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§. 13.

3) Niemand klaget so sehr und mit mehrerem Rechte über Abnahme der Nahrung als der Kaufmann, der Fabrikant und der Handwerksmann. Jedermann schränket sich in allen Ständen so viel ein, als er kann. Es fehlet also an dem Vertrieb der Waaren innerhalb Landes, und die Ausfuhr in fremde, auch sogar in die zum Teutschen Reich gehörige Länder ist meistentheils gehemmt. Anstatt daß sie nach Beschaffenheit der Theurung der Lebensmittel ihren Verdienst steigern könnten, müssen sie vielmehr froh seyn, wenn sie nur etwas an den Mann bringen können, und einen kleinen Verdienst dabey machen. Nicht einmahl die unentbehrlichsten Dinge lassen sich nach Proportion steigern. Man schlage den Verdienst eines Handwerksmannes oder eines Fabriken-Arbeiters wochentlich auf 6 fl. – recht hoch an, und rechne dann, wie es möglich ist, für sich und sein Weib, im Durchschnitt mit 4 Kindern davon zu leben, die herrschaftlichen Gefälle davon zu bezahlen, und sich und die Seinigen zu kleiden. Man rechne auf jede Person eine in die andere täglich 2 Pfund Brod, so macht dieses wochentlich 84 Pfund und a 3 kr. das Pfund 4. fl. 12. kr. Gemüse ohne