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17) H. von Stageira, Philosoph, Schüler und Verwandter des Aristoteles, gehört zu den fünf Vormündern, die dieser zu Testamentsexekutoren bestellte, Diog. V 12. Hug Testamente d. gr. [1666] Philosophen, Festschrift Züricher Philol. Vers. 1887, 12. Baumstark Aristoteles b. den Syrern I 48. Er schrieb nach Suidas s. v. außer anderem τί τὸ ἄρρεν καὶ θῆλυ παρὰ θεοῖς καὶ τίς ὁ γάμος, d. h. wohl philosophische Auseinandersetzungen mit der Mythologie, also über Stoffe, die der Meister selbst wissenschaftlicher Untersuchung nicht wert hielt, Metaph. II 4, 1000 a 19. Doch
mögen Gedanken wie Metaph. XII 8, 1074 b 3 den Ausgangspunkt solcher Studien gebildet haben. Allegorische Deutungsversuche nahm Lobeck Aglaoph. I 608 als Inhalt an Früher hielt man H. für identisch mit dem Vermögensverwalter und Universalerben des Theophrastos, Diog. V 51–56, dessen Sohn Hegesias im Besitze eines Exemplars von Theophrastos’ Testamente war, Diog. V 57. Die Gleichsetzung wäre chronologisch nicht unmöglich; doch scheint letzterer H. eher ein Geschäftsmann gewesen zu sein. Vgl. über
ihn Zeller Philos. d. Griechen II 2² 900, 2. Hug 4.