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Rechenschaftsbericht des Abgeordneten Bernhard Eisenstuck

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Textdaten
Autor: Bernhard Eisenstuck
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Titel: Rechenschaftsbericht des Abgeordneten Bernhard Eisenstuck über seine Wirksamkeit in der deutschen Nationalversammlung
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Erscheinungsdatum: 15.07.1849
Verlag: J. C. F. Pickenhahn und Sohn in Chemnitz
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Erscheinungsort: Chemnitz
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Quelle: SLUB Dresden
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Rechenschaftsbericht
des Abgeordneten
Bernhard Eisenstuck
über seine Wirksamkeit in der deutschen Nationalversammlung.




Nachdem ich unterm 17. Juni d. J. meinen, an genanntem Tage erfolgten Austritt aus der deutschen Nationalversammlung zur Kenntniß meiner Wähler gebracht habe, erachte ich es als meine letzte Verpflichtung gegen dieselben, in vorliegenden Zeilen eine möglichst gedrängte Rechenschaft über meine Wirksamkeit als Volksvertreter dem öffentlichen Urtheile zu übergeben. Ich fühle mich dazu um so mehr verpflichtet, als die von mir in verschiedenen Zeiträumen ertheilten Berichte eines übersichtlichen Zusammenhanges bedürfen, um meine Handlungsweise zur klaren Anschauung zu bringen, und als die Organe der sächsischen Presse in den letzten Monaten mit weniger Ausnahme über die Ereignisse in Frankfurt und Stuttgart nur mangelhafte und entstellte Berichte gegeben oder die wichtigsten Thatsachen gänzlich verschwiegen haben. Die nachfolgende Mittheilung soll eben so wahrheitsgetreu und unerschrocken darlegen und begründen, was ich in der mir angewiesenen schwierigen Stellung gethan und unterlassen habe, als sie sich entfernt halten wird von jener blinden Parteileidenschaft, welche jetzt über ganz Deuschland und insbesondere über Sachsen brütet und zur tiefen Betrübniß jedes wahren Vaterlandsfreundes gegenseitigen Haß und Mißachtung an die Stelle besonnener Prüfung und friedlicher Ausgleichung gesetzt hat.

Als im Mai 1848 die Vertreter der gesammten deutschen Nation von der Nordsee bis zum adriatischen Meere nach Frankfurt entsendet wurden, da erhob sich nirgends in ganz Deutschland weder von Seiten der Regierungen noch der Volksstämme irgend ein Zweifel über die Befugnisse dieser bedeutungsvollen Versammlung. Gestützt auf die Beschlüsse des Vorparlamentes, welche durch die veranstalteten Wahlen und durch die Bundesbeschlüsse vom 30. März und 7. April von den Regierungen bekräftiget waren, erklärte sie sich bei ihrem Zusammentreten ohne Widerspruch von irgend welcher Seite als beauftragt und berechtiget, eine Verfassung für ganz Deutschland endgültig zu Stande zu bringen. In der festen Ueberzeugung von dieser, auf dem Boden des neuen Rechtes gegründeten Machtvollkommenheit der Versammlung, war die überwiegende Majorität, war auch ich in die Paulskirche eingetreten, und es bedurfte nur einer kurzen Beobachtung der hier vereinigten Elemente, um wahr zu nehmen, daß auch in der That kein anderer Weg denkbar war, um das große Werk der Einigung Deutschlands zu beschaffen. Die dreißigjährige Zerrissenheit der deutschen Volksstämme, die verschiedenartige Ausbildung ihrer früheren Staatsformen und somit die, unendlich von einander abweichende politische Bildung und Ansicht der Abgesandten aus den einzelnen Staaten mußte es Jedem klar machen, daß die Verfassung nur gegeben werden könne durch das, aus dem geistigen Kampfe der Debatte schließlich hervorgehende Machtgebot der Majoritätsabstimmung. Es galt demnach – und diesem Grundsatze bin ich unausgesetzt treu geblieben – die gewonnene eigene Ueberzeugung durch alle parlamentarische Mittel zur Geltung zu bringen, dann aber auch dem Beschlusse der Majorität sich zu unterwerfen, und höchstens durch Verwahrung zu Protocoll die unterlegene Ansicht vor seinem Gewissen und dem Urtheile der Wähler ins klare Licht zu stellen. Wenn demnach unter den Männern des Volkes, welche hier beisammen saßen, und deren Mehrheit gewiß von dem ernsten Willen durchdrungen war, ihre Aufgabe zu lösen, nur auf dem genannten Wege und in keinem Falle durch freundschaftliche gegenseitige Uebereinkunft und daraus hervorgehende einmüthige Zustimmung der Zweck zu erreichen war: wie viel weniger konnte man das Gelingen der Verfassung durch eine Vereinbarung mit den Regierungen erwarten, welche ganz fremdartige, den Ansprüchen der Volksbewegung von 1848 entgegentretende Interessen in das Bereich der Erwägung und Berücksichtigung brachten. Darum habe ich bis zum letzten Augenblicke an der Ueberzeugung festgehalten und dieselbe meinen Abstimmungen zu Grunde gelegt, daß eine Verfassung für ganz Deutschland überhaupt nur dann zu Stande gebracht werden konnte, wenn sie von den Vertretern des Volkes einzig und allein und endgültig beschlossen [2] wurde. Die traurigen Zustände, welche heute auf Deutschland lasten, haben die Wahrheit dieser Behauptung leider! nur zu sehr bestätiget. Die Majorität der Versammlung, verläugnend ihre ursprüngliche Stellung, betrat den Weg der Vereinbarung und nahm vor ihrem letzten Beschlusse über die Verfassung die Erklärungen sämmtlicher Einzelregierungen zur Berücksichtigung entgegen. Und nachdem dieselben Männer, welche sich auf diese Weise willfährig zeigten, aus den endlosen Widersprüchen, welche in diesen Erklärungen enthalten waren, abnahmen, daß sie fehl gegangen waren und nun selbst – obschon Alles, was irgend zulässig erschien, aus jenen Regierungsnoten doch noch der Verfassung einverleibt war – die endgültige Feststellung des Staatsgrundgesetzes durch die Nationalversammlung decretirten, als das so vollendete Verfassungswerk von den mächtigeren Regierungen Deutschlands zurückgewiesen wurde, da sehen wir in der trostlosen Verwirrung, welche von diesem Augenblicke an über Deutschland gekommen ist, gegenwärtig nicht weniger als fünf verschiedene Verfassungsprojecte, mit denen die Regierungen einander entgegen treten, ohne zur Einigung gelangen zu können – die Ansicht des Olmützer Cabinets, die barischen Noten, die frankfurter Verfassung, an welcher Würtemberg hält, den preußisch-sächsischen Entwurf und die hannöversche Reichsverfassung, durch welche sich Hannover in neuester Zeit von der Verbindung mit Sachsen und Preußen, wenn nicht formell, doch thatsächlich wieder los gesagt hat!

Diese einfachen Thatsachen aus der Vergangenheit und Gegenwart mögen genügen, um die Stellung zu rechtfertigen, welche ich mit der großen Mehrheit der Versammlung in ihrem Verhalten den Regierungen gegenüber bei Begründung der Verfassung eingenommen habe, und ich erlaube mir nun, auf meine Theilnahme an der Berathung selbst überzugehen. Mich persönlich, hervorgegangen aus einem Wahlbezirke, dessen überwiegende Bevölkerung der Gewerbthätigkeit angehört und recht eigentlich im Schweiße des Angesichtes ihr tägliches Brod gewinnt, mußte vor allem der Wunsch beseelen, die materiellen Interessen, das leibliche Wohlbefinden des Volkes in der künftigen Verfassung gewahrt zu sehen, und ich darf mir das Zeugniß geben, daß ich während der ganzen Dauer der Verfassungsberathung selbst diesen Angelegenheiten, und nur ihnen meine ungetheilte Thätigkeit gewidmet habe. Es war von jeher mein Glaubensbekenntniß, daß der Genuß der politischen Freiheit allein ohne jene Institutionen, welche alle freie Staaten der Erde zum Schutze der Arbeitskraft und des körperlichen Wohlseins namentlich der ärmeren Classen gewähren, ein magerer und unzureichender ist, und daß der freie Bürger eines Landes vor Allem auch satt zu essen und hinreichende Gelegenheit zur Verwerthung seines Fleißes haben will – und wenn ich irgend noch einen Zweifel über die Wichtigkeit dieser Betrachtung hätte haben können, so gaben die zahllosen Eingaben aus allen Theilen und Volksclassen Deutschlands, welche vom Beginne der Versammlung uns zuströmten, lebendiges Zeugniß, daß namentlich in Deutschland der materielle Nothstand des Volkes der hauptsächlichste Hebel der allgemeinen Unzufriedenheit und der festen Erwartung auf eine Verbesserung der Zustände in der Umgestaltung des gemeinsamen Vaterlandes war. Hierzu gesellte sich noch ein hochwichtiger Umstand, der in Bezug auf die deutschen Verhältnisse lebhaft in den Vordergrund trat. Was bei gänzlicher politischer Zerspaltung an Einheit in Deutschland überhaupt bestanden hatte, war in der materiellen Vereinigung der meisten deutschen Staaten im deutschen Zollverbande vorhanden gewesen. Diese Institution, wenn auch nur für eine besondere einzelne Richtung der Nationalthätigkeit berechnet und von den Regierungen nur als Mittel zu politischen Zwecken eingeführt, darum aber mit vielen Mängeln behaftet, hatte trotzdem so viel zur Vereinigung der deutschen Volksstämme gewirkt, als überhaupt unter den alten Zuständen Deutschlands möglich war und es mußte sich deshalb dem practischen Beobachter schon aus dieser vereinzelten Erfahrung die lebhafte Ueberzeugung aufdrängen, daß die materielle Einheit Deutschlands die nächste und wichtigste Aufgabe sein müsse, um durch sie die Zustände des Volkes zu verbessern, die bisher verschlossenen Hülfsquellen der Nation zu eröffnen, und in der engen Verbindung, welche sie unaufhaltsam unter den seither getrennten Volksstämmen herbeiführt, die natürlichste und tragkräftigste Grundlage, ja eine unwiderstehliche Waffe für Erlangung der politischen Einheit und Freiheit in Deutschland zu gewinnen.

Dies ist der leitende Gedanke gewesen, der mich bis zur Vollendung des Verfassungswerkes in allen meinen Handlungen bestimmt hat und ich habe die traurige Gewißheit mit nach Hause gebracht, daß sich Deutschland nicht in dem gegenwärtigen Elende befinden, daß es mindestens aus den Trümmern der Volkserhebung vom vorigen Jahre ein befruchtendes Samenkorn für seine nächste Zukunft gerettet haben würde, wenn nicht die Mehrheit unserer Versammlung, hervorgegangen vom grünen Tische oder aus der Studierstube und verloren in grundlose deutsche Gründlichkeit endloser Debatten über politische Lehrsätze, die Frage der materiellen Einheit, die nächsten practischen Bedürfnisse des Volkes stets aus Unkenntniß und Selbstüberschätzung auf die Seite geschoben und dadurch den einzigen günstigen Zeitpunkt zu ihrer Lösung versäumt hätte. Die Bildung eines volkswirthschaftlichen Ausschusses, welche ich sofort nach meinem Eintritte veranlaßte, war dazu bestimmt, diese umfangreichen und schwierigen Angelegenheiten ausschließlich in die Hand solcher Männer zu bringen, denen sie am Herzen lagen und denen die nothwendige Lebenserfahrung für Behandlung derselben zur Seite stand. Wie verschieden auch ihre Thatkraft und ihre Meinungen waren, immerhin bleibt es eines der traurigsten Erlebnisse dieses verhängnißvollen Jahres, daß ihre rastlose unausgesetzte Thätigkeit ohne allen Erfolg geblieben und daß die Ergebnisse ihrer Berathungen, oft aus einem erschöpfenden, langwierigen Kampfe abweichender Ansichten hervorgegangen, mit der zeitweiligen Bekämpfung des Verfassungswerkes dem Volke für den Augenblick wenigstens gänzlich verloren gegangen sind.

Gleichmäßige Befreiung des Grundeigenthums von allen Lasten aus vergangener Zeit und gleichmäßig freies Verfügungsrecht über dasselbe durch ganz Deutschland, Aufhebung aller innern Zölle in Deutschland, die den Verkehr und das Gewerbe belasten, gleiches Heimathsrecht und gleiche Gewerbegesetzgebung für Alle, gleichmäßiger Schutz unserer Arbeit gegen das feindliche Ausland, Ein Zoll- und Handelssystem, Eine Münze, Ein Post- und Verkehrswesen und vor allen Dingen gesetzlich geregelte Theilnahme des Volkes an der Regulirung seiner materiellen Angelegenheiten durch Sachkundige aus seiner Mitte – das waren die, in zahllosen Eingaben geforderten, von dem Ausschusse als unerläßlich erkannten wirksamen Hülfsmittel, durch welche wir die materielle Einheit, die Ausgleichung der seither bestandenen fremdartigen Elemente, das durch täglichen unmittelbaren [3] Verkehr herbeigeführte Ineinanderleben der seither getrennten deutschen Volksstämme und somit die wahre Kraft des neuen Staatskörpers nach Innen und Außen, seine Befähigung für den dauernden Genuß der politischen Freiheit zu erkämpfen hofften. Und wie es denn bald bei der täglich wachsenden Meinungsverschiedenheit über die künftige Staatsform Deutschlands sich als unerläßlich herausstellte, der politischen Einheit bis zur Einführung der Verfassung eine vorübergehende Organisation zu geben, was in der Einsetzung der provisorischen Centralgewalt denn auch geschah, so überzeugten auch wir uns schon im Beginne unserer Berathungen, daß es noch weit mehr in den Fragen der materiellen Einheit unverweilt provisorischer Einrichtungen bedürfe, wenn die Leiden des Volkes gemildert, wenn die Ergebnisse der Märzbewegung gesichert werden sollten. Nach unendlichen Kämpfen gelang es mir in Verbindung mit den mir Gleichgesinnten im Ausschusse, die provisorischen Gesetze für sofortige Zoll- und Handelseinheit, sofortige Aufhebung der Flußzölle, für gleiche Bestimmungen im Heimathsrecht und in der Gewerbegesetzgebung zur Vorlage in die Versammlung zu bringen. Aber dieselbe Majorität, welche sich beeilt hatte, die politische Einheit Deutschlands in einer Weise provisorisch zu organisiren, welche – wie die Erfahrung gelehrt hat – keinesweges für Aufrechthaltung der Volksrechte Bürgschaft bot, trat jedem Antrage auf alsbaldige materielle Erleichterung des Volkes, wie sie in allen jenen Gesetzesvorlagen beabsichtiget war, mit dem Einwurfe entgegen, daß es „unzeitig und verfrüht“ sei, derartige Einrichtungen vorübergehend und vor Einführung der definitiven Reichsverfassung zu treffen, während gerade hier schleunige Abhülfe noth that, und die zeitherigen verwickelten und widersprechenden Verhältnisse Deutschlands in diesen Angelegenheiten unter allen Umständen ohnedies einen viel längeren Zeitraum zu ihrer Entwirrung erforderten, als die Herstellung der definitiven politischen Gestaltung. Dieser Widerspruch kam theilweise von denjenigen Männern, welche, dem alten Systeme unbedingt anhängend, sich wohl bewußt waren, daß die materielle Einheit und Kraft des Volkes der wirksamste Widerstand gegen alle Willkühr ist, theilweise ging er aus der unseligen Begriffsverwirrung des particularen Sonderwillens, jenes traurigen Kirchthurminteresses hervor, welches die materielle Einheit zwar im Munde führte, aber niemals irgend einen, seither besessenen einseitigen Vortheil des Einzelstaates zum Opfer bringen wollte und dabei selbstbewußt oder verblendet vergaß, daß auf solche Weise der Untergang aller materiellen und mit ihr auch der politischen Einheit bereitet wurde. Nachdem wir in Folge dieser beklagenswerthen Zustände mit allen jenen Anträgen auf sofortige provisorische Gesetze in den materiellen Angelegenheiten, welche in ihrer Durchführung gewiß ungesäumt verbesserte Zustände herbeigeführt, das richtige Bewußtsein der neuen Zeit durch das gesammte Volk getragen und es eng mit seinen Vertretern verbunden haben würden, unterlegen waren, blieb uns zunächst die Aufgabe, für die Wahrung des materiellen Wohlstandes in den Bestimmungen der künftigen Reichsverfassung zu sorgen.

Daß Deutschland nur die Form eines Bundesstaates gebrauchen kann, um zur Einheit und Größe zu gelangen, und des Einheitsstaates in unseren Tagen völlig unfähig sein würde, dafür spricht die Verschiedenheit seiner Volksstämme in politischer, religiöser und selbst climatischer Beziehung so überzeugend, daß es eines Streites darüber nicht bedarf. Aber die Partei der Particularinteressen und der Cabinetspolitik machte mir und meinen Freunden im Ausschusse fortwährend den Einwurf, daß das, was wir in den materiellen Fragen als Verfassungsbestimmungen beantragten, in der That den Einheitsstaat und nicht den Bundesstaat herbeiführe. Während unsere Gegner mit Eifersucht dem Beamtenthum und der Specialwirthschaft in den einzelnen Staaten so viel aufzubewahren suchten, als nur irgend möglich, gingen wir von der entschiedenen Ansicht aus, daß, wenn der Bundesstaat eine Wahrheit werden und Freiheit im Innern, Macht nach Außen gewinnen solle, alle Angelegenheiten, bei welchen die einzelnen Staaten gemeinsam und gleichmäßig sowohl in ihrer Gesammtheit als in ihren einzelnen Angehörigen betheiliget sind, unverkürzt der Souveränetät der Einzelstaaten entnommen und in der Hand der Reichsgewalt vollständig centralisirt werden müssen, während dagegen in allen Angelegenheiten, welche den Einzelstaat für sich und allein berühren, dessen unbedingte Selbstständigkeit zu erhalten ist. Die specielle Einsicht in die inneren materiellen Verhältnisse der Einzelstaaten, wie sie gerade den Mitgliedern des Ausschusses vorzugsweise offen stand, hat mir die feste Ueberzeugung gebracht, daß alles Anpreisen von deutscher Einheit und Größe eine hohle Phrase bleibt, so lange nicht eine Centralisation in dem genannten Sinne stattfindet und so lange nicht die Einzelregierungen zu bewegen sind, auf jeden Anspruch des Selbstregierens in diesen Angelegenheiten unbedingt zu Gunsten des gemeinsamen deutschen Volkswohles zu verzichten. Die wirksame, wahrhaft nationelle Vertretung Deutschlands nach Außen, die achtunggebietende Stellung in dem Weltverkehre der Völker, welche unsere große Nation einzunehmen bestimmt ist und nach welcher sie unter dem Fluche ihrer inneren Zerspaltung seit Jahrzehnten vergebens gerungen hat, der Reichthum und Glanz, den blühender Handel und eine mächtige Handelsflagge jedem Volke sichert, der natürliche Austausch im Innern zwischen Ackerbau und Industrie, wie er beide kräftiget und belebt, ja selbst die gleichmäßige Vertheilung einer fleißigen Bevölkerung aus übervölkerten Districten in solche, deren Naturschätze noch der fördernden Hände bedürfen – alle diese höchsten Güter, auf welche die Neugestaltung des Vaterlandes uns gerechte Ansprüche gab, werden ins Land der Träume gehören, so lange in Deutschland nicht alle Consequenzen eines lebenskräftigen Bundesstaates in der, eben angedeuteten Weise gezogen sind. In diesem Sinne stellten wir unsere Anträge auf ungeschmälerte Centralisation der Zoll- und Handelsgesetzgebung, des Verkehrwesens, der Münzangelegenheiten, des Creditwesens, der Gewerbs- und Heimathgesetze, des Schifffahrtsbetriebes, der Hafenanstalten etc. etc. Sie wurden mehr oder weniger durch die Kämpfe der vorgenannten Gegner abgeschwächt und ihres ursprünglichen Prinzipes beraubt in die Verfassung gebracht, und nur die Hoffnung, in der ferneren verfassungsmäßigen Entwicklung der deutschen Zustände diese Fehler späterhin beseitiget zu sehen, konnte uns vorläufig beruhigen und uns bestimmen, trotz dieser Mängel die Einführung der Verfassung dennoch als den ersten, vorläufigen Gewinn der deutschen Erhebung zu betrachten.

Wenn ich nach gewissenhafter Prüfung die eben dargelegten Grundsätze bei Behandlung der materiellen Verfassungsbestimmungen mir als Vorschrift dienen ließ, so mußte daraus von selbst die Richtung hervorgehen, welche ich bei Beurtheilung der rein politischen Formen einzuschlagen hatte.

Der Grundsatz, die Leitung der wichtigsten Angelegenheiten des Volkes in die Hand der Centralgewalt zu legen ist untrennbar von der Nothwendigkeit, dem Volke selbst [4] alle jene politischen Rechte einzuräumen, welche vor einem Mißbrauche jener höchsten Gewalt vollkommen sicher stellen. Einheit und Freiheit – diese leider! fast verbrauchten politischen Schlagwörter – ergänzen und tragen einander gegenseitig, keines für sich allein wird uns gesegnete Zustände in Deutschland bringen, sie sind Körper und Geist der Gesammtheit und müssen in der Verfassung gleiche Lebensfähigkeit finden. Ohne die freie Bewegung in Kirche und Schule, ohne den ungehinderten Austausch der Geister in Schrift und Wort, geschützt durch die Freiheit der Presse und die Vereins- und Versammlungsrechte, ohne die öffentliche und darum dem allgemeinen Urtheile zugängige Rechtspflege wird jene politische Reife, die man so oft vermissen will, während man doch die Mittel vorenthält, sie zu erlangen, niemals geschaffen und die Nation niemals befähiget werden, das nöthige Gleichgewicht zwischen Regierern und Regierten zu erhalten und in gediegener, die wahren Interessen richtig erkennender Weise die, der Regierungsgewalt eingeräumte Macht zu überwachen und zu controlliren. Darum habe ich nach meinen schwachen Kräften dafür gestimmt und gekämpft, jene Institutionen in die Verfassung aufgenommen zu sehen. Die wichtigsten Fragen, welche bei der Anwendung dieser Volksrechte in der Verfassung zur Entscheidung kommen mußten, waren das allgemeine Wahlrecht, die Bildung der künftigen Volksvertretung und das suspensive Veto.

Das allgemeine Wahlrecht, wie es im Reichswahlgesetze nach einem schweren Kampfe mit den entgegen stehenden Ansichten fest gesetzt worden ist, habe ich als ein natürliches Bedürfniß der neuen Staatsgesellschaft im Allgemeinen und als eine politische Nothwendigkeit für Deutschland insbesondere betrachtet. Das erste politische Recht, die Vertreter des Volks zu wählen, muß nach meiner Ansicht allen denen zustehen, welche bei der Existenz des Staates betheiliget sind und zu den allgemeinen Lasten beitragen. Beides ist bei denjenigen Volksclassen, welche man auszuschließen gedachte, vielleicht mehr der Fall, als bei denjenigen, welche in den früheren Staatsformen ausschließlich und allein das Volk repräsentirten. Jede Störung in der Staatsgesellschaft wirkt zuerst und am empfindlichsten auf die ärmeren, sogenannten niederen Classen des Volkes nachtheilig ein, sie sind demnach vor Allem bei der geordneten Existenz des Staates betheiligt, und die Steuerbeträge, welche, wenn nicht unmittelbar, so doch auf indirectem Wege von ihnen erhoben werden, mögen sehr oft dem erkennbaren Census gleichkommen, ihn zumeist übersteigen, welchen man bei beschränkter Wahl aufzustellen suchte. Dabei hängt jedenfalls die geistige Befähigung des Wählers nicht von der Steuerquote ab, die er bezahlt, und schon der Umstand, daß bei allen beschränkten Wahlgesetzen notorisch oft die intelligentesten Classen ausgeschlossen werden, beweist die Haltlosigkeit des Prinzipes. Bei einem Wahlgesetze für ganz Deutschland aber war, abgesehen hiervon, das allgemeine Wahlrecht eine, in den Verhältnissen ruhende Nothwendigkeit, da die Steuerverhältnisse, das Einkommen, der Erwerbswerth bei der unendlichen Verschiedenheit der deutschen Verhältnisse in den Einzelstaaten vom Norden bis zum Süden unter Anwendung eines allgemeinen Census, Einkommens oder anderer Wahlbeschränkung eine so wesentliche Verschiedenheit in den Verhältnissen der Urwähler der einzelnen Länder herbeiführen würden, daß daraus nur eine höchst mangelhafte und ungleichartige Vertretung des gesammten deutschen Volks hervorgehen könnte.

Bei der Bildung der künftigen Volksvertretung habe ich mit Ueberzeugung für die Niedersetzung eines Volks- und Staatenhauses neben einander gestimmt, weil ich letzteres im Bundesstaate als Vertretung der einzelnen Staateninteressen für nützlich, ja unentbehrlich halte, damit die Selbstständigkeit der Einzelstaaten als solche verfassungsmäßig gewahrt bleibe. Dagegen betrachte ich es als einen der größten Mängel in der Verfassung, daß die Wahl des Staatenhauses nicht nach meinem Antrage durch die Volkskammern der Einzelstaaten geschieht, während nach der jetzigen Einrichtung die Einzelregierungen stets eine Majorität von 26 Stimmen im Staatenhause haben[1] und demnach, da für einen Reichstagsbeschluß Uebereinstimmung beider Häuser erforderlich ist, niemals ein solcher Beschluß zu Stande kommen kann, ohne daß er die Majorität der Regierungsstimmen für sich hat.

Deshalb war auch die Aufnahme des suspensiven Veto in die Verfassung – eine Frage, der so unendliche Wichtigkeit beigelegt worden ist – weit mehr im Grundsatze als in der Wirklichkeit von Bedeutung. Denn wenn nach den jetzigen Bestimmungen ein Reichsgesetz auf drei hinter einander folgenden Reichstagen gleichmäßig beschlossen worden ist, demnach drei Mal die Majorität der Regierungsstimmen im Staatenhause für sich gehabt hat, so ist es doch in der That das geringste Maaß der gesetzgebenden Macht des Volkes, welches irgend gegeben werden kann, wenn dann ein solches Gesetz auch ohne Zustimmung der Centralgewalt gültig in Deutschland wird. In der Zusammensetzung des Staatenhauses liegt schon – es ist nach meiner Ueberzeugung leider! so – das absolute Veto der Einzelregierungen gegen jeden mißliebigen Beschluß des Volkshauses, und es dient deshalb das suspensive Veto in der Reichsverfassung eigentlich nur dazu, einen Absolutismus der Centralgewalt gegen die Einzelregierungen zu verhindern! Es ist eine der vielen Begriffsverwirrungen unserer Tage, wenn man dieses aufschiebende Veto zu einer Frage der Beschränkung für die Fürstengewalt gemacht hat, während es in der That nur das Gegentheil ist.

Die endliche Entscheidung aller dieser wichtigen Fragen lief in der Lösung der Oberhauptsfrage zusammen. Sie hätte im Geiste der Volksbewegung des vorigen Jahres die einfachste und leichteste sein sollen, sie wurde der schwere Stein des Anstoßes, an welchem diese mit so überschwänglichen Hoffnungen beschickte Versammlung zu Boden stürzte. Es sind diese Zeilen nur für die Darlegung meiner eigenen Handlungsweise bestimmt, ich werde mich deshalb enthalten, die Ursachen der Ohnmacht unserer Versammlung zu beleuchten, als ihr diese letzte inhaltsschwere Frage, welche die erste hätte sein sollen, vorlag, denn ich müßte dabei nur Anklage gegen die Fehler Anderer erheben, aber es ist nothwendig, in kurzen Worten die Parteistellung Derer zu erwähnen, welche seit Monaten den Knoten geschürzt hatten, dessen Entwirrung endlich ihr eigener Untergang wurde. Es war eine Anzahl von Männern schon im Monat Mai 1848 – wie es ihr Führer von der Tribüne schließlich offen bekannte – mit dem Vorsatze in die Versammlung getreten, einen erblichen deutschen Kaiser in der Person des Königs von Preußen an die Spitze des neuen Bundesstaates zu stellen. Dennoch hatte man die Theilnahme Oesterreichs an den Verhandlungen durch seine Abgeordneten willkommen geheißen, ohne zu bedenken oder bedenken zu wollen, daß die Ausschließung Oesterreichs aus Deutschland und mit ihr die Grundlage eines ewigen inneren Zwiespaltes die nothwendige Folge sein mußte, wenn jener [5] Vorsatz zur Ausführung kam. Denn es wäre in der That mehr als politische Unbefangenheit gewesen, wenn man die Unterwerfung eines der ersten Großstaaten Deutschlands unter ein einheitliches monarchisches Oberhaupt nur als denkbar vorausgesetzt hätte. Indem man also in Gemeinschaft mit den österreichischen Abgeordneten die Reichsverfassung dergestalt festsetzte, daß Oesterreich mit seinen deutschen Ländern selbstredend zum Reiche gehörte, indem man zum Ueberflusse einem österreichischen Prinzen unter den Formen der constitutionellen Monarchie die provisorische Regierungsgewalt über Deutschland ertheilte und Oesterreicher zu den ersten Staatslenkern des neuen Deutschlands machte, häufte man in unbegreiflicher Verwirrung und Schwäche der Ausführung des eigenen Vorhabens die größten Schwierigkeiten an und führte die spätern Zerwürfnisse und das traurige Ende derselben systematisch herbei. Als daher die Wiener Revolution vom 6. Octbr. eine erwünschte Gelegenheit bot, durch thatkräftiges Einschreiten eine Vermittelung mit Oesterreich im deutschen Sinne herbeizuführen, da ließ man sie ohne wirksame Maßregeln ruhig vorüber gehen und betheuerte dennoch, als Oesterreich sich schließlich durch seine octroyirte Verfassung thatsächlich von Deutschland trennte, man habe Oesterreich niemals ausschließen wollen! Da diese Männer nach und nach die Majorität in der Versammlung erlangten, so waren die Bestrebungen Derer ohne Erfolg, welche die Trennung Oesterreichs als das größte Unglück für Deutschland betrachteten, weil sie darinnen die höchst gefahrvolle Aufhebung des Gleichgewichtes im Bundesstaate erblickten, wie es die beiden Großstaaten neben einander gebildet hätten. Aus den eben erwähnten politischen und mehr noch aus materiellen Gründen war ich unbedingt derselben Ueberzeugung. Ich glaube bis zur heutigen Stunde, daß Deutschland ohne die Verbindung mit Oesterreich, ohne die Erschließung der gegenseitigen unerschöpflichen materiellen Hülfsquellen, welche der ganze Verein von 45 Millionen des civilisirtesten europäischen Volkes im unmittelbaren Austausche finden muß, mit einem Worte ohne die Verbrüderung des adriatischen Meeres mit der Nordsee, niemals sein glückliches Geschick erfüllen, noch diejenige nationale Größe und Unabhängigkeit erlangen wird, zu welcher es berechtiget und befähiget ist. Ich habe deshalb bis zu dem Tage, wo durch die Majorität die Errichtung einer erblichen Oberhauptswürde festgesetzt war, unablässig und mit Anwendung aller zu Gebote stehenden parlementarischen Mittel dahin zu wirken gesucht, daß der Beitritt Oesterreichs eine Möglichkeit bleibe. In den diesfallsigen Verhandlungen zwischen uns, die wir von dieser Ansicht durchdrungen waren, und den österreichischen Abgeordneten, deren überwiegende Mehrzahl bis zum letzten Augenblicke eine ächtdeutsche patriotische Gesinnung bewahrte und mit wahrem Bruderschmerze sich von uns getrennt hat, ließ sich der Vereinigungspunkt naturgemäß nur darinnen finden, daß Oesterreich in der Zentralgewalt gleiche Berechtigung mit Preußen eingeräumt werde, und so entstand unser gemeinsamer Antrag auf Einsetzung eines Directoriums als oberste Regierungsgewalt, in welchem die Oberhäupter beider Staaten abwechselnd den Vorsitz führen sollten. Aber abgesehen von der hochwichtigen speciellen Thatsache, daß durch die in dem Erbkaiserthum ausgesprochene Ausschließung Oesterreichs die Sache der deutschen Einheit im Sinne der vorjährigen Bewegung unbedingt als verloren zu betrachten war, mußten mich auch allgemeine politische Momente bestimmen, für die Regierungsform des Directoriums schließlich in die Schranken zu treten. Während der ganzen Verfassungsberathung und bei Beobachtung der sich dabei kundgebenden Verhältnisse in Deutschland mußten sich jedem unbefangenen Volksvertreter – welches auch seine grundsätzliche Ansicht über Regierungsformen im Allgemeinen sein mochte – wiederholt die unendlichen Schwierigkeiten aufdrängen, welche in der Bildung eines wahrhaft mächtigen und lebensfähigen Bundesstaates aus Monarchien liegen, eines Bundesstaates, von welchem die Geschichte bis heute noch kein Beispiel aufzuweisen hat. Der Bundesstaat, wenn er gedeihliche Zustände im Innern, Macht nach Außen gewinnen soll, erfordert unbedingt, wie ich oben bereits ausgeführt habe, daß die Einzelstaaten zu Gunsten der Centralgewalt Verzicht leisten auf denjenigen Theil ihrer Souveränetätsrechte, welcher die gemeinsamen Angelegenheiten der Gesammtheit umfaßt. ein solcher Verzicht widerspricht aber so entschieden dem Grundsatze der monarchischen Souveränetät an sich, daß es sich bei der vorliegenden Aufgabe um die Ausgleichung zweier Gegensätze handelt, welche vielleicht nur dem Reiche frommer Wünsche angehört. Die Majorität der Versammlung hatte sich bereits bei Einsetzung der provisorischen Centralgewalt für die Beibehaltung der monarchischen Regierungsform entschieden. Das Votum der Minderheit für Einsetzung eines Präsidenten als Regenten von Deutschland ist demnach von Allen, welche es abgaben, ist wenigstens von mir nur als eine Wahrung des politischen Grundsatzes betrachtet worden, und es war somit unter Berücksichtigung dieser einmal gegebenen Verhältnisse eine Verpflichtung aller unbefangenen Freunde der deutschen Einigung, wenigstens denjenigen Versuch einer Centralregierungsform in Vorschlag zu bringen, welcher nach menschlicher Wahrscheinlichkeit die meiste Gewähr für ein mögliches Gelingen in sich trug. Bei dem Bestehen der Monarchieen in den einzelnen Staaten konnte ein, dem Begriffe der Monarchie geradezu entgegenstehender Obermonarch weder allgemeine Anerkennung noch Dauer versprechen, die einzige Aussicht auf das Zustandekommen einer Centralgewalt überhaupt lag vielmehr nur darinnen, daß man im Directorium die einzelnen monarchischen Spitzen zu einem Ganzen zusammenlaufen ließ und dieser gemeinsamen, in sich gegliederten Executivgewalt gegenüber, das aus allgemeiner Wahl hervorgegangene Volkshaus als gesetzgebenden Körper, als den Wächter aller, dem gesammten deutschen Volke in der Verfassung gewährten Rechte und Freiheiten aufstellte, und ihm durch das Recht der Initiative bei der Gesetzgebung, durch das suspensive Veto, durch eine entscheidende Stimme bei allen Finanzfragen und bei der Steuerbewilligung diejenigen Befugnisse einräumte, welche die weitere Entwickelung unserer Zustände auf verfassungsmäßigem Wege möglich machten. Dies waren die Betrachtungen, welche meinem Widerstreben gegen das Erbkaiserthum, welche meinem Kampfe für eine Directorialregierung zu Grunde lagen, nachdem es bei ruhiger Beobachtung klar geworden war, daß die Versammlung durch ihre endlosen Berathungen und durch ihr stetes Zaudern, wenn es zu handeln galt, längst den Zeitpunkt versäumt hatte, welcher eine selbstständige, principielle Lösung der Oberhauptsfrage zuließ.

Aber diese Ansichten erlangten nicht die Mehrheit in der Versammlung. Die erbkaiserliche Partei, welche durch eine, feierlich und schriftlich mit Namensunterschrift gegebene Erklärung, „sie werde nie in irgend eine wesentliche Aenderung der beschlossenen Reichsverfassung, von welcher Seite sie auch verlangt werden möge, willigen“[2] sich im entscheidenden Augenblicke die nöthigen Stimmen noch gewann, [6] trug den Sieg davon, und die Ablehnung der Kaiserwürde durch den erwählten Monarchen zeigte bald ganz Deutschland die Wahrheit dessen, was die Anhänger der Directorialregierung so richtig voraus gesehen hatten.

Die Nationalversammlung hatte, nach dem Wortlaute ihres Mandates, den Auftrag, eine Verfassung für Deutschland „zu Stande zu bringen.“ Niemand konnte demnach ihre Mission als beendet betrachten, wenn sie sich begnügte, die niedergeschriebene Verfassung in dem Reichsarchive zu deponiren und nach Hause zu gehen, ohne für die Einführung derselben Sorge zu tragen. Mit voller Ueberzeugung habe ich mich in den Abendstunden des 28. März erhoben, als die vollzählige Versammlung fast einmüthig das beschlossene Staatsgrundgesetz als endgültig für Deutschland proclamirte, als sie erklärte, unwandelbar daran festhalten zu wollen und unverweilt die Maßregeln in Berathung zu ziehen, welche die Durchführung sichern könnten. Obschon ich mir der Mängel wohl bewußt war, welche dasselbe enthielt, so betrachtete ich es doch als das erste Werk der Einigung Deutschlands, als den einzigen Haltpunkt der Nation in den drohenden Gefahren abermaliger Zerstückelung; ich hoffte, in dieser Vereinigung würden auch die Mittel sich finden, noch diejenigen Zweifel in nächster Zeit auf verfassungsmäßigem Wege zu lösen, welche in der, von der Majorität vorgeschriebenen Bildung, der Centralgewalt nach der erfolgten Ablehnung des gewählten Oberhauptes vorlagen und Oesterreich vorläufig vom Bundesstaate ausgeschlossen hatten. Ich schloß mich demnach – schon in Folge meines obersten parlamentarischen Grundsatzes, daß der Beschluß der Majoritäten endgültig sein muß – mit redlichem Bewußtsein allen denen an, welche die Reichsverfassung als die Losung einer neuen politischen Aera für Deutschland betrachteten, und wenn es eine Partei gegeben hat, welche sie nur als das Scheinpanier gebrauchte, um gewaltsame Veränderung der Staatsform in den einzelnen Staaten herbeizuführen, so würde ich dem Verfahren derselben, wenn es irgend wie zu meiner Kenntniß gekommen wäre, offen und entschieden entgegen getreten sein.

Das Verhalten des deutschen Volkes in der nächstfolgenden Zeit war geeignet, diese Ueberzeugung bis zur Begeisterung zu steigern. Niemals hat wohl eine Nation einmüthiger zu ihren Vertretern gestanden, als das deutsche Volk zu unserem Beschlusse vom 28. März, welcher das Verfassungswerk abschloß. Aller Parteizwist schien vergessen in dem allgemeinen Drange nach endlicher Beruhigung, nach endlicher Einheit und gesetzlicher Freiheit in dem gemeinsamen Vaterlande, wie man sie von der Reichsverfassung erwartete. In Tausenden von Adressen, in Hunderttausenden von Unterschriften von der Ultra-Democratie herüber bis zum strengsten Constitutionalismus strömten uns die Aufforderungen zu, an der Verfassung zu halten und sie zur Ausführung zu bringen. Alle Ständekammern in Deutschland, welche versammelt waren, sprachen sich in gesetzlicher Vertretung der einzelnen Volksstämme für die Verfassung aus, neun und zwanzig deutsche Regierungen erkannten sie einmüthig an! Aber als die Versammlung, in allen ihren verschiedenen Parteiungen gehoben und gekräftiget durch diese kaum erwartete Zustimmung, eine Reihe von Beschlüssen faßte, denen ich durchgehends beistimmte, weil sie in der That nichts anderes in sich trugen, als den Vorsatz, das der Nation gegebene Wort zu lösen und die Reichsverfassung durch Ausschreibung der neuen Wahlen, durch Aufforderung zum Beitritt an die gesetzlichen Organe des Volkes, von dem Papiere in Fleisch und Blut des Volkes überzuführen, da erhob sich der Widerspruch der größeren deutschen Regierungen in einer so übereinstimmenden Weise, daß dadurch die Lage der Volksvertreter bald eine höchst schwierige, ja unlösbare wurde.

Die Auflösung aller Ständekammern, welche sich für die Verfassung erklärt hatten, ohne sofortige Einberufung einer neuen Volksvertretung, die einseitige Abberufung der Abgeordneten ohne den ausgesprochenen Willen ihrer Vollmachtgeber, die Verkümmerung ihrer Existenzmittel durch Aufhebung der Tagegelder lasteten fast täglich in verstärkter Weise auf der Versammlung, aber ich glaube nicht der Rechtfertigung zu bedürfen, wenn ich mich durch diese Maßregeln, deren Berechtigung ich nicht zu erkennen vermochte, nicht behindern ließ, den von mir übernommenen Verpflichtungen treu zu bleiben, so lange mir irgend noch eine Aussicht blieb, mein Mandat zu erfüllen. Hatte ich während der Verfassungsberathung meine ganze Wirksamkeit denjenigen Institutionen in der Verfassung zugewendet, welche das materielle Wohl der Gesammtheit bezweckten, so mußte es mir, getreu diesem Standpunkte, jetzt eine ernste Aufgabe sein, für die Durchführung der ganzen Verfassung meine schwachen Kräfte bis zum letzten Augenblicke einzusetzen, da nur auf solche Weise jene mit so vielem Kampfe errungenen Einrichtungen dem Volke genießbar werden konnten.

In diese Periode meiner Wirksamkeit fällt meine Absendung als Bevollmächtigter der Centralgewalt nach der bairischen Rheinpfalz, und ich glaube um so mehr, einen kurzen, streng der Wahrheit entsprechenden Bericht darüber hier einschalten zu sollen, weil daraus erhellen wird, durch welche Verfahrungsweise die letzte Wirksamkeit unserer Versammlung erlag. Die Nationalversammlung hatte den Beschluß gefaßt, „das deutsche Volk aufzufordern, die Reichsverfassung zur Geltung und Durchführung zu bringen“. Die ministerielle Partei hatte diesem Beschlusse beigestimmt. In Folge dessen war in der bairischen Rheinpfalz, jener in so eigenthümlichen Verhältnissen gänzlich abgetrennten Provinz eines Landes, dessen Regierung sich gegen die Verfassung erklärt hatte, eine Bewegung zu Gunsten der Reichsverfassung entstanden, welche die gesetzlichen Schranken zu überschreiten drohte. Ein durch freie Wahl gebildeter Landesausschuß hatte Beschlüsse gefaßt, welche in die Befugnisse der bestehenden Behörden eingriffen und die Deputirten der Provinz in Frankfurt forderten von dem Reichsministerium einmüthig die Absendung eines Reichscommissars, welcher jenen Ausschreitungen vorbeugen und im Sinne der Reichsgewalt und Nationalversammlung die dortige Bewegung regeln sollte. Der Erzherzog Reichsverweser ertheilte mir hierzu den Auftrag. Meine Vollmacht lautete im Besonderen auf Aufhebung jener Beschlüsse, im Allgemeinen auf Ergreifung aller Masregeln, welche ich für erforderlich halten würde zur Beruhigung und Sicherheit der Provinz. Vor meiner Abreise theilte ich dem versammelten Reichsministerio meine Ansicht dahin mit, daß ich selbst verstanden dem ersten speciellen Theile der Vollmacht nachkommen, dagegen den Landesausschuß als einen „Ausschuß zur Durchführung und Vertheidigung der Reichsverfassung“ bestehen lassen, ihn in gesetzliche Schranken verweisen, zugleich aber den Einmarsch solcher Truppen, deren Regierungen sich gegen die Verfassung erklärt hätten, verhindern würde, weil ich eben nur durch diese Maßregeln die Ruhe der Provinz in ihrer augenblicklichen Aufregung gesichert glaubte. Diesen Plan, den ich wie erwähnt speciell dem Präsidenten des Reichsministerrathes vor meinem Abgange darlegte, und welcher meinerseits die Bedingung der Uebernahme jener Vollmacht war, brachte ich gewissenhaft zur Ausführung, ging aber noch weiter, indem ich schließlich den Einmarsch einiger Bataillone solcher Truppen verlangte, deren Regierungen [7] zur Reichsverfassung hielten, um dem Lande vollkommene Beruhigung und Schutz gegen etwaige anarchische Versuche zu geben. Dennoch glaubte das Ministerium, meine Vollmacht sei überschritten und berief mich ab, worauf ich mich dann sofort jeder amtlichen Function enthielt und alsbald nach Frankfurt zurückkehrte. Aber man ernannte keinen Nachfolger an meiner Stelle, man hob die, von mir erlassenen, durch die Rücknahme der Vollmacht als nachtheilig bezeichneten Verordnungen nicht auf, man ließ keine Truppen einrücken, man überließ mit einem Worte die aufgeregte Provinz vollkommen ihrem Schicksale, und die Folge davon war, daß sich bald fremde Elemente eindrängten, daß die ursprünglich rein deutsche Bewegung zu einer völligen Auflösung ausartete und das Land seinem bekannten traurigen Schicksale verfiel.

Auf diese Weise verfuhr die ministerielle Partei bei allen den Ereignissen, welche sich in diesen schweren Tagen über Deutschland zusammendrängten. Sie faßte oder beantragte in der Regel selbst die eingreifenden Beschlüsse, welche zu Stande kamen, aber sie hatte nie den Muth, die nothwendigen Consequenzen daraus zu ziehen und schloß ihre Wirksamkeit damit, daß sie in Masse durch die Niederlegung ihres Mandates mit dem Ministerio aus der Versammlung entfloh, nachdem sie doch selbst durch ihre Majoritätszustimmung die Stellung gebilligt hatte, welche wir einnahmen, und in welcher unter so verwickelten Verhältnissen nur durch das einmüthige Zusammenhalten einer vollzähligen Versammlung eine parlamentarische Wirksamkeit für Deutschlands Wohl von sicherem Erfolge sein konnte.

Mit dem Austritte des Ministerium begann nun auch der offene Widerstand der von uns selbst eingesetzten provisorischen Centralgewalt. Das neubestellte Ministerium, mit einem bis auf zwölf Stimmen einmüthigen Mißtrauensvotum von der Versammlung empfangen, erklärte dennoch bleiben zu wollen und verweigerte jede Ausführung unserer Beschlüsse, obschon sich dieselben nur auf Ausschreibung der Wahlen und auf Vereidigung oder Verlegung derjenigen verfassungsfeindlichen Truppenmassen beschränkten, mit denen wir täglich mehr und mehr umgeben wurden. Daß unter diesen Umständen die Befürchtung vielseitig entstand, man werde physische Gewalt gegen die Versammlung anwenden, war in der Natur der Sache begründet. Nicht der Gedanke der persönlichen Gefahr, welche bei einem solchen Akte schwerlich oder nur in sehr geringem Maaße vorhanden sein konnte, wohl aber das Gefühl der Verpflichtung, den einzig noch vorhandenen lebendigen Anknüpfungspunkt der deutschen Einheit zu erhalten, mußte auf Maßregeln führen, einem solchen Ereignisse vorzubeugen. Deshalb wurde von mehreren Mitgliedern der Versammlung schon jetzt eine Verlegung derselben von Frankfurt in Vorschlag gebracht. Ich meinerseits hielt stets an der Ansicht fest, daß dieses Verfahren so lange nicht gerechtfertiget sei, als eine Anwendung von Gewaltmaßregeln in einer oder der andern Weise nicht wirklich gegen uns eintrete und es war im Einverständnisse damit zwischen den Präsidenten der Versammlung, zu welchen ich damals gehörte, bereits insgeheim Einleitung getroffen, in welcher Weise beim Eintreten eines solchen Falles die sofortige Einberufung der Versammlung nach einem anderen Orte, wozu man uns ermächtiget hatte, statt finden sollte. Diese Thatsache möge wenigstens beweisen, daß bei allen verschiedenen Parteien, denen die Präsidenten angehörten, dieselbe Befürchtung als gerechtfertiget erschien. Als aber bald nachher auf eine vertrauliche diesfallsige Anfrage ein Mitglied des Reichsministerium selbst erklärte, das jetzt bestehende Ministerium werde zwar nicht zu Gewaltmaßregeln verschreiten, es könne aber bei jetziger Lage der Dinge der Reichsverweser jeden Augenblick seine Macht in andere Hände niederlegen und dann werde das befürchtete Ereigniß wahrscheinlich sofort eintreten, da verloren die entgegenstehenden Ansichten ihr Gewicht und die Verlegung nach Stuttgart wurde beschlossen.

Die schwerste Entschließung während meiner ganzen parlamentarischen Wirksamkeit war diejenige, welche dieser entscheidende Moment mit sich führte. Indessen gestattete mir mein Gewissen nicht, der Zusage gegen meine Wähler untreu zu werden und den uns ertheilten Auftrag verloren zu geben, so lange nicht das letzte Mittel erschöpft war, seine Ausführung wo möglich noch zu retten, und ein solches Mittel hoffte ich allerdings noch darin zu finden, daß wir uns in den Schutz desjenigen größten deutschen Staates begaben, dessen Regierung mit energischer Entschiedenheit an der Verfassung festhielt und sich der Nationalversammlung unbedingt unterworfen hatte. Ich stimmte deshalb dem Beschlusse zu in der Ueberzeugung, daß nur so der Boden des Gesetzes für eine noch mögliche Vereinigung in Deutschland erhalten werde; aber ich erklärte mich eben so entschieden gegen die vorgeschlagene Uebersiedelung nach Karlsruhe, weil in der dort ausgebrochenen, nach meinem Dafürhalten unter dem Schutze der Reichsverfassung nicht gerechtfertigten Bewegung schon damals Männer die Oberhand zu gewinnen schienen, welche nur dazu beigetragen haben, das größte Unglück über Deutschland zu bringen. Die durch die Noth der Umstände herabgesetzte beschlußfähige Anzahl der Mitglieder konnte mir dabei am wenigsten ein Bedenken beibringen. Niemand konnte der Versammlung das Recht bestreiten, ihre Geschäftsordnung selbst zu beschließen, denn sie war eine constituirende. Hatte man bei 600 Mitgliedern eine Anzahl von 200 als beschlußfähig festgesetzt, so waren an dem Tage, wo diese Zahl auf die Hälfte vermindert wurde, noch 292 Mitglieder vorhanden und demnach nicht einmal die frühere Zahlenproportion verletzt worden. Der Beschluß der Herabsetzung erfolgte durch eine weit größere Anzahl von Anwesenden, als nach der Geschäftsordnung erforderlich waren und die, in Stuttgart beschließenden 109 Mitglieder waren demnach eben so competent, als es 200 in der ersten Zeit der Versammlung gewesen sein würden. Zudem berief das Bureau fortwährend die Ersatzmänner ein und suchte neue Wahlen zu Stande zu bringen, und wenn sich dennoch die Anzahl der Anwesenden nicht vermehrte, so war dies weder die Schuld noch der Wille der Zurückgebliebenen. Wenn demnach die formelle Berechtigung der Versammlung in Stuttgart, alle Befugnisse der deutschen Nationalversammlung in Anspruch zu nehmen und somit ihr gesetzlicher Boden nach meiner Anschauung nicht in Zweifel gestellt werden konnte, so ließ sich eben so schwierig nachweisen, daß sie materiell nicht befähiget war, Deutschland zu vertreten. Auf Durchführung der Reichsverfassung lautete das große Majoritätsvotum, was die Nation zuletzt ihren Vertretern abgegeben hatte, und die überwiegende Mehrheit der, nach Stuttgart gehenden Männer wollte nichts anderes, als die Reichsverfassung und nur die Reichsverfassung, wie sich das sofort durch den energischen Widerstand der Mehrheit kund gab, als eine kleine Minorität mit anderen Absichten hervortrat.

In eine nähere Beleuchtung der, in Stuttgart gefaßten Beschlüsse und der Art und Weise, wie das letzte Band deutscher Einheit durch rohe Gewalt dort endlich zersprengt wurde, erlaube ich mir nicht einzugehen. Letztere wird [8] durch die Geschichte unseres unglücklichen Vaterlandes ihr Urtheil finden, erstere waren mehr oder weniger die nothwendigen Folgerungen der Stellung, in welche die Versammlung durch die Feigheit der ausgetretenen Mehrzahl und durch die Macht der von Außen auf sie einstürmenden Verhältnisse gedrängt worden war. In einem Augenblicke, wo irgend eine oberste Regierungsgewalt in Deutschland weder von den Regierungen noch vom Volke anerkannt und jeder geordnete Zusammenhang der allgemeinen deutschen Verhältnisse gelöst ist, während sich die Mitglieder des früheren Bundes selbst in diplomatischer Fehde über die Feststellung der gegenseitigen Competenzverhältnisse bekriegen, wird jede Rechtfertigung oder Mißbilligung jener Beschlüsse, überhaupt jede Beweisführung von Recht oder Unrecht in den, hier vorliegenden Angelegenheiten immer nur in staatsrechtliche Theorieen oder in Parteibehauptungen sich verlieren, die ich gleichmäßig vermeiden möchte. Mein persönliches Bemühen in Stuttgart ging zunächst dahin, an den Beschluß der Nationalversammlung vom 19. Mai anzuknüpfen, welcher einem Reichsstatthalter – wo möglich aus der Reihe der regierenden Fürsten – die Durchführung der Reichsverfassung in Uebereinstimmung mit der Nationalversammlung übergeben wollte, nachdem die Frankfurter Centralgewalt die Erfüllung des ihr von uns unterm 28. Juni v. J. ertheilten Mandates beharrlich verweigert und somit dem Vollmachtgeber die Berechtigung und Rechtfertigung für Zurückziehung des Mandates selbst gegeben hatte. Als aber alle diesfallsigen Verhandlungen erfolglos blieben, als die würtembergische Regierung sich entschieden gegen uns erklärte, als ich unbefangenen, wenn auch tief bekümmerten Blickes erkennen mußte, daß unser Vertrauen auf die Unterstützung des schwäbischen Volksstammes und seiner Vertreter ein schwer getäuschtes war, da mußte mir die traurige Gewißheit kommen, daß die Versammlung, nachdem sie diesen letzten Weg betreten, auch das letzte gesetzliche Mittel versucht hatte, um auf parlamentarischem Wege ihr der deutschen Nation gegebenes Wort in Erfüllung zu bringen, und mit dieser Ueberzeugung mußte ich mich verpflichtet fühlen, mein Mandat niederzulegen.

Ich habe meinen Wirkungskreis verlassen in dem redlichen Bewußtsein gewissenhaft erfüllter Pflicht, mit diesem Gefühle nehme ich gern die Verantwortlichkeit über mich für Fehlgriffe, welche ich unter dem Drucke der oft wahrhaft peinlichen Verhältnisse gethan haben sollte. Daß die Vertreter der deutschen Volksstämme am 28. März einig waren über die Vollendung der Wiedergeburt Deutschlands, ist mir als beruhigende Wahrnehmung aus der Vergangenheit, daß die deutschen Regierungen sich täglich mehr von der Vereinigung entfernen als ernste Lehre für die Zukunft geblieben. Möge meinem theuren Vaterlande, das jetzt so weit wieder von seinem hohen Ziele entfernt ist, bald eine glücklichere Stunde schlagen, in welcher es aus den trüben Kämpfen der Gegenwart endlich hervorgeht einig und eins, kraftvoll und frei! –

     Chemnitz, den 15. Juli 1849.






Druck von J. C. F. Pickenhahn & Sohn in Chemnitz.



  1. Nach §. 87–89 der Verfassung werden 109 Mitglieder des Staatenhauses direct oder durch Vorschlag der Regierungen und nur 83 von den Volkskammern der Einzelstaaten gewählt.
  2. Die von denselben Männern jetzt in Gotha abgegebene Erklärung zu Gunsten des preußisch-sächsischen Verfassungsentwurfes giebt den Commentar zu jener feierlichen Verwahrung!