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e) Auf ihren zum Eindrücken in Heilsalbenstangen (Collyria) bestimmten kleinen Steinstempeln zwei Augenheilkundige, Q. L. Dionysius und Μ. L. Maritumus, Espérandieu Signacula medicorum oculariorum (1905) nr. 118–119 = CIL XIII 10021, 118f. Diese Heilkundigen haben, wie übrigens viele Provinzialen, in ihren der römischen Namengebung angeglichenen Namen offenbar weniger Gewicht gelegt auf ihren (scheinbaren) Geschlechtsnamen, als auf ihren Bei- oder Rufnamen; den letzteren haben sie daher ausgeschrieben, den ersteren abgekürzt (vgl. Krüger Trierer Jahresber. V 1912, 4f. zu CIL ΧΙII Add. 11 976 und Keune Lothr. Jahrb. IX 1897, 194, 3).