Seite:2bsb00001005 00080.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Der zwischen dem Rate und dem schwedischen Reichskanzler Oxenstjerna vereinbarte Vertrag lautete seinem wesentlichen Inhalte nach:

1. Der Reichskanzler verspricht, in und bei der Stadt zu bleiben und deren Verteidigung »jederzeit und getreulich« in acht zu nehmen. – 2. Beide Teile haben »mit Handtreu reciproce an Aidsstatt einander zuegesagt und versprochen, absonderlich und ohne des anderen Wissen und Einwilligen mit dem Feind und desselben Zuegethanen nichts zu tractiren, noch andern von ihrentwegen zu gestatten, auch sonst alles andere, was zu gemeiner Statt Defension notwendig und erspriesslich, mit einander insgesambt und communicato consilio freundlich und getreulich zu tractiren und zu schliessen«. – 3. Jeder Fusssoldat und Reiter erhält täglich 1½ Pfd. Brot; die Löhnung fürs Fussvolk beträgt alle 10 Tage 5914 Thaler, die halbe Monatslöhnung der Reiter 412¼ Thaler. Hiezu kommt noch der Servis, bestehend in Bett, Holz, Licht, Essig und Salz; ausserdem erhalten die Reiter jeden Monat 42 Simra Hafer. Ausbedungen sind bequeme Quartiere, wenn nötig auch in den Vorstädten. – 4. Kommt es zu Streit und Thätlichkeiten zwischen Bürgern und Soldaten, so haben die ersteren ihre Klagen beim Rat, die letzteren beim Reichskanzler anzubringen. Soldaten jedoch, welche auf der Strasse Excesse verüben, kann der Rat selber festnehmen lassen. – 5. Nach dem Läuten der Feierglocke darf sich kein Soldat mehr auf der Strasse blicken lassen. – 6. Wenn es zum Kampfe mit dem Feinde kommt, hat der Reichskanzler Oxenstjerna das Oberkommando, und es sind ihm alle Kriegsobersten und Offiziere unbedingten Gehorsam schuldig. Doch werden ihm Kriegsdeputierte beigeordnet, mit denen er alles beratschlägt, was zur Verteidigung der Stadt dient. Dem Kriegsrat und den von der Stadt bestellten Obersten haben alle Soldaten Obedienz zu erweisen. – 7. Der Rat verpflichtet sich, Taxen für die Lebensmittel festzusetzen; er trägt Sorge für Reinhaltung der Strassen, lässt keine Verdächtigen ein und schafft alle unnützen Leute aus, thut überhaupt alles, was zum Heile der Stadt nötig ist. – 8. Wenn die Gefahr vorüber ist, sollen die Soldaten wieder abziehen; »wessen ihre königl. Mayt. mit einem edlen, ehrnvesten

Empfohlene Zitierweise:
Stephan Donaubauer: Gustav Adolf und Wallenstein vor Nürnberg im Sommer des Jahres 1632. Nürnberg: J. L. Schrag, 1899, Seite 76. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:2bsb00001005_00080.jpg&oldid=- (Version vom 15.8.2018)