RE:Lusius 9
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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| Quietus Feldherr Traians | |||
| Band XIII,2 (1927) S. 1874–1890 | |||
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9) Lusius Quietus, Feldherr Traians.
a) Name. Lusius Quietus Hist. aug. Hadr. 5, 8 (Lusius 7. 2); Lusius Ammian. XXIX 5, 4; Κυήτος Ἄονοιος Dio LXVIII 32, 4 (zur Überlieferung vgl. Boissevain 206); Λούσως Dio LXVIII 8, 3 (in den Hss.. Λούκιος). 22, 2. 30, 1. 2. 32, 3. LXIX 2, 5; Ἄονοιοζ (oder Λονκιος) [1875] 1875 Lusius (Quietua}})
Κυήτος Eoseb. hist. ceci. IV 2, 5; Λυσιος Thomist. or. XVI p. 250 Dind.; Λούχιος Maurit. tact IX 2. Namentlich in den aus Eusebios abgeleiteten Quellen wird der Name zumeist entstellt, der GentÙname z. B. zu Lysias (Lysias Quietus Hieron. chron. z. 18. J. Traians; Λυσίας Κύντος Sync. p. 657 Dind.) oder Lucius, das Kognomen am häufigsten zu Κύντος (vgl. Boissevain a. a. O. Schwartz zu Euseb. hist. eccl. IV 2, 5 p. 302). Über die in orientalischen Schriften begegnenden Namensformen und über den Namen Traianus Quintus (Hippolyt, ed. Achelis I 2 p. 245) s. u. b γ. δ. In Inschriften hat sich der Name des L. bisher nicht gefunden.
b) Lebenslauf, a) Bis zum Dakerkrieg. L. war seiner Abstammung nach Maure (Dio Xiph. LXVIII 32, 4), und zwar nicht ἴκ τῆς ὑπηκόου Λιβύης, aiX ἐξ ἄδοξου xai ἀπφχισμένης ἐσχατιάς* (Themist. or. XVI p. 250 Dind.), d. h. aus den von Iose abhängigen Stämmen bewohnten. Grenzgebieten Mauretaniens (Mommsen R. G. V 637, 2). Dio (a. a. O.) bezeichnet ihn als τῶν Μαύρων ἄρχων (ebenso Hist. aug. Hadr. 5, 8: sublatis gentibus Mauris, quas regebai; Mommsens Vorschlag (Prosop. imp. Rom. II p. 309) – gentilibus statt gentibus – lehnt Weber Untersuch, z. Gesch. Hadr. 52. 182 mit Recht ab). Demnach war er Stammeshäuptling nomadisierender Mauren (ein ,gätulischer Scheich¹ Mommsen R. G. V 637, 2, vgl. v. Premerstein Klio Beih. VIII 63, 1), die vielleicht im marokkanischen Gebirgsland hausten: dafür ließe sich anführen, daß die Reiter des L. wiederholt im Gebirgskrieg (gegen Daker und Marder) Verwendung fänden. Es liegt gar kein Grund vor, sich den Berberfürsten als einen Negroiden vorzustellen (so erinnert z. B. Schrader 60. Winckelml-Progr. 1900, 31 bei dem um eine oder mehr Generationen jüngeren Marmorkopf eines Negers im Berliner Museum, der wie ein Sklavenhändler aussieht, an L.); L. mag, wie viele Edle seines Volkes noch heute, blond, helläugig, von heller Hautfarbe gewesen sein (nach Polemons gehässiger Schilderung, deren Deutung auf L. nicht völlig sicher ist [s. u. t] soll er freilich kleine, tiefliegende Augen gehabt haben; der alte Mann, der dem Kaiser in einem Relief des Beneventa-ner Bogens eine Provincia empfiehlt, ist sicher nicht L.; s. u. γ).
Nach den (allerdings spärlichen und zerstreuten) Nachrichten, die über ihn erhalten sind, muß er ein furchtbarer Krieger gewesen sein, hart, erbarmungslos, verschlagen, einem Panther gleichend in seiner wilden Rassigkeit und in dem plötzlichen Überfall auf das rettungslos verlorene Opfer (für ihn kennzeichnend sind z. B. sein Vorgehen gegen die mesopotamischen Juden oder die von Maurikios tact. IX 2 [s. u. γ. b] berichtete Kriegslist; Polemon Physiognom. gibt ein Zerrbild, s. u. e). Männer dieser Wesensart haben den Puniern, den Römern, später den Spaniern und Franzosen immer wieder zu schaffen gemacht. Aber L. hat seine kriegerische Kraft nicht im Kampfe gegen Rom, sondern im Dienste Roms betätigt. Wahrscheinlich unter Domitian (vgl. Dessau Prosop. imp. Rom. a. a. O., an einen früheren Kaiser ist kaum zu denken; L. wird zur Zeit des Partherkrieges Traians noch [1876] Lusius (Quietus) 1876
in rüstigem Mannesalter gestanden haben) führte er dem Imperator die vorzüglich geschulten leichten Reiter seines Stammes zu (die Schilderung ihrer Kampfweise in Arrians Parthika ist bei Suid. s. Μανρούσιοι erhalten, vgl. Hartmann Berl. phil. Woch. XXX 1910, 607. Roos Stud. Arrian. 1912, 45). Schon in den Kriegen des letzten Flaviers muß er sich hervorragend ausgezeichnet haben; er wurde mit dem römischen Bürger-10 recht bedacht: durch wessen Vermittlung er den nicht eben häufigen Gentilnamen L. empfing, wissen wir nicht; möglich wäre allenfalls, daß schon sein Vater das Bürgerrecht erhalten hatte und daß L. Lusius Geta (s. Nr. 4) der Vermittler war; auffällig ist der Beiname Quietus, der zu dem Kriegshelden gar nicht passen will. Obwohl seiner Herkunft nach unverfälschter Barbar, wurde er sogar in den Ritterstand erhoben (Exc. de virt. 290 [ed. Roos p. 366] = Dio 20 LXVIII 32, 4; die Stelle [die Boissevain III 206 nach der Reihenfolge der Exzerpte wohl mit Recht bei den Anfängen des Partherkrieges einreiht, abweichend Weber Hadr. 32, 117| ist verderbt überliefert: ὅτι Κυρτὸς Λούαιος... ἐν Ἰππεῦσιν εἰλης ἐξήστατο; da fr τοῖς Ἴππευαν ἐξετάξεσθαι bei Dio der technische Ausdruck für die Zugehörigkeit zum Ritterstand ist [vgl. LIV 23, 1. LIX 6, 6], dürfte am ehesten die Lesung Polaks [bei Boissevain] καί èv Ἴππενσιν, Ἴλης 30 θπροσταθ), ἐξήταστο zutreffen: irrig ist Premersteins Angabe, Klio Bhft. VIII 62f., L. sei als gemeiner Auxiliarreiter in das römische Heer eingestellt worden). Die Stellung, die er im Heere bekleidete, war aber nicht (wie Dessau Prosop. imp. Rom., Smilda Dio ed. Boiss. IV p. 417 und andere meinen) die eines praefectus alae – die wilden Mauren des L. können nicht als reguläre Ala formiert gewesen sein, – sondern seine gentes Matirae (Hist. Aug. Hadr. 5, 8) 40 kämpften als symmachiarii (τῆς τῶν Μαύρων συμμαχίας Dio LXVIII 32, 4. fr ξυμμαχίῳ τε καὶ ταντὴ βαρβάρων Suid. s. v. Μανρούσιοι [aus Arrian], vgl. Prem erste in 63, 1), L. war demnach praefectus symmachiariorum (diese Stellung lernen wir durch eine Inschrift aus der Zeit Traians kennen, die Dessau Klio XX 1925, 227f. erläutert hat). L. büßte jedoch seinen militärischen Rang wieder ein. Jedenfalls noch von Domitian (wenn das Urteil von Nerva 50 ergangen wäre, hätte es Traian nicht aufgehoben) wurde er wegen eines Verbrechens schimpflich aus dem Heere ausgestoßen und wohl, mit Verlust seines Ritterranges, in seine Heimat verwiesen (καταγνωσθείς ὀὲ ἐπὶ πονηρὴ τότε μὲν τῆς στρατείας ἄπηλλαγη καὶ ἠτιμώθη Dio LXVIII 32, 4). Das Delikt dürfte kein schurkisches gewesen sein, da ihn sonst Traian nicht wieder in Gnaden aufgenommen hätte (möglicherweise bezieht sich auf L. das – bei Suid. s. v. ὀξύτης 60 [vgl. Roos Stud. Arrian. 64] erhaltene – Fragment Arrians κατὰ τὴν βαοιλεως ὀξύτητα [die Bezeichnung würde auf Domitian passen] καὶ αὐτὸς ὤμως τε καὶ ὄνν ὕβρει ἐξηγείτο).
β) Dakerkrieg Als der Dakerkrieg Traians bevorstand, stellte sich L. mit seinen Reitern unaufgefordert bei dem Imperator ein (Exc. de virt. 290 = Dio LXVIII 32, 4; in den Konstantinischen Exzerpten ist τὸν στοατης [1877] 187 7 Lusius (yuietus)
τῶν Μαύρων συμμαχίας δεηθέντος Überliefert, die Lesung Τραῖανού aber der des V a I e s i u s στρατου gewiß vorzuziehen). Traian, dem die Verwendbarkeit dieser Truppe und die seltenen soldatischen Fähigkeiten ihres Führers mutmaßlich bekannt waren – vielleicht kannte er L. persönlich von gemeinsamem Heeresdienst her – nahm sein Anerbieten bereitwillig an und hatte es nicht zu bereuen. L. vollbrachte im ersten dakischen Kriege große Taten (μεγάλα 10 Ἴργα ἀπεδείξατο Dio a. a. O.). Im Feldzug des zweiten Kriegsjahres (102) betraute Traian, der selbst mit der Hauptarmee gegen die Hauptstadt Dekebals heranrückte, den Berberfürsten mit einer selbständigen Aktion – daraus, sowie aus der Darstellung der Traianssäule, die drei Abteilungen der Mauren im Kampfe zeigt, geht wohl hervor, daß das .Reiterkorps erheblich stärker als eine römische Ala gewesen sein muß (die Annahme, daß L. eine ganze römische Armee 20 geführt habe, lehnt Cichorius Rei. d. Traianssäule II 294 mit Recht ab, aber auch seine eigene Auffassung, daß L. in weiter Entfernung vom Hauptheere gegen Dekebai gezogen sei, ist nicht haltbar, vgl. Petersen Traians dak. Kriege I 69f., der jedoch Dio LXVIII 32, 4 mißversteht). L.. der die Stellung der Feinde umging (ἐτέρωθι προσβολῶν vgl. v. Domaszewski Philol.LXV 1906, 336), erzielte einen vollen Erfolg; die Daker, die von dem Angriff offenbar überrascht, 30 vielleicht auch durch die fremdartige Erscheinung der Afrikaner in Schrecken gesetzt waren, verloren viele Tote, viele gerieten in Gefangenschaft (Dio LXVIII 8, 3). Die Attacke der maurischen Reiterei ist, wie schon Ciaconius erkannte, in den Reliefs der Traianssäule verherrlicht (64. Bild nach der Zählung von Cichorius Taf. 44 und 45 seiner Ausgabe); die Mauren sind an den von Strabon (XVII 828) als charakteristisch hervorgehobenen Merkmalen zu er- 40 kennen: dem kunstvoll gelockten Haar, dem kleinen Schild, dem Reiten auf kleinen, unge-eattelten und ungezäumten Pferden, die mit Halftern gelenkt werden (vgl. Dierauer in Büdingers Untersuch, zur röm. Kaisergesch. I 79. Cichorius II 294f. Cagnat L'arm. Rom. d'Afr. 268f. Lehmann-Hartleben Traianssäule 100). In gebirgiger Gegend (bezüglich der Lokalisierung s. den Art. M. Ulpius Traianus) sprengen drei Abteilungen der Reiter 50 gegen dakische Fußtruppen (darunter vielepüeati, Krieger höheren Ranges) heran, die sich zwar zur Wehre setzen, aber (wie eben Dio berichtet) unter Zurücklassung von Toten und Verwundeten zur Flucht gezwungen werden. L. selbst ist nicht an der Spitze seiner Stammeskrieger dargestellt – einem Stilgesetz der Reliefs entsprechend, die nirgends die Befehlshaber selbst in den Kampf eingreifen lassen (Lehmann Hartleben 89; demnach ist Davis’ Hypothese, 6( Journ. Rom. st, 1920, 23, der in dem Haß Hadrians den Grund sieht, nicht haltbar).
Nach dem (allerdings stark gekürzten) Dio-Exzerpt Xiphilins hat es den Anschein, daß der Sieg des L. wesentlich zur Entscheidung des Krieges beitrug (so urteilt auch Mommsen K. G. V 202). Für »eine Taten wurde L. von Traian ausgezeichnet (Dio LVXIII 32, 5); er [1878] dusius (uieius) iö/ö
erhielt jedenfalls anläßlich des Triumphes militärische Ehrenzeichen und auch von der Beute wird ein entsprechender Anteil an ihn gelangt sein (Dio LXIX 2, 5 bemerkt, daß er großen Reichtum erworben hat). Für L.s Taten im zweiten Dakerkrieg (105–10$) läßt uns die literarische wie die bildnerische Überlieferung im Stich (Dios Bemerkung πολυ πλείω καὶ μείζω ἐν τῷ δεντέρῳ πολέμῳ ἐξειργάσατο, LXVIII 32, 5 p. 206 Boiss., bezieht sich wohl auf den Parthi-schen Krieg, anders Sm il da 416; in den Reliefs der Traianssäule begegnen die maurischen Beiter später nicht mehr, vgl. Cichorius II 294).
Aus der Zeit zwischen den Dakerkriegen und dem Partherkrieg wissen wir von L. nichts. Es mag sein, daß er wieder in seine Heimat zurückgekehrt ist; doch wäre auch denkbar, daß er weiter in römischen Diensten blieb. Freilich könnte man sich nicht recht vorstellen, welche Stellungen der Barbarenhäuptling in der Friedenszeit bekleidet haben sollte – es wäre denn, daß ihn Traian zeitweilig zum Prokurator einer der beiden oder beider mauretanischen Provinzen ernannt hätte (daß L. in seiner Heimat Anhang hatte, lehren die Unruhen, die anläßlich seines Sturzes dort ausbrachen, s. u. e).
y) Partherkrieg. Am Partherkrieg(114-117) nahm L. wieder im römischen Heere teil, und zwar nicht allein als Befehlshaber seiner Mauren (Hist. aug. Hadr. 5, 8. Suid. s. ἔγνωομενον und Μαυοούσιοι vgl. Roos Stud, Arrian. 1912, 44f.), sondern auch als selbständiger Armeeführer.
Der Rhetor Themistios erwähnt von seinen Kriegstaten nur ἰπεώη Μάρδυς κατεστρατήγησεν (or. XVI p. 250 Dindorf). Hier ist wohl Μάρδσῦς wiederherzustellen und zwar wird, wie B ὁ o s 23 mit Recht vorschlägt (ebenso Premerstein 63, 2), der in Armenien nordöstlich vom Vansee im Gau Mardastan (vgl. Egli in Büdingers Unters. I 307f. Andreas o.Bd.IS. 1730)hausende Volks-stamm dieses Namens gemeint sein (Borghesi Oeuvr. I 502 dachte an die von Plin. n. h. VI 117 genannte Völkerschaft in Mesopotamien, deren richtiger Name aber Mandani lautet). Da noch im J. 114 ganz Armenien in die Gewalt der Börner kam (Dio LXVIII 18, 3 b vol. III p. 208 Boiss.), wird die Unterwerfung des durch seine Berge geschützten Räubervolkes (vgl. Tac. ann. XIV 23) noch in diesem Jahre erfolgt sein (Roos 24). » Wohl gleichfalls noch im J. 114 (s. u.) erhielt L. den Auftrag, den Widerstand, der sich im nördlichen Mesopotamien gegen die römische Expansion geltend machte, niederzuwerfen. Er besetzte – wie es im Dio-Exzerpt heißt, ohne Kampf – das wichtige Singara und andere Städte (Exc. de leg. II p. 430 n. 53 de Boor = Dio LXVIII 22); doch ergibt sich aus der auf Arrians Parthika zurückgehenden Angabe des Suidas (s. v. ἔπιχειρηοειν: ἔγραφεν ἐπιχειρήσειν θεέλλειν τοῖς) Σιγγάροις καὶ Μ τφδὲ πέμπειν (θΙου) πεζοὺς ἄποχρωντας), die Gutschmid (Mém. Acad. St. Petersbg. Ser. VII tom. XXXV 1887, 25) und Roos 43 zutreffend auf L. beziehen, daß es doch zu Kriegshandlungen gekommen sein muß*, ferner lehren die angeführten Worte, daß auch Fußtruppen unter L. Befehl gestellt wurden. Singara scheint damals die Hauptstadt eines arabischen, von dem Phylarchen Maunus beherrschten Staates [1879] 1879 Lusius (Quietus)
gewesen zu sein (Gntschmid a. a. O. 26; Gesch. Irans 142. Roos 42. Marquart Philol. Suppl. X 228). Mannus selbst flüchtete nach Adiabene (Dio LXVIII 22, 2). Anläßlich dieser Vorgänge wird Arrian in den Παρθικά der maurischen Reiterei gedacht haben, deren Schilderung bei Suid. s, Μαυρούοιοι auf ihn zurückgehen wird (Hartmann Berl.phil. Woch. XXX 607. Roos a.a. O.; doch dürfte Roos’ Vermutung, daß hier ein Fragment einer Ansprache des L. an Traian vorliege, nicht zu treffen). Eine Verherrlichung der Unterwerfung Mesopotamiens will v. Domaszewski (Abhdl. z. röm. Rei. 41ff.) in einem Relief des Triumphbogens in Benevent erkennen; hier soll L. dargestellt sein, der die neue Provinz dem Kaiser empfiehlt – eine Deutung, die wohl nicht annehmbar ist (vgl. Röm. Mitt. XIV 1899,274f. XVI 1901, 272. Schrader 60. Winckelm.-Progr. 1900, 87. 42. Weber Hadr. 22f.).
Diese Ereignisse werden noch in das J. 114 gehören, denn nach Xiphilin erzählte Dio (LXVIII 23, 2. 24 p. 210f. Boiss.) die Besetzung von Nisibis vor dem Erdbeben in Antiochia, das durch den (c. 25, 1 berichteten) Tod des Consuls Pedo (dessen Nachfolger, wie wir jetzt durch eine Inschrift aus Lanuvium, Rev. arch. 1911, 486, wissen, L. Catilius Severus war; vgl. Galieti Bull. com. XLVI 165f.) auf Anfang 115 datiert wird. Die Einnahme von Nisibis, die auch Dio 26, 1 schon vorausgesetzt wird, kann nicht ein Jahr vor der Besetzung von Singara erfolgt sein; demnach ist Mommsens zeitliche Ansetzung des Fragmentes Dio LXVIII 22, 1. 2 in das J. 116 (R. G. V 398) nicht zu halten (daß bei Dio zweimal, 23, 2 und 28, 2, von der Annahme des Beinamens Parthicus die Rede ist, hat Boissevain p. 209 Anm. richtig erklärt; übrigens bleibe ein näheres Eingehen auf die Chronologie and den Verlauf des Partherkrieges dem Art. M. Ulpius Traianus Vorbehalten).
Die Überlieferung läßt uns in der Frage im Stich, welche Stellung L. damals einnahm. Daß er schon vorher in den Senatorenstand aufgenommen worden sei (Dessau a. a. O.), ist nicht anzunehmen, denn diese außerordentliche Ehrung ist, wie aus dem Dio-Ex2erpt (c. 32, 4 p. 206 B.) deutlich hervorgeht, erst der Lohn für seine Taten im Partherkrieg gewesen. L. wird demnach noch als römischer Ritter ein außergewöhnliches Heereskommando erhalten haben, ähnlich wie mehrere Jahre später Marcins Turbo, obwohl eques Romanus, als selbständiger Armeeführer fungierte (vgl. Weber Hadr. 50f. 72f. Premerstein Klio Beiheft VIII 17ff.).
Als im J. 116, während Traian seine Fahrt zum Persischen Meerbusen unternahm, die große Abfallsbewegung in den neugewonnenen Ländern einsetzte, entsendete der Kaiser zwei Heere gegen die Aufständischen, das eine unter dem Consulat Appius Maximus Santra (vgl. Hau 1er Wien. Stud. XXXVIII 1916, 166ff.), das andere unter L. (Dio-Xiph. LXVIII 30, 1). Während Maximus mit seinen Truppen den Untergang fand, erzielte L. entscheidende Erfolge (Dio 30, 2, vgl. 32, 5 p. 206 Boiss.). Es ist ihm gelungen, ganz Mesopotamien wieder unter die Botmäßigkeit Roms zu bringen. Die beiden Hauptzentren des nördlichen Zweistromlandes, Nisibis und Edessa, [1880] Lusins («Juietusj i ööu
wurden von ihm eingenommen (Dio a. a. O.; bei der Belagerung von Nisibis hat wohl der kaukasische Prinz Amazaspos, wie seine metrische Grabschrift [IG XIV 1374] besagt, den Tod gefunden). Auf die Eroberung einer dieser beiden Städte wird sich die Kriegslist beziehen, von welcher Maurikios (art. mil. L IV 2 p. 206 ed. Scheffer) berichtet*. L. schlug das Lager einen Tagemarsch vom Feinde entfernt auf, verstand 10 es, durch Unterhandlungen die Gegner in Sicherheit zu wiegen und überfiel sie unvermutet nach einem Nachtmarsch. Das von Natur und Kunst sehr feste Edessa fiel offenbar erst nach längerem Widerstand: denn L. beging die Barbarei, die prächtige Königstadt, den Sitz einer hohen Zivilisation, seinen Soldaten zur Zerstörung und Brandschatzung zu überlassen (freilich sind gerade in den Partherkriegen auch senatorische Feldherren nicht anders verfahren, vgl. z. B. 20 Tac. ann. XIII 41; s. u. Bd. II A S. 1182f.).
Über das Schicksal des Königs von Osroene, Abgar VII. bar Izät, dessen Regierung mit der Annexion seines Landes ihr Ende nahm, sind wir nicht unterrichtet (vgl. Gutschmid Mém. Acad. St. Petersbg. 27). Die Erinnerung an den Zerstörer Edessas hat sich jahrhundertelang erhalten: der ,Richter des Landes* Lysinias (Lysinas), oder Lysinus (Lusinus), der die Märtyrer Sarbil und Barsamjä verhört und zum 30 Tode führen läßt (Cureton Ane. syriac documents 1864, 45. 63, vgl. p. 181; die Literatur bei Baum -stark Gesch. der syr. Lit. 28f.) ist, wie Gutschmid 18 überzeugend darlegt, kein anderer als Lusius (die Martyrien selbst gehören in die Zeit des Traianus Decius oder Valerianus, s. o. Bd. V S. 1937).
Nach der Darstellung Gutschmids (Gesch. Irans 144f.) war es L., der mit den Arsakiden-fürsten Sanatrukes und Parthamaspates (viel-40 leicht denselben, denen Maximus erlegen war, vgl. Hauler. 173, 3) in Kampf geriet, den letzteren durch Versprechungen zum Abfall verleitete, Saratrukes in einer Schlacht vollständig schlug und auf der Flucht tötete (Malalas XI p. 273f. Dind., dessen allerdings verworrener und entstellter Bericht, wie Gutschmid bei Dierauer 155ff. nachgewiesen hat, in letzter Linie auf Arrians Geschichte des Partherkrieges zurückgeht, vgl. Roos 54f. Marquart 218ff.227. 50Stähelin u. Bd. I A S. 223lf., ablehnend MommsenR. G. V 400, 1), aber unsere Kenntnis von diesen Ereignissen ist derart dürftig, daß jene Hypothese doch nicht als gesichert bezeichnet werden kann (wenn Malalas die Kriegstaten dem Kaiser selbst zuschreibt, so liegt hier vielleicht die auch sonst [s. u. Ô] begegnende Verwechslung des L. mit seinem Kaiser vor;. Suidas s. v. ἔγνωσμενον überliefert nach Arrian (vgl. Roos 44) den Plan eines offenbar schließlich mißglückten 60 Manövers, durch welches Feinde, ersichtlich in einer regulären Schlacht, den Angriff der Mauren zum scheitern zu bringen gedachten; möglicherweise bezieht sich diese Relation auf die Schlacht gegen Sanatrukes (der parthische Krieg Traians ist sonst sehr arm an Feldschlachten) und bestätigt Gutschmids Veiniutung. Es sei noch bemerkt, daß die taktische Konzeption jenes Manövers einen nicht gewöhnlichen Feldherren [1881] 1881 Lusins (Quietusy
verrät und daß Sanatrnkes von Arrian (Suid. s.v. θανατρονκης) in der Tat wegen seiner militärischen Eigenschaften gerühmt wird.
Die wiederholt (z. B. bei Grätz Gesch. d. Juden IV* llßrf. 415. Weber Hadr, 32f. 117) begegnende Annahme, daß die Wiederunterwerfung Mesopotamiens mit dem Blutbad unter der Judenschaft dieses Landes (s. u.) identisch sei, ist meines Erachtens nicht haltbar: nach dem Exzerpt Xiphilins hat Dio die Kämpfe um 1 Nisibis, Edessa, Seleukeia vor dem Judenaufstand berichtet und deutlich von diesem unterschieden; überdies ging nach Euseb. h. eccl. IV 2, 5 der Anlaß zu dem Judenmassakre von dem durch die Empörung der kyrenaeischen und ägyptischen Juden beunruhigten Kaiser selbst aus, während die Entsendung des Maximus und des L. durch den Abfall der Unterworfenen und die Vertreibung oder Vernichtung der römischen Besatzungen veranlaßt war (Dio LXVIII 29, 4). ί
δ) Judenaufstand. Als sich im J. 117 die große jüdische Insurrektion von Kyrene über Ägypten und Zypern verbreitete (zur Chronologie vgl. Dierauer 183, 1. Schürer Gesch. d, jüd. V. 14 6631. Bremerstein Herm. LVII 309), muß Traian die begründete Besorgnis gehegt haben, daß auch die überaus zahlreiche Judenschaft des eben erst wieder unterworfenen Zweistromlandes sich gegen Griechen und Römer erheben werde (Eusebios schreibt in der Kirchen- ’ geschickte IV 2, 5 [Griech. christl.r Schriftst. IX 1 S. 302 ed. Schwartz] ὁ ôè αὐτοκράτωρ ὕπο· πτεύσας καὶ τοὺς ἐν Μεσοποταμία Ἰουδαίους ἐπιΨήοεσθαι τοῖς αὐτόθι [daraus Nicephor. Callist. III 22 Migne CXLV p. 942]; weniger präzise muß er sich in der Chronik ausgedrückt haben, denn Hieronymus sagt [zum 18. J. Traians Griech. ehr. Schr. XXIV S. 196 ed. Helm = S. 278 ed. Fotheringham] fudaeis Mesopotamiae rebcllan-tibus und in der armenischen Version des Euse- -bios [Griech. ehr. Schr. XX S. 219 ed. Karst] heißt es – nach der Übersetzung des Herausgebers – ,und als sie auch im Zwischenstromland zum Aufruhr schritten*). Der Kaiser erteilte daher dem L. den Auftrag, die jüdische Bevölkerung aus Mesopotamien (und vielleicht auch Babylonien) wegzuführen, wenn er aber auf Widerstand stoße, sie zu vernichten. Zwischen den Angaben des Eusebios in der Chronik und in der Kirchengeschichte besteht allerdings auch hier ein scheinbarer Widerspruch: ui eos provincia exterminaret Hieron. a. a. O., »der Selbstherrscher befahl dem Lisias Kitos, die ganze Provinz von ihnen zu säubern* Euseb. arm. a. a. O. (vgl. auch Dionys. Telmahr. a. a. O.), Euseb. hist. eccl. a. a. O.: Λουσίῳ Κυητφ προσέταξεν ἔκκα· Φαραὶ τῆς Ἐπαρχίας αὐτούς (vgl. Nicephor. a. a. O.); Rufinus übersetzt (IV 2, 5. Griech. ehr. Schr. IX 1 S. 303 Momms.) Lucio Quido prae-cepit de/ere provinciam funditU8()) ac iotam gentem penitus excidere. Die Erklärung gibt ein von Suid. s. ἀτάσθαλα und παρείκοι erhaltenes Fragment, das Roos (S. 31) richtig auf Arrians Parthika zurückführt, aber mit Unrecht auf die Parther bezieht; vielmehr wird hier von den Juden die Rede gewesen sein (Hartmann Berl. pbil. Woch. 191$ 423; Philol. LXXIV 1917, 82ff.): d δὲ Τραῖανὸς ἔγνω μάλιστα μὲν, εἰ πά- [1882] Lusius (Quietus) 1882
ρείκοι, ἔξελειν τὸ ἔθνος, εἰ θὲ μή, ἀλλὰ συντρίφας γὲ παῦσαι τῆς ἄγαν ἀτασθαλίας.
L. führte den kaiserlichen Befehl in seiner Weise aus; er rückte mit Heeresmacht gegen die Juden heran, und zwar (wenn die Angabe des Nikephoros Kallistos [s. u.], der sonst auf Eusebios zurückgeht, auf guter Überlieferung beruht), ohne daß die Bedrohten die unmittelbare Nähe der Gefahr ahnten, und veranstaltete unter der nament-Olich in den Städten sehr dichten jüdischen Bevölkerung ein furchtbares Blutbad. »Viele Myriaden* Juden sollen damals getötet worden sein; überall auf den Straßen und Wegen, in den Häusern und Höfen lagen, wie die syrische Chronik des Ps.-Dionysius von Telmahrê (s. u.) berichtet, Leichen erschlagener Juden, und es war niemand, der sie begraben hätte (vgl. Euseb. hist. eccl. IV 2, 5 p. 302 Schwartz. Rutin, p. 303 Momms. Euseb. arm. p. 219 Karst. Sync. p. 657 Dind. Ϊ0 Hieron. chron. zum 18. J. Traians. Oros. VII 12, 7. Prosper epit. Chron. min. ed. Mommsen I p. 421 [z. T. irrig]. Nicephor. Callist. III 22. Migne CXLV p. 942 [κρυφὰ στρατηγικὴν τὴν παράταξιν ποιησάμενος]. Dionys. Telmahar. ed. Siegfried und Geizer 1884, 62. Michael Syrus Chron. VI 4 ed. Chabot I p. 172. 175; in dem stark gekürzten Dio-Auszug des Xiphilin heißt es nur LXVIII 32, 3: ἄλλ’ Ἰουδαίους μὲν ἄλλοι τε καὶ Λούσιος ὑπὸ Τραῖανού πεμφθείς κατεστρέψατο; Dio selbst 10 wird sowohl über die Ereignisse in Mesopotamien wie über jene in Palästina berichtet haben).
Angeblich zum Lohne für die »Wiederherstellung der Ordnung¹ in Mesopotamien ernannte Traian L. zum Statthalter Palästinas (ἔῳ' φ κατορθώματι Ἰουδαίας ἠγεμῶν ὑπὸ τὸν αὐτοκράτορος ἀνεδείχθη Euseb. hist. eccl. a. a. O. [vgl. Rufin, a. a. O. Nicephor. III 22. Michael Syr. a. a. O.]; ,weil er deren Angelegenheiten wieder geordnet hatte, ward er vom Selbstherrscher zum 10 Richter des Judenlandes eingesetzt* Euseb. arm. a. a. O.; ob hoc procurator (!) ludaeae ab imperatore deeernitur Hieron. a. a. O. Prosper. Sync. p. 657 Dind.). In Wirklichkeit wird Traian, der über die bisher von ihm wohlwollend behandelten Juden, die ohne irgendeinen ihm verständlichen Grund die Vollendung seines gewaltigen Lebenswerkes durchkreuzten, höchst aufgebracht war (vgl. Suid. a. a. O.), L. für den richtigen Mann gehalten haben, um auch in dem Heimatland des 50 Volkes die Ruhe wiederherzustellen. Um ihm die rechtliche Befugnis dafür zu geben, entschloß er sich, L. unter die Praetorier aufzunehmen und zum legatus Augusti pro praetore von Judäa zu ernennen (Dio LXVIII 32, 5). Freilich wäre auch möglich, daß L.s Aufnahme in den Senat schon vor dem J. 116 erfolgt war und er bereits den Feldzug gegen Nisibis und Edessa als senatori-scber Legat leitete (für diese Annahme könnte angeführt werden, daß der mit einer Parallel –60 aktion betraute Maximus Senator war), aber die Worte des Dio-Exzerptes (c. 32, 5 p. 206 Boiss.) καὶ τέλος ἐς τοσοῦτον τῆς τε ἀνδραγαθίας θμὰ καὶ τῆς τύχης ἐν τφδὲ τῷ πολεμω προεχώρησεν ὥστε ἐς τοὺς ἐστρατηγηκότας ἐσγραφήναι usw. sprechen dafür, daß die Adlektion unter die Praetorier erst nach außerordentlichen militärischen Leistungen des L. erfolgt ist – und solche waren eben die Eroberung der mesopotamischen Hauptstädte und [1883] 1883 Lusius (Quietus}})
die Unterwerfung des Landes (vielleicht auch der Sieg Aber den Arsakiden), Kriegstaten, die L. um so höheren Ruhm bringen mußten als gleichzeitig ein Feldherr consularischen Ranges den Untergang im Kampfe gefunden hatte. Zweifellos war L. nicht allein abermals für militärische Ehrenzeichen, sondern auch für die Triumphalinsignien ausersehen.}}
Die Aufnahme eines Mannes unverfälscht barbarischer Abstammung in den Senat war damals noch eine ganz ungewöhnliche Auszeichnung, in den Zeiten des Principales wohl noch ohne jedes Vorbild. Aber die Verdienste des Mauren waren derart außerordentlich und er schien für die ihm zugedachte Aufgabe derart unentbehrlich, daß Traian es wohl für hinlänglich gerechtfertigt halten konnte, wenn er, wie einst Caesar, einem Barbaren den Zutritt zur Kurie, sehr bald sogar zur höchsten altrepublikanischen Magistratur eröffnete (Themist. or. XVI p. 250 Dind.}}).
Aus der Angabe des dionischen Exzerptes (c. 32, 5}}) χαὶ ὕπατενσαι τῆς τε Παλαιστίνης ἄρξαι scheint hervorzugehen, daß L. den Consulat unmittelbar vor der (sonst prätorischen) Statthalterschaft erhielt; doch könnte er auch als Legat die Fasces geführt haben (wie einige Jahre vorher Pompeius Falco, Dessau 1θ3·»). Sein Suf-fektconsulat wird in die zweite Hälfte des J. 116 oder eher in die erste 117 fallen (vgl. Weber Hadr. 33) und nicht länger als zwei oder drei Monate gewährt haben.
Auch in Palästina hat L. einen Aufstand der Juden niedergeschlagen: allerdings wird dies von neueren Forschern zumeist geleugnet (so von Schürer Gesch. des jüd. V. I 667, wo die sonstige Literatur verzeichnet ist), aber unter dem in talmudischen Quellen (Mischna SoWIX 14. Seder Olam Monum. Talmud. V [1914] 81 n. 163. Schürer 669, wo auch die Lesarten verzeichnet sind) erwähnten}} polemos sohel Kilos ohai'B O'tJ'p sind doch wohl Kämpfe in Judäa, nicht der .Quietuskrieg¹ in Mesopotamien, zu verstehen (vgl. Grätz Gesch. d. Juden IV* 118. 120f. 405f.;. Dafür sprechen nicht allein die Notiz im Seder Olam, wonach vom* Kriege Vespasians bis zum Kriege des Quietns 52 Jahre, von diesem bis zum Kriege des Ben Kosiba 16 Jahre verstrichen seien (vgl. Krauss zu Monum. Talmud, a. a. O. Schürer 667ff. 696 Anm.), und die Angabe der Hist. aug. Hadr. 5, 2 Libya denique ac Palae-stina rebelles animos efferebant ). [1884] Lusius (Quietus) 1884
Endlich wurden wegen des »Krieges des Quie-tus* vom Synedrion zu lamnia neue Trauerbräuche (darunter das Verbot, die Söhne griechisch lernen zu lassen) eingeführt (Monum. Talmud. V 82 n. 164 mit den Bemerkungen des Herausgebers Krauss; vgl. auch Grätz IV* 406ff.» dessen Argumente z. T. nicht haltbar sind; die Auffassung Volkmars» Grätz’ 418ff. u.a.» daß das Buch Judith aus dieser Zeit stamme 10 und mit Holophernes L. gemeint sei, ist heute wohl aufgegeben, vgl. Willrich Judaica 28ff. Meyer Ursprung und Auf. d. Ohr. II 241, 4. Michael Syr. a. a. O. verwechselt den mesopotamischen mit dem palästinensischen Aufstand).
L. dürfte auch, wie Krauss (Mon. Talm. p. 83. Rev. d. ét. juiv. LXXX 1925, H7f.) vorschlägt, in dem römischen Befehlshaber Traia-nus Quintus zu erkennen sein, dessen der Kirchenschriftsteller Hippolytos gedenkt (Frag-20 ment der »Kapitel gegen Gajus*, nur in der syrischen Übersetzung des Dionysius bar Salibi erhalten, hg. von Achelis Griech.christl. Schrittst. I 2 p. 245): die von Traianus Quintus nach Jerusalem gelegte Legion habe im Tempel ein Götzenbild namens Kore errichtet – tatsächlich ist damals von einem Legionsdetachement ein Götterbild (Serapis) in Jerusalem geweiht worden (s. o.). Die von Graetz (125f. 411ff.) und Krauss (Mon. Talm. 84f.) verfochtene, von S c h ü-30rer (668) abgelehnte Identifizierung des L. mit Traianus (Turjanus), der, einer mannigfache Varianten aufweisenden Tradition zufolge ( in Laodikeia Über die beiden Brüder Iulianos und Pappos zu Gerichte saß, aber auf Grund eines Befehles von Rom selbst sein Leben verlor, indem ihm die Hirnschale zerschmettert wurde – zum Andenken daran wurde der 12. Adar als ,Tag des Traianus* gefeiert–(Megillath Taanith § 29 Mon. Talm. 84f. n. 170, vgl. Schürer 667f.), könnte 40 vielleicht zutreflen, wenn auch dagegen spricht, daß als Ort des Gerichtstages Laodikeia genannt ist, das nicht zur Provinz des L. gehörte. Aus dem Namen Traianus Quintus darf aber nicht (mit Krauss) geschlossen werden, daß L. auch diese Namen führte: Quintus beruht nur auf der (in griechischen Quellen [o. Abschn. a] häufig begegnenden) Verwechslung mit Quietus, und Tra-ianus wird sich damit erklären, daß im Gedächtnis der Orientalen der Kaiser mit seinem 50 furchtbaren ,Günstling*, der im Orient vielleicht überdies für den vorbestimmten Nachfolger gehalten wurde (s. u.), zu einer Gestalt verschmolzen ist. Ein Hegemon Agnitos orj'2>N (die Schreibung zeigt aber viele Varianten», der nach talmudischen Berichten verfängliche Fragen an die Babbinen Jochanan ben Sakkai und Gamalicl II. stellte (vgl. Schürer 649), wird von Krauss (Mon. Talm. 83 n. 168f. Rev. d. ét. juiv. XXX 40. XXXII 46. LXXX 114) gleichfalls – frag-60 lieh ob mit Recht – dem L, gleichgesetzt.
Irrig werden eine Bauinschrift aus Soueida (CIG III 4616 = IGR III 1273) und ein Meilenstein von der Straße Damaskus–Heliopolis (CIL III 14177)[2] mit L.s judäischer Legation in Verbindung gebracht (Prosop. imp. Bom. II 309. Brown Amer. Journ. of arch. XV 1911, 526f.): die Bauinschrift nannte einen Legaten von Syrien, und die Meilensäule, auf der überhaupt kein Legat [1885] 1885 Lusius (Quietus}})
genannt ist, stammt aus einer Zeit, in der L. nicht mehr im Amte war.}}
Die ihm gestellte Aufgabe hat L. auch in Judäa mit vollem Erfolge und sicherlich mit gewohnter Härte durchgoführt (vgl. Auerbach Festschr. d. Rabb. Seminars Berlin 1924, 1f. 38f.); zu einer Niedermetzelung der Bevölkerung ist es hier jedoch nicht gekommen, vielleicht infolge eines ausdrücklichen Verbotes des Kaisers.}}
Aus den oben angeführten Worten der V. Hadr. (5, 2) darf man nicht – mit allen neueren Darstellern dieser Zeit – den Schluß ziehen, daß die Insurrektion erst unter Hadrian, also von dem Nachfolger des L., niedergeschlagen worden sei (die Notiz des Euseb. chron. zum 1. J. Hadrians bezog sich auf Ägypten, vgl. Sync. 657 Dind.): die Überlieferung der vita, derzufolge beim Tode Traians fast das ganze Reich von Aufruhr erschüttert war, stammt ersichtlich ans der Selbstbiographie Hadrians, der damit die doppelte Absicht verfolgte, die Notwendigkeit seiner pazi-üstiscben Politik zu erweisen und sich selbst als den Retter des Staates hinzustellen.}}
Dank seinen seltenen kriegerischen Eigenschaften stand L. bei einem soldatischen Kaiser wie Traian in höchstem Ansehen, in höherem – wie der Rhetor Themistios (in einer an Theodosius gerichteten Rede or. XVI 250 Dind.) sagt – als die eigenen Verwandten des Herrschers, wobei wohl in erster Linie an Hadrian zu denken ist. Die weitere Angabe des Redners, daß Traian ihn zu seinem Nachfolger in der Regierung des Reiches ausersehen habe}} (τῆς βασιλείας διάδοχον χατεστήσατο), ist nicht von Themistios erfunden, sondern wird auf ältere (doch nachhadrianische) Darstellungen und in letzter Linie auf gleichzeitige Gerüchte zurückgehen, die namentlich unter den Völkern des Orients verbreitet gewesen sein werden: für die Orientalen lag es nahe, in dem mächtigen Feldherren, der für sie die kaiserliche Gewalt von ihrer schrecklichsten Seite verkörperte, den kommenden Herrscher zu erblicken; ein Niederschlag dieser Volksmeinung dürfte der Beiname Traianus gewesen sein, der ihm in orientalischen Quellen zuweilen gegeben wird (s. o.). Abzulehnen ist die Ansicht Webers (Hadr. 30, 104)und Premersteins (Klio Bhft. VIII 29. 64), daß das Gerächt von der Adoption von den Rivalen Hadrians erfunden und verbreitet worden sei: auch Hadrians Feinde im Senat hätten, vor die Entscheidung zwischen diesem und dem Afrikaner gestellt, keinen Augenblick schwanken können. Aber es ist selbstverständlich völlig ausgeschlossen, daß ein Kaiser, der sich so strenge an die römischen Traditionen hielt wie Traian, daran gedacht haben könnte, einen exotischen Barbarenhäuptling zum Imperator und Pontifex maximus auszuersehen (vgl. Premerstoin 29. 76). Eine andere Frage ist, ob sich L. selbst Hoffnung darauf gemacht hat, nach dem Tode des kinderlosen Herrschers durch ein Pronunziamento die Herrschaft an sich reißen zu können – diese Absicht schrieb ihm offenbar Hadrian in seiner Autobiographie zu (suspectus imperio fuerat v. Hadr. 5, 8, vgl. Weber 52). Die nötige Verwegenheit darf man ihm wohl Zutrauen, wenn auch der Maure in den Legionen kaum Anhang gefunden haben wird (dies geht [1886] Lusius (Quietus) 1886
wohl aus den Vorgängen bei seinem Sturz her-vor) und mit dem erbitterten Widerstand des Senates und der senatorischen Heerführer hätte rechnen müssen. –}}
Durch die Einzigartigkeit seiner Laufbahn zog sich L., wie Dio sagt (32, 5), in höchstem Maße Neid und Haß zu: es ist gar nicht nötig, hier nur an Hadrian und seinen Kreis zu denken (Premerstein 45); sicherlich haben auch viele 10 andere hochgestellte Römer den fabelhaften Aufstieg des Barbaren nur mit Unwillen mitangesehen (vgl. Premerstein 64). Diese feindselige Gesinnung hat viel dazu beigetragen, daß nach dem Tcde seines großen Gönners der plötzliche Sturz des L. erfolgte (Dio a. a. O.}}).
e) Sturz und Ende. Der Tod Traians muß für L. unerwartet gekommen sein; andrerseits scheinen Hadrian, damals Legat des syrischen Heeres, und seine persönlichen Anhänger, 20 der Praefectus praetorio Acilius Attianus, der Legat von Kappadokien und Armenien, Catilius Severus, und der mit der Niederwerfung des jüdischen Aufstandes in Afrika betraute Ritter Marcius Turbo, unter der vor allem bedeutsamen Mitwirkung der Kaiserin Plotina, bereits alle Vorbereitungen getroffen zu haben, um zu verhindern, daß von jenen Armeeführern, von denen man sich eines Widerstandes versehen konnte, – in erster Linie wohl von L. – wirksame Gegen-30 aktionen unternommen werden konnten. Es muß möglich gewesen sein, L. zu überrumpeln und ihm seine Waffen zu entwinden. Wie sich der Vorgang im einzelnen abspielte, läßt die höchst dürftige Überlieferung, die sich in einem halben Satz zusammendräogt, nicht mehr erkennen}}: Lusium Quietum sublatis gentibus Mauris, quas regebat, exarmavit (v. Hadr. 5, 8; die folgenden Worte Marcio Turbone ludaeis compressis ad deprimendum tumultum Mauretania# destinât# 40 schließen sich hier nur infolge ungeschickter Verkürzung an, sie berechtigen nicht zu der Annahme, daß Turbo es war, der die Entwaffnung des L. durchführte). Hadrian hat demnach unmittelbar nach seinem Regierungsantritt (11. August 117), noch bevor er nach Kilikien abreiste, um die Pietätspflicht zu erfüllen (vgl. Hadr. 5, 9), L. seiner Statthalterschaft und seines Heeresbefehles enthoben, das Korps der mauretanischen Reiter aufgelöst und die Mauren sofort in ihre 50Heimat zurückgesendet (vgl. Weber 52f. Premerstein 13.27.78). Ermöglicht wurde diese Aktion vermutlich dadurch, daß eine gewaltige Übermacht zusammengezogen wurde, der gegenüber L. mit seinen Stammeskriegern es auf keinen ernstlichen Widerstand ankommeu lassen konnte. Bei den ihm unterstellten Legionären wird er keine Gefolgschaft gefunden haben, um so weniger als, wie es scheint, der neue Kaiser selbst in Palästina erschien und das ungeheure 60 Gewicht der imperatoria maiestas in die Wag-schale warf (Hadrians Reise nach Judäa wird von Weber 51f. kaum mit Recht geleugnet). Vielleicht wurde L. in der scheinbar ehrenvollen Form der Aufnahme unter die comités Augusti dazu genötigt, sich dem Gefolge des Kaisers anzu-schließen (s. u.).
In Mauretanien entstand ein Aufruhr, der wohl durch die in die Heimat entlassenen Volks-}} [1887] 1887 Lusius (Quietus)
genossen hervorgerufen wurde (Weber 53, dem Premerstein 13, 4 ohne zureichende Gründe widerspricht); vermutlich hatte auch L. seine Hand mit im Spiele. Zur Niederwerfung der Rebellion wurde Marcius Turbo entsendet, der auch diese Aufgabe erfolgreich durchführte (Hist. aug. Hadr. 5, 8, vgl. 5, 2. 6, 6).
Es ist klar, daß Hadrian L. jetzt in noch viel höherem Grade als vielleicht schon vorher zu seinen persönlichen Feinden rechnen mußte. Die Beseitigung des gefährlichen Mannes und der anderen hervorragenden Persönlichkeiten, die ihm feindlich gesinnt waren, mußte ihm in um so höherem Grade geboten erscheinen als ihm bekannt gewesen sein muß, daß diese Männer Gegner seiner Politik waren, die im offenen Gegensatz zu den imperialistischen Tendenzen seines Vorgängers stand. Bald fand sich ein Vorwand, um gegen sie vorzugehen.
C. Avidius Nigrinus, ein Consular aus hochangesehener Familie (er kann nicht, wie Premerstein 11f. 32, 2. 61f. und alle anderen Forscher annehmen, der Freund Plutarchs und Bruder des philosophisch gebildeten Consulars T. Avidius Quietus [o. Bd. II S. 2385] gewesen sein, sondern war wohl der Sohn des damals vermutlich bereits verstorbenen Avidius Nigrinus d. Ä.), hatte angeblich eine Verschwörung gegen Hadrian angestiftet, an der auch L. teilnahm (Hist. aug. Hadr. 7, 1. Webers Interpretation dieser Stelle [S. 79] ist ebensowenig überzeugend als die Premerstein s 14ff.). Beim Opfer (Hist. aug. Hadr. 7, 1) oder (nach Dio LXIX 2, 5) auf der Jagd oder beim Opfer anläßlich des Aufbruches zur Jagd (s. u.) soll von Nigrinus unter Mitwissenschaft des L. ein Attentat auf den Kaiser versucht worden sein (Nigrini insrdias, quas ille saeïificanti Hadriane cmscio sibiLusio et multis aliispara-verat,... evasit, Hist. aug. Hadr. a. a. O.; damit läßt sich Dios Angabe Νιγρῖνὸς τε καὶ Λούσιος... ὠὶ ἐν θήρα δηθεν ἐπιβεβονλενκότες ἀντω wohl vereinigen und es ist nicht notwendig, mit Weber 78 und Premerstein 31, hier einen Widerspruch zu konstatieren; Webers Behauptung, daß der Mordversuch in die Zeit vor Hadrians Thronbesteigung falle [S. 77], isl von Premerstein 72 widerlegt). Einige Details über den Anschlag gibt uns doch wohl die Erzählung eines .Augenzeugen¹, des Sophisten Polemon (in seinen nur in arabischer Übersetzung erhaltenen φυαιογνωμονικά, mit Hoffmanns lateinischer Übertragung hrsg. von Förster Script, physiognom. I p. 138–142). die Premerstein (Klio Bhft. VIII 46ff.) auf diese Vorgänge bezogen hat. Premersteins Hypothese wird allerdings abgelehnt von Alfero (Atü Accad. Torino XLVII 1912, 426–441), demzufolge die von Polemon beschriebene Reise Hadrians durch Asia nur jene des J. 123/24 sein könne, da für 118 keine Reise in diesen Gegenden bezeugt sei und auch die Reihenfolge der Ereignisse keinen Raum für sie lasse; aber es kann nicht als unmöglich bezeichnet werden, daß zwischen dem Herbst 117 und dem 9. Juli 118, dem Tag der Ankunft Hadrians in Rom, eine kurze Reise des Kaisers durch Asia angesetzt werden könnte, zumal wenn man Premersteins Annahme eines zweimaligen Aufenthaltes Hadrians im Donaugebiet aufgibt (die Gleichung der in [1888] Lusius (Q uietus) 1888 der arabischen Version arg verstümmelten Ortsnamen muß problematisch bleiben); andrerseits ist doch nicht glaublich, daß die Überlieferung nicht die mindeste Spur von diesem Attentatsversuch eines angesehenen, dem kaiserlichen Gefolge angehörenden Mannes bewahrt hätte. Da überdies die Verknüpfung der Mordabsicht mit einer Jagd des Herrschers auch für das Attentat des L. und Nigrinus zutrifft, wird man der Hy-lOpothese Premersteins einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit zuerkennen dürfen, wenn auch manches im Polemonischen Bericht auffällig und unerklärt bleibt.
Nach Polemons Darstellung schloß sich ein Mann aus Qwrnyn (von Premerstein 65f. ohne zureichenden Grund mit Fumi identifiziert), den Polemon in den dunkelsten Farben schildert (im-pudens, crassa inverecundia, seditiosus... vir fuit, quem homines arersarentur, piorum osor, 20 ad turpia audax, sociis suis malum inferre num-quam cessai deinde etiam ebriosus, impatiens... eius et turpitudinem – die kleinen, tiefliegenden Augen des Verschwörers geben den Anlaß für den Physiognomoniker, sich mit ihm zu befassen – et improbitatem animique eius in maio quaerendo perseverantiam usw,), dem Kaiser auf seiner Heise an. Hadrian veranstaltete auf einer Besitzung des Ungenannten in Asia (die Gleichsetzung der Landschaft Änis mit Mysien, 30 Premerstein 55f., ist völlig unsicher) eine Jagd, die offenbar dem Frevler und seinen Komplizen (habebat autem malignitatis socios, quorum ipse erat et eaput et magister) den Anlaß zur Ausführung des Mordanschlages geben sollte; daher umstellten er und seine Genossen bewaffnet den Kaiser beim Aufbruch zur Jagd. Wodurch die Ausführung des Attentates verhindert wurde, unterläßt Polemon anzugeben; er fügt nur hinzu, daß der Attentäter ihm und seinen Freunden, 40 deren Gespräch er belauschte, das Geständnis abgelegt habe profecto... daemonis opus est et pessimum Studium, cuius in anüno meo iste auctor est, atque de semet ipso lacrimas profundere coepit, vae mihi, perii, exclamons. Die rhetorisch zugestutzte, zugleich sehr vorsichtige und völlig einseitige Erzählung Polemons (das am Schluß angeführte Selbstgeständnis des Verbrechers ist wohl frei erfunden) könnte sich nur auf L., nicht auf Nigrinus beziehen (Premer-50stein 61ff.).
Der angebliche Mordanschlag wurde zum Vorwand genommen, um – ungefähr im Frühsommer des J. 118 (Premerstein 71ff.) – die Verurteilung von vier Consnlaren, Männern von allergrößtem Ansehen, zu erwirken: des A. Cornelius Palma (o. Bd, IV S. 1418L), L. Publilius Celsus (Consuls II im J. 113), Nigrinus und L. (Dio LXIX 2, 5. Hist. aug. Hadr. 7, 2). Den Vorgang wird man vielleicht derart rekonstruieren dürfen, 60 daß der Praefectus praetorio Attian vom Senate durch Darstellung der außerordentlichen Gefahr, die dem Kaiser drohe, die Ermächtigung erhielt, diesen gegen die Anschläge der vier (abwesenden) Consnlare zu schützen, aber auf Grund dieser Ermächtigung sofort – vielleicht noch nach formeller Einberufung des .Kaisergerichtes¹ – den Befehl zur Hinrichtung erteilte (Alfer o 437f. erklärt wohl zutreffend die einander widersprechenden [1889] 1889 Lusius (Quietus)
Nachrichten, Dio 2, 5. 6.23, 2. 3. Hist. aug. Hadr. 7, 2. 3. 4. 9, 3, während Premerstein 39ff. das Todesurteil von dem Kaisergericht unter Attians Vorsitz fällen läßt; aber wenn sich Hadrian in seiner Lebensbeschreibung auf den ,Befehl* des Senates berufen konnte. Hist. aug. Hadr. 7, 2, so muß dem Senate in dieser Angelegenheit eine Rolle zugekommen sein). Hadrian selbst war an der Angelegenheit scheinbar unbeteiligt, so daß er nachher, als die Hinrichtung so bedeutender Persönlichkeiten böses Blut machte, die Schuld von sich abwälzen und auf Attianus schieben konnte (Dio 2, 6. Hist. aug. Hadr. 9, 3, vgl. Weber 80f.). Das Verfahren war zweifellos in Abwesenheit der Angeklagten und ohne ihr Wissen mit äußerster Beschleunigung durchgeführt worden (Premerstein 40. 82). L. befand sich gerade auf einer Reise (in itinere. Hist. aug. Hadr. 7, 2): wir wissen nicht, wohin diese ging, vielleicht (wie Weber 79 meint) in seine Heimat. Offenbar ohne Ahnung von der unmittelbar drohenden Gefahr, wurde er von den Schergen des Praetorianer-präfekten ereiltund getötet (Hist. aug. Hadr. a. a. O.).
Dio glaubt nicht an die Schuld der vier Con-sulare (φόνους ἄτε καὶ ἀδίκως καὶ ἀνοοίως γινομένους 23, 2), sondern erblickt den Grund ihrer Beseitigung in ihrer Macht, ihrem Reichtum und ihrem Ruhm (2, 5, vgl. Premerstein 45). Tatsächlich wird die Beschuldigung eines realen Hintergrundes entbehrt haben (auch der Bericht Po-lemons lehrt, daß die Zweifel an der Tatsächlichkeit des Attentates berechtigt waren, vgl. Premerstein 70). Der Umstand allein, daß Palma und Celsus in beliebten Badeorten, Ni-grinus in seiner Heimatstadt Faventia, L. auf der Reise von dem Strafgericht ereilt wurden, spricht gegen eine ,Verschwörung* der vier Männer (vgl. Premerstein 40. 82). Unwahrscheinlich ist auch, daß L., der ,barbarische Kondottiere*, dem Altitaliker Nigrinus, der den geistig höchststehenden Kreisen des Senates angehörte, nahegestanden haben sollte (ohne jeden Anhalt in der Überlieferung nimmt Alfero 438 an, daß L. im J. 118 in Rom gewesen sei und dort mit Nigrinus näher verkehrt habe). Aber das für Hadrian und Attianus bestimmende Motiv war die persönliche Feindschaft, die zwischen dem Kaiser und wenigstens dreien von den vier Consularen (Palma, Celsus und L.) bestand, und der Antagonismus zwischen dem Friedensfürsten und den Häuptern der Kriegspartei (vgl. Premerstein 76f. Alfero 436f.). Namentlich L. bedeutete für den Kaiser eine Gefahr; wenn es ihm möglich gewesen wäre, zu seinen Stammesbrüdern zu gelangen, hätte er noch ernstliche Schwierigkeiten bereiten können.
Das große Vermögen des L.. das z. T. wohl in ausgedehntem Grundbesitz bestand (vgl. Dio LXIX 2, 5. Polemon a. a. O.), ist wohl in den Besitz des Kaisers übergegangen (vgl. Premerstein 38f.; doch gestand Hadrian damals dem Senate zu, daß die Güter der Verurteilten dem Aerar zufallen sollten, Hist. aug. Hadr. 7, 7). Die fi[g]linae Lusianae Caeafaris) nfostri), die auf einem (jetzt in Oxford befindlichen) Ziegel aus Rom genannt werden (CIL XV 280),[3] waren vielleicht, wießormann vermutet, ursprünglich im Besitze des L.
Bei den Völkern des Orients hat der Mauren-
Pauly-WUaowa-KroIl XIII [1890] Lusoi 1890
fürst, wie die angeführten jüdischen und edesse-nischen Nachrichten lehren, ein fluchbeladenes Andenken hinterlassen; dagegen sind bei Römern und Griechen Neid und Haß, die den Lebenden verfolgten, verstummt gegenüber dem kriegerischen Ruhm, der den Helden des Partherkrieges umstrahlte. Arrian hat in seinen Parthika, wie der Charakteristik Dios (LXVIII 32, 5) entnommen werden kann, seinen kriegerischen Leistungen 10 hohes Lob gespendet, Ammian (XXIX 5, 4) nennt
ihn neben Domitius Corbulo und Theodosius d. Ä. als den berühmtesten Feldherrn privaten Standes in der Kaiserzeit, Themistios (or. XVI p. 250 Dind.) rühmt vor dem Kaiser Theodosius seine dpfTjJ und noch der Byzantiner Maurikios (art. mil. 1. IX 2) führt ihn als militärische Autorität an.