Seite:Über die Schwierigkeiten, genauere Kenntnisse von der reichsritterschaftlichen Staats- und ökonomischen Verfassung zu erhalten.pdf/4

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selbst durch eigene Kräfte bestehenden Staatskörper. Seine Gründung und seinen Ursprung verdankt er jenen Zeiten, wo die Kaiser die Majestätsrechte und die Regalien nebst großen Kammergütern in Teutschland noch befassen, und die Edlen damit begabten. Nach dem Fall des Hohenstaufischen Hauses wurden in diesen Kreisen keine allgemeinen Herzoge mehr angestellt, und die Häuser, welche sich nach und nach emporgeschwungen, acquirirten durch Kauf, Heyrathen, Lehensaufträge etc. nur Particularrechte, und keineswegs eine allgemeine Landeshoheit, und sie konnten solche in jenen Zeiten, wo allgemeine Fehde und Krieg ganz Teutschland verwüstete, wo die streitbaren Ritter auf felsenvesten Burgen es noch wagen konnten, an der Spitze ihrer Mannen Fürsten zu bekämpfen, nicht auf diese ausdehnen. Standhaft verfochten diese ihre Freyheit und Unmittelbarkeit, treu dem Kaiser, eisern und trotzig gegen alle Anmassungen der Stände. Nach und nach bekam Teutschland eine vestere Verfassung, die kleineren Kriege hörten auf, und was jeder einzelne Partisan an Rechten und Besitzungen gewonnen hatte, blieb ihm, und wurde ihm durch Gesetze und Verträge gesichert. Zu eng verknüpft mit dem