Seite:Über die Volksmenge des Fürstenthums Bayreut.pdf/3

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Daher bin ich vollkommen überzeugt, daß Kenner dieser kurzen Abhandlung wenigstens wegen des Inhalts ihren Beyfall nicht versagen werden, wenn auch die Ausführung ihren Wünschen nicht ganz entsprechen sollte. Der enge Raum, der für Schulanschläge bestimmt ist, erlaubt mir aber nicht, in die ältern Zeiten zurücke zu gehen, ob sich schon beträchtliche Schlüsse aus der Vergleichung der Bevölkerung voriger und jetziger Zeiten machen liessen.[1] Ich schränke mich also nur auf die gegenwärtigen Zeiten ein.

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    illuminirten Karte. (und 14 Tabellen) Leipzig, 1785. 8.

  1. Doch wird es nicht überflüßig seyn, hier zu bemerken, daß schon im vorigen Jahrhunderte unter dem Markgrafen Christian Ernst eine zwey Bogen starke, ohne Beysetzung des Jahrs in Folio gedruckte, höchstwichtige Verordnung an alle Voigteyämter ergangen sey, worin eine richtige und ausführliche Beschreibung des obergebirgischen Fürstenthums verlangt wird; die in 19 Titeln das wichtigste enthält, was zu einer genauen statistischen Kenntniß des Landes gehöret, und werth wäre, durch einen neuen Druck bekannter zu werden. Unter andern wird im vierten Titel die Aufgabe zur Beantwortung vorgeleget: Wie viel Mannschafft und Unterthanen, so uns mit Erbhuldigungs-Pflicht sich würklich verwandt gemacht und eigene Heerdstätte haben? – Vermuthlich hat diese herrliche Verordnung, zu welcher in meinem Exemplar der 6. Oct. 1673. beygeschrieben ist, die Amts-Tabellen veranlasset, welche die Bevölkerung