreszeit, in welcher der Übergang der Galater nach Kleinasien stattfand, nichts feststeht, so müssen wir uns begnügen, zu sagen, daß derselbe zwischen Sommer 278 und Sommer 277 vor sich ging. Genaueres wüßten wir, wenn die genaue Zeit der Schlacht bei Lysimacheia, worin Antigonos Gonatas Kelten blutig aufs Haupt schlug, feststände, denn diese letztere setzt den Fortzug der Haufen des Leonorius und Lutarius aus der thrakischen Chersones voraus, wie deutlich aus Livius hervorgeht, der zwar die Einnahme Lysimacheias durch die Galater erwähnt, aber von einer blutigen Niederlage derselben an derselben Stelle nichts berichtet.

Livius erwähnt in diesem Zusammenhange nur die bereits mehrfach genannten reguli Leonorius und Lutarius, welche doch offenbar jeder an der Spitze seines Stammes standen. Darnach würden also anfangs nur zwei Stämme hinübergesetzt sein. Aus der Bemerkung des Memnon a. a. O.: ὧν περιφανεῖς μὲν ἐπὶ τὸ ἄρχειν ἑπτακαίδεκα τὸν ἀριθμόν ἧσαν. οἱ δὲ καὶ αὐτῶν τούτων προκεκριμένοι καὶ κορυφαῖοι Λεωννώριος ἤστην καὶ Λουτάριος folgt nichts anderes, als daß die beiden reguli nicht allein die Verträge mit dem König Nikomedes unterzeichneten, sondern dazu angesehene und vornehme Männer ihres Stammes heranzogen; aus der Zahl der Zeugen ist auf keine Weise auf die Zahl der durch sie vertretenen Stämme zu schließen. Nachdem aber Livius den Übergang der Galater nach Asien erzählt, ihre Hilfsleistung in Bithynien erwähnt und schließlich den furchtbaren Schrecken, welchen sie allen Bewohnern Kleinasiens eingeflößt, geschildert, fährt er fort: postremo cum tres essent gentes Tolostobogii Trocmi Tectosages. Hier sind es also drei Stämme, dieselbe Zahl, welche fortan von allen Schriftstellern genannt wird. Wären es von allem Anfang an drei Stämme gewesen, wäre doch wohl neben Leonorius und Lutarius ein dritter regulus genannt worden. Aber die Sache hat ihre Richtigkeit; ein dritter Stamm und zwar derjenige der Tektosagen kam den beiden anderen Stämmen unter Leonorius und Lutarius nach und verband sich mit ihnen auf asiatischem Boden erst, nachdem die ersteren schon eine Zeitlang dortgewesen und wenigstens dem Nikomedes Hilfe geleistet hatten. Nach Strab. IV 188 haben die Tektosagen an dem Zug nach Delphi teilgenommen, was die Leute des Leonorius und Lutarius nicht getan haben; nach Iustin XXXII 3 gehören die Tektosagen zu den Kelten, welche nach der Niederlage bei Delphi und nach dem Tode des Brennus teils nach Asien, teils nach Thrakien flohen; also auch hier wieder werden sie klar in der Überlieferung von den beiden später mit ihnen stets auf kleinasiatischem Boden zusammengenannten Stämmen geschieden. Die Tektosagen waren also doch wohl unter den Kelten, welche Antigonos bei Lyrimacheia aufs [537] Haupt schlug und welche nach Kleinasien sich hinüberretteten, während ihre Genossen nach der unglücklichen Schlacht unter Komontorius in Thrakien das Königreich von Tylis begründeten. Etwas später als die beiden anderen Stämme setzten die Tektosagen nach Kleinasien über, aber nicht soviel später, daß irgend etwas aus der Zeit der Trennung bekannt und überliefert ist; in der Überlieferung vielmehr erscheinen stets die drei Stämme der Tolistoagier, der Tektosagen und der Trokmer als vereint das Volk der Galater ausmachend. Etwas ist noch über den Namen des ersten Stammes zu sagen. Der Stamm der Γαλάται Τολιστοάγιοι (so auf den hellenistischen Inschriften aus Pergamon nr. 23. 24 = OGIS 275. 276, darnach herzustellen nr. 20 = OGIS 269, und aus Lampsakos SIG2 276, wo Τολοστοαγίων Γαλατῶν steht) erscheint auf Inschriften der späteren Zeit nicht mehr; für Τολιστοάγιοι heißt es da Τολιστοβώγιοι, vielleicht Τολιστοβώιοι OGIS 537 und Athen. Mitt. XXI 43 nr. 24 mit A. Körtes Bemerkungen in Wochenschr. f. klass. Philol. 1898, 5. Auf Münzen der Kaiserzeit findet sich die Umschrift Τολιστοβόγων und Τολιστοβο. Mélanges de numism. III 330. Wroth nr. 17. An der Identität beider Namen ist nicht zu zweifeln. Bei den Schriftstellern kommt sicher und gut bezeugt Tolistoagioi nicht vor; aus der Lesart des Monacensis N bei Polyb. XXI 37: στολιστολογιοις ist Τολιστοάγιοι leicht herzustellen, allein der Gebrauch der Form Tolistobogii bei Livius in dem entsprechenden Abschnitt (XXXVIII 15f.) rät eigentlich nicht dazu. Zu beachten ist aber, daß auch in der zweiten Silbe ein Schwanken des Vokals stattfindet: wie auf der oben angeführten Inschrift aus Lampsakos Τολοστοάγιοι steht, haben auch Hss. bei Livius u. a. Tolostobogii oder Tolostoboii, s. Staehelin 42 Anm. 3. Von einer jüngeren oder älteren Form des Namens ist nicht wohl zu reden, da Eratosthenes in seinen Galatika nach Stephanos von Byzanz Τολιατοβώγιοι schrieb, s. Berger Fragmente des Eratosthenes S. 336, und Polybios wenigstens dieser Namensform nicht widerspricht. Bei Plin. n. h. V 146 haben gute Handschriften Tolistobagi, Tolostobagi. Demnach scheint aus der Urform Tolistovagi – vgl. Arevaci, Bellovaci –, welche die Griechen mit ihren Lauten so nicht transkribieren konnten, bald Tolistoagioi, bald Tolistobogioi geworden zu sein. Auch das Schwanken am Ende -bogii neben -boii weist auf die Schwierigkeit, den barbarischen Namen richtig zu sprechen und lautlich wiederzugeben, hin. Holder Altkelt. Sprachsch. II S. 1872.

In Kleinasien besetzten die drei Stämme das Land zwischen Sangarios und Halys, die Landschaft, welche fortan von ihnen G. hieß. Vorher wohnten hier Phryger. Das bezeugen Liv. XXXVIII 16, der Manlius Vulso vor dem Zusammenstoß mit den Galatern zu seinen Soldaten sagen läßt: Phrygas igitur Gallicis oneratos armis, sicut in acie Antiochi cecidistis, victos victores caedetis, Strab. II 130. XII 567. 571. Plin. n. h. V 146: Galatia, quae superposita agros maiori ex parte Phrygiae tenet caputque quondam eius Gordium. Und wie hier Plinius richtig Gordion als ursprünglich phrygische Stadt nennt, was Xenophon hell. I 4, 1 und Arrian. anab. I 29, 5 bestätigen, so waren auch andere Städte, welche später die [538] Galater besaßen, ursprünglich im Besitze der Phryger, so sicher Pessinus, welches noch im J. 189 beim Zug des Manlius nicht galatisch war, wie aus Polyb. XXI 37 und Liv. XXXVIII 18 hervorgeht und was Strab. XII 567: οἱ δ’ ἱερεῖς τὸ παλαιὸν μὲν δυνάσται τινὲς ἦσαν bestätigt, und Ankyra, s. Arrian. anab. II 4, 1, welcher zwar nach dem Sprachgebrauch seiner Zeit sagt ἐπ' Ἀγκύρας τῆς Γαλατικῆς, der aber doch nach dem ganzen Zusammenhang keinen Zweifel läßt, daß zu Alexanders Zeit Ankyra phrygisch war, womit Paus. I 4, 5 Ἄγκυραν πόλιν ἑλόντες Φρυγῶν übereinstimmt. Und zwar verteilten sich die drei Stämme auf die Landschaft so, daß die Tolistoboier am weitesten westlich, die Tektosagen in der Mitte und die Trokmer am weitesten östlich auf dem rechten Ufer des Halys wohnten. Über die Art, wie die Besiedlung des ursprünglich phrygischen Landes durch die Galater vor sich ging, wie sie sich namentlich nach und nach erst in den Besitz der alten phrygischen Städte setzten – zufällig hören wir, daß noch im J. 189 v. Chr., Pessinus phrygisch, nicht galatisch war, wie bereits erwähnt wurde; daß aber Gordion um dieselbe Zeit schon galatisch war, wie Körte will, folgt nicht aus Livius Worten XXXVIII 18, 3: id tum (bei Manlius Anmarsch) desertum fuga incolarum oppidum; denn dasselbe taten bei gleicher Gelegenheit viele Städte, während allerdings Ankyra nach Livius XXXVIII 24 damals schon galatisch war – wissen wir nichts. Später galt Pessinus als Hauptstadt der Tolistoboier, Ankyra als die der Tektosagen und Tavium als die der Trokmer, was die Schriftsteller oft erwähnen und die Inschriften bestätigen, so CIG 4085 = OGIS 537 und Athen. Mitt. XXII 43 nr. 24: βουλὴ καὶ ὁ δῆμος Σεβαστηνῶν Τολιστοβωίων Πεσσινουντίων und CIG 4010. 4011 = OGIS 548 ἡ μητρόπολις τῆς Γαλατίας Σεβαστὴ Τεκτοσάγων Ἄγκυρα.

So sicher es ist, daß die Galater zwischen Sangarios und Halys angesiedelt waren und dies Land Jahrhunderte hindurch bewohnten, so ungewiß ist der Zeitpunkt, wann dies geschah. Liv. XXXVIII 16. Memnon 19. Strab. XII 566. Paus. I 4, 5 stimmen darin überein, daß die Galater nach ihrem Zuge nach Bithynien und nach der wesentlich durch ihre Hilfe bewirkten Niederwerfung des Zipoites durch Nikomedes erst Asien durchzogen, bevor sie in G. feste Wohnsitze nahmen. Auf diese Zeit hat man stets die in Inschriften der Küstenstädte überlieferten Erwähnungen der Galater, ihrer Raub- und Plünderungszüge und der gegen sie von den Städten ergriffenen Maßnahmen bezogen. In einem Kriege gegen die Galater versorgt Philetairos von Pergamon die Stadt Kyzikos mit Getreide (Journ. hell. Stud. XXIII 193 nr. 3 = OGIS 748); in Priene organisierte ein Bürger namens Sotas den Widerstand gegen die raubenden und allerhand Grausamkeit verübenden Galater und führte glückliche Kämpfe mit den Feinden (Hiller v. Gaertringen Inschrift. v. Priene 17 = OGIS 765); in Erythrai mußten Gelder für die Barbaren des Leonorius aufgebracht werden, Dittenberger Syll.2 210. Von diesen Inschriften ist allein die kyzikenische chronologisch genauer zu fixieren, insofern sie verschiedene nach Hipparchen datierte Wohltaten des Pergameners Philetairos aufzählt. [539] Nach Dittenbergers a. a. O. Ausführungen fällt der uns hier angehende Krieg gegen die Galater (ἐν τῶι πολέμωι τῶι πρὸς τοὺς Γαλάτας unter dem Hipparchen Diomedon) ins J. 276/5; aber man darf doch nicht vergessen, daß einerseits der Ausgangspunkt der Dittenbergerischen Berechnung durchaus nicht sicher ist und daß andererseits die genannten Hipparchen doch nicht notwendig sich Jahr um Jahr abgelöst haben müssen; es kann doch ein Jahr gegeben haben, worin Philetairos Kyzikos keine Wohltat erwies. Man kann, scheint mir, die kyzikenische Inschrift nicht auf ein festes und bestimmtes Jahr datieren und noch weniger daraus auf die Dauer ihrer Hin- und Herzüge vor ihrer festen Ansiedlung in G. schließen. Aber wie das Jahr ihrer Seßhaftmachung bisher nicht zu bestimmen ist, so ist auch über den Grund, weshalb sie sich in G. niederlassen, keine Klarheit bisher gewonnen worden. Und hier geht auch die Überlieferung auseinander. Nach Pausanias I 8, 1 und 4, 5 sind es die pergamenischen Fürsten und speziell Attalos I., denen die Zurückdrängung der Galater vom Meere und ihre Beschränkung auf die Landschaft G. zugeschrieben wird; etwas Ähnliches liegt wohl auch dem knappen Satze Appians Syr. 65: ὃς καὶ σωτὴρ ἐπεκλήθη Γαλάτας ἐκ τῆς Εὐρώτης ἐς τὴν Ἀσίαν ἐσβαλόντας ἐξελάσας zu Grunde, wo doch wohl in der Vorlage gewiß gesagt war, woraus sie ver- und wohin sie gedrängt wurden, abgesehen davon, daß hier von dem Seleukiden Antiochos, bei Pausanias von den Attaliden die Rede ist. Ganz offenbar ist bei beiden Autoren aber die Ansiedlung der Galater als eine Folge kriegerischer Ereignisse gedacht. Strabon XII 566 stellt die Sache so dar, daß die Galater das unter der Botmäßigkeit der Attaliden und der bithynischen Könige stehende Land so oft beunruhigten, bis sie von ihnen (παρ’ ἑκόντων) G. bekamen, womit Iustin. XXV 2, 11 im ganzen übereinstimmt: Itaque in auxilium a Bithyniae rege invocati regnum cum eo parta victoria diviserunt eamque regionem Gallograeciam cognominaverunt, während Livius und Memnon die Ansiedlung in G. mehr als aus eigener Initiative der Galater hervorgegangen darstellen: sedem autem ipsi sibi circa Halyn flumen cepere und τῆς αἱρεθείσης αὐτοῖς ἀπετέμοντο τὴν νῦν Γαλατίαν καλουμένην. Wenn wir sicher wüßten, wem G., bevor die Galater sich darin ansiedelten, politisch zugehörte, könnten wir wohl auch über die angeregten Fragen sicherer urteilen. Gewöhnlich nimmt man an, daß die Seleukiden mit dem übrigen Phrygien auch die Landschaft G. besessen haben. Die angeführte Stelle des Iustin widerspricht dieser Annahme und meiner Meinung nach auch Memnon, welcher dem zuletzt angeführten Satz die Worte vorausschickt: οὗτοι δὲ πολλὴν ἐπελθόντες χώραν αὖθις ἀνεχώρησαν – wohin gingen sie zurück? Doch nach Bithynien, wie aus dem Zusammenhang hervorgeht. Und hier in Bithynien also wiesen sie sich – ἀπετέμοντο – das Land zu, welches sie G. nannten. Auch Strabon nennt in diesem Zusammenhang die Bithyner, allerdings neben den Attaliden. Hierher gehört offenbar auch die Notiz aus den Καρικά des Apollonios bei Steph. Byz. s. Ἄγκυρα (= FHG IV 312), wonach die Galater als Lohn ihres Sieges über ägyptische [540] Truppen des Königs Ptolemaios von den pontischen Königen Mithradates und Ariobarzanes das Land bekommen, nach ihnen selbst benannt und darin die genannten Städte Ankyra, Tavium und Pessinus gegründet haben. Den Text hat erst Gronov richtig hergestellt; ich verstehe ihn so, daß die Galater auch Land besaßen und in einem Lande angesiedelt waren, das ursprünglich den pontischen Königen gehörte. Darnach hätten also die Galater eine Landschaft okkupiert, welche vor ihrer Okkupation teils den Bithynern teils dem Pontos politisch zugehörte. Und die Besetzung dieses Landes verdankten sie in beiden Fällen ihrer Tätigkeit in kriegerischen Verwicklungen, woran sie als Hilfstruppen der beiden Königreiche teilnahmen. Über das Fragment des Apollonios s. jetzt Staehelin2 11 Anm. 2. Ist dies richtig, so lag offenbar zwischen dem Übergang der Galater nach Kleinasien und ihrer Ansiedlung in G. kein allzugroßer Zeitraum. Aber auch in ihrer neuen Heimat blieben sie nicht still sitzen, um fortan sich nur dem Ackerbau und der Viehzucht zu widmen, sondern zogen nach wie vor auf Raub und Plünderung aus, betrachteten G. mehr oder weniger nur als Aufenthaltsort für Weib und Kind, als Niederlage ihrer Beutestücke und als Rastort nach ihren Beutezügen, wohin sie sich zurückziehen und von wo aus sie zu neuen Unternehmungen aufbrechen konnten. Und allem Anschein nach hat selten oder nie das ganze Volk derartige Raub- und Plünderungszüge unternommen, sondern jeder seiner Stämme tat es, wie es ihm beliebte. Daher sagt Livius (XXXVIII 16, 11), sie teilten Asien in drei Teile, Trocmis Hellesponti ora data; Tolistobogii Aeolida atque Ioniam, Tectosages mediterranea Asiae sortiti sunt. Wunderlich ist ja nur, daß die am weitesten östlich, noch jenseits des Halys angesiedelten Trokmer die hellespontische Küste als Zielpunkt ihrer Züge zugewiesen erhielten; man sollte erwarten, daß die pontische Küste mit ihren reichen Griechenstädten, nicht der Hellespont, welcher den Tolistoboiern soviel näher lag, denen denn in der Tat auch die Aeolis und Ionien zugewiesen war, gemeint ist. Aber auch als Söldner im Dienste der vielen sich fortwährend bekriegenden Herrscher Kleinasiens traten die Galater auf. Hier setzten sie fort, was sie gleich bei ihrem Übergang begonnen hatten; wie sie hier dem König Nikomedes von Bithynien und bald darauf den pontischen Königen Mithradates und Ariobarzanes als Söldner Hilfe geleistet, so finden wir sie später im Dienste des bithynischen Königs Ziaëlas – den sie erschlagen haben sollen, als er bei einem Gelage ihre Häuptlinge aus dem Wege räumen wollte (Trogus prolog. 27. Phylarch. frg. 32) – und ebenso in Diensten der Seleukiden in dem Kriege der beiden feindlichen Brüder Antiochos und Seleukos. Auch den Ptolemaeern haben sie gedient: an dem Kriege des J. 218 zwischen Antiochos III. Magnus und Ptolemaios IV. Philopator nahmen galatische Hilfstruppen auf Seiten der Ägypter teil, Polyb. V 65, 10; auf diesen oder einen ähnlichen Anlaß wird mit Recht die Inschrift aus Abydos (OGIS 757) bezogen: τῶν Γαλατῶν (folgen vier Namen) ἐνθάδε ἦλθον.

Nun ist es weder möglich noch auch rätlich, [541] alle Kriegszüge, welche die Galater sei es auf eigene Faust, um Beute zu machen, sei es im Solde fremder Fürsten unternahmen, aufzuzählen. Vieles derart hat die arg zertrümmerte Überlieferung uns aufbewahrt, vieles ist sicher uns verloren gegangen; bei allen Schriftstellern aber, welche mehr als eine dürftige Notiz über die Galater erhalten haben, hört man deutlich die Not und das Elend durch, worin durch sie Land und Städte gestürzt wurden. Und nicht genug, daß sie selbst, wohin sie kamen, Tribute eintrieben, Menschen fortführten, Ländereien verwüsteten – die Städte des Seleukidenreiches mußten auch ihrem Herrscher wenigstens eine Zeitlang eine Galatersteuer zahlen, doch offenbar eine Steuer, welche eingesammelt wurde, um Truppen gegen die Galater zu werben und zu besolden. Dies ist zwar nur von Erythrai überliefert – E. Curtius Monatsber. d. kgl. preuß. Akademie 1876, 554 = OGIS 223 –, aber sicher doch wohl für alle kleinasiatischen Städte des syrischen Reiches anzunehmen. Wie lange diese Steuerauflage dauerte, wissen wir nicht; in Erythrai wenigstens wurde sie bald wieder abgeschafft. Es ist nicht zu verwundern, daß die Könige, welche mit Erfolg den Galatern entgegentraten und sie zurücktrieben, und wenn auch nur auf kurze Zeit auf G. beschränkten, von den Zeitgenossen als Heilande und Retter gepriesen wurden. So wurde Antiochos I. von Syrien, derselbe, welcher seinen Städten die Galatersteuer auferlegte, nach seinem Siege über die Barbaren genannt. Diese nackte Tatsache überliefert Appian. Syr. 65; sehr ausgeschmückt ist der Bericht bei Lukian. Zeuxis 8–11 und pro lapsu in salutando 9. Man setzt diese Schlacht um 270 an, s. Staehelin 14; über die Folgen derselben sich ein genaues und zutreffendes Urteil zu bilden, ist bei der schlechten Überlieferung nicht gut möglich; daß aber die Seßhaftmachung der Galater in G., wie man vielfach geglaubt hat, eine Folge dieses Sieges sei, scheint mir nach dem oben Gesagten wenig glaubhaft. Unsere Überlieferung weiß jedenfalls nichts davon. Und sehr bedeutend und nachhaltig kann dieser Schlag des Antiochos Soter gegen die Galater nicht gewesen sein, wenn Livius (XXXVIII 16, 13) recht hat: tantusque terror eorum nominis erat, multitudine etiam magna subole aucta, ut Syriae quoque ad postremum (also doch wohl Antiochos II. und seine Nachfolger) reges stipendium dare non abnuerent. Erst Attalos von Pergamon ist es, welcher den Galatern die Tributzahlung zu verweigern wagt. Das war ein großes Wagnis, aber audacique incepto praeter opinionem omnium affuit fortuna et signis collatis superior fuit.

Dieser Sieg des Attalos wird in der Überlieferung oft genug erwähnt und gepriesen, aber erst die pergamenischen Inschriften haben uns Genaueres darüber gelehrt. Darnach hat Attalos nicht einmal, sondern zweimal gesiegt und zwar im Quellgebiet des Kaikos über die Tolistoagier – man beachte, daß dieser Stamm Pergamon zunächst wohnte und Pergamon zu dem Teil Kleinasiens gehörte, aus dem die Tolistoagier nach Livius ihre Beute und Gelder sich zu holen pflegten – und dann am Aphroditeheiligtum bei Pergamon über die Tolistoagier, Tektosagen und [542] den König Antiochos Hierax. Nach der ersten Niederlage verbanden sich die Tolistoagier mit ihrem Bruderstamm, den Tektosagen und dem König Antiochos, dem sie vorher in seinem Kriege gegen seinen Bruder Seleukos Kallinikos beigestanden und der jetzt ihnen gegen die pergamenischen Fürsten beistand. Auf den ersten Sieg bei den Kaikosquellen beziehen sich Fränkel Pergamen. Inschriften 20 = OGIS 269 und 24 = OGIS 276, auf den zweiten beim Aphrodision Fränkel 23 = OGIS 275. Über das Ganze vergleiche jetzt Staehelin2 20f. Die Folge dieser Siege war nicht bloß, daß Attalos den Galatern keinen Tribut hinfort mehr zahlte, sondern auch, daß er ähnlich wie vor ihm Antiochos I. von Syrien als Σωτήρ gefeiert wurde und sich den Königstitel beilegte. Diese Siege fallen etwa ins J. 230 v. Chr., s. Staehelin S. 24. In dem folgenden Krieg zwischen Attalos und Antiochos und nach dessen Tode zwischen Attalos und Seleukos III. nahmen die Galater selbständig oder auch als Bundesgenossen der Seleukiden nicht teil – jedenfalls erscheinen sie nicht auf den pergamenischen Siegesdenkmalen. Damit ist gut vereinbar, daß einzelne von ihnen als Söldner in diesen Kriegen tätig waren. Jedenfalls wird überliefert, daß sowohl Antiochos Hierax als auch Seleukos III. von Galliern erschlagen wurden, gerade wie dies von Ziaëlas von Bithynien, dem Schwiegervater des Antiochos Hierax, überliefert wird. Die Stellen führt Staehelin2 28 Anm. 2 und 6 an.

Diese Siege des Attalos über die Galater sind in der Literatur gefeiert und durch die Kunst verherrlicht worden, haben aber nicht vermocht, die Barbaren dauernd von den gewohnten Einfällen in benachbarte Gebiete abzuhalten und ihre kriegerische Kraft zu brechen. Ja derselbe Attalos, der gern sich selbst und dem andere diese Besiegung der Barbaren als nationale Großtat anrechneten, hat später in seinen Kriegen mit Achaios den Galaterstamm der Aigosagen von Thrakien als Soldtruppe nach Asien hinübergerufen und sie nach einem keineswegs glänzenden Feldzug an der Küste des Hellespont angesiedelt. Schon begannen die Aigosagen hier ebenso wie ihre Stammesgenossen im Osten den Städten höchst lästig zu werden, als Prusias von Bithynien mit einem Heere gegen sie zog und sie bis auf geringe Reste niedermachte (Polyb. V 77. 111).

In den nächsten Jahrzehnten hören wir nichts von den Galatern; erst in dem ersten Jahrzehnt des 2. Jhdts. treten sie wieder in unserer Überlieferung auf. Antiochos III. Magnus hatte in seinem Heere galatische Söldner; durch 4000 Mann von ihnen ließ er das pergamenische Gebiet verwüsten; in der Schlacht bei Magnesia standen 3000 Galater zu Fuß und 2500 zu Pferde im syrischen Heere (Liv. XXXVII 8. 18. 38). Daß nicht das ganze Volk der Galater, noch auch die Stämme im ganzen irgendwelche Verträge mit Antiochos abgeschlossen hatten, kraft deren sie ihm Kriegsdienste zu leisten hatten, sondern daß die einzelnen Dynasten, wie es ihnen beliebte, mit ihren Leuten in syrische Dienste traten, zeigt deutlich das Verhalten eines ihrer reguli, des Eposognatus, qui unus ex regulis in Eumenis manserat amicitia (Liv. XXXVIII 18). Eposognatus stand also nicht auf Seiten des Antiochos, wie viele seiner [543] Landsleute, blieb aber, wie die Erzählung bei Livius XXXVIII 18 zeigt, in gutem Einvernehmen mit seinen Stammesgenossen.

Die Parteinahme für den Syrerkönig war einer der Gründe, daß der römische Consul Cn. Manlius Vulso im J. 189 gegen G. zog, aber es war nicht der einzige Grund. Die vielen Bitten und Klagen der Kleinasiaten, die jetzt endlich hofften, von den galatischen Bedrängnissen befreit zu werden, veranlaßten gleichfalls den Consul zu seinem Zug gegen die Galater (Liv. XXXVIII 12).

Cn. Manlius Vulso rückte von der phrygischen Stadt Synnada aus gegen G. vor, bei Abbassium erreichte er die galatische Grenze. Dieser Grenzort wird von Ramsay Revue des études grecques 1889, 22. Körte Athen. Mitt. XXII 9 und Anderson Journ. of hell. stud. XIX 311 bei Gōmeh am Bos-su, einem linken Nebenfluß des Lalandos (des heutigen Bunarbaschi-su), etwa 18 km westlich von Amorion angesetzt. Diese Angabe ist wichtig; da zur selben Zeit, wie aus dem Verlauf des Kriegszuges bei Polybios-Livius sich ergibt, Pessinus noch unter Priesterfürsten stand, also noch nicht galatisch war, haben die Galater offenbar südlich in Großphrygien sich ausgedehnt und die Ebene zwischen Sangarios und Emirdagh besetzt. Später gehörte diese Ebene nicht mehr zu G., wenn anders Amorion und Abrostola, welches Anderson a. a. O. 309 bei Veledler, etwas östlich vom Einfluß des Lalandos am Sangarios ansetzt, mit Recht zur Provinz Asia gerechnet werden, s. Ptolem. V 2, 23, womit Strab. XII 8, 13 betreffs Amorion übereinstimmt. Offenbar waren diese Verhältnisse auch für Manlius maßgebend, welcher von Abbassium aus nicht direkt nordwärts marschierte, sondern ostwärts abbog, um nach einem Zug durch die Axylos den Sangarios zu überschreiten und von da nach Gordion zu ziehen. Pessinus und das Land darum herum berührte er nicht – doch offenbar, weil es nicht galatisch war, wie denn auch in der Tat seine Priester ihm entgegenkamen und ihm den Sieg verkündeten, als er den Sangarios überschritten hatte und am linken Flußufer hinzog. Was wiederholt schon als charakteristisch für die Galater hervorgehoben wurde, tritt uns auch hier entgegen: trotz der drohenden Gefahr kein Zusammenschluß des ganzen Volkes, keine einheitliche Leitung des Ganzen, sondern jeder Stamm operiert für sich, ja selbst innerhalb eines Stammes schließt sich ein regulus von der Teilnahme am Kriege gegen den gemeinsamen Feind aus; der schon erwähnte regulus Eposognatus verhandelt als Unterhändler zwischen Manlius und seinen Stammesgenossen, kommt ins Lager der Römer und geht von da ins Lager der Galater, ohne freilich das Ziel, die letzteren zur Ergebung zu bewegen, zu erreichen. Dementsprechend wendet sich der Consul erst gegen die Tolistoboier, welche auf dem Gipfel des Berges Olympos sich verschanzt hatten, dann gegen die Tektosagen, welche ihre Hauptstadt Ankyra verlassen und gleichfalls auf einem Berge – Magaba – ein festes Lager bezogen hatten. In beiden Fällen mußten die Römer die feindlichen Stellungen stürmen, in beiden Fällen erstritten sie einen herrlichen Sieg. Der dritte Galaterstamm, die Trokmer, hatte sich mit den Tektosagen vereint und wurde mit ihnen [544] geschlagen. Die den Galatern auferlegten Friedensbedingungen lauteten: ut morem vagandi cum armis finirent agrorumque suorum terminis se continerent, Liv. XXXVIII 40. Über den ganzen Krieg siehe Polyb. Buch XXI, dem der Bericht eines Teilnehmers am Feldzug zugrunde liegt, und Liv. Buch XXXVIII und dazu Staehelin2 50f. Polybios (III 3, 5) faßt die Wirkungen dieser Besiegung der Galater durch Manlius in die Worte zusammen; ἀπέλυσαν τοὺς ἐπὶ τάδε τοῦ Ταύρου κατοικοῦντας βαρβαρικῶν φόβων καὶ τῆς Γαλατῶν παρανομίας. Und in der Tat scheinen die Galater von dem schweren Schlage, den Manlius ihnen beibrachte, und von den schweren Verlusten an Menschenleben und an beweglichem Besitz sich nur langsam erholt zu haben und, selbst nachdem sie von den Folgen desselben sich erholt hatten, den Ländern und Städten Kleinasiens nicht mehr die fortwährende und gefürchtete Landplage gewesen zu sein wie vorher. Jedenfalls ist in ihrer Schwächung und Niederwerfung der Hauptgrund zu sehen dafür, daß Eumenes von Pergamon einen bestimmenden Einfluß auf G. bekam. Daß ein Krieg zwischen G. und Pergamon geführt wurde, beweisen Polyb. III 3, 6: τοὺς Εὐμένει συστάντας πρός τε Προυσίαν καὶ Γαλάτας πολέμους und Trogus prol. 32: in Asia bellum a rege Eumene gestum adversus Gallum Ortiagontem. Hierher zieht man auch das Epigramm auf den Prinzen Philetairos OGIS 295 und Loewy Inschr. gr. Bildh 147. Das ist alles, was man davon weiß. Der bei Trogus genannte Ortiagon kommt auch bei Livius in der Erzählung vom Manliuszuge als Dynast neben Eposognatus und Gaulotes vor und zwar bei dem Stamm der Tolistoagier. Daraus, daß er bei Trogus allein als Führer der Galater genannt wird, den Schluß zu ziehen, daß diese damals – wie weit später unter Deiotarus und Amyntas – unter einem Gesamtkönige gestanden hätten, wird durch Polyb. XXII 21 nahegelegt, welcher erzählt, daß Ortiagon τὴν ἁπάντων τῶν Γαλατῶν δυνατείαν εἰς αὑτὸν μεταστῆοαι versucht habe. Aber wie gesagt, Näheres über diesen Krieg wissen wir nicht – man nimmt mit guten Gründen an, daß er um 183 geführt ist –, aber die Folgen spürt man deutlich in der Erzählung von dem später zwischen Eumenes und Pharnakes vom Pontos geführten Kriege, Polyb. XXIV 8. Pharnakes fällt in G. ein, um es zu verwüsten, trotzdem er wenigstens mit einigen ihrer Dynasten Verträge abgeschlossen hatte; Eumenes weist die Bitte dieser Dynasten – sie werden Kassignatos und Gaizatorix genannt, sowohl richtig von Staehelin hergestellt statt des überlieferten Karsignatos und Gaizotoris – um Verzeihung wegen ihres Übertritts zum Pharnakes und um Wiederaufnahme bei ihm schroff ab, weil sie sich ἀθεσία zu Schulden kommen ließen, und endlich zieht sich Eumenes auf den Wunsch der römischen Gesandten mit seinem Heere aus dem Pontos, wohin er durch G. vorgedrungen war: ἄτοπον γὰρ εἶναι, παρόντων αὐτῶν καὶ λόγους ποισυμένων ὑπὲρ διαλύσεων, ἅμα παρεῖναι τὰ τοῦ πολέμου καὶ κακοποιεῖν ἀλλήλους wieder nach G. zurück – also G. war für Eumenes nicht Feindesland. Und dementsprechend lauten die Friedensbedingungen zwischen Pharnakes und Eumenes Γαλατίας μὴ ἐπιβαίνειν Φαρνάκην κατὰ μηδένα τρόπον· ὅσαι γεγόνασι πρότερον συνθῆκαι [545] Φαρνάκῃ πρὸς Γαλάτας, ἀκύρους ὑπάρχειν Polyb. XXV 2, 4. Darnach ist anzunehmen, daß die Galater unter Ortiagon von Eumenes aufs Haupt geschlagen und infolge dieser Niederlage aus einem gleichstehenden und selbständigen zu einem von Pergamon abhängigen Volke geworden sind. Koepp Rh. Mus. XL 124. Staehelin 61. Es ist also durchaus verständlich, daß Eumenes im J. 171 auf dem makedonischen Kriegsschauplatz in G. ausgehobene Reiterei, an deren Spitze Kassignatos stand – offenbar derselbe, welchen wir eben erwähnten; er muß also inzwischen doch begnadigt sein – im Kriege mit Perseus verwandte.

Aber die Herrschaft Pergamons über G. dauerte nicht lange. Im J. 168 standen die Galater gegen Pergamon auf, erfochten einige Siege, begannen wieder aufs neue in die westlichen Kulturländer einzufallen – hierauf bezieht man die Dekrete der Stadt Sardes für den König Eumenes OGIS 305 und des Ionischen Bundes, welcher dem Könige auserlesene Ehren als Wohltäter bei den Einfällen der Barbaren zuerkennt, OGIS 763 –, gewannen sogar Bundesgenossen in den pisidischen Städten, wovon ein merkwürdiges Beispiel aus der Stadt Amlada vorliegt OGIS 751, wurden aber doch schließlich besiegt. Diesen Sieg in Phrygien erwähnt die Inschrift Fränkel Pergamen. Inschriften 165, dazu Athen. Mitt. XXVII 90 nr. 74. Das Ergebnis war, daß nicht nur der Bestand des pergamenischen Reiches gerettet, sondern das rebellische Keltenvolk abermals dessen Herrschaft unterworfen wurde, Staehelin 71, welcher richtig Diodor. XXXI 14 hierher zieht. Die kleinasiatischen Städte feierten den König Eumenes, wie wir gesehen haben, und mit Recht wird der berühmte pergamenische Altar in diese Zeit gesetzt (s. Brückner Archaeolog. Anz. 1904, 218. Staehelin 72), an dessen großem Friese in glänzender Weise der Kampf der Griechen mit den Barbaren in Gestalt seiner göttlichen Parallele, der Gigantomachie, verherrlicht wurde. Aber um die Früchte dieses Sieges wurde Eumenes doch gebracht, ein Senatsbeschluß in Rom erklärte die Galater feierlich für autonom und legte ihnen nur die Bedingung auf, sich ruhig in ihren Wohnsitzen und innerhalb ihrer Grenzen zu halten, Polyb. XXXI 2. Dies erreichten die Galater durch eine Gesandtschaft nach Rom im J. 166. Der Gedanke liegt nahe, daß sie von neuem den Krieg gegen Eumenes begannen, weil sie wußten, daß er in Rom nicht mehr so gut stand wie ehedem, und weil sie sich überzeugt halten durften, in ihrem Verhalten beim römischen Senat eine wenn nicht offene, so doch heimliche und schweigende Unterstützung zu finden.

Eumenes mußte sich fügen; daß er aber doch Versuche mache, das Verlorene wiederzugewinnen, daß er in G. eine ihm ergebene Partei unterhalte, sagte der König Prusias von Bithynien, sein Feind, im römischen Senat. Uns gewährt einen interessanten Einblick in diese Verhältnisse der auf Steinen verewigte Briefwechsel der Könige Eumenes und Attalos mit dem Oberpriester zu Pessinus, welcher deutlich die Attaliden in ihrem Bestreben, Fäden in G. anzuknüpfen, zeigt, freilich auch ihre Sorge und Vorsicht, in Rom anzustoßen, offenbart, OGIS 315. Jedenfalls erreicht wurde nichts – es blieb hinfort beim Senatsbeschluß des J. 166 v. Chr. [546]

Wenn nach Attalos III. Tode und der Einziehung seines Reiches der römische Kommissar M. Aquillius Groß-Phrygien dem pontischen König Mithradates V. gab, so muß G. damals auch der pontischen Einflußsphäre unterworfen worden sein. Aber schon im J. 120 mußte Mithradat Großphrygien herausgeben, und damit wurde auch G. dem Einfluß des östlichen Nachbarreiches wieder entzogen. Nach verschiedenen, aber keineswegs durchschlagenden Versuchen gelang es endlich Mithradates VI. Eupator, mit Kleinasien auch G. sich zu unterwerfen. Als dann die Stimmung in Kleinasien umschlug, suchte Mithradat den Abfallsgelüsten der Galater durch die Niedermetzelung ihres gesamten Adels – nur drei Tetrarchen sollen dem Blutbad entronnen sein – zu begegnen. Dies Verfahren bewirkte aber das Gegenteil von dem, was der König bezweckt hatte. Die Römer hatten fortan in ihren Kriegen gegen den pontischen König an den Galatern treue Bundesgenossen, und ihnen wurde die Vertreibung des pontischen Statthalters Eumachos mitsamt den pontischen Garnisonen verdankt. Im Frieden zu Dardanos, 85 v. Chr., verzichtete Mithradat förmlich auf G. Die Beweisstellen hat Staehelin 86f. sorgfältig verzeichnet.

Das Festhalten an Rom und das Feststehen auf Seiten Roms bleibt fortan die Signatur der galatischen Politik. Aber etwas anderes tritt jetzt in den Vordergrund. Die Einfälle in die Nachbarländer, die Beute- und Plünderungszüge haben aufgehört, das Vorgehen der einzelnen Stämme, wie wir es im Vorhergehenden so oft beobachtet haben, und die so beliebte Stammespolitik tritt zurück gegenüber dem Bestreben, die Stämme zu einen und aus den verschiedenen und vielen Fürsten ein gemeinsames Fürstentum hervorgehen zu lassen. Von dem hierauf abzielenden Versuch Ortiagons haben wir oben berichtet; daß er mißlang oder vielleicht daß er nur auf eine ganz kurze Spanne Zeit gelang, brachte die Unterwerfung G.s durch Eumenes mit sich. Bevor wir aber die Versuche, die drei galatischen Stämme zu einen, und den endlichen Erfolg derselben erzählen, soll jetzt erörtert werden, was wir von der staatlichen Ordnung und der Verfassung der Galater wissen. Strabon XXII 567 ist unser Gewährsmann. Nach ihm zerfielen die drei Stämme in je vier Tetrarchien. Jede Tetrarchie hatte einen eigenen Tetrarchen an der Spitze, dem ein Richter und ein Zeugmeister (στρατοφύλαξ sowie zwei Unterzeugmeister (ὑποστρατοφύλακες) unterstellt waren. Alle zwölf Tetrarchien (ἡ δὲ τῶν δώδεκα τετραρχιῶν βουλή muß es bei Strabon statt des Vulgata: τετραρχῶν heißen) besaßen einen gemeinsamen Rat von 300 Männern, der sich im sog. Δρυνέμετον versammelte und den Blutbann ausübte; die übrige Gerichtsbarkeit lag in den Händen der Tetrarchen und Richter. Ist diese staatliche Ordnung alt? Darüber ist viel geschrieben worden. Neuerdings neigt man sich der Meinung zu, daß die Tetrarchien den Galatern von den Pergamenern aufgedrungen worden seien, damit hängt weiter zusammen, daß man Stammeskönige annimmt und an der Spitze der drei Stämme nicht je vier Tetrarchen, sondern je einen König oder Fürsten sich denkt. Diese Meinung ist gänzlich irrig. [547] Auf den Namen ,Tetrarchen‘ kommt es nicht an, Livius bezeichnet dieselben Würdenträger mit regulus, Polybios mit βασιλεύς; den einheimischen galatischen Namen kennen wir nicht. Die einzige vorstrabonische Quelle, aus der wir Näheres über diese Verhältnisse erfahren, ist die von Polybios-Livius uns hinterlassene Beschreibung des Manliuszuges. Livius nennt die einzelnen Stämme – ἔθνη bei Strabon – gentes, so 16, 2: postremo cum tris essent gentes Tolostobogii Trocmi Tectosages; 25, 4: principes gentis von dem Stamm der Tektosagen; 26, 6: suae gentis hominum cladem pro sua ducebant von der Niederlage des Stammes der Tolistoboier; 18, 3: ipsum in eam gentem iturum nämlich zu den Tolistoboiern; oder civitates, so 19, 1: Tolistobogiorum civitatem. Und die Unterabteilungen dieser gentes oder civitates heißen – bei Strabon τετραρχίαι – bei Livius populi. Das zeigt deutlich der Satz 16, 2: postremo cum tris essent gentes ... in tris partes qua cuique populorum suorum vectigalis Asia esset diviserunt. Im Kap. 18 und 19 handelt es sich nur um die Tolistoboier – der erste § von 19, worin allerdings auch die Tektosagen oder Trokmer genannt werden, enthält die Aussage der Gesandten der Oroandenser – und von ihnen spricht Livius: erant autem tunc trium populorum reguli Ortiago et Combolomarus et Gaulotus – der vierte regulus, der an der Spitze des vierten populus der gens der Tolistoboier stand, ist Eposognatus, der dem Eumenes treu geblieben und daher dem Manlius nicht feindlich gegenübertrat. Das ganze Kapitel 18 und alles, was von Eposognatus und dessen Vermittelungsversuchen bei Manlius und seinen Stammesgenossen (reguli bei Livius, βασιλεῖς bei Polybios) erzählt wird, zeigt deutlich, daß nur ein Stamm und zwar derjenige der Tolistoboier hier in Frage kommt. Wo wir also mal Näheres erfahren und wo wir einen Blick tiefer in die Verhältnisse hinein tun können, bestätigt sich das, was Strabon uns überliefert hat: es gab drei Stämme, jeder hatte vier Unterabteilungen. Daß dies nicht Folge der eine Zeitlang über die Galater ausgeübten pergamenischen Souveränität sein kann, zeigt ja die Erzählung des Manliuszuges bei Livius. Darnach gab es keine Stammeskönige, oder wenn man lieber will, Stammesfürsten in alter Zeit. Daß in unserer Überlieferung, die überaus dürftig ist, bei den Keltenzügen immer nur einzelne Männer genannt werden, erscheint natürlich – denn wie sollte sonst wohl ein Zug zustande kommen, wenn er nicht unter das Kommando eines Mannes gestellt würde? Wie in solchen Kriegsfällen verfahren wurde, wissen wir nicht; aber es wurde doch wohl aus der Zahl der Tetrarchen der geeignetste Mann zum Führer gewählt, wenn es sich um den Zug eines Stammes handelte. So war es mit Leonorius und Lutarius. Im Manliuszug dagegen tritt nie ein Führer hervor; da haben sowohl bei den Tolistoboiern als auch bei den Tektosagen gleichzeitig mehrere reguli die Führung und Entscheidung in ihren Händen. Und zu beachten ist, daß auf den pergamenischen Inschriften erst die Tolistoboier und dann die Tolistoboier und Tektosagen, wie wir gesehen haben, als kriegführende Macht genannt werden, während im Kampf der Attaliden gegen das [548] syrische Reich die Namen der Könige selbst oder aber ihrer Heerführer als Gegner verewigt sind. Das weist doch auch darauf hin, daß damals nicht ein Fürst an der Spitze der galatischen Stämme stand. Sicher brachten die Galater ihre aristokratische Verfassung aus der Heimat nach Kleinasien hinüber. Die Entwickelung zur Monarchie trat erst viel später ein. Dieser Prozeß ist im einzelnen für uns nicht mehr zu verfolgen. Strabon sagt: πάλαι μὲν οὖν ἧν τοιαύτη τις διάταξις· καθ' ἡμᾶς δὲ εἰς τρεῖς, εἴτ' εἰς δύο ἡγεμόνας, εἶτα εἰς ἕνα ἧκεν ἡ δυναστεία, εἰς Δηιόταρον. Wenn Appian Mithr. 46 berichtet, Mithradates habe im J. 86 v. Chr. die galatischen Tetrarchen mit ihren Weibern und Kindern morden lassen außer dreien, welche geflohen seien und in G. mit Geschick und Glück den Widerstand gegen den pontischen König organisiert und die pontischen Besatzungen aus dem Lande vertrieben hätten, so kann in dieser Ermordung galatischer Fürsten nicht der einzige Grund für die Tatsache gefunden werden, daß 20 Jahre später im J. 66, als Pompeius in G. war, nur drei Fürsten genannt und erwähnt werden; andere uns verborgene Gründe haben noch mitgewirkt, die Zwölfzahl der Tetrarchen auf drei zu reduzieren, welche nun natürlich nicht mehr jeder an der Spitze der Unterabteilung des Stammes, sondern an der Spitze des Stammes selbst standen. Also paßte auf diese Stammesfürsten der Name ,Tetrarch‘ nicht mehr, wurde aber dennoch beibehalten. Pompeius setzte die drei Stammesfürsten – bei den Tolistoboiern Deiotarus, bei den Trokmern Brogitarus und bei den Tektosagen Domnilaus oder Kastor Tarkondarius – nicht eigentlich ein, sondern bestätigte sie und befestigte sie in ihrer Herrschaft. W. Fabricius Theophanes von Mytilene 72. Judeich Caesar im Orient 150–156. Niese Rh. Mus. XXXVIII 583. Th. Reinach Revue numismat. 1891, 386. Außerdem vergrößerte Pompeius das Reich des Deiotarus, indem er ihm die pontische Landschaft Gazelonitis, sowie den Küstenstrich mit den Städten Pharnakeia und Trapezus verlieh, und erweiterte das Gebiet des Brogitarus um die Landschaft, worin die Feste Mithradateion lag; beide Fürsten machte er zu Königen. Über die Lage dieses Kastells vgl. Anderson Studia Pontica I 19 und 25, dessen eigentlicher Name Euagina, bei Ptolemaios Φουβάγηνα, war. Weshalb die Tektosagen im Vergleich zu den beiden anderen Stämmen so schlecht wegkommen, ist nicht ersichtlich, auch der Name ihres damaligen Stammesfürsten steht nicht fest.

Von jetzt an tritt Deiotarus in den Vordergrund und mit ihm das Bestreben, alle drei galatischen Stämme in einer Hand zu vereinigen und also statt der drei Fürsten nur einen Fürsten an der Spitze des Gesamtvolkes zu haben. Deiotarus hat nicht ohne Gewalt und Grausamkeiten das Ziel erreicht, war zuweilen auch dem Ziele schon nahe, als eine höhere Macht ihm dasselbe wieder entzog – so als Caesar bei seinem Aufenthalt in G. nach der Schlacht von Zela ihm die Herrschaft über die Trokmer, welche er nach dem Tode seines Schwiegersohnes Brogitarus sich angeeignet hatte, wieder nahm und den Mithradat von Pergamon zum Stammesfürsten der Trokmer einsetzte – aber schließlich hat er doch erreicht, [549] daß er der einzige Herrscher G.s war. Für das Nähere muß ich auf den Art. Deiotarus Bd. IV S. 2401 und auf Staehelin 89f. verweisen.

Von Caesars Ermordung an bis zu seinem eigenen Tod im J. 41 war Deiotarus Alleinherrscher über G. Die Okkupation sowohl des Tektosagenlandes nach dem Überfall von Gorbeus und der Ermordung seines Schwiegersohnes Kastor Tarkondarius und seiner eigenen Tochter als auch des Trokmergebietes, dessen Fürst Mithradates schon früher gefallen war, ließ er sich durch Marcus Antonius um eine hohe Geldsumme vom römischen Senat bestätigen. Cic. ad Att. XIV 12, 1; Phil. II 93.

Zum Nachfolger in der Herrschaft über G. ernannte Antonius im J. 40 den Kastor, den Enkel des Deiotarus und Sohn des mehrfach erwähnten Kastor Tarkondarius, indem er ihm gleichzeitig das binnenländische Paphlagonien verlieh. Nach Kastors Tode im J. 36 kam Paphlagonien an seinen Sohn Deiotarus Philadelphus, G. aber an Amyntas, der früher Staatsschreiber des alten Deiotarus gewesen war und bei Philippi das galatische Kontingent befehligt hatte. Er war schon vorher von Antonius zum Könige von Pisidien ernannt worden und hatte von da aus die wenig befriedeten Stämme der Isaurer, Lykaoner, Pamphyler und Kiliker bekriegt. In Isaura baute er sich eine Residenz, eroberte Derbe und Laranda, nachdem er den Herrn dieser Städte, den gefürchteten Antipater, getötet hatte, eroberte in Pisidien Kremna, leistete überall dem römischen Staate bei der Pazifizierung des inneren Kleinasiens die wertvollsten Dienste. Er fiel im Kampf gegen die Homanadenser, einen wilden pisidischen Bergstamm, im J. 25 v. Chr., Strab. XII 671. 569.

Das Reich des Amyntas mit Ausnahme der Landschaften Pamphylien und Kilikia tracheia wurde im J. 25 v. Chr. unter dem Namen G. zur römischen Provinz gemacht (Marquardt Röm. St.-V. I 358). Zu ihr gehörten Pisidien und Isaurien (Strab. XII 6, 4–5. 7, 3); im J. 6 v. Chr. baut der Legat Cornelius Aquila sowohl bei Komama in Pisidien als auch östlich vom Lacus Karalis in Isaurien Straßen, die beide Viae Sebastae heißen, CIL III 6974.[1] 14185. Daß auch Lykaonia schon damals dazu gehörte, folgt einerseits aus Cass. Dio LIII 26, andererseits aus der Tatsache, daß in den Regierungsjahren des Claudius, G., Lykaonia, Pisidia, Isauria unter einem Statthalter standen. Es gibt Münzen mit dem Namen des Legaten M. Annius Afrinus aus Ikonion (Revue numism. 1883, 46. 1887, 109), aus Pessinus (Imhoof-Blumer Monn. grecques 415 nr. 172. 173, darnach ist Mionnet Galatie nr. 106 zu verbessern in: ἐπὶ Μ. Ἀφρίνου), und ein Inschriftstein ist von ihm zu Isaura gesetzt, CIL III 288[2] = Suppl. 6799, und im J. 54 setzt der Legat Q. Petronius Umber mit seinem Procurator L. Pupius Praesens bei Sagalassus in Pisidien die Grenze zwischen zwei Ortschaften fest (American Jour. archaeol. II 128. IV 267 = OGIS 538); an einer anderen Stelle finden wir den Procurator L. Pupius Praesens als ἐπίτροπον Γαλατικῆς ἐπαρχείας charakterisiert CIG 3991.

Eine Vergrößerung der Provinz erfolgte nach und nach. 1. Im J. 6 v. Chr. wurde Paphlagonien annektiert und der Provinz G. zugeteilt. [550] Unter Paphlagonien ist hier das Land östlich und westlich des Halys zu verstehen, welches um die drei Stadtbezirke Neoclaudiopolis (Neapolis, früher Andrapa; der ganze Landstrich wird Phazemonitis genannt), Pompeiopolis und Gangra sich gruppiert. In dem uns erhaltenen, im J. 3 v. Chr. abgeleisteten Treueid der Paphlagonen wird zuerst Gangra als Ort, wo der Eid abzuleisten sei, genannt, dann wird weiter gesagt, daß ebenso alle anderen (natürlich die nicht in Gangra und Umgegend Wohnenden) in den in ihrem Bezirk gelegenen Kaisertempeln schworen und am Schluß hinzugefügt: ὁμοίως τε Φαζιμωνεῖται οἱ [τὴν νῦν Νεάπο]λιν λεγομένην κατοικοῦν [τες ὤμοσαν Comptes rendus de l’Académie des Inscriptions 1900, 688 = Revue des études grecques XIV 16 = OGIS 532. Die Zeit der Annexion ergibt sich aus der gleichen und gemeinsamen Aera; sowohl Neoclaudiopolis als Pompeiopolis rechneten ihre Jahre vom Herbste 6 v. Chr. Anderson Studia Pontica I 93 und Journal of hellenic studies XX 152. Ramsay Revue des études grecques 1893, 251; die in Betracht kommende Inschrift aus Pompeiopolis ist bei Dittenberger OGIS 546 abgedruckt. Wie weit Paphlagonien nach Westen sich ausdehnte, ist schwer zu bestimmen. Nach einer in Kaisareia Hadrianopolis (jetzt Viranschehir am Fluß Philias, dem alten Billaios) gefundenen Inschrift des Iulius Scapula, der πρεσβευτὴς καὶ ἀντιστράτηγος unter Kaiser Hadrian war und zwar von G. im J. 138, wie CIG 4022. 4023. Arch.-epigr. Mitt. IX 125 nr. 87, welche aus Ankyra stammen, lehren, erstreckte sich um die Mitte des zweiten Jahrhunderts G. bis an oder über den Fluß Billaios (s. Bull. hell. XXV 11 nr. 147). Aus demselben Ort stammt nun aber auch eine Inschrift für Kaiser Nerva, worin es nicht ἡ Καισαρέων Ἁδριανοπολειτῶν πόλις oder βουλὴ καὶ δῆμος, sondern Καισαρέων Προσειλημμενειτῶν ἡ βουλὴ καὶ ὁ δῆμος heißt (Bull. hell. XXV 9 nr. 144 = OGIS 539). Man hat diese Προσειλημμενεῖται in Zusammenhang mit der Zuteilung dieser Landschaft an eine andere Provinz, in diesem Falle also an G., gebracht und sich gefragt, wann die Zuteilung erfolgt sein könne. Sicher war sie zu Nervas Zeit erfolgt; da irgend ein Anhalt für eine andere nach Augustus und vor Nerva erfolgte Verteilung der Provinzialgrenzen zwischen Bithynia und G. uns fehlt, scheint es mir richtig, anzunehmen, daß die Landschaft um den Fluß Billaios mit dem übrigen Paphlagonien an G. kam und daß die Bewohner dieser Stadt Kaisareia im Gegensatz zu einem anderen Kaisareia sich Proseilemmenitai nannten, bis sie sich später Hadrianopolitai nannten. Das bisher Gesagte betraf das paphlagonische Binnenland. Die paphlagonische Küste dagegen scheint bis zur Mitte des 2. Jhdts. zur Provinz Bithynia-Pontus gehört zu haben – s. o. Brandis Art. Bithynia Bd. III S. 526 – und erst um 170 der Provinz G. inkorporiert zu sein. Denn Ptolemaios rechnet V 4 die Küste von Kytoros bei Amisos zu G. Demnach war auch C. Tineius Sacerdos, der als Legat auf einem Meilenstein des Septimius Severus in der Nähe von Amastris erscheint, Statthalter von G., Bull. hell. XXV 33. Cumont La Galatie maritime de Ptolémée (Rev. études gr. XVI 25) scheint mir ohne Grund die [551] Angaben des Ptolemaios für ungenau zu halten. Die Geschichte bei Lukianos Alex. 44, wonach ein Paphlagone seine Sklaven als vermeintliche Mörder seines Sohnes dem Statthalter von G. zur Bestrafung zuführt, beweist nichts, da ja nirgends gesagt wird, ob dieser Mann aus dem Binnenlande, das ja seit langem zur Provinz G. gehörte, oder aber von der Küste stammte.

2. Der Pontus Galaticus. Das Land zwischen den Flüssen Skylax und Iris mit den Städten Amaseia und Sebastopolis wird im J. 2 v. Chr. römische Provinz und mit Galatien vereint, woher denn dieser Landstrich später den Namen Pontus Galaticus führt. Die Aeren von Amaseia und Sebastopolis beginnen im J. 2 v. Chr., s. Imhoof-Blumer Griechische Münzen 560 und Inschrift des Flavius Arrianus Rev. arch. XXXIII 200 = Journ. of Phil. XI 154.

3. Der Pontus Polemonianus, das Reich des Polemo, das alles Land vom Pontus Galaticus westwärts bis Armenien umfaßte, kam im J. 63 an Rom und wurde anfangs mit G. zusammen verwaltet, s. Suet. Nero 18 und Hist. aug. Aurel. 21. Wenig früher oder später – den genauen Zeitpunkt kennen wir nicht – wurde auch

4. Armenia minor, welches seit des Pompeius Tagen verschiedene Herrscher von Roms Gnaden gehabt hatte und zuletzt im J. 54 von Nero an Aristobulos abgetreten war (Tac. ann. XIII 7. Joseph. ant. XX 8, 4; bell. Iud. II 13, 2) annektiert und bildete ebenso wie der Pontus Polemonianus anfangs einen Teil G.s.

Dies sind die Teile, aus welchen die Provinz G. bestand, wie sie die Inschrift eines ungenannten Statthalters CIL III 6818[3] = Henzen 6912 nennt: leg. Aug. pr. pr. Gal(atiae) Pisid(iae) Phryg(iae) Luc(aoniae) Isaur(iae) Paphlag(oniae) Pont(i) Galat(ici) Ponti Polemoniani Arm(eniae). Eine Bemerkung verdient noch die Nennung Phrygiens in dieser Inschrift; selbstverständlich ist nicht die Landschaft Phrygia gemeint, welche stets zur Provinz Asia gehörte. Hier wird vielmehr unter Phrygia nur ein Teil dieses Landes im Südosten verstanden, welcher zwischen Pisidien, Isaurien und Lykaonien sich vorschiebt, worin die Städte Antiochia und Apollonia liegen. Die Zugehörigkeit dieser beiden Städte zu G. ist durch inschriftliche Funde sichergestellt; stammt doch die eben angezogene Inschrift CIL III 6818[3] selbst aus Antiochia und die weiter unten zu besprechende Inschrift Papers of American School at Athens III nr. 532 aus Apollonia. Über neuerdings in Apollonia gefundene Meilensteine mit den Namen galatischer Statthalter sehe man Ramsay Studies in the history of the eastern provinces of the Roman Empire, Aberdeen 1906, 234 und im Expositor 1907, 87. Ich glaube, daß der Statthalter dieser Inschrift CIL III 6818[3] nach 63 und vor der Vereinigung Kappadokiens mit G. die genannten zu einer Provinz vereinten Landschaften verwaltet hat; freilich kann dann auch unter der in der Inschrift genannten expeditio Suebica et Sarmatica, woran der Ungenannte als Legat der Legio XIII Gemina teilnahm, nicht der Germanenkrieg Domitians an der Donau vom J. 92 verstanden werden; Jahr und nähere Umstände dieser expeditio Suebica und Sarmatica sind uns unbekannt, [552] es sei denn, daß der Ungenannte im J. 70/71 unter Rubrius Gallus gegen die Sarmaten focht.

Den größten Umfang erreichte die Provinz G. etwas später unter Vespasian – das genaue Jahr steht nicht fest – als Kappadokia mit ihr vereinigt wurde. Das bezeugen die Inschriften des Tib. Iulius Polemaeanus leg. Aug. divorum Vespasiani et Titi provinc. Cappadociae et Galatiae Ponti Pisidiae Paphlagoniae Armeniae minoris Oesterr. Jahreshefte VII (1904) Beiblatt S. 56 und im griechischen Text: ἐπαρχειῶν Καππαδοκίας Γαλατίας Πόντου Πισιδίας Παφλαγονίας Ἀρμενίας, Cumont Bulletin de la classe des lettres et de la classe des beaux-arts 1905, 178 und Ritterling Oesterr. Jahreshefte X (1907) 299; des Iulius Quadratus πρεσβευτοῦ Σεβ. ἐπαρχείας ... Καππαδοκίας Γαλατίας Φρυγίας Λυκαονίας Παφλαγονίας Ἀρμενίας μικρᾶς, Cumont a. a. O. 205 und ... [Καππαδοκίας] Γαλατίας Φρυγίας [Πισιδίας Λυκα]ονίας Ἀρμενίας μικρᾶς Inschriften von Pergamon 451 mit der Verbesserung Ritterlings a. a. O. 301, 2 Λὐκαονίας statt des Fränkelschen Ἀντιοχίας; des Caesennius Gallus provinc. Galatiae Cappadociae Ponti Pisidiae Paphlagoniae Lycaoniae Armeniae minoris, Anderson Journ. of hell. stud. XIX 102. Man wird beobachten, daß die Aufzählung der einzelnen Teile, welche die eine Provinz Galatia ausmachen, durchaus nicht konstant ist, daß vielmehr bald die eine bald die andere Landschaft ausgelassen wird. Aber man wird sich doch hüten, annehmen zu wollen, auch in der oben besprochenen Inschrift des ungenannten Statthalters CIL III 6818[3] sei vor oder hinter G. Cappadocia ausgelassen ähnlich wie in der Inschrift des T. Iulius Polemaeanus Lycaonia, in der des Iulius Quadratus Pisidia fehlt; dazu war doch gerade Kappadokien ein zu großer und wichtiger Bestandteil der Provinz, als daß ihre Nennung, wo es sich um die durch sie vergrößerte Provinz G. handelte, hätte unterbleiben oder unterlassen werden können.

Der erste uns bekannte Statthalter dieser großen Provinz, deren Hauptbestandteile Kappadokien und G. mit seinen Annexen waren, ist Cn. Pompeius Collega, von dem Meilensteine aus dem J. 76 stammen, s. Cumont a. a. O. 200. Man nimmt wohl mit Recht an, daß Kaiser Vespasian zu Anfang seiner Regierung den ganzen Osten Kleinasiens zu einer Provinz vereinigt und ihn einem Statthalter unterstellt hat; vgl. Suet. Vesp. 8. Und in diesem Umfang blieb die Statthalterschaft bis in die letzten Jahre Traians, welcher Cappadocia und G. wieder voneinander trennte und jedem dieser Länder einen Gouverneur gab. Wiederholt hat man auf Grund der mehrfach erwähnten Inschrift CIL 6818, worin eben Cappadocia fehlt, eine vorübergehende Trennung unter Domitian angenommen, wobei immer der Grund zu dieser Maßregel nicht recht ersichtlich ist und die Zuteilung der pontischen Landschaften nebst Kleinarmenien an G., während sie doch wegen des militärischen Grenzschutzes vielmehr – wie es später auch tatsächlich geschah – zu Cappadocia gehören mußten, unverständlich bleibt. Die Annahme einer vorübergehenden Trennung der beiden Länder unter Domitian ist aufzugeben. Daß [553] aber die Verwaltung dieses großen, weitausgedehnten Länderkomplexes für einen Mann zuviel war, daß hier vielmehr besondere Maßregeln getroffen wurden, scheint mir E. Ritterling Oesterr. Jahresh. X (1907) 299 ausgezeichnet dargetan zu haben. Hier waren drei Legaten dem Statthalter unterstellt; außer den beiden Legionskommandeuren noch ein dritter Legat, welcher wesentlich mit der Rechtsprechung betraut war. Dies ist durchaus richtig aus den Inschriften des Tib. Iulius Polemaeanus und des Iulius Quadratus (s. o.) erschlossen.

Nach dem J. 107 – in diesem Jahr hat noch Calvisius Ruso das Ganze verwaltet – trat die Trennung Kappadokiens von G. ein.

Der Pontos, sowohl der Galaticus als der Polemonianus, nebst Kleinarmenien gehören seit dieser Zeit zur Provinz Cappadocia, wofür ich auf Ptolemaios V 6, verglichen mit Plin. n. h. VI 3, 8 verweise. Hiermit stimmen die Inschriften. Die in Sebastopolis gefundenen und aus dem J. 137 bezw. 160 datierten Inschriften der Statthalter Flavius Arrianus und Sedatius Severianus nennen, was anderweit feststeht, Statthalter von Kappadokien (Journal of Phil. XI 154; Inscr. graecae ad res romanas pert. III nr. 113. Ritterling Rh. Mus. LIX 186). Im J. 177 finden sich Inschriften des Statthalters C. Arrius Antoninus in Amaseia und in Tyana – CIG 4168. 4193, verbessert Bull. hell. 1883, 320 – woraus hervorgeht, daß Amaseia zu Kappadokien gehörte. Hier war die Grenze gegen G. Denn das Land auf dem linken Ufer des Iris, also das Land zwischen Iris und Halys, die Landschaft Phazemonitis, gehörte zur Provinz G. Das bezeugt der Meilenstein von der Straße Amaseia-Amisos unter Decius mit dem Namen M. Iunius Valerius Nepotianus, der darauf als praeses provinciae Galatiae Ponti [P]a[flag]oniae charakterisiert ist, CIL III 14184,[4] 25. Und der Legat L. Petronius Verus unter Septimius Severus in den J. 196/198 hat in derselben Gegend an der Straße von Amaseia nach Gangra sowohl als in der Nähe von Tavium Meilensteine gesetzt (CIL III 14184,[4] 34. 41); außerdem nennt ihn eine Inschrift von Ankyra CIL III 6754.[5] Dies alles ist in Übereinstimmung mit der oben besprochenen Tatsache, daß Paphlagonia östlich über den Halys hinüberreichte und die Landschaft Phazemonitis mit umfaßte. Die um Kappadokien und die pontischen Landschaften verkleinerte Provinz G. umfaßte also von Traian an außer dem eigentlichen G. die Landschaften Pisidien, Lykaonien, Paphlagonien, s. die Inschriften CIL III 6819[6] (hier wird auch noch Phrygien genannt, worüber man das oben Gesagte vergleiche); Papers of American School III 367 nr. 532, dazu Brandis Herm. XXXI 164 = OGIS 535 (hier fehlt Lykaonia) und CIL III 6813[7] (hier fehlt gleichfalls Lykaonien). Alle drei Inschriften stammen aus hadrianisch-antoninischer Zeit. Alle drei lassen die Landschaft Isaurien, welche im 1. Jhdt. zu G. gehörte – s. o. – aus und zwar mit Recht. Denn Isaurien gehört seit Hadrian zur Provinz Kilikien. Der Legat des Kaisers Antoninus Pius C. Etrilius Regillus heißt auf einer Inschrift aus Isaura (Papers of the American School III 115 nr. 190 = OGIS 576) πρεσβευτὴν ... ἀντιστράτηγον ἐπαρχειῶν Κιλικίας [554] Ἰσαυρίας Λυκαονίας und unter Alexander Severus nennt sich Tarsos ἡ πρώτη καὶ μεγίστη καὶ καλλίστη μητρόπολις τῶν γ' ἐπαρχειῶν [Κιλικίας] Ἰσαυρίας Λυκαονίας (Le Bas-Waddington III 1480 = OGIS 578). Dem entsprechen die kilikischen Münzen mit der Aufschrift κοινὸς τῶν τριῶν ἐπαρχιῶν (Mionnet III 634 nr. 478). Wenn also Ptolemaios V 4, 12 Isaurien zur Provinz G. rechnet, so schildert er einen Zustand, wie er früher war, wie das zuweilen bei ihm vorkommt. In der Tat gehörte Isaurien seit der Mitte des 2. Jhdts. nicht mehr zu Galatien.

Anders verhält es sich mit Lykaonien. Fest steht, daß die oben angezogenen Inschriften aus hadrianisch-antoninischer Zeit OGIS 535 und CIL III 6813[7] bei der Aufzählung der galatischen Provinzialteile Lykaonien nicht mit aufzählen, fest steht ferner, daß die eben besprochenen Inschriften aus der Zeit des Antoninus Pius und Severus Alexander Lykaonien als Teil der kilikischen Provinz nennen. Ptolemaios rechnet V 4, 10 ein μέρος Λυκαονίας mit den Städten Petenessos, Savatra (Σειουάτα ist überliefert), Kanna (Κίννα im Text), Koggustos, Laodikeia katakekaumene, Vasada, Perta u. a. zu G., dagegen V 6, 16 unter der Überschrift Λυκαονίας offenbar die ganze Landschaft Lykaonien mit den Städten Adopissos, Kauna, Ikonion, Paralais, Korna, Chasbia, Barattha zu Kappadokien. Nun ist sicher, wie die Inschriften lehren, diese Zuteilung Lykaoniens an Kappadokien bei Ptolemaios falsch. Aber richtig ist offenbar, daß die Landschaft etwa seit Hadrian nicht mehr zu einer Provinz, sondern zu zwei Provinzen gehörte, und zwar zu Kilikien und G. Und der nördliche Teil Lykaoniens gehörte im 2. und 3. Jhdt. zu G., das beweisen die Inschriften aus Salarama [this was a village of the Iconian territory on the road from Iconium to Archelais Colonia and Caesareia Mazaka] und Psebila oder Psibela [now Seuerek] bei Callander Studies in the history of the eastern provinces of the Roman Empire 172 nr. 56. 173 nr. 58, welche Meilensteine sind und den Legaten Atticius Strabo nennen. Er war Statthalter von G. und zwar im J. 198, was daraus hervorgeht, daß er auch an der Straße von Apollonia nach Apameia baute. Über die Zugehörigkeit Apollonias zur Provinz G. ist oben gesprochen. Aber hier in Lykaonien die Grenzen der beiden Provinzen Kilikien und G. zu ziehen, ist noch nicht möglich. Hier können nur neue Funde uns weiter helfen.

Geradeso wie hier die Landschaft Lykaonien geteilt und zwei Provinzen zugewiesen war, wurde schon früher vermutlich durch Kaiser Vespasian bei der Organisation der Provinz Lykia-Pamphylia mit der Landschaft Pisidia verfahren. Daß sie ursprünglich zu G. gehörte, ist oben dargelegt worden, daß ferner auch im 2. Jhdt. noch in Statthalterinschriften bei der Nennung der einzelnen Landschaften Pisidia gewöhnlich genannt wird, steht fest. Aber auf der anderen Seite ist nicht zu bezweifeln, daß im 2. und 3. Jhdt. in den pisidischen Städten Sagalassos, Komama, Termessos Inschriften gefunden sind, welche die Namen lykischer Statthalter aufweisen, so Q. Voconius Saxa Fidus CIL III 6885[8] aus Komama, dazu Liebenam Die Legaten in den römischen Provinzen 261 nr. 11, Terentius Marcianus aus Termessos [555] und Sagalassos τὸν διασημότατον ἡγεμόνα Λυκίας καὶ Παμφυλίας Bull. hell. III 292 nr. 5. 7. 268 nr. 12; andere weniger sichere Fälle lasse ich beiseite. Um die Mitte des 1. Jhdts. n. Chr. waren auf den Steinen aus Sagalassos und Komama die Namen galatischer Statthalter, vgl. oben. Darnach wird Ramsay Athen. Mitt. X 345; Expositor 1907, 85 wohl recht haben, daß die Täler des Eurymedon Melas und Kestros bei der Organisation der Provinz Lykia-Pamphylia durch Vespasian im J. 74 von G. getrennt und dieser neuen Provinz angegliedert wurden.

Wenn Galba Pamphylia und G. einem Statthalter gab (Tac. hist. II 9), so ist das nur eine ganz vorübergehende Maßregel gewesen. Daß auch vorher Pamphylien nicht zu G. gehörte, wird mit Recht aus Cass. Dio LIII 26 geschlossen.

Die Provinz G. hatte also einen bald größeren bald geringeren Umfang. Der Bequemlichkeit halber habe ich unter dem Namen ,Galatia‘ zusammengefaßt alles, was immer zu einer Provinz gehörte. Das konnten auch die alten Schriftsteller tun und haben es, wenns paßte, auch getan. So Ptolemaios V 4, der unter der Überschrift Γαλατίας θέσις verzeichnete, was etwa um die Mitte des 2. Jhdts. zu einer provinzialen Einheit gehörte, so Tac. hist. II 9: Galatiam ac Pamphyliam provincias Calpurnio Asprenati regendas Galba permisit, der unter ,Galatia‘ begreift, was damals eine Provinz bildete. In beiden Fällen würde es uns doch etwas absurd und pedantisch erscheinen, wenn Ptolemaios in der Überschrift, die an sich kurz sein soll und muß, Tacitus in seinem kurz und prägnant geformten Satz statt des einen Stichwortes G. eine Reihe von Landschaftsnamen gesetzt hätten. Wie wenig fest und abgegrenzt der Gebrauch des Namens G. war, mag Plinius zeigen. In seiner Naturgeschichte V 146 beschreibt er etwa denselben Länderkomplex, welchen Ptolemaios unter Γαλατίας θέσις gegeben hatte, und leitet seine Beschreibung mit den Worten ein: simul dicendum videtur et de Galatia. Aber derselbe Plin. n. h. VI 8 beschreibt Kappadokien und beide Ponti, also Landschaften, welche damals, als er schrieb, mit G. zusammen unter einem Statthalter standen. Also kann Plinius n. h. V 146 mit ,Galatia‘ gar nicht das gemeint haben, was im verwaltungstechnischen Sinne eine Einheit bildete. Bei den Schriftstellern schwankt eben der Begriff ,Galatia‘.

Konstant dagegen ist der Gebrauch in den Inschriften. Bisher hat sich noch kein Legatus Augusti pro praetore Galatiae, sondern nur Legaten Galatiae Lycaoniae Pisidiae Isauriae usw. gefunden. Mit anderen Worten: auf den Inschriften bezeichnet G. die Landschaft, nicht die aus dieser Landschaft und anderen Landschaften gebildete Provinz. Der Sprachgebrauch auf griechischen Inschriften beweist dasselbe: es heißt nie πρεσβευτὴς ἀντιστράτηγος Γαλατίας, sondern Γαλατίας Λυκαονίας Πισιδίας usw. Diesen Zeugnissen gegenüber darf man sich nicht auf den ἐπίτροπος Γαλατικῆς ἐπαρχείας CIG 3991 berufen; auf den vielfach mit den Grenzen der Provinzen sich nicht deckenden Amtsbezirk der Procuratoren kommt es hier nicht an. Aber die Ausdrucksweise Γαλατικὴ ἐπαρχεία – sonst heißt [556] es doch procurator Asiae ἐπίτροπος Ἀσίας, nicht ἐπαρχείας Ἀσιανῆς, procurator Lyciae ἐπίτροπος Λυκίας u. s. f., also jedesmal der Landschaftsname, bei der Amtsbezeichnung – schon zeigt, daß der Name Γαλατία allein hier nicht genügte oder zu irriger Auffassung führen konnte, daß man vielmehr, um das, was man wollte, zu bezeichnen, zu einer sonst ganz singulären Formulierung des Begriffes griff. Mit diesem ἐπίτροπος Γαλατικῆς ἐπαρχείας vergleiche man den ἐπίτροπος Γαλατίας καὶ τῶν σύνενγυς ἐθνῶν (Athen. Mitt. XII 182), wo doch Γαλατία als Name der Landschaft deutlich genug hervortritt; oder wäre es der Name der Provinz in diesem Falle, was bedeuteten dann τὰ σύνενγυς ἔθνη?

Die Statthalterinschriften zeigen deutlich, daß man die einzelnen Teile, woraus die ganze Provinz bestand, immer als solche empfand und daß die einzelnen Landschaften, trotzdem sie durch den Statthalter zu einer Einheit verbunden waren, doch eben in gewissem Sinne selbständig blieben und ihre Individualität behielten. Zu demselben Resultat führt folgende Betrachtung. Wie in anderen Provinzen gab es auch ein κοινόν; das κοινόν τῶν Γαλατῶν findet sich auf Inschriften aus Pessinus, Athen. Mitt. XXII 38 nr. 23 = OGIS 540. XXV 437 nr. 63 = OGIS 541, und aus Ankyra, Arch.-epigr. Mitt. IX 122 nr. 84. CIG 4017 = OGIS 547. Perrot Exploration en Galatie 214 = Mordtmann im S.-Ber. Akad. München 1861, 193 nr. 2. Auf Münzen findet sich auch statt κοινὸν τῶν Γαλατῶν κοινὸν Γαλατίας Muret in Mélanges de numismatique III 329. Was bedeutet hier τῶν Γαλατῶν oder Γαλατίας? Bekannt ist in Ankyra das Σεβαστεῖον, ein prachtvoller Tempel, welcher dem Kult des vergötterten Augustus und der Göttin Roma geweiht war und an dessen Wänden des Augustus Rechenschaftsbericht in lateinischer und griechischer Sprache, das Monumentum Ancyranum, in Stein eingegraben war. Und auf einer anderen Wand desselben Tempels war eine Inschrift angebracht, welche ein Verzeichnis von Leuten, welche unter Tiberius das Jahresamt von Priestern des Augustus und der Roma bekleideten und in dieser ihrer Eigenschaft durch freigebige Stiftungen und Spenden sich auszeichneten, enthält und so beginnt: Γαλατῶν ο[ἱ ἱε]ρασάμενοι θεῶι Σεβαστῶι καὶ θεᾶι Ῥώμῃ – so verbessert und erklärt die Inschrift Rostowzew in den Mélanges Boissier S. 419, während gewöhnlich Γαλατῶν [τ]ὸ [κοινὸν ἱε]ρασάμενον CIG 4039 = OGIS 533 gelesen wird, wobei die Erklärung des κοινὸν ἱερασάμενον Schwierigkeiten macht. Daß aber, worauf es hier uns ankommt, in allen Fällen unter Γαλατῶν nur die Bewohner der Landschaft G., der keltischen Gaue verstanden werden können und dürfen, ergibt der Inhalt der Inschrift; es ist da von τὰ τρία ἔθνη oder auch nur von τὰ δὐο ἔθνη, also von den Trokmern, Tolistoboiern und Tektosagen oder aber von zwei von diesen drei Stämmen die Rede, und Ankyra und Pessinus sind die Städte, worin die feierlichen Handlangen vorgenommen und die Spenden verteilt werden. Darnach wird man doch das κοινὸν τῶν Γαλατῶν oder das κοινὸν Γαλατίας auch auf die Landschaft G. beschränken und nicht auf die außer aus G. noch aus andern Landschaften bestehende [557] Provinz ausdehnen wollen. Und daß dies richtig ist, beweist das neben dem κοινὸν τῶν Γαλατῶν bestehende κοινὸν Λυκαονίας, das auf Münzen folgender Städte sich findet: Savatra Mionnet Suppl. Lycaonie nr. 13. Waddington Revue numismat. 1883, 61; Barata Imhoof-Blumer Monnaies grecques 346 nr. 114; Ztschr. f. Numism. I 335. III 146. Waddington a. a. O. 42; Ilistra Imhoof-Blumer a. a. O. 347. Waddington a. a. O. 52; Derbe Waddington a. a. O. 43; Dalisandos Wroth Numismat. chronicle 1883, 177. Imhoof-Blumer Wiener Numism. Ztschr. XVI 279; Laranda Waddington Mélanges 35. Freilich gibt es bis jetzt keine Münze mit κοινὸν Λυκαονίας, welche älter wäre als Marc Aurel und Lucius Verus. Man könnte also auf den Gedanken kommen, das lykaonische Koinon wäre erst geschaffen worden, als Lykaonia von G. getrennt und mit Kilikien vereint wurde. Aber erstens wurde, wie wir oben sahen, nur ein Teil der Landschaft zu Kilikien gezogen, und dann prägte sicher die Stadt Savatra mit dem Aufdruck κοινὸν Λυκαονίας und diese Stadt gehörte nach Ptolemaios zu G. Über die pontischen Landtage heute zu urteilen, ist schwer; daß es aber einen im Pontos Polemonianus gab, ist sicher aus der Erwähnung des Pontarchen und des ἀρχιερεὺς (τοῦ Πόντου) (OGIS 529); daß in Neokaisareia ein Pontarch seines Amtes unter Hadrians Regierung waltete, ist ebenfalls sicher (OGIS 529). Und da dieser Teil des Pontos unter Traian noch mit G. zu einer Provinz verbunden war (s. o.), gab es in einer Provinz gleichzeitig drei Landtage, das κοινὸν Γαλατίας , das κοινὸν Λυκαονίας und ein κοινὸν τοῦ Πόντου. Daraus folgt, daß die verschiedenen Landschaften nie zu einer wirklichen Einheit verschmolzen sind und daß der Name G., wie in den Statthalterinschriften, so auch in den eben besprochenen Koinon-Inschriften die Landschaft, nicht die Provinz bedeutete.

Die Frage nach der Bedeutung und Geltung des Namens G. ist von erheblichem Einfluß auf die Beantwortung der Frage nach den Adressaten des Paulinischen Galaterbriefes. Der Apostel Paulus adressiert seinen Brief ταῖς ἐκκλησίαις τῆς Γαλατίας und im 1. Verse des 3. Cap. redet er die, an welche er schreibt, mit ὧ ἀνόητοι Γαλάται an. Ebenso findet sich im 1. Korintherbrief 16, 1; ὥσπερ διέταξα ταῖς ἐκκλησίαις τῆς Γαλατίας. Es fragt sich, ob Paulus unter G. die Landschaft versteht, welche von den drei keltischen Stämmen bewohnt war und um die Städte Pessinus, Ankyra und Tavium sich gruppierte, oder aber die römische Provinz, welche außer der eben erwähnten Landschaft noch Lykaonien, Pisidien, Isaurien umfaßte. Und daß gerade in dem lykaonisch-pisidisch-isaurischen Gebiet Paulus eine Reihe von Gemeinden gegründet hat, steht fest (Act. apost. 13, 14–14, 23). Je nachdem der Name G. auf die Landschaft dieses Namens beschränkt oder auf das ganze große Gebiet der römischen Provinz ausgedehnt wird, spricht man von einer nordgalatischen oder aber südgalatischen Theorie. Und nachdem Ramsay in vielen Artikeln und in seinem Buch A historical commentary on St. Pauls epistle to the Galatians 1899 für die südgalatische Theorie eingetreten ist, sind ihm meist die Theologen (zuletzt Th. Zahn in seiner Auslegung des [558] Briefes des Paulus an die Galater, Leipzig 1905), gefolgt. Zunächst wird man die Paulinischen Stellen, worin von den Kirchen G.s die Rede ist, nicht trennen wollen von Apostelgeschichte 16, 1: διῆλθον δὲ τὴν Φρυγίαν καὶ Γαλατικὴν χώραν und 18, 23: διερχόμενος καθεξῆς τὴν Γαλατικὴν χώραν καὶ Φρυγίαν; daß hier unter Γαλατικὴ χώρα die Landschaft G. zu verstehen sei, hat Zahn 16 durchaus richtig auseinandergesetzt. Und die Stelle im 1. Petrusbrief: Πέτρος ... ἐκλεκτοῖς παρεπιδημοίς διασπορᾶς Πόντου Γαλατίας Καππαδοκίας Ἀσίας καὶ Βιθυνίας so aufzufassen, daß Petrus unter G. die römische Provinz versteht, liegt doch wahrlich kein zwingender Grund vor. Im Gegenteil, die Nennung des Pontos neben G. zeigt doch, daß unter Pontos die Landschaft zu verstehen ist; denn die Provinz hieß Bithynia-Pontos oder aber, soweit Pontos mit G. zu einer Provinz vereint war: G. Lycaonia Pisidia Isauria Pontos, wofür Belegstellen oben angeführt sind. Petrus hat sicher nicht in der angeführten Stelle nur Provinznamen, wie Zahn meint, angeführt; dieser Auffassung widerspricht deutlich die Nennung des Namens Pontos an erster Stelle.

Aus den biblischen Stellen folgt keineswegs, daß hier der Name G. die ganze römische Provinz bedeutet. Der Sprachgebrauch der Inschriften, sowohl der Statthalter- als auch der Koinon-Inschriften steht dieser Auffassung entgegen. Es bleibt dabei, was Mommsen Die Rechtsverhältnisse des Apostels Paulus in Ztschr. für Neutestamentl. Wissenschaft II (1901) 86 Anm. 3 gesagt hat: ,Die Galater des Paulus anders als in dem eigentlichen engeren Sinne zu fassen, ist meiner Meinung nach unzulässig; die mit G. unter einem Legaten kombinierten Provinzen, wie z. B. sicher schon unter Claudius Lykaonien, sind keineswegs jener Landschaft inkorporiert, und selbst die Statthalterinschriften stellen G. nur an die Spitze derselben. Noch weniger konnten in der gemeinen Rede die Einwohner von Ikonion und Lystra Galater genannt werden.‘

Es bleibt uns noch übrig, die Provinzteilungen des dritten und der folgenden Jahrhunderte kurz zu erwähnen. Nachdem schon im 2. Jhdt. die große, von uns der Einfachheit und Bequemlichkeit halber kurz G. genannte Provinz an Umfang durch Abtrennung von Gebietsteilen verloren hatte, wurde durch Diocletian die Provincia Galatia auf die Landschaft beschränkt, welche seit ihrer Besitzergreifung durch die keltischen Stämme immer so hieß (Mommsen Das Veroneser Provinzenverzeichnis in Berl. Akad. Abhandlungen 1862). Wie G. sind durch Diocletian auch Paphlagonia, Diospontus (später Helenopontus; das Gebiet um Amaseia Neoclaudiopolis Amisos Sinope Zela Ibora (heute Turkhal) Leontopolis s. Hierokles p. 701. Iustinian Nov. 38. Anderson Studia Pontica I 8 und Journ. hell. Stud. XX 164 nr. 9), Pontus Polemoniacus, Pisidia und Isauria zu selbständigen Provinzen gemacht worden. Lykaonien fehlt hier, das etwa 373 erst selbständige Provinz wurde. Also wird die Provincia Galatia des Diocletian noch Teile Lykaoniens in sich gefaßt haben, wie das schon früher, wie wir gesehen haben, der Fall war. Der südliche Teil Lykaoniens wird nach wie vor [559] zu Kilikien gehört haben. Die Grenzlinie zwischen beiden Provinzen lief nach Anderson (Journ. hell Stud. XIX 117) zwischen Pitnissos (heute Kozanli) und Eudokias (heute Karauli Kale), nach Ramsay Oesterr. Jahreshefte VI Beibl. Sp. 103 weiter nordwärts zwischen Kinna (heute Yarashli) und Drya (heute Kozanli). Auf alle Fälle, ob man nun Anderson oder Ramsay folgt, ist die Grenze zwischen G. und Lykaonien (Kilikien) im Nordwesten des Tattasees im großen Ganzen festgelegt. Genaueres werden wohl neue Funde, welche sichere Identifikationen der alten Stätten erlauben, ergeben. Denn wenn der eine Pitnissos oder Pitanessos, der andere Drya in Kozanli lokalisiert, so muß die eine von den beiden Ansetzungen falsch sein. Übrigens blieb auch, nachdem Lykaonien zur selbständigen Provinz gemacht war, der nördliche Teil desselben bei G.

Noch später wurde die Provincia G. in zwei Provinzen weiter zerlegt, in G. salutaris mit Pessinus, Pitanessus (Pitnissus), Eudokias, Germe und in G. prima mit Ankyra, Tavium, Kinna u. a., s. Hierokles und Georgius Kyprius. Zu G. salutaris gehörte auch ein Zipfel von Phrygien mit den Städten Amorion und Orkistos, welcher in den vorhergehenden Jahrhunderten zur Provincia Asia gehörte.

Anmerkungen (Wikisource)[Bearbeiten]

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 6974.
  2. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 288.
  3. a b c d Corpus Inscriptionum Latinarum III, 6818.
  4. a b Corpus Inscriptionum Latinarum III, 14184.
  5. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 6754.
  6. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 6819.
  7. a b Corpus Inscriptionum Latinarum III, 6813.
  8. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 6885.