RE:Γυναικονόμοι

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Gynaikonomoi, Polizeibehörde in gr. Staaten
Band VII,2 (1912) S. 20892090
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Γυναικονόμοι, eine in den griechischen Staaten, besonders in späterer Zeit offenbar häufige Polizeibehörde, deren Aufgabe ja in ihrem Namen deutlich gegeben ist. In Athen kann sie zur Zeit des Aristoteles noch nicht existiert haben, [2090] da er sie in der Ἀθ. πολ. nicht erwähnt und in den Politika (IV 12, 9. VI 5, 13) geradezu eine nichtdemokratische Behörde nennt. Wenn sie dann doch nicht gerade selten auch für Athen erwähnt wird (Philochoros und die der Komiker Timokles und Menander bei Athen. VI 245. Pollux VIII 112. Harpokr. s. ὅτι χιλίας, Hesych. s. πλάτανος), so wird die Vermutung richtig sein, daß das Amt erst von Demetrios Phalereus geschaffen wurde und in Zusammenhang mit seiner uns bekannten Luxusgesetzgebung steht (vgl. Cic. de leg. II 26, 66. Gilbert Hdb. I 177. 178). Jene Zitate bei Athenaios zeigen uns zugleich, daß sie damals in Athen mehr waren als nur Weiberpolizei, auch auf den Tafelluxus bezieht sich ihre Tätigkeit (Philoch. ἐσκόπουν τὰς ἐν ταῖς οἰκίαις συνόδους ἔν τε τοῖς γάμοις κἀν ταῖς ἄλλαις θυσίαις; sie achten darauf, daß die Zahl der Teilnehmer am Mahl 30 nicht überschreitet, Timocl. Men. a. a. O.). Sonst wissen wir noch, daß sie eine Strafe bis zu 1000 Drachmen auferlegen konnten (Harpokr.) und daß die Namen der Bestraften durch Anschlag an einer Platane im Kerameikos zur öffentlichen Kenntnis gebracht wurden (Hesych.). Einige andere charakteristische Einzelheiten über die Tätigkeit der γ. erfahren wir aus andern Orten. In einer Inschrift aus Andania werden genaue Vorschriften über die Feier der dortigen Mysterien gegeben (Dittenberger Syll. insc. Graec. 653, 26. 27. 32); darnach hat der extra hierfür vereidigte γ. auf die Befolgung der minutiösen Kleidervorschriften von seiten der Frauen und auf die Ordnung im Festzuge zu achten. Aus Gambreion sind uns inschriftlich (Dittenberger a. a. O. 879) Vorschriften über Trauerkleidung und Trauerzeit für Männer und Frauen berichtet; der dort erwähnte, vom Volke gewählte γ. hat offenbar die Aufsicht gehabt. In Magnesia am Maiandros haben die γ. für ein großes Zeusfest neun Jungfrauen zu bestimmen, wie die παιδονόμοι neun Knaben. Ferner finden wir das Amt noch erwähnt für Milet (CIG II 2881), Syrakus (Athen. XII 20 p. 251), Samos (Gilbert Hdb. II 152).