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misfallen an jm selber hat / nemlich / bis zum eingang aus diesem in das ewige Leben.

5. Der Bapst wil noch kan nicht einige andere pein erlassen / ausserhalb derer / die er seins gefallens / oder laut der Canonum / das ist / Bepstlicher satzungen / auffgeleget hat.

6. Der Bapst kan kein schuld vergeben / denn allein so fern / das er erklere vnd bestetige / was von Gott vergeben sey / Oder aber / das ers thu in den Fellen / die er jm vorbehalten hat / welche Felle / so sie verachtet würden / bliebe die schuld gantz vnd gar vnauffgehaben oder verlassen.

7. Gott vergibt keinem die schuld / den er nicht zu gleich durch aus wol gedemütiget / dem Priester / seinem Stathalter / vnterwerffe.

8. Canones poenitentiales / das ist / die Satzungen / wie man beichten vnd büssen sol / sind allein den Lebendigen auffgelegt / vnd sollen nach laut derselbigen Satzungen / den jtzt Sterbenden nicht auffgelegt werden.

9. Daher thut vns der heilige Geist wol am Bapst / das der Bapst alle wege in seinen Decreten oder Rechten / ausnimet den Artikel des Todes / vnd die eusserste not.

10. Die Priester handeln vnuerstendig vnd vbel / die den sterbenden Menschen poenitentias Canonicas / das ist / aufferlegte Busse / ins Fegfewer / daselbs denselben gnug zuthun / sparen vnd behalten.

11. Dieses Vnkraut / das man die Busse oder Gnugthuung / so durch die Canones oder Satzungen auffgelegt ist / in des Fegfewers Busse oder pein solte verwandeln / ist geseet worden / da die Bischoue geschlaffen haben.

12. Vorzeiten worden Canonicae poenae / das ist / Busse oder gnugthuung fur begangene Sünde / nicht nach / sondern vor der Absolution auffgelegt / dabey zu prüfen / ob die rew vnd leid rechtschaffen were.

13. Die Sterbenden thun fur alles gnug durch jren Tod oder absterben / vnd sind dem recht der Canonum oder Satzungen abgestorben / vnd also billich von derselben aufflage entbunden.

14. Vnuolkomene frömigkeit / oder vnuolkomene liebe des / der jtzt sterben sol / bringet notwendig grosse furcht mit sich / ja / wie viel die Liebe geringer ist / so viel ist die furcht deste grösser.

15. Diese furcht vnd schrecken ist an jr selbs vnd allein / das ich andere ding schweige / dazu gnug / das sie des Fegfewrs pein vnd qual anrichte / dieweil sie der anst der verzweiuelung gantz nahe ist.

16. Helle / Fegfewer vnd Himel scheinen gleicher mas vnterscheiden sein / wie die rechte verzweiuelung / vnuolkomene oder

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Martin Luther: 95 Thesen. Hans Lufft, Wittenberg 1557, Seite 10r. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:95_Thesen.pdf/2&oldid=- (Version vom 15.8.2018)