Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/31

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zu dem Range den Bürger zu erheben, weil die Vorstellung schwinden musste, als schwäche das Leidwesen über den Verlust des ehemahligen Vaterlandes in ihrer Seele die Stärke der Gefühle für das öffentliche Wohl, welche die Menschen an den Boden knüpfen, auf dem sie geboren wurden. Wenn das natürlich gute Gefühl, welches in der Brust jedes Menschen, also auch gewiss in der des Juden wohnt, ihn lehren muss, ein Vaterland zu lieben, in welchem der Genuss bürgerlicher Glückseligkeit ihm wird, in welchem er ein freyes Eigenthum erwerben, und frey geniessen kann, und wo seine Mitbrüder durch keine kränkenden Vorrechte von ihm geschieden sind, so befiehlt auch sein Gesetz ihm dieses Vaterland mit aller Innigkeit zu umfassen. Wenn die gesunde Vernunft ihn lehrt, dass auch er dem bürgerlichen Gesetz folgen müsse, welches Alles, um, neben und mit ihm regiert, so legt auch eine für ihn verbindliche positive Anordnung als religiöse Pflicht ihm es auf. –

Und die Erfahrung?

Wo ist ein Land, in welchem die steile Trennungswand zwischen Jude und Christ niedergerissen war, und wo nicht alle Beweise ächter Vaterlandsliebe von den Israeliten gegeben wurden? Wir wollen näher fragen: Wo in ganz Deutschland, als es den Kampf um allgemeines Deutsches Wohl