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Armen kennen und fühlen: oder wohl gar zu einer andern Zeit in andern Ortschaften eben dergleichen Unterstützung suchen: oder in ihren Nahrungsgeschäfften öfters über Feld gehen müssen, und dergleichen Bettlern da begegnen, wo sie, verlassen von allem fremden Beystand, üblen Behandlungen derselben ausgesetzt seyn dürften, wenn diese Rache üben wollten.

Somit ist es denn zur Hebung dieser Übel noch nicht genug, das Umherstreichen fremder Bettler nur zu verbieten: es muß auch dasselbe unmöglich gemacht und gänzlich verhindert werden. Dieses ist freylich immer leichter gesagt, als bewerkstelliget. Ja, beynahe scheint es nicht zu erwarten zu seyn, einen solchen allgemeinen Plan zu entwerfen und durchzusetzen, der nicht etwan nur in einem einzelnen Fürstenthum, sondern in den gesammten Kreislanden dem Eindringen und Sammeln fremder Bettler einen undurchdringlichen Damm entgegen setze. Es müssen hier nothwendig Ausnahmen gemacht und vestgesetzt, und für gewisse Classen von Gassenbettlern speciellere Verfügungen getroffen werden, wodurch diese ihre Lebensart ganz aufhöre.

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Anonym: Über die Armen-Anstalten in Franken in: Journal von und für Franken, Band 4. Raw, Nürnberg 1792, Seite 186. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Armen-Anstalten_in_Franken.pdf/3&oldid=- (Version vom 1.8.2018)