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RE:Laberius 11

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Maximus, M. Feldherr im ersten Dakerkrieg Traians
Band XII,1 (1924) S. 250253
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11) M.’ Laberius Maximus, Feldherr im ersten Dakerkrieg Traians.

a) Name. M.’ Laberius Maximus in einem Militärdiplom (CIL III p. 864[1] = Dessau I 2001), M’. La[berius Maximus] in einer Inschrift (CIL V 5067)[2] aus seinem zweiten Consulat. Auf einer Marmortafel aus demselben Jahre, von der nur ein kleines Bruchstück erhalten ist (CIL VI 854),[3] las Forcella M. Laberi..., der Bruch geht jedoch gerade durch den Namen hindurch, und so stand wohl auch hier M’. Laberi[o Maximo] auf dem Denkmal. Eine Inschrift aus Istros (s. u.) bietet die Namensform Mari Laberi Maximi, aber es dürfte hier nur ein Irrtum des (griechischen) Steinmetzen vorliegen, dem das Pränomen Manius unbekannt war (Dessau, der Mari gleichfalls für einen Fehler hält, macht mich jedoch gleichzeitig auf den oskischen Namen Marus aufmerksam; an das Gentile Marius ist wohl nicht zu denken). Laberius Maximus Plin. ad Tr. 74. Hist. aug. Hadr. 5, 5; Maximus bezw. Μάξιμος in den Consulfasten und bei Dio LXVIII 9, 4. Ob der in einer Grabschrift aus Vicetia (CIL V 3177)[4] genannte M. (sic) Laberius M.' l(ibertus) Graecus ein Freigelassener unseres Μ.’ Laberius war, ist unsicher.

b) Leben. L. war wohl der Enkel des L. Laberius Maximus, der im J. 42/43 in Lanuvium die Würde eines Aedilen bekleidete (CIL XIV 2097[5] = Dessau II 6194), und der Sohn des L. Laberius Maximus, der unter den Flaviern zu den 40 höchsten ritterlichen Würden emporstieg (Mommsen Ind. Plin. p. 416. Dessau PIR II 258 nr. 4; s. L. Nr. 10). Die uralte Latinerstadt Lanuvium wird demnach seine Vaterstadt gewesen sein. Als Sohn eines eques Romanus il-lustris gelangte L. in den Senat; den latus clavus wird er von einem der flavischen Kaiser empfangen haben. Seine Ämterlaufbahn ist uns im einzelnen nicht bekannt. Da ihm Traian später ein Heereskommando von großer Bedeutung übertrug, ist anzunehmen, daß er als tribunus militum in mindestens einer Legion gedient und nachher als Prätorier eine Legion befehligt hat. Zum Consulat wird er (als suffectus) entweder in der letzten Zeit Domitians oder unter Nerva gelangt sein (sein Vorgänger in der mösischen Legation, Q. Pomponius Rufus, war wohl bald vor dem J. 93, sein Nachfolger, Q. Fabius Postuminus, kurz vor 97 Consul gewesen, s. PIR III 7 9 nr. 5 61, o. Bd. VI S. 1844 Nr. 13 2). Traian ernannte ihn zum Legaten der Provinz Moesia inferior, die gerade damals bei den gespannten Beziehungen zum dakischen Königreich von besonderer Wichtigkeit war (Borghesi Oeuvr. III 69f. hatte bereits aus Plin. ad Trai. 74 erschlossen, daß L. Legat in Mösien gewesen sei; für Niedermösien und für die J. 100–102 nahm ihn mit Recht – wie die Urkunde von Istros [s. u.] zeigt – Stout Governors of Moesia [251] 1911, 44 in Anspruch; irrig Stech Klio Beih. X 73). Am 14. August 99 finden wir noch Pomponius Rufus (Dessau I 1919. 2000), am 25. Oktober 100 bereits L. im Amte, das er vermutlich zu Beginn des J. 100 angetreten hat. Von dem erwähnten Tage ist ein Brief des L. datiert, der fragmentarisch zusammen mit anderen Urkunden auf einem großen Cippus in Istros erhalten ist (in den J. 1914 und 1915 fand Pär-van zwei Steindenkmäler, die zum Bau der Mauer von Istros verwendet worden waren; der Text der beiden Inschriften ist im wesentlichen gleichlautend, nur fehlte in dem einen, übrigens auch schlechter erhaltenen, der lateinische Brief des L., vgl. Par van Anal. Acad. Romane Ser. II Tm. XXXVIII Memor. sect. istor. 1916 p. 557f. Taf. IV. V). Die Inschriften enthalten zunächst eine ὀροθεοία Λαβερίον Μαξῖμου [ἠγεμόνο; oder νπατιχου], d. i. die Festsetzung der Territorialgrenzen von Istros, dann folgen mehrere (von L. als rechtswirksam anerkannte) Schreiben früherer Statthalter, die den Bürgern der Stadt ihre wirtschaftlichen Privilegien, namentlich die Fischereirechte in der Donaumündung Peuke bestätigen, und endlich (nur auf einem der Steine): exem-plufm epistulae] Mari Laberi Maximi legfati) Augfusti) pr(o) prfaetorej vom 25. Oktober 100, [deser.iptum] eßt] reeognitum factum ex eom-m(entariis) M[ari Laberi] Maximi leg. Äug. pr. pr.; in dem Briefe, von dem nur ein Bruchstück erhalten ist, nimmt der Statthalter eine Abgrenzung der finanziellen Gerechtsame der Istrianer von jenen der staatlichen Steuerpächter vor (vgl. Parvans Ausführungen a. a. O. S. 558–593. 710–718).

Etwa ein Jahr nachdem L. die Verwaltung der Provinz übernommen hatte, brach der dakische Krieg (101–102) aus, und naturgemäß fiel dem Kommandanten der niedertnösischen Legionen dabei eine wesentliche Rolle zu. Wenn mit Recht angenommen wird, daß der Donauübergang römischer Truppen, der auf der steinernen Bilderchronik des Krieges den Feldzug eröffnet, den Vormarsch des niedermösischen Heeres vorführe, dann ist der Befehlshaber, der an der Spitze der Truppen marschiert, Laberius Maximus (v. Domaszewski Philol. LXV 1906, 325. 328; vgl. Cichorius Reliefs der Traiansäule II 28f., der jedoch hier einen Legionslegaten erkennen will, und Petersen Traians Dakische Kriege I 15f.; Stuart Jones Papers of the Brit. School at Rome V 439ff. bestreitet, daß zwei Armeen gegen De-cebalus gezogen seien; L. wäre dann als Kommandeur des stärksten Armeekorps im kaiserlichen Heere dargestellt). Demselben ,schönen jugendlichen Führer‘ begegnen wir auch sonst in den Reliefs der Säule; so hat er einen wesentlichen Anteil an der siegreichen, wenngleich nicht entscheidenden Schlacht bei Tapae (vgl. Petersen I 25f. v. Domaszewski 328f., abweichend Cichorius II 132f.), doch sei für alle Details auf den Art. M. Ulpius Traianus verwiesen.

In die Zeit des Krieges gehört jedenfalls die Begebenheit, deren Plinius in einem Briefe an Traian (74, 1) gedenkt: ein Sklave des L. namens Callidromus wurde in Mösien von Susagus, einem feindlichen (wohl eher sarmatischen als dakischen) Heerführer gefangen genommen (vielleicht anläßlich [252] des Sarmatoneinfalles in Niedermösien im Winter 101/102, vgl. Cichorius II 150f,); er ging in den Besitz des Königs Decebalus über und wurde von diesem dem König der Parthcr, Pakorus, zum Geschenk gemacht. Schließlich trug L. sogar wesentlich zur Entscheidung des Krieges bei. Es gelang ihm, eine feindliche Festung zu erobern und, vielleicht bei dieser Gelegenheit, die Schwester des Königs Decebal in seine Gewalt zu bekommen (Dio LXVIII 9, 4, erhalten in den Exc. de leg. vol. II p. 426 de Boor; zweifellos ist der hier genannte Μάξιμος unser L., wie schon Borghesi Oeuvr. III 69f. erkannte; Cichorius II 330ff. glaubt die Erstürmung der Festung im ,71. Bild’ der Traians-säule fixieren zu können, doch ohne daß L. selbst dabei dargestellt wäre; ebenso Petersen I 76; die Gefangennahme der Fürstin fehlt dagegen gänzlich: die Deportation einer vornehmen dakischen Frau, die das ,30. Bild’ zeigt, gehört in einen früheren Abschnitt des Krieges, s. Dier-auer in Büdingers Unters, zur r. Kaisergesch. I 90, 6. Cichorius II 145. Petersen I 34; ganz ausgeschlossen ist es freilich nicht, daß der Exzerptor den Diotext ungeschickt zusammengezogen hat). Das doppelte Mißgeschick gab, neben den Erfolgen des Kaisers selbst, den Ausschlag dafür, daß Decebal die römischen Friedensbedingungen annahm (Dio LXVIII 9, 4f.).

Traian pflegte militärische Verdienste reichlich zu lohnen, und so empfing L. zweifellos als Lohn für seine Kriegstaten die seinem Range gebührenden dona militaria (vier coronae, vier hastae purae und vier vextlla-, dieselben Orden hat der Legat von Pannonien, Q. Glitius Atilius Agricola, erhalten, s. o. Suppl.-Bd. III S. 788), sowie vermutlich auch die Triumphalornamente; vor allem aber wurde ihm die höchste Auszeichnung zuteil, die der Kaiser verleihen konnte. Traian, der im J. 856 = 103 n. Chr. den Consulat zum fünftenmal übernahm, wählte L. zu seinem Kollegen, der demnach als Consul II Ordinarius diesem Jahre seinen Namen geben durfte (CIL V 5067.[2] VI 854.[3] Consulfasten; die Iterationsziffer findet sich bei seinem Namen im Militärdiplom [s. u.], in der Inschrift CIL V 5067[2] und im Chronogr. vom J. 354; vgl. Mommsen Chron. min. III p. 506; Ges. Schr. IV 459f. Vaglieri Diz. epigr. II 1033. Liebenam F. cos. zum J.; nach Traian allein ist das Jahr benannt Dessau 2181. 2300. 4819» s. u.). Der Princeps blieb wahrscheinlich nur bis zu den Iden des Januar im Amte; an seine Stelle trat der Kriegskamerad des L., Atilius Agricola, gleichfalls zum zweitenmal Consul, den wir bereits am 19. Januar als Kollegen des L. finden (Militärdiplom CIL III p. 864,[1] vgl. p. 1972 nr. XXXII = Dessau I 2001 add. p. CLXXVI).

In kurzer Frist hatte L. eine glänzende Stellung im Staate erreicht, die auch einem hochstrebenden Ehrgeiz hätte genügen können. Indes, sein Streben ging nach dem höchsten Ziele, das einem Römer erreichbar war. Es liegt in der Natur der Sache, daß sich Traians ruhmbedeckte Marschälle auf die Nachfolge nach dem kinderlosen Kaiser Hoffnung machten, L. aber ließ es sich, allem Anschein nach, an den Hoffnungen allein nicht genügen, sondern griff zu illegalen, [253] wohl geradezu hochverräterischen Mitteln, um seine Absicht zu erreichen. Wir erfahren, daß er, suspectus imperio, auf eine Insel verbannt wurde (Hist. aug. Hadr. 5, 5; es handelt sich wohl um eine relegatio in insulam auf Lebenszeit mit Entziehung der Ehrenrechte, aber ohne Verlust des Bürgerrechtes und Vermögens, s. Mommsen Strafr. 967f. 977. 1010, 4. Weber Untersuch, z. Gesch. Hadr. 44f. Premerstein Klio Beih. VIII 34; infolge der Verurteilung des L. trägt das J. 103 in den unter Hadrian gesetzten Inschriften Dessau 2181. 2300 nur den Namen des Princeps). Das Urteil hat jedenfalls der Senat gefällt, vor den Traian Fälle dieser Art zu bringen pflegte (Dio LXVIII 16, 2, vgl. Premerstein a. a. O.). Bei dem Geiste der Gerechtigkeit, der Traians Regierung beherrscht, und bei dem Verhältnis, das zwischen diesem Kaiser und dem Senate bestand, ist nicht daran zu zweifeln, daß L. tatsächlich schuldig war; er wird das Haupt einer der Verschwörungen gewesen sein, deren Dio gedenkt (LXVIII 5, 3 vol. III p. 201 Boissevain. LXVIII 16, 2; wenn Bor-ghesi Oeuvr. III 69f. und Weber a. a. O. meinen, er sei in das Komplott des Calpurnius Cras-sus Frugi verwickelt gewesen, so widerspricht diese Annahme den Worten der Historia augu-sta, die L. selbst als Prätendenten erscheinen lassen). Über den Zeitpunkt der Katastrophe sind wir nicht unterrichtet. Einerseits erwähnt zwar (Dio-)Xiphilin (LXVIII 16, 2) die Nachstellungen, die Traian bereitet wurden, vor dem Aufbruch zum großen Partherkrieg im J. 113 (LXVIII 17, 1), andrerseits würde aber die Darstellung des L. auf der Traianssäule (s. o.) dafür sprechen, daß er zur Zeit der Dedikation dieses Denkmals im J. 113 (Dessau 294; v. Doma-szewskis Argumente, a. a. O. 343, reichen nicht aus, um die Entstehung des Reliefschmuckes erst unter Hadrian zu erweisen) noch nicht verurteilt war (gerade umgekehrt will Cichorius II 334 daraus, daß L. bei der Erstürmung der Festung fehlt [s. o.], den Schluß ziehen, daß seine Verurteilung vor diese Zeit fällt: kaum mit Recht, da, wie er selbst hervorhebt, ,bei Siegen, wo der Kaiser selbst nicht zugegen war, überhaupt kein Offizier¹ erscheint; vgl. noch Cichorius III 119; wenn Plinius in einem im J. 112 geschriebenen Briefe an Traian [74, 1] L. erwähnt, ohne eine Bemerkung an seinen Namen zu knüpfen, so läßt dies in keiner Richtung einen bindenden Schluß zu).

Als Hadrian zur Regierung kam, forderte der Praefectus praetorio Acilius Attianus sub primis imperii diebus den neuen Herrscher brieflich auf, den Befehl zur Hinrichtung des L. zu geben (Hist. aug. Hadr. 5, 5, vgl. Premerstein a. a. O. 28); offenbar hat Attian es für möglich gehalten, daß der Verbannte die Insel verlassen und wiederum als Prätendent auftreten könnte – das spricht wohl dafür, daß es ihm nicht ganz an Anhängern gefehlt hätte (Weber 44 vermutet, daß er sich .bei Beginn des neuen Regiments wieder geregt‘ habe). Aber Hadrian ging nicht darauf ein (Hist. aug. a. a. O., vgl. Weber 44), und so ist es jedenfalls erst der natürliche Tod gewesen, der den Relegierten von der Bitternis eines verpfuschten Lebens erlöste.

[Groag. ]

Anmerkungen (Wikisource)

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  1. a b CORPUS INSCRIPTIONUM LATINARUM I2 ff. 864
  2. a b c Corpus Inscriptionum Latinarum V, 5067.
  3. a b Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 854.
  4. Corpus Inscriptionum Latinarum V, 3177.
  5. Corpus Inscriptionum Latinarum XIV, 2097