Seite:Über die nothwendige Verbesserung der lateinischen Trivialschulen und der Gymnasiumsschulen in einigen Fränkischen Gegenden.pdf/13

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Eine liebreiche und vernünftige Privatermahnung wird mehr Eindruck machen.

Wenn der Student lüderlich und ausschweifend wird, so muß man nicht bloß ausschelten und strafen, sondern der Ursache davon nachspüren, und diese wegzuräumen suchen. Ein gewisser freundschaftlicher Umgang mit Eltern und Kostherren ist hier zu empfehlen. Wenn Kostherren die vom Lehrer angerathenen Mittel, einen jungen Menschen in Ordnung zu halten, nicht gebrauchen; so muß die Schulpolizey den Eltern Nachricht geben, und ihnen ein anderes Kosthaus bestimmen, wohin sie ihren Sohn thun sollen. Wer einen Sohn in Wirzburg studiren lassen wollte, sollte verpflichtet seyn, der Schulpolizey erst das Haus anzugeben, welches er seinem Studenten als Kost- und Wohnhaus ausgewählet habe: und keiner sollte Studenten in Kost und Logis nehmen dürfen, wenn er sich nicht bey der Schulpolizey gemeldet hat. Nur darum sind oft Kostherren so nachgiebig gegen ihre Studenten, weil diese bey strengerer Zucht gleich in ein anderes Kosthaus wandern, wo sie mehr Freyheit haben.

Man sollte die Studenten auch nicht zwingen, regelmäßig alle 14 Tage zu beichten.