Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/35

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werden, von einigen Rechten oder Vortheilen ausgeschlossen werden solle, die mit dem Batavischen Bürgerrecht verknüpft sind. Vielleicht lauter noch, wie anderswo, hat hier die Erfahrung gesprochen, und es wird um so unnöthiger einzelne Thatsachen anzuführen, da in einem Zeitraum von zwanzig Jahren die Israeliten sich des ihnen verliehenen Bürgerrechts so würdig gezeigt hatten, dass auch die neueste jetzige Constitution ihnen wiederholt, die bürgerlichen Rechte aller übrigen Glaubensgenossen im unbeschränktesten Umfange gesichert hat. Bey so gestalteter Lage der Dinge, darf ich glauben, bewiesen zu haben, dass Vaterlandsliebe für die Israeliten kein Wort leerer Bedeutung sey, ich darf glauben, bewiesen zu haben, dass sie die Staaten in deren Schoosse sie geboren waren, und wo sie ein glückliches Daseyn geniessen, als ihren wahren heimathlichen Boden zu betrachten, als ihr rechtes Vaterland, gleich allen übrigen Bürgern zu lieben und zu vertheidigen wissen. Und wann ich dann noch frage: wo hat, seit in jenen obengenannten Staaten ihre Autonomie aufgehoben war, auch nur ein Israelit sich geweigert vor den Richterstühlen des Landes, nach den Gesetzen des Landes Recht zu nehmen, und zu empfangen, so darf bey offenkundig verneinender Antwort das Resultat hingestellt werden, dass auch in diesen Beziehungen