RE:Sulpicius 63

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Servius Sulpicius Galba Römischer Kaiser 68-69 n. Chr.
Band IV A,1 (1931) S. 772 (EL)–801 (EL)
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63) Servius Sulpicius Galba = Imperator Caesar Servius Sulpicius Galba, römischer Kaiser vom 9. Juni 68–15. Januar 69.

a) Quellen. Die Quellenfrage ist in ihren Hauptumrissen heute als geklärt anzusehen. [Die Lösung der Quellenfrage durch Krauss De vitarum imperatoris Othonis fide quaestiones (Programm Zweibrücken 1879/1880) ist vielfach unzutreffend.] Eine der Hauptquellen zur Geschichte Galbas und seiner Regierungszeit, das Geschichtswerk des Cluvius Rufus (Groag o. Bd. IV S. 121–125), auf dem alle Quellen mehr oder minder fußen, ist nicht mehr erhalten. Wie es scheint, ist er der römische Gewährsmann des Flavius Josephus, dessen Bedeutung für Galbas Regierung nicht zu hoch anzuschlagen ist.

Der plutarchische Galba hat fast den Wert einer zeitgenössischen Quelle, da ihr Verfasser, bald nach Galbas Tode nach Rom gekommen, persönlichen Verkehr mit Männern unterhalten konnte, die an den Ereignissen selbst beteiligt waren; in ihr sind also nicht minder schriftliche Aufzeichnungen als mündliche Berichte verwertet (Asbach Röm. Kaisertum und Verfassung 41); da er schrieb, bevor das Werk des Tacitus und des Sueton veröffentlicht war (Sievers Studien zur Gesch. d. röm. Kaiser 111), sind Parallelen zwischen ihm und den beiden letzteren nur aus der Benützung gemeinsamer Quellen erklärlich (Mommsen Cornelius Tacitus und Cluvius Rufus [Ges. Schrift. VII 224–252] 250. Fabia Les sources des Tacite 52. Groag Zur Kritik von Tacitus Quellen in den Historien [Jahrb. f. kl. Phil. XXIII Suppl. 709–799] 714. Fabia La lettre de Pompeius Propinquus a Galba et l’avènement de Vitellius en Germanie [Klio IV 42–68] 56. 60), ohne daß sich bestimmtere Angaben über das gegenseitige Verhältnis machen lassen (Hirzel Quellenuntersuch. zu Galba und Otho 38f. Schmidt [773] Über einige Schriftsteller, denen bei der Beschreibung von 68 und 69 Tacitus und Plutarch gefolgt sind, Beckurts Zur Quellenkritik des Vierkaiserjahres). Tacitus, von dem die ersten 60 Kapitel des ersten Buches der Historien nebst gelegentlichen Erwähnungen in den anderen in Betracht kommen (im Text als Tac. mit Angabe von Buch und Kapitel zitiert), kannte das gesamte Material, das ihm für seinen Stoff zugänglich war (Groag Tacitus 712. Seeck Zur Quellenbenützung des Tacitus [Festschrift zu O. Hirschfelds 60. Geburtstag 45–49] 49), und nutzte es auch aus, namentlich die Plutarch und Sueton nicht zugänglichen Senatsakten (Groag Tacitus 715).

Die suetonische Vita Galbae – im folgenden als Suet. mit Angabe der Kapitel zitiert – berücksichtigt als einzige Hauptquelle die Jugendzeit des Herrschers eingehend, verliert aber durch die starke Betonung des Stadtklatsches (Schiller Gesch. d. röm. Kaiserreichs unter der Regierung des Nero 43) und den Mangel an genauen chronologischen Angaben (Sievers 111) stark an Wert. Über die von der Anlage der anderen Kaiserbiographien Suetons verschiedene Darstellung in diesen Viten vgl. Leo Die griechisch-römische Biographie 7. 156. 294.

Plutarch, Tacitus und Sueton dürften nicht unmittelbar aus Cluvius Rufus geschöpft haben, sondern aus einer oder mehreren von ihm abgeleiteten Quellen; für ihre gemeinsame Quelle hält Nissen Die Historien des Plinius (Rh. Mus. XXVI 497–548) 530. Fabia Les sources de Tacite dans les histoires et les annales 40. Peter Plutarchs Quellen 40 und Gercke Seneca-Studien (Jahrb. f. kl. Phil. XXII Suppl. 1–333) 150 Plinius, Baier Vipsanus Messala 35 diesen, Groag Fabius Rusticus (vgl. Clason Plutarch und Tacitus 12; Tacitus und Sueton 76).

Von dem wertvollen Geschichtswerk Dios, der sich, wie es scheint, gleichfalls direkt oder indirekt an Cluvius Rufus hielt (Mommsen 250), liegt für diese Zeit leider nur die Epitome des Byzantiners Xiphilinos vor, die im Text als Dio zitiert wird. Auf Dio geht auch Zonaras zurück. Eine knappe Übersicht bietet Eutrop und nach ihm Orosius. Eingehend und gut unterrichtet zeigt sich die Epitome de Caesaribus, weit dürftiger ist Aurelius Victor in seinen Caesares. Philostratos’ Lebensgeschichte des Apollonius von Tyana und die byzantinische Kaiserchronik (ed. Prächter Byzant. Ztschr. V 1896, 484–537) ist nebst einigen anderen gelegentlich im Text zitierten und, wo nichts näher bemerkt, von Mommsen in seinen Chronica minora veröffentlichten Quellen nur von untergeordnetem Wert.

b) Erlasse und Verordnungen, zusammengestellt von Haenel Corpus legum 57.

c) Inschriften. CIL II 2779. III 8702. X 770. 771. 7891. Dessau Inscriptiones[WS 1] selectae, Index. Henzen Acta fratrum arvalium 90. Cagnat Inscriptiones Graecae ad res Romanas pertinentes, Indices.

d) Die Papyri kommen als Quelle für Galbas Regierung wenig in Betracht. Vgl. Hohmann Zur Chronologie der Papyrusurkunden 4.

e) Die Münzen findet man bei Eckhel [774] und Cohen I² (im Text nur nach Nummern zitiert), die alexandrinischen bei Mionnet und in den englischen Münzkatalogen. Vgl. Harris Ztschr. f. Num. XXXII 72ff. Mattingly Num. Chronicle 1914, 110ff. Schulz D. Rechtstitel u. Regierungsprogramme auf röm. Kaisermünzen 23ff. 59ff. Studien z. Gesch. u. Kultur d. Altertums XIII 4). v. Sallet Die Daten der alexandrin. Kaisermünzen.

f) Büsten. Bernoulli Röm. Ikonogr. II 2, 1ff. Baumeister Denkmäler d. klass. Altert. I 580.

g) Literarische Quellen. Hinsichtlich der einschlägigen Literatur vgl. Kornemann bei Gercke-Norden Einführung in die Altertumswissensch. III 205–289.

Außer den bei Besprechung der Quellen genannten Werken und gelegentlich im Text zitierten Arbeiten noch folgende neuere Literatur: Ranke Weltgesch. III 1, 217. Helmolt Weltgesch. IV 421. Duruy Gesch. d. röm. Kaiserzeit (übersetzt von Hertzberg) I 268–278. Schiller Gesch. d. röm. Kaiserzeit I 363–373. v. Domaszewski Gesch. d. röm. Kaiser II 79ff. Dessau Gesch. d. röm. Kaiserzeit II 1, 290ff. (im folgenden Dessau, Kaiserzeit zitiert). Herzog Gesch. u. System d. röm. Staatsverfassung passim. Liebenam Forschungen zur Verwaltungsgesch. d. römischen Kaiserzeit. G. Goyau Chronologie de l’empire Romain. Liebenam Fasti consulares imperii Romani. Holzapfel Röm. Kaiserdaten (Klio XII 483–493. XIII 289–304). Mommsen Der letzte Kampf der röm. Republik (Ges. Schr. IV 333–353). Schmidt Die Reformbestrebungen des Kaisers Galba (Monatsschriften d. wissenschaftl. Vereins in Zürich 1856, 285–308 = Abh. z. alt. Gesch. 528–556). Fabia La journée du 15 Janvier 69 à Rome (Revue de philol. XXXVI 1912, 78–129). L. Paul Kaiser Markus Salvius Otho (Rh. Mus. LVII 76–136). Barbagallo Atti d. Accad. arch. lett. bell. arti N. S. III, 1914, 1ff. Husband Classical philology 1915, 321ff. Henderson The life and[WS 2] principate of the emperor Nero (London 1903–1905). Feliciani L’anno dei quattro imperatori (Galba, Ottone, Vitellio, Vespasiano) [Riv. di stor. ant. XI (1906) 3–33. 378–409].

1. Leben vor der Thronbesteigung.

a) Name und Abstammung.

Servius (CIL II 2779. X 770. 771. 7891. Tac. I 11. Suet. 3; vgl. Münzer s. o. Bd. II A S. 1834 Nr. 4) – nicht Sergius (CIL III 8702, vgl. Bull. del. inst. di corresp. archeolog. Rom. 1845, 158) – Sulpicius Galba, der letzte Kaiser aus einem alten republikanischen Adelsgeschlechte (Mommsen St.-R. II 789, 1), war ein Mitglied der Gens Sulpicia (Plut. 29. Sil. Ital. 472. Tac. I 15. 49. II 76. Suet. 2. Aurel. Vict. Caes. 6, 1. Eutrop. VII 16, 1). Er war der Sohn des Consuls im J. 749 = 5 v. Chr., Redners und Anwalts Galba (Suet. 3), dessen Pränomen wahrscheinlich Gaius lautete (s. o. Borghesi Oeuvr. V 146ff. spricht sich für Servius, Mommsen Zur Lebensgesch. des[WS 3] jüngeren Plinius [Herm. III 65–139] 65 = Ges. Schr. IV 399ff. schwankt zwischen Servius und Gaius), und seiner ersten Gemahlin Mummia Achaica, der Enkelin des Qu. Lutatius [775] Catulus Capitolinus (Tac. I 14. Suet. 2. 3) und Urenkelin des Zerstörers von Korinth, L. Mummius (Suet. 3). Als Kaiser ließ er sich im Atrium einen Stammbaum aufstellen, in welchem er seine Abkunft väterlicherseits auf die Gemahlin des Minos, Pasiphae, zurückführte (Suet. 2), und bediente sich eines darauf bezüglichen Siegels (Dio LI 3, 7). Als Geburtstag nennt Suet. 4 den 24. Dezember, während die Berechnung nach Zonar. XI 14 den 23. Dezember ergibt (Dessau Prosopogr. III 285). Umstritten ist das Geburtsjahr. Die Richtigkeit der Bemerkung Suet. 4 ‚M. Valerio Messalla Cn. Lentulo consulibus natus est‘, aus der sich als Galbas Geburtsjahr das J. 3 v. Chr. ergibt, ist zuerst von Tillemont I Anh. 40 b, zuletzt von Holzapfel I 492 bestritten worden; trotz der Stütze, die sie durch die Angabe Dios LVI 29, 5, er habe am 1. Januar 14 die Toga angelegt, erhält, ist sie durch die allerdings ungenauen Berichte der anderen Quellen, er sei 72 oder 73 Jahre alt geworden (s. u.), scheinbar in Frage gestellt, verdient aber doch gegenüber dem dionischen Ansatz des Geburtsjahres für das Jahr 5 v. Chr., den Tillemont I Anh. 40 b (aus Dio LXIV 6, 5 erschlossen) für richtig hält, Holzapfel I 493 aber durch das Jahr 6 v. Chr. ersetzen möchte, den Vorzug, wobei Dessaus (Prosop. III 285) Ansicht, man habe den Kaiser um ein oder zwei Jahre älter machen wollen, nicht von der Hand zu weisen ist. Als Geburtsort nennt Suet. 4 eine Villa bei Tarracina, die auf einem Hügel links ab an der Straße nach Fundi gelegen (Suet. 4. CIL X 6323), nach Galbas Tod vielleicht kaiserlicher Besitz war (Hirschfeld Der Grundbesitz der römischen Kaiser in den ersten drei Jhdt. [Klio III 45–72. 284–315] 66, 10 = Kl. Schriften 540, 6). Schon als Kind hielt er sich am Hofe des Augustus auf (Joseph. ant. Iud. XVIII 216). Am 1. Januar 14 legte er, wie oben erwähnt, die Toga an (Dio LVI 29, 5). Adoptiert von seiner Stiefmutter Livia Ocellina (Suet. 4), trat er durch sie zur Kaiserin Livia (Plut. 16) in verwandtschaftliche Beziehungen (Stückelberg Die Thronfolge von Augustus bis Constantin 25). Auch nahm er jetzt den Namen Livius und das Kognomen Ocella an, während er seinen Vornamen Servius ablegte und sich bis zu seiner Thronbesteigung Lucius nannte (Suet. 4). Nach Mommsen Plin. 65 scheint diese Angabe allerdings nicht genau, da er in seinem Consulatsjahre, 33, auf einer stadtrömischen Tessera L. Sulpicius (CIL I 770), in ägyptischen Urkunden und Münzen noch als Kaiser L. Livius Sulpicius heißt (CIG 4957. Oxyrh. II 377. Eckhel VI 300), während die Inschriften eines L. Livius L. f. Ocella weder über allen Zweifel festgestellt sind, noch mit Sicherheit auf unseren Galba bezogen werden können. In der Consulatsangabe Eph. epigr. IX p. 407 nr. 679 heißt er Ser. Sulpicius Galba, ebenso Dess. 6124. In der Folgezeit hielt er sich meist in Tusculum auf (Suet. 4) und beschäftigte sich viel mit Rechtswissenschaft (Suet. 5). Die Kaiserin Livia, die ihn außerordentlich begünstigte, bedachte ihn in ihrem Testamente mit 5 Millionen Sesterzen; da diese Summe nur in [776] Zahlen, nicht in Worten geschrieben war, verkürzte sie Tiberius auf 500 000 Sesterzen, worauf Galba auf den Empfang des Legates verzichtete (Suet. 5).

Vor der gesetzlichen Zeit schlug er die Beamtenlaufbahn ein (Suet.6). Als Praetor zeigte er anläßlich der Floralienspiele ein neues Schaustück in seiltanzenden Elefanten (Suet. 6). Darauf war er ungefähr ein Jahr Statthalter der Provinz Aquitanien (Suet. 6. Liebenam Forschungen 34). Für das J. 33 erhielt er das Consulat (Plut. 3. Suet. 6. Dio LVIII 209. Liebenam Forschungen 34), aber nicht durch Livias Vermittlung, wie Plut. 3 meint, und bekleidete es mit L. Cornelius Sulla Felix (Groag o. Bd. IV S. 1566. Dio LVIII 20, 9. Dess. 6124. Eph. epigr. IX p. 407 nr. 679; s. o.) sechs Monate lang (Suet. 6).

b) Leben unter Gaius und Claudius.

Fünf Jahre nach dem Consulat wurde er Legat des obergermanischen Heeres (Liebenam Forsch. 462). Gegen Liebenams Bedenken für Galbas Legatentätigkeit in Germanien (Forsch. 205, 7) spricht die Überlieferung (Zangemeister Statthalter der Germania superior [Westdeutsche Ztschr. XI 312–319]) 312. Galba wurde nämlich von Caligula als Nachfolger des Cn. Cornelius Lentulus Gaetulicus (Bergk Zur Gesch. u. Topogr. d. Rheinlande in röm. Zeit 42, 5. Ritterling Das frührömische Lager bei Hofheim i. Taunus [Annalen d. Vereins f. nassauische Altertumsk. u. Geschichtsforsch. XL 1912] 82) zum Kommandanten des Heeres (Plut. 3) in Germania superior (Ritterling 82) im J. 39 (Skutsch o. Bd. IV S. 1384[WS 4]) ernannt. Am Tage nach seiner Ankunft, die zwischen dem 11. Oktober und 4. November dieses Jahres erfolgt sein muß (Ritterling 82), erließ er auf die Wahrnehmung hin, daß die Soldaten bei dem sollemne spectaculum, das am Tage nach seinem Eintreffen in Mainz stattfand (Suet. 6), ihren Beifall durch Händeklatschen ausdrückten, einen Tagesbefehl, die Soldaten sollten die Hände unter den Mänteln halten (Suet. 6). Er verbot auch Urlaubsgesuche, härtete gediente Leute und Rekruten durch fortwährende Beschäftigung ab (Suet. 6); jetzt erst lernten die Leute, was es heiße, Soldat zu sein (Suet. 6. Willrich Caligula [Klio III 85–118. 288–317. 397–470] 309). So aber ermöglichte er, wenn auch nach Dio LX 8 der Zug gegen die Germanen eine πρόφασις bildete (Riese Der Feldzug d. Caligula an d. Rhein [N. Heidelb. Jahrb. VI 152–162] 157; vgl. Gelzer Art. Caligula o. Bd. X S. 403), noch im Laufe dieses Jahres oder während des Winters von 39 auf 40 eine Reihe von Erfolgen über die bis nach Gallien eingedrungenen Germanen. Auch bei dem im Frühjahr und Sommer 40 unter den Augen des Kaisers (Suet. Calig. 53. Dio LIX 2, 1) gegen die nieder- oder mittelrheinischen Germanen geführten Feldzug (Ritterling a. O. 82), der sich nach den Worten Suet. Calig. LI 2, 3 cum trans Rhenum … iter faceret im rechtsrheinischen Gebiete bewegte (Ritterling 82), erntete Galba mit den ihm unterstehenden Truppen ungeteiltes Lob (Suet. 6. Willrich 314). Als Stützpunkt für diese Operationen wurde außer anderen [777] Plätzen, z. B. der Befestigung in der Nähe von Groß-Gerau, von Galba das Lager zu Hofheim im Taunus angelegt (Ritterling a. O. 81ff.), das ebenso wie das gleichfalls damals erneuerte Erdwerk auf dem Heidenberg in Wiesbaden dem längs des Mains gegen die Wetterau zu vorstoßenden römischen Heere die links von den germanischen Befestigungen am Taunus und aus den Gebirgspässen her bedrohte Flanke zu sichern hatte (Ritterling a. O. 83). Die Germanen suchten unmittelbar nach der Abreise des Kaisers im Spätsommer 40, die sie als Zeichen der Schwäche deuteten, dem zurückgebliebenen Legaten die bescheidenen Erfolge streitig zu machen – das ist die bei Suet. Calig. 51 erwähnte rebellio Germaniae (Ritterling a. O. 83) –, aber nach Caligulas Tod besiegte Galba die Chatten (Liebenam Forschungen 205, 7) und dürfte auch in ihr Land eingedrungen sein (Ritterling a. O. 83). Die Dio-Stelle LX 8, 7, wo die Hss. richtig καίτοι καὶ τούτῳ τῷ ἔτει (41) ὅ τε Γάλβας ὁ Σουλπίκιος Χάττους ἐκράτησε überliefern, ist durch alte und neue Konjekturen und Umstellungen entstellt (Zangemeister a. O. XI 312, 1. Gaheis[WS 5] Art. Claudius o. Bd. III S. 2791. Ritterling a. O. 83, 106). Dadurch sicherte Galba auf ein Jahrzehnt den Frieden am Mittelrhein (Ritterling a. O. 84). Jedenfalls wegen dieser Erfolge (Tac. I 49) berief Claudius, dem der Gedanke an die Eroberung Britanniens jede größere kriegerische Verwicklung an der Rheingrenze widerriet (Ritterling a. a. O. 83), den Galba, der gegen den Rat vieler bei der Ermordung des Caligula nicht als Prätendant aufgetreten war (Suet. 7), noch im Laufe des J. 41 (Tillemont I 214) oder zu Anfang 42 ab, stellte ihn in seine nächste Umgebung und gab einen Beweis seiner Wertschätzung durch die Verschiebung der Abreise nach Britannien infolge einer unbedeutenden Erkrankung Galbas (Suet. 7). Wirklich begleitete er mit anderen den Kaiser im J. 43 nach Britannien (Liebenam Forschungen 34. Gaheis[WS 5] Art. Claudius o. Bd. III S. 2796). Unmittelbar nach dem britannischen Triumph des Claudius, im J. 44 (Liebenam Forschungen 34) oder 45 (Cagnat L’armée Rom. d’Afrique 29. Tissot fast. procons. Afric. 57f.) erhielt Galba extra sortem das Proconsulat von Africa (Tac. I 49. Suet. 7. Dio LX 8, 7. Eutrop. VII 16, 2. Borghesi Oeuvr. IV 536). Der im J. 46 in einer Weihinschrift genannte Sulpicius q. aedil. [leg. Ti. Cl]audi Caesaris Aug. Germanici pro salute et reditu et victoria (CIL VI 3751 = 31282), womit auch der britannische Sieg gemeint sein könnte, ist nicht mit unserem Galba identisch (Hübner Das röm. Heer in Britannien [Herm. XVI 513–584] 524f.). Zwei Jahre verwaltete er die Provinz (Suet. 7). Eine militärische Tätigkeit, wie sie Galba hier zu entfalten hatte, war für einen Proconsul seit den Tagen des Caligula eine Seltenheit (Mommsen St.-R. II 263, 3). Im J. 45 hatte er Unruhen daselbst zu unterdrücken. Vermutlich war er es, der den Stamm der Musulamier zu Paaren trieb (Plut. 3. Tac. I 49. Suet. 7. 8. Victor Caes. 4, 2; ep. 4, 4. Pallu de Lessert Fastes des prov. Afr. I 123ff.). So brachte er Ordnung [778] in die Provinz (Suet. 7. Dio LX 8, 7. Eutrop. VII 16, 2) mit ebenso großer Strenge wie Gerechtigkeit (Tac. I 49. Suet. 7) und erwarb sich dadurch seltene Anerkennung (Plut. 3. Eutrop. VII 16, 2; Ritterling s. o. Bd. XII S. 1495). Als entfernte Erinnerung an die Wirksamkeit Galbas in Afrika kann nach Cagnat a. O. 30 der Name eines der Bistümer Numidiens Castra Galbae gelten, ohne daß man dessen Lage ermitteln kann (Dessau o. Bd. III S. 1768). Für seine Leistungen in Germanien und Afrika erhielt Galba die Triumphinsignien (Suet. 8). Auch bekam er um diese Zeit ein dreifaches Priesteramt im Collegium der Fünfzehnmänner, der Titiusbrüderschaft und der Augustalen (Suet. 8. Cagnat 30).

c) Galbas Leben unter Nero bis zu seiner Verbindung mit Vindex.

Als nach dem Tode des Claudius sich Nero der Herrschaft bemächtigt hatte und sich ihm feindselig zeigte, war Galba, der vorläufig in Zurückgezogenheit lebte, in Sorge und führte, stets zur Flucht bereit, eine Million Sesterzen mit, sooft er ausging (Suet. 8). So lebte er 14 Jahre, den Staatsgeschäften fern, bis er plötzlich während eines Aufenthaltes in Fundi Hispania Tarraconensis zugewiesen erhielt (Plut. 3. Suet. 8. Vict. Caes. V 15). Beim Opfer unmittelbar nach seiner Ankunft wurde ihm durch verschiedene Wunderzeichen die Regierung vorausgesagt (Suet. 9). Acht Jahre verwaltete er die Provinz. Anfangs eifrig, strenge und in der Bestrafung von Vergehen überaus hart (Suet. 9), konnte er der Aussaugung der Provinz durch die Procuratoren nicht abhelfen (Plut. 4), erwarb sich aber zur Unzufriedenheit der Procuratoren durch große Gerechtigkeit allgemeine Sympathien (Tac. I 49); indes bald ergab er sich der Lässigkeit und Trägheit, um nicht bei Nero Verdacht zu erregen (Suet. 9), hinderte aber Demonstrationen gegen Nero nicht (Schiller Kaiserzeit 363).

d) Galba und Vindex.

So konnte Iulius Vindex bei seinem gegen den Kaiser gerichteten Unternehmen auf ihn rechnen (Fluss o. Bd. X S. 879–881). Entgegen dem berechtigten Ansinnen seiner Berater, entweder Vindex in Rom zu denunzieren oder sich ihm in die Arme zu werfen, beobachtete Galba vor der offenen Rebellion des gallischen Statthalters, der ihn wohl schon im J. 67 (Asbach 42, 1) aufgefordert hatte, mit ihm zur Befreiung des Menschengeschlechtes gemeinsame Sache zu machen und die Führerschaft zu übernehmen (Suet. 9), wie so mancher Truppenführer eine zuwartende Haltung (Plut. 4). Aber sehr bald – Suet. 9 nec diu cunctatus – am 3. April 68 – ein Ansatz, der nach Clinton Fast. Rom. I 50. 54 und Holzapfel I 489. 491 im Anschluß an die anonyme byzantinische Weltchronik 489 gegenüber dem 2. April (Sievers 144, 18 und Schiller Nero 278, 5) und 6. April (Mommsen Der letzte Kampf 338 und Goyau Chronol. de l’emp. Rom. 137) den Vorzug verdient (Holzapfel 490, 6) – nahm Galba auf die Kunde, daß Nero Auftrag zu seiner Ermordung gegeben (Suet. 11. Vict. Caes. V 15) und Vindex eine über 1 Million Streiter zählende Armee aufgestellt habe (Plut. 4), auf den Rat seines Vertrauten [779] Vinius und im Vertrauen auf die Abneigung Spaniens gegen Nero (Plut. 5) den Vorschlag an (Plut. 4. Suet. 9. Philostr. V 10). So bestieg er denn in Carthago nova, wo er eben einen Gerichtstag abhielt, das Tribunal. Um Stimmung zu machen, hatte er die Bildnisse der von Nero ermordeten Senatoren auf seinem Amtssitze aufstellen lassen und unterhielt auch Beziehungen zu den Verbannten auf den Balearischen Inseln. Er ergoß sich nun in Klagen über den Zustand des Reiches und kündigte dem Kaiser den Gehorsam auf (Suet. 10). Solange der Aufstand des Vindex währte, trat Galba nicht hervor (Schiller Nero 275). Um der Garde keinen Grund zur Unzufriedenheit zu geben (Sievers 144) und um die gesetzlichen Formalitäten der Anerkennung durch Volk und Senat nicht aus dem Auge zu verlieren (Fabia La lettre 49), verwahrte er sich gegen die Begrüßung als Imperator durch die versammelte Menge (Plut. 5. Suet. 10. Dio LXIII 23, 1. Zonar. XI 13), glaubte aber doch, von dem Tage, an dem er zum erstenmal nach der Krone gestrebt, d. h. an dem er Nero den Gehorsam aufgekündigt habe, Herrscher zu sein (Dio LXVI 17, 5), und erklärte, als ‚Legat des römischen Senats und Volkes‘ (Plut. 5. Suet. 10. Dio LXV 23) seine ganze Sorge dem Staate widmen zu wollen (Plut. 5). In diese Zeit gehören Münzen mit der Legende concordia (Cohen I 22. 357) und fides militum (Cohen I 69. 360. 362. 363), aber auch solche mit der Aufschrift Gallia (Cohen I 72. 361), tres Galliae (Cohen I 307. 308), Gallia Hispania (Cohen I 73) und Hispania (Cohen I 75. 76. 78. 79. 84. 375. 429). Beharrte Galba auch bei dem von Vindex aufgestellten Programm, der Wiederherstellung der Herrschaft des Senats und Volkes (Mommsen Der letzte Kampf 338), eine Loyalität, die der Senat später auf Münzen mit der Legende Pietati Augusti (Cohen I 160) anerkannte, so lieh er doch dem Unternehmen des Vindex nicht nur seinen Namen, sondern gestaltete den anfänglich unbedeutenden Aufstand zu einem inneren Kriege aus (Plut. 29). Hernach verkündete Galba Stillstand der Rechtspflege (Suet. 10). Zur Ergänzung seines Heeres, das aus einer Legion, der Legio VI victrix (Tac. I 16. V 16. Suet. 8), 2 Reiterschwadronen und drei Cohorten bestand (Suet. 10. v. Domaszewski Zur Gesch. der röm. Provinzialverwaltung [Rh. Mus. XLVII 1–10. 203–211] 7), veranstaltete er eine Aushebung von Legionssoldaten, aus der die 7. Legion hervorging (Tac. II 11), und Hilfstruppen, zu denen nach Cichorius (Art. Cohors o. Bd. IV S. 349) zweifellos auch die cohors II Hisp. Vasconum c. R. equitata gehörte (Tac. IV 33), aus dem gemeinen Volk der Provinz (Suet. 10). Die notwendige Bewaffnung für sie erhielt er durch Scheitern eines alexandrinischen Schiffes (Suet. 10. Dio LXIV 1, 2). Mitglieder des hohen einheimischen Adels und durch Klugheit und Alter angesehene Personen vereinigte er zu einer Notabelnversammlung, um bei wichtigen Angelegenheiten deren Rat einholen zu können (Suet. 10). Desgleichen bildete er aus einer Schar junger Leute aus dem Ritterstande eine Leibwache (Suet. 10); sie erhielt den Namen evocati, stellt aber gegenüber [780] den mehrere Jahrhunderte lang bestehenden kaiserlichen evocati eine vorübergehende Erscheinung dar (Fiebiger Art. Evocati o. Bd. VI S. 1152[WS 6] und die dort angeführte Literatur). Auch ergingen an die Provinzen Proklamationen, in denen er jeden, darunter auch den Legaten von Niedergermanien, L. Verginius Rufus, zum Anschluß und zur Unterstützung der gemeinsamen Sache aufforderte (Tac. I 13. 52. Suet. 10. Otho 4). Doch außerhalb Spaniens fand sein Beispiel scheinbar wenig Nachahmung (Sievers 145, 37). Nur der Statthalter Lusitaniens, M. Salvius Otho, erklärte sich als erster für ihn (Tac. I 13. Suet. 8), und A. Caecina Alienus (Groag o. Bd. III S. 1238ff.), Quästor von Bätica, schloß sich ihm an und erhielt dafür ein Legionskommando (Tac. I 53) – nicht Cluvius Rufus (Phil. Apoll. ed. Kayser 89, 14. Groag o. Bd. IV S. 121ff.) –. Allein plötzlich wurden alle guten Aussichten Galbas in Frage gestellt. Die eine der Reiterschwadronen, die ihren gegen Nero begangenen Treubruch bereute, versuchte, Galba, als er sich dem Lager näherte, den Gehorsam zu verweigern, und konnte nur mit Mühe umgestimmt werden (Suet. 10). Sklaven, die ihm von einem Freigelassenen Neros geschenkt worden waren, zettelten eine Verschwörung an, welche die Ausführung des Befehles des Kaisers, Galba zu ermorden, bezweckte (Suet. 10), verrieten sich aber selbst durch eine Äußerung und legten auf der Folter ein Geständnis ab (Suet. 10). Während viele Heerführer von Nero abfielen und Galba sich anschlossen, gingen Clodius Macer (Groag o. Bd. IV S. 79f.) in Afrika und L. Verginius Rufus in Gallien als dortiger Kommandant der obergermanischen Truppen ihre eigenen Wege (Plut. 6), ersterer, weil er seine Herrschaft ebensowenig behaupten als aufgeben konnte, letzterer, wiederholt von den Legionen als Kaiser begrüßt (Plut. 6. Dio LXIII 25, 1), weil er erklärte, weder die oberste Leitung selbst übernehmen noch die Verleihung an einen anderen außer mit Zustimmung des Senates dulden zu wollen (Plut. 6. Tac. I 8. 9. 52. Tillemont I Art. 29. Weichert Die Legio XXII primigenia [Westd. Ztschr. XXI 119–158. XXII 717–777] 147f. Fabia La lettre 49f.).

Schon diese Umstände versetzten Galba in keine geringe Unruhe (Plut. 6). Der Untergang des Vindex hätte ihn beinahe zum Selbstmord getrieben (Plut. 6. Suet. 11). In Clunia, wohin er sich nach der Absage des Verginius mit seinen Freunden begeben hatte, erwartete er sein Ende (Plut. 6. v. Domaszewski Provinzialverw. 8). Zum letztenmal schickte er an Verginius die Aufforderung, sich mit ihm zu verbinden (Plut. 6), d. h. die von Nero beseitigte Dyarchie wieder herzustellen (Asbach 43), während seine Truppen unter Vinius an die gallische Grenze vorgeschoben wurden (Sievers 146, 42. Schiller Nero 280). Verginius war wieder nicht zu haben (Plut. 6) und gab die Entscheidung über das Imperium Senat und Volk anheim (Plin. ep. IX 19).

e) Neros Verhältnis zu Galba nach dessen Verbindung mit Vindex.

Die Mitte April in Neapel eintreffende Nachricht vom Abfall des Vindex beunruhigte Nero nicht so sehr wie die von der Ausrufung Galbas zum Kaiser [781] (Plut. 29. Suet. Nero 42. Dio LXIII 27, 1) und beschleunigte seine Rückkehr nach Rom (Suet. Nero 41. Dio LXIII 27, 1). Die Anhänger Neros warfen den republikanischen Insurgenten vor, daß das stolze Programm der Erneuerung der Republik lediglich auf einen Wechsel der Person des Princeps hinauslaufe (Mommsen Der letzte Kampf 339), und nannten sie daher zum Hohne Galbianer (Tac. I 51). Nero ächtete seinen spanischen Statthalter, erließ den Befehl, Galbas Eigentum zu versteigern (Plut. 5), dessen Sklaven und Freigelassene zu verhaften und mit dem Tode zu bedrohen, falls sie es wagten, die Pläne ihres Herrn in Italien zu unterstützen (Sievers 148). Erst wollte er selbst das Kommando der Armee gegen Galba übernehmen, ernannte aber dann Rubrius Gallus (Dio LXIII 27, 1) – nicht Rufus Gallus (Joh. Antioch. [FHG ed. Müller] IV 575 § 1) – und einige andere (Dio LXIII 27, 1), unter ihnen vielleicht Petronius (Zonar. XI 13, jedenfalls Petronius Turpilianus [Plut. 15. Tac. I 6] mit ihm identisch), zu deren Führern. Er organisierte auch eine Flottenlegion und zog die Marinetruppen in großer Zahl nach Rom (Suet. Nero 44). Während die Feldherren gegen Galba zogen, blieben die Praetorianer in Rom (Schiller Nero 281f.). Die etwas antizipierte Meldung (Mommsen Der letzte Kampf 344, 2), der Kaiser sei geflohen und habe seine Soldaten im Stich gelassen (Plut. 2), mußte den Glauben an seinen Beruf als Herrscher erschüttern. Die etwas verworrenen Berichte über Neros letzte Stunden hat Holzapfel a. O. I 484ff. unter strenger Beobachtung ihrer chronologischen Aufeinanderfolge gesichtet. Galbas Anerkennung als Kaiser beschloß der Senat offenbar unter dem Druck des Nymphidius Sabinus am 8. Juni zugleich mit Neros Ächtung (Zonar. XI 13). Der erste Schritt war die Abberufung der Leibwache gegen Mitternacht (Dio LXIII 27, 3. Zonar. XI 13). Der Senat begab sich hierauf in die vor dem vimianischen Tor gelegene Kaserne der Praetorianer (Zonar. XI 13). Nach Plut. 2. 8 beschleunigte ein Donativ von 7500 Drachmen für jeden Mann der Garde und 1250 Drachmen für jeden Mann der außerhalb Roms stehenden Truppen, das der Praefectus praetorio Nymphidius Sabinus – Plut. 2 hält fälschlich seinen Kollegen Tigellinus für seinen Vorgänger – in Galbas Namen versprach, den Anschluß an Galba, nach Zonar. XI 13 der Einfluß des Senates, der an Ort und Stelle den Beschluß faßte, Nero als Staatsfeind zu erklären und Galba die Regierung zu übertragen. Nach Tagesanbruch erhielt das Volk, das sich während der Nacht in gespannter Erwartung im Freien versammelt und nach dem Beispiele der Garde Galba zum Kaiser ausgerufen hatte, von dem entscheidenden Beschluß des Senates Kenntnis (Plut. 7). Es gab nun durch verschiedene Veranstaltungen seiner Freude Ausdruck (Dio LXIII 29, 1. Zonar. XI 13). Die bis in den Tag hinein ausgedehnte Senatssitzung beschloß sogleich die dem neuen Kaiser zu übertragenden Spezialkompetenzen (Zonar. XI 13, während bei Dio LXIII 29, 1 die Erwähnung des Senates ausgefallen ist). Während dieser Vorgänge bereitete sich Nero zum Tode (Schiller Nero 286. Holzapfel I 486). [782]

f) Galbas Verhalten bei der Kunde von Neros Tod.

Rasch verbreitete sich die Kunde von Neros Tod. An einem Sommertage, kurz vor Abenddämmerung, als Galba bereits in Clunia der Ruhe pflegte, kam der Freigelassene Icelus (Stein o. Bd. IX S. 820[WS 7]) in sein Schlafzimmer und meldete ihm Neros Tod (Plut. 7) und seine Ausrufung zum Kaiser durch Garde, Volk und Senat (Plut. 7. Suet. 11. Dio LXIII 29, 1). Zwei Tage darauf kam Vinius nebst einigen anderen aus dem Lager und brachte genaue Nachrichten über die Beschlüsse des Senates (Plut. 7). Da legte nun Galba hocherfreut (Plut. 7) den Titel eines Legaten ab und nahm den eines Caesar an (Suet. 11). So wurde er Alleinherrscher, eine Würde, die ihm vielleicht schon Augustus (Suet. 4), sicher Tiberius vorausgesagt haben soll (Tac. ann. VI 20. Suet. 4. Dio LVII 19, 4. LXIV 1, 1) und die er von dem Tage der Anerkennung durch den Senat an datierte (Mommsen St.-R. II 842). Dieser Zeit gehören Münzen mit der Legende Hispaniae Clunia an (Cohen I 86. Schulz 27).

2. Regierung.

a) Name und Titel.

Das Pränomen ließ Galba manchmal, das Gentilicium wiederholt entgegen dem Herkommen (Mommsen St.-R. II 741) ausfallen. Da bei ihm die Bezeichnung imperator häufig zwischen den beiden Namenshälften Servius Galba und Caesar Augustus steht, so dürfte auch das nachgestellte imperator als Name gefaßt sein; übrigens wechselt Servius Galba imperator mit imperator Servius Galba (Mommsen St.-R. II 769, 5). Die Bezeichnung Caesar führte er zwischen Imperatorennamen und Kognomen (CIL Index. Cohen 7. 8 usw.) und setzte sie nicht an die Spitze der Kognominalreihe (Mommsen St.-R. II 771, 4). Auch den Augustustitel erhielt Galba wohl ausdrücklich vom Senat. Die Bezeichnung Σεβαστός findet sich schon im ersten ägyptischen Jahre Galbas vom 9. Juni bis 29. August 68 auf alexandrinischen Münzen (Mionnet IX 53). Der Ansicht Mommsens St.-R. II 779, 6, daß infolge der gewöhnlichen Ablehnung des ersten Anerbietens des Beinamens pater patriae Galba bei der Kürze seiner Regierung überhaupt nicht in seinen Besitz gelangt ist, widersprechen die Münzen (Cohen I 50. 114. 142). Auch das Oberpontificat (Dio LXIV 6, 3) muß ihm durch Senatsbeschluß zuerkannt worden sein. Consul war er zweimal, im J. 33 und im J. 69 mit Vinius (Tac. I 1. Fasti cos. chronogr. I 57). Die Reihenfolge der Titel im allgemeinen lautet: imperator Caesar Augustus pontifex maximus tribunicia potestate pater patriae.

b) Vorgänge bis zu Galbas Ankunft in Rom.

Seine erste Regierungshandlung war die Belohnung der Teile Galliens, die es mit Vindex gehalten hatten, durch Gewährung von Steuerermäßigung (vgl. Kupfermünzen mit der Beischrift quadragensima oder XXXX remissa Eckhel VI 296. Gnecchi Riv. ital. di num. 1914 p. 174. Mattingly 345 Nr. 205; 354 nr. 59) und Verleihung des Bürgerrechtes, das bisher nur dem Adel zugestanden hatte (Hertzberg a. O. 272), auch an die Gemeinden [783] (Plut. 18. 22. Tac. I 8. 51. 65), und Verhängung von Strafen über die Landschaften, die auf Verginius’ Seite gestanden waren (Plut. 22. Tac. I 8. 37. 53. 54). Dieses Vorgehen kränkte die germanischen Legionen, die, obgleich Sieger, wie Besiegte behandelt wurden (Tac. I 51; Dess. Kaiserzeit 305). Schwere Strafen verhängte er über die Procuratoren, deren Befehle zu seiner Tötung er hatte auffangen lassen (Tac. I 37. Suet. 12. Vict. Caes. 5), und ging mit strengen Maßregeln gegen die spanischen Städte vor, die mit dem Abfall von Nero gezögert hatten.

Im Juli trat er in Othos Begleitung den Zug nach Rom an (Paul 87). Als er nach Narbo kam, traf eine Gesandtschaft des Senates (Plut. 11), vielleicht schon früher der Consuln (Plut. 9), ein, die ihn nach der üblichen Begrüßung aufforderte, möglichst bald in Rom zu erscheinen (Plut. 11). Er zeigte sich sehr freundlich, bewies aber seine Sparsamkeit dadurch, daß er sich trotz allen Überflusses nur seines Besitzes bediente (Plut. 11). Galbas Lage war vortrefflich. Nur vier Männer bereiteten ihm Sorge: Verginius Rufus, Fonteius Capito, Clodius Macer und Nymphidius Sabinus.

Als Fabius Valens (Goldfinger o. Bd. VI S. 1869ff.), im J. 68 Legat der Legio I in Bonn (Tac. I 57), als erster seine Truppen für Galba vereidigte (Plut. 10. Tac. I 53), bewog auch Verginius auf die Kunde von den Beschlüssen in Rom mit schwerer Mühe seine Soldaten, gleichfalls Galba als Kaiser auszurufen (Plut. 10. 18), brachte sich aber durch sein Zögern um das Verdienst seines Anschlusses (Sievers 157), wenn auch immerhin diesem Beispiele die Legionen an der Donau und im Orient folgten (Mommsen Der letzte Kampf 342. Asbach 45). Als Verginius dem vorrückenden Galba entgegenzog, empfing er keine besonders auffallenden Beweise von Gnade oder Ungnade (Plut. 10). Galba hatte allerdings die Empfindung, daß manche nicht deshalb von Nero abgefallen seien, um ihn an seine Stelle zu setzen, und daß er nicht mit denen regieren könne, durch deren widerwillige Hilfe er zur Herrschaft gelangt sei (Mommsen Der letzte Kampf 346). Verginius, den Galba schätzte, Vinius aber aus Neid haßte (Plut. 10), wurde daher sofort von seinem Posten entfernt (Tac. I 8. 62. Dio LXIV 4, 1) und durch Hordeonius Flaccus (Gaheis o. Bd. VIII S. 2405ff.[WS 8]) ersetzt (Plut. 10. Tac. I 9). Dagegen ehrte Galba den Vindex, der gewissermaßen für ihn gefallen war, durch eine öffentliche Leichenfeier (Plut. 19). Fonteius Capito in Germanien (Kappelmacher o. Bd. VI S. 2846[WS 9]) wurde bald darauf wegen angeblicher Anzettlungen gegen Galba auf Anstiften der Legaten Fabius Valens und Cornelius Aquinus (Groag o. Bd. IV S. 1259) von dem Centurionen Crispinus (Tac. I 58) ermordet (Plut. 15. Tac. I 7. 58. Suet. 11. Dio LXIV 2, 3). Die Motive zu dieser Tat sind nicht klar. Nach Suet. 11 hielt ihn Galba für einen gefährlichen Gegner, Plut. 15 ist unklar, was Dio a. O. von der Hinrichtung des Capito berichtet, paßt auf diesen Vorgang nicht (Mommsen Der letzte Kampf 346, 2). Auch in der Provinz Africa trat bald Ruhe ein. Hier hatte sich bei der Erhebung Galbas gegen Nero [784] der Legat Clodius Macer (Groag o. Bd. IV S. 79ff.) für den Senat erklärt und blieb auch nach der allgemeinen Anerkennung Galbas, vielleicht von dem Gedanken der Gründung eines Nationalstaates beherrscht, seiner bisherigen Haltung treu (Plut. 6. 13. 15. Tac. I 7. 37. Suet. 11. Polem. Silv. 242. ebd. Mommsen. Cagnat 30); er bildete eine neue Legion (Tac. II 97) und suchte auf Anstiften der Calvia Crispillina (Groag o. Bd. III S. 1413[WS 10]), die ihn zu einem offensiven Vorgehen gegen Galba bestimmen wollte (Tac. I 73), durch Zurückhaltung der afrikanischen Kornschiffe die Hauptstadt auszuhungern (Plut. 13. Tac. I 73). Da er sich aber bei seinen Truppen unbeliebt gemacht hatte (Tac. I 11), gelang es dem Procurator Trebonius Garutianus (Tac. I 7) und dem Centurio Papirius (Tac. IV 49) noch vor Galbas Eintreffen in Rom (Groag Art. Clodius Macer o. Bd. IV S. 81. Cagnat 31), durch Beseitigung des Clodius (Plut. 6. 13. 15. Tac. I 7. 37. IV 49. Suet. 11) den unhaltbaren Zuständen in der Provinz Africa ein Ende zu bereiten. Die macrinische Legion und ihre Hilfstruppen wurden entlassen (Tac. II 97). Galba war so zur Anerkennung im ganzen Reiche gelangt und durfte in den Legenden seiner Münzen auf Concordia provinciarum hinweisen (Cohen I 31. 32).

Mittlerweile entstand in Rom eine Gefahr, die ihn beinahe die Herrschaft gekostet hätte. C. Nymphidius Sabinus gewann die Prätorianer, die er bereits früher durch ein Donativ Galba verpflichtet hatte, durch ein höheres für sich (Plut. 8. Tac. I 5) und zwang, um seinen Plan leichter zu erreichen, seinen Amtsgenossen Tigellinus zur Abdankung (Plut. 8). Er hatte dabei nichts anderes im Auge, als Galbas Nachfolger zu werden (Tac. I 5), den er wegen seines Alters und seiner Schwäche nicht fürchten zu müssen glaubte (Plut. 8. Tac. I 5). Obwohl er alles in Galbas Namen machte, wuchs doch seine eigene Macht, und auch der Senat vermehrte sein Ansehen, der sich durch Bestätigung aller seiner Verfügungen um Galba verdient zu machen glaubte (Suet. 11). Nicht ungern ließ er sich Sohn des Gaius nennen, damit die angestrebte Nachfolge auch den Schein einer gewissen Legitimität erhalte (Suet. 11). Um die Gesinnung, Ansicht und Maßregeln des neuen Herrschers auskundschaften zu lassen, schickte er den Gellianus (Stein o. Bd. VII S. 990) zu ihm. Als er durch ihn bei der Rückkehr erfuhr, daß Galbas Günstlinge in hervorragende Stellungen vorgerückt seien, Laco zum Praefectus praetorio ernannt worden sei, Vinius vollständig das Heft in der Hand habe (Plut. 13), beschloß er, durch Mithridates von Pontus veranlaßt (Plut. 15), sich früher als Galba der Herrschaft in Rom zu bemächtigen. Sein Vorschlag, eine Gesandtschaft der Praetorianer an den Kaiser zu schicken mit der Bitte, sich von seinen Ratgebern zu trennen, fand keinen Beifall. Deshalb schrieb er an Galba Schreckbriefe: die Zustände seien schlecht, Clodius halte in Africa den Proviant zurück, man merke Unruhen unter den Legionen in Germanien, Syrien und Judäa (Plut. 13) – nach einer Andeutung des Tac. I 37 scheint es, als ob um diese Zeit in Spanien und Gallien Unruhen ausgebrochen, [785] aber rasch unterdrückt worden seien (Peter a. O. III 364) –. Aber Galba schenkte ihm keinen Glauben (Plut. 13). Der Tribun Antonius Honoratus bewog die Soldaten, Galba treu zu bleiben (Plut. 13). Auf das von den Praetorianern erhobene Geschrei hin erschien Nymphidius (Plut. 14), wurde aber trotz eines Stimmungswechsels seinerseits mitten in seinem Beginnen (Tac. I 5) von den Soldaten getötet (Plut. 14. Tac. I 5. 37. Suet. 11. Dio LXIV 2, 3). Galba ließ seine Mitverschworenen, unter ihnen den designierten Consul (Tac. I 6) Cingonius Varro (Plut. 13. Tac. I 6. Groag o. Bd. III S. 2560[WS 11]), der dem Nymphidius eine Rede an die Soldaten aufgesetzt (Plut. 13), und Mithridates von Pontus, der sich über den Kaiser lustig gemacht hatte (Plut. 15), töten (Plut. 13. 15. Tac. I 6. 37. Suet. 11). Aber die Erregung (Plut. 15), die ihre Verurteilung ohne gerichtliche Untersuchung verursacht hatte (Tac. I 6), steigerte die fast gleichzeitige Hinrichtung des Consularen und Feldherrn Neros, Petronius Turpilianus, dem nichts anderes als Treue gegen Nero vorgeworfen werden konnte (Plut. 15. 17. Tac. I 6. 37), in um so höherem Grade, als man in allen Edikten von Milde sprach (Plut. 15). Diesen Unwillen, den der Ruf von Galbas Grausamkeit und Habsucht nur noch steigerte (Suet. 12), vermehrte die Bestrafung der Flottensoldaten (Tac. I 31). Beim weiteren Vormarsch (Dio LXIV 3, 1) stieß er, 25 Stadien von Rom entfernt (Plut. 15), auf eine Abteilung Flottensoldaten – Dio a. O. nennt sie fälschlich δορυφόροι –; sie verlangten Bestätigung der Organisation ihrer Legion (Plut. 15. Dio LXIV 3, 1), wie sie unter Nero zustande gekommen war (Suet. 12), Fahne und Standquartier (Plut. 15). Nachdem Galba seine ursprüngliche Entschließung, die Entscheidung zu verschieben, offenbar aufgehoben hatte (Plut. 15), versetzte er sie wieder in ihren früheren Stand zurück (Suet. 12). Während sie sich nach Suet. 12 zur Wehr setzen, nach Plut. 15 wenigstens vereinzeltes Zücken der Schwerter ihr Auseinandersprengen durch Reiter (Plut. 15. Suet. 12) veranlaßt, werden sie nach Tac. I 6 wehrlos niedergehauen. Plut. 15 spricht von Tausenden von Leichen, nach Tac. I 6. 37 – Tac. I 31 ohne Zahl – sind viele Tausende gefallen. Dio LXIV 3, 2 gibt die Zahl der Toten auf 7000 an und läßt den Rest dezimieren. Suet. 12 spricht nur von einem Dezimieren. Tac. I 87 läßt die Überlebenden gefangen nehmen und einsperren (Mommsen Tacitus 238).

Alle diese Dinge, ebenso der ehrenvolle Empfang in den Städten (Suet. 18) und die Menge Soldaten, die Galba mitführte (Tac. I 6), verlangsamten seinen Zug (Tac. I 6), so daß er nach Hertzberg 273 Ende September oder Anfang Oktober, nach Sievers 159 kaum vor Mitte Oktober nach Rom kam.

c) Galbas Verwaltungsmaßnahmen.

α) Leitmotive. Münzen, noch in Spanien geprägt, mit der Legende Divus Augustus Hispania (Cohen I 109) zeigen Galbas Absicht, die innere Regierung an Augustus anzuknüpfen. Nie hatte er daran gedacht, die Republik zu begründen, sondern er wollte die Monarchie von den Gebrechen heilen (Schmidt 528). Die [786] Aristokratie indes wiegte sich in der Hoffnung, nach Neros Entfernung ein Senatsregiment hergestellt zu sehen, und schwelgte in den gewöhnlichen Reaktionsgelüsten (Tac. I 4. II 10. Zonar. XI 14). Galba ließ sich vorläufig von der Rücksichtnahme auf den Adel leiten (Asbach 47); denn er hatte in den ersten Wochen seines Regiments noch keinen so bedeutenden Einfluß, um die Senatsherrschaft ohne weiteres beseitigen zu können. Darauf beziehen sich Münzen teils mit, teils ohne sein Bildnis, welche die Legende Libertas P. R. (Cohen 107. 132–135. 163. 394. 430), Libertas restituta (Cohen 358. 376. 380. 395) – davon gibt auch eine Inschrift (CIL VI 471) Zeugnis (Boissier L’opposition sous les Césars 68) – Libertas renascens (Cohen 406), Roma renascens (Cohen 396), Mars adsertor (Cohen 138. 405. 413) und Hercules adsertor (Cohen 365) tragen. Sie sind nach Asbach a. O. 46 im Sinne des Tacitus Ausdruck des in rechtmäßiger Gemeinschaft mit dem Senat geführten Prinzipats (vgl. auch Schulz 59f.). Später aber zeigte sich Galba als Alleinherrscher.

β) Stände. So hieß es, daß er die den Mitgliedern des Senats und Ritterstandes zu übertragenden Ämter auf eine zweijährige Dauer beschränken und sie nur Individuen verleihen würde, die sie entweder ungern übernähmen oder ganz ausschlügen (Suet. 15. Mommsen St.-R. II 932, 1). Da die Consulkreierungen Neros auch nach seinem Tode als zurecht bestehend anerkannt wurden (Mommsen St.-R. II 1130, 1), bürgerte sich seit Galba die vielleicht schon von seinem Vorgänger getroffene Teilung des Verwaltungsjahres in einen vier- und 4 zweimonatliche Abschnitte ein (Mommsen St.-R. II 85, 3), wodurch natürlich auch die beträchtlichen Kosten der Amtsführung wesentlich herabgemindert wurden (Mommsen St.-R. II 85, 4). Das römische Bürgerrecht verlieh Galba selten (Suet. 14), so an Sulpicius Florus aus den britischen Cohorten (Tac. I 43). Der Freigelassene Icelus war mit Verleihung des goldenen Ringschmuckes (Tac. I 13) zur Ingenuität gelangt (Mommsen St.-R. I 489. II 837, 1. 893. Friedländer Sittengeschichte I⁹ 42) und erhielt überdies den ritterlichen Beinamen Martianus (Tac. I 13).

γ) Gerichtswesen. Neben dem Senat als oberstem Gerichtshof war unter Leitung der Praetoren für Kriminal- wie Ziviljustiz der eigentliche Richterstand tätig. Dessen Bitte um Hinzufügung einer sechsten Decurie beschied er nicht nur abschlägig, sondern entzog ihm auch durch ein Edikt die von Kaiser Claudius in Gnade gewährte Begünstigung, zur Winterzeit und zu Anfang des Jahres zur Abhaltung von Gerichtssitzungen nicht zitiert zu werden (Suet. 15. Mommsen St.-R. II 1124, 3). Der Senat beschloß, die Anzeigen der Delatoren aus neronischer Zeit zu überprüfen und die der Verleumdung schuldig Befundenen vor Gericht zu ziehen (Tac. II 10. Zonar. XI 14). Den gleichen Zweck verfolgte das Edikt des Statthalters Tib. Iulius Alexander vom 6. Juli 68 aus Alexandria (A. Stein o. Bd. X 153–157), das der Unterpräfekt der thebaischen Oase, Iulius Demetrius, am 28. September 68 veröffentlichte (Lefebvre [787] Ann. du serv. des ant. de l’Eg. XIII 1913, 6). Die Wirkung dieses Senatsbeschlusses war nach der Macht des Anklägers verschieden (Tac. II 10). So strengte Helvidius Priscus, durch seines Schwiegervaters Thrasea Sturz ins Exil verstoßen, unter Galba zurückgekehrt, gegen den Angeber Eprius Marcellus eine Klage an. Da aber der Fall des Marcellus viele mitzureißen drohte, war Galba gegen den Prozeß, so daß schließlich Priscus auf Verfechtung seines guten Rechtes verzichten mußte (Tac. IV 6. Schol. Iuven. V 36; vgl. Gaheis o. Bd. VIII S. 218). Wie Marcellus, so entging auch Aquilius Regulus und Vibius Crispus der Gefahr (Schmidt 533). Alle wegen Majestätsbeleidigung Verbannten wurden amnestiert (Zonar. XI 14). Allein die beklagenswerte und darbende Schar der Adeligen, die nur mit ihrem Leben und mit ihren Kindern Galba dem Vaterlande zurückgegeben hatte (Plut. Oth. 1. Tac. II 92), hoffte vergebens, in den Besitz ihrer konfiszierten Güter zu gelangen, fand aber in ihrer schwierigen Lage keineswegs Unterstützung an dem Herrscher (Tac. II 92); die Sklaven aber, die bei der allgemeinen Zerrüttung der Familienverbände durch Wort und Tat wider ihre Herren aufgetreten waren, wurden strenger Bestrafung überantwortet (Zonar. XI 14). Immerhin konnte es gefährlich werden, wenn viele der unter der früheren Regierung Verbannten erst zurückgekehrt waren (Plut. Oth. 1). So kehrte L. Cassius Asclepiodotus (Stein o. Bd. III S. 1682), der für die dem Barea Soranus (Henze o. Bd. III S. 12f.) geleistete Hilfe seiner Güter beraubt und verbannt worden war (Tac. ann. XVI 33), zurück (Dio LXII 26, 2). Auch wegen Unterschleifs Verbannte kamen heim (Tac. II 77. IV 44). Ja M. Antonius Primus (v. Rohden o. Bd. I S. 2635), im J. 61 wegen Testamentsfälschung verurteilt (Tac. ann. XIV 40), erlangte den senatorischen Rang wieder und überdies das Kommando über die von Galba ausgehobene 7. Legion (Tac. II 86. Dio LXV 9, 3). Civilis, in Ketten zu Nero geschickt, wurde von Galba freigegeben (Tac. IV 13). Allgemeinen Beifall fand die Bestrafung der verbrecherischen Parteigenossen Neros, eines Helios (Plut. 17. Dio LXIV 3, 4), Narcissus (Plut. 17. Dio LXIV 3, 4), Patrobius (Plut. 17. Tac. I 49. Dio LXIV 3, 4), Polycletus (Plut. 17. Tac. I 37. II 95. Dio LXIII 26), Petinus (Plut. 17), den Sievers 162, 14 mit dem bei Tac. I 37. II 95 genannten Vatinius identifizieren will, der Zauberin Lucusta (Dio LXIII 3, 4) und anderer. Unter Nero mächtig, wurden sie nun gefesselt in der Stadt herumgeführt und hingerichtet (Dio LXIV 3, 4). Dagegen ließ er, bewogen von seiner bestochenen Umgebung (Plut. 17. 29), von Neros Helfershelfern den Halotus (Stein o. Bd. VII S. 2283f.) und Tigellinus frei ausgehen, nur deshalb, weil das Volk ihre Hinrichtung verlangte (Dio LXIV 3, 3); ersterer erhielt sogar eine Procuratorenstelle. Das Volk schalt er in einem Edikt wegen der verlangten strengen Bestrafung des Tigellinus (Suet. 15) und erklärte, Tigellinus sei schwer krank und man solle nicht zu grausamen Maßnahmen drängen und aus der Regierung einen Despotismus machen (Plut. 17). Um so mehr verübelt wurde daher Galba die Verhängung [788] der Todesstrafe über mehrere Senatoren und Ritter auf geringen Verdacht hin (Suet. 14), die ebenso Kabinettsjustizakte waren wie die Hinrichtung der Genossen des Nymphidius (Plut. 15), Capitos, Clodius Macer, Betuus Chilo, Obultronius, L. Cornelius Marcellus (Tac. I 37).

δ) Finanzwesen. Der Abstellung von Mißbräuchen der fiskalischen Beamten wurde vor allem durch das erwähnte Edikt des Iulius Alexander, das allerdings nur auf Ägypten sich bezieht, Rechnung getragen. A. Caecina Alienus (Groag o. Bd. III S. 1238), überführt, öffentliche Gelder entwendet zu haben, wurde von Galba belangt (Tac. I 53). Solche Maßnahmen waren aber um so dringlicher, da Galba Steuern ermäßigte oder ganz abschaffte (Suet. Vesp. 16). An die Aufhebung der Quadragensima, einer sonst nicht näher bekannten indirekten Steuer, erinnert eine Denkmünze (Cohen I 98. 138. 139. 165–167. 178. 179. 198. 199. 200. 216. 348; vgl. Hirschfeld Verwaltungsbeamte 82). Konfiskationen, wie die der Einkünfte von Lugdunum (Tac. I 65), konnten die Kassen nicht füllen und kamen unter Galba selten vor (Schmidt 536). Den Griechen wurde ohne weiteres entrissen, was Neros Freigebigkeit ihnen gespendet hatte, so der Pythia (Dio LXIII 14, 2) und den Hellanodiken (Dio LXIII 14, 1). Die von Nero gemachten Schenkungen in der Höhe von 22 000 Millionen Sesterzen (Tac. I 20) ließ er bis auf ein Zehntel, das die Empfänger behalten durften, durch eine Kommission von fünfzig (Plut. 16) – Tac. I 20 dreißig – Rittern zurückfordern (Plut. 16. Tac. I 20). Wenn die Gegenstände von den Inhabern bereits verkauft sein sollten, hatten sie sie den Käufern, wenn erstere nicht zahlen konnten, wegzunehmen (Plut. 16). Dieses Verfahren, das Tac. I 20 um den 10. oder 11. Januar einleiten läßt, dürfte nach Tillemonts I 1043 richtiger Ansicht schon früher von Galba angeordnet worden sein, da sonst die Folgen in den wenigen Tagen bis zu Galbas Tod kaum so hervorgetreten sein dürften, wie sie Tac. I 20 schildert. Diese Maßnahme hatte keine Grenze und erregte Unzufriedenheit (Plut. 16), brachte aber kein Geld ein (Schiller 368). Ähnlichen Zweck verfolgte die Bestellung des Iulius Agricola ad dona templorum recognoscenda (Tac. Agr. 6). Nach Gaheis (Art. Iulius Agricola o. Bd. X S. 125–143) 127 wird dies wohl eine außerordentliche Mission gewesen sein, nicht die cura aedium sacrarum et operum locorumque publicorum, wie Urlichs De vita et moribus Agricolae 15f. glaubt. Agricola rechtfertigte auch das in ihn gesetzte Vertrauen und brachte mit besonderer Sorgfalt die Tempelschätze, welche in Privatbesitz übergegangen waren, zustande; die freilich, welche Nero hatte rauben und einschmelzen lassen (Tac. ann. XV 45. Suet. Nero 32), konnte er nicht mehr zur Stelle schaffen.

In die erste Zeit von Galbas Regierung (Schiller 367) dürfte auch der Ersatz der Praefecti aerarii Saturni, die seit dem J. 56 an der Spitze der Staatskasse standen (Mommsen St.-R. II 559), durch Praetoren fallen (Mommsen St.-R. II 560), da Tac. IV 9 tum (69) a praetoribus tractabatur aerarium wohl in diesem Sinn verstanden werden muß. [789]

ε) Heerwesen. Auch alle Verfügungen auf dem Gebiete des Heerwesens bekunden Galbas Strenge. Als bedeutendste Äußerung der Energie erschien die Auflösung ganzer Truppenteile. Dieses Schicksal widerfuhr der macrinischen Legion in Africa (Tac. II 97). Ebenso löste er die aus Germanen bestehende Leibcohorte der früheren Kaiser auf (Suet. 12) und entließ sie ohne irgend eine Belohnung in ihre Heimat unter dem Vorwand, daß sie weniger Neigung für ihn als für Cn. Dolabella (Groag o. Bd. IV S. 1298) bewies, neben dessen Gärten sie ihr Standlager hatte (Suet. 12). Aufrechterhaltung strenger Disziplin kennzeichnete Galba schon als Legaten. Als Kaiser entließ er die kecksten unter den Offizieren, so die Praetorianertribunen Antonius Taurus und Aurelius Naso, den Tribunen der Stadtcohorten Aemilius Pacensis, den Tribunen der Nachtwache Iulius Fronto (Tac. I 20), den Centurio Claudius Faventius (Tac. III 57). Doch dies war kein wirksames Sicherheitsmittel, sondern nur Veranlassung zu Besorgnis, als würden per artem et formidine nur einzelne verstoßen, während doch alle verdächtig waren (Tac. I 20). Aber auch die Soldaten in allen Provinzen erbitterte Galba (Plut. 18). Ihre Befehlshaber hatten ihnen für die Galba geleistete Huldigung ein größeres Gnadengeschenk als üblich versprochen (Suet. 16). So hofften denn die Soldaten, mindestens ebensoviel wie unter Nero zu bekommen (Plut. 18). Galba aber gab ihnen nichts mit dem Hinweis, er sei gewohnt, Soldaten auszuheben, nicht zu kaufen (Plut. 12. Tac. I 5. Suet. 16. Dio LXIV 3, 3). Die Praetorianer beleidigte er vor allem auch dadurch, daß er viele von ihnen als Anhänger des Nymphidius verabschiedete (Suet. 16. Dio LXIV 3, 2) oder geringschätzig behandelte (Suet. 16. Dio LXIV 3, 3).

ζ) Galbas sonstige Maßnahmen. Aus Pietät ließ Galba die Gebeine der getöteten Mitglieder der kaiserlichen Familie ins Mausoleum des Augustus bringen und ihre Bildsäulen wieder aufrichten (Zonar. XI 14) und ehrte auch das Andenken an seine Gönnerin, Livia, durch eine Münze (Cohen 43. Mommsen St.-R. II 843). Auch für die Hebung der Bildung sorgte er. In Quintilian (Schwabe o. Bd. VI S. 1848f.) berief er im J. 68 einen tüchtigen Lehrer der Redekunst nach Rom (Hieron. 2084).

η) Bautätigkeit. Galba stellte die seinen Namen tragenden Horrea Sulpicii oder Galbae, deren ältester Teil auf einem Grundstück der Sulpicii Galbae vielleicht schon im 2. Jhdt. v. Chr. angelegt wurde, wieder her oder erweiterte sie (Jordan-Huelsen Topogr. I 3, 176. Fiechter o. Bd. VIII S. 2461), weshalb ihn spätere Quellen fälschlich als ihren Gründer bezeichnen (z. B. Chronogr. a. 354 ed. Mommsen 146); sie dienten als Lagerhaus für Öl, Wein und Getreide, aber auch für importierte Bausteine (Jordan-Hülsen I 3, 176f. Fiechter 2461).

d) Zustände in den Provinzen.

In einigen Provinzen ließ Galba die von Nero eingesetzten Statthalter, so in Dalmatien, Pannonien und Moesien (Tac. II 85. 86). Doch erscheint L. Tampius Flavianus als Consularlegat von Pannonien (Tac. II 86. V 26. Liebenam Verwaltungsb. 328, 7. Ritterling Die Statthalter [790] der germ. Provinzen [AEM XX 1–40] 10) und Pompeius Silvanus als solcher von Dalmatien (Tac. II 86) mehr nach Galbas Geschmack und Wahl (Sievers 166). Die Provinz Africa erfreute sich nach der Ermordung des Clodius Macer der Ruhe (Tac. I 11). An der Spitze Ägyptens stand Ti. Iulius Alexander (Tac. I 11). Ohne die Bestätigung durch Galba abzuwarten, auf die bloße Meldung der Anerkennung Galbas durch Senat und Praetorianer (so Dessau Kaiserzeit 298 gegen Wilcken Zeitschrift der Sav.-Stift. rom. Abt. XLII 146), hatte er die Truppen auf Galba vereidigt, jedenfalls noch vor dem 6. Juli 68; denn an diesem Tage pries er beim Erlaß einer Reihe verständiger Vorschriften zur Milderung einiger Härten der Verwaltung den Glanz, der dem ganzen Menschengeschlecht durch den neuen Herrscher L. Livius Sulpicius Galba bestimmt sei (Dittenberger Syll. or. nr. 669, 137. Dessau Kaiserzeit 298). In Mauretania Caesariensis, mit dem der Kaiser die Provinz Tingitana verbunden hatte, kommandierte Lucceius Albinus (Tac. II 58) und verfügte über 19 Cohorten, 5 Kavallerieabteilungen und eine große Anzahl Hilfstruppen (Tac. II 58. Cagnat 31). Die Verhältnisse im Orient standen gut (Tac. I 2. 10). Syrien mit seinen vier Legionen unter Licinius Mucianus (Tac. I 10) war Galba treu ergeben (Tac. II 6). Den Krieg gegen die Juden führte mit drei Legionen Flavius Vespasianus (Tac. I 10. Weynand o. Bd. VI S. 2632ff.). Als die Nachricht von der Erhebung Galbas in Iudäa eintraf, ließ ihm Vespasian, ihm weder zu- noch abgeneigt (Tac. I 10), das Heer huldigen (Tac. II 6. 76). Um zur weiteren Kriegführung Galbas Aufträge zu bekommen, schickte er Herodes Agrippa und seinen Sohn Titus (Joseph. bell. Iud. IV 9, 2. Tac. II 1. Suet. Tit. 5. Weynand o. Bd. VI S. 2633) nach Rom, diesen ausdrücklich ad venerationem cultumque eius (Tac. I 10. II 1), um ihn für Ehrenämter und zur Adoption zu empfehlen (Tac. II 1). In der ersten Hälfte des Januar 69 erfolgte die Abreise (Hoffmann De imperatoris Titi temporibus 19). In Achaia (Joseph. a. O. IV 9, 2) oder in Korinth (Tac. II 1) bekam er die Kunde von Galbas Ermordung (Tac. II 1) und kehrte um (Weynand a. O.). Die Verwaltung der Provinzen Galatien und Pamphylien hatte Galba dem Nonius Calpurnius Asprenas übertragen (Tac. II 9). Im Aufstand befanden sich Sarmaten und Sueben (Tac. I 2), in Aufruhr auch Illyrien (Tac. I 2), aber bald bezwungen (Tac. I 9). Von Raetien, Noricum und Thrakien sagt Tac. I 11 ita in favorem aut odium contactu valentiorum agebantur.

Von den Legionen Niedergermaniens warfen am 1. Januar 69 die Soldaten der 1. und 5. Legion mit Steinen nach Galbas Bildnis, die der 15. und 16. verstiegen sich indes nur zu Drohungen, schließlich aber ließen sie sich, wenn auch widerwillig, zu dem üblichen Eid für Galba bestimmen (Tac. I 55). Im obergermanischen Heere kam es an diesem Tage zu einer Revolte, über deren Verlauf die Quellen in manchen Punkten verschiedene Angaben machen. So läßt Plut. 22 die Revolte in der durch Hordeonius Flaccus zur Vornahme der Vereidigung einberufenen Versammlung aussbrechen, Tac. I 56 beschränkt [791] sich auf die Feststellung der Gegenwart des Legaten beim Beginn der Bewegung. Plut. 22 gibt als Täter die Soldaten des Flaccus, also die ganze obere Armee, an, Tac. I 55 nennt mit mehr Genauigkeit im oberen Heere die 4. und 18. Legion, die sich im selben Lager befanden, ohne den Ort, Mainz (Bergk a. O. 78f.), zu erwähnen, Plut. sagt, sie hätten sich eine Tagereise vom Hauptlager des Vitellius, d. h. nach Tac. I 57, Köln, befunden. Der Verlauf der Bewegung im obergermanischen Heere dürfte etwa folgender gewesen sein (Fabia La lettre 56): die Soldaten der 4. und 18. Legion zertrümmerten zu Mainz am 1. Januar 69 Galbas Bildnisse (Plut. 22. Tac. I 55), erstere entschlossen, letztere noch mehr zögernd (Tac. I 55). Um ihre Ehrerbietung vor dem Reiche zu beweisen (Tac. I 55), weigerten sie sich, einem anderen als dem Senat den Eid zu leisten (Plut. 22. Tac. I 55. Suet. 16), wobei keiner der Legaten oder Tribunen etwas für Galba tat, manche sich noch ganz besonders als Meuterer zeigten (Tac. I 55). Ja als vier Centurionen der 18. Legion, Nonius Receptus, Donatius Valens, Romilius Marcellus, Calpurnius Repentinus, Galbas Bildnisse in Schutz nahmen, wurden sie von den Soldaten gefesselt (Tac. I 56).

In Spanien schaltete der von Galba eingesetzte Cluvius Rufus (Tac. I 8. II 65. IV 43), dem vielleicht auch provisorisch Baetica und Lusitanien unterstand (Tac. II 58. 65). Mehrere Städte daselbst, die mit dem Anschluß an Galba gezögert hatten, wurden durch hohe Auflagen und Niederreißung ihrer Mauern bestraft (Suet. 12) und warteten auf eine Gelegenheit zum Abfall. Statthalter von Gallia Lugdunensis war der von Galba eingesetzte Iunius Blaesus (Tac. I 59. Riba o. Bd. X S. 966). Die den germanischen Heeren zunächst gelegenen Gaue, nicht mit derselben Auszeichnung wie die anderen behandelt, maßen die Vorteile dieser mit den eigenen Beinträchtigungen (Tac. I 8). In die narbonensische Provinz hatte er während seines Aufenthaltes in Narbo die beiden Alpenvölker der Avontiker und Bodiontiker aufgenommen (Plin. n. h. III 9). Die Colonia Sequanorum (CIL V 6887) stammt nach Kornemann Art. Colonia o. Bd. IV S. 544 wahrscheinlich aus seiner Zeit. Im britannischen Heere zeigte sich nicht die geringste Unzufriedenheit (Tac. I 9). Ganz anders war die Stimmung bei den germanischen Truppen.

e) Vorgänge bei den rheinischen Truppen

(vgl. im allgemeinen Ritterling o. Bd. XII S. 1265f.). Das Heer des unteren Germanien bestand aus vier Legionen, der 1., 5., 15. und 16. (Tac. I 55). Nachdem es längere Zeit ohne Consular gewesen war (Tac. I 9), hatte Galba Anfang Dezember 68 (Tac. I 52) auf Antrag des Vinius wider aller Erwarten Vitellius das Kommando übergeben (Tac. I 9. Suet. Vit. 7), gleich als ob dieser Mann, nur an seinen Lebensunterhalt denkend, nicht zu fürchten wäre (Suet. Vit. 7). Das obere Heer, das durch drei Legionen, die 4. makedonische, 21. Rapax und die 22. Primigenia (Weichert a. O. I 148) gebildet war (Tac. I 55. 56. 61. Pfitzner Gesch. d. röm. Kaiserlegionen 117. Ritterling o. Bd. XII [792] S. 1553. 1785. 1801. Dessau Kaiserzeit 315), kommandierte der ebensowenig geeignete Hordeonius Flaccus (Tac. I 9. Dio LXIV 4). Diese Armee, welche sich um den Lohn für ihre gegen Vindex geleisteten Dienste betrogen sah (Plut. 18. Suet. 16), war wegen der Abberufung des Verginius Rufus und Verweigerung des Donativs auf Galba schlecht zu sprechen (Tac. I 9. Dio LXIV 4). Unter diesen Umständen betrieb Fabius Valens, einer der Legionslegaten in Niedergermanien, gegen Galba aufgebracht, als habe er die von ihm entdeckte Unschlüssigkeit des Verginius und die Unterdrückung der Anschläge Capitos mit Undank belohnt, die Erhebung des Vitellius und wies darauf hin, daß Hordeonius Flaccus kein Hindernis entgegenstellen, Britannien beitreten und die Hilfstruppen der Germanen folgen würden. Er fand einen Gesinnungsgenossen in Caecina, Legionslegaten von Obergermanien, der zwar von Galba seine Kommandostelle erhalten hatte, dann aber wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zur Verantwortung gezogen worden war; getragen von der Gunst der Soldaten, gedachte er, im Heere sich zeigende Keime des Abfalls zu seinem Vorteil zu benützen (Tac. I 53). Die Treverer, die Lingonen und was für Völkerschaften sonst noch Galba durch harte Verordnungen und Gebietsschmälerung aufgebracht hatte, traten in vertrauten Verkehr mit den Legionen (Tac. I 53).

In der Nacht vom 1. auf den 2. Januar 69 (Holzapfel II 297. 301f.), nicht aber (wie Unger S.-Ber. Akad. Münch. 1893, 464 vermutet, im Anschluß an den Ausdruck Suet. 8) ‚am Abend‘ des 1. Januar (Holzapfel 297) – wäre nicht Suet. 8 vesperi auf den Abend des 2. zu deuten? – brachte der Adlerträger der 4. Legion von Mainz (Bergk 78) nach Köln – zwar ist der Ort nicht ausdrücklich genannt, Straßburg aber ist wegen der zu weiten Entfernung ganz ausgeschlossen (Bergk 79) – dem eben speisenden Vitellius (Plut. 22. Tac. I 56) die Nachricht, die 4. und 18. Legion habe sich am 1. Januar von Galba losgesagt und nach Niederwerfung seiner Bildnisse dem römischen Senat und Volk den Eid geleistet (Tac. I 56. Suet. 16). Die erste Legion rückte unter dem Legaten Fabius Valens mit ihren Reitern und Hilfsvölkern von Bonn nach Köln und begrüßte, nicht am 2. Januar (Plut. 22. Tac. I 57), sondern erst am 3. (Holzapfel 297, der den Ausdruck Suet. ‚für einen politischen Akt ungeeignet‘[WS 12] nicht auf den 1., sondern bei der ungünstigen Bedeutung der dies postriduani auf den 2. bezieht) Vitellius als Imperator (Plut. 22. Tac. I 57. III 62). Da schickte er an die Legionen und Legaten Gesandte mit der Meldung, das obergermanische Heer sei von Galba abgefallen und man müsse nun einen neuen Imperator wählen (Tac. I 56). Es folgten, bloß durch Galbas Verhaßtheit veranlaßt (Tac. II 76), die in der Provinz befindlichen Legionen und noch am 3. Januar trat das obergermanische Heer zu Vitellius über (Tac. I 57) – Vindonissa als Winterlager der 21. Legion anzunehmen (Mommsen Plinius 119), geht nach Bergk 82 schon aus chronologischen Momenten durchaus nicht an, während Fabia La lettre die Entfernung Vindonissas [793] wohl für weit hält, aber es nicht als falsch betrachtet, Ritterling o. Bd. XII S. 1783[WS 13] hält daran fest –. Ebenso taten die Kölner, Treverer und Lingonen (Tac. I 57). Auf Seite des Vitellius stand auch der Legat der Provinz Belgien, Valerius Asiaticus, und der Statthalter des lugdunensischen Gallien, Iunius Blaesus, mit der italischen Legion und der taurischen Reiterschar, die in Lugdunum bequartiert war (Tac. I 59). Auch die rätischen Truppen säumten nicht, sich sogleich anzuschließen (Tac. I 59), und kämpften siegreich gegen die an Galba festhaltenden Helvetier (Tac. I 59. 67f. III 5). Nicht einmal der Statthalter von Britannien, Trebellius Maximus, der mit seinen Soldaten zerfallen war (Tac. I 60), zögerte mit dem Anschluß an Vitellius (Tac. I 59. 60). Nach dem Beitritt des britannischen Heeres erteilte Vitellius, der sich zum Zuge nach Italien anschickte, dem Fabius Valens den Befehl, mit etwa 40 000 Mann Gallien zu gewinnen oder im Falle der Weigerung der Huldigung zu verheeren und über die Kottischen Alpen in Italien einzudringen, Caecina, mit ca. 30 000 Mann, deren Kern die 21. Legion bildete, auf dem näheren Wege über die Pöninischen Höhen herabzuziehen (Tac. I 61. Suet. Vit. 9). Zugeordnet wurden beiden germanische Hilfsvölker, aus denen Vitellius auch seine Truppen ergänzte (Tac. I 61). Gallien hatte durch die Zügellosigkeit der Soldaten viel zu leiden (Tac. I 64–66). Das Blutbad zu Divodurum im Mediomatrikerland bewirkte den sofortigen Anschluß von ganz Gallien (Tac. I 63), das das Äußerste durch Kontributionen, die größtenteils in Valens’ Tasche floßen, abzuwenden suchte (Plut. Oth. 6. Tac. I 66). Im Gau der Leuker erhielt Fabius Valens Kunde von Galbas Ermordung (Tac. I 64), Caecina züchtigte auf dem Marsche die Helvetier und rückte über den Großen St. Bernhard in die Poebene ein (Plut. Oth. 5. Tac. I 67. 68. 70. II 20).

f) Pisos Adoption und ihre Folgen.

Bereits gegen Ende des J. 68 wurde Galba durch häufige Briefe seiner Procuratoren benachrichtigt, daß in den zwei deutschen Armeen eine gefährliche Bewegung herrsche. Hatte doch Hordeonius Flaccus gerade damals Gesandte der Lingonen wegen ihrer Hetzreden heimlich zur Nachtzeit aus dem Lager von Mainz, wo er sein Hauptquartier hatte (Mommsen R. G. V 117), entfernen lassen und durch diese Maßregel den Unmut seiner Soldaten noch mehr entfacht (Tac. I 54). Einige Tage nach dem 1. Januar empfing Galba vom Procurator Belgiens, Pompeius Propinquus, Kunde von den Vorgängen im Heere des oberen Germanien (Tac. I 12). Da meinte er in dem Glauben, nicht sein hohes Alter, sondern seine Kinderlosigkeit sei der Grund der Geringschätzung (Plut. 19. Suet. 17), die Adoption, deretwegen er schon längst mit sich und seinen nächsten Freunden zu Rate gegangen war (Tac. I 12) und über die auch seine Soldaten allenthalben in der Stadt sprachen (Tac. I 12), nicht länger hinausschieben zu dürfen (Plut. 21. Tac. I 12. Suet. 17). Da er aber das Wohl des Staates seinem eigenen vorzog (Plut. 21. Tac. I 15), glaubte er, den Würdigsten, nicht den ihm Angenehmsten adoptieren zu sollen (Plut. 21. [794] Tac. I 15). Die Berichte über die Adoption weichen scheinbar voneinander stark ab, in der Tat aber bestätigen und ergänzen sie sich Seeck a. O. 47). Über die Person des zu Adoptierenden herrschte ein arges Intrigenspiel, indem einige sich für Otho, an den Galba, dem Wunsche des Heeres (Plut. 21) und aller Erwartung (Plut. Oth. 5) Rechnung tragend, ursprünglich dachte (Plut. 19) und für den sich auch Vinius durch Geschenke bestochen einsetzte (Plut. 21. Tac. I 13), andere für Dolabella erwärmten (Plut. 23). Am 10. Januar (Tac. I 18) pflog Galba mit Vinius, Laco, Marius Celsus und A. Ducenius Geminus (Groag o. Bd. V S. 1754) Beratung (Tac. I 14). Dann hielt er in der großen Zahl der zur Morgenvisite erschienenen Personen Cercle, richtete bald an diesen, bald an jenen ein paar leutselige Worte (Suet. 17), bis er zu dem Mann seiner Wahl kam. Es war Calpurnius Frugi Piso Licinianus (Groag o. Bd. III S. 1399[WS 14]), den er also nicht plötzlich holen ließ (Suet. 17), was mit Plut. 23 und Tac. I 14 in Widerspruch steht. Galba griff ihn aus der Menge heraus, begrüßte ihn als Sohn und Erben (Suet. 17), ernannte ihn zum Caesar (Plut. 23. Tac. I 29. 30. 48. Dio LXIV 5, 1) und Thronfolger (Plut. 23. Oros. VII 8, 1) und gab ihm den Namen Serv. Sulpicius Galba Caesar (CIL VI 2051). Begreiflicherweise konnten nur die zunächst Stehenden verstehen, worum es sich handle, und sahen überrascht nach Piso (Seeck 47), bis schließlich alle Anwesenden auf ihn ihr Auge geheftet hielten (Tac. I 17). [Philostr. V 32, 4 läßt fälschlich Piso und Otho adoptieren.] (Vgl. Dessau Kaiserzeit 313f.)

Auf allgemeinen Rat (Tac. I 17) führte Galba den Piso ins Lager (Plut. 23, dessen Bericht auf einem Mißverständnis in seiner Quelle beruht [Mommsen Tacitus 235]. Tac. I 18. Suet. 17), stellte ihn vor und gab bekannt, die 4. und 18. Legion habe sich bis zu Worten und Reden verirrt, werde aber in kurzem zu ihrer Pflicht zurückgekehrt sein (Tac. I 18). Scheinbar erfreut über die Adoption antworteten Tribunen und Centurionen Galba freundlich. Die Soldaten aber verharrten in düsterem Stillschweigen (Tac. I 18); denn Galba tat des Donativs keine Erwähnung, obwohl er sich durch ein kleines die Soldaten hätte gewinnen können (Plut. 23. Tac. I 18. Suet. 17); er meinte nämlich, die Gardetruppen sollten sich mit der Ehre zufriedengeben, als die ersten die Verkündigung der Adoption entgegenzunehmen (Tac. I 17). Mit derselben Kürze wie im Lager teilte er dem Senat die Adoption Pisos mit (Dio LXIV 5, 1).

Um so leichteres Spiel gab er dadurch Otho (Tac. I 21. Vict. Caes. 6, 2), der sich jedenfalls schon längere Zeit mit dem Gedanken trug, entweder durch Adoption oder durch Gewalt die Herrschaft zu erlangen (Plut. 23. Suet. 17. Dio LXIV 5, 2), und der nun durch einen Aufstand kaum sechs Tage nach Pisos Adoption seine Lage auf leichte Weise (Tac. I 21. Suet. Oth. 10) besser zu gestalten gedachte (Tac. I 21. Suet. 17); nach seinem Tode allerdings behauptete man, er habe nicht aus Herrschsucht, sondern in dem Wunsche, die Republik und Freiheit wiederherzustellen, die Bewegung begonnen [795] (Suet. Oth. 12). Dabei unterstützten ihn die Vertrauten seiner Freigelassenen und Sklaven (Tac. I 22) und Tigellinus (Tac. I 24), der durch Galba seiner Ämter beraubt worden war (Plut. 23). Nicht minder erfüllte ihn mit Hoffnung und Mut Ptolemaios (Plut. 23. Tac. I 22. 23) oder Seleukos (Suet. Otho 5) – ob beide es gewesen sind oder eine Namensverwechslung vorliegt, läßt Paul a. O. 97 unentschieden (s. Nagl Art. Salvius Otho o. Bd. I A[WS 15] S. 2040ff.). Schon früher hatte sich Otho durch gütige Worte (Tac. I 13. 23) und Geld (Plut. 20. Tac. I 23. Suet. Otho 4), das er freigebig spendete (Tac. I 23. 24), Wohlwollen zu verschaffen gesucht (Tac. I 23) und flocht bei Reden Klagen und zweideutige Bemerkungen über Galba ein (Plut. 20. Tac. I 23). Er wollte sogleich nach der Adoption sich des Lagers bemächtigen und den im Palast nachts speisenden Galba überfallen, unterließ es aber mit Rücksicht auf die diensttuende Cohorte (Suet. Otho 6). Als er sich die Soldaten verpflichtet hatte (Tac. I 24), beauftragte er den Freigelassenen Onomastus mit der Leitung (Tac. I 25). Dieser ließ durch Barbius Proculus, den Unteroffizier der Leibtrabanten, und den Feldwebel Veturius die Gesinnung der Soldaten erproben (Tac. I 25). Schnell wurden die Soldaten durch die Erinnerung an das verweigerte Donativ und die frühere Freiheit Galba abspenstig gemacht (Plut. Otho 1. Tac. I 25). Suet. Otho 5 redet von 5 Gardegendarmen, denen zuerst die Sache übertragen worden sei und die 10 andere, jeder je 2, mit herangezogen hätten, durch diese seien dann noch andere geworben worden, nicht allzu viele, weil man erwartete, daß bei der Ausführung des Planes selbst sich noch eine größere Zahl anschließen würde. Darin irrte man sich auch nicht. Denn die Gärung ergriff auch die in der Stadt stehenden Soldaten (Paul 99). Es war die Legio I classica, die Galba das Zusammenhauen ihrer Kameraden nicht vergessen konnte, ferner die Truppenteile, die Nero aus dem germanischen und illyrischen Heere hatte ausheben lassen (Tac. I 6). Bei den Schlechtgesinnten war der Aufstand ausgemachte Sache, die noch Unverführten taten, als merkten sie nichts (Paul 99). Bereits am 14. Januar hätten sie Otho, als er spät von der Mahlzeit heimkehrte, als Kaiser begrüßt, wenn sie nicht gefürchtet hätten, die Soldaten, unkundig des Tatbestandes, würden Galba gegen ihren Willen begünstigen und den ersten besten statt Otho zum Herrscher wählen (Tac. I 26). So unterblieb die Sache für den Augenblick (Paul 99).

g) Die Vorgänge am 15. Januar. Galbas Tod.

Als am 15. Januar 69 (Plut. 24. Tac. I 27) früh (Plut. 24. Suet. 19) Galba in Gegenwart Othos (Tac. I 27), den er wie gewöhnlich bei der Aufwartung mit einem Kuß empfangen hatte (Suet. Otho 6), vor dem Tempel des Apollo (Tac. I 27) opferte (Tac. I 27. Suet. 19), kündigte ihm der Haruspex Umbricius (Plut. 24. Tac. I 27, bei Suet. 19 ohne Namen) Unglück, einen Feind im Innern an (Tac. I 27. Suet. 19). Otho schwankte zwischen Hoffnung und Furcht (Tac. I 27), bis ihn Onomastus (Plut. 24. Tac. I 27) durch ein Zeichen zurückrief (Tac. I 27. Suet. Otho 6). Als er so erfuhr, daß die Soldaten [796] seinem Befehle gemäß (Suet. Otho 6) in der Nähe des Saturntempels (Tac. I 27. Suet. Otho 6) zusammengekommen seien und ihn erwarteten (Tac. I 27), verabschiedete er sich unter einem Vorwande, zwecks Kaufes einer Besitzung (Plut. 24. Tac. I 27. Suet. Otho 6) oder infolge eines Fieberanfalles (Suet. Otho 6), und begab sich durch das Haus des Tiberius auf das Velabrum und von da zum goldenen Meilenzeiger (Plut. 24. Tac. I 27. Suet. Otho 6). Als er dorthin gekommen war, traf er zu seiner Überraschung nur dreiundzwanzig Männer (Plut. 25), nach Zonar. XI 14 dreißig. Sie begrüßten ihn als Kaiser (Plut. 25). Dann legten sie ihn in eine Sänfte (Plut. 25. Tac. I 27) und rissen ihn, wobei ungefähr ebenso viele Soldaten und dann wieder drei oder vier sich ihm unterwegs anschlossen (Plut. 25. Tac. I 27. Suet. Otho 6), mit gezückten Schwertern auf das Forum (Tac. I 27). So kamen sie zum Lager (Plut. 25. Tac. I 28. Suet. Otho 6); der Tribun Iulius Martialis, der dort Wache hielt, hinderte sie am Eintritt nicht (Plut. 25. Tac. I 28).

Noch immer mit dem Opfer beschäftigt, hörte Galba plötzlich von dem Vorfall. Die einen berichteten, daß ein Senator ins Lager geführt worden sei, andere, daß Otho ausgerufen sei und sich im Lager befinde (Tac. I 29. Suet. 19). Leute stürmten nach dem Palast, teils die Dinge übertreibend, teils unterschätzend. In einer Beratung faßte man den Plan, die Stimmung der Cohorte, die vor dem Palast Wache hielt, zu prüfen (Plut. 25). Piso verließ zu diesem Zweck den Palast (Plut. 25. Tac. I 29) und erhielt sie durch eine Ansprache (Tac. I 29. 30) scheinbar Galba treu. Nicht so empfing die illyrische Legion in der Vipsaniushalle den Galba treu ergebenen (Tac. I 71) Marius Celsus, der zu ihr abgeschickt war (Tac. I 31), um sich ihrer rechtzeitig zu versichern (Plut. 25), sondern verjagte ihn (Tac. I 31). Wie es scheint, hatte Galba seine spanischen Legionen nicht mehr bei der Hand: die eine auf dem Wege nach Spanien, die andere nach Pannonien detachiert; was sonst noch an Soldaten sich in der Tiberstadt befand, war durchaus unzuverlässig (Hertzberg 277). So erhielten die Primipilaren Amulius Serenus und Domitius Sabinus den Befehl, die germanischen Soldaten aus dem Vorhofe des Freiheitstempels herbeizuholen (Tac. I 31). Ins Lager der Praetorianer begaben sich die Tribunen Cetrius Severus, Subrius Dexter und Pompeius Longinus, ob sich nicht die noch in Entwickelung begriffene Empörung durch Vorstellungen zum Besseren wenden ließe (Tac. I 31. Dio LXIV 6, 1). Subrius und Cetrius wurden aber von den Soldaten mit Drohungen bestürmt (Tac. I 31), Longinus der Waffen beraubt und geschlagen (Tac. I 31). Der Legion der Seesoldaten traute man nicht, da sie über die Niedermetzelung ihrer Kameraden entrüstet war (Tac. I 31). Nur die germanische Abteilung bewahrte nach längerem Schwanken Galba die Treue; von Nero nach Alexandria vorausgeschickt und wieder zurückberufen, war sie durch die lange Seefahrt erschöpft und fand bei Galba die notwendige Pflege (Tac. I 31. Suet. 20). Da sie aber den Weg nicht kannte, kam sie auf dem dadurch verursachten Umweg zu spät (Suet. 20).

[797] Mittlerweile füllte der Pöbel, mit Sklaven vermischt, unter lautem Geschrei den Palast (Tac. I 32). Vinius riet, im Palaste zu bleiben und die Zugänge zu besetzen (Plut. 26. Tac. I 32). Laco (Plut. 26. Tac. I 33) und Celsus (Plut. 26) legten ihm Eile nahe, um die Verschwörung durch sein bloßes Ansehen und seine Gegenwart (Suet. 19) zu unterdrücken (Tac. I 33. Suet 19), bevor Otho nach Ordnung der Verhältnisse im Lager auf das Forum losrücke und im Angesichte Galbas nach dem Kapitol ziehe (Tac. I 33). Galba, der anfänglich unschlüssig war (Tac. I 32), machte sich dann Lacos Ansicht zu eigen (Tac. I 34. Suet. 19) und schickte Piso ins Lager (Tac. I 34). Kaum war Piso fort, als Othos Ermordung (Plut. 26. Tac. I 34) und die Besiegung der Unruhestifter (Suet. 19) gemeldet wurde; bald fanden sich auch einige angebliche Augenzeugen ein (Tac. I 34). Am Hofe gab man sich verkehrter Sicherheit hin (Zonar. XI 14). Viele waren der Meinung, das Gerücht sei ersonnen, um Galba aus dem Palast zu locken (Tac. I 34. Suet. 19). Da nun brach nicht nur die versammelte Menge vom Bürgerstand und der unwissende Pöbel, sondern auch viele Ritter und Senatoren, die nach Sprengung des Tores in den Palast eindrangen, in Händeklatschen aus (Tac. I 35. Suet. 19). Da nahm Galba den Panzer (Tac. I 35. Suet. 19. Vict. Caes. 6, 3) aus Linnen (Suet. 19) und ließ sich infolge seiner Schwäche auf einen Tragsessel heben (Tac. I 35). Nach Plut. 26 hatte er bereits den Palast verlassen, nach Tac. I 35 und Suet. 19 war er eben im Begriffe, dies zu tun, als Iulius Atticus (Stein o. Bd. X S. 172. Plut. 26. Tac. I 35. Erwähnung der Tatsache ohne Namensnennung bei Suet. 19. Dio LXIV 6, 2) erschien und dem Kaiser zum größten Ärger (Plut. 26. Tac. I 35. Suet. 19. Dio LXIV 6, 2) sein blutiges Schwert zeigte, mit dem er Otho getötet habe (Tac. I 35. Suet. 19. Dio LXIV 6, 2). Mittlerweile jubelten immer mehr Leute Otho im Lager zu (Tac. I 36); durch eine schwungvolle Rede, in der er Galbas Fehler den ohnehin erregten Soldaten in grellen Farben schilderte, riß er etwa noch Zögernde auf seine Seite (Tac. I 37. 38). Hierauf befahl er, das Zeughaus zu öffnen (Tac. I 38). Die Soldaten Othos rafften nun gegen alle Ordnung Waffen fort und stürzten ohne Führung in die Stadt (Tac. I 38. Suet. Otho 6. Vict. Caes. VI 2). Inzwischen war Galba auf das Forum gekommen (Tac. I 39. Suet. 19), nach Plut. 26, um sich dem Volke zu zeigen und Iuppiter zu opfern, nach Dio LXIV 6, 2 und Zonar. XI 14 nur zu letzterem Zwecke. Da erfuhr er durch Marius Celsus, wie die Soldaten Otho aufgenommen hätten (Tac. I 39). Auch Piso kehrte zurück und meldete seinen Eindruck (Tac. I 39). Größte Aufregung herrschte (Tac. I 39. 40): jeder gab einen anderen Rat (Tac. I 39), die einen, nach Hause zurückzukehren (Plut. 26. Tac. I 39), die anderen, das Kapitol zu besetzen (Tac. I 39). Galba war unschlüssig (Tac. I 40). Die Meldung, der Pöbel bewaffne sich, veranlaßte Othos Befehl, loszugehen und der Gefahr zuvorzukommen (Tac. I 40). Othos Leute sprengten den Pöbel auseinander (Plut. 26. Tac. I 40. Suet. 19), machten, als sie Galba von ferne erblickten, auf einen Moment halt (Suet. 19), jagten aber dann [798] gleich aufs Forum (Tac. I 40). Sogleich riß der Fahnenträger der Galba begleitenden Cohorte, Atilius Vergilio, dessen Brustbild, das in Medaillonform am Schafte des Feldzeichens angebracht war, herab und warf es auf die Erde (Plut. 26. Tac. I 41). So gab sich die Zuneigung für Otho zu erkennen (Tac. I 41). Geräumt war rasch das Forum und Waffen zuckten gegen noch Schwankende (Tac. I 41). Galba, von seinen Begleitern verlassen (Suet. 19), fiel aus der Sänfte und ward getötet (Plut. 27. Tac. I 41. II 55. Joseph. a. O. IV 9, 2. 9. Suet. 20. Dio LXIV 6, 3. Eutr. VII 16, 3. Philostr. V 32. Chron. Cod. Vat. 163 p. 512 ed. Prächler. Lat. imp. [Chron. min. ed. Mommsen] I 420. Chron. urb. Rom [ebd.] I 46. Polem. Silv. Laterc. [ebd.] I 520), indem ihm das Schwert in die Kehle gestoßen und diese so durchschnitten ward (Tac. I 41). Nach Plut. 26 und Dio LXIV 6, 4 half Galba der Centurio Sempronius Densus, doch erscheint dies bei einem Vergleich mit Zonar. XI 14 als Zusatz des Epitomators. Tac. I 43 gibt mit der Angabe, daß er sich Pisos Mördern entgegenwarf, das Richtige und bestätigt Suet. 20 (Mommsen Tacitus 234). Als Tatort nennen alle Quellen das Forum, Plut. 27. Tac. I 41. II 55. Suet. 20. Vict. Caes. VI 3 mit mehr Genauigkeit den Lacus Curtius. Verschiedene Worte werden als die letzten vor seinem Tode überliefert (Tac. I 41. Suet. 20. Dio LXIV 4, 4). Die Person des Täters steht nicht fest. Als solcher wird gewöhnlich (Tac. I 41) Camurius, ein Soldat der 15. Legion, angegeben, nach anderen Versionen Terentius oder Lecanius (Plut. 27. Tac. I 41). Auch die Leiche wurde verstümmelt (Tac. I 41. 49), was Tac. I 44. 49 und Suet. 20 nicht einen, sondern mehrere tun lassen. Ein gemeiner Soldat, vom Proviantfassen zurückgekehrt (Suet. 20), vielleicht Fabius Fabullus (Groag o. Bd. VI S. 1769), den Plut. 27 fälschlich als Mörder erwähnt – aus dem Vergleich mit Sueton ergibt sich, daß Plutarch seine Quelle nicht genau wiedergegeben hat (Borenius De Plutarcho et Tacito 56), und daraus wieder erklärt sich, daß Tac. I 41 ihn nicht unter den Mördern nennt, auf das Faktum selbst aber anspielt (I 41. 44. Groag o. Bd. VI S. 1769) – schnitt ihm den kahlen (Plut. 27. Suet. 20) Kopf ab (Plut 27. Plut. Otho 6. Suet. 20. Dio LXIV 6, 3. Zonar. XI 14. Chron. urb. Rom. I 146), legte ihn in seinen Mantel und zwängte ihm den Daumen in den Mund (Suet. 20). Nach Suet. 20 erhielten ihn von Otho Marketender und Troßbuben; sie, nach Plut. 27 nur Fabius Fabullus, steckten ihn an einen Spieß (Tac. I 44. 49. Suet. 20. Dio LXIV 6, 3. Zonar. XI 14) und trugen ihn unter allgemeinem Gespött (Plut. 27. Tac. I 44. Suet. 20. Dio LXIV 6, 3) im Lager herum (Tac. I 44. Suet. 20). Von ihnen kaufte den Kopf ein Freigelassener des Patrobius Neronianus (Suet. 20) – nach Plut. 28 erhielten ihn des Patrobius Sklaven geschenkt – und warf ihn auf die Stätte hin, wo auf Galbas Befehl sein Patron Nero getötet worden war (Tac. I 49. Suet. 20), nach Plut. 28 auf das Sessorium, wo man die Delinquenten der Caesaren hinrichtete. Galbas Rumpf wurde erst spät (Suet. 20) von Helvidius Priscus mit Genehmigung Othos fortgeschafft [799] (Plut. 28. Suet. 20) und nachts (Plut. 28. Tac. I 49) von Galbas Intendanten, Argius (Plut. 28. Tac. I 49. Suet. 20), in dessen Privatgärten (Tac. I 49. Suet. 20), die vielleicht den Namen Horti Sulpicii führten (Hirschfeld Grundbesitz der röm. Kaiser 59), an der Via Aurelia (Suet. 20), nächst Rom (Eutr. VII 16, 3), bestattet (Plut. 28. Suet. 20. Eutr. VII 16, 3), wo er am nächsten Tage (Tat. I 49) auch das gefundene Haupt Galbas beisetzte (Tac. I 49. Suet. 20).

Galba starb im 73. Lebensjahre (Tac. I 49. Suet. 23. Vict. ep. 6, 4). Nach Tertull. adv. Iud. 8. Theophil. ad Autolyc. III 27. Clem. Alex. I 21, 144 regierte er 7 Monate 6 Tage, im Lib. generat. I 138 und bei Epiphan. de mens. et pond. haben sich die 6 Tage in 26 und im Lib. generat. außerdem die 7 Monate in 5 verwandelt. Nach Joseph. IV 9, 2 und Vict. ep. 6, 3 währte seine Regierungszeit 7 Monate 7 Tage, nach Suet. 23. Oros. VII 8, 1. Eutr. VII 16, 3. Prosp. Tiro I 415. Chron. Ps.-Isid. II 500. Cassiod. chron. II 138. Chron. Gall. I 640. Chron. Cod. Vat. 163 p. 512. Chron. Pasch. 459 ed. Dindorf 7 Monate, nach Dio LXIV 6, 5. Zonar. XI 15. Leo Gramm. p. 63 ed. Bekker. Cedren p. 379 ed. Bekker 9 Monate 13 Tage, nach dem Chronogr. 354 I 146 8 Monate 12 Tage, nach Euseb. III 5, 1 6 Monate, nach Laterc. imp. ad Iustinum III 420 und Cons. Ital. I 283 4 Monate, nach Laterc. imp. Malal. I 435 1 Jahr 7 Monate.

h) Galba und die Nachwelt.

Nach Galbas Ermordung kam es zwar nicht zu seiner förmlichen Damnation (Mommsen St.-R. II 1029), aber ihre Rechtsfolgen[WS 16] kamen in verschiedenen Belangen zum Ausdruck. Sein Namen wurde aus dem Beamteneid in leges et acta principum getilgt. Das Volk allerdings trug Galbas Bildnisse mit Lorbeer und Blumen um die Tempel und türmte an der Stelle der Mordtat Kränze auf (Tac. II 55). Vitellius ließ über 120 Leute, die von Otho für die bei Galbas Ermordung geleisteten Dienste belohnt werden sollten, hinrichten (Plut. 27. Tac. I 44. Suet. Vitell. 10), und Antonius Primus ließ die in der Zeiten Zwiespalt umgestürzten Bildsäulen Galbas in allen Munizipien aufrichten (Tac. III 8). In Rom beantragte daher der Caesar Domitian als Praetor urbanus am 1. Januar 70 im Senat die Wiederherstellung der memoria Galbae (Tac. IV 40. Weynand o. Bd. VI S. 2643). Der Senat faßte daraufhin den Beschluß, auf dem Forum Galbas Statue aufzustellen, aber Vespasian kassierte ihn, weil er zu wissen glaubte, daß Galba von Spanien aus gegen ihn heimlich Meuchelmörder nach Judäa geschickt habe (Suet. 23). So erklärt sich auch das Fehlen des Namens Galba in der Reihe der von Vespasian anerkannten Vorgänger in seiner Bestallungsurkunde (CIL VI 930 = Dessau 244).

3. Galbas Persönlichkeit.

a) Aussehen.

Galba war von richtiger Mannesgröße. Er hatte blaue Augen und gebogene Nase (Suet. 21). Auf den Münzen erscheint er mit eingefallenen Lippen und bartlos. Ein Fleischauswuchs an der rechten Gesichtsseite konnte kaum durch eine Binde zurückgehalten [800] werden (Suet. 21). Über den kahlen Kopf (Plut. 13. 27. Suet. 21) und über die Runzeln in vorgerücktem Alter spöttelte Mithridates von Pontus (Plut. 13). Auch waren Hände und Füße von der Gicht verkrüppelt, so daß er weder einen Schuh tragen noch recht umblättern oder einen Gegenstand halten konnte (Suet. 21). Zu den Münzen, die seinen Kopf nicht wie gebräuchlich mit Lorbeer, sondern vielfach mit Eichenlaub bekränzt zeigen, paßt die Marmorstatue im kapitolinischen Museum in Rom (über Büsten und Gemmen Galbas vgl. Bernoulli a. O. 3ff.).

b) Lebensweise.

In seiner Jugend war er stark und abgehärtet (Suet. 6; Calig. 26). So konnte er während des Manövers bei Caligulas Besuch in Gallien 20 Meilen neben dem Wagen des Kaisers herlaufen (Suet. 6; Calig. 48). Bei seiner Thronbesteigung aber war er schon krank (Tac. I 6. Dio LXIV 3, 2). Suet. 22 nennt ihn einen starken Esser, der im Winter schon vor Tagesanbruch zu essen pflegte (Suet. 22. Vict. ep. 6). Bei der Tafel häufte er eine solche Masse Speisen vor sich auf, daß er den Rest derselben von Hand zu Hand herumreichte und zuletzt unter die aufwartende Dienerschaft verteilen ließ (Suet. 22). Es ist begreiflich, daß er für viele Gegenstand des Spottes war (Tac. I 7).

c) Charakter.

Schon bevor Galba das volle Mannesalter erreicht hatte, hielt er an der vielfach bereits in Vergessenheit geratenen Sitte fest, daß sich Freigelassene und Sklaven bei ihm zum Morgen- und Abendgruß einfinden mußten (Suet. 4). Auch stand er damals in dem Rufe einer wohlgeordneten vernünftigen Gesinnung (Plut. 3). Jede erzwungene Regierungshandlung widersprach seiner Auffassung von der Herrscherwürde (Dio LXIV 2, 1), die er nicht genommen, sondern von Göttern und Menschen bekommen zu haben glaubte (Plut. 29. Tac. I 15. Dio LXIV 2, 1). Bald aber ließ er sich zu sehr durch seine Freunde, vor allem die sog. drei Pädagogen (Suet. 4), Titus Vinius, Cornelius Laco und Icelus, leiten (Tac. I 6), deren Einfluß ihn leichtgläubig (Tac. I 12), willenlos, pedantisch, aber auch nachlässig und nachsichtig machte (Suet. 14), ihm, wenn auch unverdient, den Vorwurf der Untätigkeit eintrug (Oros. VII 8, 1). Tac. I 49 nennt ihn daher einen Mann von mittelmäßigem Charakter, mehr lasterfrei als tugendhaft, gegen Ruhm weder gleichgültig noch darnach strebend, hebt aber an anderer Stelle (I 35) seine Unerschrockenheit drohenden Gefahren gegenüber wie auch seine Abneigung gegen Schmeichler rühmend hervor. Galbas Privatleben war ausgezeichnet (Dio LXIV 2, 3. Vict. ep. 6. Eutr. VII 16, 2. Ammian. XXX 4, 6); wenn auch Suet. 22 sagt, Galba habe sich so weit vergessen, den Freigelassenen Icelus zu mißbrauchen, so ist dies nach Stein o. Bd. IX S. 820[WS 7]) wohl nur spät erfundener, aber von Sueton gerne aufgegriffener Stadtklatsch.

Suet. 7 und Dio LXIII 23, 1 wissen Galbas große Gerechtigkeitsliebe, letzterer (LXIII 23, 1) auch seine Erfahrung zu loben. Seine angeborene Rauheit neigte zur Strenge (Tac. I 18. Eutr. VII 16, 2), die sich wiederholt bewährte, von der aber die der alten Mannszucht widerstrebenden Soldaten (Tac. I 5) ebenso wenig etwas wissen [801] wollten wie von anstrengendem Kriegsdienst (Tac. I 23). Bei seiner einfachen Lebensführung verachtete er jeden Aufwand (Plut. 11), so daß er sich bei seinem Regierungsantritt von Otho Dienerschaft schenken ließ (Plut. 20). Seine allzugroße Sparsamkeit (Plut. 16. Tac. I 49. Dio LXIV 2, 1) wurde oft mit Unrecht als Geiz gedeutet (Joseph. IV 9, 2. Plut. 3. Tac. I 5); sie konnte ihm bei seinem ererbten Reichtum (Plut. 29. Tac. I 49) – zu seinem Besitz gehörten eine Villa in Tusculum (Suet. 4. Hirschfeld Grundbesitz 63, 8; vgl. CIL XIV 2, 13) und die CIL VI 30983 erwähnten, aber nicht zu lokalisierenden praedia Galbana (Hirschfeld Grundbesitz 292, 2) – ja sogar leicht den Vorwurf der Habsucht zuziehen (Dio LXIV 2, 1. Hist. aug. Avid. Cass. 8, 5. Vict. Caes. 6, 1. Oros. VII 8, 1). Um Reformen durchzuführen, bedurfte es sicherlich der Liebe zu Gerechtigkeit, Strenge und Sparsamkeit. Galba besaß diese Eigenschaften in vielleicht zu hohem Maße (Plut. 29. Tac. I 35), aber es fehlte ihm an Scharfsinn im Erkennen, Selbständigkeit im Beschließen und Entschlossenheit im Handeln (Schmidt 529. Paul 93). So erlaubte er anderen, Schlechtes zu tun, oder wußte nichts davon (Tac. I 7. Dio LXIV 2, 3) und manche Vergehungen seiner Freunde wurden ihm unverdient in die Schuhe geschoben (Vict. Caes. 6, 4. Oros. VII 8, 4), ja direkt als von ihm begangen hingestellt (Suet. 12). Galba verstand eben seine Zeit nicht (Plut. 29). Treffend schließt daher Tac. I 49 das Charakterbild des Kaisers mit den Worten: ‚Maior privato visus, dum privatus fuit, et omnium consensu capax imperii, nisi imperasset.‘

d) Galbas Familie.

Galba war mit Aemilia Lepida (v. Rohden[WS 17] o. Bd. I S. 592), wohl der Tochter des M.’ Aemilius, des Consuls im J. 11 n. Chr., also einer Verwandten des iulisch-claudischen Kaiserhauses (Stückelberg Thronfolge 25), verheiratet (Suet. 5), die im J. 21 noch nubilis war (Tac. ann. III 35). Sie wie ihre beiden Kinder starben frühzeitig (Suet. 5) – der Ausdruck bei Suet. 5 ‚duos filios‘ braucht nach Stückelberg Thronfolge 25, 3 nicht ausschließlich auf Söhne bezogen werden, sondern bedeutet vielleicht auch einen Sohn und eine Tochter –. Galba blieb Witwer; denn Iulia Agrippina (Lackeit o. Bd. X S. 910 Nr. 556[WS 18]), die ihn schon zu Lebzeiten seiner Frau gerne geehelicht hätte, vermochte ihn auch nach dem Tode ihres Gatten Domitius zwischen den J. 40 und 44 nicht zu einer Heirat zu bewegen. Über Pisos Adoption vgl. S. 763f.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Inscriptones
  2. Vorlage: ande
  3. Vorlage: ds
  4. Vorlage: S. 1383
  5. a b Vorlage: Groag
  6. Vorlage: S. 1151
  7. a b Vorlage: Bd. VIII
  8. Vorlage: Bd. V
  9. Vorlage: Bd. III
  10. Vorlage: Bd. IV
  11. Vorlage: S. 2564
  12. Vorlage: ungeignet
  13. Vorlage: S. 1743
  14. Vorlage: Bd. VI
  15. Vorlage: Bd. II A
  16. Vorlage: Rechstfolgen
  17. Vorlage: Klebs
  18. Vorlage: Nr. 171