Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/37

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wiederum Erfahrungen ihn widerlegt. Allerdings musste, so lange jene Praemisse für wahr gehalten wurde, auch der daraus abgeleitete Folgesatz richtig scheinen: dass der Beschützte nicht mit dem Beschützer in gleicher Reihe gehen könne, dass wer nicht gleiche Lasten tragen wolle, auch gleiche Vortheile nicht verlangen dürfe, und dass wer von der Pflicht sich lossage, zur Erhaltung gemeiner Sicherheit gegen fremde Gewalt als erstem und Hauptzweck jeder politischen Vereinigung zu wirken, nicht als nützliches Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft gelten könne. Man wird aber so gerecht seyn, einzuräumen, dass, wenn der Vordersatz unwahr und unpractisch erkannt wird, auch der Nachsatz nicht länger haltbar bleibe. Nicht die älteren Kriegsthaten der Juden, von denen die Geschichte manche unwidersprechlichen und glänzenden Thatsachen aufstellt, dürfen hier angeführt werden. Es genüge an die Israelitischen Freiwilligen der Mark Brandenburg und aller Preussischen Staaten, es genüge an die ungeheure Anzahl Oesterreichischer und Böhmischer Juden, welche, in den neuesten Kriegen den Tod für Kaiser und Vaterland starben, zu erinnern. Tretet auf, und entkräftet diese Thatsache! Und wenn ihr es nicht vermögt, werdet ihr länger behaupten wollen, und dürfen, dass es gerecht sey, den Juden höhere Abgaben aufzulegen, well sie den