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der zweiten Hälfte des 16. Jh. belegt[1]. Nicht viel davon verschieden war wohl das eisen pant, das bereits 1512 genannt wird[2].

Mit dem Aufkommen der Fiedel war bei den konservativen ländlichen Verhältnissen der Bagstein nicht aus der Welt geschafft. Die beiden Strafwerkzeuge wurden vorerst zusammen[3] angewendet oder auch alternativ[4]. Es wurde einfach in den althergebrachten Wortlaut des Teidings die Fiedel aufgenommen, wobei der Wortlaut im übrigen unverändert blieb[5]. So erklärt sich auch der nicht ganz passende Ausdruck „die Fiedel anhängen“. Denkbar ist ferner, daß in einigen Fällen die Fiedel nicht nur die Funktion, sondern auch den bereits unverständlich gewordenen Namen des Bagsteins übernahm, daß also in den Teidingstexten der Bagstein fortgeführt wurde, die Fiedel aber als Strafmittel verwendet wurde, ja daß man die Fiedel auch Bagstein nannte[6].


§ 9. Wirkliches Vorkommen des Steintragens.

Darüber, ob das Bagsteintragen in Wirklichkeit häufig oder selten angewendet wurde, lassen sich nur Vermutungen anstellen. Die Nachrichten, die auf uns gekommen sind, sind recht kärglich. In Katzmair’s Gedenkbuch[7] steht eine Notiz zum Jahre 1399.


  1. Also in einer Zeit, wo nach stärkerem Rückgang der Bevölkerungszahl durch die Türkeneinfälle wieder zahlreiche neue Ansiedler, insbesondere aus Franken und der Oberpfalz ins Land kamen. Sollte damit etwa das Auftauchen der Fiedel in Zusammenhang stehen?
  2. in Eipeltau (Anhang 4). – fiedel oder eisen (S. 32, Anm. 3) glaube ich ebenfalls heranziehen zu können.
  3. Rohr u. Schwarzau 17. Jb. (Anhang 8, Gutenstein).
  4. Bogen Neusiedel (Anhang 1) ÖW. 7, 518 Traiskirchen 1615. – Archiv f. K. öst. GeschQu. 25, 105 Grösten. ÖW. 8, 466 Sierndorf 18. Jh. ÖW. 7, 393 (Vgl. 8, 59) Grillenberg 1747. – Vgl.: krötenstein, fiedel oder pfeife Schleiz 1620. Grimm RA.4 2, 315.
  5. Textgruppe Laa (Anhang 11). Vgl. die bei Bogen-Neusiedel (Anhang 1) gegebenen Varianten, welche auf einen Text schließen lassen, der älter als der von Bog.-N. war und die Fiedel nicht enthielt. – Vgl. auch die Texte Traiskirchen und Guntramsdorf (oben § 5, Anmerkung 4).
  6. Die Stelle ÖW. 8, 466 Sierndorf 18 Jh.: borgsteiner oder füedel tragen ist besonders geeignet, eine derartige Vermutung wachzurufen. Vgl. auch die andern in Note 4 angeführten Stellen.
  7. [si] fiengen ain diern – – und hiengen der den bachstain an. (München 1399) Chron. d. deutsch. Städte 15, 490.
Empfohlene Zitierweise:
Eberhard von Künßberg: Über die Strafe des Steintragens. Marcus, Breslau 1907, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Strafe_des_Steintragens.pdf/41&oldid=- (Version vom 1.8.2018)