RE:Laelius 11
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |
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| Name eines Beamten bei Iuven. XIV 195 | |
| Band XII,1 (1924) Sp. 414 | |
| Scan: 414, OCR | |
| Register XII,1 | Register l |
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Zitierempfehlung Eugen Lieben: Laelius 11. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft. Band XII,1 (1924), Sp. 414, digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/RE:Laelius_11 | |
11) Laelius (Iuven. XIV 195), Beamter (aus der Zeit des Dichters), der die Aufgabe hat, das Gesuch eines militiae petitor (vgl. Marquardt R. St.-V. II² 378) um die Stelle eines Centurio zu begutachten. Es handelt sich um einen jungen Mann aus den gebildeten Ständen (vgl. v. 191ff.: accipe ceras, scribe, causas age, perlege rubras maiorum leges — Karbe De centurionib. Rom. quaest. epigr., Diss. Halle 1880, 40f.), der gleich als Centurio ins Heer eintreten will und zu dieser Charge vom Kaiser ernannt werden soll: v. Domaszewski Rangordnung 83; eine solche Eingabe aber wird nicht, wie Friedländer z. St. vermutet, ein Praefectus castrorum zu beurteilen gehabt haben, sondern vielmehr ein Beamter der kaiserlichen Kanzlei. Ausgestellt wurde das Dekret, wenn der Bewerber, wie anzunehmen ist, dem Ritterstande angehörte (so auch v. Domaszewski a. a. O. Anm. 6), im Bureau ab epistulis Hirschfeld Verwaltungbeamte² 322, 2, vgl. Stat. silv. V 1, 95 mit Vollmer. Mommsen Röm. St.-R. III 504, 2. Friedländer Sittengesch. I⁸ 112; der Vorschlag aber ging aus vom Leiter des Amtes a libellis; diese Stelle wird also L. bekleidet haben. Dann konnte dem Bewerber wohl auch eher als bei einem Praefectus castrorum (der ja selbst ein altgedienter Centurio war) die „als martialisch zur Schau getragene“ Vernachlässigung des Äußern zur Empfehlung dienen. Auf ihn, den Stadtmenschen, paßt weit besser als auf jenen, daß er grandes miratur alas. Zudem kann ja der Dichter nur eine in Rom bekannte Person nennen wollen, nicht aber einen Offizier, der außerhalb der Hauptstadt in Garnison stand. — Noch weniger zutreffend ist nach dem Gesagten die Bemerkung des Scholiasten: comes (= Kriegsgefährte) Laelius, centurio, sub quo militabis.