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ihnen, auch gegen die strengsten Verbote, Allmosen reichen.

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Dieses ist besonders der Fall in solchen Dorfschaften, die nicht zu fürstlichen Ämtern und Landen gehören; und noch mehr in einzelnen Bauerhöfen und Mühlen. Es ist den Bewohnern derselben nicht möglich, ihre Häuser immer so verschlossen zu halten, wie in Städten: und findet der Bettler eine offene Thür, so erdreistet er sich auch, unangeklopft in die Stube zu treten. Da ist oft die Frau, oder Magd, oder Kind ganz alleine zu Hause: und es ist kein anderes Mittel, diesen unangenehmen Gast los zu werden, als ihm eine Gabe zu ertheilen. Gehet auch gleich eine Dorfwache umher, so kann doch diese nicht zugleich allenthalben seyn; erblickt sie der Bettler, so darf er nicht erst das Stadtthor suchen, um zu entkommen: er darf sich nur um eine Bauernhütte herumschlagen, so ist er schon im freyen Flur, und er kann auf einer andern Seite des Dorfs eben so leicht wieder in dasselbe eintreten. Auch selbst die Wächter, die von Hause zu Hause abwechseln, beobachten nicht immer die erforderliche Strenge. Es sind unter ihnen nicht selten Menschen, die aus eigenen dürftigen Umständen die Lage eines

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Anonym: Über die Armen-Anstalten in Franken in: Journal von und für Franken, Band 4. Raw, Nürnberg 1792, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Armen-Anstalten_in_Franken.pdf/2&oldid=- (Version vom 1.8.2018)