Seite:Über die nothwendige Verbesserung der lateinischen Trivialschulen und der Gymnasiumsschulen in einigen Fränkischen Gegenden.pdf/17

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Man darf, weder durch unmittelbare noch durch mittelbare Äusserungen, einen Lehrer höher würdigen, als den andern, ausgenommen bey dem Regenten, oder bey der Schulcommission, aber nur nicht bey Eltern, weil diese sonst ihre Kinder in die gerühmtere Schule schicken, wodurch das Salarium des andern Lehrers geschmälert wird. Kluge, freundschaftliche und mehr aufmunternde als niederschlagende Correction verdienet der Lehrer, in dessen Lehrart oder Behandlungsart der Kinder man etwas wirklich tadelswürdiges findet.

In gewisser Rücksicht wäre die Einführung der Bannschulen zu wünschen, damit die Eltern ihren Sohn nicht von einer Schule in die andere schicken können, wenn er über die Strenge seines Lehrers klaget. Will der Lehrer mit seiner Familie nicht darben; so muß er darauf bedacht seyn, daß kein Zögling aus seiner Schule gehet, indem sonst sein Solarium geschmälert wird. So verzogen kommt der Knabe auf das Gymnasium.

Man lasse keinen das Lehreramt eher antreten, als bis man vollkommen überzeuget ist, daß er zu diesem wichtigen Geschäffte ganz ausgebildet sey. In Ermanglung eines tüchtigen weltlichen Mannes setze man